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1. OG - Lifestyle Wohneigentum

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17. Sonstiges<br />

17.1 Grundreinigung<br />

Nach Abschluss der Bauarbeiten und vor Übergabe<br />

der Wohneinheiten wird eine Grundreinigung durchgeführt.<br />

17.2 Änderungen<br />

Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese erst<br />

im Ausbau als erforderlich erkannt werden und durch<br />

Veränderungen keine Wertminderung entsteht. Änderungen<br />

werden auch die Wohnqualität sowie Raumgrößen<br />

nicht verändern, es sei denn, sie sind aus<br />

statischen, baurechtlichen oder denkmalrechtlichen<br />

Gründen unabdingbar und notwendig.<br />

18. Schlussbestimmungen<br />

Sämtliche neuen Bauleistungen werden nach den<br />

anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen<br />

DIN-Vorschriften durchgeführt, soweit es der<br />

Gebäudezustand zulässt.<br />

Da es sich bei den Bauleistungen um Sanierungsleistungen<br />

an einem Bestandsgebäude handelt,<br />

wird darauf hingewiesen, dass diese im Bereich des<br />

Schall- und Wärmeschutzes teilweise nicht entsprechend<br />

aller aktuellen Vorschriften für Neubauten hergestellt<br />

werden können. Bei Unterschieden zwischen<br />

Plandarstellung und der Baubeschreibung ist letztere<br />

maßgebend.<br />

Bestimmte Bauteile bedürfen zur ordentlichen und<br />

sachgemäßen Unterhaltung einer laufenden Wartung<br />

und Pfl ege, ferner auch der Erneuerung in üblichen,<br />

turnusmäßigen Abständen; dies gilt insbesondere<br />

für Anstriche auf allen Metallteilen und der Außenfassade.<br />

Generell gilt dies auch für alle mechanisch<br />

bewegten Teile wie Tür- und Fensterbeschläge, aber<br />

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auch für dauerelastische Fugen. Die hierzu notwendige<br />

Wartung und Pfl ege obliegt ab dem Zeitpunkt<br />

der Fertigstellung und Besitzübergabe dem Käufer.<br />

Für die eingebauten Geräte, Schalt- und Sicherungsorgane<br />

sowie Verschleißteile gelten die Gewährleistungsbedingungen<br />

der Hersteller. Leitungsinstallationen<br />

(Satellit) für TV bzw. Radio werden<br />

gegebenenfalls, je nach den Vertragsbedingungen<br />

des jeweiligen Anbieters bzw. Betreibers, an selbigen<br />

übereignet und sodann ebenso auf Mietbasis<br />

betrieben.<br />

Die Angaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass keine<br />

Umplanungen erforderlich sind. Diese können beispielsweise<br />

Auswirkungen auf die Raumaufteilung<br />

und Raumgröße haben. Insofern werden diesbezüglich<br />

keine Zusicherungen abgegeben. Maßgeblich<br />

sind die Angaben im Kaufvertrag.

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