1. OG - Lifestyle Wohneigentum
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Verzögerungen, welche der Verkäufer nicht zu vertreten hat, können die vorgenannten<br />
Termine entsprechend verschieben.<br />
Die vollständige Fertigstellung (auch der Außenanlagen) hat bis zum<br />
**.**.****<br />
zu erfolgen.<br />
Verzögerungen, welche der Verkäufer nicht zu vertreten hat, können die vorgenannten<br />
Termine entsprechend verschieben.<br />
d) Sonderwünsche, Eigenleistungen<br />
Sonderwünsche können nur insoweit berücksichtigt werden, als sie sich technisch<br />
oder wirtschaftlich ohne erheblichen Aufwand durchführen lassen und über Umfang,<br />
Ausführung, Vergütung und Fälligkeit vorher eine Vereinbarung zwischen den<br />
Vertragsteilen getroffen wurde. Diese können der notariellen Beurkundung bedürfen.<br />
Soweit hiernach nichts anderes vereinbart ist, sind Sonderwünsche entsprechend<br />
den Regelungen der MaBV zur Zahlung fällig.<br />
Die Vergütung von Sonderwünschen, die einer Baugenehmigung bedürfen, ist frühestens<br />
mit deren Erteilung fällig. Die Fälligkeit des Kaufpreises im Übrigen bleibt<br />
hiervon unberührt.<br />
Der Verkäufer kann frei entscheiden, ob er Sonderwünsche selbst ausführt oder den<br />
Käufer unmittelbar an die an den Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie<br />
sonst am Bau beteiligten Unternehmen verweist.<br />
Für die Ausführung von Sonderwünschen, die nicht durch ihn ausge-führt werden,<br />
haftet der Verkäufer nicht, sondern allenfalls der vom Käufer mit der Ausführung<br />
Beauftragte. Den Verkäufer trifft hierzu kei-ne generelle Koordinationspfl icht.<br />
Die Genehmigung und Ausführung von Sonderwünschen kann davon abhängig gemacht<br />
werden, dass die Koordinierungspfl icht den Handwerkern aufzuerlegen ist.<br />
Rechte und Ansprüche gegen den Verkäufer hinsichtlich Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen<br />
sowie sonstiger Bauleistungen, die vom Käufer oder von ihm<br />
beauftragte Dritte ausgeführt werden, bestehen nicht. Der Verkäufer schuldet hierfür<br />
insbesondere keine Bauüberwachung. Diese Maßnahmen und Leistungen liegen<br />
allein im Verantwortungsbereich des Käufers.<br />
Der Verkäufer hat darauf hingewiesen, dass bei nachträglicher Vereinbarung von<br />
Sonderwünschen bzw. Eigenleistungen sich der genannte Bezugsfertigstellungstermin<br />
verschieben kann und gegebenenfalls neu festzulegen ist.<br />
e) Änderungen am Vertragsobjekt<br />
Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen in der Planung und Bauausführung vorzunehmen,<br />
soweit diese technisch notwendig sind oder durch behördliche Maßnahmen<br />
veranlasst werden, sowie für den Käufer zumutbar und nicht Wert mindernd<br />
sind.<br />
Darüber hinausgehende Änderungen sind nur im Einvernehmen mit dem Käufer<br />
zulässig.<br />
f) Aufträge, Vollmachten<br />
Der Verkäufer ist ferner beauftragt und bevollmächtigt, alle erforderlichen oder<br />
zweckdienlichen Erklärungen gegenüber Behörden und Privaten abzugeben und<br />
Anträge zu stellen, die im Zuge der Sanierung des Gebäudes erforderlich oder<br />
zweckdienlich sein sollten.<br />
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
Der Käufer verpfl ichtet sich, bei einer Weiterveräußerung des heutigen Vertragsobjektes<br />
die vorstehend erteilten Aufträge und Vollmachten seinen Rechtsnachfolgern<br />
mit entsprechender Weitergabeverpfl ichtung bestätigen zu lassen.<br />
g) Betreten der Baustelle<br />
Der Käufer darf die Baustelle vor Übergabe nach Vereinbarung mit dem Verkäufer<br />
und in Absprache mit der Bauleitung betreten, um sich vom Bautenstand und Baufortschritt<br />
zu überzeugen und sich über die Ausführung seiner Sonderwünsche zu<br />
informieren. Er hat dabei die Anweisungen der Bauleitung zu beachten. Außer für<br />
Körperschäden haftet der Verkäufer bei Unfällen auf der Baustelle nur bei Vorsatz<br />
und grober Fahrlässigkeit.<br />
III. KAUFPREIS<br />
<strong>1.</strong> Höhe<br />
a) Zusammensetzung<br />
Der gesamte Kaufpreis für das heutige Vertragsobjekt beträgt<br />
(in Worten: EURO ***).<br />
EUR **.***,**<br />
70<br />
Hiervon entfallen:<br />
auf Grund und Boden EUR **.***,**<br />
auf die Altsubstanz EUR **.***,**<br />
auf die Sanierungsleistungen EUR **.***,**<br />
auf den Stellplatz EUR **.***,**<br />
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die steuerliche Anerkennung der Werte.<br />
Die Kaufpreise für Wohnung und Kfz.-Stellplatz sind getrennt zur Zahlung fällig.<br />
b) Festpreis<br />
Der Kaufpreis ist im Übrigen ein Festpreis.<br />
Er enthält die Kosten für die vertraglich geschuldete Herstellung des Vertragsgegenstandes<br />
sowie die Bau- und Baunebenkosten, ferner die für die Erteilung der<br />
Baugenehmigung bzw. der Freistellungserklärung anfallenden Gebühren.<br />
Im Kaufpreis ferner enthalten sind die auf den Grundstückseigentümer umzulegenden<br />
einmaligen öffentlichen Lasten (Erschließungsbeiträge, Erschließungskosten,<br />
Hausanschlusskosten, Kommunalabgaben und dergleichen), welche durch<br />
die erstmalige Herstellung des Vertragsobjektes anfallen.<br />
Auf die gesetzliche Haftung des Vertragsobjekts für öffentliche Lasten hat der Notar<br />
hingewiesen.<br />
2. Fälligkeit<br />
Der Kaufpreis ist nach Vorliegen der allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen gemäß<br />
Baufortschritt zu bezahlen.<br />
a) Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen<br />
Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen sind<br />
(1) der Nachweis des Verkäufers, dass die Baugenehmigung erteilt ist bzw. eine<br />
entsprechende Freistellungsbescheinigung vorliegt, und<br />
(2) die Mitteilung des Notars, dass<br />
der Kaufvertrag rechtswirksam ist,<br />
die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen,<br />
die Aufl assungsvormerkung für den Käufer rangrichtig im Grundbuch eingetragen<br />
ist, und<br />
die Lastenfreistellung gesichert ist.<br />
Der Notar wird beauftragt, den Vertragsteilen durch einfachen Brief das Vorliegen<br />
der vorstehenden Voraussetzungen mit Ausnahme der Baugenehmigungserteilung<br />
mitzuteilen.<br />
Die Freistellung von eingetragenen Grundpfandrechten ist gesichert, wenn diese bei<br />
Vollendung des Bauvorhabens nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme gelöscht<br />
werden können. Wird das Bauvorhaben nicht vollendet, kann sich der Kreditgeber<br />
das Wahlrecht vorbehalten, entweder das Vertragsobjekt nach Zahlung eines<br />
dem erreichten Bautenstand entsprechenden Teils der geschuldeten Vertragssumme<br />
freizustellen oder alle vom Käufer vertragsgemäß geleisteten Zahlungen bis<br />
zum anteiligen Wert des Objekts zurückzuzahlen.<br />
Hinsichtlich der in Abt. III eingetragenen bzw. zur Eintragung gelangenden Globalgrundschulden<br />
liegt eine sogenannte Freistellungsverpfl ichtungserklärung gemäß §<br />
3 MaBV dem Notar vor. Diese ist in Kopie diesem Bauträgervertrag beigefügt. Die<br />
Erklärung wurde mit den Beteiligten erörtert.<br />
b) Ratenplan<br />
für die Wohnung samt Abstellraum<br />
Nach Vorliegen der oben genannten allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzung gilt sodann<br />
folgender Ratenplan:<br />
30% nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wie vorstehend,<br />
28% nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten,<br />
11,9% nach Herstellung der Dachfl ächen und Dachrinnen sowie der<br />
Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen,<br />
11,2% nach Fenstereinbau einschließlich der Verglasung und<br />
Fertigstellung des Innenputzes, ausgenommen Beiputzarbeiten,<br />
7,0% nach Fertigstellung von Estrich und der Fliesenarbeiten im<br />
Sanitärbereich und der Fassadenarbeiten,<br />
8,4% nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,<br />
3,5% nach vollständiger Fertigstellung.<br />
für den KFZ-Stellplatz, Carport, Garage<br />
30 % nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wie vorstehend,<br />
66,5 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,<br />
3,5 % nach vollständiger Fertigstellung.