1. OG - Lifestyle Wohneigentum
1. OG - Lifestyle Wohneigentum
1. OG - Lifestyle Wohneigentum
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die Eintragung dieses Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft und der Benützungsregelung<br />
an dem heutigen vertragsgegenständlichen Miteigentumsanteil<br />
am Stellplatzgrundstück wird hiermit Zug um Zug mit Eigentumsumschreibung im<br />
Grundbuch im Gleichrang untereinander, im übrigen an bereiter Rangstelle, bewilligt<br />
und beantragt.<br />
XII.SONSTIGES<br />
<strong>1.</strong> Zustimmungserfordernis<br />
Eine Verfügung des Käufers über seine Rechte aus diesem Vertrag ist nur mit Zustimmung<br />
des Verkäufers möglich.<br />
2. Empfangsvollmacht<br />
Mehrere Käufer erteilen sich hiermit Vollmacht zur Abgabe und Entgegennahme<br />
von Erklärungen und zur Abnahme des Eigentums.<br />
3. Öffentliche Widmung<br />
Dem Käufer ist bekannt, dass die umlaufenden Verkehrsfl ächen eventuell öffentlich<br />
gewidmet werden. Der Unterhalt der Verkehrsfl ächen obliegt jedoch den Wohnungseigentümern<br />
entsprechend dem noch festzulegenden Miteigentumsanteil.<br />
XIII.BAUABZUGSSTEUER<br />
Der Käufer wurde auf §§ 48 ff EStG hingewiesen, die dann einschlägig sein können,<br />
wenn er Sonderwünsche unmittelbar mit Bauhandwerkern vereinbart.<br />
XIV.HINWEIS AUF § 17 ABS. 2A BEURKG<br />
Im Hinblick auf § 17 Abs. 2 a BeurkG erklärt der Käufer, ausreichend Gelegenheit<br />
gehabt zu haben, um sich mit dem Text des heutigen Kaufvertrages und der Bezugsurkunde<br />
auseinanderzusetzen.<br />
Der Käufer erklärt, dass ihm bereits vor 2 Wochen ein Vertragsmuster ohne persönliche<br />
Daten und eine beglaubigte Abschrift der Bezugsurkunde zur Verfügung<br />
gestellt wurde.<br />
XV.UNWIRKSAMKEITSKLAUSEL<br />
Durch gegenwärtige Urkunde sind alle Vorvereinbarungen über den Vertragsgegenstand,<br />
gleich in welcher Art sie getroffen sind, gegenstandslos. Etwaige Unwirksamkeit<br />
von Einzelbestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen dieser Urkunde<br />
nicht; etwa unwirksame Bestimmungen sind - soweit dem nicht die Bestimmungen<br />
des BGB entgegenstehen - so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der<br />
erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht wird; das<br />
gleiche gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.<br />
XVI.PROSPEKTANGABEN, HAFTUNGSVORBEHALT<br />
Der Käufer bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er vor Vertragsabschluß den kompletten<br />
Verkaufsprospekt und die Bezugsurkunde zum Studium erhalten hat und<br />
dass er sich über die Chancen und Risiken einer Immobilieninvestition dieser Art<br />
umfassend, insbesondere anhand der Angaben im Prospekt, informiert hat.<br />
Angaben die vom Prospekt abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie vom Prospektherausgeber<br />
schriftlich bestätigt wurden. Der Käufer bestätigt, dass kein Dritter<br />
vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben gemacht hat.<br />
Der Verkäufer übernimmt keine steuerliche oder fi nanzielle Beratung. Weiterhin<br />
übernimmt weder der Verkäufer noch die Stadt Fürth Haftung für den Eintritt bestimmter<br />
steuerlicher oder fi nanzieller Auswirkungen. Der Verkäufer übernimmt<br />
ferner keinerlei Haftung für die Beratung durch Dritte.<br />
Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass steuerlich rechtsverbindliche Auskünfte,<br />
die im Zusammenhang mit diesem Erwerb stehen oder die sich aus diesem<br />
Vertrag ergeben, nur von hierzu berechtigten Berufsgruppen, z.B. Steuerberatern<br />
oder dem zuständigen Finanzamt gegeben werden können.<br />
Der Verkäufer weist den Käufer ausdrücklich darauf hin, dass die Ent-scheidung über<br />
die Förderung der Sanierung des Vertragsgegenstandes durch die KfW Bankengruppe<br />
über das CO2-Gebäudesanierungspro-gramm und das STANDART-Programm<br />
letztlich von der Bank getroffen wird. Eine Entscheidung wurde mit jetzigem Stand<br />
noch nicht getroffen und kann vom Verkäufer nicht weiter beeinfl usst werden.<br />
73<br />
Der Verkäufer steht nicht dafür ein, dass alle Anforderungen zur Förde-rung erfüllt<br />
werden bzw. eine Förderung (insbesondere hinsichtlich der Höhe) durch die KfW<br />
Bank erfolgt.<br />
XVII.VOLLMACHT FÜR ÄNDERUNGEN<br />
Der Käufer beauftragt den Verkäufer und erteilt dem Verkäufer die gegenüber dem Grundbuchamt<br />
uneingeschränkte<br />
V o l l m a c h t ,<br />
den gesamten mit Urkunde des Notars Dr. Walter Rottenfußer in Nürnberg, vom<br />
25.06.2007, URNr. R 2310/2007 erworbenen Grundbesitz (ehemalige Monteith-Kaserne)<br />
bzw. die hieraus bereits gebildeten oder künftig noch gebildeten<br />
Grundstücke, einschließlich des in Ziffer I. <strong>1.</strong> bezeichneten Grundbesitzes, mit<br />
Dienstbarkeiten und/oder Benutzungsregelungen, insbesondere zur Sicherung<br />
von Geh- und Fahrtrechten, Kfz.-Stellplätzen, der Durchführung der Ver- und<br />
Entsorgung (auch der Fernwärmelieferung) des Vertragsgrundstücks bzw. der<br />
Nachbargrundstücke, zu belasten,<br />
Grenzabstandsfl ächen anzuerkennen und Abstandsfl ächenübernahmeerklärungen<br />
für Nachbargrundstücke abzugeben,<br />
Grenzarrondierungsteilfl ächen aus dem Gemeinschaftsgrundstück zu veräußern<br />
und/oder zum Gemeinschaftsgrundstück hinzuzuerwerben sowie Zuschreibung<br />
dieser Teilfl äche zum Gemeinschaftsgrundstück als Bestandteil und Begründung<br />
von Raumeigentum hieran, ferner<br />
Änderungen der Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung vorzunehmen,<br />
insbesondere Begründung von weiteren Sondernutzungsrechten. Insbesondere<br />
darf der Verkäufer aufgrund dieser Vollmacht andere Wohnungen zugunsten bzw.<br />
zulasten weiterer Wohnungen verkleinern oder vergrößern und die Miteigentumsanteile<br />
dieser Wohnungen entsprechend verschieben, einzelne Wohnungen zu<br />
einer Wohnung zusammenlegen und eine Wohnung in zwei Wohnungen aufteilen,<br />
er darf auch Wand- und Deckendurchbrüche vornehmen; er darf bezüglich<br />
anderer Einheiten weitere Balkone anbringen und zum Sondereigentum erklären;<br />
er darf Fenster verschieben und zusätzlich einbauen.<br />
Der Verkäufer darf die Außenfassade und die Einfriedung für Werbezwecke unentgeltlich<br />
nutzen.<br />
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und zur<br />
Erteilung von Untervollmachten berechtigt.<br />
Dem Käufer dürfen jedoch keine zusätzlichen Verpfl ichtungen auferlegt werden. Im<br />
Innenverhältnis darf von dieser Vollmacht nur Gebrauch gemacht werden, wenn bei<br />
wirtschaftlicher Betrachtung der Wert des Vertragsobjektes nicht gemindert wird,<br />
Inhalt und Umfang des verkauften Sondereigentums und etwaiger Sondernutzungsrechte<br />
des Käufers nicht beeinträchtigt werden und dem Käufer keine zusätzlichen<br />
Kosten entstehen.<br />
Von der Vollmacht darf nur in der Notarstelle Prof. Dr. Bengel/Dr. Fleischer in Fürth<br />
Gebrauch gemacht werden.<br />
Vorstehende Vollmachten erlöschen mit Eigentumsumschreibung der letzten Eigentumswohnung<br />
im Objekt, spätestens jedoch nach Ablauf von fünf Jahren, gerechnet<br />
vom heutigen Tage an.<br />
XVIII.LÖSCHUNG DER KÄUFERVORMERKUNG IM<br />
RÜCKTRITTSFALL<br />
Der Käufer erteilt dem Veräußerer die unwiderrufl iche Vollmacht, die Löschung der<br />
Vormerkung zu bewilligen. Von dieser Vollmacht darf jedoch nur vor dem beurkundenden<br />
Notar, dessen Sozius, deren Vertretern oder Amtsnachfolgern Gebrauch gemacht<br />
werden. Ferner darf sie nur ausgeübt werden, wenn der Käufer zwei Monate<br />
nach Fälligkeit einer Kaufpreisrate auf Anforderung durch den Notar (gerichtet an<br />
die letztbekannte Adresse des Käufers) die Zahlung nicht nachweist, es sei denn,<br />
dass der Käufer dieser Löschungsankündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen<br />
schriftlich mit Gründen widerspricht.<br />
Vorgelesen vom Notar,<br />
Pläne zur Durchsicht vorgelegt,<br />
von den Erschienenen genehmigt<br />
und eigenhändig unterschrieben:<br />
Wohnen am<br />
Golfpark