1. OG - Lifestyle Wohneigentum
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17. Sonstiges<br />
17.1 Grundreinigung<br />
Nach Abschluss der Bauarbeiten und vor Übergabe<br />
der Wohneinheiten wird eine Grundreinigung durchgeführt.<br />
17.2 Änderungen<br />
Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese erst<br />
im Ausbau als erforderlich erkannt werden und durch<br />
Veränderungen keine Wertminderung entsteht. Änderungen<br />
werden auch die Wohnqualität sowie Raumgrößen<br />
nicht verändern, es sei denn, sie sind aus<br />
statischen, baurechtlichen oder denkmalrechtlichen<br />
Gründen unabdingbar und notwendig.<br />
18. Schlussbestimmungen<br />
Sämtliche neuen Bauleistungen werden nach den<br />
anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen<br />
DIN-Vorschriften durchgeführt, soweit es der<br />
Gebäudezustand zulässt.<br />
Da es sich bei den Bauleistungen um Sanierungsleistungen<br />
an einem Bestandsgebäude handelt,<br />
wird darauf hingewiesen, dass diese im Bereich des<br />
Schall- und Wärmeschutzes teilweise nicht entsprechend<br />
aller aktuellen Vorschriften für Neubauten hergestellt<br />
werden können. Bei Unterschieden zwischen<br />
Plandarstellung und der Baubeschreibung ist letztere<br />
maßgebend.<br />
Bestimmte Bauteile bedürfen zur ordentlichen und<br />
sachgemäßen Unterhaltung einer laufenden Wartung<br />
und Pfl ege, ferner auch der Erneuerung in üblichen,<br />
turnusmäßigen Abständen; dies gilt insbesondere<br />
für Anstriche auf allen Metallteilen und der Außenfassade.<br />
Generell gilt dies auch für alle mechanisch<br />
bewegten Teile wie Tür- und Fensterbeschläge, aber<br />
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auch für dauerelastische Fugen. Die hierzu notwendige<br />
Wartung und Pfl ege obliegt ab dem Zeitpunkt<br />
der Fertigstellung und Besitzübergabe dem Käufer.<br />
Für die eingebauten Geräte, Schalt- und Sicherungsorgane<br />
sowie Verschleißteile gelten die Gewährleistungsbedingungen<br />
der Hersteller. Leitungsinstallationen<br />
(Satellit) für TV bzw. Radio werden<br />
gegebenenfalls, je nach den Vertragsbedingungen<br />
des jeweiligen Anbieters bzw. Betreibers, an selbigen<br />
übereignet und sodann ebenso auf Mietbasis<br />
betrieben.<br />
Die Angaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass keine<br />
Umplanungen erforderlich sind. Diese können beispielsweise<br />
Auswirkungen auf die Raumaufteilung<br />
und Raumgröße haben. Insofern werden diesbezüglich<br />
keine Zusicherungen abgegeben. Maßgeblich<br />
sind die Angaben im Kaufvertrag.