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1. OG - Lifestyle Wohneigentum

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STEUERLICHE VORTEILE DURCH DEN<br />

ERWERB EINER IN EINEM SANIERUNGSGEBIET<br />

GELEGENEN IMMOBILIE<br />

Warum spare ich?<br />

Der Gesetzgeber honoriert das Engagement<br />

zur Modernisierung von in Sanierungsgebieten<br />

gelegenen Gebäuden. Die hierfür getragenen Auf -<br />

wendungen können einkommensteuermindernd<br />

geltend gemacht werden.<br />

Wie spare ich…<br />

Die Steuerbegünstigung nach §§ 7h, 10 f EStG<br />

gilt für alle zu Wohnzwecken genutzten Gebäude<br />

in Sanierungsgebieten. Sie wird als Sonderabschreibung<br />

bzw. wie Sonderausgaben gewährt<br />

und bemisst sich nach der Höhe der zur Erhaltung<br />

des Gebäudes notwendigen oder zu<br />

einer sinnvollen Nutzung erforderlichen Sanierungskosten.<br />

Deren Höhe wird nach Fertigstellung<br />

durch Bescheid der Bauaufsichtsbehörden<br />

festgestellt.<br />

58<br />

… als Vermieter?<br />

Dem Vermieter steht neben der Abschreibung<br />

für die Altsubstanz (50 Jahre x 2 %) die Sonderabschreibung<br />

für Sanierungskosten (8 Jahre x 9 %,<br />

4 Jahre x 7 %) zu.<br />

… als Eigennutzer?<br />

Der Eigennutzer kann den Großteil der Sanierungskosten<br />

(10 Jahre x 9 %) wie Sonderausgaben<br />

steuermindernd geltend machen.<br />

Nächste Schritte<br />

Fragen Sie Ihre/n Steuerberater/in nach Details<br />

und lassen Sie sich Ihre individuelle jährliche Ersparnis<br />

ausrechnen! Durch Eintragung eines Freibetrages<br />

auf Ihrer Lohnsteuerkarte wird sie sich<br />

nach Fertigstellung der Wohnung unmittelbar<br />

auswirken.

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