1. OG - Lifestyle Wohneigentum
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4. Bezugsurkunde (Teilungserklärung)<br />
Das Wohnungs- und Teileigentum für das Vertragsobjekt wurde begründet mit<br />
Urkunde vom **.**.****, URNr. F ****/08, des Notars Dr. Fleischer in Fürth (Teilungserklärung).<br />
Die Teilungserklärung ist in dieser Urkunde auch als „Bezugsurkunde“<br />
bezeichnet.<br />
Der Käufer erklärt, eine beglaubigte Abschrift der Bezugsurkunde ausgehändigt<br />
bekommen zu haben.<br />
Hinsichtlich des Umfangs und Gegenstands des gemeinschaftlichen Eigentums<br />
und des Sondereigentums, wegen der Rechtsverhältnisse der Miteigentümer untereinander,<br />
der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, wegen der Bauausführung<br />
und Baubeschreibung und der Baupläne für das Gebäude wird auf die<br />
Bezugsurkunde Bezug genommen und verwiesen. Auf das Vorlesen und Beifügung<br />
an diese Niederschrift wird verzichtet.<br />
Die Bezugsurkunde liegt bei der Beurkundung in Urschrift vor. Der Notar hat die<br />
Beteiligten darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der Bezugsurkunde mit<br />
Abschluss des heutigen Kaufvertrages auch für sie verbindlich werden. Die Beteiligten<br />
erklären, dass ihnen der Inhalt der Bezugsurkunde bekannt ist. Der Käufer<br />
erkennt alle Bestimmungen der Bezugsurkunde an, tritt in alle Rechte und Pfl ichten<br />
aus dieser als Käufer und künftiger Eigentümer bezüglich seines Vertragsgrundbesitzes<br />
ein.<br />
Die der Bezugsurkunde beigefügten Aufteilungspläne und der Lageplan wurden<br />
dem Käufer zur Durchsicht vorgelegt und genehmigt.<br />
Die Grundrisspläne des Vertragsobjektes und der Lageplan sind dem Vertrag ebenfalls<br />
in Kopie beigefügt.<br />
5. Baugenehmigung, Baufortschritt<br />
Die Baugenehmigung wurde beantragt.<br />
Der Vermessungsantrag wurde vom Verkäufer gestellt. Die Kosten der Vermessung<br />
und Vermarkung trägt der Verkäufer.<br />
Der Notar wird ermächtigt, nach Vorliegen des amtlichen Messungsergebnisses<br />
das Wohnhausgrundstück, die umliegenden Verkehrsfl ächen sowie das Stellplatzgrundstück<br />
in seinem Eintragungsantrag näher zu bezeichnen.<br />
II. BAUTRÄGERLEISTUNGEN<br />
<strong>1.</strong> Verkauf, Aufl assung, Vormerkung<br />
a) Die P&P Wohnbau Franken GmbH<br />
mit dem Sitz in Fürth<br />
– im folgenden „Verkäufer“ genannt –<br />
verkauft hiermit an<br />
***<br />
– nachstehend „Käufer“ genannt –<br />
zum xxx,<br />
das in Ziffer I. 3. bezeichnete Vertragsobjekt mit allen Bestandteilen, Rechten und<br />
etwaigem Zubehör.<br />
b) Die Einigung über den Eigentumsübergang (sog. Aufl assung) ist zu erklären,<br />
wenn der vereinbarte Kaufpreis samt etwaiger Zinsen vollständig bezahlt ist.<br />
Der Verkäufer kann die Aufl assung vorher erklären. Er muss dies, wenn sein Unvermögen<br />
zur Fertigstellung des Vertragsobjekts feststeht und bis dahin fällige Raten<br />
bezahlt sind.<br />
Der Käufer<br />
b e v o l l m ä c h t i g t<br />
den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die Auflassung<br />
zu erklären.<br />
c) Zur Sicherung des Käuferanspruchs auf Eigentumsverschaffung sowie zur Eintragung<br />
der Benützungsregelung gemäß Ziffer XI. bewilligen und beantragen die<br />
Beteiligten, eine<br />
Vormerkung<br />
nach § 883 BGB am vorbezeichneten Vertragsobjekt zugunsten des Käufers im<br />
angegebenen Berechtigungsverhältnis im Rang nach den Ziffer I. angeführten Belastungen<br />
in das Grundbuch einzutragen.<br />
Der Käufer beantragt, diese Vormerkung mit der Umschreibung des Eigentums auf<br />
ihn im Grundbuch zu löschen, sofern keine Zwischen-eintragungen ohne seine Zustimmung<br />
erfolgt sind.<br />
69<br />
2. Sanierungsleistung<br />
Wohnen am<br />
Golfpark<br />
a) Sanierungsverpfl ichtung<br />
Die P&P Wohnbau Franken GmbH mit dem Sitz in Fürth verpfl ichtet sich, die Bauleistungen<br />
gemäß den der Bezugsurkunde bzw. ergänzend und vorrangig dieser<br />
Urkunde beigehefteten Plänen unter Verwendung normgerechter und unter dem<br />
geltenden Baurecht verwendeter Baustoffe technisch einwandfrei und vollständig<br />
nach den anerkannten Regeln der Baukunst zu erbringen und das veräußerte Wohnungseigentum<br />
einschließlich der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden<br />
Gebäudeteile gemäß der Baubeschreibung zu sanieren (vereinbarte Beschaffenheit).<br />
Die Verpfl ichtung reicht hinsichtlich des zu erhaltenden Altbaus jedoch nur soweit,<br />
wie die Gegebenheiten des Altbestandes, der Nutzungsanforderung sowie der<br />
Genehmigungsbescheide der Baubehörde eine größtmögliche Annäherung an den<br />
Stand der Technik und die Bauvorschriften (ebenfalls vereinbarte Beschaffenheit)<br />
es ermöglichen.<br />
Der Verkäufer weist den Käufer daraufhin, dass das Vertragsobjekt nach Fertigstellung<br />
aller vom Verkäufer geschuldeten Sanierungsarbeiten bzw. nach Fertigstellung<br />
der durch den Käufer oder durch von ihm zu beauftragende Dritte durchzuführenden<br />
Sanierungsarbeiten unter Umständen nicht den aktuellen baurechtlichen Anforderungen<br />
einer Neubauwohnung, insbesondere hinsichtlich Wärme- und Schallschutz<br />
entsprechen kann.<br />
Die Baubeschreibung ist in der vorgenannten Bezugsurkunde enthalten. Die Baubeschreibung<br />
stellt keine eigenständige Garantieerklärung dar, sondern eine Vereinbarung<br />
über die Beschaffenheit des zu sanierenden Bauwerks.<br />
Gegebenenfalls dargestellte Möblierungen sind unverbindliche Einrichtungsvorschläge<br />
des Architekten und nicht Vertragsgegenstand. Die Aufteilung der Sondereigentumseinheit<br />
und die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Sanitär, usw.)<br />
sind schematisch dargestellt.<br />
Sofern in den Plänen die Umgebung oder der an den Kaufgegenstand angrenzende<br />
Bereich dargestellt ist, ist dies für diesen Vertrag unverbindlich.<br />
Der Käufer erklärt, dass der Verkäufer ihm außerhalb der Urkunde in Anzeigen oder<br />
anderen öffentlichen Äußerungen keine Zusagen zur<br />
Beschaffenheit des Bauwerks gemacht hat, die nicht in der Baubeschreibung, in<br />
den Bauzeichnungen oder in dieser Urkunde ihren Niederschlag gefunden haben.<br />
Geringfügige Änderungen, insbesondere in der Wohnfl äche, haben keinen Einfl uss<br />
auf den sonstigen Vertragsinhalt und auf den Preis. Als geringfügig gelten nur Änderungen<br />
bis zu 1,5 % der vereinbarten Wohnfl äche von ca. ** qm, berechnet nach<br />
der Wohnfl ächenverordnung.<br />
Sollte sich die Wohnfl äche der heute vertragsgegenständlichen Wohnung um mehr<br />
als 1,5 % - eineinhalb vom Hundert - verändern, so ist der Kaufpreis für die Wohnung,<br />
nach Abzug der oben genannten 1,5 %, prozentual zwischen den heutigen<br />
Vertragsteilen auszugleichen.<br />
Bei der Flächenberechnung werden die Flächen für die Loggien, für Dachterrassen<br />
und für Gartenterrassen im Erdgeschoß zur Hälfte be-rücksichtigt.<br />
b) Zum Umfang der geschuldeten Arbeiten gemäß Baubeschreibung wird klargestellt,<br />
dass sich die zu erbringenden Leistungen auf diejenigen beschränken, die<br />
in der oben genannten Baubeschreibung aufgeführt sind, insbesondere ist keine<br />
Totalsanierung geschuldet.<br />
Wurde eine Bemusterung des Vertragsgegenstandes hinsichtlich der Wahlrechte<br />
gemäß Baubeschreibung nicht bereits mit dieser Urkunde ausgeübt, so hat der<br />
Käufer seine Auswahl bis spätestens vierzehn Tage nach Vorauswahl und Bekanntgabe<br />
der Muster durch den Verkäufer zu treffen und dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen;<br />
andernfalls erfolgt die Wahl durch den Verkäufer.<br />
Besteht laut Baubeschreibung ein Wahlrecht, das über den Rahmen des Bemusterungsrechts<br />
hinausgeht, steht dieses Wahlrecht dem Verkäufer zu.<br />
c) Fertigstellung<br />
Der Verkäufer strebt die bezugsfertige Herstellung bis xx.xx.xxxx an.<br />
Die bezugsfertige Herstellung des Vertragsobjektes erfolgt bis spätes-tens xx.xx.<br />
xxxx.<br />
Die vollständige Fertigstellung (auch der Außenanlagen) hat bis zum xx.xx.xxxx zu<br />
erfolgen.