Die westliche Christenheit von der Zeit der ... - vaticarsten.de
Die westliche Christenheit von der Zeit der ... - vaticarsten.de
Die westliche Christenheit von der Zeit der ... - vaticarsten.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Von Matthias Jendrek. Mehr Mitschriften und Skripte unter www.<strong>vaticarsten</strong>.<strong>de</strong><br />
1. Der Beginn <strong><strong>de</strong>r</strong> kirchengeschichtlichen Wen<strong>de</strong><br />
<strong>Die</strong> Situation<br />
- gregorianische Bewegung im 20. Jh. „Papstrevolution“ genannt: Verwerfen alter Tradition<br />
- Schlagwort libertas ecclesiae = Freiheit für Kirche; „regorianische Reform“ greift zu kurz<br />
- Bewegung mit revolutionären Zügen, programmatischem Ziel<br />
- Gottes Geist in Priesterschaft wird als religiöse Wirklichkeit verstan<strong>de</strong>n<br />
- Kirche auf Klerus reduziert ⇒ Anstoß an <strong>de</strong>n „Missstän<strong>de</strong>n“ im Klerus<br />
- Simonie = Käuflichkeit geitslicher Ämter, nach Apg 8,18-19; v.a. Westfranken<br />
- ganze Bistümer wer<strong>de</strong>n versteigert, Bistümer als Mitgift bei A<strong>de</strong>lsheiraten<br />
- ungeordnetere und willkürlichere Verhälntisse in West und Süd, Deutschland besser<br />
- König lässt sich Verleihung <strong>von</strong> Ämtern entgelten<br />
- 1046 in Rom zwei <strong>von</strong> drei Päpsten durch Simonie ins Amt<br />
- <strong>de</strong>utsches Kaisertum löst Papsttum aus Verstrickung, Eingreifen Heinrichs III. in Sutri<br />
- Kaiser stellen sich eine Generation nach Heinrich III. gegen <strong>de</strong>n Papst<br />
- Eigenkirchenwesen im inneren Zusammenhang mit Simonie, Gegenbewegung Cluny<br />
- adlige Eigentümer verfügen über Kirchen, Verleihen sie nach säkularen Interessen<br />
- Kirchenämter sind <strong><strong>de</strong>r</strong> Sache (Bau und Bo<strong>de</strong>n) zugehörig, Priester gehört zur Kirche<br />
- ⇒ Grundherr ernennt Angehörigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> ihm verpflichtete Person zum Priester<br />
- entspricht germanischen Rechtsvorstellungen: Besitz = Mensch und Material / Land<br />
- Kirchen und Klöster überall in Herrenbesitz, zum Teil gestiftet als Grablege gedacht<br />
- Amtsinhaber versuchen simonistische Kaufsumme zu erwirtschaften<br />
- Cluny dagegen frei <strong>von</strong> Rücksichten auf frem<strong>de</strong> Herren, Verband mit Tochterklöstern<br />
- „geistlicher Lehnsverband“, kirchliche Ämter Eigenständig und in Wür<strong>de</strong><br />
- Cluny beeinflußt gregorianische Bewegung stark<br />
- Priesterehe, im nie<strong><strong>de</strong>r</strong>en Klerus weit verbreitet, Motiv: Erhalt <strong>de</strong>s Eigenkirchengutes<br />
- Kaiser dagegen schätzt Zölibat, <strong>de</strong>nn dieses erhält ihm das Kirchengut<br />
- in gegorianischer Bewegung kommt höhere Meinung zum Zölibat auf<br />
- Zusammenhang mit alttestamentlichen Vorstellungen kultisch-sakraler Reinheit<br />
- Priester stehen eigentlich in „geistiger Ehe“, die weltliche Ehe verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />
<strong>Die</strong> Bewegung<br />
- systematischer Durchbruch in Formulierungen d. <strong>Zeit</strong> m. sel. Petrus Damianus (SERC, EPS)<br />
- und Humbert <strong>von</strong> Silva Candida (Bischofssitz), aus <strong>de</strong>m Cluny-Verband:<br />
- formulieren die Ziele und Motive: vor allem Kampf gegen die Missstän<strong>de</strong><br />
- grundsätzliche Stellungname zu Kirche und Welt; eine mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ne Haltung<br />
- Vertreten die Zwei-Schwerter-Lehre<br />
- 1058 Humbert <strong>von</strong> Silva Candida, adversus simoniacos, greift über Mißstän<strong>de</strong> hinaus<br />
- grundsätzlich gegen Beiteiligung <strong>von</strong> König und Welt in geistlichen Dingen<br />
- regnum und sacerdotim passen nicht mehr harmonisch zueinan<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
- geprägt durch Erfahrung <strong><strong>de</strong>r</strong> faktischen Oberhoheit <strong>de</strong>s Königtums<br />
- I<strong>de</strong>ntifikation <strong>de</strong>s Königtums mit Laienstand, Laien dürfen keine Sakramente spen<strong>de</strong>n<br />
- Laien <strong>von</strong> kirchlichen Wahlhandlungen ausgeschlossen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n electio cleri (durch Klerus)<br />
- Bestätigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wahl durch judicium = Gutheißung <strong>de</strong>s Metropoliten<br />
- König nicht ausgeschlossen, aber in Vorraum verbannt, kann Konsens erklären<br />
- sakrale Wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>s gesalbten Königs ignoriert ⇒ in Frage stellen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kirchenstruktur<br />
- Betonung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hierarchie, Unterwerfung <strong><strong>de</strong>r</strong> weltlichen unter geistliche Macht<br />
- Königtum hat nur noch dienen<strong>de</strong> Funktion<br />
- simonistische Weihen sind für Humbert und Petrus ungültig ⇒ große Unsicherheit<br />
- Leo IX., 1049 - � 1054, lässt auf Syno<strong>de</strong> alle simonistisch Geweihten absetzen<br />
Seite 31 <strong>von</strong> 41