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1. OG - Lifestyle Wohneigentum

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Verzögerungen, welche der Verkäufer nicht zu vertreten hat, können die vorgenannten<br />

Termine entsprechend verschieben.<br />

Die vollständige Fertigstellung (auch der Außenanlagen) hat bis zum<br />

**.**.****<br />

zu erfolgen.<br />

Verzögerungen, welche der Verkäufer nicht zu vertreten hat, können die vorgenannten<br />

Termine entsprechend verschieben.<br />

d) Sonderwünsche, Eigenleistungen<br />

Sonderwünsche können nur insoweit berücksichtigt werden, als sie sich technisch<br />

oder wirtschaftlich ohne erheblichen Aufwand durchführen lassen und über Umfang,<br />

Ausführung, Vergütung und Fälligkeit vorher eine Vereinbarung zwischen den<br />

Vertragsteilen getroffen wurde. Diese können der notariellen Beurkundung bedürfen.<br />

Soweit hiernach nichts anderes vereinbart ist, sind Sonderwünsche entsprechend<br />

den Regelungen der MaBV zur Zahlung fällig.<br />

Die Vergütung von Sonderwünschen, die einer Baugenehmigung bedürfen, ist frühestens<br />

mit deren Erteilung fällig. Die Fälligkeit des Kaufpreises im Übrigen bleibt<br />

hiervon unberührt.<br />

Der Verkäufer kann frei entscheiden, ob er Sonderwünsche selbst ausführt oder den<br />

Käufer unmittelbar an die an den Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie<br />

sonst am Bau beteiligten Unternehmen verweist.<br />

Für die Ausführung von Sonderwünschen, die nicht durch ihn ausge-führt werden,<br />

haftet der Verkäufer nicht, sondern allenfalls der vom Käufer mit der Ausführung<br />

Beauftragte. Den Verkäufer trifft hierzu kei-ne generelle Koordinationspfl icht.<br />

Die Genehmigung und Ausführung von Sonderwünschen kann davon abhängig gemacht<br />

werden, dass die Koordinierungspfl icht den Handwerkern aufzuerlegen ist.<br />

Rechte und Ansprüche gegen den Verkäufer hinsichtlich Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen<br />

sowie sonstiger Bauleistungen, die vom Käufer oder von ihm<br />

beauftragte Dritte ausgeführt werden, bestehen nicht. Der Verkäufer schuldet hierfür<br />

insbesondere keine Bauüberwachung. Diese Maßnahmen und Leistungen liegen<br />

allein im Verantwortungsbereich des Käufers.<br />

Der Verkäufer hat darauf hingewiesen, dass bei nachträglicher Vereinbarung von<br />

Sonderwünschen bzw. Eigenleistungen sich der genannte Bezugsfertigstellungstermin<br />

verschieben kann und gegebenenfalls neu festzulegen ist.<br />

e) Änderungen am Vertragsobjekt<br />

Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen in der Planung und Bauausführung vorzunehmen,<br />

soweit diese technisch notwendig sind oder durch behördliche Maßnahmen<br />

veranlasst werden, sowie für den Käufer zumutbar und nicht Wert mindernd<br />

sind.<br />

Darüber hinausgehende Änderungen sind nur im Einvernehmen mit dem Käufer<br />

zulässig.<br />

f) Aufträge, Vollmachten<br />

Der Verkäufer ist ferner beauftragt und bevollmächtigt, alle erforderlichen oder<br />

zweckdienlichen Erklärungen gegenüber Behörden und Privaten abzugeben und<br />

Anträge zu stellen, die im Zuge der Sanierung des Gebäudes erforderlich oder<br />

zweckdienlich sein sollten.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Der Käufer verpfl ichtet sich, bei einer Weiterveräußerung des heutigen Vertragsobjektes<br />

die vorstehend erteilten Aufträge und Vollmachten seinen Rechtsnachfolgern<br />

mit entsprechender Weitergabeverpfl ichtung bestätigen zu lassen.<br />

g) Betreten der Baustelle<br />

Der Käufer darf die Baustelle vor Übergabe nach Vereinbarung mit dem Verkäufer<br />

und in Absprache mit der Bauleitung betreten, um sich vom Bautenstand und Baufortschritt<br />

zu überzeugen und sich über die Ausführung seiner Sonderwünsche zu<br />

informieren. Er hat dabei die Anweisungen der Bauleitung zu beachten. Außer für<br />

Körperschäden haftet der Verkäufer bei Unfällen auf der Baustelle nur bei Vorsatz<br />

und grober Fahrlässigkeit.<br />

III. KAUFPREIS<br />

<strong>1.</strong> Höhe<br />

a) Zusammensetzung<br />

Der gesamte Kaufpreis für das heutige Vertragsobjekt beträgt<br />

(in Worten: EURO ***).<br />

EUR **.***,**<br />

70<br />

Hiervon entfallen:<br />

auf Grund und Boden EUR **.***,**<br />

auf die Altsubstanz EUR **.***,**<br />

auf die Sanierungsleistungen EUR **.***,**<br />

auf den Stellplatz EUR **.***,**<br />

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die steuerliche Anerkennung der Werte.<br />

Die Kaufpreise für Wohnung und Kfz.-Stellplatz sind getrennt zur Zahlung fällig.<br />

b) Festpreis<br />

Der Kaufpreis ist im Übrigen ein Festpreis.<br />

Er enthält die Kosten für die vertraglich geschuldete Herstellung des Vertragsgegenstandes<br />

sowie die Bau- und Baunebenkosten, ferner die für die Erteilung der<br />

Baugenehmigung bzw. der Freistellungserklärung anfallenden Gebühren.<br />

Im Kaufpreis ferner enthalten sind die auf den Grundstückseigentümer umzulegenden<br />

einmaligen öffentlichen Lasten (Erschließungsbeiträge, Erschließungskosten,<br />

Hausanschlusskosten, Kommunalabgaben und dergleichen), welche durch<br />

die erstmalige Herstellung des Vertragsobjektes anfallen.<br />

Auf die gesetzliche Haftung des Vertragsobjekts für öffentliche Lasten hat der Notar<br />

hingewiesen.<br />

2. Fälligkeit<br />

Der Kaufpreis ist nach Vorliegen der allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen gemäß<br />

Baufortschritt zu bezahlen.<br />

a) Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen<br />

Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen sind<br />

(1) der Nachweis des Verkäufers, dass die Baugenehmigung erteilt ist bzw. eine<br />

entsprechende Freistellungsbescheinigung vorliegt, und<br />

(2) die Mitteilung des Notars, dass<br />

der Kaufvertrag rechtswirksam ist,<br />

die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen,<br />

die Aufl assungsvormerkung für den Käufer rangrichtig im Grundbuch eingetragen<br />

ist, und<br />

die Lastenfreistellung gesichert ist.<br />

Der Notar wird beauftragt, den Vertragsteilen durch einfachen Brief das Vorliegen<br />

der vorstehenden Voraussetzungen mit Ausnahme der Baugenehmigungserteilung<br />

mitzuteilen.<br />

Die Freistellung von eingetragenen Grundpfandrechten ist gesichert, wenn diese bei<br />

Vollendung des Bauvorhabens nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme gelöscht<br />

werden können. Wird das Bauvorhaben nicht vollendet, kann sich der Kreditgeber<br />

das Wahlrecht vorbehalten, entweder das Vertragsobjekt nach Zahlung eines<br />

dem erreichten Bautenstand entsprechenden Teils der geschuldeten Vertragssumme<br />

freizustellen oder alle vom Käufer vertragsgemäß geleisteten Zahlungen bis<br />

zum anteiligen Wert des Objekts zurückzuzahlen.<br />

Hinsichtlich der in Abt. III eingetragenen bzw. zur Eintragung gelangenden Globalgrundschulden<br />

liegt eine sogenannte Freistellungsverpfl ichtungserklärung gemäß §<br />

3 MaBV dem Notar vor. Diese ist in Kopie diesem Bauträgervertrag beigefügt. Die<br />

Erklärung wurde mit den Beteiligten erörtert.<br />

b) Ratenplan<br />

für die Wohnung samt Abstellraum<br />

Nach Vorliegen der oben genannten allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzung gilt sodann<br />

folgender Ratenplan:<br />

30% nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wie vorstehend,<br />

28% nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten,<br />

11,9% nach Herstellung der Dachfl ächen und Dachrinnen sowie der<br />

Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen,<br />

11,2% nach Fenstereinbau einschließlich der Verglasung und<br />

Fertigstellung des Innenputzes, ausgenommen Beiputzarbeiten,<br />

7,0% nach Fertigstellung von Estrich und der Fliesenarbeiten im<br />

Sanitärbereich und der Fassadenarbeiten,<br />

8,4% nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,<br />

3,5% nach vollständiger Fertigstellung.<br />

für den KFZ-Stellplatz, Carport, Garage<br />

30 % nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wie vorstehend,<br />

66,5 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,<br />

3,5 % nach vollständiger Fertigstellung.

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