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1. OG - Lifestyle Wohneigentum

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4. Bezugsurkunde (Teilungserklärung)<br />

Das Wohnungs- und Teileigentum für das Vertragsobjekt wurde begründet mit<br />

Urkunde vom **.**.****, URNr. F ****/08, des Notars Dr. Fleischer in Fürth (Teilungserklärung).<br />

Die Teilungserklärung ist in dieser Urkunde auch als „Bezugsurkunde“<br />

bezeichnet.<br />

Der Käufer erklärt, eine beglaubigte Abschrift der Bezugsurkunde ausgehändigt<br />

bekommen zu haben.<br />

Hinsichtlich des Umfangs und Gegenstands des gemeinschaftlichen Eigentums<br />

und des Sondereigentums, wegen der Rechtsverhältnisse der Miteigentümer untereinander,<br />

der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, wegen der Bauausführung<br />

und Baubeschreibung und der Baupläne für das Gebäude wird auf die<br />

Bezugsurkunde Bezug genommen und verwiesen. Auf das Vorlesen und Beifügung<br />

an diese Niederschrift wird verzichtet.<br />

Die Bezugsurkunde liegt bei der Beurkundung in Urschrift vor. Der Notar hat die<br />

Beteiligten darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der Bezugsurkunde mit<br />

Abschluss des heutigen Kaufvertrages auch für sie verbindlich werden. Die Beteiligten<br />

erklären, dass ihnen der Inhalt der Bezugsurkunde bekannt ist. Der Käufer<br />

erkennt alle Bestimmungen der Bezugsurkunde an, tritt in alle Rechte und Pfl ichten<br />

aus dieser als Käufer und künftiger Eigentümer bezüglich seines Vertragsgrundbesitzes<br />

ein.<br />

Die der Bezugsurkunde beigefügten Aufteilungspläne und der Lageplan wurden<br />

dem Käufer zur Durchsicht vorgelegt und genehmigt.<br />

Die Grundrisspläne des Vertragsobjektes und der Lageplan sind dem Vertrag ebenfalls<br />

in Kopie beigefügt.<br />

5. Baugenehmigung, Baufortschritt<br />

Die Baugenehmigung wurde beantragt.<br />

Der Vermessungsantrag wurde vom Verkäufer gestellt. Die Kosten der Vermessung<br />

und Vermarkung trägt der Verkäufer.<br />

Der Notar wird ermächtigt, nach Vorliegen des amtlichen Messungsergebnisses<br />

das Wohnhausgrundstück, die umliegenden Verkehrsfl ächen sowie das Stellplatzgrundstück<br />

in seinem Eintragungsantrag näher zu bezeichnen.<br />

II. BAUTRÄGERLEISTUNGEN<br />

<strong>1.</strong> Verkauf, Aufl assung, Vormerkung<br />

a) Die P&P Wohnbau Franken GmbH<br />

mit dem Sitz in Fürth<br />

– im folgenden „Verkäufer“ genannt –<br />

verkauft hiermit an<br />

***<br />

– nachstehend „Käufer“ genannt –<br />

zum xxx,<br />

das in Ziffer I. 3. bezeichnete Vertragsobjekt mit allen Bestandteilen, Rechten und<br />

etwaigem Zubehör.<br />

b) Die Einigung über den Eigentumsübergang (sog. Aufl assung) ist zu erklären,<br />

wenn der vereinbarte Kaufpreis samt etwaiger Zinsen vollständig bezahlt ist.<br />

Der Verkäufer kann die Aufl assung vorher erklären. Er muss dies, wenn sein Unvermögen<br />

zur Fertigstellung des Vertragsobjekts feststeht und bis dahin fällige Raten<br />

bezahlt sind.<br />

Der Käufer<br />

b e v o l l m ä c h t i g t<br />

den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die Auflassung<br />

zu erklären.<br />

c) Zur Sicherung des Käuferanspruchs auf Eigentumsverschaffung sowie zur Eintragung<br />

der Benützungsregelung gemäß Ziffer XI. bewilligen und beantragen die<br />

Beteiligten, eine<br />

Vormerkung<br />

nach § 883 BGB am vorbezeichneten Vertragsobjekt zugunsten des Käufers im<br />

angegebenen Berechtigungsverhältnis im Rang nach den Ziffer I. angeführten Belastungen<br />

in das Grundbuch einzutragen.<br />

Der Käufer beantragt, diese Vormerkung mit der Umschreibung des Eigentums auf<br />

ihn im Grundbuch zu löschen, sofern keine Zwischen-eintragungen ohne seine Zustimmung<br />

erfolgt sind.<br />

69<br />

2. Sanierungsleistung<br />

Wohnen am<br />

Golfpark<br />

a) Sanierungsverpfl ichtung<br />

Die P&P Wohnbau Franken GmbH mit dem Sitz in Fürth verpfl ichtet sich, die Bauleistungen<br />

gemäß den der Bezugsurkunde bzw. ergänzend und vorrangig dieser<br />

Urkunde beigehefteten Plänen unter Verwendung normgerechter und unter dem<br />

geltenden Baurecht verwendeter Baustoffe technisch einwandfrei und vollständig<br />

nach den anerkannten Regeln der Baukunst zu erbringen und das veräußerte Wohnungseigentum<br />

einschließlich der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden<br />

Gebäudeteile gemäß der Baubeschreibung zu sanieren (vereinbarte Beschaffenheit).<br />

Die Verpfl ichtung reicht hinsichtlich des zu erhaltenden Altbaus jedoch nur soweit,<br />

wie die Gegebenheiten des Altbestandes, der Nutzungsanforderung sowie der<br />

Genehmigungsbescheide der Baubehörde eine größtmögliche Annäherung an den<br />

Stand der Technik und die Bauvorschriften (ebenfalls vereinbarte Beschaffenheit)<br />

es ermöglichen.<br />

Der Verkäufer weist den Käufer daraufhin, dass das Vertragsobjekt nach Fertigstellung<br />

aller vom Verkäufer geschuldeten Sanierungsarbeiten bzw. nach Fertigstellung<br />

der durch den Käufer oder durch von ihm zu beauftragende Dritte durchzuführenden<br />

Sanierungsarbeiten unter Umständen nicht den aktuellen baurechtlichen Anforderungen<br />

einer Neubauwohnung, insbesondere hinsichtlich Wärme- und Schallschutz<br />

entsprechen kann.<br />

Die Baubeschreibung ist in der vorgenannten Bezugsurkunde enthalten. Die Baubeschreibung<br />

stellt keine eigenständige Garantieerklärung dar, sondern eine Vereinbarung<br />

über die Beschaffenheit des zu sanierenden Bauwerks.<br />

Gegebenenfalls dargestellte Möblierungen sind unverbindliche Einrichtungsvorschläge<br />

des Architekten und nicht Vertragsgegenstand. Die Aufteilung der Sondereigentumseinheit<br />

und die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Sanitär, usw.)<br />

sind schematisch dargestellt.<br />

Sofern in den Plänen die Umgebung oder der an den Kaufgegenstand angrenzende<br />

Bereich dargestellt ist, ist dies für diesen Vertrag unverbindlich.<br />

Der Käufer erklärt, dass der Verkäufer ihm außerhalb der Urkunde in Anzeigen oder<br />

anderen öffentlichen Äußerungen keine Zusagen zur<br />

Beschaffenheit des Bauwerks gemacht hat, die nicht in der Baubeschreibung, in<br />

den Bauzeichnungen oder in dieser Urkunde ihren Niederschlag gefunden haben.<br />

Geringfügige Änderungen, insbesondere in der Wohnfl äche, haben keinen Einfl uss<br />

auf den sonstigen Vertragsinhalt und auf den Preis. Als geringfügig gelten nur Änderungen<br />

bis zu 1,5 % der vereinbarten Wohnfl äche von ca. ** qm, berechnet nach<br />

der Wohnfl ächenverordnung.<br />

Sollte sich die Wohnfl äche der heute vertragsgegenständlichen Wohnung um mehr<br />

als 1,5 % - eineinhalb vom Hundert - verändern, so ist der Kaufpreis für die Wohnung,<br />

nach Abzug der oben genannten 1,5 %, prozentual zwischen den heutigen<br />

Vertragsteilen auszugleichen.<br />

Bei der Flächenberechnung werden die Flächen für die Loggien, für Dachterrassen<br />

und für Gartenterrassen im Erdgeschoß zur Hälfte be-rücksichtigt.<br />

b) Zum Umfang der geschuldeten Arbeiten gemäß Baubeschreibung wird klargestellt,<br />

dass sich die zu erbringenden Leistungen auf diejenigen beschränken, die<br />

in der oben genannten Baubeschreibung aufgeführt sind, insbesondere ist keine<br />

Totalsanierung geschuldet.<br />

Wurde eine Bemusterung des Vertragsgegenstandes hinsichtlich der Wahlrechte<br />

gemäß Baubeschreibung nicht bereits mit dieser Urkunde ausgeübt, so hat der<br />

Käufer seine Auswahl bis spätestens vierzehn Tage nach Vorauswahl und Bekanntgabe<br />

der Muster durch den Verkäufer zu treffen und dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen;<br />

andernfalls erfolgt die Wahl durch den Verkäufer.<br />

Besteht laut Baubeschreibung ein Wahlrecht, das über den Rahmen des Bemusterungsrechts<br />

hinausgeht, steht dieses Wahlrecht dem Verkäufer zu.<br />

c) Fertigstellung<br />

Der Verkäufer strebt die bezugsfertige Herstellung bis xx.xx.xxxx an.<br />

Die bezugsfertige Herstellung des Vertragsobjektes erfolgt bis spätes-tens xx.xx.<br />

xxxx.<br />

Die vollständige Fertigstellung (auch der Außenanlagen) hat bis zum xx.xx.xxxx zu<br />

erfolgen.

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