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Anzeiger 44-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 44 Freitag, 4. November 2022

Auflagestelle:

Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden

(www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs.

3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich

massgebend.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich

und begründet bei der Bauverwaltung, Rudenz

14, 3860 Meiringen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen

oder vervielfältigten und weitgehend identischen

Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist,

die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide

können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht

werden, wenn die Postzustellung wegen der

grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden wäre (Art.

35d BauG).

Bauverwaltung Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchstellerin:

Barbara und Simon Flückiger, Zeughausstrasse 13,

3860 Meiringen

Projektverfasser:

Fritz Moor, Unterbach 216, 3857 Unterbach

Bauvorhaben:

Erweiterung / Anbau, Aufstockung bestehendes

Wohnhaus

Standort:

Zeughausstrasse 13, Meiringen, Parzelle Nr. 1573,

Wohnzone 2

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Au

Auflage- und Einsprachefrist:

29.11.2022

Auflagestelle:

Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen.

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden

(www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs.

3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich

massgebend.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich

und begründet bei der Bauverwaltung, Rudenz

14, 3860 Meiringen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen

oder vervielfältigten und weitgehend identischen

Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist,

die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide

können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht

werden, wenn die Postzustellung wegen der

grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden wäre (Art.

35d BauG).

Bauverwaltung Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchstellerin:

TAT Bau- und Immobilien Management AG,

Schützenstrasse 6, 6003 Luzern

Projektverfasserin:

dito Gesuchstellerin

Bauvorhaben:

Umnutzung der Büroräume im 1. Obergeschoss in

drei Wohnungen und Lager

Standort:

Amthausgasse 2, Parzelle Nr. 863, Mischzone Kern

Geschosszahl 4

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Au

Schutzobjekt:

Ortsbildschutzgebiet, Baugruppe B

«Neu-Meiringen» und ISOS-Gebiet

Auflage- und Einsprachefrist:

05. Dezember 2022

Auflagestelle:

Gemeinde Meiringen, Rudenz 14, 3860 Meiringen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Un-

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