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1. OG - Lifestyle Wohneigentum

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Die einzelnen Raten sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang einer schriftlichen<br />

Zahlungsaufforderung durch den Verkäufer unter Vorlage einer entsprechenden<br />

Baufortschrittsbestätigung des Bauleiters zur Zahlung fällig. Dem Käufer<br />

steht ein Widerspruchsrecht zu, wenn der mitgeteilte Bautenstand tatsächlich<br />

nicht erreicht ist.<br />

3. Zahlungsweise<br />

Sämtliche Zahlungen des Käufers an den Verkäufer sind ausschließlich auf das<br />

Baukonto<br />

bei der Sparkasse Fürth, Kto.-Nr. 249.10<strong>1.</strong>171, BLZ 762 500 00<br />

zu leisten.<br />

Der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die Unterlagen zur Lastenfreistellung<br />

für Verkäufer, Käufer und dessen Finanzierungsinstitute entgegenzunehmen und zu<br />

verwenden.<br />

Käufer und Notar brauchen nicht nachzuprüfen, ob Aufl agen, von denen die Lastenfreistellung<br />

abhängt, berechtigt sind. Soweit solche Aufl agen durch Zahlung der<br />

jeweiligen Kaufpreisrate erfüllbar sind, kann die jeweilige Kaufpreisrate nur durch<br />

Erfüllung solcher Aufl agen bezahlt werden, nicht durch sonstige Leistungen an den<br />

Verkäufer oder an Dritte. Alle Rechte und Ansprüche aus den zu beseitigenden Belastungen<br />

werden schon jetzt auf den Käufer übertragen; diese Übertragung wirkt,<br />

sobald der geschuldete Kaufpreis bezahlt ist.<br />

4. Verzug und Verzugszinsen<br />

Für Verzug und für Verzugsfolgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der gesetzliche<br />

Verzugszins beträgt fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

gemäß § 247 Abs. 1 BGB.<br />

5. Vollstreckungsunterwerfung<br />

Auf Vollstreckungsunterwerfung wird verzichtet.<br />

IV. FINANZIERUNG<br />

(Belastungsvollmacht für den Käufer)<br />

<strong>1.</strong> Der Verkäufer erteilt dem Käufer, mehreren je einzeln,<br />

V o l l m a c h t ,<br />

das Vertragsobjekt mit Grundpfandrechten nebst Zinsen und Nebenleistungen<br />

in beliebiger Höhe zu belasten und den Grundbesitz deswegen dinglich der<br />

Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.<br />

Eine persönliche Haftung für den Verkäufer darf nicht eingegangen werden.<br />

2. Bei der Bestellung einer Grundschuld kann von der Vollmacht nur Gebrauch<br />

gemacht werden, wenn dabei die Zweckbestimmungserklärung eingeschränkt<br />

wird. Die Grundschuld darf danach bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises<br />

nur zur Sicherung des vom Grundschuldgläubiger fi nanzierten und gemäß<br />

dieser Urkunde geleisteten Kaufpreises verwendet werden.<br />

3. Der Käufer weist seine Gläubiger unwiderrufl ich an, die Darlehensbeträge gemäß<br />

den hier vereinbarten Zahlungsbestimmungen direkt auf das oben genannte Konto<br />

des Verkäufers bzw. an die abzulösende Grundpfandgläubigerin auszuzahlen.<br />

4. Von dieser Vollmacht darf nur in der Notarstelle Prof. Dr. Bengel & Dr. Fleischer in<br />

Fürth Gebrauch gemacht werden.<br />

Die Käufer bevollmächtigen sich ferner gegenseitig unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB, bei Bestellungen von Grundpfandrechten die<br />

persönlichen Schuldverpfl ichtungen einschließlich persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung<br />

vorzunehmen, Zweckbestimmungserklärungen zu unterzeichnen,<br />

die dinglichen Erklärungen als künftige Eigentümer sowie die zur<br />

Rangbeschaffung erforderlichen Erklärungen und Anträge abzugeben.<br />

V. WIRTSCHAFTLICHER ÜBERGANG, ABNAHME<br />

<strong>1.</strong> Abnahme<br />

a) Nach Sanierung des geschuldeten Vertragsobjektes fi ndet eine Abnahme statt.<br />

Die Abnahme kann schon bei Bezugsfertigkeit erfolgen, wenn dem Käufer der<br />

Bezug zumutbar ist. Außenanlagen und sonstige Arbeiten, die erst nach bezugsfertiger<br />

Herstellung zu erbringen sind, werden nach Fertigstellung abgenommen.<br />

Lasten, Gefahr und Verkehrssicherungspfl ichten gehen zum Zeitpunkt der Abnahme<br />

auf den Käufer über.<br />

b) Der Verkäufer ist berechtigt, den Termin zur Abnahme des Vertragsobjektes mit<br />

einer Frist von vierzehn Tagen festzusetzen. Getrennte Abnahme und Übergabe<br />

von Wohnung und KFZ - Stellplatz ist zulässig.<br />

71<br />

Wohnen am<br />

Golfpark<br />

c) Bei der gemeinsamen Besichtigung und Abnahme wird ein von beiden Vertragsteilen<br />

zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll erstellt, in das alle festgestellten<br />

Mängel und fehlenden Leistungen aufzunehmen sind, auch wenn sie eine Partei<br />

nicht anerkennt, was zu vermerken ist.<br />

Im Abnahmeprotokoll vermerkte, noch nicht fertiggestellte Arbeiten und ausstehende<br />

Leistungen, die die Bewohnbarkeit nicht beeinträchtigen, sowie die bei<br />

der gemeinsamen Abnahme festgestellten Mängel – soweit das Werk abnahmefähig<br />

ist - hindern nicht die Zumutbarkeit des Bezugs und die Abnahme des<br />

Kaufgegenstandes, unbeschadet der Verpfl ichtung des Verkäufers zur restlichen<br />

Leistung.<br />

d) Bei verschuldetem Nichterscheinen des Käufers zum Abnahmetermin gilt die<br />

Abnahme eine Woche später als erfolgt, wenn der Käufer nicht innerhalb dieser<br />

Frist widerspricht und der Verkäufer bei der Ladung gesondert hierauf hingewiesen<br />

hat. Das Kaufobjekt darf vor der Übergabe weder bezogen noch in irgendeiner<br />

Weise genutzt werden.<br />

e) Der Verkäufer kann das Gemeinschaftseigentum gesondert übergeben. Die<br />

Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt nach Fertigstellung durch<br />

einen öffentlich bestellten oder vereidigten Bausachverständigen, der hierzu<br />

vom Käufer beauftragt und bevollmächtigt wird. Der Sachverständige wird<br />

vom Verwalter des Gemeinschaftseigentums, hilfsweise vom Verkäufer, bestimmt;<br />

er führt die Abnahme ausschließlich im Interesse des Käufers durch.<br />

Die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft. Der Verkäufer ist verpfl ichtet, in<br />

angemessener Zeit vor dem Abnahmetermin die Person des Sachverständigen<br />

mitzuteilen. Der Käufer hat das Recht, der Mitwirkung des Sachverständigen<br />

innerhalb von 14 Tagen nach der vorstehenden Mitteilung zu widersprechen. Die<br />

Bevollmächtigung des Sachverständigen ist widerrufl ich.<br />

2. Wirtschaftlicher Übergang<br />

Besitz und Nutzen gehen mit Bezugsfreigabe über. Der Käufer kann diese erst verlangen,<br />

wenn er bis dahin geschuldete Kaufpreisraten bezahlt hat.<br />

VI. PFLICHTVERLETZUNGEN<br />

<strong>1.</strong> Rechtsmängel<br />

Der Verkäufer schuldet den lastenfreien Besitz- und Eigentumsübergang des Vertragsgegenstandes,<br />

soweit nicht Rechte ausdrücklich in diesem Vertrag übernommen<br />

werden; ausgeschlossen werden alle Rechte und Ansprüche des Käufers<br />

wegen altrechtlicher Dienstbarkeiten. Der Verkäufer erklärt, dass ihm von solchen,<br />

Abstandsfl ächenübernahmen oder Baulasten nichts bekannt ist.<br />

Der Käufer übernimmt die in Ziffer I. genannten, in Abt. II eingetragenen bzw. noch<br />

zur Eintragung gelangenden Belastungen, ferner in Abt. II und III des Grundbuches<br />

solche Belastungen, die unter seiner Mitwirkung oder aufgrund von ihm erteilter<br />

Vollmacht noch bestellt werden, zur weiteren dinglichen Haftung. Die Beteiligten<br />

stimmen der Löschung von Grundpfandrechten zu und bewilligen deren Vollzug<br />

im Grundbuch, gegebenenfalls auch bei mithaftendem Grundbesitz. Der Verkäufer<br />

tritt mit Wirkung zum Zeitpunkt vollständiger Kaufpreiszahlung alle Rückgewähransprüche<br />

und Eigentümerrechte an künftig bestellten Grundpfandrechten an den<br />

Käufer ab.<br />

2. Sachmängel<br />

a) Sachmängel Grundstück und Altbausubstanz<br />

Alle Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Sachmängeln am Grundstück sowie<br />

derjenigen Teile des Vertragsobjektes, hinsichtlich derer der Verkäufer keine Arbeiten<br />

schuldet, insbesondere hinsichtlich der unverändert bleibenden Altbausubstanz,<br />

werden ausgeschlossen, es sei denn, das Gebäude kann nicht bestimmungsgemäß<br />

genutzt werden oder die Beschaffenheit des Grundstücks führt zu Sachmängeln<br />

am Bauwerk. Der Verkäufer schuldet weder ein bestimmtes Flächenmaß, noch die<br />

Eignung des Grundstücks zur Erreichung steuerlicher Ziele des Käufers, noch dass<br />

das Umfeld des Grundstücks bestimmte Eigenschaften aufweist.<br />

b) Sachmängel am Gebäude<br />

Hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen gilt das werkvertragliche<br />

Leistungsstörungsrecht des BGB. Der Rücktritt ist kraft Gesetzes ausgeschlossen,<br />

soweit die Pfl ichtverletzung unerheblich ist.<br />

c) Schadenersatz<br />

Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Sachmängeln werden im gesetzlich<br />

zulässigen Umfang ausgeschlossen (§ 309 Nr. 7 BGB, § 475 III BGB); Schadenersatzansprüche<br />

aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei grobem<br />

Verschulden bleiben daher unberührt.<br />

3. Allgemeine Regelungen<br />

Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen ausgenommen ist ferner eine Haftung<br />

für Vorsatz oder Arglist. Garantien werden nicht abgegeben.

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