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Anzeiger 44-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 44 Freitag, 4. November 2022

allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert

der Einsprachefrist nicht angemeldet werden,

verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte

Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person

oder die Personengruppe angegeben ist, welche

die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt

ist (Art. 35b BauG).

Hasliberg, 21. Oktober 2022

Bauverwaltung Hasliberg

Innertkirchen

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Ordentliche Gemeindeversammlung

7. Dezember 2022, 20.00 Uhr, Saal Grimseltor

Traktanden

1. Wahlen für die Amtsdauer vom

1.1.2023 – 31.12.2025

a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsident

in einer Person

b) 6 Gemeinderatsmitglieder

2. Wahl Rechnungsprüfungsorgan Legislatur

2023 – 2025

3. Budget 2023

a) Budget und Anlagen für das Jahr 2023;

Genehmigung

b) Finanzplan 2023 – 2026; Kenntnisnahme

4. Feuerwehr innert dem Kirchet

Aufhebung Gemeindeverband – Umwandlung

in ein Sitzgemeindemodell

a) Gemeindeverband Feuerwehr innert

dem Kirchet, Auflösung per 31.12.2022

b) Feuerwehrreglement Feuerwehr innert

dem Kirchet mit Anhängen vom

01.01.2015; Aufhebung per 31.12.2022

c) Organisationsreglement der Feuerwehr

innert dem Kirchet vom 01.07.2016;

Aufhebung per 31.12.2022

d) Reglement zur Übertragung der Aufgaben

im Feuerwehrbereich; Genehmigung

5. Abgeschlossene Verpflichtungskredite

Neubau Reservoir Brunni

6. Verschiedenes

Orientierung Projekt «regionaler Entsorgungshof

Meiringen»

(Konsultativabstimmung Anschluss

Gemeinde Innertkirchen)

Im Anschluss an die ordentliche Gemeindeversammlung

wird der CEO der Kraftwerke Oberhasli AG, Daniel

Fischlin, über die drohende Strommangellage im

Winter und deren Auswirkungen auf unsere Region

sowie den Beitrag der KWO für die Stromversorgung

in der Schweiz orientieren. In seinem Referat wird er

auch auf die beiden Ausbauvorhaben Speichersee

mit Kraftwerk Trift und Vergrösserung Grimselsee eingehen.

Die Unterlagen zu den Traktanden 2 bis 5 liegen 30

Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei

öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind

innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach

der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss

1, 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz,

VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits-

und Verfahrensvorschriften ist sofort zu

beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht).

Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 9.

Dezember während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei

öffentlich aufgelegt. Gegen die Abfassung

des Protokolls kann während der Auflagefrist

beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache

erhoben werden (Art. 80 Abs. 2 Organisationsreglement).

Innertkirchen, 31. Oktober 2022

Schule Innertkirchen

Gemeinderat Innertkirchen

Tagesschul- und Betreuungsangebote

Bedarfsabklärung Schuljahr 2023/2024

Die Gemeinden sind verpflichtet, den Bedarf an Tagesschul-

und Betreuungsangeboten jährlich zu erheben.

Bei zehn verbindlich angemeldeten Kindern

pro Modul (Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung)

ist die Gemeinde verpflichtet entsprechende

Module anzubieten. Die detaillierten Unterlagen sind

auf unserer Homepage www.innertkirchen.ch unter

der Rubrik «Neuigkeiten» bereitgestellt und können

zudem in Papierform bei der Gemeindeverwaltung

Innertkirchen bezogen werden. Ein allfälliger Bedarf

ist mit dem ausgefüllten Fragebogen bis spätestens

Montag, 5. Dezember 2022 anzumelden.

Schulkommission Innertkirchen

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