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1. OG - Lifestyle Wohneigentum

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Die Eintragung dieses Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft und der Benützungsregelung<br />

an dem heutigen vertragsgegenständlichen Miteigentumsanteil<br />

am Stellplatzgrundstück wird hiermit Zug um Zug mit Eigentumsumschreibung im<br />

Grundbuch im Gleichrang untereinander, im übrigen an bereiter Rangstelle, bewilligt<br />

und beantragt.<br />

XII.SONSTIGES<br />

<strong>1.</strong> Zustimmungserfordernis<br />

Eine Verfügung des Käufers über seine Rechte aus diesem Vertrag ist nur mit Zustimmung<br />

des Verkäufers möglich.<br />

2. Empfangsvollmacht<br />

Mehrere Käufer erteilen sich hiermit Vollmacht zur Abgabe und Entgegennahme<br />

von Erklärungen und zur Abnahme des Eigentums.<br />

3. Öffentliche Widmung<br />

Dem Käufer ist bekannt, dass die umlaufenden Verkehrsfl ächen eventuell öffentlich<br />

gewidmet werden. Der Unterhalt der Verkehrsfl ächen obliegt jedoch den Wohnungseigentümern<br />

entsprechend dem noch festzulegenden Miteigentumsanteil.<br />

XIII.BAUABZUGSSTEUER<br />

Der Käufer wurde auf §§ 48 ff EStG hingewiesen, die dann einschlägig sein können,<br />

wenn er Sonderwünsche unmittelbar mit Bauhandwerkern vereinbart.<br />

XIV.HINWEIS AUF § 17 ABS. 2A BEURKG<br />

Im Hinblick auf § 17 Abs. 2 a BeurkG erklärt der Käufer, ausreichend Gelegenheit<br />

gehabt zu haben, um sich mit dem Text des heutigen Kaufvertrages und der Bezugsurkunde<br />

auseinanderzusetzen.<br />

Der Käufer erklärt, dass ihm bereits vor 2 Wochen ein Vertragsmuster ohne persönliche<br />

Daten und eine beglaubigte Abschrift der Bezugsurkunde zur Verfügung<br />

gestellt wurde.<br />

XV.UNWIRKSAMKEITSKLAUSEL<br />

Durch gegenwärtige Urkunde sind alle Vorvereinbarungen über den Vertragsgegenstand,<br />

gleich in welcher Art sie getroffen sind, gegenstandslos. Etwaige Unwirksamkeit<br />

von Einzelbestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen dieser Urkunde<br />

nicht; etwa unwirksame Bestimmungen sind - soweit dem nicht die Bestimmungen<br />

des BGB entgegenstehen - so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der<br />

erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht wird; das<br />

gleiche gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.<br />

XVI.PROSPEKTANGABEN, HAFTUNGSVORBEHALT<br />

Der Käufer bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er vor Vertragsabschluß den kompletten<br />

Verkaufsprospekt und die Bezugsurkunde zum Studium erhalten hat und<br />

dass er sich über die Chancen und Risiken einer Immobilieninvestition dieser Art<br />

umfassend, insbesondere anhand der Angaben im Prospekt, informiert hat.<br />

Angaben die vom Prospekt abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie vom Prospektherausgeber<br />

schriftlich bestätigt wurden. Der Käufer bestätigt, dass kein Dritter<br />

vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben gemacht hat.<br />

Der Verkäufer übernimmt keine steuerliche oder fi nanzielle Beratung. Weiterhin<br />

übernimmt weder der Verkäufer noch die Stadt Fürth Haftung für den Eintritt bestimmter<br />

steuerlicher oder fi nanzieller Auswirkungen. Der Verkäufer übernimmt<br />

ferner keinerlei Haftung für die Beratung durch Dritte.<br />

Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass steuerlich rechtsverbindliche Auskünfte,<br />

die im Zusammenhang mit diesem Erwerb stehen oder die sich aus diesem<br />

Vertrag ergeben, nur von hierzu berechtigten Berufsgruppen, z.B. Steuerberatern<br />

oder dem zuständigen Finanzamt gegeben werden können.<br />

Der Verkäufer weist den Käufer ausdrücklich darauf hin, dass die Ent-scheidung über<br />

die Förderung der Sanierung des Vertragsgegenstandes durch die KfW Bankengruppe<br />

über das CO2-Gebäudesanierungspro-gramm und das STANDART-Programm<br />

letztlich von der Bank getroffen wird. Eine Entscheidung wurde mit jetzigem Stand<br />

noch nicht getroffen und kann vom Verkäufer nicht weiter beeinfl usst werden.<br />

73<br />

Der Verkäufer steht nicht dafür ein, dass alle Anforderungen zur Förde-rung erfüllt<br />

werden bzw. eine Förderung (insbesondere hinsichtlich der Höhe) durch die KfW<br />

Bank erfolgt.<br />

XVII.VOLLMACHT FÜR ÄNDERUNGEN<br />

Der Käufer beauftragt den Verkäufer und erteilt dem Verkäufer die gegenüber dem Grundbuchamt<br />

uneingeschränkte<br />

V o l l m a c h t ,<br />

den gesamten mit Urkunde des Notars Dr. Walter Rottenfußer in Nürnberg, vom<br />

25.06.2007, URNr. R 2310/2007 erworbenen Grundbesitz (ehemalige Monteith-Kaserne)<br />

bzw. die hieraus bereits gebildeten oder künftig noch gebildeten<br />

Grundstücke, einschließlich des in Ziffer I. <strong>1.</strong> bezeichneten Grundbesitzes, mit<br />

Dienstbarkeiten und/oder Benutzungsregelungen, insbesondere zur Sicherung<br />

von Geh- und Fahrtrechten, Kfz.-Stellplätzen, der Durchführung der Ver- und<br />

Entsorgung (auch der Fernwärmelieferung) des Vertragsgrundstücks bzw. der<br />

Nachbargrundstücke, zu belasten,<br />

Grenzabstandsfl ächen anzuerkennen und Abstandsfl ächenübernahmeerklärungen<br />

für Nachbargrundstücke abzugeben,<br />

Grenzarrondierungsteilfl ächen aus dem Gemeinschaftsgrundstück zu veräußern<br />

und/oder zum Gemeinschaftsgrundstück hinzuzuerwerben sowie Zuschreibung<br />

dieser Teilfl äche zum Gemeinschaftsgrundstück als Bestandteil und Begründung<br />

von Raumeigentum hieran, ferner<br />

Änderungen der Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung vorzunehmen,<br />

insbesondere Begründung von weiteren Sondernutzungsrechten. Insbesondere<br />

darf der Verkäufer aufgrund dieser Vollmacht andere Wohnungen zugunsten bzw.<br />

zulasten weiterer Wohnungen verkleinern oder vergrößern und die Miteigentumsanteile<br />

dieser Wohnungen entsprechend verschieben, einzelne Wohnungen zu<br />

einer Wohnung zusammenlegen und eine Wohnung in zwei Wohnungen aufteilen,<br />

er darf auch Wand- und Deckendurchbrüche vornehmen; er darf bezüglich<br />

anderer Einheiten weitere Balkone anbringen und zum Sondereigentum erklären;<br />

er darf Fenster verschieben und zusätzlich einbauen.<br />

Der Verkäufer darf die Außenfassade und die Einfriedung für Werbezwecke unentgeltlich<br />

nutzen.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und zur<br />

Erteilung von Untervollmachten berechtigt.<br />

Dem Käufer dürfen jedoch keine zusätzlichen Verpfl ichtungen auferlegt werden. Im<br />

Innenverhältnis darf von dieser Vollmacht nur Gebrauch gemacht werden, wenn bei<br />

wirtschaftlicher Betrachtung der Wert des Vertragsobjektes nicht gemindert wird,<br />

Inhalt und Umfang des verkauften Sondereigentums und etwaiger Sondernutzungsrechte<br />

des Käufers nicht beeinträchtigt werden und dem Käufer keine zusätzlichen<br />

Kosten entstehen.<br />

Von der Vollmacht darf nur in der Notarstelle Prof. Dr. Bengel/Dr. Fleischer in Fürth<br />

Gebrauch gemacht werden.<br />

Vorstehende Vollmachten erlöschen mit Eigentumsumschreibung der letzten Eigentumswohnung<br />

im Objekt, spätestens jedoch nach Ablauf von fünf Jahren, gerechnet<br />

vom heutigen Tage an.<br />

XVIII.LÖSCHUNG DER KÄUFERVORMERKUNG IM<br />

RÜCKTRITTSFALL<br />

Der Käufer erteilt dem Veräußerer die unwiderrufl iche Vollmacht, die Löschung der<br />

Vormerkung zu bewilligen. Von dieser Vollmacht darf jedoch nur vor dem beurkundenden<br />

Notar, dessen Sozius, deren Vertretern oder Amtsnachfolgern Gebrauch gemacht<br />

werden. Ferner darf sie nur ausgeübt werden, wenn der Käufer zwei Monate<br />

nach Fälligkeit einer Kaufpreisrate auf Anforderung durch den Notar (gerichtet an<br />

die letztbekannte Adresse des Käufers) die Zahlung nicht nachweist, es sei denn,<br />

dass der Käufer dieser Löschungsankündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen<br />

schriftlich mit Gründen widerspricht.<br />

Vorgelesen vom Notar,<br />

Pläne zur Durchsicht vorgelegt,<br />

von den Erschienenen genehmigt<br />

und eigenhändig unterschrieben:<br />

Wohnen am<br />

Golfpark

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