Anzeiger 44-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 44 Freitag, 4. November 2022
Auflagestelle:
Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden
(www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs.
3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich
massgebend.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich
und begründet bei der Bauverwaltung, Rudenz
14, 3860 Meiringen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen
oder vervielfältigten und weitgehend identischen
Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist,
die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten
(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide
können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht
werden, wenn die Postzustellung wegen der
grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art.
35d BauG).
Bauverwaltung Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchstellerin:
Barbara und Simon Flückiger, Zeughausstrasse 13,
3860 Meiringen
Projektverfasser:
Fritz Moor, Unterbach 216, 3857 Unterbach
Bauvorhaben:
Erweiterung / Anbau, Aufstockung bestehendes
Wohnhaus
Standort:
Zeughausstrasse 13, Meiringen, Parzelle Nr. 1573,
Wohnzone 2
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Auflage- und Einsprachefrist:
29.11.2022
Auflagestelle:
Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten
Profile verwiesen.
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden
(www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs.
3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich
massgebend.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich
und begründet bei der Bauverwaltung, Rudenz
14, 3860 Meiringen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen
oder vervielfältigten und weitgehend identischen
Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist,
die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten
(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide
können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht
werden, wenn die Postzustellung wegen der
grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art.
35d BauG).
Bauverwaltung Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchstellerin:
TAT Bau- und Immobilien Management AG,
Schützenstrasse 6, 6003 Luzern
Projektverfasserin:
dito Gesuchstellerin
Bauvorhaben:
Umnutzung der Büroräume im 1. Obergeschoss in
drei Wohnungen und Lager
Standort:
Amthausgasse 2, Parzelle Nr. 863, Mischzone Kern
Geschosszahl 4
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Schutzobjekt:
Ortsbildschutzgebiet, Baugruppe B
«Neu-Meiringen» und ISOS-Gebiet
Auflage- und Einsprachefrist:
05. Dezember 2022
Auflagestelle:
Gemeinde Meiringen, Rudenz 14, 3860 Meiringen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Un-