Steuer-Coaching mit 370 Grad, Steuerberater Stefan Mücke (Auszug)
Steuerminderungen, Steueroptimierungen, Steuerlösungen und die Verhinderung von Steuerrisken und Steuerverstrickungen, Gestaltungen und Ideen für alle Unternehmer - vom Einzelunternehmer und Freiberufler bis zum GmbH-Geschäftsführer
Steuerminderungen, Steueroptimierungen, Steuerlösungen und die Verhinderung von Steuerrisken und Steuerverstrickungen, Gestaltungen und Ideen für alle Unternehmer - vom Einzelunternehmer und Freiberufler bis zum GmbH-Geschäftsführer
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Steuerberater. Stefan Mücke.
Steuer-Coaching-370.
Basiswissen. Stolpersteine. Strategien.
Steuer-Lösungen und Ideen für alle
Unternehmer – vom Einzelunternehmer und
Freiberufler bis zum GmbH-Geschäftsführer.
Steuerberater Stefan Mücke
Steuer-Coaching-370
Basiswissen, Stolpersteine
und Strategien
Ausgabe 2022, Januar 2022
Mediabizz GmbH, Kleinwallstadt
©2022, Mediabizz GmbH und Stefan Mücke, Alle Rechte vorbehalten!
VORWORT – UM WAS ES EIGENTLICH GEHT.
Steuerberatung
gehört in die Chef-Etage und ist keine
Einbahnstraße!
Viele Unternehmen beschweren sich darüber, dass sie von ihrem Steuerberater keine aktive - wir
nennen dies bei uns immer proaktive - Steuerberatung erhalten.
Gründe dafür sind:
Der Steuerberater ist mit seinen Deklarationsarbeiten – der Erstellung von
Steuererklärungen - so ausgelastet, dass er es kaum schafft, diese abzuarbeiten. In der
Praxis sind Steuerberater häufig wie Psychologen, die Vergangenes aufarbeiten. In die
Steuererklärung wird dann die Vergangenheit – egal ob gut oder schlecht – gegossen.
Der Steuerberater wird nicht gelangweilt an seinem Schreibtisch sitzen und überlegen,
ob bei Ihnen alles steuerlich optimiert ist. Steuerberatung ist keine Einbahnstraße.
Steuerberatung ist ein Ping-Pong-Spiel. Je mehr Sie Ihren Berater fordern, desto höher
wird seine Beratungsleistung sein.
Mandanten müssen aber auch anerkennen, dass Beratungsleistungen beauftragt und
nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung oder nach Individualvereinbarung
berechnet werden müssen. Die Zeiten, dass mit dem Jahresabschlusshonorar Beratungen
abgegolten sind, sind vorbei. Es gibt kein „All-inclusive-Prinzip“ – zumindest nicht für gute
Beratungsleistungen. Auch „kurze“ Fragen per Mail oder am Telefon stellen Aufwand dar
und sind Beratungen. Kurze Fragen bedeuten nämlich nicht auch einfache und schnelle
Antworten.
VORWORT – UM WAS ES EIGENTLICH GEHT.
Sie als Unternehmer 1 sind meist Einkäufer, Vertriebsleiter, Leiter der Personalabteilung,
technischer oder fachlicher Direktor oder Leiter, Verwaltungsgeschäftsführer – eine
Multifunktions-Person. Idealerweise sind Sie auch noch Steuerberater. Nein – Steuerberater
müssen Sie nicht sein!
Aber:
Aufgrund der hohen Steuerquote sollten Sie sich mit dem Thema Steuern beschäftigen.
Es hilft nichts, immer nur vorne an der Front zu kämpfen und „hinten raus“ werden
Steuerpotentiale verschenkt. Steuern sind eine Ihrer höchsten Ausgaben.
Sie verwirklichen tagtäglich eine Vielzahl von Steuertatbeständen, ohne darüber
nachzudenken. Es ist daher wichtig und erforderlich, dass die steuerlichen Konsequenzen
aus dem Alltagsgeschäft bekannt sind. Bereits verwirklichte Tatbestände lassen sich
nämlich nachträglich, wenn es überhaupt auffällt, nicht, oder nur mit einem vielfachen
Aufwand richtigstellen. Besondere Vorgänge bedürfen dann der vorherigen Besprechung
und Beratung mit dem Steuerberater.
Tagtäglich stellen wir in unserer Kanzlei fest, wie spannend Steuerrecht ist, sonst hätten wir den
Beruf vermutlich auch nicht gewählt. Ich möchte Sie jetzt mitnehmen und Ihnen auf den
folgenden Seiten spannende und manchmal skurrile Steuerthemen vorstellen.
Dieses Handbuch zum Steuer-Coaching informiert Sie über notwendiges Basiswissen, wichtige
Eckdaten, Steuervermeidungsstrategien und Stolpersteine, die in der Praxis viel Geld kosten,
manchmal sogar existenzbedrohend sind.
Mit diesem Werk erkennen Sie spielerisch, worauf es ankommt, erhalten Ideen für Ihre
Steueroptimierung, werden den einen oder anderen Fehler vermeiden, werden zum Ping-Pong-
Spieler für Ihren Steuerberater und fordern ihn auch zur Höchstleistung heraus.
1
Unternehmer sind Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler, AGs/GmbHs und ihre Gesellschafter und
Geschäftsführer und Personengesellschaften sowie deren Gesellschafter.
VORWORT – UM WAS ES EIGENTLICH GEHT.
Es ist – so hoffe ich - einfach geschrieben und erhebt nicht den Anspruch jedes Detail und/oder
jedes kleinste Problem abzudecken. Es soll Ihnen über das eine oder andere Thema einen
Überblick vermitteln. Sicherlich wird immer wieder mal ein „Aha-Effekt“ bei Ihnen entstehen,
was Sie von Ihrem Steuerberater so noch nicht gehört haben. Ich hatte immer geglaubt, in dem
Handbuch steht nichts Besonderes - und jeder Steuerberater sollte es auch kennen –nicht nur
kennen, sondern auch in der Praxis bei Ihnen und mit Ihnen ein- und umsetzen. Ich musste aber
erkennen, dass in der Praxis doch vieles anders läuft.
Noch ein Hinweis und Rat: Im Internet verkaufen „Menschen“ Steuerhacks und Steuerseminare
für richtig viel Geld. Das ist Wucher – oder vielleicht sogar schon am Rande des Betrugs. In einer
Veranstaltung lässt sich viel erzählen und mit dem äußeren Rahmen auch eine „Scheinwelt“
aufbauen. Diese vermeintlichen Berater helfen Ihnen nicht, wenn Sie solche Ideen bei Ihrem
örtlichen Finanzamt durchsetzen wollen. Das funktioniert häufig nicht. Die getroffenen
pauschalen Aussagen und Empfehlungen lassen sich häufig nicht durch Gesetz oder
Rechtsprechung begründen 2 . Seien Sie realistisch und sparen Sie sich das Geld.
Auf der Steuerreise zeige ich Ihnen auch Bilder meiner „Laufrunde“, in der schon ganz viele
Steuergestaltungen und Steueroptimierung entstanden sind. Eigentlich müsste ich doch dann
meine Laufschuhe steuerlich absetzen können! … oder?
Beginnen wir jetzt mit der Steuerreise und ich wünsche viel Spaß beim Steuer-Coaching.
Stefan Mücke, Steuerberater
2
Wir begründen unsere Gestaltungen und Empfehlungen und zitieren auch in der Fußnote – wie hier –
Gesetzesquellen und Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, damit Sie und/oder Ihr Steuerberater die konkrete
Anwendung auf Ihren persönlichen Einzelfall bezogen prüfen und dann auch beim Finanzamt durchsetzen können.
VORWORT – UM WAS ES EIGENTLICH GEHT.
INHALTSVERZEICHNIS
Einkommensteuer und Steuerprogression ................................................................................. 13
Steuertarif – Spitzensteuersatz und Reichensteuer ................................................................... 15
Heiraten – Ein Steuersparmodell? ............................................................................................. 23
Steuersatz – Durchschnitt- oder Grenzsteuersatz? ................................................................... 25
Abschnittsbesteuerung – Einkommensnivellierung und Glättung ............................................. 27
Gesonderter Steuertarif – Abgeltungssteuer 25 % bei Kapitalvermögen ................................. 29
Steuersatz 0 % - Einkommenstransfer auf Kinder ...................................................................... 33
Pauschalbesteuerung 30 % - Den privaten Urlaub absetzen ..................................................... 37
0 % Steuer - Steuerfreies Einkommen oder Pauschalbesteuerung............................................ 43
„halber“ Steuersatz bei außerordentlichen Einkünften ............................................................. 47
Schwarzgeld – mehr Steuern sparen geht nicht ......................................................................... 49
Private Einkommensminderungen ............................................................................................. 57
Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen ................................................................. 59
Handwerkerleistungen – Richtiges Timing erforderlich. ............................................................ 63
Kirchensteuer Adieu .................................................................................................................. 67
Gewinn – Gewinnermittlung ..................................................................................................... 71
Der Gewinn ist keine Frage des Geldes ...................................................................................... 73
Einnahmen-Überschuss oder doch Bilanz? ................................................................................ 77
Betriebliche Investitionen ......................................................................................................... 83
Unsinnige Investitionen – Aus steuerlichen Gründen sinnvoll? ................................................. 85
Mehrsteuern durch Ersatzinvestitionen – Ist das möglich? ....................................................... 87
Investitionskosten – Nur über die AfA steuerwirksam ............................................................... 91
Sofortaufwand – Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) ....................................................... 93
Sofortaufwand – Digitale Wirtschaftsgüter ............................................................................... 95
Sonderabschreibung – 20 % für kleine und mittlere Betriebe ................................................... 97
Investitionsabzugsbetrag – Nicht mehr im Dezember – lieber im Januar ............................... 101
Fremdfinanzierungen – richtig gemacht .................................................................................. 105
Finanzierungen von Investitionen aus dem Cash ..................................................................... 107
Schuldzinsenabzug – Tatsächliche Verwendung und Zweikontenmodell ................................ 109
Finanzierungsfehler 1 – Investition und Darlehen über gemischtes Bankkonto ...................... 115
Finanzierungsfehler 2 – Private Zwischenfinanzierung ............................................................ 117
Rückstellungen ........................................................................................................................ 119
INHALTSVERZEICHNIS
Grundstücke ........................................................................................................................... 125
Grundstücke – Verstrickung vermeiden! ................................................................................ 127
Grundstücksverkauf – Steuerpflichtig auch im Privatvermögen ............................................. 131
Grundstückskauf – Die 15 %-Grenze müssen Sie kennen! ...................................................... 135
Betriebsausgaben ................................................................................................................... 139
Betriebsausgaben – Eine Frage der Veranlassung und der Story ............................................ 141
Essen ist (fast) immer privat .................................................................................................... 143
Bewirtungskosten – Kreativ, aber sachgerecht ....................................................................... 145
Kleine Geschenke erhöhen die Freundschaft .......................................................................... 147
Fahrzeuge ............................................................................................................................... 149
1%-Regelung – Rechtlich einwandfrei – praktisch oft eine Katastrophe ................................. 151
Fahrtenbuch – Eine sinnvolle Alternative? .............................................................................. 157
Fahrzeugmietmodell – Steuerfreie Fahrzeugveräußerung...................................................... 161
Werkstattwagen – Einschränkung der 1%-Regelung .............................................................. 163
Anscheinsbeweis – Erschütterung bei Privatfahrzeugen ........................................................ 165
Elektroautos – Förderung der Elektromobiltät ....................................................................... 167
Verträge mit Angehörigen ....................................................................................................... 169
Ein notwendiger Überblick ...................................................................................................... 171
Darlehensverträge – Es kommt darauf an ............................................................................... 173
Arbeitsvertrag – Der Ehegatte im Betrieb ............................................................................... 177
Arbeitsvertrag mit Kindern – Taschengeld als Betriebsausgabe ............................................. 181
Personal- und Personalkosten ................................................................................................. 183
Sozialversicherung – Rechengrößen und Grenzwerte ............................................................ 185
Minijobs – Falsch gemacht wird richtig teuer! ........................................................................ 189
Sofortmeldungen – Vorher geht gar nichts! ........................................................................... 195
Asset-Protection ..................................................................................................................... 199
Rechtsform – bin ich mit der richtigen Rechtsform unterwegs? ............................................. 201
Rechtsformvergleich – Ein Überblick ...................................................................................... 203
Die GmbH ............................................................................................................................... 205
Die Besteuerung der GmbH – Ein Belastungsvergleich ........................................................... 207
Gründung der GmbH – Tipps zur Satzung ............................................................................... 211
Beherrschender Gesellschafter – Gesellschafter ohne Interessengegensatz ......................... 215
Geschäftsführer-Gehalt – Oder lieber eine Gewinnausschüttung? ........................................ 217
INHALTSVERZEICHNIS
Lohnfortzahlung Krankheit – Der entfallende Versicherungsschutz ........................................ 221
Tantieme – Gewinnabsaugung durch Tantiemen .................................................................... 223
Weihnachtsgeld – Zusage und der Verzicht – was eine Bescherung ....................................... 225
Urlaubsrückstellung – Gewinnminderungen für nicht genommenen Urlaub .......................... 229
Darlehen an Gesellschafter – Ich würde das nicht wollen! ...................................................... 233
Disquotale Gewinnausschüttungen ......................................................................................... 235
Gespaltene Gewinnausschüttungen ........................................................................................ 239
Betriebsaufpaltung – Wirtschaftlich „hui“ – steuerlich „pfui“ ................................................. 241
Holding – Der sichere Hafen für Finanzmittel .......................................................................... 247
Kapitalistische Betriebsaufspaltung – Das Beste aus allen Welten .......................................... 251
Sozialversicherung – Die böse Überraschung .......................................................................... 253
Umwandlung und Unternehmenstransaktionen ...................................................................... 257
GmbH-Gründung – vom Einzelunternehmen verheerend zur GmbH ...................................... 259
Betriebs- und Praxisveräußerung – Das sollten Sie beachten und nicht übersehen................ 263
Veräußerung eines Gesellschaftsanteils – Anteile an einer GbR, OHG oder KG ...................... 273
Teilanteilsverkauf – laufende Einkünfte durch Gewinnvorabmodell ....................................... 275
Sonderbetriebsvermögen – Gefahr von „trockenem Einkommen“ ......................................... 277
Minenfeld Dienstleistungseinkauf ........................................................................................... 279
Bauleistungen – Bauleistender kauft Bauleistungen ............................................................... 281
15%ige Steuerabzug – Diesen Steuerabzug betrifft Jeden ...................................................... 285
Freie selbständige Mitarbeiter – Wohl doch nur Scheinselbständig ....................................... 289
Umsatzsteuer .......................................................................................................................... 293
System der Umsatzsteuer – Ein durchlaufender Posten .......................................................... 295
Kleinunternehmer – Macht das für mich Sinn? ....................................................................... 297
Vorsteuerabzug – Volle Entlastung für Unternehmer ............................................................. 303
Eingangsrechnungen – Notwendige Prüfungen....................................................................... 307
Amazon und EG-Einkauf – Probleme bei Warenlieferungen aus dem EG-Ausland ................ 311
Auslandsumsatz – Keine Steuerpflicht in Deutschland ............................................................ 315
EG-Verkäufe – Warenlieferungen in das EG-Ausland .............................................................. 319
Erbschaft- und Schenkungsteuer ............................................................................................. 323
Ein Überblick ............................................................................................................................ 325
Steuerklassen und Freibeträge – Richtiges Freibetragsmanagement ...................................... 327
Freibetragsmanagement – Zusammenrechnung von Schenkungen........................................ 329
Vorbehaltsnießbrauch – Nießbrauchslasten nutzen ................................................................ 331
Freies Widerrufsrecht – Schenkungssteuer vs. Einkommensteuer ......................................... 335
Steuersätze – Was kostet es konkret? ..................................................................................... 337
INHALTSVERZEICHNIS
Exemplar für Stefan Mücke
Einkommensteuer und Steuerprogression
Einkommensteuer und
Steuerprogression
13
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
14
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Steuertarif – Spitzensteuersatz und Reichensteuer
Steuertarif
Spitzensteuersatz und Reichensteuer
Der Grundfreibetrag beträgt nach § 32a EStG 3 im Veranlagungszeitraum (VZ) 2022 9.984 EUR.
Beträgt das zu versteuernde Einkommen einer Person nicht mehr als 9.984 EUR, dann beträgt
die Einkommensteuer also 0 EUR. Bei einem (zu versteuernden) Einkommen von 9.985 EUR bis
zu 58.596 EUR steigt der Steuersatz überproportional an – ab 58.597 EUR ist der
Spitzensteuersatz von 42 Prozent bei einer Person bereits erreicht.
Ab 58.600 EUR müssen Sie pro 1.000 EUR höherem Einkommen
420 EUR mehr Einkommensteuer zahlen (Grenzsteuerbelastung
42 %) – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die sog. Reichensteuer 4 mit einem Steuersatz von 45 % beginnt im Veranlagungszeitraum 2022
ab 277.826 EUR.
3
§ 32a Abs. 1 EStG: Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie
beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2022 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für
zu versteuernde Einkommen
1. bis 9 984 Euro (Grundfreibetrag): 0;
2. von 9 985 Euro bis 14 926 Euro: (1 008,70 · y + 1 400) · y;
3. von 14 927 Euro bis 58 596 Euro: (206,43 · z + 2 397) · z + 938,24;
4. von 58 597 Euro bis 277 825 Euro:0,42 · x – 9 267,53;
5. von 277 826 Euro an: 0,45 · x – 17 602,28.
Die Größe „y“ ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-
Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. Die Größe „z“ ist ein Zehntausendstel des 14 926 Euro
übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. Die Größe „x“
ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist
auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.
4
Die Reichensteuer bezeichnet die erhöhte Einkommensbesteuerung für besonders hohe Einkommen. Es handelt
sich nicht um eine Art Vermögenssteuer „für Reiche“, sondern um eine erhöhte Einkommensteuerbelastung.
15
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Nachdem der Spitzensteuersatz also bereits ab 58.600 EUR beginnt, müssen erfolgreiche
Unternehmer auf der privaten (Einkommensteuer)Ebene also immer mit einer Steuerbelastung
von fast 50 % rechnen.
Die hohe Steuerbelastung hat den Vorteil, dass Steuerentlastungen im gleichen Verhältnis
wirken. Wird das Einkommen um 10.000 EUR gemindert, dann spart der Unternehmer rund
5.000 EUR.
Aus den nachfolgenden Steuertabellen können Sie die Steuerbelastung mit und ohne
Solidaritätszuschlag entnehmen und auch wie hoch jeweils der Durchschnittsteuersatz und der
Spitzensteuersatz sind.
16
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Grundtabelle für Alleinstehende Personen
Einkommen bis ESt/Grund SolZ Gesamt in % in %
5.000 0 0 0 0,00% 0,00%
10.000 2 0 2 0,02% 0,20%
15.000 955 0 955 6,37% 23,10%
20.000 2.207 0 2.207 11,04% 25,80%
25.000 3.562 0 3.562 14,25% 27,90%
30.000 5.020 0 5.020 16,73% 30,00%
35.000 6.581 0 6.581 18,80% 32,00%
40.000 8.246 0 8.246 20,62% 34,10%
45.000 10.014 0 10.014 22,25% 36,20%
50.000 11.884 0 11.884 23,77% 38,20%
55.000 13.859 0 13.859 25,20% 40,30%
60.000 15.932 0 15.932 26,55% 42,00%
65.000 18.032 128 18.160 27,94% 42,00%
70.000 20.132 378 20.510 29,30% 42,00%
75.000 22.232 628 22.860 30,48% 42,00%
80.000 24.332 878 25.210 31,51% 42,00%
85.000 26.432 1.128 27.560 32,42% 42,00%
90.000 28.532 1.378 29.910 33,23% 42,00%
95.000 30.632 1.627 32.259 33,96% 42,00%
100.000 32.732 1.800 34.532 34,53% 42,00%
105.000 34.832 1.916 36.748 35,00% 42,00%
110.000 36.932 2.031 38.963 35,42% 42,00%
115.000 39.032 2.147 41.179 35,81% 42,00%
120.000 41.132 2.262 43.394 36,16% 42,00%
125.000 43.232 2.378 45.610 36,49% 42,00%
130.000 45.332 2.493 47.825 36,79% 42,00%
135.000 47.432 2.609 50.041 37,07% 42,00%
140.000 49.532 2.724 52.256 37,33% 42,00%
145.000 51.632 2.840 54.472 37,57% 42,00%
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
17
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Einkommen bis ESt/Grund SolZ Gesamt in % in %
150.000 53.732 2.955 56.687 37,79% 42,00%
155.000 55.832 3.071 58.903 38,00% 42,00%
160.000 57.932 3.186 61.118 38,20% 42,00%
165.000 60.032 3.302 63.334 38,38% 42,00%
170.000 62.132 3.417 65.549 38,56% 42,00%
175.000 64.232 3.533 67.765 38,72% 42,00%
180.000 66.332 3.648 69.980 38,88% 42,00%
185.000 68.432 3.764 72.196 39,02% 42,00%
190.000 70.532 3.879 74.411 39,16% 42,00%
195.000 72.632 3.995 76.627 39,30% 42,00%
200.000 74.732 4.110 78.842 39,42% 42,00%
205.000 76.832 4.226 81.058 39,54% 42,00%
210.000 78.932 4.341 83.273 39,65% 42,00%
215.000 81.032 4.457 85.489 39,76% 42,00%
220.000 83.132 4.572 87.704 39,87% 42,00%
225.000 85.232 4.688 89.920 39,96% 42,00%
230.000 87.332 4.803 92.135 40,06% 42,00%
235.000 89.432 4.919 94.351 40,15% 42,00%
240.000 91.532 5.034 96.566 40,24% 42,00%
245.000 93.632 5.150 98.782 40,32% 42,00%
250.000 95.732 5.265 100.997 40,40% 42,00%
255.000 97.832 5.381 103.213 40,48% 42,00%
260.000 99.932 5.496 105.428 40,55% 42,00%
265.000 102.032 5.612 107.644 40,62% 42,00%
270.000 104.132 5.727 109.859 40,69% 42,00%
275.000 106.232 5.843 112.075 40,75% 42,00%
280.000 108.397 5.962 114.359 40,84% 45,00%
285.000 110.647 6.086 116.733 40,96% 45,00%
290.000 112.897 6.209 119.106 41,07% 45,00%
295.000 115.147 6.333 121.480 41,18% 45,00%
18
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Einkommen bis ESt/Grund SolZ Gesamt in % in %
300.000 117.397 6.457 123.854 41,28% 45,00%
305.000 119.647 6.581 126.228 41,39% 45,00%
310.000 121.897 6.704 128.601 41,48% 45,00%
315.000 124.147 6.828 130.975 41,58% 45,00%
320.000 126.397 6.952 133.349 41,67% 45,00%
325.000 128.647 7.076 135.723 41,76% 45,00%
330.000 130.897 7.199 138.096 41,85% 45,00%
335.000 133.147 7.323 140.470 41,93% 45,00%
340.000 135.397 7.447 142.844 42,01% 45,00%
345.000 137.647 7.571 145.218 42,09% 45,00%
350.000 139.897 7.694 147.591 42,17% 45,00%
355.000 142.147 7.818 149.965 42,24% 45,00%
360.000 144.397 7.942 152.339 42,32% 45,00%
365.000 146.647 8.066 154.713 42,39% 45,00%
370.000 148.897 8.189 157.086 42,46% 45,00%
375.000 151.147 8.313 159.460 42,52% 45,00%
380.000 153.397 8.437 161.834 42,59% 45,00%
385.000 155.647 8.561 164.208 42,65% 45,00%
390.000 157.897 8.684 166.581 42,71% 45,00%
395.000 160.147 8.808 168.955 42,77% 45,00%
400.000 162.397 8.932 171.329 42,83% 45,00%
405.000 164.647 9.056 173.703 42,89% 45,00%
410.000 166.897 9.179 176.076 42,95% 45,00%
415.000 169.147 9.303 178.450 43,00% 45,00%
420.000 171.397 9.427 180.824 43,05% 45,00%
425.000 173.647 9.551 183.198 43,11% 45,00%
430.000 175.897 9.674 185.571 43,16% 45,00%
435.000 178.147 9.798 187.945 43,21% 45,00%
440.000 180.397 9.922 190.319 43,25% 45,00%
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
19
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Grundtabelle für Ehepaare
Einkommen bis Splitting SolZ Gesamt in % in %
5.000 0 0 0 0,00% 0,00%
10.000 0 0 0 0,00% 0,00%
15.000 0 0 0 0,00% 0,00%
20.000 4 0 4 0,02% 0,40%
25.000 832 0 832 3,33% 18,60%
30.000 1.910 0 1.910 6,37% 23,60%
35.000 3.136 0 3.136 8,96% 24,80%
40.000 4.414 0 4.414 11,04% 26,00%
45.000 5.744 0 5.744 12,76% 27,00%
50.000 7.124 0 7.124 14,25% 28,00%
55.000 8.556 0 8.556 15,56% 29,00%
60.000 10.040 0 10.040 16,73% 30,00%
65.000 11.576 0 11.576 17,81% 31,20%
70.000 13.162 0 13.162 18,80% 32,00%
75.000 14.802 0 14.802 19,74% 33,20%
80.000 16.492 0 16.492 20,62% 34,20%
85.000 18.234 304 18.538 21,81% 35,20%
90.000 20.028 731 20.759 23,07% 36,40%
95.000 21.872 1.170 23.042 24,25% 37,20%
100.000 23.768 1.621 25.389 25,39% 38,20%
105.000 25.718 2.085 27.803 26,48% 39,40%
110.000 27.718 2.561 30.279 27,53% 40,40%
115.000 29.768 3.049 32.817 28,54% 41,40%
120.000 31.864 3.505 35.369 29,47% 42,00%
125.000 33.964 3.736 37.700 30,16% 42,00%
130.000 36.064 3.967 40.031 30,79% 42,00%
135.000 38.164 4.198 42.362 31,38% 42,00%
140.000 40.264 4.429 44.693 31,92% 42,00%
145.000 42.364 4.660 47.024 32,43% 42,00%
20
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Einkommen bis Splitting SolZ Gesamt in % in %
150.000 44.464 4.891 49.355 32,90% 42,00%
155.000 46.564 5.122 51.686 33,35% 42,00%
160.000 48.664 5.353 54.017 33,76% 42,00%
165.000 50.764 5.584 56.348 34,15% 42,00%
170.000 52.864 5.815 58.679 34,52% 42,00%
175.000 54.964 6.046 61.010 34,86% 42,00%
180.000 57.064 6.277 63.341 35,19% 42,00%
185.000 59.164 6.508 65.672 35,50% 42,00%
190.000 61.264 6.739 68.003 35,79% 42,00%
195.000 63.364 6.970 70.334 36,07% 42,00%
200.000 65.464 7.201 72.665 36,33% 42,00%
205.000 67.564 7.432 74.996 36,58% 42,00%
210.000 69.664 7.663 77.327 36,82% 42,00%
215.000 71.764 7.894 79.658 37,05% 42,00%
220.000 73.864 8.125 81.989 37,27% 42,00%
225.000 75.964 8.356 84.320 37,48% 42,00%
230.000 78.064 8.587 86.651 37,67% 42,00%
235.000 80.164 8.818 88.982 37,86% 42,00%
240.000 82.264 9.049 91.313 38,05% 42,00%
245.000 84.364 9.280 93.644 38,22% 42,00%
250.000 86.464 9.511 95.975 38,39% 42,00%
255.000 88.564 9.742 98.306 38,55% 42,00%
260.000 90.664 9.973 100.637 38,71% 42,00%
265.000 92.764 10.204 102.968 38,86% 42,00%
270.000 94.864 10.435 105.299 39,00% 42,00%
275.000 96.964 10.666 107.630 39,14% 42,00%
280.000 99.064 10.897 109.961 39,27% 42,00%
285.000 101.164 11.128 112.292 39,40% 42,00%
290.000 103.264 11.359 114.623 39,53% 42,00%
295.000 105.364 11.590 116.954 39,65% 42,00%
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
21
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Einkommen bis Splitting SolZ Gesamt in % in %
300.000 107.464 11.821 119.285 39,76% 42,00%
305.000 109.564 12.052 121.616 39,87% 42,00%
310.000 111.664 12.283 123.947 39,98% 42,00%
315.000 113.764 12.514 126.278 40,09% 42,00%
320.000 115.864 12.745 128.609 40,19% 42,00%
325.000 117.964 12.976 130.940 40,29% 42,00%
330.000 120.064 13.207 133.271 40,39% 42,00%
335.000 122.164 13.438 135.602 40,48% 42,00%
340.000 124.264 13.669 137.933 40,57% 42,00%
345.000 126.364 13.900 140.264 40,66% 42,00%
350.000 128.464 14.131 142.595 40,74% 42,00%
355.000 130.564 14.362 144.926 40,82% 42,00%
360.000 132.664 14.593 147.257 40,90% 42,00%
365.000 134.764 14.824 149.588 40,98% 42,00%
370.000 136.864 15.055 151.919 41,06% 42,00%
375.000 138.964 15.286 154.250 41,13% 42,00%
380.000 141.064 15.517 156.581 41,21% 42,00%
385.000 143.164 15.748 158.912 41,28% 42,00%
390.000 145.264 15.979 161.243 41,34% 42,00%
395.000 147.364 16.210 163.574 41,41% 42,00%
400.000 149.464 16.441 165.905 41,48% 42,00%
405.000 151.564 16.672 168.236 41,54% 42,00%
410.000 153.664 16.903 170.567 41,60% 42,00%
415.000 155.764 17.134 172.898 41,66% 42,00%
420.000 157.864 17.365 175.229 41,72% 42,00%
425.000 159.964 17.596 177.560 41,78% 42,00%
430.000 162.064 17.827 179.891 41,84% 42,00%
435.000 164.164 18.058 182.222 41,89% 42,00%
440.000 166.264 18.289 184.553 41,94% 42,00%
22
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Heiraten – Ein Steuersparmodell?
Heiraten
Ein Steuersparmodell?
Ehegatten können zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Bei der
Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet. Der
Steuerbetrag ermittelt sich aus der Hälfte des zu versteuernden Einkommens und dem sich
danach ergebenden zweifachen Steuerbetrag (Splittingverfahren) 5 .
Erzielten denktheoretisch beide Ehegatten das gleiche Einkommen und haben die gleichen
Abzugsbeträge für Sonderausgaben u.a., dann ergeben sich aus dem Splittingverfahren keine
Vorteile.
In der Praxis weichen die Einkünfte von Ehegatten sehr häufig erheblich ab, so dass die
Zusammenveranlagung grundsätzlich zu empfehlen ist 6 .
Auch bei „getrennten Kassen“ ist eine Zusammenveranlagung in
der Einkommensteuer grundsätzlich zu empfehlen. Der
Steuervorteil kann beim Spitzensteuersatz 9.300 EUR und bei der
Reichensteuer sogar 17.600 EUR betragen.
5
§ 32a Abs. 5 EStG: Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden,
beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des
Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt
(Splitting-Verfahren).
6
Eine Einzelveranlagung kann ausnahmsweise dann günstiger sein, wenn ein Ehegatte Verlustvorträge hat und sich
in diesem Fall die Sonderausgaben nicht steuermindernd verrechnet werden können.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
23
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Der Steuervorteil erhöht sich immer noch um Ersparnisse beim Solidaritätszuschlag und bei der
Kirchensteuer. Zusätzlich kann sich der Vorteil erhöhen, wenn beim Ehegatten ohne Einkommen
Aufwendungen für Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstehen, die sich bei
ihm aufgrund des fehlenden Einkommens gar nicht auswirken.
Die Zusammenveranlagung ist bei einer Heirat im Kalenderjahr immer rückwirkend für das
gesamte Jahr möglich – selbst dann, wenn Sie erst am 31.12. heiraten.
24
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Steuersatz – Durchschnitt- oder Grenzsteuersatz?
Steuersatz
Durchschnitt- oder Grenzsteuersatz?
Sie lesen in der Steuerberechnung Ihres Steuerberaters, dass der Durchschnittsteuersatz 26,55 %
beträgt und der Grenzsteuersatz 42 % (Basis zu versteuerndes Einkommen 60.000 EUR im Jahr
2022). Was helfen Ihnen diese Angaben?
Der Durchschnittsteuersatz beantwortet die Frage, wieviel Einkommensteuer ich auf
mein gesamtes Einkommen bezahlen muss. Wenn Sie ein (zu versteuerndes)
Einkommen 7 von 60.000 EUR haben, beträgt die Einkommensteuer für das Jahr 2022 bei
dem Durchschnittsteuersatz von 26,55 % 15.932 EUR.
Insbesondere bei Ausgabe- und Investitionsentscheidungen interessiert Sie als
Unternehmer die Antwort auf die Frage, wie sich Ihre Steuerbelastung verändert, wenn
Sie diese Ausgabe tätigen. Anders ausgedrückt, was kostet Sie die Investition oder der
Leistungseinkauf „nach Steuern“? Diese Frage wird durch den Grenzsteuersatz
beantwortet. Der Grenzsteuersatz sagt aus, wie hoch der Steuersatz ist, der an der Spitze
des erzielten Einkommens zur Anwendung kommt 8 .
7
Das zu versteuernde Einkommen ermittelt sich ausgehend von den Einkünften abzüglich der Sonderausgaben,
außergewöhnlicher Belastungen und ggf. auch Kinderfreibeträge. Der Durchschnittsteuersatz hat als Bezugsgröße
also nicht die Einkünfte – sondern das um die vorgenannten Abzugsbeträge vermindertes Einkommen. Es wäre also
falsch, den Durchschnittsteuersatz auf den Gewinn anzuwenden – dann ergibt sich eine zu hohe Steuerbelastung.
8
Meist bezieht sich die Angabe des Grenzsteuersatzes auf die letzten 1.000 EUR des Einkommens. Die Aussage der
Grenzbelastung bzw. Grenzentlastung ist daher auch beschränkt auf Veränderungen von 1.000 EUR. Bei größeren
Einkommensveränderungen innerhalb des Progressionsbereiches müsste die Steuerveränderung individuell
berechnet werden.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
25
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Praxisfall 1
Der Unternehmer hat einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von 70.000 EUR. Nach Abzug
der Sonderausgaben (Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge) beträgt
das zu versteuernde Einkommen 60.000 EUR.
Es steht eine Werbeaktion die 1.000 EUR kosten soll, zur Disposition. Der Grenzsteuersatz
beträgt wie angegeben 42 %. Wie hoch ist die Steuerersparnis aus Ausführung der
Werbeaktion?
Der Durchschnittsteuersatz würde eine Steuerersparnis von 265,50 EUR ergeben – eine
falsche Antwort. Die tatsächliche Steuerersparnis ist mit dem Grenzsteuersatz zu
berechnen. „Nach Steuern“ kostet den Unternehmer die Werbeaktion 580 EUR – 1.000
EUR Ausgabe – 420 EUR Steuerersparnis.
(Einkommensteuer bei 60.000 EUR = 15.932 EUR – Einkommensteuer bei 59.000 EUR
(nach Abzug des Werbeaufwands) = 15.512 EUR. Minderung der Einkommensteuer 420
EUR).
Die Steuerveränderung kann mit dem Grenzsteuersatz nicht berechnet werden, wenn der
Dispositionsbetrag (Ausgabe oder Einnahme) erheblich ist, da der Grenzsteuersatz bis zur
Erreichung des Spitzensteuersatzes progressiv verläuft und jede Einkommensänderung eine
Änderung des Grenzsteuersatzes bewirkt. Beträgt der Aufwand für die Werbeaktion im
vorgenannten Bespiel 10.000 EUR, dann ergibt sich bei einem Einkommen von 50.000 EUR eine
Einkommensteuer von 11.884 EUR – die Steuerersparnis beträgt 4.048 EUR.
Zur Durchschnittsteuerbelastung und der Grenzsteuerbelastung sind noch zusätzlich die
Annexsteuern (Solidaritätszuschlag von 5,5 % und Kirchensteuer von 8 oder 9 % 9 ) zu
berücksichtigen. Die Grenzsteuerbelastung inkl. Annexsteuern beträgt dann beim Spitzensatz ca.
48 Prozent.
9
Der Kirchensteuersatz ist vom Bundesland bzw. der Diözese abhängig.
26
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Abschnittsbesteuerung – Einkommensnivellierung und Glättung
Abschnittsbesteuerung
Einkommensnivellierung und Glättung
Die Einkommensteuer wird immer für einen Abschnitt – nämlich für ein Kalenderjahr –
festgesetzt. Die Höhe des jährlichen Einkommens bestimmt, welcher Steuersatz auf dieses
Einkommen angewandt wird. Wir haben also die Abschnittsbesteuerung anzuerkennen und
sollten dafür sorgen, gravierende Einkommensschwankungen zwischen den Jahren zu
vermeiden.
Wird in jedem Jahr ein Einkommen erzielt, das mit dem Spitzensteuersatz besteuert wird, dann
ist es für die Gesamtsteuerbelastung ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Jahre 01, 02 oder
03 besteuert wird. Eine spätere Besteuerung kann dann Liquiditätsvorteile verschaffen oder
wenn die Geldpolitik mal wieder „geradegerückt ist“ auch Zinsvorteile bringen.
Die Abschnittsbesteuerung ist besonders zu beachten,
wenn ein schwankendes Einkommen bis zur Erreichung des Spitzensteuersatzes erzielt
wird; bei einer Einzelveranlagung also bis zu einem Einkommen von 58.600 EUR – bei
einer Zusammenveranlagung bis 117.200 EUR.
bei einer zukünftigen Änderung des Steuertarifs. Bei einer zukünftigen Steuersenkung ist
die Strategie, Einkommen in die Zukunft zu schieben – bei einer zukünftigen
Steuererhöhung ist es Ziel, Einkommen vorzuziehen bzw. steuerliche Abzugsbeträge
(Einkommensminderungen) in die Zukunft zu verlagern.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
27
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Praxisfall 2
Im November haben wir die steuerliche Beratung von Herrn S. übernommen. Im
laufenden Jahr hat die BWA ein Ergebnis von über 400 TEUR ausgewiesen, was einen
Spitzensteuersatz (42 %) – sogar die Reichensteuer bedeutet (45 %). Auch die Zukunft
lässt so hohe Gewinne erwarten.
Im Vorjahr wurde ein Gewinn von 60 TEUR erwirtschaftet. Der Vorberater hat den Gewinn
durch einen Investitionsabzugsbetrag (siehe später unten) von 45 TEUR auf 15 TEUR
gesenkt, so dass nach Abzug von Sonderausgaben (Krankenversicherungsbeiträge) die
Einkommensteuer 0 EUR betrug. Herr S. war damals noch glücklich und stolz auf seinen
Berater, weil er durch den Investitionsabzugsbetrag 13.800 EUR Steuern und Liquidität
gespart hatte.
Im Ergebnis muss Herr S. den Investitionsabzugsbetrag (45 TEUR) in einem nachfolgenden
Jahr mit 45 % besteuern. Die zukünftige Steuerbelastung beträgt damit 20.250 EUR zzgl.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (22.985 EUR). Die Entlastung an Einkommensteuer
betrug aber nur 13.800 EUR.
Mehrsteuerbelastung wegen Nichtbeachtung der Abschnittsbesteuerung 9.200 EUR!
Die sog. nachgelagerte Besteuerung, z. B. auch der Rürup-Rente, ist günstig für den
Steuerpflichtigen, da zu erwarten ist, dass im Alter geringere Einkünfte erzielt werden und daher
dann ein niedrigerer Steuersatz zur Anwendung kommt. Aktuelles Einkommen wird gemindert –
zukünftiges Einkommen wird erhöht.
Welche Möglichkeiten bestehen, Einkommen zu nivellieren und zu glätten, das werden wir in
diesem Buch noch besprechen. Ein Instrument ist der vorgenannte Investitionsabzugsbetrag,
wenn dieser mit Verstand eingesetzt wird. Auch Vorauszahlungen auf
Krankenversicherungsbeiträge und Vorauszahlungen an Lieferanten bei der Einnahmen-
Überschussrechnungen sind einfache Mittel das Ziel zu erreichen. Ebenso die Möglichkeit
Beiträge zur Alters-Basisversorgung (Dt. RV, Berufsversorgungen oder Rürup) zu leisten.
Die Abschnittsbesteuerung hat auch Auswirkung auf steuerliche Abzugsbeträge, wie z. B. bei
Handwerkerleistungen (jährlich auf 6.000 EUR begrenzt) oder bei der zumutbaren Belastung
beim Abzug von Krankheitskosten.
28
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Gesonderter Steuertarif –
Abgeltungssteuer 25 % bei Kapitalvermögen
Gesonderter Steuertarif
Abgeltungssteuer 25 % bei Kapitalvermögen
Der Spitzensteuersatz beträgt 42 % - die Reichensteuer 45 %. Ab dem 1. Januar 2009 wurde die
einkommensunabhängige, pauschale Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen
eingeführt.
Der besondere Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
beträgt 25 Prozent (sog. Abgeltungssteuer) und verfolgt zwei Ziele.
Die Abgeltungssteuer hat eine zwingende Daseinsberechtigung und ist elementarer
Bestandteil der Unternehmenssteuerreform 2008 (Ziel 1).
Gewinnausschüttungen von der eigenen GmbH dürfen nicht mit dem normalen
Steuersatz besteuert werden, da die Gewinne in der GmbH schon einer definitiven
Steuerbelastung mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer unterliegen 10 . Würde der
10
Die Unternehmensbesteuerung wird üblicherweise mit 30 % angegeben und kalkulatorisch berücksichtigt. Die
tatsächliche Unternehmensbesteuerung ist abhängig vom dem Gewerbesteuersatz (Hebesatz) der Gemeinde/Stadt
in der sich die Gesellschaft befindet. Bei einem Hebesatz von 400 % beträgt die Gewerbesteuerbelastung 14 %.
Körperschaftsteuer 15 % zzgl. SolZ 0,83 % (5,5 % auf 15 %) und Gewerbesteuer von 14 % ergibt 29,83 %.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
29
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Gewinn der GmbH bei der Ausschüttung nochmals mit bis zu 42 % (45 %) besteuert
werden, würde sich eine Gesamtsteuerbelastung von 59,3 % 11 ergeben.
Mit der Abgeltungssteuer von 25 % soll im Ergebnis eine rechtsformunabhängige
Besteuerung erreicht werden. Die typisierende Gesamt-Steuerbelastung von
Unternehmensgewinnen beträgt damit 47,3 % 12 .
Ein weiteres Ziel ist die Vereinfachung der Besteuerung der übrigen Einkünfte aus
Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Wertpapiergewinne) verbunden mit der
Verhinderung der Kapitalflucht ins Ausland nach dem Motto „lieber eine niedrigere
Besteuerung im Inland – als keine Besteuerung – bei Kapitalflucht ins Ausland“.
Immer wieder wird die Abschaffung der Abgeltungssteuer gefordert, weil es als ungerecht
empfunden wird, dass Arbeitseinkommen mit 42 % besteuert wird – Kapitalerträge aber nur mit
25 %. Als Finanzminister wollte auch Olaf Scholz die Abgeltungssteuer abschaffen – in das
Koalitionspapier der Ampelregierung hat es aber nicht gereicht. Losgelöst von der
Gerechtigkeitsdiskussion muss die Abgeltungssteuer erhalten bleiben – zumindest für die
Gewinnausschüttung von bereits besteuerten Unternehmensgewinnen.
Für die Steuerberatung und die Gestaltungspraxis wollen wir
„normal zu besteuerndes Einkommen“ umwandeln in „besonderes
Einkommen“, das mit der (niedrigeren) Abgeltungssteuer besteuert
wird.
11
Bei einem Gewinn von 100.000 EUR und der Unternehmenssteuer von 29,83 % weist die Gesellschaft einen
Gewinn von 70.170 EUR aus. Wird dieser Gewinn an den Gesellschafter ausgeschüttet und würde diese mit 42 %
besteuert werden, würde sich eine Einkommensteuer von 29.472 EUR ergeben und es würden 40.698 EUR
übrigbleiben. Die Gesamtsteuer würde 59.302 EUR betragen (59,3 %).
12
Bei einem Gewinn von 100.000 EUR und der Unternehmenssteuer von 29,83 % weist die Gesellschaft einen
Gewinn von 70.170 EUR aus. Wird dieser Gewinn an den Gesellschafter ausgeschüttet, erfolgt die Besteuerung mit
25 % und beträgt 17.542 EUR; es bleiben 52.628 EUR übrig. Die Gesamtsteuer beträgt 47.372 EUR beträgt (47,3 %).
30
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Bei einer Umwandlung von Normal-Einkommen in besonderes Einkommen sparen wir 17 %-
Punkte Einkommensteuer 13 – bei 10.000 EUR also 1.700 EUR.
Der Abgeltungsteuer unterliegen (neben den vorgenannten Gewinnausschüttungen) die Zinsen
aus (sonstigen) Kapitalforderungen. Zu diesen Zinsen gehören auch privat gewährte Darlehen.
Bei einer verzinslichen Darlehensgewährung durch den GmbH-Gesellschafter an seine
GmbH (Gesellschafterdarlehen) wird die Abgeltungssteuer explizit vom Gesetz
ausgeschlossen 14 . Gewährt jedoch der Ehegatte des Gesellschafters das Darlehen, so ist
der Abgeltungssteuersatz nicht alleine wegen des Ehegattenverhältnisses
ausgeschlossen 15 .
Auch Darlehensgewährungen zwischen „nahe stehenden Personen“ schließt das Gesetz
von der Abgeltungssteuer aus. Bei Verträgen zwischen Angehörigen ist als erstes die
Hürde des Fremdvergleiches zu nehmen 16 . Erst danach ist zu prüfen, ob die
Abgeltungssteuer ausgeschlossen ist. Obwohl bereits aus der Eheschließung ein
Näheverhältnis auf eine enge Bindung schließen lässt, liegt ein solches nur dann vor,
wenn der darlehensgebende Ehegatte auf den darlehensnehmenden Ehegatten einen
beherrschenden Einfluss ausüben kann 17 .
13
Der Belastungsunterschied ergibt sich aus der einer Grenzsteuerbelastung von 42 % und der Abgeltungssteuer
von 17 %.
14
§ 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG schließt die Abgeltungssteuer aus, wenn ein Gesellschafter an der Kapitalgesellschaft zu
mindestens 10 % beteiligt ist.
15
BFH-Urteil vom 16.6.2020 – VIII R 5/17, DStR 2020, 2294
16
BFH-Urteil vom 22.10.2013 – X R 26/11, DStR 2013, 2677 zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen
nahen Angehörigen. Die Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs ist bei Verträgen vom Anlass der
Darlehensaufnahme abhängig.
17
BFH-Urteil vom 28.1.2015 – VIII R 8/14, DStR 2015, 563 bei der 100 %igen Finanzierung einer Immobilie, die ein
fremder Dritter nicht zu 100 % finanziert hätte.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
31
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Praxisfall 3
Frau T. betreibt ein gewerbliches Einzelunternehmen. Der Ehemann Herr T. ist als
Betriebs- und Vertriebsleiter in dem Unternehmen angestellt und erzielt ein Einkommen
von über 100 TEUR jährlich.
Zur Unternehmensfinanzierung hat Herr T. seiner Ehefrau ein Darlehen von 500.000 EUR
gewährt – der Zinssatz ist mit 7 % vereinbart – der jährliche Zinsaufwand beträgt 35.000
EUR p. a.
Bei der Ehefrau wird der Gewinn um 35.000 EUR gemindert und führt zu einer
Tarifentlastung von 42 % = 14.700 EUR. Der Ehemann hat die Zinsen mit 25 % zu
besteuern = 8.750 EUR. Die Steuerersparnis beträgt – obwohl eine Zusammenveranlagung
durchgeführt wird – 5.950 EUR.
Der besondere Steuertarif ist nicht ausgeschlossen. Herr T. ist als Ehemann zwar
zweifelsfrei naher Angehöriger, rechtlich aber nicht „nahe stehende Person“ i. S. des §
32d Abs. 2 Nr. 1a EStG.
32
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Steuersatz 0 % - Einkommenstransfer auf Kinder
Steuersatz 0 %
Einkommenstransfer auf Kinder
Noch besser als die Umwandlung von Normal-Einkommen (mit Spitzensatzbesteuerung von 42
%) in Abgeltungssteuer-Einkommen (besonderer Steuersatz von 25 %) ist es, Einkommen in eine
0%-Besteuerung umzuwandeln.
Bei einem jährlichen Einkommenstransfer auf ein Kind von bis zu
9.984 EUR beträgt die Steuer des Kindes 0 EUR (Grundfreibetrag,
VZ 2022) und die jährliche Steuerersparnis 4.194 EUR – bei 10
Jahren 40.200 EUR – bei zwei Kindern 80.400 EUR.
Hat ein Steuerpflichtiger (oder Ehegatten) Kinder, so ist zu prüfen, ob Einkommen auf die Kinder
übertragen bzw. verlagert werden können. Diese Einkünfte müssen dann nicht mehr mit dem
persönlichen Steuersatz (Spitzensteuersatz von 42 %) sondern (bis zum Grundfreibetrag) mit 0 %
versteuert werden – oder bei Überschreitung des Grundfreibetrages mit dem viel niedrigeren
persönlichen Steuersatz des Kindes.
Die Problematik hierbei ist meist die Frage, ob es klug ist, Unternehmensbeteiligungen
auf Kleinkinder zu übertragen. Und in der Tat ist das nicht unproblematisch.
Vermögensübertragungen müssen endgültig erfolgen, damit diese
(einkommen)steuerlich anerkannt werden. Und wer möchte schon seinem einjährigen
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
33
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Kind z. B. 10 Prozent seiner Firma oder Gesellschaft (endgültig) übertragen. Ein
zivilrechtlich freies Widerrufsrecht verhindert eine steuerliche Übertragung von
Einkommen auf die Kinder 18 . Eine Schenkung unter freiem Widerrufsvorbehalt steht aber
einer Schenkungssteuerpflicht nicht entgegen 19 .
Gesetzliche oder andere vertragliche Widerrufsrechte hindern dagegen den
Einkommenstransfer auf die Kinder nicht. Als gesetzliche Widerrufsrechte sind der
Notbedarf (§ 519 BGB und § 528 BGB), Widerruf wegen groben Undanks (§ 530 BGB)
oder der Widerruf wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB) zu
berücksichtigen. Vertraglich vereinbarte Widerrufsrechte kommen in Betracht bei
Veräußerung des übertragenen Gegenstandes, Vorversterben, Ehescheidung,
Vermögensverfall, Zwangsvollstreckung in den Gegenstand, Drogenabhängigkeit,
Sektenzugehörigkeit.
Eine einfache und von mir empfohlene Möglichkeit des Einkommenstransfer auf Kinder
ist ein Zuwendungsnießbrauch. Sie können einem oder mehrerer Ihrer Kinder den
Nießbrauch an einem Vermietungsobjekt zuwenden. Die steuerliche Anerkennung setzt
eine bürgerlich-rechtlich wirksame Vereinbarung und eine tatsächliche Durchführung
voraus 20 . Die Einkommenszurechnung kann zeitlich befristet werden 21 . Eine Befristung
des dinglichen Nutzungsrechts (durch eine Nießbrauchsbestellung) oder eines
obligatorischen Nutzungsrechts 22 führt zum Erlöschen kraft Gesetzes. Nach dem
18
BFH-Urteil vom 16.5.1989 – VIII R 196/84, BStBl. 1989 II S. 877 zur schenkweisen Übertragung von
Kommanditanteilen unter einseitigem Rückübertragungsvorbehalt.
19
BFH-Urteil vom 13.9.1989 – II R 67/86, BStBl. 1989 II S. 1304 wonach eine bürgerlich-rechtlich vollzogene
Schenkung – sofern ernst gemeint (§ 117 BGB) – auch die Schenkungssteuer zur Entstehung bringt, wenn diese
unter freiem Widerrufsbehalt steht. Der freie Widerruf kann zwar nicht Einkommen auf die Kinder übertragen, ist
aber ein ideales Instrument für Schenkungssteuer- bzw. Erbschaftsteuerzwecke den persönlichen Freibetrag
mehrfach zu nutzen.
20
BFH-Urteil vom 11.3.1976, BStBl. 1976 II S. 421, BFH-Urteil vom 16.1.2007, BStBl. 2007 II S. 579, BMF vom
30.9.2013, Nießbrauchserlass, Tz. 2 ff. Zur zivilrechtlichen Anerkennung ist auch ein Ergänzungspfleger und die
Genehmigung durch das Familiengericht erforderlich.
21
Bei obligatorischen Nutzungsrechten ist ebenso eine festgelegte Zeit erforderlich; BFH-Urteil vom 29.11.1983,
BStBl. 1984 II S. 366
22
Eine Nießbrauchsbestellung hat den Vorteil, dass die Mietverträge automatisch – kraft Gesetz (§ 567 BGB) - auf
den Zuwendungsempfänger übergehen. Bei einem schuldrechtlichen Nutzungsrecht bedarf es den Abschluss neuer
Mietverträge.
34
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Erlöschen erzielen Sie dann wieder selbst die Einkünfte. Die Einkünfte werden also nur
temporär auf die Kinder übertragen 23 . Sie können so die Einkünfte „auslagern“, z. B. bis
die Kinder selbst die Arbeit aufnehmen.
Der Einkommenstransfer setzt eine tatsächliche Durchführung voraus. Die Einnahmen
müssen vom Kind bzw. den Kindern erzielt werden und die Einnahmen müssen auch den
Kindern zufließen. Es ist nicht zulässig, dass Sie sich die Einnahmen durch
Banküberweisung „zurückholen“. Aber selbstverständlich können die Kinder zukünftig
ihre eigenen Aufwendungen für Schuldbedarf, Ausbildung, Studium, Urlaubsreisen oder
das neue Kinderzimmer vom „eigenen Einkommen“ finanzieren und so Ihren Geldbeutel
entlasten.
Zur Beschäftigung von Kindern im Betrieb siehe auf Seite 181.
23
Die Kinder können die Absetzung für Abnutzung (AfA) mangels Aufwandes nicht geltend machten. Die AfA-
Berechtigung geht hier nicht auf den Zuwendungsempfänger über – anders wie beim Vorbehaltsnießbrauch, bei
dem der frühere Eigentümer die Aufwendungen selbst getragen hatte und daher zum AfA-Abzug berechtigt bleibt.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
35
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
36
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Pauschalbesteuerung 30 % - Den privaten Urlaub absetzen
Pauschalbesteuerung 30 %
Den privaten Urlaub absetzen
Praxisfall 4
Als Gesellschafter-Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH übernehmen Sie jährlich die
Kosten für einen Sommerurlaub bis zu einem Wert von 5.000 EUR und verbuchen die
Urlaubsreise als Betriebsausgabe in der GmbH.
Der Einzelunternehmer oder die Gesellschafter von Personengesellschaften können diese
Möglichkeit für sich selbst nicht nutzen.
Vorteile ergeben sich für Mitarbeiter. Und Mitarbeiter sind auch die Geschäftsführer der GmbH
– auch der eigenen GmbH. Besteuerungsvorteile können daher vom Gesellschafter-
Geschäftsführer genutzt werden.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann seinen Urlaub als
Betriebsausgabe absetzen und braucht dafür nur 30 %
Pauschalsteuer zahlen.
37
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Sachbezüge aus betrieblich veranlassten Zuwendungen oder auch Geschenke an
Geschäftsfreunde 24 führen beim Empfänger zu steuerpflichtigen Einkünften. Ist der Empfänger
eine Privatperson, dann liegen keine steuerpflichtigen Einkünfte vor 25 .
Die Besteuerungspflicht in der persönlichen Einkommensteuererklärung oder auf der
Verdienstabrechnung kann durch eine Pauschalbesteuerung verhindert werden
(Abgeltungswirkung) 26 .
Der Pauschalsteuersatz beträgt 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag,
ggf. Kirchensteuer
Die Vorteilhaftigkeit der Gestaltungsmöglichkeit zeigt folgende Berechnung:
Jahr ohne VZ mit VZ
Übernahme Urlaubsreise durch GmbH
5.000 EUR
Pauschalsteuer (30 %)
1.500 EUR
Solidaritätszuschlag (5,5)
83 EUR
Gesamtaufwand
6.583 EUR
Gehalt 27
8.978 EUR
Einkommensteuer (42 %)
-3.771 EUR
Solidaritätszuschlag (5,5 %)
-207 EUR
Auszahlung für Privatzahlung Urlaubsreise 0 EUR 5.000 EUR
Gesamtaufwand 6.583 EUR 8.978 EUR
Ersparnis
2.395 EUR
24
Die Pauschalbesteuerung der Geschenke an Geschäftsfreunde ist hier nicht Gegenstand der weiteren
Ausführungen.
25
BFH-Urteil vom 16.10.2013 – VI R 57/11
26
§ 37b Abs. 3 Satz 1 EStG
27
hochgerechneter Bruttolohn um eine Auszahlung von 5.000 EUR zu erhalten.
38
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Bei einem Wert der Urlaubsreise von 5.000 EUR lassen sich 2.395 EUR Steuern sparen.
Die Pauschalierung ist ausgeschlossen,
wenn die einzelne Zuwendung den Betrag von 10.000 EUR übersteigt. In diesem Fall ist
eine Pauschalbesteuerung vollständig ausgeschlossen (Freigrenze).
soweit bei mehreren Zuwendungen, die Aufwendungen je Empfänger und
Wirtschaftsjahr 28 den Betrag von 10.000 EUR übersteigen. In diesem Fall ist eine
Pauschalbesteuerung auf den Höchstbetrag von 10.000 EUR begrenzt (Freibetrag).
28
Die Vorschrift stellt nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf das Wirtschaftsjahr ab. Ein Wirtschaftsjahr kann vom
Kalenderjahr abweichend (sog. abweichendes Wirtschaftsjahr), ist aber sehr selten anzutreffen.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
39
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Pauschalbesteuerung:
Für die Pauschalbesteuerung besteht ein Wahlrecht. Dieses wollen wir zur
Steuergestaltung nutzen und müssen die pauschale Lohnsteuer in der
Lohnsteueranmeldung erklären 29 . Das Wahlrecht kann in der letzten
Lohnsteueranmeldung des Wirtschaftsjahres berücksichtigt werden 30 . Eine erstmalige
Wahlrechtsausübung im Rahmen einer Außenprüfung ist auch später zulässig;
vorausgesetzt es wurden vorher nicht Zuwendungen individual besteuert 31 .
Bei Ausübung des Wahlrechts müssen alle Sachbezüge aller Mitarbeiter pauschal
besteuert werden. Es besteht keine zuwendungsbezogene Wahlmöglichkeit, die Wahl gilt
immer komplett für alle Zuwendungen oder für keine Zuwendung innerhalb eines
Wirtschaftsjahres (Einheitlichkeit der Wahlrechtsausübung).
Der Sachbezug muss zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung gewährt werden
(Zusätzlichkeitserfordernis). Wann ein Arbeitslohn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Arbeitslohn erbracht wird, wurde erstmals ab 1.1.2020 gesetzlich definiert 32 . Es ist nicht
29
Wenn die Anwendung und Zulässigkeit der Pauschalbesteuerung zweifelhaft ist, dann sollte die
Pauschalbesteuerung in der Lohnsteueranmeldung erklärt und gezahlt werden. Gleichzeitig sollte gegen die
Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt werden, um die Klärung der Rechtsfrage herbeizuführen (BFH-Urteil vom
21.2.2018 – VI R 25/16, BStBl. 2018 II s. 389)
30
Eine Berichtigung der Vormonate bei nachträglicher Entscheidung ist nicht nötig; die Zuwendungen können
vollständig in der letzten Lohnsteueranmeldung erklärt werden, BMF-Schreiben vom 19.5.2015, Tz. 7
31
Nach dem BFH-Urteil vom 15.6.2016 – VI R 54/15 kann eine Pauschalbesteuerung nachträglich widerrufen
werden.
32
§ 8 Abs. 4 EStG: Im Sinne dieses Gesetzes werden Leistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung eines
Dritten (Sachbezüge oder Zuschüsse) für eine Beschäftigung nur dann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Arbeitslohn erbracht, wenn 1. die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, 2. der Anspruch auf
Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, 3. die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht
anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und 4. bei Wegfall der Leistung der
Arbeitslohn nicht erhöht wird. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist von einer zusätzlich zum ohnehin
geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung auch dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich
oder auf Grund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage (wie Einzelvertrag,
Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesetz) einen Anspruch auf diese hat.
40
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
möglich im 1. Schritt das Gehalt zu mindern, im Hinblick auf den dann im 2. Schritt zu
gewährenden Sachbezug.
Der geldwerte Vorteil aus einer Fahrzeugüberlassung kann nicht pauschalbesteuert
werden. Dies hat der Gesetzgeber explizit ausgeschlossen 33 .
Auf die Pauschalsteuer ist auch Kirchensteuer zu erheben. Es besteht die Möglichkeit
zwischen dem vereinfachten verringerten Pauschalsteuersatz oder dem individuellen
Kirchensteuersatz im Nachweisverfahren 34 zu wählen.
Pauschalbesteuerte Zuwendungen an eigene Mitarbeiter sind – trotz
Pauschalbesteuerung – sozialversicherungspflichtig 35 . Bei einem
sozialversicherungsfreien Geschäftsführer ist die Sozialversicherung jedoch kein Thema 36 .
Die Aufwendungen im Praxisfall 4 können als Betriebsausgaben abgesetzt und pauschal
besteuert werden. Die Pauschalsteuer erhöht die Betriebsausgaben und eine Besteuerung mit
dem persönlichen Steuersatz erfolgt nicht mehr 37 .
33
§ 37b Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 10 EStG
34
Oberste Finanzbehörden der Länder vom 8.8.2016, BStBl. 2016 I S. 773
35
Nicht sozialversicherungspflichtig sind Zuwendungen an Arbeitnehmer eines Dritten und außerhalb eines
Konzernverbundes (§ 1 Abs. 1 Nr. 14 SVEV)
36
Zur Sozialversicherungspflicht eines Geschäftsführers siehe Seite 227
37
Das FG Nürnberg hat im Urteil vom 13.10.2020 – 1 K 1065/19, NWB LAAAH-69458, die
Pauschalierungsmöglichkeit abgelehnt. Grund der Ablehnung war aber, dass es an einer im Voraus getroffenen
Vereinbarung gefehlt hatte und daher kein Arbeitslohn vorlag; die Urlaubsgewährung stellt im Urteilsfall
selbstredend eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
41
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
42
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
0 % Steuer - Steuerfreies Einkommen oder Pauschalbesteuerung
0 % Steuer
Steuerfreies Einkommen oder
Pauschalbesteuerung
Aus sozialpolitischen oder pragmatischen Gründen – oder weil eine Lobby richtig gute Arbeit
geleistet hat – sind bestimmte Einnahmen und Vergütungen steuerfrei oder können vom
Arbeitgeber pauschal besteuert werden 38 .
Soweit eine Steuerbefreiung oder Pauschalbesteuerung einen Arbeitnehmer voraussetzt,
können sich die Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbHs freuen. Einzelunternehmer oder
Gesellschafter von Personengesellschaften können die Vorteile für die eigenen Mitarbeiter oder
bei der Beschäftigung von Angehörigen nutzen.
Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der
Steuerpauschalierung und Steuerbefreiungen.
38
Bei der Pauschalbesteuerung entfällt eine spätere weitere Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Die
Einkünfte müssen dann nicht gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
43
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Art
Annehmlichkeiten wie Getränke im Betrieb (Kaffee, Tee,
Softgetränke, Kaffeegebäck)
Steuersatz
0 %
Arbeitgeberdarlehen bis zu einem Darlehensbetrag von 2.600 EUR 0 %
Arbeitsessen aufgrund eines besonderen Arbeitseinsatzes bis 60 EUR
(R. 19.6 Abs. 2 LStR)
Aufmerksamkeiten wie Sachgeschenke aufgrund eines persönlichen
Ereignisses wie Geburtstag oder Hochzeit bis 60 EUR
0 %
0 %
Auslagenersatz (§ 3 Nr. 50 EStG) 0 %
Abgabe von Mahlzeiten im Betrieb 25 %
Aufwendungen für Beratung und Vermittlung von
Betreuungsleistungen für Angehörige des Arbeitsnehmers und
unvorhergesehene Pflegefälle – auch Betreuung von Kindern unter 14
Jahren bis 600 EUR pro Jahr (§ 3 Nr. 34a EStG).
Betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse und
Pensionsfond bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung (in 2022 84.600 EUR = 6.768 EUR) (§ 3 Nr. 63
EStG), nachgelagerte Besteuerung bei Auszahlung.
Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen mit max. 110 EUR pro
Arbeitnehmer für max. 2 Veranstaltungen pro Jahr (§ 19 Nr. 1a EStG),
soweit nicht steuerfrei ist eine Pauschalbesteuerung mit 25 %
möglich (§ 40 Abs. 2 EStG).
Bildschirm-/Arbeitsbrille für einen Arbeitnehmer. Beim Unternehmer
besteht keine Absetzungsmöglichkeit
0 %
0 %
0 %
0 %
Corona-Prämie bis max. 1.500 EUR bei Auszahlung bis 31.3.2022 0 %
Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung, begrenzt auf
1.000 EUR pro Monat
0 %
44
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Art
Elektrofahrzeuge. Pauschaler Auslagenersatz für Ladestrom des
Firmenwagens im Privathaushalt mit 30 EUR für Elektrofahrzeuge und
15 EUR für Hybridfahrzeuge, wenn eine Lademöglichkeit beim
Arbeitgeber besteht.
Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber erhöhen sich die Beträge auf
70 EUR und 35 EUR.
Elektrofahrzeuge. Ladestrom in der Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2030
(§ 3 Nr. 46 EStG)
Fortbildungen, kein Arbeitslohn bei ganz überwiegendem
betrieblichem Interesse
Übereignung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge
(Wallboxen)
Gewährung von Erholungsbeihilfen für Arbeitnehmer (156 EUR),
Ehegatten (104 EUR) und Kinder (52 EUR/Kinde)
Überlassung von betrieblichen Fahrrädern zusätzlich zum Arbeitslohn
(§ 3 Nr. 37 EStG)
Steuersatz
0 %
0 %
0 %
25 %
25 %
0 %
Übereignung von Fahrrädern 25 %
Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster
Tätigkeitsstätte 39
Überlassung Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster
Tätigkeitsstätte
Zertifizierte Gesundheitsvorsorgeleistungen (§§ 20, 20a SGB V) von
jährlich 600 EUR (§ 3 Nr. 34 EStG)
15%
15 %
0 %
Beitrag zur Gruppenunfallversicherung 20 %
Jobtickets für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Nr. 15
EStG)
Kindergartenzuschuss in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen (§ 3
Nr. 33 EStG)
0 %
0 %
39
§ 9 Abs. 4 EStG: Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines
verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der
Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
45
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Art
Gewährung von Sachprämien bei Kundenbindungsprogrammen
(Miles & More)
Steuersatz
2,25 %
Geringfügig Beschäftigte (Minijobs) 40 2 %
Geringfügig Beschäftigte (Minijobs) ohne Rentenversicherungsbeitrag 20 %
Parkplatzüberlassung an Arbeitnehmer 0 %
Nutzungsüberlassung eines betrieblichen PCs zur Privatnutzung (§ 3
Nr. 45 EStG)
0 %
Kostenlose Übereignung von PCs 25 %
Personalrabatt für eigene Waren mit max. 1.080 EUR (§ 8 Abs. 3 Satz
2 EStG)
Reisekosten für Auswärtstätigkeiten wie Fahrtkosten, Fahrtkosten mit
Privat-Pkw (0,30 EUR/KM), Verpflegungsmehraufwendungen (14 EUR
pro Tag bzw. 28 EUR bei 24 Stunden - § 9 Nr. 4a EStG),
Übernachtungskosten.
0 %
0 %
Sachbezüge bis 10.000 EUR 41 30 %
Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge (§ 3b Abs. 2 EStG). 0 %
Telefongebühren bei Einzelnachweis oder pauschal 20 % der
durchschnittlichen Monatskosten, max. 20 % (§ 3 Nr. 50 EStG)
0 %
Nutzungsüberlassung eins Handys zur Privatnutzung (§ 3 Nr. 45 EStG) 0 %
Trinkgeldzahlungen durch Dritte. Das gilt nicht für Trinkgeld, das der
Unternehmer selbst erhält (§ Nr. 51 EStG).
0 %
Steuerpflichtige Verpflegungsmehraufwendungen 25 %
Werbeflächenvermietung durch den Arbeitnehmer, z. B. auf seinem
Privatfahrzeug bis zu einem Jahresbetrag (Freigrenze) von 255 EUR (§
22 Nr. 3 EStG). Bei der Freigrenze sind auch andere sonstige
Einkünfte des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
0 %
40
Siehe Seite 178 ff.
41
Siehe Seite 33 ff.
46
Exemplar für Stefan Mücke
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
„halber“ Steuersatz bei außerordentlichen Einkünften
„halber“ Steuersatz
bei außerordentlichen Einkünften
Das Gesetz sieht einen „halben“ Steuersatz bei Veräußerungsgewinnen vor, wobei der Begriff
„halber“ Steuersatz heute nicht mehr richtig ist, in der Praxis aber noch so bezeichnet wird 42 .
Tatsächlich beträgt der „halbe“ Steuersatz 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich für
das gesamte Einkommen ergibt.
+ Tarifbelastung für normale Einkünfte
+ „halbe“ Steuer für Veräußerungsgewinn
= Einkommensteuer
Der halbe Steuersatz wird nur auf Antrag gewährt. Und der Antrag sollte sehr wohl überlegt
werden, denn Sie können den „halben Steuersatz“ nur einmal im Leben in Anspruch nehmen.
Der „halbe“ Steuersatz ist einmalig im Leben
42
Der Steuersatz betrug früher tatsächlich 50 % des durchschnittlichen Steuersatzes – wurde im Rahmen von
Steuererhöhungen dann auf 56 % angehoben.
47
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION
Folgende Voraussetzungen und Besonderheiten sind zu beachten:
Die ermäßigte Besteuerung ist auf einen Veräußerungsgewinn von 5 Millionen Euro
beschränkt. Der die Grenze übersteigende Teil des Veräußerungsgewinns unterliegt der
normalen Besteuerung, Tarifbelastung.
Der halbe Steuersatz kann nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden 43 .
Ehegatten natürlich zweimal, so dass hier Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden.
Es ist ein Mindeststeuersatz von 14 % zu berücksichtigen.
Persönliche Voraussetzung ist, dass Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben.
Werden im Jahr der Inanspruchnahme mehr als ein Veräußerungsgewinn erzielt – Sie
verkaufen z. B. Ihr Einzelunternehmen und einen Kommanditanteil an einer KG – dann
kann die Ermäßigung nur für einen Vorgang beantragt werden 44 .
Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich durch die Einbringung von Einzelfirma und
Mitunternehmeranteile in einer Personen-Obergesellschaft (mehrstöckige
Personengesellschaft) 45
Wird der Gewinn (auch nur teilweise) in eine steuermindernde Rücklage nach §§ 6b, 6c
EStG eingestellt, kann der ermäßige Steuersatz nicht angewendet werden 46 .
43
Die antragsgebundene Steuervergünstigung ist auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt zu Unrecht die
Steuerermäßigung gewährt hatte, BFH-Urteil vom 28.9.2021 – VIII R 2/19, NWB UAAAI-01268
44
Für einen im Einzelunternehmen mitverkauften Mitunternehmeranteil kann die Ermäßigung entweder für das
Einzelunternehmen oder den Mitunternehmeranteil beantragt werden (R. 34.5 Abs. 2 Satz 4 EStR).
45
R. 34.5 Abs. 2 Satz 5 EStR
46
§ 34 Abs. 3 Satz 6 EStG i. V. m. § 34 Abs. 1 Satz 4 EStG
48
Exemplar für Stefan Mücke
Schwarzgeld – mehr Steuern sparen geht nicht
Schwarzgeld -
mehr Steuern sparen
geht nicht
49
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
50
Exemplar für Stefan Mücke
SCHWARZGELD – MEHR STEUERN SPAREN GEHT NICHT
Schwarzgeld
mehr Steuern sparen geht nicht!
Abgesehen von der Idee, Einkommen auf Kinder zu übertragen und statt 42 % Einkommensteuer
idealerweise nur 0 % Steuer zu zahlen, ist eine zumindest praktische (aber keine echte)
Alternative, eine 0%-Steuerbelastung zu erreichen, Einnahmen unversteuert zu vereinnahmen
(Schwarzgeld).
Steuerhinterziehung lohnt nicht!
Kein Mandant, der mit dem Strafrecht Berühung hatte, würde das
im Nachhinein nochmals so machen.
Praxisfall 5
Der Handwerker hat mit seinem Kunden einen Auftrag über 25.000 EUR vertraglich
vereinbart. Bei der Erstellung der Schlussabrechnung vereinbart der Handwerker mit
seinem Kunden nur 18.000 EUR offiziell abzurechnen und 6.000 EUR bar zu zahlen. Der
Kunde ist damit einverstanden, weil er sich damit 1.000 EUR spart.
Praxisfall 6
Der Berater Müller lässt seine Privaträume von der Malerfirma neu streichen – die Kosten
belaufen sich auf 18.000 EUR. Müller vereinbart mit der Malerfirma, dass dieser die
Rechnung an seine Beratungsfirma - als Neuanstrich der Büroräume – schicken soll.
51
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
SCHWARZGELD – MEHR STEUERN SPAREN GEHT NICHT
Praxisfall 7
Der Berater Müller nutzt seinen Firmen-Pkw (Mercedes-E-Klasse) auch für private Zwecke.
Da er kein Fahrtenbuch führt und ihm die 1%-Regelung zu hoch ist, unterlässt er es, die
private Nutzung in der Steuererklärung zu erklären.
Das Grundprinzip der Steuerfestsetzung ist wie folgt. Sie erklären Ihre Einnahmen (Umsätze)
gegenüber dem Finanzamt in den Steuererklärungen – das Finanzamt glaubt Ihren Angaben –
und setzt die Steuer nach Ihren Angaben fest.
Angaben in den Steuererklärungen sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu
machen 47 .
Das Finanzamt ermittelt keine Besteuerungsgrundlagen – Sie geben die Besteuerungsgrundlagen
vor. Da es nicht jeder so genau mit der Wahrheit nimmt, hat das Finanzamt das Recht, Ihre
Erklärungen und Angaben zu prüfen. Dies passiert im Rahmen der jährlichen
Veranlagungsprüfung und/oder im Rahmen einer Außenprüfung 48 .
Wird im Rahmen einer Prüfung oder auf sonstige Art und Weise festgestellt, dass Sie dem
Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben und dadurch Steuern
verkürzt wurden, dann liegt eine Steuerhinterziehung vor 49 . Eine Steuerhinterziehung mit wird
einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Geldstrafen werden in Tagessätzen ausgesprochen. Bei der Bemessung des Strafmaßes wird die
Schwere des Vergehens und die Höhe der hinterzogenen Steuern berücksichtigt. Der Tagessatz
bestimmt sich nach dem Dreißigstel eines monatlichen Nettoeinkommens. Für eine einheitliche
Strafbemessung bestimmen die Oberfinanzdirektionen (intern) Strafmaßtabellen.
47
§ 150 Abs. 2 AO
48
§ 193 AO
49
§ 370 AO
52
Exemplar für Stefan Mücke
SCHWARZGELD – MEHR STEUERN SPAREN GEHT NICHT
Unterschlagene Steuer bis
Tagessätze
1.000 EUR 10
5.000 EUR 20-60
10.000 EUR 50-80
25.000 EUR 120-220
50.000 EUR 200-360
100.000 EUR 360
Danach würde bei einer Steuerhinterziehung von 9.000 EUR eine Bestrafung in Höhe von 50 bis
80 Tagessätzen erfolgen. Bei einem jährlichen Gewinn von 100.000 EUR und einem
Nettoeinkommen von 52.000 EUR (nach Abzug der Steuerbelastungen) ist ein Tagessatz von 145
EUR zu berücksichtigen. Die Strafe beträgt dann zwischen 7.250 EUR und 11.600 EUR. Die
tatsächliche Höhe der Strafe wird im Strafverfahren durch den Strafrichter festgesetzt.
Neben der Strafe muss selbstverständlich auch die Steuer nachgezahlt werden, zuzüglich Zinsen.
Zusätzlich sind Anwaltskosten und Gerichtskosten für das Steuerstrafverfahren zu
berücksichtigen.
Praxisfall 8
Bei der Verbuchung einer Eingangsrechnung für eine neue Büroeinrichtung haben Sie
statt dem Sachkonto 0420 für einen Anlagenzugang über 8.000 EUR das Sachkonto 4200
gebucht und die Investition sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht. Der Gewinn wird
deshalb zu niedrig ausgewiesen.
Die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung liegen hier sicherlich nicht vor. Allerdings hätte
Ihnen bei der Erstellung des Anlagenverzeichnisses auffallen müssen, dass die neu gekaufte
Büroeinrichtung nicht aufgelistet ist. Wahrscheinlich hätte Ihnen auch auffallen müssen, dass die
Raumkosten im Vergleich zum Vorjahr viel zu hoch sind. Das Finanzamt wird vermutlich davon
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
53
SCHWARZGELD – MEHR STEUERN SPAREN GEHT NICHT
ausgehen, dass eine sog. Leichtfertige Steuerverkürzung 50 vorliegt. Diese ist dann gegeben, wenn
eine Steuerhinterziehung „leichtfertig“ begangen wird. Es liegt dann keine Straftat, sondern eine
Ordnungswidrigkeit vor. Eine Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR
geahndet.
Praxisfall 9
Wir unterstellen im Praxisfall 8, dass auch eine leichtfertige Verkürzung nicht vorliegt. Die
falsch gebuchte Rechnung war nur eine von vielen Rechnungen und die Raumkosten
waren auch nicht auffällig. Es war wirklich ein Fehler, der auch nicht auffallen musste.
Zufällig – nach über 2 Jahren – stolpern Sie über das Sachkonto und bemerken den Fehler.
Ihnen wird klar, dass damit der falsche Gewinn gegenüber dem Finanzamt erklärt wurde.
Nachdem der Steuerbescheid längst vorliegt und „Gras über die Sache gewachsen ist“,
freuen Sie sich nachträglich über den Steuervorteil.
Jetzt wird aus einem echten Fehler, der jedem passieren kann, doch noch eine echte
Steuerhinterziehung. Stellen Sie nachträglich 51 fest, dass eine Steuererklärung von Ihnen
unrichtig oder unvollständig war, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber dem
Finanzamt anzuzeigen und eine Richtigstellung vorzunehmen. Unterlassen Sie diese Pflicht zur
Berichtigung von Steuererklärungen so begehen Sie, durch das Unterlassen eine
Steuerhinterziehung.
Abschließend noch ein paar ergänzende Hinweise:
Manchmal wird die Nichterklärung von Einnahmen damit begründet, dass die vergütete
Leistung wegen eines fehlenden Meistertitels auch handwerksrechtlich nicht zulässig ist.
Eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit lässt nicht durch eine andere Straftat rechtfertigen
50
§ 378 AO
51
…aber noch vor Ablauf der Festsetzungsfrist. Stellen Sie den Fehler erst nach der Festsetzungsfrist fest, dann
haben Sie wirklich Glück gehabt.
54
Exemplar für Stefan Mücke
SCHWARZGELD – MEHR STEUERN SPAREN GEHT NICHT
oder macht diese nicht besser. Seien Sie in diesem Fall lieber etwas kreativer bei der
Rechnungsstellung und begehen Sie nicht deswegen eine Steuerhinterziehung.
Sie können mir Ihrem persönlichen Steuerberater nicht über eine potenzielle
Steuerhinterziehung sprechen, solange die Steuererklärung nicht beim Finanzamt
eingereicht ist. Der Steuerberater würde sich selbst strafbar machen und hat
berufsrechtliche Maßnahmen zu fürchten. Haben Sie Beratungsbedarf vor Vollendung
einer Steuerhinterziehung, dann müssen Sie einen anderen Steuerberater oder
Rechtsanwalt mit der Beratung beauftragen. Nach einer vollendeten Steuerhinterziehung
dürfen Sie wieder mit Ihrem persönlichen Steuerberater sprechen 52 . Der Steuerberater
wird Sie auf die Berichtigungspflicht zur Steuererklärung hinweisen, die sowohl bei einem
Fehler als auch bei einer Steuerhinterziehung besteht. Unterlassen Sie die Berichtigung
oder die Beauftragung zur Berichtigung, dann ist nur Ihre Handlung bedenklich, der
Steuerberater wirkt an dem Unterlassen nicht mit.
Bei einer Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung ist es erforderlich, einen
„Strafrechtler“ zu beauftragen. Der eigene Steuerberater verfügt in der Regel nicht über
das Know-how und die Erfahrung. Wir selbst führen auch keine Beratungen in straf- und
bußgeldrechtlichen Angelegenheiten durch, sondern überlassen dies einem Spezialisten.
52
Vorausgesetzt der Vorgang setzt sich nicht in folgenden Steuererklärungen fort.
55
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
SCHWARZGELD – MEHR STEUERN SPAREN GEHT NICHT
56
Exemplar für Stefan Mücke
Private Einkommensminderungen
Private
Einkommensminderungen
57
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
58
Exemplar für Stefan Mücke
PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN
Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen
Vorauszahlung von
Krankenversicherungsbeiträgen
Die Einkommensteuer wird immer für ein Kalenderjahr festsetzt und das Einkommen für dieses
Jahr entscheidet dann auch über den Steuersatz, der auf dieses Jahreseinkommen angewendet
wird (Abschnittsbesteuerung).
Krankenversicherungsbeiträge können in Höhe der sog. Basisabsicherung als Sonderausgaben
steuermindernd abgesetzt werden 53 .
Vorsorge-
Aufwendungen
Basis-Kranken-
Versicherung
Andere Vorsorge-
Aufwendungen
unbegrenzt
abzugsfähig
Höchstbetrag
2.800/1.900 EUR
mit Anrechnung!
53
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
59
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN
Für die zeitliche Zuordnung der Beitragsabsetzung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip 54 .
Nachdem sich die Krankenversicherungsbeiträge zur Basisversicherung in der Zahlungshöhe
direkt auf das Einkommen steuermindernd auswirken, kann es vorteilhaft sein, Beiträge für
Folgejahre vorauszuzahlen.
Steuervorteile durch Vorauszahlungen zur Krankenversicherung:
Sie haben dieses Jahr ein besonders hohes Einkommen erzielt und erwarten in dem
nächsten Jahr ein niedrigeres Einkommen oder sogar eine Verlustsituation.
Sie erzielen im laufenden Jahr noch hohe aktive Einkünfte und ab dem nächsten Jahr nur
noch Renteneinkünfte (Eintritt in die Rente).
Im laufenden Jahr haben Sie außerordentliche Einkünfte erzielt, für die die „sog.
Fünftelregelung“ zur Anwendung kommt.
Immer - alle vier oder zumindest alle drei Jahre! Andere Vorsorgeaufwendungen 55 wie
Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, kapitalgebundene Lebensversicherungen,
Risiko-Lebensversicherungen und Krankenversicherungsbeiträge für Wahlleistungen und
Zusatzversicherungen können pro Jahr mit dem Höchstbetrag von 2.800 EUR 56 oder dem
geminderten Betrag von 1.900 EUR 57 abgezogen werden. Bei Ehegatten ist der
Höchstbetrag die Summe aus den jeweiligen Beträgen jedes einzelnen Ehegatten. Das
Problem in der Praxis dabei ist, dass diese Höchstbeträge nicht zur Anwendung kommen,
da der Sonderausgabenabzug für die Basisversorgung zur Krankenversicherung bei den
Höchstbeträgen angerechnet wird. Es erfolgt eine Kürzung der Höchstbeträge in Höhe
54
§ 11 EStG. Die Kenntnis des Systems der Abschnittsbesteuerung und des Abflussprinzips sind essenziell, um eine
Einkommensnivellierung vornehmen und Steuervorteile nutzen zu können.
55
Versicherungsbeiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG.
56
§ 10 Abs. 4 EStG.
57
Der Höchstbetrag von 1.900 EUR kommt zur Anwendung, wenn z. B. der Steuerpflichtige angestellt ist, und von
seinem Arbeitgeber einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss erhält (§ 10 Abs. 4 Satz 2 EStG).
60
Exemplar für Stefan Mücke
PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN
des Sonderausgabenabzuges für Krankenversicherungsbeiträge. Umgangen werden kann
diese Anrechnung dadurch, dass Krankenversicherungsbeiträge im Voraus gezahlt
werden, in einem Jahr (oder mehreren Jahren) dann keine Basisversicherungsbeiträge
gezahlt werden und damit die Höchstbeträge von 2.800 EUR und 1.900 EUR nicht durch
die Anrechnung aufgezehrt werden. Der Gesetzgeber hat das Abflussprinzip dahingehend
eingeschränkt, dass Beitragszahlungen für Folgejahre auf das Dreifache des aktuellen
Jahresbeitrages beschränkt werden 58 .
Vorteil aus dem Gestaltungsmodell zur Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen 59 :
Jahr ohne VZ mit VZ
Basis-Krankenversicherung (Basis-KV) Jahr 01 7.000 7.000
Andere Vorsorgeaufwendungen mit dem
Höchstbetrag von 3.800 EUR. Kein Ansatz, da die
Basis-KV den Höchstbetrag auf 0 EUR mindert.
0 0
Basis-Krankenversicherung Folgejahre 02-04 21.000
Vorsorgeaufwendungen 01 7.000 28.000
Basis-Krankenversicherung Jahr 02 7.000 0
Andere Vorsorgeaufwendungen mit dem
Höchstbetrag von 3.800 EUR. Ohne Vorauszahlung
Kein Ansatz, da die Basis-KV den Höchstbetrag auf 0
EUR mindert.
0 3.800
Vorsorgeaufwendungen 02 7.000 3.800
Basis-Krankenversicherung Jahr 03 7.000 0
Andere Vorsorgeaufwendungen mit dem
Höchstbetrag von 3.800 EUR. Ohne Vorauszahlung
Kein Ansatz, da die Basis-KV den Höchstbetrag auf 0
EUR mindert.
0 3.800
Vorsorgeaufwendungen 03 7.000 3.800
Basis-Krankenversicherung Jahr 04 7.000 0
58
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG
59
Wir gehen bei der Modellberechnung von dem privat versicherten Unternehmer-Ehegatten aus, der seine Ehefrau
im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
61
PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN
Jahr ohne VZ mit VZ
Andere Vorsorgeaufwendungen mit dem
Höchstbetrag von 3.800 EUR. Ohne Vorauszahlung
Kein Ansatz, da die Basis-KV den Höchstbetrag auf 0
EUR mindert.
0 3.800
Vorsorgeaufwendungen 04 7.000 3.800
Sonderausgaben aus Vorsorgeaufwendungen 28.000 39.400
Der Unterschied der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen beträgt 11.400 EUR; bei einer
Steuerquote von 48 % bedeutet dies eine Ersparnis von 5.472 EUR 60 .
60
Zur Veranschaulichung wurde bei der Berechnung berücksichtigt, dass für drei Jahre der Höchstbetrag für die
übrigen Vorauszahlungen nicht gekürzt wird. Wegen Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung ist dies
praktisch jedoch nicht realisierbar. Der in der Praxis realisierbare tatsächliche Vorteil wird auf 7.600 EUR beschränkt
– ein Steuervorteil von beachtlichen 3.648 EUR.
62
Exemplar für Stefan Mücke
PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN
Handwerkerleistungen – Richtiges Timing erforderlich.
Handwerkerleistungen.
Richtiges Timing erforderlich.
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen 61 wird die Einkommensteuer um 20 % der
Aufwendungen, höchstens um 1.200 EUR, gemindert. Anders ausgedrückt – jährliche
Aufwendungen von 6.000 EUR können berücksichtigt werden.
Praxisfall 10
Sie lassen im Dezember Ihr Bad sanieren. Die Kosten belaufen sich auf über 25.000 EUR.
Der Anteil der Arbeitskosten wird mit 13.000 EUR ausgewiesen – Materialanteil 12.000
EUR. Die Rechnung erhalten Sie nach den Feiertagen am 28.12.01 und überweisen die
Rechnung gleich am 2.1.02 des neuen Jahres.
Die Begrenzung des jährlichen Abzugs macht wieder die Anerkennung des Abschnittsprinzips 62
so wichtig. Begünstigungsfähige Handwerkerleistungen sind in Höhe von 13.000 EUR
entstanden. Die Aufwendungen sind nach dem Abflussprinzip zu berücksichtigen, nämlich mit
der Banküberweisung im Jahr 02. Von den 13.000 EUR führen 6.000 EUR zur Steuerermäßigung
von 1.200 EUR – der übersteigende Betrag „verpufft“.
Handwerkerleistungen können jährlich bis 6.000 EUR berücksichtigt
werden. Nachdem übersteigende Beträge „verpuffen“, ist zu
prüfen, ob durch Vorauszahlungen oder spätere Zahlungen der
Aufwand auf zwei Jahre verteilt werden kann.
61
Handwerkerleistungen für Renovierungs- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Nur Arbeitskosten sind
begünstigt (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG); Kosten für Material sind nicht begünstigt.
62
Siehe Seite 13
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
63
PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN
Hätten Sie im Jahr noch bis zum 30.12.01 die Rechnung zur Hälfte an den Handwerker
überwiesen und die andere Hälfte in 02, dann hätten Sie die Steuerermäßigung doppelt
genießen können 63 .
Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig zu prüfen, ob Sie den jährlichen Höchstbetrag schon
ausgeschöpft haben und wenn Sie Maßnahmen für das nächste Jahre geplant haben, ob Sie noch
im laufenden Jahr eine Vorauszahlung leisten.
Bitte beachten Sie noch:
Begünstigt sind nur Handwerkerleistungen, die im Haushalt ausgeführt werden.
Arbeitskosten für Leistungen, die in der Werkstatt des Handwerkers ausgeführt werden,
sind nicht begünstigt 64 .
Zum Haushalt gehört auch der Garten. Erd- und Pflanzarbeiten sind daher begünstigte
Handwerkerleistungen.
Die Ermäßigung setzt voraus, dass die Zahlung auf das Bankkonto des Handwerkers
erfolgt. Es ist eine Überweisung oder ein Lastschrifteinzug notwendig. Eine Barzahlung
kann trotz Nachweis und nachweislich korrekter Verbuchung nicht berücksichtigt
werden. Strittig 65 und daher nicht zu empfehlen ist, wenn Leistungen der eigenen GmbH
auf dem Gesellschafterverrechnungskonto belastet werden. Falls dies aus
Liquiditätsgründen oder anderen Gründen nicht anders gemacht werden soll, dann
überweisen Sie der GmbH die Rechnung und die GmbH soll Ihnen einen Betrag gegen
Belastung auf dem Gesellschafterverrechnungskonto ausgleichen.
63
Wenn im Jahr 01 bereits der Höchstbetrag von 6.000 EUR ausgeschöpft war, dann ist kein Nachteil entstanden.
64
FG München, Urteil vom 13.12.2017 – 11 K 29988/16, DStRK 2019, 166, BFH-Urteil vom 13.5.2020 – VI R 4/18,
BStBl. 2021 II S. 669
65
Thüringer FG vom 22.10.2019 – 3 K 452/19, Revision beim BFH anhängig - VI R 23/20
64
Exemplar für Stefan Mücke
PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN
Handwerkerleistungen für einen Neubau sind nicht begünstigt. Nach der Fertigstellung
des Haushaltes (i. d. R. nach dem Einzug) können Aufwendungen jedoch als
Handwerkerleistungen berücksichtigt werden 66 .
66
Begünstigt sind nach § 35a Abs. 3 EStG nur Renovierungs- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Typische
Herstellungskosten würde ich darunter nicht verstehen. Der BFH hat im Fall der Garten- und Erdbauarbeiten, bei
denen es sich zweifelsfrei um Herstellungskosten handelt, den Abzug zugelassen. Mit den Maßnahmen dürfe „nichts
Neues geschaffen werden“, Kosten für etwas Bestehendes, wenn auch noch nicht ganz fertig, sollen aber begünstigt
sein.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
65
PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN
66
Exemplar für Stefan Mücke
Kirchensteuer Adieu
Adieu
Kirchensteuer
67
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
68
Exemplar für Stefan Mücke
ADIEU KIRCHENSTEUER
Kirche
Adieu Kirchensteuer
Art. 1 Abs. 1 KirStG (Bayern) ermächtigt die Kirchen, Kirchensteuer zu erheben. Die
Kirchensteuer wird als „Umlage“ erhoben. Umlagepflichtig sind die Angehörigen der Kirchen (Art
6 Abs. 1 KiStG Bayern). Entsprechende Regelungen finden sich in den Kirchensteuergesetzen der
anderen Länder.
Keine andere Steuer lässt sich „so leicht“ vermeiden.
Die Umlagepflicht (Kirchensteuerpflicht) besteht für den Zeitraum der Angehörigkeit zur Kirche
und erlischt durch Kirchenaustritt bzw. Austritt aus der Glaubensgemeinschaft 67 .
Ein Steuerberater muss übrigens auf die Möglichkeit hinweisen, dass die Kirchensteuer durch
einen Austritt vermeidbar ist. Unterlässt er diesen Hinweis, so macht er sich
schadenersatzpflichtig 68 .
Praxisfall 11
Sie beschäftigen sich schon lange mit dem Thema Kirchenaustritt. Nachdem Sie im
Dezember besonders hohe Einkünfte erwarten, treten noch im November aus der Kirche
aus. Ab dem 1.12. treten Sie aus der Kirche und der Glaubensgemeinschaft aus.
67
Art.6 Abs. 3 KiStG Bayern
68
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.02 U 39/02
69
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
ADIEU KIRCHENSTEUER
Es ist richtig, ab 1.12. sind Sie nicht mehr kirchensteuerpflichtig. Ihre Kirchensteuerpflicht endet
am 30.11. Trotzdem müssen Sie für Ihre hohen Einkünfte im Dezember Kirchensteuer zahlen,
und zwar mit 11/12tel. Die Maßstabsteuer für die Kirchensteuer ist die Einkommensteuer.
Nachdem die Einkommensteuer immer für das Kalenderjahr festgesetzt wird (und keine fiktiven
Einkommensteuerfestsetzungen für die Zeit bis zum Kirchenaustritt und nach dem
Kirchenaustritt erfolgen), wird für die Kirchensteuerermittlung das Jahreseinkommen einfach
gezwölftelt. Die Zwölftelung der Steuerschuld bei Kirchenaustritt ist verfassungsgemäß 69 .
Um die Kirchensteuerbelastung für außerordentlich hohe Einkünfte zu vermeiden, hätten Sie die
Entstehung der Einkünfte in das nächste Jahr schieben müssen, was z. B. sehr leicht ist bei
Gewinnausschüttungen aus der eigenen GmbH. Sind außerordentliche Einkünfte vorhersehbar,
z. B. bei Betriebsveräußerungen, Veräußerungen von Aktienpaketen nach einem Börsengang
oder Abfindungen, dann sollte darauf geachtet werden, dass der Austritt frühzeitig erfolgt,
idealerweise im Dezember des Vorjahres.
Bei der Ermittlung der steuerlichen Entlastung bei einem Kirchenaustritt ist zu beachten, dass die
Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist. Zahlen Sie eine Kirchensteuer von 10.000 EUR
im Jahr, dann haben Sie nach dem Austritt nicht 10.000 EUR mehr in der Tasche. Durch den
Sonderausgabenabzug vermindert sich Ihre Einkommensteuer bei einem Spitzensteuersatz von
42 % um 4.200 EUR. Die 10.000 EUR kosten Sie daher „nur“ 5.800 EUR; das ist der Betrag, den
Sie sich tatsächlich sparen 70 .
69
BFH-Urteil vom 15.10.1997 – I R 33/97, BStBl. 1998 II S. 126
70
Zuzüglich Entlastung des Solidaritätszuschlages.
70
Exemplar für Stefan Mücke
Gewinn – Gewinnermittlung
Gewinn und die
Gewinnermittlung
71
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
72
Exemplar für Stefan Mücke
GEWINN - GEWINNERMITTLUNG
Der Gewinn ist keine Frage des Geldes
Der Gewinn
ist keine Frage des Geldes
Praxisfall 12
Sie haben im Jahr einen Gewinn von 120.000 EUR erzielt. 30.000 EUR haben Sie davon für
private Zwecke entnommen. Von dem verbleibenden Betrag von 90.000 EUR haben Sie
einen gebrauchten Sattelzug (eine Maschine oder eine medizinische Einheit) für 89.500
EUR gekauft. Das Bankkonto hat am Ende des Jahres ein kleines Guthaben von 500 EUR.
Nachdem Sie nur 30.000 EUR aus dem Betrieb entnommen haben, haben Sie schon eine
Steuerrücklage von 5.000 EUR daraus gebildet. Der Steuerberater ermittelt allerdings eine
Steuernachzahlung (ohne Kirchensteuer) von 38.409 EUR.
Häufig ist zu hören, dass eine Steuerzahlung in dieser Höhe gar nicht möglich ist, weil ja nur
30.000 EUR entnommen wurden und hier ein Fehler vorliegen muss. Leider nicht!
Die Einkünfte aus einem Betrieb oder einer Praxis – der Gewinn, der der Besteuerung unterliegt,
lässt sich nicht aus dem Bankkonto oder den Entnahmen ableiten. Der Gewinn wird nach den
besonderen Vorschriften über die Gewinnermittlung ermittelt, nämlich durch eine Bilanz oder
durch eine Einnahmen-Überschussrechnung, keinesfalls nach einer Geldrechnung.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
73
GEWINN - GEWINNERMITTLUNG
Die Einnahmen-Überschussrechnung ist eine Einkünfteermittlung auf „Zu- und Abflussebene“ –
also schon eine Geldrechnung.
Zugeflossene Betriebseinnahmen
./. abgeflossene Betriebsausgaben
= Gewinn (Einnahmen-Überschuss)
Allerdings sind die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung (AfA) auch bei der Einnahmen-
Überschussrechnung zu beachten. Der gekaufte Sattelzug wirkt sich also nicht mit der Investition
von 89.500 EUR steuermindernd aus, sondern nur mit der anteiligen AfA – bei der Investition im
Dezember mit 1.243 EUR 71 .
Bei der Einnahmen-Überschussrechnung lässt sich sehr leicht von der Geldberechnung zur
Einkünfteermittlung überleiten. Bei einer Überleitungsberechnung sind grob gesagt nur die
Investitionen bzw. Absetzungen für Abnutzungen hinzu- und abzurechnen. Siehe hierzu den
nächsten Abschnitt.
Bei der Bilanzierung ist eine Steuerplanung oder Schätzung auf Basis des Bankkontos überhaupt
nicht möglich. Die Bilanzierung ist geprägt von der wirtschaftlichen Verursachung. Eine
Anzahlung eines Kunden über 30.000 EUR führt zur Erhöhung des Geldbestandes – ist aber noch
kein Ertrag.
Bei der Bilanzierung wird steuerrechtlich der Gewinn dadurch ermittelt, dass das
Betriebsvermögen (Anlagevermögen, Umlaufvermögen abzüglich Schulden) am Ende des Jahres
mit dem Betriebsvermögen am Anfang des Jahres verglichen wird. Die
Betriebsvermögensvermehrung ist der Gewinn, wenn keine Entnahmen oder
Gewinnausschüttungen erfolgt sind. Betriebsvermögensminderungen durch
71
Eine Nutzungsdauer von 6 Jahren wurde berücksichtigt.
74
Exemplar für Stefan Mücke
GEWINN - GEWINNERMITTLUNG
Entnahmen/Gewinnausschüttungen müssen hinzugerechnet werden – Einlagen müssen
abgezogen werden.
Betriebsvermögen am Ende des Jahres
./. Betriebsvermögen am Anfang des Jahres
Betriebsvermögensveränderung
+ Privatentnahmen / Gewinnausschüttungen
./. Privateinlagen
Gewinn
Der steuerliche Gewinn entspricht in der Grundidee dem Ergebnis – wenn auch die Ermittlung
auf einer anderen Systematik beruht – der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung.
Nach § 242 Abs. 2 HGB hat ein Kaufmann eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung
der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn – und Verlustrechnung)
aufzustellen.
75
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
GEWINN - GEWINNERMITTLUNG
76
Exemplar für Stefan Mücke
GEWINN - GEWINNERMITTLUNG
Einnahmen-Überschuss oder doch Bilanz?
Gewinnermittlung
Einnahmen-Überschuss oder doch Bilanz?
In der Praxis gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder
aus der freiberuflichen Tätigkeit (Gewinneinkünfte) zu ermitteln.
Gewinnermittlung
durch
Bilanz
Einnahmen-
Überschuss
Eines ist klar. Das wirtschaftlich objektiv richtige Ergebnis kann nur mit einer Bilanz erreicht
werden. Das Ergebnis bei der Einnahmen-Überschussrechnung ist stark vom Zufall geprägt bzw.
kann rechtlich zulässig manipuliert werden. Grundsätzlich ist der Einnahmen-
Überschussrechnung, solange die Möglichkeit besteht, der Vorzug zu geben.
Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH &
Co. KG) müssen den Gewinn zwingend durch Bilanzierung 72 ermitteln 73 .
72
§ 4 Abs. 1 EStG verwendet nicht den Betriff der „Bilanz“, sondern definiert den Gewinn als Unterschiedsbetrag
zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des
vergangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.
73
Die handelsrechtliche Verpflichtung Bücher zu führen nach § 238 HGB schlägt auf das Steuerrecht nach § 140 AO
durch (sog. abgeleitete Buchführungspflicht).
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
77
GEWINN - GEWINNERMITTLUNG
Einzelunternehmer oder gewerbliche GbRs sind erst dann zur Buchführung verpflichtet, wenn
das Finanzamt die Buchführungspflicht mitteilt. Die Mitteilung erfolgt dann, wenn ein
Gesamtumsatz von mehr als 600.000 EUR im Jahr oder ein Gewinn aus Gewerbebetrieb von
mehr als 60.000 EUR 74 erzielt wurde. Die Buchführungspflicht beginnt dann für das folgende
Jahr, das der Mitteilung durch das Finanzamt folgt. 75
Freiberufler können, selbst wenn Sie über eine Million verdienen, ihren Gewinn durch
Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln. Das Gesetz sieht keine größenabhängige
Verpflichtung zur Bilanzierung bei Freiberuflern vor 76 .
Besteht keine gesetzliche Buchführungspflicht (Gewerbebetreibende ohne Überschreitung der
Wertgrenzen und Freiberufler), so kann sich der Unternehmer zwischen den
Gewinnermittlungsarten entscheiden 77 . Die Wahl der Gewinnermittlungsart steht ausschließlich
dem Steuerpflichtigen zu; das Finanzamt muss die Wahl akzeptieren 78 . Das Wahlrecht ist
prinzipiell unbefristet und erfolgt immer erst nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums 79 .
Eine getroffene Wahl kann nachträglich für dieses Jahr nicht mehr geändert werden 80 .
74
Sonderabschreibungen, z. B. nach § 7g EStG sind bei der Prüfung der Gewinngrenze nach § 141 AO nicht zu
berücksichtigen (§ 7a Abs. 6 EStG).
75
Stellt der Steuerpflichtige fest, dass er den Gewinn von 60.000 EUR überschritten hat, dann kann er durch eine
Abgabe der Steuererklärung spät im Dezember oder erst Anfang Januar die Buchführungspflicht um ein Jahr
verschieben.
76
Viele Ärzte sind zu teils sehr großen Berufsausübungsgemeinschaften zusammengeschlossen.
Gesellschafterwechsel sind dabei auch keine Ausnahme. In solchen Fällen empfiehlt es sich über eine (freiwillige)
Bilanzierung nachzudenken.
77
Die Gewinnermittlungsarten stehen in keinem Über- und Unterordnungsverhältnis zueinander. Bilanz und
Einnahmen-Überschussrechnung sind zwei unterschiedliche aber grundsätzlich gleichwerte
Gewinnermittlungsmethoden, FG Schleswig-Holstein vom 26.7.2011 – 2 K 124/10, NWB XAAAE-33417
78
Hat der Steuerpflichtige keine Wahl getroffen, gilt die Gewinnermittlung durch Bilanz, BFH-Urteil vom 30.9.1980 –
VIII R 201/78, BStBl. 1981 II S. 301, BFH-Urteil vom 19.3.2019 – IV R 57/07, BStBl. 2009 II S. 659. Erzielt der
Steuerpflichtige Einkünfte aus einer gewerblichen Grundstückshandel – ohne dies zu Wissen, so ist der Gewinn
durch Bilanzierung zu ermitteln. Erklärt der Steuerpflichtige Vermietungseinkünfte, die auch durch Einnahmen-
Überschuss ermittelt werden, so ist darin keine Wahl einer Gewinnermittlung anzusehen, nur weil beide Arten der
Gewinnermittlung durch das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG bestimmt werden (BFH-Urteil vom 1.10.1996 –
VIII R 40/94, vom 9.2.1999 VIII R 49/97, FG Köln vom 18.6.2006 – 14 K 2344/05, NWB KAAAC-75064
79
BFH-Urteil vom 21.7.2019 – I R 46/08, BFH/NV 2020, S. 186
80
BFH-Urteil vom 2.3.2006 – IV R 32/04, BFH/NV 2006, 1457
78
Exemplar für Stefan Mücke
GEWINN - GEWINNERMITTLUNG
Ermittelt ein Einzelunternehmer, eine gewerbliche GbR oder ein Freiberufler auch ohne
gesetzliche Verpflichtung, also freiwillig, den Gewinn durch Bilanzierung/Bestandsvergleich, so
ist eine Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschussrechnung nur für steuerliche
Zwecke gesetzestechnisch ausgeschlossen 81 .
Bei der Einnahmen-Überschussrechnung handelt sich um (vereinfachte) Gewinnermittlung auf
Basis einer Geldzufluss und Geldabflussrechnung.
Zugeflossene Betriebseinnahmen
./. abgeflossene Betriebsausgaben
= Gewinn (Einnahmen-Überschuss)
Die wirtschaftliche Zugehörigkeit von Aufwendungen und Erträgen wird ignoriert; für die
zeitliche Zuordnung ist allein entscheidend, ob das Geld zugeflossen bzw. abgeflossen ist 82 . Die
Vorschriften über die Abschreibungen sind allerdings anzuwenden, d. h. auch hier werden
Investitionen nicht im Jahr der Verausgabung sofort gewinnmindernd, sondern die
Anschaffungskosten werden nach den Vorschriften der Absetzung für Abnutzung
gewinnmindernder Aufwand. Durchlaufende Posten (Fremdgelder) sind keine
Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.
81
Es stellt sich nur die Frage, wer feststellt, ob intern eine Bilanz erstellt wird, wenn nach außen hin eine
Einnahmen-Überschussrechnung an das Finanzamt übermittelt wird.
82
Es gilt die allgemeine Vorschrift des § 11 EStG über die Vereinnahmung und Verausgabung. Darin ist auch die in
der Praxis schwierige und streitanfällige Ausnahmeregelung über regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und
Ausgaben innerhalb kurzer Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zu berücksichtigen.
Kurze Zeit sind nach der Rechtsprechung 10 Tage. Um Streit wegen der 10-Tages-Regelung zu vermeiden, können
Zahlungen in der Zeit vom 21.12. bis zum 10.1. vermieden werden.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
79
GEWINN - GEWINNERMITTLUNG
Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) hat folgende Vorteile gegenüber einer Bilanz:
Wareneinkäufe sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Ob die Waren am
31.12. verkauft sind oder noch auf Lager liegen, ist ohne Bedeutung. Der Steuerpflichtige
spart sich den erheblichen Aufwand der Wareninventur. Denken Sie an einen
Handwerker oder einen kleineren Lebensmittelladen, oder der nächstgelegene
Schreibwarenladen mit Postagentur.
Noch nicht abgerechnete Projekte oder Baustellen müssen bei der Einnahmen-
Überschussrechnung nicht aufgenommen und bewertet werden.
Bei der EÜR haben Sie die Möglichkeit, das Ergebnis in ganz erheblichem Maße zu
manipulieren. Diese Manipulierung ist zulässig, dem System geschuldet und nicht
verwerflich. Wenn Sie das Ergebnis vermindern möchten, dann können Sie z. B.
Vorauszahlungen an den Lieferanten auf zukünftige Warenlieferungen leisten oder Sie
können (um Ausfallrisiken bei einem Lieferanten zu meiden) auch Umsatzsteuer-
Vorauszahlungen schon für das nächste Jahr an das Finanzamt zahlen. Durch eine spätere
Rechnungserstellung gegenüber Kunden lassen sich Umsätze ganz einfach in das nächste
Jahr schieben. Wenn Sie das Ergebnis erhöhen möchten, weil sich sonst Abzugsbeträge
nicht optimal bei Ihnen auswirken, dann sprechen Sie mit Ihrem Kunden, ob er eine
Anzahlung auf einen Auftrag leistet, oder Sie stimmen mit Ihrem Lieferanten ab, dass Sie
ausnahmsweise eine Rechnung erst Anfang Januar statt bei Fälligkeit am 20.12.
überwiesen. Das Manipulationspotential ist erheblich. Mit dieser
Manipulationsmöglichkeit können Sie häufig auch der Buchführungspflicht noch ein
weiteres Jahr oder mehrere Jahre entrinnen.
Teilt das Finanzamt die Buchführungspflicht für das nächste Jahr mit oder will der Unternehmer
freiwillig zur Bilanzierung wechseln, so ist dies möglich (Wechsel zur Bilanzierung). Fallen die
gesetzlichen Voraussetzungen weg oder erfolgte bisher die Bilanzierung freiwillig, so kann der
80
Exemplar für Stefan Mücke
GEWINN - GEWINNERMITTLUNG
Unternehmer von der Bilanz zur Einnahmen-Überschussrechnung wechseln (Übergang zur
Einnahmen-Überschussrechnung). In beiden Fällen ist eine sog. Übergangsgewinnermittlung
erforderlich. Beim Übergang zur Bilanzierung ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen.
Schlechte Ratgeber!
Berufskollegen oder vermeintlich sachkundige Personen – auch welche, die auf YouTube
ihr Unwesen treiben – vertreten häufig die Auffassung, dass die Einnahmen-
Überschussrechnung die „schlechtere“ Gewinnermittlungsart ist. Sie fordern sogar auf,
den Steuerberater zu wechseln, wenn der Gewinn über eine Einnahmen-
Überschussrechnung ermittelt wird.
Argument ist, dass bei der Einnahmen-Überschussrechnung keine gewinnmindernden
Rückstellungen gebildet werden können. Damit haben Sie Recht, Rückstellungen sind
nicht möglich – aber ansonsten sollten sie ihr vermeintliches Fachwissen lieber einem
vorbeifahrenden Bus oder Zug erzählen.
Es wird der Eindruck vermittelt, dass „Rückstellungen“ ein Selbstbedienungsladen von
Steuerminderungen sind, ohne dass jemand den Grund und die Höhe der Rückstellungen
hinterfragt. Die Zulässigkeit von Rückstellungen und die Bewertung von Rückstellungen ist
gesetzlich definiert. Bei der Bilanzierung gibt es (abgesehen von gesetzlichen
Wahlmöglichkeiten) nur eine objektiv richtige Bilanz; Manipulationsmöglichkeiten –
rechtlich zulässig – vermag ich nicht zu erkennen.
Sie können sicher sein, „Fake“-Rückstellungen gibt es nicht.
Das schließt es nicht aus, dass im Einzelfall eine Rückstellung, z. B. wegen einer größeren
Gewährleistungsverpflichtung oder eines anhängigen Prozesses die Veranlassung gibt,
von einer noch möglichen Einnahmen-Überschussrechnung freiwillig zur Bilanzierung zu
wechseln.
81
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
GEWINN - GEWINNERMITTLUNG
82
Exemplar für Stefan Mücke
Betriebliche Investitionen
Betriebliche
Investitionen
83
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
84
Exemplar für Stefan Mücke
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Unsinnige Investitionen – Aus steuerlichen Gründen sinnvoll?
Unsinnige Investitionen
Aus steuerlichen Gründen sinnvoll?
Praxisfall 13
„Ich habe einen sehr guten Steuerberater! Mein Steuerberater hat mir im November
empfohlen, noch eine neue Maschine zu kaufen und ein neues Auto, weil das laufende
Jahresergebnis so gut ist.“
Ich nenne dies „dummes Gaststättengeschwätz“. Eine solche Empfehlung werden Sie von mir nie
hören! Rein steuerrechtlich motivierte Handlungen sind – zumindest in diesem Bereich – doch
sehr zweifelhaft. Ich kenne eine bessere und direktere Möglichkeit. Die Aufwendungen über die
Anlageninvestitionen können Sie nur über die Nutzungsdauer steuerlich geltend machen 83 -
zahlen Sie doch Ihrem Steuerberater 5.000 EUR mehr und Sie haben direkt Ihren Gewinn um
5.000 EUR gemindert. Natürlich Quatsch!
Unternehmerische Entscheidungen müssen steuerrechtlich geprüft
werden. Das Steuerrecht sollte bei Investitionen keine
unternehmerische Entscheidung initiieren. Das Steuerrecht kann
unternehmerische Ideen beflügeln.
Sie sind der Unternehmer und Sie (!) wissen, ob eine Maschine oder Einrichtung sinnvollerweise
ersetzt werden sollte. Sie tauschen eine funktionsfähige Maschine nicht aus, nur weil diese
83
Ein betrieblicher Pkw mit Anschaffungskosten von 60.000 EUR wird über die Nutzungsdauer von 6 Jahren
abgeschrieben und bewirkt bei einer linearen AfA eine Ergebnisminderung von 10.000 EUR.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
85
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
steuerrechtlich schon abgeschrieben ist. Es ist doch für einen Unternehmer schön, wenn mit
einer „alten“ Maschine noch richtig Geld verdient werden kann.
Neuinvestitionen führen Sie durch, wenn Sie dies für Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis sinnvoll
finden.
Das Steuerrecht kann Investitionsentscheidungen oder
unternehmerische Ideen beflügeln.
Praxisfall 14
Sie haben beschlossen, Ihr Besprechungszimmer neu auszustatten und stehen jetzt vor
der Wahl zwischen einer Einrichtung, die 5.000 EUR kostet oder einer Luxus-Einrichtung
die 10.000 EUR kostet. Beide Einrichtungen erfüllen den Zweck und lassen gute
Besprechungen und Ergebnisse erwarten. Ihre Investitionsentscheidung treffen Sie
danach, was Sie die Einrichtung unterm Strich – nach Abzug der Steuerentlastung –
kostet. Bei einer Grenzsteuerbelastung von 48 % beträgt der Aufwand nach
Steuerminderung 2.600 EUR bzw. 5.200 EUR für die Luxuseinrichtung. Wer es sich leisten
kann, der greift dann auch gerne mal in die höhere Kategorie.
Noch ein Wort zum Pkw aus dem Praxisfall. Die Frage, ob ein neues Auto gekauft werden soll,
kommt in der Praxis immer wieder vor. Dies lässt sich nur damit begründen, dass der männliche
Unternehmer ein neues Spielzeug (Auto) haben möchte, und seinen Wunsch mit der
Investitionsempfehlung seines Steuerberaters zuhause - bei seiner Ehefrau - besser „verkaufen
kann“.
86
Exemplar für Stefan Mücke
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Mehrsteuern durch Ersatzinvestitionen – Ist das möglich?
Mehrsteuern
durch Ersatzinvestitionen
Ist das möglich?
Praxisfall 15
Der Unternehmer kauft sich „zum Steuern sparen“ noch vor dem Jahresende im
Dezember ein neues Fahrzeug für 120.000 EUR und gibt sein in den Büchern bereits
abgeschriebenes Fahrzeug für 45.000 EUR in Zahlung.
Dieser Fehler passiert häufig! Häufig weist der Steuerberater noch darauf hin, dass das Fahrzeug
nicht mehr als 10 % genutzt werden darf, um die Sonderabschreibung 84 in Anspruch nehmen zu
können. Bei Investitionsentscheidung liegt der Focus meist auf dem neuen Anlagegut 85 . Das
ausscheidende Anlagegut wird nicht mit betrachtet.
Zum Betriebsvermögen eines Unternehmens gehören 86 :
Notwendiges Betriebsvermögen. Das sind Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und
unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Unternehmers genutzt werden oder dazu
bestimmt sind. Bei einer eigenbetrieblichen Nutzung von mehr als 50 Prozent sind die
Wirtschaftsgüter in vollem Umfang notwendiges Betriebsvermögen.
84
Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG setzt eine ausschließliche oder fast ausschließliche (=min. 90 %)
betriebliche Nutzung voraus. Siehe hierzu Seite 96 ff.
85
Im Handelsrecht werden die Anlagengüter Vermögensgegenstände – im Steuerrecht als Wirtschaftsgüter
bezeichnet.
86
R 4.2 Betriebsvermögen zu § 4 EStG betreffend bewegliche Wirtschaftsgüter. Für Grundstücke geltend
abweichende Bestimmungen.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
87
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Gewillkürtes Betriebsvermögen. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 50 % und
mindestens 10 % können die Anlagengüter als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt
werden.
Wird ein Anlagengut zu mehr als 90 % privat genutzt, so gehören Sie zum notwendigen
Privatvermögen.
Als Unternehmer haben Sie Wertsteigerungen aus Gegenständen des Betriebsvermögens zu
versteuern. Wertverluste können verrechnet werden. Wir sprechen von der steuerlichen
Verstrickung von Vermögen. Substanzveränderungen im Betriebsvermögen müssen beim
Verkauf versteuert werden.
Bei Gegenständen des notwendigen Betriebsvermögens (Nutzung mehr als 50 %) gibt es keinen
Zuordnungsspielraum; Spielraum besteht aber darin, die Nutzung zu verändern. Beim
gewillkürten Betriebsvermögen kann der Steuerpflichtige entscheiden, ob er es dem
Betriebsvermögen zuordnet oder im Privatvermögen belässt (Zuordnungsentscheidung).
Werden private Gegenstände betrieblich genutzt, so können die
anteiligen Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden
(Aufwandseinlage).
Für die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen ist es also nicht erforderlich, einen
Gegenstand dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Wird ein Fahrzeug zu 40 % betrieblich genutzt,
so ordnen sie diesen nicht dem Betriebsvermögen zu, sondern belassen diesen im
Privatvermögen.
88
Exemplar für Stefan Mücke
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Für unseren Unternehmer aus dem Praxisfall ergibt sich aus dem Neukauf und der
Inzahlunggabe nun folgendes Ergebnis.
Neukauf Pkw, Kaufpreis/AK
120.000 EUR
AfA für Dezember (ND 6 Jahre, 1/60) -1.667
Inzahlunggabe Alt-Pkw 50.000
./. Restbuchwert 0
Ergebnisveränderung 48.333
Statt der geplanten Ergebnisminderung ergibt sich durch die Ersatzinvestition ein Mehrergebnis
von 48.333 EUR. Durch die Inzahlunggabe/Verkauf werden die sog. stillen Reserven im Alt-Pkw
aufgedeckt und müssen versteuert werden.
Die Versteuerung von stillen Reserven bei Gegenständen des Betriebsvermögens lässt sich nicht
vermeiden, wenn die Gegenstände erst einmal dem Betriebsvermögen zugeordnet waren.
Betriebsvermögen und die Versteuerung stiller Reserven sind -
wenn möglich - zu vermeiden.
Es ist daher beim Kauf zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Gegenstand, in dem sich stille
Reserven bilden können, dem steuerlichen Betriebsvermögen vorenthalten werden können.
Bei Gegenständen des möglichen gewillkürten Betriebsvermögens besteht – wie ausgeführt –
ein Zuordnungswohlrecht. Bei einer ausschließlichen betrieblichen Nutzung (Maschine) ist zu
überlegen, ob die Anlageninvestitionen z. B. durch den Nichtunternehmer-Ehegatten (in der
Praxis meist die Ehefrau) durchgeführt und an den Unternehmer-Ehegatten vermietet werden.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
89
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
90
Exemplar für Stefan Mücke
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Investitionskosten – Nur über die AfA steuerwirksam
Investitionskosten
Nur über die AfA steuerwirksam
Investitionskosten für Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge oder Gebäude wirken sich steuerlich im
Zeitpunkt der Investition nicht aus. Der Investitionsvorgang löst grundsätzlich keine
Gewinnveränderung aus – im Betriebsvermögen befindet sich statt des Bargeldes das
angeschaffte Anlagengut – quasi nur ein Vermögenstausch (Anlage statt Geld).
Investitionskosten wirken sich nur über die Absetzung für
Abnutzung (AfA) steuermindernd aus.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Investition sind gleichmäßig auf die Gesamtdauer
der Verwendung oder Nutzung zu verteilen (Absetzung für Abnutzung 87 in gleichen
Jahresbeträgen – die lineare AfA 88 ). Die Verteilung richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Für Investitionen im Jahr 2020 und 2021 hat der Gesetzgeber coronabedingt wieder eine AfA in
fallenden Jahresbeträgen eingeführt (sog. degressive AfA). Die AfA ermittelt sich auf den
87
Das Handelsrecht verwendet hier den Begriff der Abschreibung.
88
§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG: Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen
zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils
für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser
Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in
gleichen Jahresbeträgen). Die Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des
Wirtschaftsguts.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
91
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
zweieinhalbfachen Prozentsatz der linearen AfA – begrenzt auf 25 % - und wird im ersten Jahr
auf die Anschaffungskosten bezogen und in den folgenden Jahren auf den Buchwert des
Vorjahres.
Als Hilfsmittel für die Schätzung der Nutzungsdauer hat das Bundesfinanzministerium (BMF)
unter Beteiligung von Fachverbänden der Wirtschaft AfA-Tabellen für allgemein verwendbare
Wirtschaftsgüter und für verschiedene Wirtschaftszweige herausgegeben. Diese AfA-Tabellen
haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit sind allerdings für die Gerichte nicht bindend 89 .
Ein kleiner Auszug aus der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter:
Nr. Anlagegut ND %-Satz
3.7 Ladeneinrichtung 8 12,5
4.2.1 Personenkraftwagen 6 16,67
4.2.3 Lastkraftwagen 9 11,11
5.4 Bohrhammer 7 14,29
6.15 Büromöbel 13 7,69
6.19.2 Tresor 25 4
Die vollständige AfA-Tabelle der allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter und auch für die AfA-
Tabellen für besondere Wirtschafszweige können Sie mit dem Barcode laden.
89
BFH-Urteil vom 9.12.1999 – III R 74/97, DStRE 2000, 362
92
Exemplar für Stefan Mücke
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Sofortaufwand – Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs)
Sofortaufwand
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs)
Investitionskosten wirken sich normalerweise nur über die Nutzungsdauer – über die lineare AfA
– gewinn- und steuermindernd aus. Eine für die Praxis wesentliche Vorschrift ist der Sofortabzug
von geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Investitionen für Anlagegüter bis zu einem Wert von 800 EUR, die
einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Jahr der
Anschaffung sofort abgezogen werden.
Der Sofortabzug verlangt grundsätzlich zwei Voraussetzungen:
Die Investitionskosten – die Anschaffungs- oder Herstellungskosten – dürfen den Betrag
von 800 EUR nicht übersteigen (Wertgrenze). Der Betrag ist netto zu betrachten – also
ohne Vorsteuer 90 . Anschaffungsnebenkosten z. B. Versandkosten sind mit einzubeziehen.
Das Anlagengut muss einer selbständigen Nutzung fähig sein. Ein Laserdrucker oder ein
Monitor erfüllt diese Anforderung z. B. nicht. Ein Multifunktionsdrucker, der auch als
Kopierer genutzt werden kann, ist demgegenüber einer selbständigen Nutzung fähig.
90
Das gilt auch für Unternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Das Gesetz schreibt explizit vor,
dass die enthaltenen Vorsteuerbeträge abzuziehen sind. Bei der Betragsgrenze für Geschenke von 35 EUR spielt die
Vorsteuerabzugsberechtigung davon abweichend eine entscheidende Rolle.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
93
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Weitere formelle Voraussetzung ist, dass Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Wert 250 EUR
übersteigen in einem gesonderten Verzeichnis zu erfassen sind. Dies soll dazu dienen, dass das
Finanzamt diese Wirtschaftsgüter anhand einer zentralen Liste – einem Verzeichnis prüfen kann.
Ansonsten wären die Aufwendungen in der ganzen Buchhaltung verteilt, z. B. Bürobedarf,
Betriebsbedarf, Werkzeuge, Raumkosten.
94
Exemplar für Stefan Mücke
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Sofortaufwand – Digitale Wirtschaftsgüter
Sofortaufwand
Digitale Wirtschaftsgüter
Wenn das Bundesfinanzministerium unzulässiger Weise zum Gesetzgeber wird …
Aber wo kein Kläger – da kein Richter. Einen Prozess würde man aber wohl verlieren.
Um was geht es? Die Digitalisierung hat durch Corona eine besondere Notwendigkeit und
Anschub bekommen. Auch musste man anerkennen, dass die Digitalisierung in vielen Bereichen
noch nicht weit fortgeschritten war. Um die Digitalisierung voranzutreiben und sicherlich auch
der kriselnden Gesamtwirtschaft einen Nachfrageschub zu geben, hat das Bundesfinanzministerium
(BMF) mit Schreiben vom 26. Februar 2021 den Sofortabzug von digitalen
Wirtschaftsgütern geregelt.
Auf Verwaltungsebene besteht ab dem 1.1.2021 die Möglichkeit,
Investitionskosten für Digitale Wirtschaftsgüter sofort
abzuschreiben.
Das BMF unterstellt bei den Digitalen Wirtschaftsgütern eine Nutzungsdauer von einem Jahr.
Nachdem die Vorschriften der Absetzung für Abnutzung (AfA) nur für Wirtschaftsgüter gelten,
deren Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt, werden damit die Vorschriften der AfA außer
Kraft gesetzt.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
95
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Es besteht kein Zweifel, dass die These für eine Nutzungsdauer von einem Jahr sachlich
unzutreffend ist. Für mich besteht auch kein Zweifel, dass das BMF-Schreiben rechtlich
unzulässig ist – gerichtlich auch nicht durchsetzbar ist –wenn es uns aber hilft, Steuern zu
sparen, dann werden wir uns dagegen nicht wehren. Wenn es zum Besteuerungskonzept passt,
dann werden wir die digitalen Wirtschaftsgüter auch vollständig abschreiben.
Das gilt zu beachten:
Digitale Wirtschaftsgüter der Hardware sind Computer, Desktop-Computer, Notebooks,
Tablets, Thin-Clients, Workstations, Small-Scale-Server (kleine Server), externe Netzteile,
Peripherie-Geräte wie Tastatur, Maus, USB-Sticks und USB-Festplatten, Drucker,
Lautsprecher, Bildschirm. Die Geräte müssen über eine EU-
Umweltgerechtigkeitskennzeichnung durch den Hersteller verfügen.
Digitale Wirtschaftsgüter der Software sind Betriebssoftware und Anwendungssoftware
wie ERP-Software, Software für Warenwirtschaft oder sonstige Anwendungssoftware.
Vor dem 1.1.2021 angeschaffte digitale Wirtschaftsgüter können im Jahr 2021
(nachträglich) vollständig abgeschrieben werden.
Der Sofortabzug stellt m. E. ein Wahlrecht dar und sollte nur in Anspruch genommen
werden, wenn dies progressionsbedingt sinnvoll ist. Andernfalls ist an der bisherigen
Nutzungsdauer festzuhalten.
Der Sofortabzug gilt nur für die steuerliche Gewinnermittlung. In der Handelsbilanz ist ein
Sofortabzug nicht möglich. Dies führt dazu, dass abweichende Handels- und
Steuerbilanzen zu erstellen sind.
96
Exemplar für Stefan Mücke
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Sonderabschreibung – 20 % für kleine und mittlere Betriebe
Sonderabschreibungen
20 Prozent für kleine und mittlere Betriebe
Die Gewinnminderung über die AfA berücksichtigt den Verbrauch der Investition und ist
sachgerecht. Der Unternehmer hat aber trotzdem das Problem, dass sich die Investition nicht
sofort steuerwirksam auswirkt – er muss einen Gewinn versteuern, obwohl das Geld im
Anlagengut gebunden ist. Es besteht also grundsätzlich das Interesse, den Aufwand
schnellstmöglich aufwandswirksam werden zu lassen.
Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ermöglicht dem
Unternehmer, die Investitionskosten schneller in steuerlichen
Aufwand umzuwandeln.
Investitionskosten wirken sich über die lineare AfA 91 gewinn- und steuermindernd – verteilt über
die Nutzungsdauer – aus. Zusätzlich zur linearen AfA können Sonderabschreibungen nach § 7g
Abs. 5 und 6 EStG geltend gemacht werden. Die Sonderabschreibung beträgt 20 Prozent der
Investitionskosten.
Die Sonderabschreibung kann im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren neben
der linearen AfA berücksichtigt werden. Der Begünstigungszeitraum beträgt fünf Jahre. In der
Praxis wird die Sonderabschreibung regelmäßig im ersten Jahr geltend gemacht.
91
Für Investitionen im Jahr 2020 und 2021 ist neben der linearen AfA die degressive AfA möglich.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
97
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Die Sonderabschreibungen sind an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Nur bewegliche Wirtschaftsgüter sind begünstigt. Software und Gebäude oder
Gebäudeteile sind nicht beweglich und daher nicht begünstigt. Als beweglich gelten aber
die sog. Betriebsvorrichtungen 92 .
Der steuerliche Gewinn des Vorjahres darf den Betrag von 200.000 EUR nicht
überschreiten. Nur kleine oder mittlere Betriebe sollen gefördert werden. Wenn in einem
Jahr die Gewinngrenze nur leicht überschritten ist, ist daher – zur Erhaltung weiterer
Sonderabschreibungsberechtigung – zu prüfen, ob das Ergebnis noch unter die 200.000
EUR gedrückt werden kann. Die Gewinngrenze ist gerade bei Personengesellschaften
nicht sachgerecht, da diese für die Personengesellschaft und nicht pro Gesellschafter gilt.
Das Anlagengut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr ausschließlich (=100 %)
oder fast ausschließlich (min. 90 %) betrieblich genutzt werden (betrieblicher
Nutzungsumfang). Nur bei Fahrzeugen (Pkws) stellt die Voraussetzung eine Hürde dar,
sodass bei gemischt genutzten Fahrzeugen, für die kein Fahrtenbuch geführt wird, die
Sonderabschreibung regelmäßig ausscheidet 93 . Bei anderen Investitionen (Maschinen) ist
diese Voraussetzung grundsätzlich erfüllt.
92
Betriebsvorrichtungen sind Anlagen, mit denen der Betrieb unmittelbar betrieben wird. Auch eine fest eingebaute
Schaufensteranlage ist eine Betriebsvorrichtung und gilt daher als beweglich.
93
Der BFH hat mit Urteil vom 15.7.2020 – III R 62/19 – entschieden, dass für den Nachweis einer fast
ausschließlichen betrieblichen Nutzung ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht erforderlich ist. Ohne ein
ordnungsgemäßes Fahrtenbuch besteht ein erhebliches Anerkennungsrisiko.
98
Exemplar für Stefan Mücke
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Die Entwicklung der Abschreibung für ein Wirtschaftsgut mit 6-jähriger Nutzungsdauer wird in
der folgenden Berechnung vergleichend dargestellt:
Anlagegut ohne S-AfA mit S-AFA Abweichung
Anschaffungskosten 60.000 60.000
AfA 01, ND 6 Jahre -10.000 -10.000 0
AfA 01, Sonder-AfA § 7g EStG -12.000 -12.000
Buchwert 31.12.01 50.000 38.000
AfA 02 -10.000 -10.000 0
Buchwert 31.12.02 40.000 28.000
AfA 03 -10.000 -10.000 0
Buchwert 31.12.03 30.000 18.000
AfA 04 -10.000 -10.000 0
Buchwert 31.12.04 20.000 8.000
AfA 05 -10.000 -8.000 +2.000
Buchwert 31.12.05 10.000 0
AfA 06 -10.000 0 +10.000
Buchwert 31.12.06 0 0 0
Gesamt-AfA 60.000 60.000
Der steuerliche Gesamtaufwand ist selbstverständlich gleich hoch 94 – in beiden Alternativen
wirken sich die Investitionskosten von 60.000 EUR steuermindernd aus. Mit Sonder-AfA ist das
Wirtschaftsgut schon im Jahr 05 abgeschrieben. Entscheidender ist aber, dass der Unternehmer
im Jahr der Investition steuerlich über die Sonder-AfA entlastet wird.
94
Einen nur fiktiven steuerlichen Aufwand gibt es grundsätzlich nicht.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
99
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
100
Exemplar für Stefan Mücke
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Investitionsabzugsbetrag – Nicht mehr im Dezember – lieber im Januar
Investitionsabzugsbetrag
Nicht mehr im Dezember – lieber im Januar
Wie bereits berichtet, sind Investitionen steuerlich problematisch. Obwohl das Geld im
Anlagengut gebunden ist, entstehen Steuerbeträge, da sich die Investitionskosten nicht direkt
gewinnmindernd auswirken. Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG im vorangegangenen
Abschnitt hilft schon teilweise. Effektiver ist der Investitionsabzugsbetrag.
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung lassen sich sogar bündeln.
Für geplante Investitionen kann ein gewinnmindernder
Steuerabzugsbetrag von 50 % der Anschaffungskosten abgezogen
werden.
Der Investitionsabzugsbetrag ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Nur bewegliche Wirtschaftsgüter sind begünstigt. Software und Gebäude oder
Gebäudeteile sind nicht beweglich und daher nicht begünstigt. Als beweglich gelten aber
die sog. Betriebsvorrichtungen 95 .
95
Betriebsvorrichtungen sind Anlagen, mit denen der Betrieb unmittelbar betrieben wird. Auch eine fest eingebaute
Schaufensteranlage ist eine Betriebsvorrichtung und gilt daher als beweglich.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
101
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Das Anlagengut muss bis zum Ende des dem Jahr der Anschaffung folgenden Jahr (also im
Jahr der Anschaffung und im Folgejahr ausschließlich oder fast ausschließlich (min. 90 %)
betrieblich genutzt werden (betrieblicher Nutzungsumfang). Nur bei Fahrzeugen (Pkws)
stellt die Voraussetzung eine Hürde dar, sodass bei gemischt genutzten Fahrzeugen, für
die kein Fahrtenbuch geführt wird, der Investitionsabzugsbetrag regelmäßig
ausscheidet 96 . Bei anderen Investitionen (Maschinen) ist diese Voraussetzung
grundsätzlich erfüllt.
Der Investitionszeitraum beträgt drei Jahre. Wird der Investitionsabzugsbetrag im Jahr 01
geltend gemacht, dann muss die Investition bis zum Ende des Jahres 04 erfolgt sein.
Der steuerliche Gewinn im Jahr des Abzugs darf den Betrag von 200.000 EUR nicht
überschreiten. Nur kleine oder mittlere Betriebe sollen gefördert werden. Die
Gewinngrenze ist gerade bei Personengesellschaften nicht sachgerecht, da diese für die
Personengesellschaft gesamt und nicht pro Gesellschafter gilt.
Die Summe der Investitionsabzugsbeträge – der Höchstbetrag der (offenen)
Investitionsabzugsbeträge – darf den Betrag von 200.000 EUR nicht übersteigen.
96
Der BFH hat mit Urteil vom 15.7.2020 – III R 62/19 – entschieden, dass für den Nachweis einer fast
ausschließlichen betrieblichen Nutzung ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht erforderlich ist. Ohne ein
ordnungsgemäßes Fahrtenbuch besteht ein erhebliches Anerkennungsrisiko.
102
Exemplar für Stefan Mücke
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Die Entwicklung der Abschreibung für ein Wirtschaftsgut mit 6-jähriger Nutzungsdauer wird in
der folgenden Berechnung vergleichend dargestellt:
Anlagegut ohne S-AfA IAB IAB und S-AfA
IAB im Jahr 0 (AK 60.000 EUR) -30.000 -30.000
Anschaffungskosten (1/01)
Herabsetzung AK
AfA-Bemessungsgrundlage
60.000
0
60.000
60.000
-30.000
30.000
60.000
-30.000
30.000
AfA 01, ND 6 Jahre 97 -10.000 -5.000 -5.000
AfA 01, Sonder-AfA § 7g EStG -6.000
Buchwert 31.12.01 50.000 25.000 19.000
AfA 02 -10.000 -5.000 -5.000
Buchwert 31.12.02 40.000 20.000 14.000
AfA 03 -10.000 -5.000 -5.000
Buchwert 31.12.03 30.000 15.000 9.000
AfA 04 -10.000 -5.000 -5.000
Buchwert 31.12.04 20.000 10.000 4.000
AfA 05 -10.000 -5.000 -4.000
Buchwert 31.12.05 10.000 5.000 0
AfA 06 -10.000 -5.000 0
Buchwert 31.12.06 0 0 0
IAB und Gesamt-AfA 60.000 60.000 60.000
Der gesamte steuerliche Aufwand beträgt natürlich 60.000 EUR. Der Unterschied besteht darin,
dass die Investitionskosten unter Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages und der
Sonderabschreibung bereits im Umfang von 41.000 EUR (beim gesamten Investitionsvolumen
von 60 TEUR) im Jahr vor der Investition und im Jahr der Investition steuerlich geltend gemacht
wurden.
97
Nach Abzug eines Investitionsabzugsbetrages bemessen sich die AfA und die Sonder-AfA, nicht nach den
Investitionskosten, sondern nach dem, nach Abzug um den Investitionsabzugsbetrag, verbleibenden Betrag.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
103
BETRIEBLICHE INVESTITIONEN
Wäre die Investition bereits im Dezember des Jahres 0 ohne einen vorherigen
Investitionsabzugsbetrag ausgeführt worden, dann wären als steuerliche Ergebnisminderung nur
die lineare AfA mit 1.000 EUR (AK 60.000 EUR, 6 Jahre, davon AfA 1/12tel) und die Sonder-AfA
von 12.000 EUR zu berücksichtigen. Im Jahre 02 hätte die AfA (ohne IAB) 12.000 EUR betragen.
Steuerlicher Aufwand ohne IAB in den Jahren 0 und 01 wäre damit 25.000 EUR. Durch Einsatz
des Investitionsbetrages beträgt der Aufwand in den Jahren 0 und 01 demgegenüber gesamt
41.000 EUR; ein steuerlicher Mehraufwand für die beiden Jahre von 16.000 EUR. Daher die
Empfehlung:
Investitionen lieber im Januar 01 tätigen als im Dezember 0.
Ausnahme: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) oder Digitale
Wirtschaftsgüter, diese wirken sich sofort aus.
Für eine sachgerechte Finanzierung ist zu empfehlen, dass der Steuervorteil aus dem
Investitionsabzugsbetrag im Jahre 0 in Höhe von ca. 15.000 EUR auch tatsächlich zur
Finanzierung der Investition eingesetzt wird. Wenn auch ohne steuerliche Folgen möglich,
könnte die Investition mit einem Darlehen von 60.000 EUR fremdfinanziert werden, und der
vorgezogene Steuereffekt „in die private Tasche wandern“. Bei Fremdfinanzierung dann besser
nur sachgerecht 45.000 EUR finanzieren.
Kommt es nicht zur geplanten Investition, dann muss die Gewinnminderung im Jahr des Abzuges
rückgängig gemacht werden. Gleiches gilt, wenn die Investition geringer ausfällt. Es bleibt dann
als Vorteil ein Zahlungsaufschub – ein Steuerstundungseffekt. Die Steuerstundung muss aber
verzinslich an das Finanzamt zurückgezahlt werden 98 .
98
Bisher erfolgte die Verzinsung mit 0,5 % pro Monat – 6 % pro Jahr. Der Zinssatz ist jedoch für Jahre ab 2019
verfassungsrechtlich unzulässig. Wir warten gespannt auf die gesetzliche Neuregelung.
104
Exemplar für Stefan Mücke
Fremdfinanzierungen – richtig gemacht
Fremdfinanzierungen
richtig gemacht
105
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
106
Exemplar für Stefan Mücke
FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT
Finanzierungen von Investitionen aus dem Cash
Finanzierungen
von Investitionen aus dem Cash
Praxisfall 16
Sie haben im Jahr einen Gewinn von 120.000 EUR erzielt. 30.000 EUR haben Sie davon für
private Zwecke entnommen und der verbleibende Betrag von 90.000 EUR befindet sich
auf Ihrem Geschäftskonto. Sie beschließen daher eine Investition von 100.000 EUR. Die
fehlenden 10.000 EUR finanzieren Sie kurzfristig über den bestehenden Dispokredit.
Steuervorauszahlungen wurden für das Jahr bisher keine geleistet.
Die gute Nachricht zuerst. Die Schuldzinsen für den Dispokredit von 10.000 EUR können Sie als
Betriebsausgabe absetzen, denn der Dispokredit ist wegen der betrieblichen Investition
betrieblich veranlasst - die Kreditmittel betrieblich verwendet 99 .
Das Bankkonto weist zum 31.12. einen planmäßigen Negativsaldo – einen Kontokorrentkredit
von 10.000 EUR aus.
Die schlechte Nachricht – der Steuerberater ermittelt bei einem Gewinn von 120 TEUR eine
Steuernachzahlung (ohne Kirchensteuer) von 38.964 EUR.
Häufig ist zu hören, dass eine Steuerzahlung nicht möglich oder richtig sein kann, weil gar kein
Geld verfügbar ist, um überhaupt einen Euro Steuern zahlen zu können.
99
Zum notwendigen Verwendungs- und Veranlassungszusammenhang siehe nächsten Abschnitt.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
107
FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT
Bei der geplanten Verwendung vorhandener Geldmittel ist immer
zuerst die Steuerbelastung festzustellen, um die für eine Investition
freien Geldmittel bestimmen zu können.
Die zu zahlende Steuernachzahlung muss/wird über eine weitere Erhöhung des
Kontokorrentkredites finanziert. Hierbei ergeben sich zwei Probleme:
Die Schuldzinsen, die durch die Erhöhung des Kontokorrentkredites entstehen, sind keine
Betriebsausgaben. Die Geldmittel wurden nicht für betriebliche Investitionen, sondern
für die private Einkommensteuer verwendet.
Die Finanzierung von Steuernachzahlungen ist bei der Bank „unschön“. Eine Bank
finanziert sicher gerne eine Anlageninvestition – weniger jedoch eine Steuernachzahlung
ohne Gegenwert.
Es wäre besser gewesen, von den vorhandenen Barmitteln von 90.000 EUR einen Teilbetrag von
39.000 EUR für die Steuernachzahlung zu verwenden/zu entnehmen und die Investition von
100.000 EUR mit dem Restbetrag von 51.000 EUR und einem Darlehen mit planmäßiger
Rückzahlung von 49.000 EUR zu finanzieren. Die Schuldzinsen für das Darlehen wären wegen der
tatsächlichen Verwendung dann vollständig als Betriebsausgaben abziehbar.
108
Exemplar für Stefan Mücke
FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT
Schuldzinsenabzug – Tatsächliche Verwendung und Zweikontenmodell
Schuldzinsenabzug
Tatsächliche Verwendung und
Zweikontenmodell
Eine betriebliche Schuld ist dann gegeben, wenn die Verbindlichkeit durch den Betrieb veranlasst
ist. Maßgeblich ist die tatsächliche Verwendung des Darlehens.
Ohne Bedeutung ist, ob der Steuerpflichtige, die mit Darlehen finanzierten Aufwendungen auch
durch Eigenmittel hätte bestreiten können, wie auch die Art der für das Darlehen eingeräumten
Sicherheiten (Finanzierungsfreiheit des Unternehmers).
Der betriebliche Charakter von Schulden ist auch dann anzunehmen, wenn der Unternehmer (z.
B. zur Ablösung eines privaten Darlehens) dem Betrieb Geldmittel zunächst entnimmt und im
Anschluss betriebliche Aufwendungen durch ein neues Darlehen finanziert 100 .
Der Abzug von Schuldzinsen ist von der konkreten, tatsächlichen
Verwendung der Darlehensmittel abhängig.
Die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel ist entscheidend. Diese tatsächliche
Verwendung lässt sich nachträglich nicht mehr ändern (oder reparieren).
100
BFH-Urteil vom 11.11.1998 – XI R 80/95, BFH/NV 1999 S. 770, NWB YAAAA-97489
109
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT
Bei gemischten Kontokorrentkonten/Girokonten, über die betriebliche und private Zahlungen
abgewickelt werden, muss ein Negativsaldo aufgeteilt werden – in eine Betriebsschuld und in
eine Privatschuld.
Bewegung Saldo Betrieb Privat
01.01.01 Anfangsbestand 1.000,00
02.01.01 Unternehmerlohn -5.000,00
02.01.01 Endsaldo -4.000,00 0,00 -4.000,00
04.01.01 Wareneinkauf -15.000,00 -15.000,00
04.01.01 Einkommensteuer-NZ -12.000,00 -12.000,00
04.01.01 Umsatzsteuer-NZ -3.000,00 -3.000,00
04.01.01 Endsaldo -34.000,00 -18.000,00 -16.000,00
Bei der Aufteilung des Kontokorrentkredites muss jeder Geldabgang auf die Veranlassung
geprüft und einer betrieblichen oder privaten Veranlassung zugeordnet werden. Der
Unternehmerlohn von 5.000 EUR führt zu einem Negativsaldo von 4.000 EUR. Steuerrechtlich
handelt es sich bei dem Unternehmerlohn um eine private Entnahme, so dass der Negativsaldo
von 4.000 EUR privat veranlasst ist. Die Zahlungen am 4.1. sind bezogen auf den Wareneinkauf
und die Umsatzsteuer betrieblich, hinsichtlich der Einkommensteuer-Nachzahlung privat
veranlasst. Der Endsaldo von 34.000 EUR ist in Höhe von 18.000 EUR eine Betriebsschuld, in
Höhe von 16.000 EUR eine private Schuld.
Die Schuldzinsen für den (gemischten) Kontokorrentkredit müssen nach der Zinsstaffelmethode
aufgeteilt werden. Eine Aufteilung nur im Verhältnis der Endsalden würde die unterschiedlichen
Zeitpunkte der Schuldentstehung unberücksichtigt lassen.
Positiv für den Steuerpflichtigen ist, dass nachfolgende Zahlungseingänge vorrangig der privaten
Schuld zugeordnet werden (vorrangige private Schuldenverrechnung) 101 . Überweist am 5.1. ein
Kunde eine Ausgangsrechnung über 20.000 EUR so ist die private Schuld vollständig getilgt – es
101
BFH-Urteil vom 11.12.1990 – VIII R 190/85, BStBl. 1991 II S. 390
110
Exemplar für Stefan Mücke
FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT
erfolgt keine Aufteilung des Zahlungseingangs im Verhältnis der betrieblichen und privaten
Schuld.
Über das sog. Zweikonten-Modell lassen sich private Ausgaben in Betriebsschulden umwandeln.
Beim Zweikontenmodell unterhalten Sie zwei getrennte Bankkonten mit unterschiedlichen
Kontonummern. Über das Ausgabenkonto werden immer nur betrieblich veranlasste Zahlungen
abgewickelt. Auf das Einnahmenkonto, das Sie auf Ihren Ausgangsrechnungen angegeben haben,
überweisen die Kunden. Das Einnahmenkonto hat immer einen positiven Saldo. Die
Privatentnahmen erfolgen vom Einnahmenkonto, einen verbleibenden Guthabensaldo buchen
Sie auf das Ausgabenkonto um.
Beim Zweikontenmodell führen Privatentnahmen nie zu einem
negativen Banksaldo (es entsteht keine Privatschuld). Ein negativer
Banksaldo auf dem Ausgabenkonto ist immer und vollständig
betrieblich veranlasst (volle Betriebsschuld).
Über das Zweikontenmodell war es möglich, auch das Privathaus mit 500.000 EUR als
Betriebsschuld darzustellen und die eigentlich privat veranlassten Schuldzinsen als
Betriebsausgaben steuermindernd zu berücksichtigen.
Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund ab dem 1.1.1999 eine Einschränkung des
Schuldzinsenabzugs gesetzlich geregelt, soweit „Überentnahmen“ getätigt werden 102 .
Der Schuldzinsenabzug ist seither zweistufig zu prüfen. In der 1. Stufe ist zu prüfen, ob der Kredit
eine betriebliche oder eine private Schuld ist. Dies haben wir bereits getan. In der 2. Stufe ist
102
Für die Ermittlung der Überentnahmen ist zum 1.1.1999 mit einem Anfangsbestand von 0 EUR auszugehen, BFH-
Urteil vom 9.5.2012 – X R 30/06, BStBl. 2012 II S. 667 zur Anwendungsregelung des § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
111
FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT
sodann zu prüfen, ob und in welchem Umfang betrieblich veranlasst Schuldzinsen abziehbar
sind 103 .
Betriebsschuld oder Privatschuld
(Prüfung 1. Stufe)
Abzugsverbot wg. „Überentnahmen“
(Prüfung 2. Stufe)
Eine Überentnahme liegt vor, wenn die Entnahmen 104 den Gewinn des Jahres übersteigen.
Erzielen Sie einen Gewinn von 80 TEUR und entnehmen 120 TEUR, dann liegt für dieses Jahr eine
Überentnahme von 40 TEUR vor. Bei der Überentnahme sind aber auch Überentnahmen und
Unterentnahmen der Vorjahre 105 zu berücksichtigen (Periodenübergreifende Ermittlung der
Bemessungsgrundlage 106 ).
Auch nach der Neuregelung können mittels des Zweikontenmodells private Ausgaben als
Betriebsschulden dargestellt werden. Lediglich der Umfang kann eingeschränkt sein.
Die nichtabziehbaren Schuldzinsen werden fälschlicherweise nicht nach dem tatsächlichen
Zinsaufwand, der auf die Überentnahmen entfällt, ermittelt, sondern mit einem typisierenden
Zinssatz von 6 Prozent.
103
§ 4 Abs. 4a EStG schränkt den Schuldzinsenabzug bei sog. Überentnahmen ein. Auch wenn formal mit dem Kredit
Betriebsausgaben finanziert wurden, kann der Betriebsausgabenabzug scheitern, wenn wirtschaftlich private
Entnahmen finanziert wurden.
104
Entnahmen abzüglich der Einlagen – also der Entnahmeüberschuss. Der Gesetzgeber drückt dies in § 4 Abs. 4a
EStG anders aus.
105
Die Berechnung hat rückblickend ab dem 1.1.1999 bzw. dem späteren Zeitpunkt der Betriebseröffnung zu
erfolgen.
106
BFH-Urteil vom 14.3.2018 – X R 17/16, BStBl. 2018 II S. 744, Totalbemessungsgrundlage von 1999 bis zum
aktuellen Wirtschaftsjahr
112
Exemplar für Stefan Mücke
FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT
Der Hinzurechnungsbetrag für die nichtabziehbaren Zinsen ist beschränkt auf den tatsächlichen
Zinsaufwand 107 abzüglich eines Pufferbetrages von 2.050 EUR.
107
Darlehenszinsen für Anlageninvestitionen (sog. Investitionsdarlehen) sind davon unberührt; der Zinsaufwand ist
daher um Zinsen für Anlageninvestitionen vorab zu kürzen. Der BFH vermutet in seinem Urteil vom 23.2.2012 – IV R
19/08 - unwiderlegbar, dass ein auf ein Kontokorrentkonto ausgezahltes Darlehen zur Finanzierung von
Anlageninvestitionen verwendet wurde, wenn die das Darlehen innerhalb von 30 Tagen vor oder nach der
Darlehensauszahlung verwendet wurde. Achtung! Hier geht es nur um die Frage, ob ein sog. Investitionsdarlehen
vorliegt. Die Vermutung gilt nicht für die Prüfung in der 1. Stufe, ob eine Betriebsschuld oder eine Privatschuld
vorliegt.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
113
FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT
114
Exemplar für Stefan Mücke
FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT
Finanzierungsfehler 1 – Investition und Darlehen über gemischtes Bankkonto
Finanzierungsfehler 1
Investition und Investitionsdarlehen über
gemischtes Bankkonto
Praxisfall 17
Sie haben sich für die Investition einer Maschine – eines Gerätes entschieden. Der
Kaufpreis beträgt 35.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt über ein Darlehen der Hausbank
über 35.000 EUR.
Die Bankbewegungen vom 1.1. bis 4.1. kennen Sie bereit aus dem vorherigen Abschnitt. Am 5.1.
wird das Darlehen von der Hausbank auf das (gemischt genutzte) Geschäftskonto ausgezahlt.
Am 6.1. überweisen Sie den Kaufpreis an den Lieferanten.
Bewegung Saldo Betrieb Privat
01.01.01 Anfangsbestand 1.000,00
02.01.01 Unternehmerlohn -5.000,00
02.01.01 Endsaldo -4.000,00 0,00 -4.000,00
04.01.01 Wareneinkauf -15.000,00 -15.000,00
04.01.01 Einkommensteuer-NZ -12.000,00 -12.000,00
04.01.01 Umsatzsteuer-NZ -3.000,00 -3.000,00
04.01.01 Endsaldo -34.000,00 -18.000,00 -16.000,00
05.01.01 Darlehensauszahlung 35.000,00
05.01.01 Endsaldo 1.000,00
06.01.01 Kauf Maschine/Gerät -35.000,00
06.01.01 Endsaldo -34.000,00
115
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT
Wirtschaftlich betrachtet haben Sie mit der Darlehensauszahlung vom 5.1. den Kaufpreis für die
Maschine/Gerät finanziert.
Für die steuerliche Beurteilung in der 1. Stufe 108 kommt es auf die tatsächliche Verwendung an.
Tatsächlich haben Sie mit der Darlehensauszahlung am 5.1. eine bestehende Betriebsschuld von
18.000 EUR getilgt, eine Privatschuld von 16.000 EUR getilgt und 16.000 EUR als Guthabensaldo
auf das Girokonto gestellt.
Ergebnis:
Das Darlehen über 35.000 EUR ist in Höhe des Teilbetrages von 16.000 EUR – also von
16/35stel (45,71 %) privat veranlasst und eine Privatschuld. Mit einem Teilbetrag von
18.000 EUR – also 18/35stel (51,43 %) dient das Darlehen der Umschuldung des
betrieblichen Kontokorrentanteils. 2,86 % des Darlehens (=1.000 EUR) führen zu dem
positiven Saldo auf dem Girokonto. Die Schuldzinsen können daher auch im Umfang von
45,71 % nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Diese anteilige
Nichtabziehbarkeit bleibt bis zur vollständigen Kredittilgung erhalten und kann auch nicht
verändert werden.
Die Investition von 35.000 EUR wurde nur in Höhe des Teilbetrages von 1.000 EUR über
das Darlehen finanziert. Der Löwenanteil der Finanzierung in Höhe von 34.000 EUR
erfolgte über das Girokonto 109 .
108
Siehe hierzu vorherigen Abschnitt
109
Der BFH vermutet in seinem Urteil vom 23.2.2012 – IV R 19/08 - unwiderlegbar, dass ein auf ein
Kontokorrentkonto ausgezahltes Darlehen zur Finanzierung von Anlageninvestitionen verwendet wurde, wenn die
das Darlehen innerhalb von 30 Tagen vor oder nach der Darlehensauszahlung verwendet wurde. Für die Prüfung der
Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen (2. Stufe) gelten daher die Zinsen im Umfang von 19/35stel (54%) als
Investitionsdarlehen.
116
Exemplar für Stefan Mücke
FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT
Finanzierungsfehler 2 – Private Zwischenfinanzierung
Finanzierungsfehler 2
Private Zwischenfinanzierung
Praxisfall 18
Sie haben sich für die Investition einer maschinellen Anlage entschieden. Der Kaufpreis
beträgt 200.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt über ein Darlehen der örtlichen Sparkasse.
Nachdem das Darlehen wegen der Erkrankung Ihres Bankberaters erst in 14 Tagen
ausgezahlt wird, strecken Sie die Kaufpreissumme vor. Sie überweisen von Ihrem
Privatkonto den Betrag von 200.000 EUR (Verwendungszweck Zwischenfinanzierung) und
überweisen vom Geschäftskonto dann die Rechnung für die Anlage.
Nachdem das Darlehen ausgezahlt und auf Ihrem Geschäftskonto wieder gutgeschrieben
wurde, überweisen Sie sich die Zwischenfinanzierung auf Ihr Privatkonto zurück.
Eine betriebliche Schuld ist dann gegeben, wenn die Verbindlichkeit durch den Betrieb veranlasst
ist. Maßgeblich ist die tatsächliche Verwendung des Darlehens.
Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist die Sache klar, die Bank hat die Maschine finanziert. Und
auch die Bank wird die Maschinenfinanzierung nicht in Frage stellen.
Eine Zwischenfinanzierung aus vorhandenen Mitteln ist ein „No-
Go“, wenn eine Endfinanzierung mit Fremdkapital beabsichtigt ist.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
117
FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT
Leider hilft uns die wirtschaftliche Betrachtung nicht. Es kommt immer auf die tatsächliche
Verwendung an. Wir müssen anerkennen, dass mit dem Darlehen die Rückzahlung einer Einlage
(=Entnahme) finanziert wurde. Darlehen für die Finanzierung von Entnahmen sind eine
Privatschuld und keine Betriebsschuld; die Zinsen und Gebühren für dieses Darlehen können
daher nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Diese steuerrechtliche Beurteilung ist nicht
heilbar und die Schuldzinsen werden bis zur vollständigen Tilgung nicht abziehbar bleiben 110 .
Dass die Maschine als Sicherheit für das Darlehen an die finanzierende Bank übereignet wurde,
ändert daran nichts.
Gleiches passiert übrigens häufig bei Grundstückskäufen im privaten Bereich. Es besteht das
gleiche Problem. „Vorgestreckte“ Zahlungen können nicht nachträglich über ein steuerlich
anzuerkennendes Darlehen finanziert werden.
Hätte der Ehegatte den Kaufpreis zwischenfinanziert und wäre diese Zwischenfinanzierung mit
dem Darlehen zurückgezahlt worden, dann könnten die Zinsen für das Darlehen als
Betriebsausgaben abgezogen werden.
110
Ein Glücksfall wäre, wenn Sie mit der Entnahme im privaten Bereich z. B. eine vermietete Immobilie angeschafft
hätten. Dann wären die Zinsen zwar nicht als Betriebsausgaben im Betrieb, aber als Werbungskosten bei der
Vermietung abhängig.
118
Exemplar für Stefan Mücke
Rückstellungen
Rückstellungen
119
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
120
Exemplar für Stefan Mücke
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen
Gewinnminderungen
Der Abschnitt ist für Sie nur wichtig, wenn Sie Ihren Gewinn durch eine Bilanz ermitteln bzw.
durch Ihren Steuerberater ermitteln lassen. Ermitteln Sie Ihren Gewinn durch eine Einnahmen-
Überschussrechnung, so können Sie den Abschnitt überspringen. Oder Sie schauen mal nach, ob
es erhebliche Rückstellungen bei Ihnen geben würde, die die Wahl der bisherigen
Gewinnermittlungsart für die Zukunft verändern könnten.
In den Medien oder von Berufskollegen wird immer wieder berichtet, dass Rückstellungen ein
optimales Werkzeug sind, um Gewinne vor dem Finanzamt zu verstecken. Ich teile diese
Auffassung nicht! Rückstellungen können und müssen Sie immer dann bilden, wenn ungewisse
Verbindlichkeiten im Raum stehen.
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, bei denen die Inanspruchnahme und/oder die Höhe nach
ungewiss sind. Wir sind uns sicher einig, dass es uns lieber ist, wenn uns keine ungewissen
Verbindlichkeiten drohen, z. B. durch einen Gewährleistungsfall oder weil ein Gerichtsprozess
gegen uns geführt wird 111 .
111
Bei einem Passivprozess werden wir auf eine Leistung oder auf einen Schaden verklagt.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
121
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen sind keine Gewinnmanipulationswerkzeuge.
Rückstellungen sind nur in engen gesetzlichen Grenzen möglich.
Das Handelsrecht fordert Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und bei drohenden
Verlusten aus schwebenden Geschäften, für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die
innerhalb von drei Monaten im nächsten Geschäftsjahr nachgeholt werden, oder für freiwillige
Gewährleistungen (§ 249 Abs. 1 HGB).
Gleichzeitig verbietet das Handelsrecht Rückstellungen für andere Zwecke und schreibt die
Auflösung vor, sobald der Grund für die Rückstellung entfallen ist (§ 249 Abs. 2 HGB).
Zugegeben - In der Praxis ist ja nicht immer alles schwarz oder weiß und daher ergeben sich
zumindest in praktischer Hinsicht Ansatzwahlrechte und Bewertungswahlrechte 112 . Auch wird
natürlich nicht jede „falsche Rückstellung“ sofort aufgedeckt.
Hohe oder höhere Rückstellungen müssen gegenüber dem Finanzamt substantiiert dargelegt,
nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Ich rate Ihnen daher, sich von Medien oder
anderen Personen 113 nichts einreden zu lassen, sondern Ihren Menschenverstand zu nutzen.
In der nachfolgenden Liste haben wir in der Praxis bedeutsame Fälle für Rückstellungen
zusammengestellt. Wie ausgeführt, Rückstellungen sind kein Wahlrecht, sie sind obligatorisch,
wenn das Risiko besteht und sind aufzulösen, wenn das Risiko entfällt.
112
Der Begriff Wahlrechte ist an dieser Stelle rechtlich falsch
113
Die anderen Personen sind häufig sogar keine Steuerberater. Sie verkaufen nur in vorzüglicher rhetorischer Art
und Weise Steuerveranstaltungen von über 5.000 EUR.
122
Exemplar für Stefan Mücke
RÜCKSTELLUNGEN
ABC bedeutender Rückstellungen:
Abfindungen zur Vertragsauflösung, meist bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen führt zu
Rückstellungen, quasi in jeder Bilanz.
Außenprüfung durch das Finanzamt. Kleinst, kleine und mittlere Betriebe können bis zur
Ankündigung einer Außenprüfung keine Rückstellung bilden. Bei Großbetrieben, bei
denen eine lückenlose Prüfung erwartet wird, müssen Rückstellungen für den
Betriebsprüfungsaufwand bilden. Für Steuernachforderungen siehe dort.
Beraterkosten.
Drohende Verlust aus schwebenden Beschaffungsgeschäften oder aus noch nicht
abgeschlossenen Kundenaufträgen. In der Steuerbilanz dürfen Drohverlustrückstellungen
(aus fiskalischen Gründen) nicht gebildet werden (§ 5 Abs. 4a EStG).
Aufwendungen für unterlassene Instandhaltungen. Voraussetzung dafür ist, dass die
Maßnahmen innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden. Über den
Zeitpunkt der Ausführung haben Sie ein faktisches Bilanzierungswahlrecht.
Jahresabschluss und Steuerberatungskosten. Private Steuerberatungskosten sind nicht
rückstellungsfähig. Diese Rückstellungen sind quasi in jedem Abschluss enthalten.
Jubiläumszuwendungen sind handelsrechtlich zu bilden; steuerrechtlich ist eine
Rückstellung ausgeschlossen (§ 5 Abs. 4 EStG).
Kulanzaufwendungen.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
123
RÜCKSTELLUNGEN
Leasingverträge bei einer übervertraglichen Nutzung (Überschreitung der
Kilometerlauflaufleistung).
Nachbetreuungsaufwendungen für Optiker oder bei Versicherungsvertretern.
Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters.
Prozesskosten. Rückstellungen sind zu bilden, sobald der Prozess anhängig ist. Das
Prozesskostenrisiko besteht für einen Aktivprozess 114 und auch für einen
Passivprozess 115 .
Schadenersatzansprüche.
Steuernachforderungen aus dem laufenden Ergebnis. Offen ist derzeit die Frage, wann
Steuernachforderungen aus einer Außenprüfung passiviert werden können.
Stornokosten.
Gewinnabhängige Tantiemeverpflichtungen. Siehe hierzu auch Seite 223.
Überstundenstückstellungen für Mehrarbeit der Mitarbeiter.
Urlaubsrückstellung für noch nicht genommene Urlaubstage der Mitarbeiter. Auch für
den Gesellschafter-Geschäftsführer. Siehe hierzu auch Seite 229.
Versicherungsbeiträge aus der Abrechnung von Transportversicherungen oder
Betriebshaftpflichtversicherungen.
114
Bei einem Aktivprozess sind Sie die Kläger und machen selbst Ansprüche geltend.
115
Bei einem Passivprozess werden Sie von einem anderen verklagt.
124
Exemplar für Stefan Mücke
Grundstücke
Grundstücke
125
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
126
Exemplar für Stefan Mücke
GRUNDSTÜCKE
Grundstücke – Verstrickung vermeiden!
Grundstücke
Verstrickung vermeiden!
Zum Gewinn, der zu besteuern ist, gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von
betrieblichen Anlagenvermögen (Anlagenverkäufe).
Gehört zum Betriebsvermögen auch ein Grundstück oder ein Grundstücksteil, dann ist auch der
Verkauf des Grundstücks steuerpflichtig. Bei einem Gewerbebetrieb oder einer
selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit sind alle Wertzuwächse zu besteuern
(Substanzgewinnbesteuerung)
Bei Grundstücken können wir uns im Laufe der Zeit über erhebliche Wertsteigerungen erfreuen;
die Freude wird allerdings getrübt, wenn diese Wertsteigerungen bei einem Verkauf versteuert
werden müssen und dadurch erhebliche Steuerbelastungen entstehen.
Ist ein Grundstück steuerlich anders zu behandeln als andere betriebliche Investitionen?
Grundstücke sind wegen ihrer Besonderheit steuerrechtlich anders
oder besonders zu prüfen und zu optimieren.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
127
GRUNDSTÜCKE
Aus folgenden Gründen bedürfen Grundstücke in der steuerlichen Beurteilung einer besonderen
Bewertung und Beachtung:
Bei Grundstücken geht es regelmäßig um hohe Investitions- und Anlagesummen, allein
aufgrund der Höhe (quantitatives Ausmaß).
Bewegliche Wirtschaftsgüter können nur Betriebsvermögen oder Privatvermögen sein.
Grundstücke werden steuerrechtliche zerlegt. Wenn auch nur ein Teil betrieblich genutzt
wird, dann wird dieser Teil steuerrechtlich verstrickt.
Bewegliche Wirtschaftsgüter werden durch die Nutzung „Jahr für Jahr“ weniger wert. Bei
Grundstücken ist zu erwarten, dass diese „Jahr für Jahr“ einen Wertzuwachs erfahren
und damit „Jahr für Jahr“ stille (steuerpflichtige) Reserven gebildet werden, die bei der
Veräußerung steuerpflichtig werden.
Der Wertzuwachs bzw. der Gewinn ist nicht nur bei der Veräußerung zu besteuern,
sondern auch bei einer Betriebsaufgabe.
Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen Wohnzwecken
und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, so ist jeder unterschiedlich genutzte Gebäudeteil
steuerrechtlich ein besonderes – eigenes Wirtschaftsgut. Ein Gebäude kann daher
steuerrechtlich aus vier Wirtschaftsgütern bestehen 116 .
Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke oder Grundstücksteile gehören zum notwendigen
Betriebsvermögen 117 . Fremdvermietete Grundstücke und Grundstücksteile – zu betrieblichen
Zwecken oder zu Wohnwecken – können durch Buchung in der Buchhaltung gewillkürtes
Betriebsvermögen werden.
116
R. 4.2 Abs. 4 EStR
117
R. 4.2 Abs. 7 EStR
128
Exemplar für Stefan Mücke
GRUNDSTÜCKE
Eine Zuordnung des Grundstücks- oder Grundstücksteil zum Betriebsvermögen erfolgt schnell
und ohne großen Aufwand. Eine vormals getroffene Entscheidung lässt sich für die
Vergangenheit nicht rückgängig machen und löst Steuerbeträge aus.
Nicht nur aus steuerlichen Gründen – auch aus Gründen der Vermögenssicherung (Asset-
Protection) ist zu empfehlen, ein Grundstück nicht dem Betriebsvermögen oder der Gesellschaft
zuzuführen.
Bei Grundstücken bitte ich die folgenden weiteren Überlegungen und Hinweise zu beachten:
Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen lässt sich dadurch vermeiden, dass
Rechtsträger/Eigentümer des Grundstücks nicht der Unternehmer-Ehegatte, sondern der
Nichtunternehmer-Ehegatte ist. Wertsteigerungen werden dann nicht besteuert und zur
Vermögenssicherung liegt eine (nicht steuerverstrickte) Betriebsaufspaltung vor.
Im Verhältnis GmbH und dem Gesellschafter würde eine steuerverstrickte
Betriebsaufspaltung entstehen. Auch hier könnte Eigentümer der Nicht-Gesellschafter-
Ehegatte sein; zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung würde auch ein hälftiges
Miteigentum der Eheleute am Grundstück ausreichen 118 .
Ein Verkaufserlös kann bei einem Verkauf – nicht bei einer Betriebsaufgabe oder
sonstigen Privatisierung – unter Voraussetzungen in einer steuerneutralen Rücklage nach
§ 6b EStG eingestellt werden. Die Rücklage ist dann später aufzulösen (und zu
versteuern) oder kann auf ein geeignetes Ersatzgebäude/Grundstück übertragen werden.
Gewinne aus Grundstücksveräußerungen, die nicht zum Betriebsvermögen gehören und
nach 10 Jahren verkauft werden, sind nicht steuerpflichtig (steuerfrei im
118
Bei einem Einzelunternehmer oder einer Personengesellschaft hindert ein hälftiges Miteigentum nicht die
steuerliche Verstrickung.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
129
GRUNDSTÜCKE
Privatvermögen). Wir ordnen Grundstücke lieber dem steuerfreien Privatvermögen, statt
dem steuerpflichtigen Betriebsvermögen zu.
In Einzelfällen wird in der Praxis bewusst die steuerliche Verstrickung in das
Betriebsvermögen in Kauf genommen (bewusste Zuordnungsentscheidung),
insbesondere dann, wenn ein Ehegatte nicht vorhanden ist, oder wenn eine
vermögensrechtliche einheitliche Zuordnung von Grundstück und Betrieb bewusst
gewünscht wird. In diesen Fällen ist zu verhindern, dass eine unplanmäßige oder gar nur
zufällige Privatisierung – wenn auch nur für eine juristische Sekunde - eine Besteuerung
auslöst.
In der Praxis besonders problematisch ist, wenn die Betriebsvermögenseigenschaft des
Grundstücks oder Grundstücksteils gar nicht erkannt wird (unbekanntes
Betriebsvermögen). In solchen Fällen kann es zu unerwarteter Gewinnbesteuerung
kommen oder eine geglaubte steuerneutrale Einbringung in einer GmbH nach § 20
UmwStG stellt sich nachträglich als nicht realisierbar heraus.
130
Exemplar für Stefan Mücke
GRUNDSTÜCKE
Grundstücksverkauf – Steuerpflichtig auch im Privatvermögen
Grundstücksverkauf
Steuerpflichtig auch im Privatvermögen
In einem Betrieb oder in einer Praxis sind Gewinne aus Grundstücksverkäufen immer
steuerpflichtig (Substanzbesteuerung bei den Gewinneinkünften). Es spielt keine Rolle, ob der
Gewinn vier Jahre nach dem Kauf erzielt wird – oder erst nach 30 Jahren – oder vielleicht auch
erst durch den Sohn als Unternehmensnachfolger.
Außerhalb eines Betriebsvermögens – im Privatvermögen – sind
Grundstücksgeschäfte nur steuerpflichtig bei Kauf und Verkauf
innerhalb von 10 Jahren (privates Veräußerungsgeschäft).
Im Privatvermögen sind Grundstücksgeschäfte nur innerhalb der 10-Jahresfrist steuerpflichtig.
Nach Ablauf von 10 Jahren erfolgt keine Besteuerung mehr. Die 10-Jahresfrist ist tagegenau zu
berechnen und ist gnadenlos.
Praxisfall 19
Sie verkaufen Ihre Eigentumswohnung 7 Tage vor Ablauf der 10-Jahresfrist. Sie erzielen
einen Gewinn von 45.000 EUR.
Der Gewinn muss mit dem persönlichen Steuersatz von z. B. 42 % besteuert werden. Die
Steuer daraus beträgt 18.900 EUR zzgl. Solidaritätszuschlag. Wäre das Grundstück 10 Tage
später verkauft worden, hätte die Steuer tatsächlich 0 EUR betragen.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
131
GRUNDSTÜCKE
Leider gibt es solche Fälle in der Praxis wirklich. Der Steuerpflichtige glaubte wirklich, dass der
Kauf schon mehr als 10 Jahre zurück lag – der Steuerberater wurde gar nicht befragt. Manchmal
gibt es aber auch Fälle, in denen vorher der Steuerberater darüber informiert wurde – vielleicht
auch nur „by the way“. Ist der Tatbestand erstmal verwirklicht, dann lässt sich die
Steuerfestsetzung nicht mehr vermeiden. Eine Spekulationsabsicht ist nicht
Tatbestandsvoraussetzung für die Besteuerung 119 .
Vor dem Abschluss eines Grundstücksgeschäftes – egal ob Kauf
oder Verkauf – lassen Sie den Vorgang frühzeitig von einem
Steuerberater prüfen. Es geht um 6- oder 7-stellige Beträge.
Die Frist von 10 Jahren ermittelt sich nach den Daten der obligatorischen
Verpflichtungsgeschäfte, also den Verträgen zum Kauf des Grundstücks und zum Verkauf des
Grundstücks. Dies gilt selbst dann, wenn eine Zustimmung zu dem Geschäft erst nach Ablauf der
10 Jahre erteilt wird 120 .
Eine Besteuerung findet innerhalb der 10-Jahresfrist nicht statt, wann das Grundstück zwischen
der Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder
im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken
genutzt wurde 121 .
119
FG München, Urteil vom 11.3.2021 – 11 K 2405/19, NWB WAAAH-83881
120
BFH-Urteil vom 25.3.2021 – IX R 10/20, BStBl. 2021 II S. 758 zur Erteilung einer sanierungsrechtlichen
Genehmigung nach §§ 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Der bisher schwebend unwirksame Vertrag wird rückwirkend
wirksam und gilt dann auch steuerrechtlich innerhalb der 10-Jahresfrist als abgeschlossen und wirksam.
121
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG
132
Exemplar für Stefan Mücke
GRUNDSTÜCKE
Praxisfall 20
Heidi und Peter haben in 01 ein Grundstück gekauft. Im Jahre 03 haben sie sich getrennt
und Peter ist ausgezogen. Im Jahre 04 wird das Grundstück an einen Dritten verkauft und
das Geld geteilt. Heidi zieht nach der Beurkundung aus dem Haus aus. Auch weil Peter am
Haus sehr viel selbst gemacht hat, wird ein Gewinn von 120.000 EUR erzielt.
Heidi muss den anteiligen Gewinn von 60.000 EUR nicht versteuern, weil die
Ausnahmeregelung greift. Nicht so ist es bei Peter. Er hat das Grundstück im Jahr der
Veräußerung (04) nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
Folgende ergänzende Überlegungen und Hinweise:
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken wird nicht angenommen, wenn der Vater seinen
Miteigentumsanteil seinem neunjährigen Kind und der getrenntlebenden Mutter zur
Nutzung überlässt 122 .
Auch eine Zwangsversteigerung innerhalb der 10-Jahresfrist führt zur Steuerpflicht der
Grundstücksveräußerung 123 .
Wird ein Grundstück vor dem Verkauf an einen Dritten vom Vater auf das Kind im Wege
der Schenkung übertragen und dann verkauft, so liegt ein Gestaltungsmissbrauch nicht
vor 124 (vorbereitete Veräußerung).
Trennt sich ein Ehepaar und wird im Rahmen der Scheidungsvereinbarung geregelt, dass
der Ehemann die hälftige vermietete Eigentumswohnung – gekauft vor 6 Jahren -
unentgeltlich gegen Schuldübernahme des Darlehens übernimmt, so liegt nur gedanklich
eine unentgeltliche Übertragung vor. Tatsächlich erwirbt der Ehemann die hälftige
122
FG München, Urteil vom 11.3.2021 – 11 K 2405/19, NWB WAAAH-83881, Revision anhängig, BFH – IX R 11/21
123
FG Düsseldorf, Urteil vom 28.4.2021 – 2 K 2220/20 E, NWB FAAAH-81616
124
BFH-Urteil vom 23.4.2021 – IX R 8/2, NWB PAAAH-87576
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
133
GRUNDSTÜCKE
Eigentumswohnung entgeltlich – er übernimmt das halbe Darlehen. Die Ehefrau erzielt
einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.
134
Exemplar für Stefan Mücke
GRUNDSTÜCKE
Grundstückskauf – Die 15 %-Grenze müssen Sie kennen!
Grundstückskauf
Die 15 %-Grenze müssen Sie kennen.
Es ist egal ob sich ein Grundstück im Betriebsvermögen befindet oder privat vermietet wird. Die
sog. 15%-Grenze müssen Sie kennen.
Kaufen Sie eine Immobilie, dann kann der Kaufpreis bzw. Kaufpreisanteil für das Gebäude
steuerrechtlich nur über die Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden. Der
lineare AfA-Satz beträgt 2 %, was einer Nutzungsdauer von 50 % entspricht.
Erhaltungsaufwendungen können Sie demgegenüber – steuerrechtlich viel attraktiver – im Jahr
der Zahlung 125 sofort als Erwerbsaufwendungen (Betriebsausgaben oder Werbungskosten)
geltend machen.
Die Abzugsfähigkeit von Erhaltungsaufwendungen ist innerhalb von
drei Jahren nach der Anschaffung nur möglich, wenn die 15 %-
Grenze nicht überschritten wird.
Übersteigen die Erhaltungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung 15 %
der Anschaffungskosten, so ist ein Sofortabzug nicht möglich (anschaffungsnahe
125
Bei der Bilanzierung im Zeitpunkt der Ausführung.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
135
GRUNDSTÜCKE
Herstellungskosten). Die Erhaltungsaufwendungen werden dann wie der Kaufpreis über 50 Jahre
mit 2 % abgeschrieben.
Steuerrechtlich soll es keinen Unterschied machen, ob Sie eine sanierte Wohnung oder ein
Gebäude kaufen oder es erst kaufen und dann selbst sanieren. Andererseits soll nicht jede
Reparatur nach der Anschaffung vom Sofortabzug ausgeschlossen werden, daher die 15 %-
Grenze.
Die 3-Jahresfrist ist tagegenau zu berechnen und beginnt mit der Anschaffung des Grundstücks,
konkret mit dem Übergang von Nutzen und Lasten 126 .
Die Erhaltungsaufwendungen sind für die Frage der 15 %-Grenze immer netto zu ermitteln. Ob
die Vorsteuer abzugsfähig ist oder nicht, ist ohne Bedeutung.
Aufwendungen für eine Erweiterung z. B. Balkonanbau sind
Anschaffungskosten/Herstellungskosten und unabhängig von der 15 %-Grenze mit 2 %
abzuschreiben. Die Aufwendungen werden auch nicht auf die 15 %-Grenze angerechnet.
Besteht das Gebäude aus mehreren Einheiten (Haupthaus und Nebenhaus) und werden
alle Einheiten fremdvermietet, dann ist die 15 %-Grenze auf das Gebäude insgesamt
abzustellen 127 .
Besteht ein Gebäude aufgrund unterschiedlicher Nutzungen aus mehreren
Wirtschaftsgütern 128 , dann ist die 15 %-Grenze auf das einzelne Wirtschaftsgut
abzustellen.
126
Bei der Berechnung der 10-Jahresfrist beim privaten Veräußerungsgeschäft (siehe Seite 92) kommt es davon
abweichend auf das obligatorische Verpflichtungsgeschäft – auf das Vertragsdatum der notariellen Urkunde - an.
127
FG Nürnberg, Urteil vom 15.7.2020 – 3 K 1215/19
128
Siehe hierzu Seite 87 ff.
136
Exemplar für Stefan Mücke
GRUNDSTÜCKE
Ohne Bedeutung ist, wenn mit den Erhaltungsaufwenden verdeckte Mängel beseitigt
werden 129 .
Es gab schon Steuerpflichtige, die haben Baumarktrechnungen von 500 EUR
weggeworfen, um die 15 %-Grenze nicht zu überschreiten 130 (Nichterklärung von
Aufwendungen). Besser wäre es, planvoll die Aufwendungen erst nach Ablauf der
3-Jahresfrist entstehen zu lassen.
Wir das Gebäude z. B. von den Eltern teilentgeltlich erworben, dann findet die 15 %-
Grenze nur auf den entgeltlichen Teil Anwendung. Für den unentgeltlich erworbenen Teil
können - mangels Anschaffung – keine anschaffungsnahen Herstellungskosten entstehen.
129
BFH-Urteil vom 13.3.2018 – IX R 41/17
130
Wenn die Aufwendungen nicht angefallen wären, wäre das kein Problem. Die Nichterklärung der Aufwendungen
mit der Folge dass der Sofortabzug erhalten bleibt, stellt eine Steuerhinterziehung dar. Aufdeckungsrisiko natürlich
sehr gering.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
137
GRUNDSTÜCKE
138
Exemplar für Stefan Mücke
Betriebsausgaben
Betriebsausgaben
139
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
140
Exemplar für Stefan Mücke
BETRIEBSAUGABEN
Betriebsausgaben – Eine Frage der Veranlassung und der Story
Betriebsausgaben
Eine Frage der Veranlassung und der Story
Praxisfall 21
Haben Sie nicht eine Liste aller Ausgaben, die ich als Betriebsausgaben absetzen kann?
So die Frage (fast) bei jeder Beratung zur Neugründung eines Unternehmens.
Die Antwort ist klar und einfach: Nein.
Es gibt keine ABC-Liste, in der die Betriebsausgaben aufgelistet sind. Das ist auch logisch und
richtig. Bei einem Hotel gehört der Lebensmitteleinkauf zu den Betriebsausgaben – Lebensmittel
bei einem Handelsvertreter sind nicht betrieblich. Der Fernseher im Besprechungszimmer ist
Betriebsausgabe – der Fernseher im privaten Wohn- oder Esszimmer ist nicht betrieblich
veranlasst. Beim Bankenberater gehört die Mercedes S-Klasse, die fast ausschließlich betrieblich
genutzt wird, zum Betriebsvermögen – der VW Polo, der fast ausschließlich von dem Ehegatten
privat genutzt wird, ist Privatvermögen.
Es ist also nicht möglich, Aufwandsarten fest einer betrieblichen oder einer privaten
Veranlassung zuzuordnen. Es kommt auf den Einzelfall an. Und statt einer fixen ABC-Liste gibt es
etwas Schöneres, nämlich eine offene Definition, was Betriebsausgaben sind.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
141
BETRIEBSAUSGABEN
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb
veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG).
Sie – und nur Sie können also definieren und bestimmen, ob Betriebsausgaben vorliegen oder
nicht. Tätigen Sie den Aufwand aus betrieblichen Gründen, dann liegen Betriebsausgaben vor –
tätigen Sie einen Aufwand aus privater Motivation, dann liegen nicht abziehbare Kosten der
privaten Lebensführung vor. Es liegt in der Natur der Sache, dass das Finanzamt vielleicht nicht
immer Ihren Sachvortrag akzeptiert. Vielleicht auch deshalb, weil Sie sich die betriebliche
Veranlassung selbst einreden wollen.
Aufwandsveranlassung
betrieblich
privat
Betriebsausgaben
nicht
abziehbar
Selbstverständlich gibt es dann noch Spezialthemen und besondere Rechtsvorschriften – aber
vom Grundsatz ist das sehr einfach. So gibt es einen Katalog von Einschränkungen. Dann liegt
zwar eine betriebliche Veranlassung vor, der Abzug wird aber gesetzlich ausgeschlossen oder
eingeschränkt, z. B. für unangemessene Aufwendungen – die Betreiberin einer Wollstube fährt
einen Lamborghini.
142
Exemplar für Stefan Mücke
BETRIEBSAUGABEN
Essen ist (fast) immer privat
Essen
ist (fast) immer privat
Wir essen nicht aus betrieblichen Gründen, wir essen, weil unser Körper Nahrung braucht.
Essen ist Privatsache.
Wenn wir zu einem Kunden fahren und unterwegs etwas essen, eine Messe besuchen, länger in
der Firma sind und uns eine Pizza liefern lassen – die Aufwendungen für die Selbstverpflegung
sind keine Betriebsausgaben. Auch nicht, wenn wir den Pizzaservice beauftragen, weil noch
etwas am Abend fertig gestellt werden muss. Essen ist Privatsache.
Keine Regel ohne Ausnahme – und so auch hier. In folgenden Fällen können tatsächliche
Aufwendungen für Speisen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Während einer Besprechung werden Gebäck und Plätzchen dargereicht.
Sie laden einen Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Berater zum Essen ein, um
betriebliche Dinge zu besprechen (geschäftliche Bewirtungen). Siehe hierzu Seite 145 ff.
Mitarbeiterbewirtungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (Sommerfest,
Weihnachtsfeier).
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
143
BETRIEBSAUSGABEN
Mitarbeiterbewirtungen bei Betriebsbesprechungen. Die Aufwendungen sind zwar
Betriebsausgabe, führen aber beim Mitarbeiter zu einem geldwerten Vorteil.
Von der Bewirtung der Ehefrau, die als Minijobberin angestellt ist, raten wir ab. Einerseits
sollte die betriebliche Veranlassung sehr fraglich sein – andererseits könnte ein
Sachbezug zur Überschreitung der Minijob-Grenze führen.
Bei einer Auswärtstätigkeit können die Verpflegungskosten nicht als Betriebsausgaben
berücksichtigt werden. Als Betriebsausgaben können die Mehraufwendungen, die
anlässlich der auswärtigen Verpflegung entstehen, berücksichtigt werden. Diese
Mehraufwendungen werden über gesetzliche Pauschalen bestimmt
(Verpflegungsmehraufwendungen).
Treffen sich Seminarteilnehmer am Abend zum gemeinsamen Abendessen und jeder
zahlt selbst, dann handelt es sich um eine steuerlich nicht zu berücksichtigende
Selbstverpflegung.
144
Exemplar für Stefan Mücke
BETRIEBSAUGABEN
Bewirtungskosten – Kreativ, aber sachgerecht
Bewirtungskosten
Kreativ, aber sachgerecht
Bewirten Sie Lieferanten, Kunden, Geschäftspartner, Berater, um betriebliche Vorgänge zu
besprechen, um eine gute Vertragsabschlusssphäre aufzubauen, dann sind die Aufwendungen
hierfür betrieblich verlasst (Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass). Ein Ausnahmefall, in dem
Kosten für Speisen als Betriebsausgaben anzuerkennen sind, liegt vor.
Betriebliche Bewirtungsaufwendungen sind bei Nachweis der
betieblichen Veranlassung zu 70 % abzugsfähig.
Einen 100%igen Abzug der Aufwendungen als Betriebsausgaben verhindert das
Einkommensteuergesetz, in dem es vorschreibt, dass Aufwendungen, soweit diese 70 % der
Aufwendungen übersteigen, nicht abziehbare Betriebsausgaben sind (= 30 %).
Dafür gibt es zwei Gründe. Zum einen wird eine Kürzung für die enthaltene Selbstverpflegung
vorgenommen – zum anderen erfolgt die Kürzung auch im Hinblick auf das „Spesenunwesen“,
das in der Praxis betrieben wird.
Für den betrieblichen Nachweis einer geschäftlichen Bewirtung in einer Gaststätte und die
Anerkennung als Betriebsausgaben müssen Sie den Anlass und die Teilnehmer der Bewirtung
aufzeichnen und diese der Rechnung beifügen.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
145
BETRIEBSAUSGABEN
Für den Anlass der Bewirtung sind Angaben wie „Kundenbesprechung“, „Terminabstimmung“,
„Clienting“ nicht ausreichend. Der Anlass muss konkret den Besprechungsgegenstand
wiedergeben, z. B. „Besprechung des Jahresabschlusses 2021“ oder „Vertragsabschluss Auftrag
123“.
Bei den Teilnehmern der Bewirtung berücksichtigen Sie die Namen der Personen und zu welcher
Firma die Personen gehören. Vergessen Sie nicht, Ihren eigenen Namen mit aufzuschreiben.
Ein paar Tipps:
Treffen sich zwei Seminarteilnehmer zum Erfahrungsaustausch und jeder zahlt selbst,
dann sind die Aufwendung wegen der Selbstverpflegung nicht abziehbar. Bewirten Sie
Ihre Kollegen am ersten Abend und er bewirtet Sie am zweiten Abend, dann hat jeder zu
70% abzugsfähige Bewirtungskosten.
Das Aufdeckungsrisiko für falsche Bewirtungen (Stichwort Spesenunwesen) ist sicherlich
nicht sehr hoch. Vermutlich ist das eine der Aufwandsarten, bei denen die
Steuerpflichtigen am kreativsten sind. Trotzdem sollten Sie es nicht übertreiben und bei
der Wahrheit bleiben.
Die Teilnehmer und die Bewirtung müssen auch angegeben werden bei einer
Schweigepflicht eines Rechtsanwaltes. Unglücklich wäre, wenn der Steuerberater
aufzeichnet „Bewirtung Herrn Müller wegen vollendeter Steuerhinterziehung“.
Die Finanzverwaltung verzichtet bisher darauf, den Wert der Bewirtung bei der
bewirtenden Person zu erfassen und zu versteuern (keine Sachbezugsversteuerung).
146
Exemplar für Stefan Mücke
BETRIEBSAUGABEN
Kleine Geschenke erhöhen die Freundschaft
Kleine Geschenke
erhöhen die Freundschaft
Die Geschenke müssen auch wirklich „klein“ sein, damit betrieblich veranlasste Geschenke auch
als Betriebsausgaben abziehbar sind.
Geschenke bis 35 EUR pro Empfänger und Jahr können als
Betriebsausgaben berücksichtigt werden
Dabei ist Folgendes zu beachten:
Die Grenze von 35 EUR ist bei Vorsteuerabzugsberichtigung ein Nettobetrag. Sind Sie z. B.
als Arzt oder Versichervermittler nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, dann handelt es
sich um einen Bruttobetrag 131 .
Die betriebliche Veranlassung und die Prüfung der 35-Euro-Grenze erfordert, dass Sie
den Geschenkempfänger auf dem Beleg oder auf einer gesonderten Liste zum Beleg
angeben.
Die 35-Euro-Grenze gilt für das Jahr bzw. Wirtschaftsjahr. Mehrere Geschenke sind daher
für die Prüfung zusammenzufassen.
131
R. 9b Abs. 2 Satz 3 EStR
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
147
BETRIEBSAUSGABEN
Verpackungs- und Versandkosten gelten (m. E. aus Großzügigkeit der Finanzverwaltung)
nicht als Aufwendungen für das Geschenk und sind bei der 35-Euro-Grenze nicht zu
berücksichtigen.
Keine Geschenke sind Streu-Werbeartikel. Es ist eine betriebsspezifische Prüfung im
Einzelfall – und unabhängig von einer Betragsgrenze – vorzunehmen. So kann ein
Kugelschreiber im Wert von 5 EUR bei Ihnen ein Geschenk sein, für das die 35-Euro-
Grenze und die Aufzeichnungspflicht des Empfängers gilt. Der gleiche Stift kann aber,
wenn er auf Messen ohne „Wenn und Aber“ verteilt wird, auch Werbeaufwand sein.
Geschenke an Arbeitnehmer unterliegen keiner Abzugsbeschränkung. Der Mitarbeiter
muss den Wert des Geschenks aber versteuern. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit
der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG (mit einem Pauschalsteuersatz von 30 %).
Keine Geschenke sind Kränze oder Blumen bei Beerdigungen.
Geschenke führen beim Empfänger – anders als Bewirtungen - zur Steuerpflicht und
müssen von ihm versteuert werden. Keine Besteuerung tritt bei Privatpersonen ein. Die
Besteuerung kann über die Pauschalsteuer nach § 37b EStG übernommen werden
(Steuersatz 30 %). Die Pauschalsteuer für nicht abziehbare Geschenke unterliegt als
weiteres Geschenk zum Abzugsverbot und ist ebenfalls (bei Überschreitung der
Betragsgrenze von 35 EUR) nicht als Betriebsausgabe abziehbar 132 .
132
BFH-Urteil vom 30.3.2017 – IV R 13/14, FR 2019, 40
148
Exemplar für Stefan Mücke
Fahrzeuge
Fahrzeuge
149
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
150
Exemplar für Stefan Mücke
FAHRZEUGE
1%-Regelung – Rechtlich einwandfrei – praktisch oft eine Katastrophe
1%-Regelung
Rechtlich einwandfrei – praktisch oft eine
Katastrophe
Alle Aufwendungen für ein Fahrzeug, welches zum Betriebsvermögen gehört sind
Betriebsausgaben - zu 100 %. Wird dieses Fahrzeug zwar überwiegend betrieblich genutzt – aber
auch für private Zwecke, dann muss die private Nutzungsentnahme bewertet und
gewinnerhöhend berücksichtigt werden.
Die private Nutzung eines Fahrzeuges (des notwendigen
Betriebsvermögens) erfolgt primär nach der sog. 1%-Methode.
Alternativ kommt die Bewertung nach der sog.
Fahrtenbuchmethode in Betracht.
Wird ein Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt (mehr als 50 Prozent), dann gehört es zum
sog. notwendigen Betriebsvermögen 133 .
133
Zum notwendigen Betriebsvermögen siehe Seite 48
151
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
FAHRZEUGE
Für Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens ergeben sich zwei Grundsatz-Auswirkungen:
Für die Private Nutzung des Fahrzeuges ist – wenn kein Fahrtenbuch geführt wird – die
Nutzungsentnahme mit der 1%-Methode zu bewerten.
Ein späterer Verkauf des Fahrzeuges ist steuerpflichtig. Zum Gewinn Ihres Betriebes
gehören auch die Erlöse aus dem Verkauf betrieblich genutzter Gegenstände
(Anlagenverkäufe).
Bei der 1%-Methode wird die Nutzungsentnahme nutzungsunabhängig ermittelt. Basis der
Ermittlung ist der inländische Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Neuzulassung 134 . Es gilt immer
der Bruttolisten-Neupreis, auch wenn Sie das Auto gebraucht kaufen; der Bruttolistenpreis gilt –
quasi bis zur Verschrottung – egal ob Sie der erste Eigentümer oder der zehnte Eigentümer sind.
Für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb erhöht sich der Wert um 0,03 % pro
Entfernungskilometer; die Entfernungspauschale kann als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Die 1%-Regelung ist – zumindest nach der Rechtsprechung – auch für Leasingfahrzeuge
anzuwenden 135, 136 .
134
Der Bruttolistenneupreis ist auf volle 100 EUR abzurunden.
135
BFH Urteil v. 13.02.2003 - X R 23/01 BStBl 2003 II S. 472, unter Gründe 1c.
136
Veräußerungsgewinne ergeben sich dann nicht.
152
Exemplar für Stefan Mücke
FAHRZEUGE
Die Auswirkungen stellen sich für ein (gebrauchtes) Fahrzeug, welches am 1.1.02 für 60.000 EUR
(Bruttolistenpreis 100.000 EUR) gekauft wurde und nach Angaben zu 95 % betrieblich genutzt
wird, wie folgt dar 137 :
Anschaffungskosten 60.000 EUR
AfA Jahre 01-05 138
Aufwand Entnahme Ergebnis
12.000 -12.000
Kfz-Steuer/Versicherungen 1.000 -1.000
Benzinkosten/Reparaturen 3.000 -3.000
Privatnutzung 1 % von
120.000 EUR BLP (pro Monat)
12.000 12.000
Summen/Saldo 16.000 12.000 -4.000,00
Das Fahrzeug führt zu einer Gewinnminderung von 4.000 EUR. Die (pauschalierte) Entnahme
entspricht bei den Aufwendungen von 16.000 EUR einer kalkulatorischen Privatnutzung von 75
% - auch wenn das Fahrzeug nach Angaben zu 95 % betrieblich genutzt wird – also nur zu 5 %
privat. Das sind die „Unschärfen“ einer Pauschalierungsmethode und nicht zu beanstanden.
Sollte der pauschale Entnahmewert die Aufwendungen übersteigen, so erfolgt eine Begrenzung
des Entnahmewertes auf die Kosten (sog. Kostendeckelung).
Für die Modellbetrachtung unterstellen wir für die Jahre 01-05 gleichbleibende Kosten, so dass
sich das Fahrzeug nach fünf Jahren - gesamt betrachtet - wie folgt ausgewirkt:
Aufwand Entnahme Ergebnis
Jahr 01 16.000 12.000 -4.000
Jahr 02 16.000 12.000 -4.000
Jahr 03 16.000 12.000 -4.000
Jahr 04 16.000 12.000 -4.000
137
Die abzugsfähige Vorsteuer und die Umsatzsteuerbelastung werden aus Vereinfachungsgründen hier ignoriert.
138
Übliche Nutzungsdauer 6 Jahre. Da ein gebrauchtes Fahrzeug angeschafft wurde, wird eine Nutzungsdauer von 5
Jahren berücksichtigt.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
153
FAHRZEUGE
Aufwand Entnahme Ergebnis
Jahr 05 16.000 12.000 -4.000
Summen/Saldo 80.000 60.000 -20.000
Der „Supergau“ wird offenkundig und klar, wenn Sie das Fahrzeug am 1.1.06 für 25.000 EUR
verkaufen – das Fahrzeug war zum 31.12.05 vollständig abgeschrieben – Buchwert also 0 EUR.
Aufwand Entnahme Ergebnis
Ergebnis der Jahre 01-05 80.000 60.000 -20.000
Verkaufserlöse 06 25.000 25.000
Buchwert/Anlagenabgang 0 0 0
Summen/Saldo 80.000 85.000 5.000
Im Jahre 06 erzielen Sie einen Verkaufsgewinn von 25.000 EUR, der in vollem Umfang zu
versteuern ist.
Gesamtbetrachtet hatten Sie für das Fahrzeug in den Jahren 01-05 bis zum Verkauf 80.000 EUR
Aufwendungen. Die pauschalierte Nutzungsentnahme hat den Aufwand in Höhe von 60.000 EUR
neutralisiert.
Sie hatten einen Aufwand von 80.000 EUR, der sich im Saldo nicht (also 0 EUR) ausgewirkt hat
und müssen jetzt noch 5.000 EUR versteuern (Mehrergebnis von 5.000 EUR). Es besteht keine
Möglichkeit, den Veräußerungserlös von 25.000 EUR zu kürzen, wegen der Überlegung, dass
aufgrund der 1%-Regelung die Fahrzeugaufwendungen sich (unter Außerachtlassung des
Verkaufspreises) jährlich mit 25 % ausgewirkt haben – also 75 % privat waren 139 .
Ich verstehe nicht, warum viele das Fahrzeug des Ehegatten „über die Bücher laufen lassen“.
Doch, eigentlich verstehe ich das. Die steuerlichen Konsequenzen und Auswirkungen einem
Mandanten zu vermitteln, ist fast immer sehr schwierig und es bleibt auch nach der
139
BFH-Urteil vom 16.6.2020 – VIII R 9/18, BStBl. 2020 II S. 845
154
Exemplar für Stefan Mücke
FAHRZEUGE
Besprechung das Gefühl zurück, dass der Mandant undankbar ist, denn er hätte das Auto des
Ehepartners natürlich gerne von der Steuer abgesetzt. Viele Beraterkollegen scheuen die
Aufklärungsarbeit, haben sich die Konsequenzen noch nicht vollständig vergegenwärtigt und
arbeiten beim Abschluss nur ab, was geschehen ist, ohne einzugreifen und zu beraten.
Zur vereinfachten Modelldarstellung haben wir die Auswirkungen der Umsatzbesteuerung
ignoriert. Das Ergebnis wird noch schlechter, wenn wir die umsatzsteuerrechtlichen
Auswirkungen in die Modellberechnung mit einbeziehen.
Ich glaube Ihnen, wenn Sie das alles nicht glauben können! Wie schon genannt, das sind die
„Unschärfen“ einer Pauschalierungsmethode und nicht zu beanstanden. Verfassungsrechtlich ist
das ebenfalls nicht zu beanstanden, da Sie die Möglichkeit haben, dieses Ergebnis durch die
Fahrtenbuchmethode zu verhindert. Lassen Sie uns im nächsten Abschnitt betrachten, welche
Auswirkungen ein Fahrtenbuch hätte.
155
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
FAHRZEUGE
156
Exemplar für Stefan Mücke
FAHRZEUGE
Fahrtenbuch – Eine sinnvolle Alternative?
Fahrtenbuch
Eine sinnvolle Alternative?
Die möglichen katastrophalen Auswirkungen, die sich aus der 1%-Regelung ergeben können,
haben wir im vorherigen Abschnitt dargestellt. Abweichend von der 1%-Regelung haben Sie das
Recht, die Nutzungsentnahme nach der sog. Fahrzeugbuchmethode zu ermitteln.
Die Fahrtenbuchmethode setzt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
und die jährlichen Gesamtkosten für das Fahrzeug voraus. Fehlt
eine Komponente kann die Fahrtenbuchmethode nicht
berücksichtigt werden.
Was ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist, ist gesetzlich nicht bestimmt. Es muss sich um ein
geschlossenes Buch handeln, das zeitnah – jeweils sofort – geführt werden muss. Neben dem
Datum und Fahrzielen müssen auch die Kunden/Geschäftspartner und der konkrete Gegenstand
der Verrichtung oder der Besprechung angegeben werden. Aus den Aufzeichnungen muss die
betriebliche Veranlassung nachvollzogen werden können. „Kundenbesuche“ genügen daher
nicht als Angabe. 140 . Für jede Fahrt muss der Ausgangs- und Endpunkt 141 sowie am Ende der
Gesamtkilometerstand vollständig und im fortlaufenden Zusammenhang wiedergegen
werden 142 .
140
BFH-Urteil vom 13.11.2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013 S. 526
141
BFH-Urteil vom 13.11.2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013 S. 526
142
BFH-Urteil vom 1.3.2012 VI R 33/10, BStBl. 2012 II S. 505, Tz. 12
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
157
FAHRZEUGE
Die Aufzeichnungen müssen eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit
bieten. Kleinere Mängel werden in Einzelfällen von der Rechtsprechung akzeptiert 143 .
Liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor oder können die Fahrzeugkosten nicht ermittelt
werden, dann ist eine Bewertung der Nutzungsentnahme mittels der Fahrtenbuchmethode nicht
möglich. Es gilt dann die gesetzliche Grundregelung der Ermittlung der Nutzungsentnahme nach
der 1%-Methode. Das Gesetz hat eine gesetzliche Über- und Unterordnung.
1%-Regelung
(gesetzliche Grundregel)
Fahrtenbuchmethode
(gesetzliche Alternative)
Die Fahrtenbuchmethode ist eine sachgerechte und die richtige Alternative zur steuerlichen
Erfassung der betrieblich veranlassten Aufwendungen. Verbunden mit dem Preis bzw. dem
Zeitaufwand, ein Fahrtenbuch zu führen.
Das Fahrtenbuch kann auch elektronisch geführt werden. Häufig im Einsatz ist die Lösung von
VimCar. Angaben zum Kunden/Zweck der Fahrt müssen zeitnah ergänzt werden, so dass das
Fahrtenbuch nicht „ganz von allein“ erstellt werden kann.
143
Niedersächsisches FG-Urteil v. 16.06.2021 - 9 K 276/19, NWB YAAAH-90015
158
Exemplar für Stefan Mücke
FAHRZEUGE
Gehört das Fahrzeug zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen, dann verbleibt bei
der Fahrtenbuchmethode das Problem, dass Veräußerungsgewinne vollständig zu versteuern
sind. Bei Leasingfahrzeugen ergeben sich diesbezüglich keine Probleme.
Bitte hinterfragen Sie sich selbst, ob Sie vom Typ her ein
Fahrtenbuch fortlaufend und zeitnah führen – egal ob
handschriftlich oder elektronisch.
Ansonsten lassen Sie es sein. „Nachschreiben“ macht kein Spaß,
ist nicht zulässig und kostet ein Vielfaches der Zeit.
Welches Ergebnis sich bei dem Fahrzeug aus dem vorherigen Abschnitt bei Anwendung der
Fahrtenbuchmethode ergibt, das schauen wir uns jetzt an. Dabei berücksichtigen wir, dass die
angegebene betriebliche Nutzung von 95 % durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden kann.
Anschaffungskosten 60.000 EUR
AfA Jahre 01-05 144
Aufwand Entnahme Ergebnis
12.000 -12.000
Kfz-Steuer/Versicherungen 1.000 -1.000
Benzinkosten/Reparaturen 3.000 -3.000
Privatnutzung 5 % der Gesamtkosten 800 800
Summen/Saldo 16.000 12.000 -15.200
Ergebnis nach fünf Jahren (01-05)
Aufwand Entnahme Ergebnis
Jahr 01 16.000 800 -15.200
Jahr 02 16.000 800 -15.200
Jahr 03 16.000 800 -15.200
Jahr 04 16.000 800 -15.200
144
Übliche Nutzungsdauer 6 Jahre. Da ein gebrauchtes Fahrzeug angeschafft wurde, wird eine Nutzungsdauer von 5
Jahren berücksichtigt.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
159
FAHRZEUGE
Aufwand Entnahme Ergebnis
Jahr 05 16.000 800 -15.200
Summen/Saldo 80.000 4.000 76.000
Auch jetzt wird das Fahrzeug nach fünf Jahren für 25.000 EUR verkauft. Die
Gesamtauswirkungen in den fünf Jahren inkl. Verkauf stellt sich wie folgt dar.
Aufwand Entnahme Ergebnis
Ergebnis der Jahre 01-05 80.000 4.000 -76.000
Verkaufserlöse 06 25.000 25.000
Buchwert/Anlagenabgang 0 0 0
Summen/Saldo 80.000 29.000 -51.000
Wir müssen jetzt zwar auch – wie bei der 1%-Regelung – den Veräußerungserlös versteuern,
doch das Ergebnis ist sachgerecht. Wir hatten Aufwendungen von 80.000 EUR und konnten beim
Verkauf noch 25.000 EUR erzielen. Saldiert hatten wir für das Fahrzeug einen Aufwand von
55.000 EUR – steuerlich konnten wir 51.000 EUR davon geltend machen.
Wie wir jetzt auch noch die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes vermeiden, dass klären wir
im nächsten Abschnitt.
160
Exemplar für Stefan Mücke
FAHRZEUGE
Fahrzeugmietmodell – Steuerfreie Fahrzeugveräußerung
Fahrzeugmietmodell
Steuerfreie Fahrzeugveräußerung
Mit der Fahrtenbuchmethode steht eine sachgerechte – wenn auch arbeits- und zeitintensive –
Möglichkeit zur Bewertung der privaten Nutzungsentnahme zur Verfügung. Der Erlöse aus
einem Fahrzeugverkauf muss – wie bei allen Gegenständen des notwendigen oder gewillkürten
Betriebsvermögens – versteuert werden.
Die Besteuerung des Verkaufsgewinnes kann vermieden werden,
wenn das Fahrzeug durch den Ehegatten angeschafft und an den
Unternehmer-Ehegatten vermietet wird.
Die Fahrzeugmietmodell funktioniert bei der Vermietung durch den Nichtunternehmer-
Ehegatten an den Unternehmer-Ehegatten als Einzelunternehmer. Auch bei der Vermietung vom
Nichtunternehmer-Ehegatten an eine Personengesellschaft oder auch an eine GmbH des
Unternehmer-Ehegatten. Das Modell funktioniert nicht, bei der Vermietung an die eigene
Personengesellschaft 145 . Auch ist Vorsicht bei der Vermietung an die eigene GmbH zur
Vermeidung einer Betriebsaufspaltung geboten 146 .
145
Das Fahrzeug ist dann als sog. Sonderbetriebsvermögen steuerverstrickt.
146
Bislang liegt uns kein Fall vor, wodurch durch eine Fahrzeugvermietung eine Betriebsaufspaltung begründet wird.
Das Fahrzeug stellt i. d. R. keine wesentliche Betriebsgrundlage dar. Bei einem im Außendienst tätigen
Handelsvertreter besteht m. E. ein erhebliches Risiko. Wo und wie sich dann die Grenze ziehen lässt, ist unsicher;
daher lieber vom Ehegatten anmieten.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
161
FAHRZEUGE
Wie funktioniert das Fahrzeug-Mietmodell?
Der Nichtunternehmer-Ehegatte kauft das Fahrzeug für 60.000 EUR und vermietet ist für 1.000
EUR monatlich an den Unternehmer-Ehegatten. Die laufenden Kosten trägt der Unternehmer
wie bisher.
Für den Unternehmer-Ehegatten ergeben sich daher in den Jahren 01-05 keine Abweichungen
gegenüber den Modellberechnungen in den vorgenannten Abschnitten zur 1%-Regelung und zur
Fahrtenbuchmethode.
Der Nichtunternehmer-Ehegatte – der Fahrzeugeigentümer und Vermieter – erzielt im Ergebnis
keine Einkünfte. Den Mieteinnahmen von 12.000 EUR stehen die jährlichen AfA-Beträge von
12.000 EUR gegenüber. Wenn das Fahrzeug am 1.1.06 verkauft wird, ist der Verkaufserlös aber
steuerfrei. Eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft (früher
Spekulationsgewinnbesteuerung) kommt nicht in Betracht 147 .
147
Die bei beweglichen Wirtschaftsgütern geltende Frist von einem Jahr wird bei vorheriger Vermietung (wie hier)
zwar auf 10 Jahre verlängert. Der Besteuerung nach § 23 EStG unterliegen aber nicht Gegenstände des täglichen
Gebrauchs (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG).
162
Exemplar für Stefan Mücke
FAHRZEUGE
Werkstattwagen – Einschränkung der 1%-Regelung
Werkstattwagen
Einschränkung der 1%-Regelung
Die pauschale private Nutzungsentnahme für ein Fahrzeug – die 1%-Regelung – kommt zur
Anwendung, wenn ein Fahrzeug auch privat genutzt wird (und ein ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch nicht geführt wurde). Die bloße Behauptung, das Fahrzeug werde nicht für
Privatfahrten genutzt, reicht nicht aus, um die 1%-Regelung zu verhindern 148 .
Nach Sinn und Zweck der Vorschrift ist es jedoch geboten, bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen
von der Anwendung der 1%-Regelung ausnehmen. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn das
Fahrzeug von seiner Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur
zur Beförderung von Gütern bestimmt ist 149 . Ein Fahrzeug dieser Art wird nämlich allenfalls
gelegentlich und ausnahmsweise auch für private Zwecke eingesetzt.
Die Rechtsprechung hat hierzu entschieden:
Für typische Lastkraftwagen und Zugmaschinen erfolgt kein Ansatz einer privaten
Fahrzeugnutzung 150 ; auf die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung kommt es nicht
an.
148
BFH-Urteil vom 24.2.200 III R 59/98, BStBl. 2000 II S. 273
149
BFH-Urteil vom 21. August 2006 VII B 333/05, BStBl. II 2006, 721
150
BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BStBl. II 2003, 472; Urteil vom 21. August 2006 VII B 333/05, BStBl. II
2006, 721
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
163
FAHRZEUGE
Kein Ansatz einer privaten Fahrzeugnutzung bei einem Opel Combo mit 2 Sitzen und
verblendeten hinteren Seitenfenster und Abtrennwand zwischen Lade- und
Fahrgastraum 151 .
Ebenfalls kein Ansatz einer privaten Fahrzeugnutzung bei einem VW-Transporter T4 mit
zwei Sitzen 152 .
Eine Kategorisierung von Fahrzeugen ist leider nicht möglich. Es ist der Einzelfall zu beurteilen.
151
BFH-Urteil vom 18.12.2008 – VI R 34/07, BStBl. 2009 II S. 381
152
BFH-Urteil vom 17.02.2016 - X R 32/11, BStBl. 2016 II S. 708
164
Exemplar für Stefan Mücke
FAHRZEUGE
Anscheinsbeweis – Erschütterung bei Privatfahrzeugen
Anscheinsbeweis
Erschütterung bei Privatfahrzeugen
Die pauschale private Nutzungsentnahme für ein Fahrzeug – die 1%-Regelung – kommt zur
Anwendung, wenn ein Fahrzeug auch privat genutzt wird (und ein ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch nicht geführt wurde). Nach allgemeiner Lebenserfahrung werden betriebliche
Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, jedoch auch tatsächlich privat
genutzt. Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins 153 . Soweit keine besonderen Umstände
hinzutreten, ist aufgrund der Anscheinsbeweisregel regelmäßig davon ausgehen, dass eine
private Nutzung stattgefunden hat 154 .
Die bloße Behauptung, das Fahrzeug werde nicht für Privatfahrten genutzt, reicht nicht aus, um
die 1%-Regelung zu verhindern 155 . Allerdings kann der Beweis des ersten Anscheins durch den
Gegenbeweis entkräftet oder erschüttert werden (Erschütterung des Anscheinsbeweises). Ein
Vollbeweis des Gegenteils ist nicht erforderlich – Sie müssen also nicht beweisen, dass eine
private Nutzung nicht stattgefunden hat 156 . Sie müssen einen Sachverhalt darlegen, der die
ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden
Geschehens ergibt 157 .
153
BFH-Urteil vom 4. Dezember 2012 - VIII R 42/09, BStBl II; BFH-Beschluss vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV
1999, 1330
154
BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 42/09, BStBl II 2013, 365; BFH-Urteil vom 19. Mai 2009 VIII R 60/06,
BFH/NV 2009, 1974
155
BFH-Urteil vom 24.2.200 III R 59/98, BStBl. 2000 II S. 273
156
BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 42/09, BStBl II 2013, 365. Ein echter Beweis könnte nur durch ein
Fahrtenbuch geführt werden.
157
BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 42/09; BFH-Beschluss vom 13.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
165
FAHRZEUGE
Der Anscheinsbeweis wird dann erschüttert, wenn Sie im Privatvermögen ein Fahrzeug haben,
das im Status (Prestigewert) und im Gebrauchswert vergleichbar ist.
Voraussetzung für die Erschütterung ist aber auch, dass Ihnen das vergleichbare Fahrzeug
ständig und uneingeschränkt zur Verfügung steht 158 .
Bei einem Fiat Doblo Easy 2.0 16V hat das FG Niedersachsen ein in Status und Gebrauchswert
vergleichbares Fahrzeug zu dem im Privatvermögen Mercedes Benz C 280 T angenommen 159 .
Auch hier ist immer eine Einzelfallbetrachtung geboten und es besteht ein Anerkennungsrisiko.
Dezember 2011 VIII B 82/11, BFH/NV 2012, 573
158
Niedersächsisches FG, Urteil vom 20.03.2019 9 K 125/18, DStRE 2019, 1191
159
Niedersächsisches FG, Urteil vom 19.02.2020 - 9 K 104/19, NWB ZAAAH-48285
166
Exemplar für Stefan Mücke
FAHRZEUGE
Elektroautos – Förderung der Elektromobiltät
Elektroautos
Förderung der Elektromobilität
Zur Förderung der Elektromobilität wird die 1%-Regelung in Abhängigkeit vom jeweiligen
Anschaffungsdatum und der Erfüllung weiterer Voraussetzungen auf einen Bruchteil des
Bruttolistenpreises angesetzt.
In den Medien ist von der 0,5 % bzw. 0,25 % Regelung zu lesen. Gesetzestechnisch wird der 1%-
Wert auf den Bruchteil des Listenpreises angewandt.
Elektrofahrzeuge
Anschaffungszeitraum
Voraussetzungen
Bruchteil
1.1.2019 bis 31.12.2030 Listenpreis nicht mehr als 60.000 EUR 1/4 (25 %)
1.1.2019 bis 31.12.2030 Listenpreis mehr als 60.000 EUR 1/2 (50 %)
Extern aufladbare
Hypridfahrzeuge
Anschaffungszeitraum
Voraussetzungen
1.1.2019 bis 31.12.2021 Kohlendioxidemission höchstens 50 g/km
oder Mindestreichweite von 40 km
1.1.2022 bis 31.12.2024 Kohlendioxidemission höchstens 50 g/km
oder Mindestreichweite von 60 km
1.1.2024 bis 31.12.2030 Kohlendioxidemission höchstens 1/2 50 g/km
oder Mindestreichweite von 80 km
Bruchteil
1/2 (50 %)
1/2 (50 %)
1/2 (50 %)
167
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
FAHRZEUGE
Die Abrundung des Listenpreises auf volle Hundert Euro ist nach der Ermittlung des Bruchteils
vorzunehmen.
Bei der Fahrtenbuchmethode ist die AfA mit dem Bruchteil anzusetzen. Die Motivation, ein
Fahrtenbuch zu führen, sinkt naturgemäß bei einem geringeren Bruchteil.
168
Exemplar für Stefan Mücke
Verträge mit Angehörigen
Verträge mit
Angehörigen
169
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
170
Exemplar für Stefan Mücke
VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN
Ein notwendiger Überblick
Verträge mit Angehörigen
Ein notwendiger Überblick
Verträge mit nahen Angehörigen spielen in der Gestaltungsberatung eine große Rolle. Der
Ehegatte wird beschäftigt, um die soziale Absicherung herzustellen. Das Kind wird beschäftigt,
um Grundfreibeträge des Kindes und Progressionen auszunutzen oder der Ehegatte gewährt ein
Darlehen – die Darlehenszinsen mindern das Tarifeinkommen mit 42 % – die Zinserträge müssen
nur mit 25 % (Abgeltungssteuer) besteuert werden
Verträge mit nahen Angehörigen setzen zur steuerlichen
Anerkennung voraus, dass (1) der Vertrag vor Beginn des
Leistungsaustauschs zivilrechtlich wirksam ist, (2) die Rechte und
Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind und (3) der Vertrag
tatsächlich durchgeführt wird. Zudem müssen (4) Vertragsinhalt
und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen
(Fremdvergleich).
Bei Verträgen mit nahen Angehörigen werden Gelder „nur in der Familienkasse“
umhergeschoben und können trotzdem erhebliche Steuervorteile freisetzen. Etwas fachlicher
ausgedrückt – bei Verträgen mit Angehörigen fehlt der Interessengegensatz und es besteht
daher die Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten 160 , die
160
FG Nürnberg, Urteil vom 3.4.2008 - VI 140/2006, NWB BAAAC-80588
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
171
VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN
die Möglichkeit des steuerlichen Missbrauchs Es ist liegt daher in der Natur der Sache, dass das
Finanzamt Verträge mit nahen Angehörigen genau unter die Lupe nimmt. Wie immer - sollte der
Bogen nicht überspannt werden.
Es ist aber auch nicht verwerflich bzw. anerkannt, dass Angehörigen frei sind, ihre
Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass für sie das steuerlich bestmögliche
Ergebnis entsteht 161 .
Auch wenn eine Schriftform zivilrechtlich meist gar nicht erforderlich ist, so ist aus
Zweckmäßigkeitsgründen ein schriftlicher Vertrag zwingend notwendig 162 .
Um Diskussionen zur tatsächlichen Ausführung zu vermeiden, empfehlen wir die Zahlungen
immer durch Banküberweisung und auf ein eigenes Konto des berechtigten Ehegatten
auszuführen 163 .
161
Bis zur Grenze des Gestaltungsmissbrauchs.
162
Die zwingende Notwendigkeit ist eine ernst gemeinte Empfehlung. Ein Vertragsverhältnis mit einem nahen
Angehörigen ist im Rahmen einer Außenprüfung bei Vorlage meist schnell erledigt; ohne einen schriftlichen Vertrag
beginnen meist die (berechtigten) Diskussionen mit ungewissen Ausgang. Die Rechtsprechung hat auch schon die
Nichtbeachtung zivilrechtlicher Formerfordernisse gebilligt (BFH-Urteil vom 22.2.2007, BStBl. 2011 II S. 20 und vom
12.5.2009, BStBl. 2011 II S. 24), doch sind diese Urteile für eine Abwehrberatung geeignet und nicht Grundlage für
eine Gestaltungsberatung.
163
Das BVerfG hat mit Urteil vom 7.11.1995 – 2 BvR 802/90, BStBl. 1996 II S. 34 entschieden, dass der
Betriebsausgabenabzug nicht deswegen versagt werden darf, weil die Gehaltszahlungen auf ein sog. Oder-Konto,
bei dem jeder Ehegatte alleine verfügungsberechtigt ist, überwiesen wurde. Unabhängig davon empfehlen wir
Ihnen die Überweisung auf ein eigenes Bankkonto des berechtigten Ehegatten.
172
Exemplar für Stefan Mücke
VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN
Darlehensverträge – Es kommt darauf an
Darlehensverträge
Es kommt darauf an
Bei Darlehensverträgen mit nahen Angehörigen gelten die allgemeinen Grundsätze zur
steuerlichen Anerkennung von Verträgen mit nahen Angehörigen.
Für den Fremdvergleich sind die üblichen Vertragsgestaltungen zwischen Darlehensnehmern
und Kreditinstituten Vergleichsmaßstab. Dient der Darlehensvertrag auch dem Interesse des
Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage, sind ergänzend auch Vereinbarungen aus dem
Bereich der Geldeinlage zu berücksichtigen 164 .
Bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen ist die
Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs vom Anlass der
Darlehensaufnahme und von der Herkunft der Darlehensmittel
abhängig.
164
BFH-Urteil vom 22.10.2013 – X R 26/11, BStBl. 2014 II S. 374
173
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN
Der Fremdvergleich und die steuerliche Anerkennung setzen voraus 165 , dass
eine Vereinbarung über die Laufzeit und über Art und Zeit der Rückzahlung des
Darlehens getroffen worden ist.
die Zinsen zu den Fälligkeitszeitpunkten entrichtet werden und
der Rückzahlungsanspruch ausreichend besichert ist.
Ein Darlehensvertrag zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen
Angehörigen, werden von der Finanzverwaltung auch dann anerkannt, wenn die Darlehensmittel
als Bau- oder Anschaffungsdarlehen verwendet werden und diese sonst von einem fremden
Dritten hätten aufgenommen werden müssen. Entscheidend ist in diesen Fällen der tatsächliche
Vollzug des Darlehens – insbesondere die Zahlung der Darlehenszinsen. Darlehenstilgungen und
Besicherung brauchen in diesen Fällen nicht geprüft werden 166 .
Besonderheiten ergeben sich, wenn die Darlehensmittel dem Darlehensgeber zuvor vom
Darlehensnehmer geschenkt worden sind und eine Abhängigkeit besteht (Schenkweise
begründete Darlehensmittel).
165
BMF-Schreiben vom 231.2.2020 IV C 6 – S 2144/07/10004, BStBl. 2011 I S. 37, Tz. 5
166
BMF-Schreiben vom 231.2.2020 IV C 6 – S 2144/07/10004, BStBl. 2011 I S. 37, Tz. 8, BFH-Urteil vom 4.6.1991,
BStBl. 1991 II S. 838 und vom 25.1.2000, BStBl. 2000 II S. 393
174
Exemplar für Stefan Mücke
VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN
Eine Abhängigkeit zwischen Schenkung und Darlehen wird von der Finanzverwaltung 167
unwiderruflich vermutet bei:
Vereinbarung von Schenkung und Darlehen in ein und derselben Urkunde
Schenkung unter der Auflage der Rückgabe als Darlehen
Schenkungsversprechen unter der aufschiebenden Bedingung der Rückgabe als
Darlehen.
Besteht eine Abhängigkeit zwischen Schenkung und Darlehen, ist ertragsteuerlich - statt der
Schenkung und dem Darlehen - eine modifizierte Schenkung anzunehmen, in der Weise, dass
der Vollzug der Schenkung bis zur Rückzahlung des „sog. Darlehens“ aufgeschoben und der
Umfang der Schenkung durch die Zahlung der „sog. Darlehenszinsen“ erweitert ist.
Darlehenszinsen können dann nicht als Betriebsausgaben (oder Werbungskosten) abgezogen
werden 168 .
167
BMF-Schreiben vom 231.2.2020 IV C 6 – S 2144/07/10004, BStBl. 2011 I S. 37
168
BFH-Urteil vom 22.1.2002, BStBl. 2002 II S. 685
175
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN
176
Exemplar für Stefan Mücke
VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN
Arbeitsvertrag – Der Ehegatte im Betrieb
Arbeitsvertrag
Der Ehegatte im Betrieb
Lohnzahlungen an den im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten 169 sind als Betriebsausgaben
abziehbar, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden
üblichen entsprechenden Arbeitsvertrag beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete
Arbeitsleistung erbringt und Sie alle Arbeitgeberverpflichtungen, insbesondere die der
Lohnzahlung erfüllen 170 .
Die Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs ist vom Anlass des
Vertragsabschlusses abhängig.
Müssen Sie bei Nichtbeschäftigung Ihres Ehegatten einen fremden Dritten einstellen, dann ist
der Fremdvergleich weniger strikt durchzuführen, als wenn der Ehegatte nur für solche
Tätigkeiten eingestellt wird, die üblicherweise von Ihnen selbst oder unentgeltlich von
Familienangehörigen erledigt werden 171 .
In dem abzuschließenden Ehegatten-Arbeitsvertrag ist daher eine genaue Beschreibung der
Tätigkeiten vorzunehmen.
169
Die Ausführungen gelten sinngemäß für alle anderen nahen Angehörigen auch.
170
BFH-Urteil vom 25.1.1989 – X R 168/87, BStBl. 1989 II 453 unter 1. Und 26.8.2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553
unter II.1.a
171
BFH-Urteil vom 17.3.1988 – IV R 188/85, BStBl. 1988 II S. 632
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
177
VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN
Die Rechtsprechung hat in einer früheren Entscheidung aus dem Jahre 1983 einen unüblichen
niedrigen Arbeitslohn und eine Teilentgeltlichkeit anerkannt 172 . Es versteht sich von selbst, dass
die Vorschriften vom Mindestlohn einzuhalten sind.
Auch ist die Arbeitszeit zu bestimmen, d. h. an welchen Tagen und zu welchen Stunden der
Arbeitnehmer arbeitet. Nach der Rechtsprechung ist es unter Fremden nicht üblich 173 , dass sich
der Arbeitnehmer lediglich zu einer bestimmten wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit
verpflichtet und völlig dem Arbeitgeber überlässt zu bestimmen, wann die Arbeit im Einzelnen zu
leisten ist 174 .
Bei Teilzeitbeschäftigungen werden auch in der Praxis nicht alle Einzelheiten festgelegt. In
diesem Fall sind zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen
Stundenzettel üblich 175 .
Bei einem genau abgegrenzten Arbeitsgebiet, welches von dem Ehegatten allein betreut wird (z.
B. die Buchführung eines Handwerksbetriebes), könnte die dafür notwendige Arbeitsleistung
zumindest teilweise geschätzt werden, so das FG Nürnberg 176 .
Bei zusammenveranlagten Ehegatten sind steuerliche Überlegungen meist nicht vordergründig
für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung des Ehegatten. Die Lohnzahlungen sind beim
Unternehmer-Ehegatten Betriebsausgaben (Einkünfte-Minderung) und fließen als Arbeitslohn
dem Nichtunternehmer-Ehegatten wieder zu (Einkünfte-Erhöhung).
172
BFH-Urteil vom 28.7.1983 – IV R 103/82, BStBl. 1984 II S. 60
173
M. E. nicht üblich aber im Einzelfall anzutreffen. Der Einzelfall mit dem Dritten stellte aber keine repräsentative
Basis für einen Fremdvergleich dar.
174
FG Düsseldorf, Urteil vom 6.11.2012 – 9 K 2351/12E, NWB VAAAE-30843
175
FG Düsseldorf, Urteil vom 6.11.2012 – 9 K 2351/12E, NWB VAAAE-30843
176
FG Nürnberg, Urteil vom 3.4.2008 – VI 140/2006, NWB BAAAC-80588. Wir empfehlen das Urteil nur für die
Abwehrberatung vorzumerken und nicht für die Gestaltungsberatung zu berücksichtigen.
178
Exemplar für Stefan Mücke
VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN
Beweggründe für ein sozialversicherungspflichtiges Ehegatten-Arbeitsverhältnis sind:
Sachgerechte Entlohnung der geleisteten Arbeit.
Ausnutzung des Arbeitnehmerpauschbetrages, wenn der Ehegatte nicht bereits andere
nichtselbständige Einkünfte erzielt.
Soziale Absicherung durch eigene Krankenversicherung, Rentenansprüche und
Arbeitslosenschutz.
Vermeidung einer eigenen Krankenversicherungsbeitragspflicht des Ehegatten für
freiwillige Mitglieder, weil dieser über andere geringfügige Einkünfte z. B. aus einer
Vermietung oder einem Kleingewerbe verfügt.
Rückholung aus der privaten Krankenversicherung.
179
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN
Durch „die Steuerbrille“ betrachtet, ist die Beschäftigung Ihres Ehegatten über einen Minijob
interessant, wie die folge Beispielsrechnung zeigt:
ohne Minijob mit Minijob
Gewinn ohne Minijob 100.000,00 100.000,00
Minijob, mtl. 450 EUR -5.400,00
Renten- und Krankenversicherung (28 %) -1.512,00
Pauschale Steuer (2 %) -108,00
Umlagen U1-U3 (1,51 %) -81,54
Unfallversicherung (1,3 %) -70,20
Gewinn nach Minijob 100.000,00 92.868,26
Steuern (48 %) 177 -48.000,00 -44.557,56
Nettoeinkommen aus Betrieb 52.000,00 48.270,70
Arbeitslohn Minijob 5.400,00
Netto gesamt 52.000,00 53.743,70
Mehr-Netto/Vorteil aus Minijob-Entlohnung 1.670,70
Der Steuervorteil aus dem Minijob beträgt danach 1.670,70 EUR. Von diesem Vorteil müssen
noch eventuelle Zusatzkosten für die Lohnabrechnung gekürzt werden.
177
kalkulatorischer Steuersatz ausgehend von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
180
Exemplar für Stefan Mücke
VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN
Arbeitsvertrag mit Kindern – Taschengeld als Betriebsausgabe
Arbeitsvertrag mit Kindern
Taschengeld als Betriebsausgabe
Praxisfall 22
Der Arzt beschäftigt seine Tochter im Rahmen eines Minijobs. Nach dem
Anstellungsvertrag hat die Tochter den Telefondienst außerhalb der Sprechzeiten zu
übernehmen. Das Telefon wird zu diesem Zweck auf die Privatwohnung weitergeleitet.
Praxisfall 23
Ein anderer Arzt beschäftigt seinen Sohn im Rahmen eines Minijobs. Nach dem
Anstellungsvertrag hat der Sohn die Praxis (neben zwei weiteren Minijobbern) zu reinigen,
den Telefondienst zu übernehmen und Termine zu verwalten.
Arbeitszeitaufzeichnungen/Stundenzettel werden nicht durchgeführt.
Im Fall des Arztes, der seine Tochter beschäftigt, ist das Arbeitsverhältnis steuerrechtlich nicht
anzuerkennen. Diese Hilfeleistungen der Kinder im elterlichen Betrieb, sind wegen ihrer
Geringfügigkeit oder Eigenart üblicherweise nicht auf arbeitsvertraglicher Grundlage erbracht 178 .
Auch im Fall des Arztes, der seinen Sohn beschäftigt, war das Arbeitsverhältnis steuerlich nicht
anzuerkennen. Der Arzt konnte die Richter nicht von Durchführung des Vertrages – also die
178
BFH-Urteil vom 9.12.1993 – IV R 14/92, BStBl. 1994 II S. 298
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
181
VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN
tatsächliche Arbeitsleistung – überzeugen. Auch die Tatsache, dass für die anderen beiden
Minijobber für die Reinigung der Praxis keine Stundenaufzeichnungen geführt werden, konnte
die Richter nicht überzeugen. Bei fremden Arbeitnehmern besteht typischerweise ein
Interessengegensatz, so dass beide Seiten auf die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen
achten werden. Dies ist bei nahen Angehörigen nicht der Fall, so dass auf den Nachweis der
tatsächlichen Arbeitsleistung und des zeitlichen Umfangs nicht verzichtet werden kann 179 .
Das Finanzgericht Nürnberg verlangt bei fehlendem Interessengegensatz den Nachweis zum
zeitlichen Umfang, um dem Missbrauch nicht Tür und Tor zu öffnen 180 .
Ein Betriebsausgabenabzug für die Beschäftigungen von Kindern unter 15 Jahren scheitert schon
am Beschäftigungsverbot. Nach dem Jugendschutzgesetzt muss das Kind mindestens 15 Jahre alt
sein 181 .
179
FG Nürnberg, Urteil vom 3.4.2008 – IV 140/2006, NWB BAAAC-80588
180
FG Nürnberg, Urteil vom 3.4.2008 – IV 140/2006, NWB BAAAC-80588
181
§ 2 Abs. 1 JArbSchG
182
Exemplar für Stefan Mücke
Personal- und Personalkosten
Personal- und
Personalkosten
183
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
184
Exemplar für Stefan Mücke
PERSONAL UND PERSONALKOSTEN
Sozialversicherung – Rechengrößen und Grenzwerte
Sozialversicherung
Rechengrößen und Grenzwerte
Die nachfolgende Tabelle informiert Sie über die Beitragsgrenzen zur Sozialversicherung Die in
der Praxis bedeutsamen und „gefährlichen“ Grenzen sind hervorgehoben.
Rechengröße und Grenzwerte 2022 2021
Beitragsbemessungsgrenze
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze
Knappschaftliche Rentenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze
Kranken- und Pflegeversicherung
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs.
6 SGB V), sog. Versicherungspflichtgrenze, bei
Überschreiten entfällt die Versicherungspflicht in
der Krankenversicherung (GKV).
Die Grenze gilt auch für die beitragsfreie
Mitversicherung der Kinder, bei der gesetzlichen
Krankenkasse, wenn der PV-Ehegatte die
Einkommensgrenze nicht überschreitet 182 .
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
(§ 6 Abs. 7 SGB V) 183
W: 84.600 EUR
O: 81.000 EUR
W: 103.800 EUR
O: 100.200 EUR
W: 85.200 EUR
O: 80.400 EUR
W:104.400 EUR
O: 80.400 EUR
58.050 EUR 58.050 EUR
64.350 EUR 64.350 EUR
58.050 EUR 58.050 EUR
182
§ 10 Abs. 3 SGB V: Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder
Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im
Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des
Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
183
Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat krankenversichert waren (PKV-Bestandsfälle)
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
185
PERSONAL UND PERSONALKOSTEN
Rechengröße und Grenzwerte 2022 2021
Bezugsgröße (§ 18 IV) 184
Krankenversicherung, Einkommensgrenze für
eine kostenfreie Familienmitversicherung 185
W: 39.480 EUR
O: 37.800 EUR
470 EUR
450 EUR 186
W: 39.480 EUR
O: 37.380 EUR
470 EUR
450 EUR 187
Die Beitragssätze in der Sozialversicherung betragen wie folgt:
Beitragssätze 2022 2021
Krankenversicherung 14,60 % 14,60 %
Pflegeversicherung, Allgemein 188 3,05 % 3,05 %
Beitragszuschlag für Kinderlose 189 0,35 % 0,35 %
Allgemeine Rentenversicherung 18,60 % 18,60 %
Knappschaftliche Rentenversicherung 190 24,70 % 24,70 %
Arbeitslosenversicherung 2,40 % 2,40 %
Insolvenzgeldumlage 0,09 % 0,09 %
184
Die Bezugsgrenze ist ein allgemeiner Ausgangswert für Leistungen und Einkommensgrenzen
185
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, ein Siebtel der monatlichen Bezugsgrenze nach § 18 SGV IV
186
Grenze von 450 EUR für geringfügig Beschäftigte (Minijob)
187
Grenze von 450 EUR für geringfügig Beschäftigte (Minijob)
188
In Sachen unparitätische Beitragstragung in der Pflegeversicherung
189
Beitragszuschlag hat der Arbeitnehmer zu tragen.
190
Arbeitnehmer zahlen den gleichen Beitrag wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitgeber zahlt de
„Rest“. Anteil Arbeitgeber 15,40 %, Anteil Arbeitnehmer 9,30 %
186
Exemplar für Stefan Mücke
PERSONAL UND PERSONALKOSTEN
Die Lohnnebenkosten können wie folgt kalkulatorisch wie folgt berücksichtigt werden:
Beitragssätze 2022
Krankenversicherung 7,30 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag 0,75 %
Pflegeversicherung 1,525 %
Allgemeine Rentenversicherung 9,30 %
Arbeitslosenversicherung 1,20 %
Insolvenzgeldumlage 0,09 %
Umlagesatz U1 Krankheit (Erstattung 50/65 %) 1,75 %/2,55 % 191
Umlagesatz U2 Mutterschaft 192 0,84 %
Berufsgenossenschaft 1,00 % 193
Summe Beitragsaufwand des Arbeitgebers 24,56 %
191
Abhängig von der Krankenkasse. Hier Beitragswert der AOK Bayern
192
Erstattung und Beitragssatz abhängig von der Krankenkasse
193
Abhängig von der Berufsgenossenschaft
187
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
PERSONAL UND PERSONALKOSTEN
188
Exemplar für Stefan Mücke
PERSONAL UND PERSONALKOSTEN
Minijobs – Falsch gemacht wird richtig teuer!
Minijobs
Falsch gemacht wird richtig teuer!
Praxisfall 24
Sie beschäftigen einen Minijobber für die Rechnungsschreibung und sonstige
Verwaltungsarbeiten. Sie vereinbaren eine wöchentliche Arbeitszeit von 7 Stunden und
einen Stundenlohn von 15 TEUR
Praxisfall 25
Sie beschäftigen einen Minijobber für Hausmeistertätigkeiten in Ihrem Betrieb. Sie
vereinbaren einen Monatslohn von 450 EUR. Der Hausmeister muss monatlich dafür 30
Stunden arbeiten – der Stundensatz beträgt 15 EUR. Eine Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall oder eine Urlaubsgewährung wird ausgeschlossen bzw. vom Hausmeister
nicht eingefordert – nur geleistete Stunden werden vergütet.
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt
regelmäßig im Monat 450 EUR nicht übersteigt (§ 8 SGB IV).
189
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
PERSONAL UND PERSONALKOSTEN
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass die Verdienstgrenze
von 450 EUR nicht überschritten wird 194 . Aus diesem Grund kann im Praxisfall 24 kein Minijob
vorliegen. Der monatliche Arbeitslohn beträgt durchschnittlich 455 EUR (7 Stunden x 15 EUR x
4,333 Wochen/Monat).
Minijobs sind in der Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der
Rentenversicherung sind Minijobber versicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen 195 .
Für die 450-Euro-Grenze ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen. Bei
einer ganzjährigen Beschäftigung entspricht dies einer jährlichen Verdienstgrenze von 5.400
EUR.
Hat der Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung kann nur ein 450-Euro-
Minijob ausgeübt – auch wenn bei einer Mehrzahl die Grenze von 450 EUR nicht überschritten
werden würde 196 . Ohne eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung können auch mehrere
450-Euro-Minijobes nebeneinander aufgenommen werden.
Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist vorausschauend – bei Beginn der Beschäftigung zu
bestimmen. Eine neue Vorausschau ist notwendig, wenn sich die Verhältnisse ändern.
Bei einem schwankenden Arbeitsentgelt kann die monatliche Grenze von 450 EUR überschritten
werden, wenn in anderen Monaten die 450-Euro-Grenze im gleichen Maße nicht erreicht wird.
Bei einer Beschäftigung während des ganzen Jahres darf die 5.400 EUR Grenze nicht
überschritten werden. Voraussetzung ist, dass die Entgeltsschwankungen nicht erheblich sind.
194
Neben dem 450-Euro-Minijob gibt es noch eine weitere geringfügige Beschäftigung, nämlich ein kurzfristiger
Minijob, der auf Zeit begrenzt ist. Der kurzfristige Minijob ist nicht Gegenstand dieses Abschnitts.
195
Die Befreiung in der Rentenversicherung muss bei Beschäftigungsbeginn schriftlich beantragt werden. Eine
nachträgliche Befreiung für die Vergangenheit ist nicht möglich. Ein Befreiungsantrag wirkt grundsätzlich ab Beginn
des Kalendermonats des Eingangs beim Arbeitgeber und bindet für die gesamte Dauer der Beschäftigung.
196
Nur der erste Minijob ist dann sozialversicherungsfrei. Jeder weitere Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung
zusammengerechnet. Jeder weitere Minijob ist dann beitragspflichtig, abgesehen von Beiträgen für die
Arbeitslosenversicherung.
190
Exemplar für Stefan Mücke
PERSONAL UND PERSONALKOSTEN
Der Normalfall einer anzuerkennenden Entgeltschwankung ist bei einer Beschäftigung an festen
Wochentagen; hier schwankt das Entgelt naturgemäß, dass von Monat zu Monat
unterschiedliche Arbeitsstunden anfallen. Keine anzuerkennende Entgeltsschwankung liegt vor,
wenn ein Arbeitnehmer in den Monaten Januar bis April jeweils 950 EUR und in den Monaten
Mai bis Dezember jeweils 200 EUR verdient.
In der Praxis wird gerne die Ausnahme eines gelegentlichen und nicht vorhersehbaren
Überschreitens der Entgeltsgrenze in Anspruch genommen. Tatsächlich ist ein-, zwei oder
dreimaliges Überschreiten der 450-Euro-Grenze (abgesehen von dem vorgenannten
schwankenden Arbeitsentgelt) als gelegentlich zu beurteilen und nicht schädlich. Auf die
Unvorhersehbarkeit kommt es an und dies wird sehr genau geprüft, so dass entsprechende
Nachweise geführt und vorgelegt werden müssen.
Praxisfall 26
Sie beschäftigen einen Minijobber in Ihrer Versandabteilung. Der monatliche Verdienst
beträgt 450 EUR. Aufgrund des Saisongeschäftes Ende des Jahres beträgt der Monatslohn
im November und Dezember jeweils 600 EUR.
Hier liegt kein Minijob vor, da die Mehrbeschäftigung aufgrund des Saisongeschäfts nicht
unvorhersehbar war.
Einmalzahlungen oder Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) müssen bei der
Entgeltsgrenze berücksichtigt werden. Der Anspruch für Sonderzahlungen kann sich dabei auch
aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ergeben.
Ein Minijobber hat wie jeder andere Arbeitnehmer auch Anspruch auf bezahlten
Erholungsurlaub (Urlaubsanspruch). Der Urlaubsanspruch beträgt nach dem
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
191
PERSONAL UND PERSONALKOSTEN
Bundesurlaubsgesetz 197 mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Für
einen Minijobber gilt der Urlaubsanspruch anteilig. Ob der Minijobber den Urlaub beansprucht
oder ob Sie den Lohn im Urlaub fortzahlen, ist für die Sozialversicherung ohne Bedeutung. Es gilt
das Anspruchsprinzip.
Wird mit geleisteter Arbeit die 450-Grenze schon erreicht, dann
führt der zusätzliche Urlaubs-Lohnanspruch zur Überschreitung der
Verdienstgrenze.
Die Nichtberücksichtigung des gesetzlichen Urlaubs-Lohnanspruches führt in vielen Fällen in der
Praxis zur Sozialversicherungspflicht bei der Beschäftigung. Im Praxisfall 25 sind die
Voraussetzungen für einen Minijob beim Hausmeister daher nicht erfüllt.
Auch der Anspruch auf Entgeltsfortzahlung bei unverschuldeter Krankheit für die Dauer bis zu
sechs Wochen ist zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ebenso die
Sozialversicherungspflicht auslösen.
Sind die Voraussetzungen für einen Minijob erfüllt, fallen statt der üblichen
Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer folgende Abgaben an (Stand
Januar 2022)
Abgabearten Arbeitgeber Minijobber
Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 13,00 %
Beitrag zur Pflegeversicherung 0,00 %
Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 15,00 %
Beitragsanteil des Minijobbers bei
Versicherungspflicht in der Rentenversicherung
Umlage 1 (für Krankheit des Minijobbers) 0,90 %
3,60 %
197
§ 3 BurlG
192
Exemplar für Stefan Mücke
PERSONAL UND PERSONALKOSTEN
Abgabearten Arbeitgeber Minijobber
Umlage 2 (für Schwangerschaft und
Mutterschutz)
Beitrag zur Unfallversicherung
(individueller Beitrag) z. B.
0,29 %
1,00 %
Arbeitslosenversicherung 0,00 %
Insolvenzgeldumlage 0,09 %
Pauschalsteuer 198 2 % 199 (2 %)
Summe 32,28 % 3,6 %
Eine viel diskutierte Frage in der Praxis: Muss ein Minijobber Stundenaufzeichnungen führen
oder nicht? Hierzu ist Folgendes zu beachten:
Es besteht eine grundsätzliche Verpflichtung nach dem Mindestlohngesetz 200 , wonach
der Minijobber detaillierte Stundenaufzeichnungen führen muss.
Der Arbeitgeber hat die für die Versicherungsfreiheit maßgebenden Angaben in den
Entgeltunterlagen aufzuzeichnen und einen Nachweis, aus dem die erforderlichen
Angaben ersichtlich sind, zu den Entgeltsunterlagen zu nehmen. Hierzu zählen auch die
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Diese Stundenaufzeichnungen sind für den Betriebsprüfdienst zur Überprüfbarkeit der
Entscheidung des Arbeitgebers über die Versicherungsfreiheit erforderlich 201
(Aufzeichnungspflicht nach der Geringfügigkeitsrichtlinie). M. E. kommt es auch hier auf
den Einzelfall an. Haben Sie mit Ihrem Mitarbeiter feste Arbeitszeiten vereinbart – z. B.
jeden Montag 6 Stunden – dann kann die Versicherungsfreiheit aufgrund der
198
Pauschalsteuer von 2 % wenn auf die individuelle Besteuerung verzichtet wird. Die individuelle Besteuerung ist in
der Praxis die Ausnahme, da ansonsten der Arbeitslohn mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden muss.
Für Personen, mit anderen Einkünften daher nicht zu empfehlen. Die Individualbesteuerung kann z. B. bei Studenten
ohne eigenes Einkommen in Betracht kommen.
199
Eine Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer ist möglich, in der Praxis die Ausnahme.
200
§ 17 MiLoG
201
Geringfügigkeitsrichtlinie, F. Entgeltsunterlagen, Seite 103
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
193
PERSONAL UND PERSONALKOSTEN
Prognoseentscheidung nach dem Arbeitsvertrag festgestellt werden; ein Verstoß gegen
die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz führt dann nicht zur
Sozialversicherungspflicht des Minijobbers.
Ohne Stundenaufzeichnungen besteht ein erhebliches
Anerkennungsrisiko für die Versicherungsfreiheit.
194
Exemplar für Stefan Mücke
PERSONAL UND PERSONALKOSTEN
Sofortmeldungen – Vorher geht gar nichts!
Sofortmeldungen
Vorher geht gar nichts!
Praxisfall 27
Der Metallbaubetrieb teil am 3.1. seinem Steuerberater mit, dass er einen neuen
Mitarbeiter ab dem 1.1. beschäftigt hat.
In einigen Branchen bekämpft der Gesetzgeber das erhöhte Risiko von Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung durch eine Sofortmeldepflicht.
Die Arbeitgeber werden verpflichtet, den Tag des Beginns der Beschäftigung spätestens vor der
Aufnahme der Beschäftigung an die Rentenversicherung zu melden. Es ist also schon zu spät,
wenn Sie um 10 Uhr Ihren Steuerberater mit der Sofortmeldung beauftragen, wenn der
Mitarbeiter um 8 Uhr die Arbeit aufgenommen/begonnen hat.
Dem Zoll stehen dann bei einer „Razzia“ und bei Prüfungen Informationen über die tatsächlich
offiziell Beschäftigten Personen zur Verfügung.
Eine fehlende Sofortmeldung ist nicht heilbar
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
195
PERSONAL UND PERSONALKOSTEN
Machen Sie sich und Ihrem Steuerberater keinen unnötigen Stress und informieren Sie Ihren
Steuerberater rechtzeitig – mindestens 2 bis 3 Tage vor der Beschäftigungsaufnahme. Ihr
zuständiger Mitarbeiter ist nicht 24/7 in der Kanzlei.
Die Sofortmeldung ist eine gesonderte Meldung und ersetzt nicht die reguläre Anmeldung des
Arbeitnehmers bei der Krankenkasse oder der Minijob-Zentrale. Arbeitnehmer in den
vorgenannten Wirtschaftszeigen sind daher immer doppelt anzumelden.
Folgende Wirtschaftsbereiche oder Wirtschaftszweige sind von der Sofortmeldepflicht betroffen:
§ 28a Abs. 4 Nr. Wirtschaftsbereiche/Wirtschaftzweige
1 im Baugewerbe
2 im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
3 im Personenbeförderungsgewerbe
4 im Speditions-, Transport- und damit verbundenen
Logistikgewerbe
5 im Schaustellergewerbe
6 bei Unternehmen der Forstwirtschaft
7 im Gebäudereinigungsgewerbe
8 bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen
und Ausstellungen beteiligen
9 in der Fleischwirtschaft
10 im Prostitutionsgewerbe
11 im Wach- und Sicherheitsgewerbe
Maßgebend ist der Zweck des Unternehmens und die wirtschaftliche Tätigkeit des
überwiegenden Teils der Beschäftigten. Die Branchen der Bundesagentur für Arbeit bei der
Betriebsnummernvergabe sind ohne Bedeutung.
196
Exemplar für Stefan Mücke
PERSONAL UND PERSONALKOSTEN
Die Sofortmeldepflicht betrifft alle Beschäftigten, also auch die Arbeitnehmer der Verwaltung,
Bürokräfte, Vertriebsmitarbeiter. Alle Beschäftige in dem Betrieb müssen auch ihren
Personalausweis oder Ersatzdokument mitführen.
Wird die Sofortmeldung nicht abgegeben, dann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor 202 . Das
Bußgeld kann bis zu 25.000 EUR betragen 203 .
In dem Praxisfall 25 liegt ein Bußgeldtatbestand vor und der Metallbauer muss mit der
Festsetzung eines Ordnungsgeldes rechnen. Das Bußgeld beträgt bei einem Einzelfall
üblicherweise zwischen 500 EUR und 1.000 EUR.
Die fehlende Sofortmeldung ist nicht heilbar. Entweder Sie melden den Arbeitnehmer offiziell –
auch für die Lohnabrechnung - später an und machen sich dadurch strafbar oder Sie melden den
Arbeitnehmer richtig zum 1.1. an. Im letzten Fall sieht der Zoll „auf Knopfdruck“, dass Sie Ihre
Sofortmeldepflicht nicht erfüllt haben und Sie können den Bußgeldbescheid abwarten.
202
§ 111 Abs. 1 Nr. 2b SGB IV
203
§ 111 Abs. 4 SGB IV
197
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
PERSONAL UND PERSONALKOSTEN
198
Exemplar für Stefan Mücke
Asset-Protection
Asset-Protection
199
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
200
Exemplar für Stefan Mücke
ASSET-PROTECTION
Rechtsform – bin ich mit der richtigen Rechtsform unterwegs?
Rechtsform
Bin ich mit der richtigen Rechtsform
unterwegs?
Steuerrechtlich spricht bei kleineren Unternehmen nichts gegen ein Einzelunternehmen. Im
Gegenteil, es ist einfach und es bestehen keine großen Anforderungen. Ein Abschluss muss nicht
offengelegt werden. Und ggf. besteht auch noch die Möglichkeit, den Gewinn durch Einnahmen-
Überschussrechnung zu ermitteln.
Steuerrechtlich bestehen bei kleinen Unternehmen keine
Bedenken gegen ein Einzelunternehmen.
Die Frage, ob die Tätigkeit in der Rechtsform als Einzelunternehmen oder andere Rechtsform
betrieben werden soll, ist primär außersteuerlich zu beurteilen.
Die entscheidende Frage ist, welches Risiko sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergibt. Dabei
geht es nicht um das Risiko aus dem normalen Betriebsablauf, das wird üblicherweise als nicht
risikobehaftet angesehen. Es geht um Ausnahmezustände, um einen Super-GAU.
Während man sich früher in gewissen Betriebszweigen kein Risiko ausmalen konnte, muss diese
Risikobeurteilung durch Corona völlig neu überdacht werden.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
201
ASSET-PROTECTION
Eine betriebliche Tätigkeit sollte – und das nicht aus steuerlichen Gründen – wenn nicht gerade
ein Kleinstbetrieb betrieben wird, immer in einer haftungsbegrenzenden Rechtsform ausgeführt
werden. Eine Tätigkeit in einer haftungsbegrenzenden Rechtsform lässt Sie sicherlich die eine
oder andere Nacht als Unternehmer besser schlafen, wenn Sie wissen, dass das Haus oder die
Wohnung auch im Worst-Case den aufkommenden Sturm übersteht.
Ohne haftungsbegrenzende Rechtsform werden Sie in Ihrem
Unternehmerleben sicherlich die eine oder andere schlaflose Nacht
erleben.
Unabhängig von der Rechtsform, die Ihr privates Vermögen sichert, müssen Sie auch das
Firmenvermögen sichern, welches betriebsbedingt auch schnell mehrere 100.000 EUR Wert sein
kann. Für die Sicherung des Firmenvermögens ist daher für einen optimalen Versicherungsschutz
für die Betriebsrisiken zu sorgen.
Mit einer haftungsbegrenzenden Rechtsform und einem optimalen Versicherungsschutz für
Betriebsrisiken genießen Sie einen doppelten Vermögensschutz.
Sich allein auf die Versicherung zu verlassen, kann sich als Fehler erweisen. Es gibt in der Praxis
genügend Gründe, warum eine Versicherung im Schadensfall nicht einzutreten hat. Und es gibt
Fälle in der Praxis, da ging die Gesellschaft in Insolvenz, weil das vermeintliche Recht gegenüber
der Versicherungsgesellschaft hätte erst erstritten werden müssen, es dazu aber schon gar nicht
mehr kam.
202
Exemplar für Stefan Mücke
ASSET-PROTECTION
Rechtsformvergleich – Ein Überblick
Rechtsformvergleich
Ein Überblick
Das „richtige“ Rechtskleid für Ihre Tätigkeit gibt es sicherlich nicht „von der Stange“ – sondern es
bedarf hier eines „Maßanzuges“. Die folgende Übersicht zeigt wesentliche Unterscheide
zwischen dem Einzelunternehmen, einer klassischen GmbH und einer GmbH & Co. KG.
Einzelunternehmen
GmbH
GmbH & Co.
KG
Notar erforderlich Nein Ja Ja
Notar bei Vertragsanpassungen Nein Ja Nein
Vertragskomplexität Niedrig Hoch Sehr hoch
Flexible Geld-
Entnahmemöglichkeiten
Ja Nein Ja/Nein
Mindestkapital Nein 25.000 EUR 204 25.000 EUR 205
1.000 EUR 206
Besteuerung transparent selbst transparent
Eigenbetrieblich genutzte
Grundstücke sind verstricktes
Betriebsvermögen
Eigenbetrieblich genutzte
Grundstücke im Miteigentum sind
verstricktes Betriebsvermögen
Ja Ja 207 Ja 208
Ja Nein Ja
204
Eine Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt), kann theoretisch mit 1 EUR gegründet werden.
205
Für die Komplementär-GmbH
206
Für die Kommanditgesellschaft (KG)
207
Über die Grundsätze der Betriebsaufspaltung
208
Auch wenn, wie empfohlen das Grundstück nicht Gesellschaftsvermögen wird. Es liegt Sonderbetriebsvermögen
vor.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
203
ASSET-PROTECTION
Steuerkomplexität Niedrig Hoch Sehr hoch
Gehalt ist Betriebsausgabe Nein Ja Nein
Gewerbesteuerpflicht bei Gewerbe Ja Ja
Gewerbesteuerfreibetrag Ja Nein Ja
Gewerbesteueranrechnung Ja Nein Ja
Offenlegung des Abschlusses Nein Ja Ja
Mehrkosten Steuerberater 0 1.200 EUR 2.000 EUR
Zu den Besteuerungsunterschieden siehe den nachfolgenden Abschnitt.
204
Exemplar für Stefan Mücke
Die GmbH
Die GmbH
205
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
206
Exemplar für Stefan Mücke
GMBH
Die Besteuerung der GmbH – Ein Belastungsvergleich
Die Besteuerung der GmbH
Ein Belastungsvergleich
Als Einzelunternehmer besteuern Sie die Gewinne aus dem Gewerbebetrieb in Ihrer
Einkommensteuererklärung. Auch als Gesellschafter einer Personengesellschaft (OHG, KG,
GmbH & Co. KG) besteuern Sie grundsätzlich die Gewinne der Personengesellschaft in Ihrer
Einkommensteuer. Die Besteuerung in der Personengesellschaft wird als transparente
Besteuerung bezeichnet, weil diese die Gewinne nicht selbst besteuert. Diese Gewinne werden
den Gesellschaftern zugerechnet und müssen von diesen persönlich besteuert werden 209 .
Anders bei der GmbH. Die GmbH ist selbst Steuersubjekt. Die GmbH besteuert die Gewinne
selbst.
Die Gesamtsteuerbelastung ist von zwei Grundsätzen abhängig, nämlich dem Gewerbesteuer-
Hebesatz der Gemeinde, und der Ausschüttungspolitik.
209
Die Gewerbesteuer wird von der Personengesellschaft selbst geschuldet (§ 2 GewStG). Die von der
Personengesellschaft gezahlte Gewerbesteuer wird den Gesellschaftern zugerechnet (also auch wieder
„transparent“).
207
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
GMBH
Einzelunternehmen
GmbH
Thesaurierung
GmbH
Ausschüttung
Gewinn 100.000 EUR 100.000 EUR 100.000 EUR
Gewerbesteuer (350 %) -9.248 EUR -12.250 EUR -12.250 EUR
Körperschaftsteuer (15 %) -15.000 EUR -15.000 EUR
Solidaritätszuschlag -825 EUR -825 EUR
Gewinn 90.752 EUR 71.925 EUR 71.925 EUR
Gewinnausschüttung 0 EUR 71.925 EUR
Einkommensteuer (42 %)
-42.000 EUR
Abgeltungssteuer (25 %)
-17.981 EUR
Gewerbesteueranrechnung
9.248 EUR
Solidaritätszuschlag -1.801 EUR -989 EUR
Netto (Firma/Gesellschafter) 56.199 EUR 71.925 EUR 52.955 EUR
Steuerbelastung in % 43,8 % 28,1 % 47,0%
Bei der Berechnung wurde ein Gewerbesteuerhebesatz von 350 % berücksichtigt. Die
Kirchensteuer wurde zur vereinfachten Darstellung unberücksichtigt gelassen. Auch wurden
Geschäftsführergehälter nicht berücksichtigt, um die Besteuerungsunterschiede deutlich
darzustellen.
Die transparente oder direkte Besteuerung (Einzelunternehmen/Personengesellschaft) unter
Berücksichtigung der Gewerbesteueranrechnung zeigt die Vorteilhaftigkeit gegenüber der
GmbH-Besteuerung mit Vollausschüttung. Bei der Ausschüttungsvariante erfolgte eine
zweistufige Besteuerung – die Unternehmensbesteuerung in der GmbH (Besteuerung 1. Stufe)
und anschließende Besteuerung der Gewinnausschüttung über die Abgeltungssteuer
(Besteuerung 2. Stufe).
208
Exemplar für Stefan Mücke
GMBH
Besonders attraktiv erscheint die Vollthesaurierung zu sein. Dies ist in der Tat die günstigste
Besteuerung. Dann befindet sich das Geld aber in der GmbH und steht dem Gesellschafter nicht
zum Konsum zur Verfügung. Der Steuervorteil ist nur temporär. Kommt es später zur
Ausschüttung, folgt – dann zu einem späteren Zeitpunkt – die Abgeltungssteuer und der
scheinbare Vorteil löst sich auf.
Der Steuervorteil des Einzelunternehmens gegenüber der GmbH-Ausschüttung steigt bei
Städten/Gemeinden mit höheren Hebesätzen. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 450 %
ändert sich die Berechnung wie folgt:
Einzelunternehmen
GmbH
Thesaurierung
GmbH
Ausschüttung
Gewinn 100.000 EUR 100.000 EUR 100.000 EUR
Gewerbesteuer (450 %) -11.891 EUR -15.750 EUR -15.750 EUR
Körperschaftsteuer (15 %) -15.000 EUR -15.000 EUR
Solidaritätszuschlag -825 EUR -825 EUR
Gewinn 88.109 EUR 68.425 EUR 68.425 EUR
Gewinnausschüttung 0 EUR 68.425 EUR
Einkommensteuer (42 %)
-42.000 EUR
Abgeltungssteuer (25 %)
-17.106 EUR
Gewerbesteueranrechnung 210
10.570 EUR
Solidaritätszuschlag -1.729 EUR -941 EUR
Netto (Firma/Gesellschafter) 54.950 EUR 68.425 EUR 50.378 EUR
Steuerbelastung in % 43,8 % 31,6 % 49,6 %
210
Die Gewerbesteueranrechnung ist auf das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrages begrenzt (§ 35 Abs. 1 EStG).
Vereinfacht bleibt bei einem Hebesatz von 400 % die Gewerbesteuer grundsätzlich voll anrechenbar.
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209
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Die GmbH ist zweifelsfrei eine gute Wahl. Klar – und strukturiert, wenn die unterschiedlichen
Ebenen – Gesellschaft und Gesellschafter – anerkannt werden. Die steuerlichen Risiken sind bei
einer GmbH in Hinblick auf steuerliche Verstrickungen oder unentdeckte Steuertatbestände
einfacher als Personengesellschaften.
Wird ein Konsum der Gewinne angestrebt (Vollausschüttung), dann zeigt die GmbH steuerliche
Belastungsnachteile. Zum Ausgleich oder zur Verminderung von Steuernachteilen dienen in der
Gestaltungsberatung die Geschäftsführervergütungen und auch Tantiemevereinbarungen.
210
Exemplar für Stefan Mücke
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Gründung der GmbH – Tipps zur Satzung
Gründung der GmbH
Tipps zur Satzung
Der Gesellschaftsvertrag muss die Firma – den Namen – und den Sitz der Gesellschaft, den
Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals und die Stammeinlagen enthalten
(Mussangaben der Satzung) 211 .
Bei einer „Einmann-GmbH“ bedarf es keinerlei großen Überlegungen für die Bestimmungen und
Ausgestaltung der Satzung. Ich gehe davon aus, dass Sie mit sich selbst nicht in einen Streit
treten werden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Satzung und einzelne
Satzungsbestimmungen neu zu bestimmen.
Verträge macht man nicht zum Vertragen, sondern zum Streiten.
Klare Regelungen und Vereinbarungen helfen einen Streit zu
verhindern.
Bei einer „Mehrpersonen-GmbH“ gibt es eine Vielzahl von Regelungen zu treffen, z. B. Todesfall,
Kündigung, Abfindung, Veräußerung, Gewinnverwendung. Solche Regelungen müssen
wohlüberlegt und zu Beginn vereinbart werden. Naturgemäß bestehen bei der Aufnahme der
Tätigkeit gleichgerichtete Interessen und solche Regelungen erscheinen überflüssig,
bedeutungslos und eher theoretisch. Es ist wie bei einer Ehe, Probleme ergeben sich erst im
211
§ 3 GmbHG.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
211
GMBH
Laufe der Zeit. Und geheiratet wird zusammen, trennen tut sich meist nur einer. Die Erfahrung in
der Praxis zeigt, dass der Streit ohne klare und eindeutige Regelungen vorprogrammiert ist. Dies
gilt nicht nur bei Grundsatzfragen.
Der Gesellschaftsvertrag hat primär zivilrechtliche Bedeutung und spielt steuerrechtlich eher
eine unbedeutende Rolle. Die (außersteuerlichen) Fragen zum Gesellschaftsvertrag können mit
dem Notar, der zwingend erforderlich ist, geklärt werden. Ihr Steuerberater, der über Kennnisse
im Gesellschaftsrecht verfügen sollte und zu dem Sie wahrscheinlich einen „besseren oder
direkteren Draht“ haben, kann Ihnen hier sicher auch helfen.
Aus steuerlichen Gründen sollte in der Satzung aber Folgendes berücksichtigt werden:
Die Übernahme der Gründungskosten durch die Gesellschaft. Ohne eine Satzungsklausel
müssen Sie als Gesellschafter die Gründungskosten selbst tragen – und diese wirken sich
bei Ihnen nicht direkt steuermindernd aus – bei der GmbH schon 212 .
Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot. Der Geschäftsführer kann nach § 35 Abs. 3
GmbHG i. V. m. § 181 BGB keine Verträge mit sich selbst abschließen. Verträge zwischen
der GmbH und sich selbst (z. B. Mietverträge, Darlehensvertrag, aber auch der
Geschäftsführervertrag) müssen ihm durch eine Befreiung vom
Selbstkontrahierungsverbot gestattet werden. Hierzu ist eine Regelung in der Satzung
und eine Eintragung im Handelsregister erforderlich 213 .
Öffnungsklausel zur disquotalen Gewinnausschüttung. Siehe hierzu Seite 235 ff.
212
Eine Aufschlüsselung der einzelnen Kosten ist nicht erforderlich. BFH – I R 2/99, Erledigung durch Zurücknahme
der Revision
213
BFH-Urteil vom 23.10.1996 – I R 71/95, BStBl. 1999 II S. 35, unter 2. Ein bestehender Schwebezustand und eine
nachträgliche Genehmigung, die zivilrechtliche Rückwirkung entfaltet, ist auch steuerrechtlich anzuerkennen (BFH-
Urteil vom 23.10.1996 – I R 71/95); auch ein Urteil für die Abwehrberatung. In der Gestaltungsberatung vereinbaren
wir von Anfang an die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot.
212
Exemplar für Stefan Mücke
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Auch bei der Vergütungsfrage (nicht in der Satzung, sondern in den Geschäftsführerverträgen)
sollten klare Regelungen getroffen werden, die einen möglichen unterschiedlichen
Arbeitseinsatz berücksichtigen. Zu Beginn arbeiten die Gesellschafter 120 %, so dass gleiche
Vergütungen sachgerecht sind. Versprochen – das wird nicht immer so sein.
Vergütungsvereinbarungen, die die unterschiedlichen
Arbeitseinsätze - in Zeit und/oder Wertschöpfungen –
berücksichtigen, sind zwingend notwendig.
213
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214
Exemplar für Stefan Mücke
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Beherrschender Gesellschafter – Gesellschafter ohne Interessengegensatz
Beherrschender Gesellschafter
Gesellschafter ohne Interessengegensatz
Ein Gesellschafter beherrscht die Kapitalgesellschaft, wenn er den Abschluss eines
Rechtsgeschäfts erzwingen kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Gesellschafter die
Mehrheit der Stimmrechte besitzt und seinen Willen in einer Gesellschafterversammlung
durchsetzen kann 214 .
Beherrschender Gesellschafter ist, wer Beschlüsse in der
Gesellschafterversammlung durchsetzen kann.
Eine Beteiligung von mehr als 50 v.H. sichert die erforderliche Mehrheit für
Gesellschafterbeschlüsse (§ 47 GmbHG), so dass eine Beherrschung anzunehmen ist 215 .
Eine Beteiligung von 50 % und weniger an einer GmbH reichen für sich nicht aus, um einen
beherrschenden Gesellschafter anzunehmen 216 . In diesem Fall müssen besondere Umstände
hinzutreten, um einen beherrschenden Einfluss zu begründen.
Stimmrechte mehrerer Gesellschafter können dann zusammengerechnet werden, wenn die
Interessen der Gesellschafter für das zu beurteilende Rechtsgeschäft gleichgerichtet sind. Dies
214
BFH-Urteil vom 8.1.1969 I R 91/66, BStBl. 1969 II S. 347
215
es sei denn, besondere Umstände, die eine Beherrschung ausschließen, liegen vor.
216
BFH-Urteil vom 8.1.1969 I R 91/66, BStBl. 1969 II S. 347
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
215
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ist bei mit jeweils 50 % beteiligten Gesellschaftern in Bezug auf die Höhe ihrer
Geschäftsführervergütungen der Fall, weil die Interessen hier in die gleiche Richtung gehen 217 .
Verträge mit beherrschenden Gesellschaftern bedürfen für die
steuerliche Anerkennung besonderer Hürden.
Bei beherrschenden Gesellschaftern ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis
anzunehmen, wenn es an einer klaren und in der vornherein abgeschlossenen Vereinbarung
darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt von der Kapitalgesellschaft gezahlt werden
soll 218 . Für beherrschende Gesellschafter gilt ein Rückwirkungsverbot 219 .
Die Vereinbarungen müssen für die steuerliche Anerkennung einem Fremdvergleich standhalten.
Ein beherrschender Gesellschafter kann frei entscheiden, ob er geschuldete Beträge an sich
ausgezahlt oder nicht 220 . Das gilt jedenfalls dann, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten und
fällig ist und die Gesellschaft zahlungsfähig ist 221 .
Einem beherrschenden Gesellschafter fließen Beträge im Zeitpunkt
der Fälligkeit zu.
Bei einer Gewinnausschüttung fließt der Gewinnanteil sogar vor der Fälligkeit zu, wenn in dem
Beschluss über die Ausschüttung ein späterer Fälligkeitszeitpunkt bestimmt war 222 .
217
BFH, Urteil v. 29.11.1967 - I 96/64, NWB LAAAB-49835
218
BFH-Urteil vom 23.5.1984 I R 294/81, BStBl. 1984 II S. 673
219
BFH-Urteil vom 8.1.1969 – I R 91/66, BStBl. 1969 II S. 347
220
Ständige Rechtsprechung.
221
FG Niedersachsen, Urteil vom 4.7.2019 – 10 K 181/17, NWB YAAAH-32359
222
BFH-Urteil, BStBl. 1974 II S. 541, BFH-Urteil vom 17.11.1998 – VIII R 24/98, BStBl. 1999 II S. 223, FG
Niedersachsen, Urteil vom 4.7.2019 – 10 K 181/17, NWB YAAAH-32359
216
Exemplar für Stefan Mücke
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Geschäftsführer-Gehalt – Oder lieber eine Gewinnausschüttung?
Geschäftsführer-Gehalt
Oder lieber eine Gewinnausschüttung?
Es steht im Belieben des Gesellschafter-Geschäftsführers, seine Tätigkeit gegen ein Gehalt zu
erbringen oder auf eine Gehaltsvereinbarung im Hinblick auf höhere Gewinne zu verzichten.
Gehalt ist mehr als Gewinn
Die Frage nach dem richtigen Gehalt ist ein „Dauerbrenner“.
Wird ein zu hohes Gehalt gezahlt und die GmbH erleidet dadurch (nachhaltig) Verluste haben wir
steuerliches Einkommen kreiert; der Verlust in der GmbH kann allenfalls später steuerlich
verrechnet werden. Das Gehalt muss besteuert werden, obwohl es wirtschaftlich durch die
GmbH gar nicht erwirtschaftet wurde. Ein kleiner Verlust in einem oder zwei Jahren ist steuerlich
hingegen unproblematisch.
Gerade bei Umwandlungen von Einzelunternehmen in GmbHs besteht oft der Wunsch oder die
Überlegung auf ein Gehalt zu verzichten und lieber Geld durch Gewinnausschüttungen zu
entnehmen (Null-Gehaltsmodell). Diese Möglichkeit würde tatsächlich bestehen – das Finanzamt
hat dagegen keine Einwände.
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217
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Ich unterstelle, dass Sie die Gewinne aus der GmbH verkonsumieren und nicht in der GmbH
bunkern wollen (Konsum der Gewinne). Die temporären Vorteile der Gewinnthesaurierung
haben wir Ihnen in einem früheren Abschnitt gezeigt 223 .
Ist es steuerlich vorteilhaft, das Gehalt um (angemessene) 10.000 EUR zu erhöhen oder lieber
auf die Gehaltserhöhung zu verzichten 224 , den Betrag später auszuschütten und als Dividende zu
bezahlen (Dividende statt Gehalt)?
Gehalt
Dividende
Gehalt / Gewinn 10.000 EUR 10.000 EUR
Gewerbesteuer (350 %)
-1.225 EUR
Körperschaftsteuer (15 %)
-1.500 EUR
Solidaritätszuschlag
-83 EUR
Gehalt / Gewinn 10.000 EUR 7.193 EUR
Gewinnausschüttung
7.193 EUR
Einkommensteuer (42 %)
-4.200 EUR
Abgeltungssteuer (25 %)
-1.798 EUR
Gewerbesteueranrechnung
Solidaritätszuschlag -231 EUR -99 EUR
Netto 5.569 EUR 5.295 EUR
Steuerbelastung in % 43,8 % 47,1 %
Die Berechnung zeigt bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 350 % und einem
Spitzensteuersatz von 42 % einen Steuerbelastungsvorteil bei der Gehaltszahlung anstelle einer
späteren Dividendenzahlung. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 450 % steigt die
223
Siehe Seite 149 ff.
224
Der Verzicht auf zukünftige Leistungen führt zu keiner verdeckten Einlage. Siehe hierzu später mehr – beim
nachträglichen Verzicht auf Weihnachtsgeld.
218
Exemplar für Stefan Mücke
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Steuerbelastung auf 49,62 % - der Vorteil des Gehaltes erhöht sich also bei steigenden
Gewerbesteuersätzen. Bei einem Hebesatz von unter 225 % würde die Dividendenlösung
Vorteile bringen.
In der Praxis besteht daher das Bestreben von dem Gewinn möglichst viel über die
Geschäftsführerversorgung an den Gesellschafter auszuzahlen. Nachhaltige Verluste über ein zu
hohes Gehalt wollen wir wie ausgeführt vermeiden. Aus diesem Grund spielen gewinnabhängige
Vergütungen (Tantiemen) in der Gestaltungsberatung eine wichtige Rolle.
Obergrenze für die Geschäftsführervergütungen ist die sog. Gesamtausstattung – die
Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers 225 .
225
BMF v. 14.10.2002 - IV A 2 - S 2742 - 62/02 BStBl 2002 I S. 972, NWB OAAAA-85960
219
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220
Exemplar für Stefan Mücke
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Lohnfortzahlung Krankheit – Der entfallende Versicherungsschutz
Lohnfortzahlung Krankheit
Der entfallende Versicherungsschutz
Praxisfall 28
Sie haben im Geschäftsführervertrag geregelt, dass Ihnen die GmbH das Gehalt bei
Erkrankung für einen Zeitraum von sechs Monaten fortzahlt. Damit können die
Gehaltszahlungen auch bei einem Ausfall und ohne Tätigkeit als Betriebsausgaben
abgezogen werden.
Bei einem Arbeitnehmer sichert § 3 des Gesetzes über die Zahlung des Arbeitsentgelts an
Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltsfortzahlungsgesetz) eine Entgeltsfortzahlung von sechs
Wochen zu. Die im Vertrag vereinbarte erheblich längere Frist zur Entgeltsfortzahlung findet sich
üblicherweise in Geschäftsführerverträgen.
Unabgestimmte Regelungen im Geschäftsführervertrag lassen Ihre
Versicherungsansprüche verpulverisieren.
Unglücklich ist es, wenn Sie in Ihrem Geschäftsführervertrag eine Entgeltsfortzahlung von sechs
Monaten vereinbart haben und parallel in der Krankenversicherung eine
Krankentagegeldversicherung ab dem 21. oder 30 Krankheitstag abgeschlossen haben.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
221
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Die Krankenversicherung ist nicht zur Leistung verpflichtet bzw. wird Ihnen für die Zeit, in der Sie
wegen der vereinbarten Entgeltsfortzahlung keinen Verdienstausfall erleiden, kein
Krankentagegeld auszahlen (Leistungsverweigerung der Versicherung).
Die Beiträge, die Sie jahreslang zusätzlich für die Krankentagegeldversicherung gezahlt haben sind
verloren.
Die Regelungen zur Entgeltsvorzahlung und die Versicherung zum Krankentagegeld sind daher
zusammenfassend zu prüfen und anzupassen. Entweder Beiträge sparen durch eine spätere
Versicherungsleistung – erst ab dem 181. Tag – oder die Entgeltsfortzahlung beschränken.
222
Exemplar für Stefan Mücke
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Tantieme – Gewinnabsaugung durch Tantiemen
Tantiemen
Gewinnabsaugung durch Tantiemen
Wenn Gewinn strategisch nicht in der GmbH thesauriert, sondern vom Gesellschafter
konsumiert – oder privat gespart werden soll – so sind Tantiemevereinbarungen in der
Gestaltungsberatung ein optimales Werkzeug, um Gewinne aus der GmbH abzusaugen.
Tantiemevereinbarungen, die wirtschaftlich die Funktion einer Gewinnausschüttung haben,
werden steuerrechtlich nicht anerkannt 226 .
Nur-Gewinn-Tantiemen sind grundsätzlich verdeckte
Gewinnausschüttungen.
Vereinbarungen von Nur-Tantiemen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Dies
kann bei der Gründungsphase oder bei Phasen der vorübergehenden wirtschaftlichen
Schwierigkeit sein. Eine zeitliche Begrenzung dieser Vereinbarung ist dann erforderlich 227 .
226
BFH-Urteil vom 2.12.1992 – I R 54/91, BStBl. 1993 II S. 311
227
BMF-Schreiben vom 1.2.2002, BStBl. 2002 I S. 219
223
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
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Im Übrigen sind folgende Grundsätze bei den Tantiemevereinbarungen zu beachten:
Tantiemezusagen an einen oder mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer, wenn diese 50
% des Jahresüberschusses übersteigen (50 %-Grenze). Bemessungsgrundlage ist der
handelsrechtliche Jahresüberschuss vor Abzug der Gewinntantieme und der
ertragsabhängigen Steuern.
Die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführer müssen mindestens zu 75 % aus einem
festen und höchsten zu 25 % aus einem erfolgsabhängigen Bestandteil bestehen
(75-25 %-Regelung). Anders ausgedrückt, die Tantieme darf 1/3tel des Gehaltes nicht
übersteigen.
Die Tantiemevereinbarung setzt für die steuerliche Anerkennung auch die tatsächliche
Durchführung voraus. Eine Tantieme muss daher auch bei Fälligkeit ausgezahlt werden. Eine
verspätete Feststellung des Jahresabschlusses ist abzulehnen, wurde aber bisher von der
Rechtsprechung gebilligt 228 . Eine Zuflussfiktion über eine fiktive, vorverlegte Fälligkeit kommt
nicht in Betracht 229 .
Verspätete Tantiemeauszahlungen sind zu vermeiden.
Das FG Köln, hat eine verspätete und ratierliche Auszahlung einer Tantieme aufgrund einer
wirtschaftlich schwierigen Situation des Unternehmens gebilligt 230 . Vermeiden Sie die
Anerkennung der Tantiemevereinbarung durch die Nichtauszahlung.
228
BFH-Urteil vom 28.4.2020 – VI R 44/17, BStBl. 2021 II S. 392
229
BFH-Urteil vom 28.4.2020 – VI R 44/17, BStBl. 2021 II S. 392.
230
FG Köln Urteil v. 28.04.2014 - 10 K 564/13 EFG 2014, NWB RAAAE-69974
224
Exemplar für Stefan Mücke
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Weihnachtsgeld – Zusage und der Verzicht – was eine Bescherung
Weihnachtsgeld
Zusage und der Verzicht – was eine
Bescherung
Praxisfall 29
Das Geschäftsjahr läuft gut. Um noch Betriebsausgaben zu generieren, vereinbaren Sie
noch am 30.11., dass Sie im Dezember zusätzlich zu Ihrem laufenden Gehalt von 12.000
EUR noch zusätzlich ein Weihnachtsgeld von weiteren 12.000 EUR erhalten.
Das zu zahlende Weihnachtsgeld ist nicht als Vergütung für die Tätigkeit im Dezember
anzusehen, sondern als eine Sondervergütung für das gesamte Jahr.
Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer über Vergütungen
sind vor Erbringung der damit abzugeltenden Leistung und nicht erst vor Zahlung der Vergütung
abzuschließen. Ein Weihnachtsgeld muss daher vor Beginn des Kalenderjahres vereinbart
werden – oder bei Vereinbarung während des Jahres nur anteilig für die Zukunft. Gleiches gilt bei
der Neuanstellung 231 .
231
FG des Saarlandes, Urteil vom 8.2.1994 – 1 K 225/93, EFG 1994, 675
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
225
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Das Weihnachtsgeld ist im Praxisfall, soweit es das bereits abgelaufene Kalenderjahr betrifft
(11/12) als verdeckte Gewinnausschüttung zu bewerten; die Aufteilung erfolgt nach der
Datierung des Vertrages bzw. der Beschlüsse 232 . Nur zu 1/12 ist eine Betriebsausgabe
anzuerkennen.
Praxisfall 30
Im Geschäftsführervertrag haben Sie ein monatliches Gehalt von 12.000 EUR und ein
Weihnachtsgeld, zahlbar im Dezember, von 12.000 EUR vereinbart. Nachdem die GmbH
das Geld aktuell dringender benötigt als Sie, verzichten Sie auf die Auszahlung und
Abrechnung.
Das zu zahlende Weihnachtsgeld ist eine Sondervergütung für das gesamte Jahr. Verzichten Sie
am 15.12. auf Ihr Weihnachtsgeld, dann verzichten Sie auf einen bereits verdienten Anspruch;
11,5/12tel des Weihnachtsgeldes haben Sie sich durch Ihre Tätigkeit in den Diensten der
Gesellschaft bereits verdient.
Ein nachträglicher Verzicht auf das Weihnachtsgeld führt zum
Zufluss und zur verdeckten Einlage.
Verzichten Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer auf einen bereits entstanden oder teilweise
entstandenen Anspruch, erbringen Sie im Zeitpunkt des Verzichts eine zum Zufluss (des
anteiligen Weihnachtsgeldes) führende verdeckte Einlage in die Kapitalgesellschaft. Es wird ein
Zufluss fingiert und gleichzeitig die Rückzahlung als Einlage (Zufluss- und Einlagenfiktion). Was
bleibt, ist die Pflicht zur Besteuerung des fiktiv zugeflossenen Weihnachtsgeldes.
232
BFH-Urteil vom 11.12.1991 – I R 49/90, BStBl. 1992 II S. 434, 2, c bb.
226
Exemplar für Stefan Mücke
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Vor Entstehung eines Gehaltsanspruches oder Anspruchs auf Sonderzahlung können Sie auf
diesen verzichten. Sie werden dann unentgeltlich tätig und es kommt nicht zum fiktiven Zufluss
von Arbeitslohn 233 .
Die Ausführungen gelten entsprechend für ein Urlaubsgeld, das im Juni oder Juli auszuzahlen ist.
233
BFH Urteil v. 15.06.2016 - VI R 6/13 BStBl 2016 II S. 903
227
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228
Exemplar für Stefan Mücke
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Urlaubsrückstellung – Gewinnminderungen für nicht genommenen Urlaub
Urlaubsrückstellung
Gewinnverminderung für nicht
genommenen Urlaub
Praxisfall 31
Sie haben als Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH (100 %) ein monatliches Gehalt von
15.000 EUR vereinbart. Von Ihrem im Geschäftsführervertrag vereinbarten Urlaub von 30
Tagen haben Sie nur 5 Tage genommen. Der Gewinn in der GmbH soll durch eine
Urlaubsrückstellung zum 31.12.01 „für das eigene Gehalt“ gemindert werden.
x
Rückständige Urlaubsverpflichtungen sind handelsrechtlich zwingend zu bilden, da über die
Höhe Unsicherheit besteht, die künftigen Ausgaben wirtschaftlich im abgelaufenen
Wirtschaftsjahr verursacht wurden und die Inanspruchnahme nach den gegebenen
Verhältnissen wahrscheinlich ist 234 . Diese in der Handelsbilanz verpflichtende Rückstellung ist
auch für das Steuerrecht zwingend. Es besteht kein Wahlrecht zur Bildung oder Nichtbildung.
Rückstellungen sind für alle Urlaubsrückstände der Mitarbeiter zu bilden und auch für den
Urlaubsrückstand des Gesellschafter-Geschäftsführers.
Der Gewinn des ist daher wegen der Urlaubsrückstellung um 17.308 EUR zu mindern 235 .
234
BFH-Urteil vom 28.6.1989 I R 86/85, BStBl. 1990 II S. 550 m. w. N
235
Gehalt 180.000 EUR pro Jahr. Bei anzunehmenden 260 Arbeitstagen im Jahr und 25 Resttagen ergibt sich eine
Verpflichtung von 17.308 EUR.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
229
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Praxisfall 32
Auch im kommenden Geschäftsjahr ließ die Auftragslage es nicht zu, den vollen Urlaub in
Anspruch zu nehmen. Von den 25 Tagen aus dem Vorjahr und dem neuen Urlaub von 30
Tagen konnten insgesamt nur 10 Tage Urlaub genommen werden. Zum Bilanzstichtag
31.12.02 sind daher 45 Tage Urlaub rückständig.
In der Praxis stellt man solche Fälle leider fest. Häufig hat sich der Urlaub sogar über vier, fünf
oder noch mehr Jahre kumuliert. Handelsrechtlich besteht kein Zweifel an der
Passivierungspflicht – steuerrechtlich bestehen höchste Bedenken.
Bedenken in mehrfacher Hinsicht. Zum einen, weil sich die Frage aufdrängt, ob die
Vereinbarungen aus dem Geschäftsführervertrag tatsächlich durchgeführt wurden 236 . Zum
anderen, weil sich der nicht genommene Urlaubsanspruch in einen auf Leistung von Geld
gerichteten Abgeltungsanspruch umwandelt. Dieser Abgeltungsanspruch unterliegt den
allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen der Verjährung und Verwirkung. Solange keine
Verjährung eingetreten ist, wäre er deshalb in der Bilanz zu passivieren.
Der Abgeltungsanspruch ist aufgrund der Zuflussfiktion vom
Gesellschafter zu versteuern.
Bei beherrschenden Gesellschaftern ist der Zufluss von Einnahmen bereits mit der Fälligkeit
anzunehmen (Zuflussfiktion) 237 .
Wir empfehlen Ihnen daher, nicht genommenen Urlaub – den Abgeltungsanspruch - im April des
Folgejahres über die Verdienstabrechnung auszuzahlen (Abfindungs-Empfehlung). Für die
236
Der BFH konnte die Frage in seinem Beschluss vom 6.10.2006 – I B 28/06 – nicht beantworten, da die
Beschwerde nicht darauf gestützt wurde.
237
Siehe Seite 152. Die Frage des Zuflusses konnte der BFH in seinem Beschluss vom 6.10.2006 – I B 28/06 – da
diese nicht die Gesellschaft – sondern den Gesellschafter betrifft – nicht beantworten.
230
Exemplar für Stefan Mücke
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Abfindung des Urlaubsanspruches bedarf es keiner zusätzlichen, weiteren Vereinbarung, die im
Voraus hätte getroffen werden müssen. Der Urlaubsanspruch wandelt sich zivilrechtlich in einen
Geldleistungsanspruch wegen erbrachter Mehrleistung um, ohne dass eine weitere
Vereinbarung getroffen werden muss. Der Abgeltungsanspruch folgt unmittelbar aus der
Einräumung des Urlaubsanspruchs im Dienstvertrag 238 .
Überstundenvergütungen wegen einer Mehrarbeit werden demgegenüber steuerrechtlich nicht
anerkannt und stellen verdeckte Gewinnausschüttungen dar. Gesonderte Vereinbarungen über
die Vergütung von Überstunden vertragen sich nicht mit dem Aufgabengebiet eines GmbH-
Geschäftsführers 239 .
238
BFH-Beschluss vom 6.10.2006 – I B 28/06, NWB ZAAAC-31811
239
BFH-Urteil vom 27.3.2001 – I R 40/00, BStBl. 2001 II S. 655
231
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
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232
Exemplar für Stefan Mücke
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Darlehen an Gesellschafter – Ich würde das nicht wollen!
Darlehen an Gesellschafter
Ich würde das nicht wollen!
Die Vorteilhaftigkeit der Thesaurierungsbesteuerung haben wird im Abschnitt auf Seite 207 ff.
besprochen. Die „nur Unternehmensbesteuerung“ ohne die zusätzliche Besteuerung auf der 2.
Stufe ist schon sehr verlockend.
Praxisfall 33
Sie wollen die günstige Thesaurierungsbesteuerung nutzen. Statt einer
Gewinnausschüttung gewähren Sie sich ein Gesellschafterdarlehen.
Zinsen sind aufgrund des aktuellen Zinsniveaus zu vernachlässigen.
x
So verlockend das auch sein mag, und viele Steuerberater und Steuer-Coaches im Internet
empfehlen genau dieses Modell. Ich würde das nicht wollen. Geschmacksache.
Ganz klar – die Überlegung ist, das Geld lieber später einmal dem Fiskus zu überweisen. Und
solange Sie Geschäftsführer der GmbH sind, haben Sie die Darlehensbestimmungen in der Hand
– und Sie werden sich auch nicht selbst verklagen.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
233
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Ich empfehle dies aus zwei Gründen nicht:
Ich mag keine „Steuerbomben“ oder „Steuerlawinen“ und ich mag keine aufgeschobenen
latenten Steuerschulden. Wenn wir gutes Geld verdienen und über die Liquidität
verfügen, dann zahlen wir auch leichter die Steuern. Die Erfahrung zeigt, dass „nach
einem Hoch ein Tief kommt“. Wir wollen vermeiden, dass wir Steuern in einem Tief
aufbringen müssen, in dem wir wirtschaftlich sowieso Probleme haben.
Noch entscheidender ist, dass wir nicht immer voraussagen können, wann wir das Steuer
vom Schiff der GmbH verlassen. Falls wir in einen Sturm geraten, den die GmbH nicht
überstehen kann und wir Insolvenz anmelden müssen, dann stellt der Insolvenzverwalter
die gewährten Darlehen sofort zur Rückzahlung fällig. Wir müssen dann das privat
investierte oder verwendete Geld irgendwie kurzfristig aufbringen.
Mit Darlehen an Gesellschafter heben wir den Vermögensschutz,
den wir mit der GmbH beabsichtigt haben, teilweise wieder auf.
Nur im Einzelfall kann es sinnvoll sein, Ausschüttungen durch eine kurzfristige (!)
Darlehensgewährung zu verschieben, um ggf. Progressionsvorteile nutzen zu können.
234
Exemplar für Stefan Mücke
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Disquotale Gewinnausschüttungen
Disquotale
Gewinnausschüttungen
Praxisfall 34
Sie haben mit Ihrer Tochter eine gemeinsame GmbH gegründet, Beteiligung 70/30 %.
Nachdem Ihre Tochter sehr fleißig war, beschließen Sie in der Gesellschafterversammlung,
dass der Gewinn hälftig an die Gesellschafter ausgeschüttet wird.
§ 29 Abs. 3 GmbHG bestimmt, dass die Gewinnverteilung nach dem Verhältnis der
Geschäftsanteile erfolgt.
Für die Gestaltungsberatung – sowohl wirtschaftlich auch als steuerrechtlich - ist es bei einer
Mehrheit von Gesellschaftern, insbesondere bei Angehörigen, sinnvoll und günstig, wenn
Gewinnausschüttungen abweichend von der gesetzlichen Regelung erfolgen können 240 .
Disquotale Gewinnausschüttungen sind häufig wirtschaftlich
sinnvoll und bieten steuerrechtlich Gestaltungsmöglichkeiten.
240
Nach § 29 Abs. 3 Satz 2 GmbH kann im Gesellschaftsvertrag ein anderer Maßstab zur Verteilung festgesetzt
werden.
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235
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Die Finanzverwaltung verlangt für die Anerkennung einer disquotalen Gewinnausschüttung eine
zivilrechtlich wirksame abweichende Regelung in der Satzung – oder – und das ist zu empfehlen
eine sog. Öffnungsklausel in der Satzung. Die Gesellschafterversammlung kann dann die
abweichende Gewinnverteilung – auch im Einzelfall – auch mit steuerlicher Anerkennung
beschließen 241 .
Selbstredend wird auch bei zivilrechtlicher Anerkennung eine disquotale Gewinnausschüttung
vom Finanzamt hinterfragt werden. Wenn Sie Ihrer minderjährigen Tochter bei der Gründung
der GmbH eine 5%ige Beteiligung eingeräumt haben, dann können Sie ihr im Rahmen der
Gewinnausschüttung nicht 25 % zuweisen mit dem Grund, die steuerlichen Grundfreibeträge
auszunutzen. Hier würde ein rechtlich nicht anzuerkennender Gestaltungsmissbrauch nach § 42
AO vorliegen.
Disquotale Gewinnausschüttungen bedürfen für die steuerliche
Anerkennung immer wirtschaftlich vernünftige außersteuerliche
Gründe.
Das FG Köln 242 hat eine disquotale Gewinnausschüttung auch ohne Satzungsregelung und
Öffnungsklausel anerkennt, da entsprechend der zivilrechtlichen Auffassung es möglich ist, eine
Gewinnausschüttung im Einzelfall mit Zustimmung aller Gesellschafter auch abweichend von der
Satzung zu bestimmen. Die Gesellschafter sind frei, einander Gewinnanteile zu überlassen.
Gegen ein entsprechendes Urteil des FG Münster 243 ist ein Revisionsverfahren anhängig 244 .
241
Bei Satzungsregelung und Öffnungsklauseln ist die Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen bei
wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich kein Gestaltungsmißbrauch, FG Münster vom 30.6.2021 – 13 K 272/19, rkr.
242
Urteil vom 14.9.2016 – 9 K 1560/14, BeckRS 2016, 95718, Revision beim BFH Az. VIII R 28/16 wurde wieder
zurückgenommen.
243
FG Münster, Urteil vom 6.5.2020 – 9 K 3359/18 E.
244
Revisionsverfahren beim BFH, Az: VIII R 20/20, Mitteilungsdatum vom 18.9.2020
236
Exemplar für Stefan Mücke
GMBH
Übrigens - jede verdeckte Gewinnausschüttung stellt zugleich eine inkongruente
Gewinnausschüttung dar 245 . Abweichend von einer offenen disquotalen Gewinnausschüttung,
kann das Ziel auch über eine bewusst verdeckte Gewinnausschüttung erreicht werden.
Selbstverständlich ist diese verdeckte Gewinnausschüttung dann auch als solche in der
Steuererklärung zu erklären – verdeckte Gewinnausschüttungen müssen nicht vom Finanzamt
festgestellt werden, sondern sind – wenn bewusst – als solche zu erklären.
245
BFH-Urteil vom 19.8.1999 – I R 77/96, Tz. 28
237
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
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238
Exemplar für Stefan Mücke
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Gespaltene Gewinnausschüttungen
Gespaltene
Gewinnausschüttungen
Praxisfall 35
Sie haben mit einem Partner gemeinsam eine GmbH gegründet. Sie sind mit 60 % - Ihr
Partner mit 40 % beteiligt. Es wurde ein Gewinn von 100.000 EUR erzielt. Ihr
Mitgesellschafter würde gerne wegen seines privaten Hausbaus seinen Gewinnanteil
ausschütten – Sie wollen Ihren Gewinnanteil in der GmbH belassen. Sie beschließen
daher, dass der Gewinn in Höhe von 40.000 EUR Ihrem Partner ausgeschüttet wird, und
60.000 EUR einer gesonderten personenbezogenen Rücklage zugeführt werden – die
spätere Gewinnausschüttung fließt Ihnen dann alleine zu.
Eine solche „gespaltene Gewinnausschüttung“ wird in der zivilrechtlichen Literatur für zulässig
gehalten. Diese zivilrechtliche Anerkennung ist auch steuerrechtlich anzuerkennen.
Eine gespaltene Gewinnausschüttung führt zumindest beim beherrschenden Gesellschafter zu
einem (fiktiven) Zufluss 246 und er hat den Gewinn zu besteuern 247 . Wird in der
Kapitalertragsteueranmeldung nur der Anteil von 40.000 EUR erklärt, so liegt m. E. eine
Steuerhinterziehung vor.
246
Siehe Seite 152 ff.
247
Niedersächisches FG, Urteil vom 4.7.2019 – 10 K 181/17
239
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
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Falls der beherrschende Gesellschafter das Kapital in der Gesellschaft belassen möchte, dann
bietet sich das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren an. Der beherrschende Gesellschafter gewährt
dann der Gesellschaft ein (fremdübliches) Darlehen.
Gespaltene Gewinnausschüttungen sind bedenklich und
abzulehnen.
Für nicht beherrschende Gesellschafter gilt die Zuflussfiktion nicht. Steuerrechtlich bestehen bei
der Anerkennung und der Nichtbesteuerung keine Bedenken. Zur Vermeidung des Vorwurfs
einer Steuerhinterziehung ist zu empfehlen, den Vorgang im Rahmen der Kapitalertragsteuer-
Anmeldung zu erklären und offen zu legen.
Aber auch beim nicht beherrschenden Gesellschafter (Minderheitsgesellschafter) ist die
gespaltene Gewinnausschüttung grundsätzlich abzulehnen. Nicht aus steuerlichen Gründen,
vielmehr aus wirtschaftlichen Überlegungen. Um die Gewinnausschüttung zu beschließen, ist die
Zustimmung des beherrschenden Gesellschafters erforderlich, d. h. der Minderheits-
Gesellschafter ist auf die gute Laune des Hauptgesellschafters angewiesen, um an seinen
Gewinnanteil zu kommen. Falls die Auszahlung an den Minderheitsgesellschafter bereits im
Beschluss „auf Anforderung des Minderheitsgesellschafters“ vereinbart ist, dann könnte m. E.
auch steuerrechtlich die Zuflussfiktion anzuwenden sein.
240
Exemplar für Stefan Mücke
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Betriebsaufpaltung – Wirtschaftlich „hui“ – steuerlich „pfui“
Betriebsaufspaltung
Wirtschaftlich „hui“ – steuerlich „pfui“
Mit der GmbH, der klassischen Rechtsform zur Haftungsbegrenzung, haben wir unser privates
Vermögen abgesichert. Dem Drittgläubiger steht bei einem plötzlichen Schadensfall oder einer
wirtschaftlichen Schieflage nur das Gesellschaftsvermögen zur Verfügung. Das Privatvermögen
befindet sich im „sicheren Hafen“.
Im Insolvenzfall verwertet der Insolvenzverwalter das gesamte Betriebsvermögen der
Gesellschaft und versucht damit die Gläubiger, soweit es möglich ist teilweise und gleichmäßig
zu befrieden.
Alles was sich in der Gesellschaft befindet, egal ob Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Anlagen
und auch Bargeldrücklagen „kommt unter den Hammer“.
Durch eine Betriebsaufspaltung lässt sich Vermögen des Betriebes
vor einem Gläubigerzugriff schützen.
In der Praxis ist es daher keine Seltenheit, dass Grundstücke, Gebäude oder Investitionen mit
hohem Volumen nicht von der GmbH selbst, sondern von dem Gesellschafter getätigt und die
Anlagen an die eigene GmbH verpachtet werden.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
241
GMBH
Vorteil ist die besprochene weitere Vermögenssicherung. Nachteil ist der höhere
Verwaltungsaufwand, auch müssen zwei Buchhaltungen geführt und zwei Abschlüsse erstellt
werden. Für Anlageninvestitionen von 10.000 EUR also nicht notwendig oder zu empfehlen. Das
Anlagevermögen kann leicht sechs- oder siebenstelle Beträge ausmachen und hier macht der
Mehraufwand zugunsten der Sicherheit Sinn. Gedanklich ist der Mehraufwand wie eine
Versicherungsprämie.
Steuerrechtlich ist zu beachten, dass wenn Sie als Alleingesellschafter Ihrer eigenen GmbH ein
Grundstück überlassen nicht nur wirtschaftlich eine Betriebsaufspaltung entsteht. Auch
steuerrechtlich wird von der Aufspaltung eines Gewerbebetriebes ausgegangen mit der Folge,
dass die überlassenen Anlagen bei Ihnen steuerlich verstricktes Betriebsvermögen werden.
Eine steuerliche Betriebsaufspaltung setzt voraus:
Eine personelle Verflechtung, d. h. in dem Besitzunternehmen und in der
Betriebsgesellschaft können Sie Ihren Willen durchsetzen. Das ist unzweifelhaft dann
gegeben, wenn Sie als Alleineigentümer der Maschinen oder des Grundstücks diese
an Ihre GmbH vermieten, bei der Sie ebenfalls Alleineigentümer sind. Betrieben Sie
die GmbH mit einem weiteren Gesellschafter und haben Sie verfügen nur über 50 %
der Kapitalanteile und Stimmrechte, dann fehlt es an der personellen Verflechtung.
Keine personelle Verflechtung ist auch gegeben, wenn das Grundstück, auf dem sich
das Betriebsgebäude befindet im gemeinsamen Miteigentum mit Ihrer Ehefrau steht.
Selbst wenn Sie Alleingesellschafter der GmbH sind und dort Ihren Willen
durchsetzen können, so können Sie Ihren Willen nicht in dem Besitzunternehmen
durchsetzen, weil Ihnen das Grundstück nur hälftig zum Miteigentum gehört.
Eine sachliche Verflechtung, d. h. Sie müssen der Gesellschaft eine wesentliche
Betriebsgrundlage überlassen. Bei der Vermietung eines Grundstückes mit
Produktionsgebäude besteht kein Zweifel, dass es sich hierbei um eine wesentliche
242
Exemplar für Stefan Mücke
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Betriebsgrundlage handelt. Auch die Vermietung eines Verwaltungsgebäudes 248 ist
als wesentliche Betriebsgrundlage zur beurteilen. Eine Fahrzeugvermietung an die
GmbH soll keine wesentliche Betriebsgrundlage sein; m. E. wäre das aber bei einem
Handelsvertreter nicht eindeutig. Und das Beispiel zeigt schon, dass hier
Abgrenzungsschwierigkeiten entstehen können. Abraten möchte ich Ihnen auch, das
Arbeitszimmer im eigenen Haus an die GmbH zu vermieten 249 , auch hier ist eine
wesentliche Betriebsgrundlage nicht ausgeschlossen – insbesondere dann, wenn
wesentliche Tätigkeiten hier ausgeübt werden oder das Arbeitszimmer der einzige
Betriebsraum ist 250,251 .
Grundsätzlich wollen wir eine steuerrechtliche Betriebsaufspaltung
vermeiden.
Das Vermögen, welches sich im Besitzunternehmen einer steuerlichen Betriebsaufspaltung
befindet, ist steuerrechtlich verstrickt, d. h. es muss beim Verkauf besteuert werden. Dies ist
insbesondere bei Grundstücken nicht gewollt, da diese grundsätzlich Wertsteigerungen erfahren
und diese damit steuerpflichtig werden.
Die Besteuerung tritt nicht nur beim Verkauf von Gegenständen ein, sondern auch, wenn die
Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung entfallen (Wegfall der Verflechtung), weil Sie z. B.
einen Teil Ihrer GmbH-Anteile verkaufen oder weil Sie Ihrem Sohn als Unternehmensnachfolger
einen Teil der GmbH-Anteile übertragen wollen. Dann entsteht sog. trockenes steuerpflichtiges
Einkommen. Einkommen das besteuert werden muss, obwohl kein Geld fließt.
248
BFH-Urteil vom 23. Mai 2000 VIII R 11/99, BStBl. II 2000, 621
249
Dies wird gerne empfohlen, um das Abzugsverbot für die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zu vermeiden.
250
BFH-Urteil vom 29.7.2015 – VI R 16/13, NWB PAAAF-08846, wonach eine Gesamtbildbetrachtung vorzunehmen
ist und alleine der Ort des Sitzes nicht entscheidend sein sollen.
251
Das FG München hat mit Urteil vom 19.4.2021 – 7 K 1162/19, NWB OAAAH-82115, entschieden, dass die
Vermietung eines Arbeitszimmers eines Gesellschaftergeschäftsführers an seine GmbH keine verdeckte
Gewinnausschüttung darstellt. Dieses Urteil ist vielfach die Grundlage zur Empfehlung einer Vermietung –
berücksichtigt aber nicht die Gefahr einer Betriebsaufspaltung
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
243
GMBH
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die sachenrechtlichen Gegenstände
Betriebsvermögen des Besitzunternehmens sind. Auch die GmbH-Anteile an der
Betriebsgesellschaft sind Betriebsvermögen. Wollen Sie GmbH-Anteile im Rahmen der
Unternehmensnachfolge auf Ihren Sohn übertragen, dann müssten Sie zuerst den Gewinn der
Anteile versteuern (trockenes Einkommen), um diese dann als Privatvermögen Ihrem Sohn zu
übertragen.
Für die Praxis bestehen noch folgende besonderen Probleme:
Die unentdeckte Betriebsaufspaltung. Die unentdeckte Betriebsaufspaltung wurde vom
Steuerberater und vom Finanzamt noch gar nicht festgestellt. Dies ist für die laufende
Besteuerung noch gar nicht so problematisch. Problematisch wird es, wenn im Rahmen
einer Betriebsprüfung die Auflösung einer früheren unentdeckten Betriebsaufspaltung
festgestellt wird. Stellen Sie sich vor, die GmbH-Anteile haben einen Wert von 1.500.000
EUR und die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung entfallen. Fallen die
Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung weg, dann liegt eine Betriebsaufgabe vor und
alles Betriebsvermögen wird zum „Verkehrswert“ Privatvermögen. Das Vermögen ändert
nur die Sphäre von steuerlichem Betriebsvermögen zum steuerlichen Privatvermögen –
ohne einen Rechtsträgerwechsel. Die GmbH-Anteile müssen mit 60 % - also 900.000 EUR
versteuert werden; Steuerbelastung 405.000 EUR zuzüglich Solidaritätszuschlags.
Betriebsaufspaltung rein und raus. In diesem Fall besteht die Betriebsaufspaltung nur
kurze Zeit, theoretisch reicht eine juristische Sekunde. Angenommen Sie vermieten das
Betriebsgelände an die GmbH, die Sie mit Ihrem Mitgesellschafter betreiben. Sie und Ihr
Mitgesellschafter sind zu 50 % an der GmbH beteiligt, so dass eine personelle
Verflechtung und eine Betriebsaufspaltung ausscheiden. Ihr Mitgesellschafter stirbt und
Sie übernehmen die Anteile, um diese weiterzuverkaufen. Für die Übergangszeit sind die
Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung jetzt erfüllt. Das Gegenstück zur
Betriebsaufgabe ist die Betriebseröffnung und das Grundstück ist mit dem Verkehrswert
244
Exemplar für Stefan Mücke
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bei der Betriebseröffnung zu bewerten. Bei der Betriebsaufgabe ist das Grundstück
wieder zum Verkehrswert zu bewerten und zu entnehmen. Sie werden zu Recht sagen,
dass die Wertsteigerungen innerhalb der wenigen Tage nicht hoch sein können und das
Besteuerungsrisiko klein. In der Tat, für das Grundstück ist das so. Anders aber für die
GmbH-Anteile. Aufgrund einer speziellen Bewertungsvorschrift sind diese Anteile mit den
Anschaffungskosten bei der Betriebseröffnung zu bewerten. Auch wenn die 50 %igen
Anteile also 750.000 EUR Wert sind, werden diese in der Eröffnungsbilanz mit 12.500
EUR bilanziert. Nur bei der Betriebsaufgabe kommt jetzt der Verkehrswert von 750.000
EUR zum Ansatz. Werden die GmbH-Anteile also nur für ganz kurze Zeit
Betriebsvermögen, dann ist die „bilanzielle Wertsteigerung“ von 725.000 EUR zu
versteuern; Steuern für trockenes Einkommen.
245
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
GMBH
246
Exemplar für Stefan Mücke
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Holding – Der sichere Hafen für Finanzmittel
Holding
Der sichere Hafen für Finanzmittel
Mit der GmbH, der klassischen Rechtsform zur Haftungsbegrenzung, haben wir unser privates
Vermögen abgesichert. Aus dem früheren Abschnitt zum Besteuerungsvergleich 252 haben wir die
steuerlichen Thesaurierungsvorteile festgestellt, wenn Sie die Gewinne Ihrer GmbH nicht
ausschütten, sondern in der Gesellschaft behalten.
Der Besteuerung dadurch zu umgehen, dass wir die Gelder nicht ausschütten, sondern ein
Darlehen in Anspruch nehmen, haben wir eine grundsätzliche Absage erteilt 253 .
Es widerspricht aber auch der Grundidee, die GmbH „Jahr-für-Jahr“ fetter werden zu lassen. Das
mühsam verdiente und aufgebaute Vermögen könnte im Schadensfall oder bei einer
wirtschaftlichen Schieflage „verbrannt werden“.
Auf die Rechtsmacht kommt es an.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich ernsthaft mit der Frage einer kleinen Privat-Holding GmbH zu
beschäftigen. Entweder gleich bei der Gründung Ihrer GmbH oder falls die GmbH bereits besteht
durch eine nachträgliche Implementierung.
252
Siehe Seite 149 ff.
253
Siehe Seite 174 ff.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
247
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Sie
Private
Holding- GmbH
Betriebs-
GmbH
Bei der privaten Holding wird zwischen Ihnen und der Betriebs-GmbH eine zusätzliche (Holding)
Zwischen-GmbH eingeschoben. Sinn und Zweck der Holding-GmbH ist nur, die Anteile an der
Betriebs-GmbH zu halten.
Alle anderen Überlegungen zur Geschäftsführervergütung, Tantieme-Vereinbarungen gelten
fort.
Auf privater Ebene langfristig nicht benötigte Finanzmittel können aber im Gesellschaftsverbund
verbleiben. Nicht in der Betriebs-GmbH - denn dann würden Sie weiterhin als Haftmasse zur
Verfügung stehen – die nicht benötigten Finanzmittel werden in der Zwischen-GmbH geparkt.
Vorteile – das Vermögen steht Drittgläubigern nicht mehr als Haftungsmasse zur Verfügung und
die Besteuerung auf der 2. Ebene mit der Abgeltungssteuer wird ausgesetzt.
248
Exemplar für Stefan Mücke
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Die Zwischen (Holding) GmbH muss von der Gewinnausschüttung im Ergebnis nur 5 %
versteuern 254 . Erhält die Zwischen (Holding) GmbH eine Gewinnausschüttung von 100.000 EUR
dann beträgt das steuerpflichtige Einkommen nur 5.000 EUR und die Steuerbelastung ca. 1.500
EUR (Steuerbelastung 1,5 %).
Nicht nur bei der laufenden Besteuerung bringt die Zwischen (Holding) GmbH Vorteile. Auch
wenn die operative Betriebs-GmbH verkauft wird, gelten die Besteuerungsgrundsätze. Der
Gewinn aus der Veräußerung der GmbH ist nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei – es müssen wieder
nur 5 % besteuert werden. Verkaufen Sie die Anteile an der operativen GmbH für 1.000.000 EUR,
dann sind nur 50.000 EUR steuerpflichtig – die Steuerbelastung beträgt abhängig vom
Gewerbesteuerhebesatz ca. 15.000 EUR (Steuerbelastung 1,5 %).
Die Holding bietet folgende Vorteile:
Steuervorteile bei der laufenden Besteuerung und beim Verkauf der Gesellschaft.
Beseitigung des Besteuerungsrisikos verdeckter Gewinnausschüttungen bei
Schwestergesellschaften.
Steuerfreie Finanzierungen zwischen Schwestergesellschaften 255 .
Verteilung des Geschäftsrisikos und Schutz des physischen Gesellschaftsvermögens durch
Trennung der operativen Geschäfte auf unterschiedliche Gesellschaften.
Bei besonders risikobehafteten Projekten oder Aufträgen können spezielle
Projektgesellschaften implementiert werden.
254
Bezüge sind nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei. Nach § 8b Abs. 5 gelten 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben.
255
Quasi – durch Gewinnausschüttungen und Darlehensgewährungen an die andere Tochtergesellschaft
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
249
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250
Exemplar für Stefan Mücke
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Kapitalistische Betriebsaufspaltung – Das Beste aus allen Welten
Kapitalistische Betriebsaufspaltung
Das Beste aus allen Welten
Die Betriebsaufspaltung mit dem wirtschaftlichen Vorteil, die Haftmasse klein zu halten, kennen
wir bereits. Wir kennen auch die Vorteile der Zwischen-Holding-GmbH.
Lassen Sie uns jetzt die Vorteile aus beiden Welten verbinden. Unsere Strategie ist es, die
Besteuerung in der 2. Stufe zu vermeiden und gleichzeitig die Haftmasse gegenüber
Drittgläubigern klein zu halten.
Anlageninvestitionen werden von der Holding-GmbH getätigt und
an die operative Betriebs-GmbH vermietet.
Mit dieser Strategie erhält die Zwischen-Holding-GmbH eine weitere Daseinsberechtigung.
Ohne eine Zwischen-Holding würden wir zur Erfüllung des Betriebsaufspaltungsgedankens
Gewinne an uns ausschütten – müssten diese mit der Abgeltungssteuer besteuern – und die
verbleibenden 75 % 256 werden für die Anlageninvestitionen verwendet.
256
Abzüglich Solidaritätszuschlags
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
251
GMBH
Unter Einschaltung der Zwischen-Holding GmbH werden 100.000 EUR ausgeschüttet, so dass
nach Abzug der Steuerbelastung bei der Zwischen-Holding-GmbH von 1.500 EUR 257 98.500 EUR
für die Anlageninvestitionen zur Verfügung stehen. Für Anlageninvestitionen stehen damit
28.500 EUR mehr zur Verfügung.
Ob Grundstücksinvestitionen in der Zwischen-Holding durchgeführt werden oder im Rahmen
einer nicht steuerverstrickten wirtschaftlichen Betriebsaufspaltung muss dann im Einzelfall
geprüft und entschieden werden.
257
Einkommen 5 % von 100.000 EUR = 5.000 EUR x 30 % Unternehmenssteuern
252
Exemplar für Stefan Mücke
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Sozialversicherung – Die böse Überraschung
Sozialversicherung
Die böse Überraschung
In den letzten Jahren gab es keine böseren Überraschungen als die Feststellungen im Rahmen
der Sozialversicherungsprüfung, dass der Geschäftsführer abhängig beschäftigt und
beitragspflichtig ist. Für vier Jahre mussten die Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialkassen
nachgezahlt werden.
Haben Sie ein Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung erzielt und
waren Sie privat versichert, dann zahlen Sie doppelt Krankenversicherungsbeiträge, durch
Nachzahlung in die gesetzliche Pflichtversicherung und in der Vergangenheit fortlaufend in die
private Krankenversicherung. Eine Erstattung der Beiträge von der privaten Krankenversicherung
scheidet aus.
Praxisfall 36
Als Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH wird bei Ihnen bei der Lohnauszahlung
Lohnsteuer einbezahlten und abgeführt. Weder zahlen Sie Arbeitnehmerbeiträge zur
Sozialversicherung noch zahlt die GmbH Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
Ein Gesellschaftergeschäftsführer ist nicht per se kraft seiner Kapitalbeteiligung selbständig tätig,
sondern muss, um nicht als abhängig beschäftigt angesehen zu werden, über eine
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
253
GMBH
Gesellschafterstellung hinaus die Rechtsmacht besitzen, durch Einflussnahme auf die
Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft bestimmen zu können 258 .
Auf die Rechtsmacht kommt es an.
Sind Sie Alleingesellschafter Ihrer GmbH, dann müssen Sie sich keine Gedanken machen, Sie sind
sicher nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und Sie sind nicht Arbeitnehmer in
der Sozialversicherung.
Gleiches gilt, wenn Sie Mehrheitsgesellschafter sind – Sie verfügen also über mehr als die Hälfte
des Stammkapitals. Damit haben Sie maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft und Sie können
(keine untypischen Satzungsregelungen unterstellt) in den Gesellschafterversammlungen Ihren
Willen durchsetzen – quasi im Alleingang 259 .
Als Gesellschafter, der über die Hälfte – also 50 % des Stammkapitals verfügt, können Sie zwar
Ihren Willen in den Gesellschafterversammlungen nicht immer durchsetzen, Sie können aber
verhindern, dass gegen Ihren Willen „keine Ihnen nicht genehme Beschlüsse“ gefasst werden.
Haben Sie weniger als 50 % am Stammkapital/Stimmrechte, stehen Sie grundsätzlich in einem
abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Ihre Geschäftsführervergütungen sind
sozialversicherungspflichtig. Dies gilt dann nicht, wenn Sie eine umfassende (echte oder
qualifizierte), die gesamte Unternehmenstätigkeit erfassende Sperrminorität haben. Eine nur auf
bestimmte Gegenstände begrenzte Sperrminorität ist nicht geeignet, die Rechtsmacht zu
vermitteln 260 .
258
BSG, Urteil vom 8.7.2020 – B 12 R 26/18 R, NWB BAAAH-68660
259
BSG, Urteil vom 14.3.2018 – B 12 KR 13/17 R, NWB LAAAG-86967
260
BSG, Urteil vom 14.3.2018 – B 12 KR 13/17 R, NWB LAAAG-86967, mwN.
254
Exemplar für Stefan Mücke
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Bei einer Gesellschaft mit drei gleichberechtigten Gesellschaftern sind alle drei Gesellschafter
sozialversicherungspflichtig. Ggf. bestehende gleichgerichtete Interessen verleihen keinem die
notwendige Rechtsmacht.
Bei einem Fremdgeschäftsführer scheidet eine selbständige Tätigkeit grundsätzlich aus 261 .
Abweichend zur früheren Auffassung können daher Stimmbindungsabreden außerhalb des
Gesellschaftsvertrages oder Veto-Rechte zwischen dem Gesellschafter und anderen
Gesellschaftern die notwendige Rechtsmacht nicht vermitteln 262 .
Die frühere sog. Kopf-und-Seele-Rechtsprechung und die „Schönwetterselbständigkeit“ bei
familiärer Verbundenheit oder Rücksichtnahme in einer Familien-GmbH wurden längst
aufgegeben 263 .
Die Rechtsprechung verlangt eine Rechtsmacht, die sich direkt aus dem Gesellschaftsvertrag
ergibt. Hieraus ergeben sich aber auch Gestaltungspotentiale. So kann bewusst über
Stimmrechtsvereinbarungen oder die Vereinbarung der Einstimmigkeit Gesellschaftern eine
satzungsmäßige Rechtsmacht verliehen werden, die über Stimmbindungsverträge
zurückgenommen werden können. Entsprechendes gilt bei Treuhandverträgen.
Das Risiko einer nachträglichen Feststellung einer Sozialversicherungspflicht ist immens. Es
empfiehlt sich daher immer die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung über ein bindendes
Statusfeststellungsverfahren 264 .
261
BSG, Urteil vom 8.7.2020 – B 12 R 26/18 R, NWB BAAAH-68660
262
BSG-Urteil vom 11.11.2015 – B 12 KR 13/14 R, zu Veto-Rechte BSG-Urteil vom 11.11.2015 – B 12 KR 10/14 R und
LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 27.7.2021 – L2 BA 5/21, NWB EAAAH-96416 und Dr. Bosse in NWB Nr. 52,
NWB WAAAI-00599
263
BSG-Urteile v. 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R NWB GAAAE-22492 und B 12 R 14/10 R NWB KAAAE-29789
264
§ 7a SGB IV, Anfrageverfahren
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255
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256
Exemplar für Stefan Mücke
Umwandlung und Unternehmenstransaktionen
Umwandlung und
Unternehmenstransaktionen
257
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258
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UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
GmbH-Gründung – vom Einzelunternehmen verheerend zur GmbH
GmbH
vom Einzelunternehmen
verheerend zur GmbH
Praxisfall 37
Sie haben Ihre unternehmerische Tätigkeit als Einzelunternehmer gestartet. Die
Geschäfte laufen sehr gut – Sie erzielen jährlich einen Gewinn von 200.000 EUR, nach
Abzug eines gedachten Unternehmerlohnes von 120.000 EUR verbleibt ein Gewinn von
80.000 EUR. Zur Sicherung Ihres privaten Vermögens melden Sie zum 31.12.01 Ihr
Einzelunternehmen ab und führen ab 1.1.02 Ihre Tätigkeit in der neu gegründeten GmbH
mit einem Stammkapital von 25.000 EUR, das Sie bar eingebracht haben.
Leider keine Seltenheit. Und häufig sind dabei sogar Steuerberater beteiligt. Ich habe vor zwei
Jahren ein Mandat verloren, weil ich gesagt habe, dass das nicht geht – ein anderer
Berufskollege, hat dem Mandanten erzählt, dass das kein Problem ist.
Und Nein – das geht nicht – das dürfen Sie so niemals machen!
Steuerrechtlich ist vorliegend eine verdeckte Einlage anzunehmen. Eine verdeckte Einlage nicht
nur hinsichtlich materieller Gegenstände – nein, die verdeckte Einlage umfasst auch einen
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
259
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
Firmen- oder Geschäftswert, der unentgeltlich übergeht 265 . Steuerrechtlich wird quasi
unterstellt, dass Sie Ihren Betrieb oder Ihre Praxis an die eigene GmbH verkauft haben.
Verdeckte Einlagen sind bei Gesellschaftsgründungen zwingend zu
vermeiden.
Bei einem jährlichen Gewinn von 80.000 EUR wird das Finanzamt den Wert Ihres Unternehmens
mit 1.100.000 EUR bewerten 266 . Sie müssen im Grundsatz einen Gewinn von 1.100.000 EUR
versteuern.
Es kommt jetzt nicht darauf an, ob Sie einen Gewinn von 1.100.000 EUR versteuern müssen oder
es Ihnen gelingt, über ein Sachverständigengutachten eines oder mehrerer Wirtschaftsprüfer
nachzuweisen, dass der Wert vielleicht „nur“ 600.000 EUR beträgt und Sie daher „nur“ 600.000
EUR versteuern müssen. Sie sehen die Dimension um die gestritten wird. Es geht darum eine
unnötige, ungewollte Besteuerung bei der Gesellschaftsgründung vollständig zu vermeiden.
Für die Etablierung bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Die errichten die GmbH als Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung.
Sie belassen das Anlagevermögen in Ihrem Einzelunternehmen und verpachten den
Betrieb an die GmbH. Das hat wirtschaftlich den Vorteil, dass das Anlagevermögen dem
Gläubigerzugriff bei der GmbH im Schaden- oder Insolvenzfalle entzogen und geschützt
ist. Nachteil ist, dass Sie dann zwei Betriebe haben – quasi zwei Buchhaltungen, zwei
Abschlüsse, höheren Verwaltungsaufwand, der sich aber lohnen kann!
Sie bringen Ihren Betrieb im Rahmen einer Einbringung in die neue GmbH ein. Diese
Einbringung kann nach § 20 UmwStG auf Antrag und unter Voraussetzungen
265
BFH-Urteil vom 24.3.1987 – I R 202/83, BStBl. 1987 II S. 705
266
Vereinfachtes Ertragswertverfahren §§ 199 ff. BewG; der Kapitalisierungsfaktor nach § 203 BGB beträgt 13,75.
260
Exemplar für Stefan Mücke
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
steuerneutral erfolgen. Diese Einbringung kann durch Einzelrechtsnachfolge oder ggf.
auch durch Ausgliederung nach § 152 UmwG - mit dem Vorteil der
Gesamtrechtsnachfolge – erfolgen.
Berater, die mit dem Umwandlungsrecht nicht vertraut sind, empfehlen die „unmögliche“
Bargründung, statt den Mandanten an einen Berufskollegen in dieser Angelegenheit zu
verweisen.
Das gleiche Problem besteht auch bei einer sog. verschleierten Sacheinlage. Hier erfolgt die
Neugründung der GmbH als Bargründung. Anschließend verkauft der Unternehmer sein
Anlagevermögen an die neue GmbH, was schon gesellschaftsrechtlich nicht zulässig ist
(Verbotene Rückzahlung der Stammeinlage). Der Firmenwert wandert zeitlich unentgeltlich mit
in die GmbH und führt zu einer verheerenden verdeckten Einlage.
Trostpflaster bei der verunglückten Gründung ist, dass die Anschaffungskosten der GmbH um
1.100.000 EUR steigen. Diese Kosten können Sie bei einem späteren Verkauf oder einer
Liquidation steuerrechtlich verrechnen – also vielleicht in 30 Jahren – und dann auch nur mit 60
% (Teileinkünfteverfahren).
261
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
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UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
Betriebs- und Praxisveräußerung – Das sollten Sie beachten und nicht übersehen
Betriebs-/Praxisveräußerung
Das sollten Sie beachten und nicht
übersenden
Praxisfall 38
Mit 60 Jahren wollen Sie sich jetzt dem Lebensherbst widmen und mehr private Zeit
verbringen. Sie verkaufen Ihren Betrieb (oder Praxis). Den passenden Nachfolger haben
Sie gefunden und Sie erzielen einen Verkaufspreis von 750.000 EUR.
Das steuerliche Betriebsvermögen für Anlagengegenstände und sonstige
Vermögenspositionen wird in der Bilanz mit 100.000 EUR auswiesen. Die Büroräume im
eigenen Zweifamilienhaus wurden aus Vorsicht nicht bilanziert, um später keine stillen
Reserven versteuern zu müssen.
Wie so oft in der Praxis - ganz können Sie es nicht lassen. Einmal Unternehmer – immer
Unternehmer. Entsprechend der Verkaufsvereinbarung mit dem Erwerber sind Sie
berechtigt, Ihre Tätigkeit in ganz geringem Umfang in Ihren bisherigen Räumen
fortzuführen. Auf die fortgeführte Tätigkeit entfällt ca. 8 % der bisherigen Umsätze.
Es gibt keinen Zweifel, dass auch der Gewinn aus der Veräußerung des Einzelunternehmens oder
der Praxis steuerpflichtig ist. Der Veräußerungsgewinn gehört beim Verkauf eines Betriebes mit
zu den gewerblichen Einkünften, bei der Veräußerung einer Praxis mit zu den selbständigen
Einkünften.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
263
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
Das steuerrechtlich Interessante und Besondere ist aber, dass ein solcher Veräußerungsgewinn
abweichend von der Tarifbelastung (Spitzensteuersatz 267 42 % oder Reichensteuer 45 %)
anders – ermäßigt besteuert werden kann.
Die ermäßigte Besteuerung mit dem „halben Steuersatz“ haben wir bereits im Abschnitt ab Seite
47 besprochen. Wir erinnern uns – der halbe Steuersatz kann nur einmal im Leben in Anspruch
genommen werden.
Der „halbe Steuersatz“ macht es so interessant, einen Gewinn als Veräußerungsgewinn
einzustufen. Die Vergünstigung will vermeiden, dass über Jahre angesammelte stillen Reserven
aufgrund einer „zusammengeballten“ Realisierung dem progressiven Steuertarif zu unterwerfen
sind und setzt diese Zusammenballung aber auch voraus 268 . Keine zusammengeballte
Realisierung ist gegeben, wenn aufgrund einer einheitlichen Planung und in engem zeitlichen
Zusammenhang wesentliche Betriebsgrundlagen ohne Aufdeckung der stillen Reserven aus dem
Betriebsvermögen ausgeschieden sind – oder besser ausgedrückt aus dem Betriebsvermögen
„verschoben“ 269 wurden (Gesamtplanrechtsprechung) 270 . Ist der Gewinn nicht als
Veräußerungsgewinn – sondern als „laufender Gewinn“ zu bewerten, dann muss der Gewinn voll
– ohne Vergünstigungen - versteuert werden.
Nicht jeder Gewinn aus einer (gefühlten) Betriebs- oder
Praxisveräußerung ist ermäßigt zu besteuern.
267
Zum Steuertarif siehe Seite 15 ff.
268
BFH-Urteil vom 2.10.1997 - IV R 84/96, BStBl. 1998 II S. 104
269
Zur Vorbereitung von vorweggenommenen Erbfolgeregelungen können Vermögenswerte vorab aus dem
Betriebsvermögen in andere Einheiten verschoben werden, BFH-Urteil vom 16.12.2015 – IV R 8/12, BStBl. 2017 II S.
766, BFH-Urteil vom 29.11.2017 – I R 7/16
270
Falls Sie bei einem späteren Verkauf Ihres Betriebes z. B. das Grundstück zurückbehalten wollen, so ist frühzeitig
der Verkauf zu strukturieren, damit nicht die Rechtsprechung zum Gesamtplan greift. Am besten besprechen Sie
sich gleich heute darüber mit einem Steuerberater. BFH-Urteil vom 6.9.2000 IV R 18/99, BStBl. 2001 II S. 229; die
Aufgabe der Gesamtplanrechtsprechung zu § 6 Abs. 3 oder Abs. 5 EStG hat keinen Einfluss auf die
Gesamtplanrechtsprechung bei der Betriebsveräußerung; BFH-Urteil vom 17.12.2014 – IV R 57/11, BStBl. 2015 II S.
536, BFH-Urteil vom 6.12.2015 – VI R 8/12, BStBl. 2017 II S. 766, BMF-Schreiben zu § 6 Abs. 3 EStG vom 20.11.2019,
Tz. 16
264
Exemplar für Stefan Mücke
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs liegt vor, wenn der Betrieb mit seinen
wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass
der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann. Nicht erforderlich ist, dass
der Erwerber den Betrieb tatsächlich fortführt 271 .
Ein Veräußerungsgewinn setzt Folgendes voraus und es ist Folgendes zu beachten:
Sie müssen den Betrieb oder die Praxis „im Ganzen“ verkaufen. Im Ganzen setzt die
Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen voraus 272 . Wesentliche Grundlagen
sind alle Wirtschaftsgüter, die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind
(funktionale Betrachtung). Bei Grundstücken sollte man stets von einer wesentlichen
Betriebsgrundlage ausgehen 273 . In einem Betrieb gehören selbst Maschinen dazu, auch
wenn es Standardmaschinen sind. Die den begünstigten Steuersatz rechtfertigende
geballte Auflösung der stillen Reserven führt dazu, dass zu den wesentlichen Grundlagen
auch die Wirtschaftsgüter gehören, die zwar nicht funktional erforderlich sind, aber in
denen erhebliche stille Reserven vorhanden sind (quantitative Betrachtung) 274 . Für
Betriebsveräußerungen gilt eine kombinierte funktional-quantitative
Betrachtungsweise 275 .
Wird der Betrieb ohne das Betriebsgrundstück verkauft und dieses dem Erwerber
pachtweise überlassen, so liegt eine Betriebsveräußerung nicht vor. Das Grundstück wird
bei Einstellung jeglicher gewerblicher Tätigkeit Privatvermögen und es ist eine
begünstigte Betriebsaufgabe anzunehmen. Bei einem Verkauf und Vermietung des
Grundstücks an die eigene GmbH scheitert jedoch jegliche Vergünstigung 276 .
271
R. 16 Abs. 1 EStR
272
BFH-Urteil vom 12. 12. 2000 - VIII R 10/99
273
Zum Dachgeschoss einer Steuerberatungskanzlei, BFH-Urteil vom 14.02.2007 - XI R 30/05, BStBl. 2007 II S. 524
274
BFH-Urteil, BStBl. 1996 II S. 409
275
BFH-Urteil vom 14.02.2007 - XI R 30/05, BStBl. 2007 II S. 524
276
BFH-Urteil vom 24.10.2001 – X R 118/98
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
265
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
Neben der Veräußerung im Ganzen ist Voraussetzung, dass Sie gleichzeitig die bisherige
Tätigkeit einstellen (Tätigkeitseinstellung) 277 . Sowohl die gewerblichen Einkünfte als auch
freiberufliche Einkünfte haben eine tätigkeitsbezogene Komponente 278 und diese durch
den betrieblichen Organismus bestimmte Tätigkeit muss aufgegeben werden.
Bei einem Praxisverkauf muss die Tätigkeit am bisherigen örtlichen Wirkungskreis
eingestellt werden. Andernfalls würde bei einer fortdauernden Tätigkeit eine weitere
Nutzung der persönlichen Beziehungen zu früheren Kunden, Mandanten oder Patienten
auf eigene Rechnung des Veräußerers naheliegen und schon deshalb an der
erforderlichen definiten Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen – nämlich des
Praxiswertes – scheitern 279 . Für den örtlichen Wirkungskreis – also die räumliche
Entfernung oder die Vergleichbarkeit der Betätigung ist immer anhand der Umstände des
Einzelfalls zu entscheiden; Einzelfallentscheidungen sind in der Gestaltung immer
problematisch, da nicht mit Sicherheit vorhersehbar.
Eine spätere „Wiederaufnahme“ der Tätigkeit ist für eine anerkannte
Betriebsveräußerung nicht schädlich. Die unschädliche Wiederaufnahme setzt aber eine
Einstellung für eine gewisse Zeit voraus. Eine starre zeitliche Grenze (Wartezeit) hat die
Rechtsprechung bisher (leider) nicht bestimmt. Auch hier sind die Umstände des
Einzelfalls entscheidend. Ein Zeitraum von zwei bis drei Jahren „kann“ ausreichend
sein 280 .
Unschädlich ist, wenn Sie als Veräußerer für den Erwerber tätig werden, sei es als
Arbeitnehmer oder als freier Mitarbeiter 281 . Der Erwerber verwertet damit rechtlich und
277
BFH-Urteil vom 3.10.1984 – I R 119/81, BStBl. 1985 II S. 245, BFH-Urteil vom 12.6.1996 – XI R 56/95, 57/95, BStBl.
1996 II S. 527
278
Die gewerblichen Einkünfte setzen eine mit Gewinnerzielungsabsicht unternommene, selbständige und
nachhaltige „Tätigkeit“ voraus. Freiberufliche Einkünfte sind sowieso von der Tätigkeit geprägt.
279
BFH-Urteil vom 21.8.2018 – VIII R 2/15, BStBl. 2019 II S. 64 m. w. N.
280
BFH-Urteil vom 11.2.2020 – VIII B 131/19, NWB BAAAH-43734
281
Zum Problem der Scheinselbständigkeit von freien Mitarbeitern siehe Seite 275 ff.
266
Exemplar für Stefan Mücke
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
wirtschaftlich die früheren Geschäftsbeziehungen 282 . Wird die Tätigkeit „pro forma“ über
einen anderen Unternehmer abgerechnet oder eine eigene GmbH „vorgeschaltet“, so
betrachten wir dies als schädlich.
Unschädlich ist auch eine geringfügige Fortführung der bisherigen Tätigkeit 283 . Eine
solche liegt vor, wenn die auf sie entfallenden Umsätze in den letzten drei Jahren vor der
Veräußerung weniger als 10 % der gesamten Einnahmen ausgemacht haben. Diese 10%-
Geringfügigkeitsgrenze hat die Rechtsprechung 284 entwickelt und bestimmt und kann in
der Gestaltung berücksichtigt werden. Während früher die Finanzverwaltung neue
Mandanten/Patienten stets als schädlich betrachtet hat, können heute neue Kunden –
unter Einhaltung der 10 %-Grenze – gewonnen werden 285 .
Unschädlich ist auch, wenn bei einer Veräußerung unwesentliches Betriebsvermögen
zurückbehalten wird (Zurückbehaltung unwesentlicher Betriebsvermögen) 286 . Anders
ausgedrückt und erforderlich ist aber, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen
mitverkauft werden. Für den Betrieb unwesentliche Gegenstände müssen nicht
mitverkauft werden, sondern können privatisiert und so die stillen Reserven aufgedeckt
werden 287 . Ob eine wesentliche Betriebsgrundlage vorliegt, bereitet in der Praxis
Schwierigkeiten und steht daher unter einem Anerkennungsvorbehalt; ggf. kann dann
aber eine begünstigte Betriebsaufgabe vorliegen.
Bei einer teilentgeltlichen Veräußerung, z. B. auf den Sohn oder die Tochter, gilt die sog.
Einheitstheorie, d. h. der Vorgang ist nicht in ein voll entgeltliches und ein voll
282
BFH-Urteil, BStBl. 2019 II S. 64
283
BFH-Urteil vom 7.11.1991 – IV R 14/90, BStBl. 1992 II S. 457, BFH-Urteil vom 6.8.2001 XI B 5/00, BFH/NV 2001 S.
1561
284
BFH-Urteil, BStBl. 1992 II S. 457, BFH-Beschluss in BFH/NV 2001 S. 33 und 2001 S. 1561
285
FinMin Sachsen-Anhalt vom 14.5.2020 unter Anerkennung der BFH-Rechtsprechung, BFH vom 11.2.2020 VIII B
131/19
286
BFH-Urteil vom 26.5.1993 – X R 101/90, BStBl. 1993 II S. 710
287
Analoge Anwendung des § 16 Abs. Abs. 3 Satz 7 EStG; BFH-Urteil vom 29.4.2008 - VIII R 98/04, BStBl. II 2008,
BFH-Urteil vom 29.10.1987 - IV R 93/85, Tz. 3
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267
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
unentgeltliches Geschäft zu zerlegen 288,289 . Übersteigt der Veräußerungspreis das
Kapitalkonto wird ein Gewinn für einen entgeltlichen Vorgang erzielt. Unterschreitet der
Veräußerungspreis das Kapitalkonto ist von einem voll unentgeltlichen Vorgang
auszugehen. Bei einer teilentgeltlichen Veräußerung dürften die Vergünstigungen nicht
gewährt werden, weil nicht alle stillen Reserven aufgedeckt werden – es kommt nicht zur
zusammengeballten Realisierung. Die Rechtsprechung erkennt bisher - wohl aus Gründen
der Rechtskontinuität - die Begünstigungen an 290 . Durch einen teilentgeltlichen Verkauf
ergeben sich – bis zur Grenze eines Gestaltungsmissbrauches – Gestaltungsmöglichkeiten,
z. B. bei Ehegatten.
Höchste Vorsicht ist bei der Vereinbarung von variablen Kaufpreisen bzw. Earn-Out-
Klauseln oder nachlaufenden „Gewinnbeteiligungen“ geboten. Der nachlaufende Gewinn
wird nicht zum Zeitpunkt der Veräußerung erzielt, so dass es an der einmaligen
Realisierung – die Zusammenballung – fehlt 291 .
Wird der Veräußerungsgewinn (ganz oder teilweise) in eine steuerliche Rücklage nach §
6b EStG eingestellt, so führt dies zum Verlust der Vergünstigungen 292 .
In dem Veräußerungsgewinn kann auch Gewinn enthalten sein, der dem
Teileinkünfteverfahren unterliegt, z. B. wenn zum Betriebsvermögen eine GmbH-
Beteiligung gehört. Diese Einkünfte sind von dem „halben Steuersatz“ ausgenommen, da
diese mit 40 % steuerfrei sind (keine Doppelbegünstigung) 293 .
288
BFH-Urteil vom 10.7.1986 – IV R 12/81, BStBl. II 1986, 811
289
Liegt keine Betriebsveräußerung, sondern eine Betriebsaufgabe vor -eine Abwicklung des Betriebs – dann sind
die Grundsätze der Einheitstheorie nicht anwendbar, BFH-Urteil vom 22.10.2013 – X R 14/11
290
Beim teilentgeltlichen Verkauf „entäußert“ der Unternehmer sein gesamtes Betriebsvermögen, einschließlich
noch weiterer vorhandener stiller Reserven. Diese (mitverkauften) stillen Reserven können bei diesem Unternehmer
nicht mehr besteuert werden, was den Finanzgerichten für die Gewährung der Vergünstigungen bisher ausreicht, so
auch BFH-Urteil vom 10.7.1986 – IV R 12/81.
291
BFH-Urteil vom 14.5.2002 – VIII R 8/01, BStBl. 2002 II S. 532; zur Veräußerung von GmbH-Anteilen nach § 17
EStG siehe BFH-Urteil vom 19.12.2018 – I R 71/16, BStBl. 2019 II S. 493, so auch Böttcher in GStB 2020 S. 140
292
§ 34 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 34 Abs. 3 Satz 6 EStG
293
§ 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG
268
Exemplar für Stefan Mücke
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
Neben dem „halben Steuersatz“ gewährt der Gesetzgeber noch eine weitere Vergünstigung,
nämlich einen Freibetrag in Höhe von 45.000 EUR 294 . Der Freibetrag ist zu kürzen, soweit der
Veräußerungsgewinn die Grenze von 136.000 EUR übersteigt. Im Ergebnis bedeutet das, dass ab
einem Veräußerungsgewinn von 181.000 EUR der Freibetrag völlig „weggekürzt“ wird.
Der Freibetrag setzt voraus, dass Sie im Zeitpunkt des Verkaufs das 55. Lebensjahr vollendet
haben oder sozialversicherungsrechtlich dauernd berufsunfähig sind. Der Freibetrag wird nur auf
Antrag gewährt und ist nur einmal im Leben zu gewähren.
Der Freibetrag von 45.000 EUR kann nur einmal im Leben in
Anspruch genommen werden.
Der Antrag ist daher wohl überlegt zu stellen. Bleibt wegen der vorgenannten Kürzung nur ein
kleiner Freibetrag übrig, so sollte der Freibetrag „gespart“ werden 295 . Der Freibetrag und der
halbe Steuersatz – die jeweils nur einmal im Leben genutzt werden können – sind unabhängig
voneinander. Der Freibetrag ist auch verbraucht, wenn er früher zu Unrecht gewährt wurde 296
Soweit im Veräußerungsgewinn Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren enthalten sind, wird
der Freibetrag für eine Meistbegünstigung 297 vorrangig – auf diese nicht dem „halben
Steuersatz“ unterliegenden Einkünfte – verrechnet 298 .
294
§ 16 Abs. 4 EStG bzw. § 18 Abs. 3 EStG
295
Das gilt nicht, wenn die Nutzung des Freibetrages in der Zukunft ausgeschlossen ist.
296
BFH-Urteil vom 21.7.2009 – X R 2/09, BStBl. 2009 II S. 963
297
Nachdem das Gesetz keine Verrechnungsreihenfolg vorsieht, hat der BFH sich für die Berechnung entschieden,
die dem Steuerpflichtigen die höchstmögliche Tarifermäßigung zu Gute kommen lässt. BFH-Urteil vom 14.7.2020 – X
R 61/08, BStBl. 2010 II S. 1011
298
BFH-Urteil vom 14.7.2010 – X R 61/08, BStBl. 2010 II S. 1011
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269
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
Verkaufen Sie Ihren Betrieb gegen langfristig wiederkehrende Bezüge, um Ihre Versorgung zu
sichern, so liegen Bezüge vor, die einer Leibrente gleichen. Eine echte Leibrente ist nicht
erforderlich – eine Zahlung mit mehr als 10 Jahren 299 ist ausreichend. Obwohl auch eine
Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge im Zeitpunkt der Veräußerung zu besteuern wäre,
gewähren die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung ein Wahlrecht zwischen
Sofortbesteuerung oder „Zuflussbesteuerung“ 300 . Die Sofortbesteuerung ist primär, die
Zuflussbesteuerung nachrangig und muss beantragt werden.
Bei der Zuflussbesteuerung erfolgt die Besteuerung, sobald die Raten das Kapitalkonto
übersteigen (ratierliche und gestreckte Aufdeckung und Versteuerung der stillen Reserven). Eine
Aufteilung der Raten in einen Zins- und Tilgungsanteil erübrigt sich, da die Raten insgesamt als
„nachlaufende“, nachträgliche gewerbliche/freiberufliche Einkünfte (§ 24 EStG) zu versteuern
sind 301 .
Veräußerungen mit Festbetrag und wiederkehrenden Leistungen
können gut in der Gestaltungsberatung genutzt werden.
Besteht der Veräußerungspreis aus einem Festbetrag und wiederkehrenden Bezügen, so ist der
Festbetrag sofort zu versteuern. Für diese Sofortbesteuerung erkennt die Rechtsprechung 302 den
ermäßigten Steuersatz an, obwohl es an der zusammengeballten Besteuerung fehlt. Ein gutes –
aber fragliches Ergebnis, bei dem immer ein Restrisiko in der zukünftigen Anerkennung bleibt.
299
BFH-Urteil vom 15.6.2010 - X R 36/08, BFH/NV 2017 S. 4, Tz. 46
300
BFH-Urteil vom 26.7.1984 – IV R 137/82, BStBl. 1984 II S. 829
301
Eine Besteuerung mit der Abgeltungssteuer kommt nicht in Betracht, da der Kaufpreisanspruch
(Rest)Betriebsvermögen bleibt. Anders bei der Sofortbesteuerung – dort wird die Kaufpreisforderung
Privatvermögen, BFH-Urteil vom 5.11.2019 – X R 12/17, BStBl. 2020 II S. 262
302
BFH-Urteil vom 10.7.1991 X R 79/90
270
Exemplar für Stefan Mücke
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
In unserem Praxisfall 38 liegt eine Betriebsveräußerung nicht vor. Die Fortführung der Tätigkeit
ist als geringfügig zu beurteilen, da die 10%-Grenze nicht überschritten wird. Problematisch sind
aber die Betriebsräume im eigenen Haus. Dass diese bisher nicht bilanziert wurden, ändert
nichts an der Verstrickung und an der Betriebsvermögenseigenschaft. Aufgrund der Fortführung
der Tätigkeit ist es auch nicht möglich, diese zu privatisieren und die stillen Reserven
aufzudecken. Das wäre nämlich für die Vergünstigung erforderlich. Sie brauchen daher eine
Lösung, wie das Grundstück privatisiert werden kann – oder einen Engel, der dafür sorgt, dass
keiner die Büroräume entdeckt.
271
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
272
Exemplar für Stefan Mücke
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
Veräußerung eines Gesellschaftsanteils – Anteile an einer GbR, OHG oder KG
Veräußerung eines Gesellschaftsanteils
Anteile an Personengesellschaften wie
GbR, OHG oder KG
Wie auch die Veräußerung eines Betriebes oder Praxis ist auch der (zivilrechtliche) Verkauf eines
Gesellschaftsanteils an einer GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG oder PartG steuerpflichtig. Das
Steuerrecht spricht vom Verkauf eines Mitunternehmeranteils.
Die Frage, ob eine Besteuerung stattfindet, ist damit geklärt. Offen bleibt die Frage, ob der
Verkauf der normalen Tarifbelastung (Spitzensteuersatz 42 % bzw. Reichensteuer 45 %) oder
dem ermäßigten, dem sog. „halben Steuersatz“ 303 , unterliegt.
Praxisfall 39
Sie (50 %) betreiben mit Herrn Meister (50 %) gemeinsam einen Betrieb oder eine Praxis.
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge verkaufen Sie Herrn Jung die Hälfte Ihrer Anteile
(25 %) und erzielen einen Gewinn von 400.000 EUR. Die zurückbehaltenen Anteile von 25
% werden in vier Jahren zum bereits festgelegten Wert von ebenfalls 400.000 EUR von
Herrn Jung übernommen.
Gewinne sind mit dem „halben Steuersatz“ zu besteuern, wenn es sich um einen
Veräußerungsgewinn handelt. Zum Veräußerungsgewinn gehört auch der Gewinn aus der
303
zum „halben Steuersatz“ siehe Abschnitt auf Seite 45 ff.
273
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
Veräußerung des gesamten Gesellschaftsanteils (Mitunternehmeranteils) 304 . Notwendig für die
Einordnung als Veräußerungsgewinn ist also, dass der gesamte Mitunternehmeranteil verkauft
wird 305 . Wird wie im Praxisfall 39 nur ein Teil des Mitunternehmeranteils verkauft, dann ist ein
laufender Gewinn anzunehmen, der mit der normalen Tarifbelastung zu besteuern ist. Der
Verkauf löst eine Einkommensteuer in der Tarifbelastung von 224.000 EUR zzgl.
Solidaritätszuschlag aus; wäre ein Veräußerungsgewinn anzunehmen, würde die
Steuerbelastung nur 125.440 EUR ausmachen; eine Ersparnis von 98.560 EUR.
Nicht begünstigte Veräußerungsgewinne unterliegen der vollen
Tarifbelastung und lösen zusätzlich Gewerbesteuer aus.
Neben der Tarifbelastung ist zu berücksichtigen, dass der Gewinn aus Ihrem Verkauf auch
Gewerbesteuer auslöst; die Gewerbesteuer hat die Gesellschaft zu zahlen – trifft als auch Ihren
bisherigen Mitgesellschafter 306 .
304
§ 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG
305
Bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils kann ähnlich wie bei einer Betriebsaufgabe eine
zeitraumbezogene Betrachtung erfolgen, wenn ein Veräußerungsplan („Gesamtplan“, diesmal im positiven Sinne)
mehrere Teilakte umfasst, BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 376, BFH-Beschluss vom 22.11.2013 – III B 35/12. Bei dem
Zeitraum kann auf den für die Betriebsaufgabe akzeptierten Zeitraum (Abwicklungszeitraum) zurückgegriffen
werden. Eine feste Zeitspanne lässt sich dafür nicht bestimmen und ist nach der Rechtsprechung immer im Einzelfall
zu beurteilen, was gleichzeitig ein erhebliches Anerkennungsrisiko bedeutet.
306
Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Es können sich jedoch nicht anrechnungsfähige
Belastungen ergeben, so dass in den Gesellschaftsverträgen vorzusehen ist, dass die Belastung von dem
veräußernden Gesellschafter zu tragen ist.
274
Exemplar für Stefan Mücke
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
Teilanteilsverkauf – laufende Einkünfte durch Gewinnvorabmodell
Teilanteilsverkauf
laufende Einkünfte durch das
Gewinnvorabmodell
Praxisfall 40
Sie (50 %) betreiben mit Herrn Meister (50 %) gemeinsam einen Betrieb oder eine Praxis.
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge verkaufen Sie Herrn Jung die Hälfte Ihrer Anteile
(25 %). Nachdem Sie wissen, dass ein Teilanteilsverkauf (also nur ein Teil Ihres
Gesellschaftsanteils) nicht begünstigt ist, vereinbaren Sie mit Herrn Jung, dass er keinen
festen Kaufpreis bei Eintritt zahlen muss, sondern dass Sie in den nächsten 4 Jahren
zulasten seines Gewinnanteils einen Vorabgewinn von jeweils 100.000 EUR erhalten.
Mit der Übertragung des Gesellschaftsanteils im Umfang von 25 % wird ein Gewinn aus einem
Veräußerungsgeschäft realisiert. Die Veräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen
Eigentums auf den Erwerber verwirklicht. In diesem Zeitpunkt entsteht der Gewinn, und zwar
unabhängig davon, ob der Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist
und wann der Verkaufserlös tatsächlich zufließt 307 .
Von diesem Grundsatz der Sofortrealisierung/Sofortbesteuerung gibt es eine Ausnahme bei
gewinnabhängigen Kaufpreisforderungen.
307
Beschluss GrS vom 19.7.1993, GrS 2/92, BStBl. 1993 III S. 897, BFH-Urteil vom 27.10.2015 – VIII R 47/12, BStBl.
2016 II S. 600
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
275
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
Zu dieser Ausnahme gehören aus die Gewinnvorabmodelle. Ob ein anzuerkennender
Gewinnvorab oder eine Tilgungsleistung auf einen Veräußerungserlös - mit der Folge der
Sofortbesteuerung - anzunehmen ist, ist abhängig von der rechtlichen Bestimmtheit der
Gegenleistung. Ein Kaufpreis bzw. eine Kaufpreisvereinbarung liegt dann vor, wenn die
Gegenleistung bezogen auf den Zeitpunkt der Übertragung des Gesellschaftsanteils bestimmt
oder bestimmbar ist, ansonsten kann keine synallagmatische Verknüpfung von Leistung und
Gegenleistung angenommen werden 308 .
Im Praxisfall 40 wurde kein gewinnabhängiger Gewinnvorab, sondern ein gewinnunabhängiger
Betrag vereinbart, der als Kaufpreisrate angesehen werden kann 309 . Das hat zur Folge, dass Sie
den Veräußerungspreis im Zeitpunkt der Teilanteilsabtretung zu versteuern haben, auch wenn
dieser erst über die nächsten vier Jahre zufließt.
Durch echte gewinnabhängige Vorabgewinne im Rahmen von
Vorabgewinnmodellen, lässt sich eine Sofortbesteuerung
vermeiden und ist eine empfehlenswerte Möglichkeit für eine
gleitende Unternehmensnachfolge.
Eine betragsmäßige Obergrenze macht eine vertragliche Regelung noch nicht zu einem
Veräußerungsvorgang 310 .
308
FG Düsseldorf vom 11.10.2012 - 11 K 4736/07 F, NWB FAAAE-30387
309
FG München, Urteil vom 30.11.1989 – 16 K 10.133/81, EFG 1990 S. 319
310
FG Düsseldorf vom 11.10.2012 - 11 K 4736/07 F, NWB FAAAE-30387
276
Exemplar für Stefan Mücke
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
Sonderbetriebsvermögen – Gefahr von „trockenem Einkommen“
Sonderbetriebsvermögen
Gefahr von „trockenem Einkommen“
Praxisfall 41
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge verkaufen Sie Ihren gesamten Anteil an der
GmbH & Co. KG auf Herrn Jung. Sie erzielen einen Veräußerungsgewinn von 800 TEUR.
Das Betriebsgrundstück dient Ihrer Altersversorgung und wird von Ihnen - wie bisher -
auch in der Zukunft an die GmbH & Co. KG verpachtet. Das Grundstück hat stille Reserven
von 1.000.000 EUR.
Von dem Veräußerungsgewinn von 800 TEUR haben Sie 250 TEUR als Steuerrücklage zur
Seite gelegt und für 550 TEUR ein Mehrfamilienhaus zur Vermietung gekauft.
Sie wissen aus dem Abschnitt auf Seite 273, dass ein begünstigter Veräußerungsgewinn den
Verkauf des gesamten Gesellschaftsanteils voraussetzt. Und in der Tat, Sie haben Ihren
gesamten KG-Anteil verkauft. Steuerrechtlich gehört zu Ihrem Mitunternehmeranteil aber nicht
nur der Gesellschaftsanteil an der KG, sondern auch das Grundstück, das Sie Ihrer GmbH & Co.
KG überlassen haben (sog. Sonderbetriebsvermögen).
Sie haben zwar das Grundstück nicht mitverkauft, aber es liegt eine trotzdem begünstigte
Aufgabe des Mitunternehmeranteils 311 vor, das ist die gute Nachricht. Die nicht so gute
Nachricht ist, dass durch den Verkauf des KG-Anteils das Grundstück zukünftig nicht mehr
311
§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
277
UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN
Betriebsvermögen ist, sondern zwangsweise Privatvermögen anzunehmen ist, d. h. es wandert
von der steuerlichen Betriebsvermögenssphäre in die Privatsphäre, unter Aufdeckung der stillen
Reserven. Sie müssen also neben dem Gewinn von 800 TEUR auch die stillen Reserven in dem
Grundstück versteuern. Gewinne, die entstehen, obwohl keine Liquidität zufließt (trockenes
Einkommen).
Die Steuerbelastung beträgt damit nicht 25,2 % (56 % von 45 %) von 800.000 EUR, sondern 25,2
% von 1.800.000 EUR, also 450.000 EUR. Die Steuerrücklage reicht nicht aus und Sie sind ggf.
gezwungen, einen Kredit für Steuerzahlungen aufzunehmen. Ganz schlecht, die Zinsen sind
steuerrechtlich dann nicht abzugsfähig 312 .
Aufgrund der sog. Gesamtplanrechtsprechung 313 lässt sich dies auch nicht verhindern, zumindest
nicht in kurzer Zeit. In vergleichbaren Fällen ist es daher notwendig oder angebracht, frühzeitig
ein steuerliches Konzept zu erarbeiten. Ohne sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit dem
Verkauf kann das Grundstück in eine gewerblich geprüfte Personengesellschaft überführt
werden, so dass beim späteren Verkauf des Gesellschaftsanteils die Gewinne nicht besteuert
werden müssen.
312
Die Steuerrücklage hätte also höher ausfallen müssen und das Mehrfamilienhaus hätte teilweise fremdfinanziert
werden sollen, was auch der Bank lieber sein wird.
313
Siehe Fußnote 270 auf Seite 262
278
Exemplar für Stefan Mücke
Minenfeld Dienstleistungseinkauf
Minenfeld
Dienstleistungseinkauf
279
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
280
Exemplar für Stefan Mücke
MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF
Bauleistungen – Bauleistender kauft Bauleistungen
Bauleistungen
Bauleistender kauft Bauleistungen
Praxisfall 42
Sie sind als Metallbauer gewerblich tätig. Mit der Elektroneuinstallation beauftragen Sie
die Firma Blitz. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie die Rechnung über 10.000 EUR
zuzüglich 19 % (1.900 EUR), Rechnungsendbetrag 11.900 EUR.
Steuerschuldner für die Umsatzsteuer ist normal der leistende Unternehmer – also der
Auftragnehmer – der Rechnungsaussteller (Leistender ist Steuerschuldner) 314 .
Werden jedoch Bauleistungen ausgeführt und abgerechnet, dann geht die
Umsatzsteuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger – also den Auftraggeber – den
Rechnungsempfänger über (Steuerschuldnertausch bei Bauleistungen) 315 . Sinn und Zweck des
Steuerschuldnertausches ist es Steuerausfälle zu vermeiden, die früher dadurch entstanden sind,
dass der Subunternehmer „Pleite ging“, dieser die Umsatzsteuer nicht mehr an das Finanzamt
gezahlt hat – und die Vorsteuer trotzdem an den Rechnungsempfänger erstattet werden musste.
Wenn die Umsatzsteuerschuld auf den Rechnungsempfänger nach § 13b UStG übergeht, dann
darf der Rechnungsaussteller in der Rechnung auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen
(Rechnung ohne Umsatzsteuer). Im Praxisfall hätte die Firma Blitz also nur 10.000 EUR
314
§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG
315
§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
281
MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF
berechnen dürfen. Umsatzsteuer muss die Firma Blitz für diesen Umsatz dann auch nicht
abführen.
Wird fälschlicherweise in der Rechnung Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, dann muss die falsch
ausgewiesene Umsatzsteuer – ob richtig oder falsch – an das Finanzamt abgeführt werden
(unberechtigter Umsatzsteuerausweis) 316 .
Ein Vorsteuerabzug über den Einkauf einer Bauleistung ist bei
einem Bauleistenden nicht möglich.
Haben Sie eine Rechnung mit einem unberechtigten falschen Umsatzsteuerausweis erhalten und
fälschlicherweise auch gezahlt, dann wird Ihnen der Umsatzsteuerbetrag allerdings nicht als
Vorsteuer erstattet bzw. bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet (Versagung des
Vorsteuerabzuges).
Sie dürfen den Umsatzsteuerbetrag also erst gar nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als
Vorsteuer geltend machen. Bei einer Geltendmachung mit dem Hinweis, dass der
Rechnungsausteller die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, begehen Sie sogar eine
Steuerhinterziehung.
Stellt das Finanzamt erst später – im Rahmen einer Außenprüfung oder einer Umsatzsteuer-
Sonderprüfung – fest, dass Sie unberechtigter Weise „falsche“ Vorsteuer geltend gemacht
haben, dann müssen Sie die Umsatzsteuerbeträge an das Finanzamt verzinslich zurückzahlen
(Rückzahlungspflicht zuzüglich Zinsen). In diesem Fall bleibt dann nur zu hoffen, dass Sie den
Betrag vom Rechnungsaussteller zurückfordern können. Neben dem Zeit- und
Verwaltungsaufwand bleibt das vollständige Ausfallrisiko bestehen, falls der Rechnungsaussteller
316
§ 14 c UStG
282
Exemplar für Stefan Mücke
MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF
zwischenzeitlich gar nicht mehr auf dem Markt ist – oder falls schon eine Verjährungseinrede
geltend gemacht werden kann.
Der Übergang der Steuerschuldnerschaft setzt voraus, dass (1) Sie als Leistungsempfänger selbst
bauleistender Unternehmer sind und (2) dass eine Bauleistung ausgeführt und abgerechnet
wird.
Zur Abgrenzung von Bauleistungen bzw. Nicht-Bauleistungen:
Reine Materiallieferungen sind keine Bauleistungen.
Anlieferungen von Beton sind keine Bauleistungen.
Abbruchkosten sind Bauleistungen.
Entsorgungen von Baumaterial (Schuttabfuhr durch Abfuhrunternehmer) sind keine
Bauleistungen.
Planungskosten sind keine Bauleistungen
Transportleistungen sind keine Bauleistungen
Gerüstbau ist keine Bauleistung.
Reinigung von Räumlichkeiten ist keine Bauleistung.
Reparatur- und Wartungsarbeiten bei einem Umsatz von 500 EUR 317 gelten nicht als
Bauleistungen.
317
R. 13b.2. Abs. 7 Nr. 15 UStAE
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
283
MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF
284
Exemplar für Stefan Mücke
MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF
15%ige Steuerabzug – Diesen Steuerabzug betrifft Jeden
15 %iger Steuerabzug
Diesen Steuerabzug betrifft Jeden
Zugegeben – die Vorschrift hat keine große praktische Bedeutung und wird auch von der
Finanzverwaltung eher stiefmütterlich behandelt. Wenn die Sache aber aufgegriffen wird, dann
kostet es meist richtig viel Geld.
Praxisfall 43
Sie sind als Arzt, Handelsvertreter, Berater, im Handwerk oder als Kleinunternehmer
selbständig tätig. Sie lassen in dem von Ihnen vermieteten Mehrfamilienhaus die Fenster
von der Firma Müller austauschen. Die Kosten belaufen sich auf 45.000 EUR.
Im Rahmen der Finanzamtsprüfung fordert das Finanzamt von Ihnen 6.750 EUR.
Beziehen Sie als Unternehmer Bauleistungen für Ihren Betrieb, Praxis oder vermietete
Wohnungen und Häuser, dann besteht die Verpflichtung einen Steuerabzug von 15 %
vorzunehmen.
Wann eine Bauleistung vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen. Bei typischen Handwerkerleistungen
können Sie immer von einer Bauleistung ausgehen. Materiallieferungen oder Materialeinkäufe
sind keine Bauleistungen.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
285
MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF
Werden Leistungen für das selbst bewohnte Haus oder die Wohnung bezogen, besteht keine
Abzugsverpflichtung 318 .
Keine Abzugsverpflichtung besteht – und das ist in der Praxis der Standardfall, wenn der
leistende Unternehmer Ihnen eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegt.
Bei Zahlung muss eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorliegen.
Die Freistellungsbescheinigung muss im Zeitpunkt der Zahlung gültig sein. Eine eventuell schon
früher einmal vorliegende Freistellungsbescheinigung lässt die Abzugsverpflichtung unberührt.
Kann Ihnen der leistende Unternehmer keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen, so
besprechen Sie sich unbedingt mit Ihrem Steuerberater. In diesem Fall ist auch die feine
Abgrenzung, ob eine Bauleistung vorliegt oder nicht, vorzunehmen.
Im Praxisfall 43 stellt sich die Nachforderung des Finanzamtes leider als berechtigt dar. Nachdem
keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, hätte der Steuerabzug vorgenommen werden müssen.
Keine Verpflichtung besteht übrigens, wenn die Bauleistungen im laufenden Kalenderjahr den
Betrag von 5.000 EUR nicht überschreiten werden (Bagatellregelung) 319 . Bei der
Betragsermittlung sind die bereits erbrachten Leistungen und die zu noch zu erbringenden
Bauleistungen zusammenzurechnen. Wird durch weitere ungeplante Aufträge der Betrag
überschritten so besteht – ohne Vorlage einer Freistellungsbescheinigung - eine
318
Die Leistung muss für den unternehmerischen Bereich bezogen werden. so auch BMF-Schreiben vom
27.12.2002, Tz. 16. Zum Unternehmen gehören auch vermietete Eigentumswohnungen, Häuser und Anlagen.
319
Werden max. zwei Wohnungen vermietet und sonst keine weitere selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit
ausgeführt, dann erhöht sich die Betragsgrenze auf 15.000 EUR.
286
Exemplar für Stefan Mücke
MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF
Abzugsverpflichtung für die weiteren Zahlungen. Die Auffassung des Finanzamtes, auch für die
früheren Zahlungen einen Steuerabzug nachträglich vorzunehmen, ist abzulehnen 320 .
Die Freigrenzen beziehen sich auf das Kalenderjahr. Durch eine Verschiebung der Zahlung kann
unter den weiteren Voraussetzungen der Steuerabzug vermieden werden.
320
So auch, Loschelder in Schmidt, Kommentar zum EStG, 40. Auflage, Tz. 28 zu § 48 EStG.
287
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
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288
Exemplar für Stefan Mücke
MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF
Freie selbständige Mitarbeiter – Wohl doch nur Scheinselbständig
Freie selbständige Mitarbeiter
Wohl doch nur Scheinselbständige
Praxisfall 44
Ihr Steuerberater verrechnet Ihnen für die laufende Buchhaltung monatlich 300 EUR. Nun
wurde Ihnen „eine Bekannte“ empfohlen, die sich um Ihre Buchhaltung kümmert, sogar
zu Ihnen ins Haus kommt, die Belege sortiert und auch verbucht.
Praxisfall 45
Der Arbeitsmarkt ist aus Arbeitgebersicht nicht einfach. Als Elektromeister sind Sie auf der
Suche nach einem verlässlichen Gesellen. Nun hat sich Max Maier bei Ihnen vorgestellt. Er
ist sogar selbst Elektromeister – bisher aber nichtselbständig in einer Firma beschäftigt.
Sie sind sich einig, dass Max zukünftig Sie und Ihr Team unterstützen wird. Sie vereinbaren
mit ihm eine Stundenvergütung von 35 Euro pro Stunde und eine Abrechnung per
Rechnung. Ein Anstellungsverhältnis wollen weder Sie noch Max.
Nur scheinbar selbständige freie Mitarbeiter sind abhängig
Beschäftigte und die Vergütungen sind Lohn- und
sozialversicherungspflichtig.
Eine Beschäftigung – und keine selbständige Beauftragung – liegt vor, wenn eine Tätigkeit in
persönlicher Abhängigkeit erbracht wird. Dieses Merkmal ist bei einer Beschäftigung in einem
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
289
MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF
fremden Betrieb gegeben, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und mit seiner
Tätigkeit einem - Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden - Weisungsrecht
unterliegt.
Dabei stehen Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betrieb weder in einem
Rangverhältnis zueinander noch müssen sie stets kumulativ vorliegen 321 .
In beiden Praxisfällen wird eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
anzunehmen sein.
Schon immer dann, wenn die Leistungserbringung in der eigenen Person des Auftragnehmers
erbracht wird, ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Wenn der Auftragnehmer dann noch mit
Ihnen oder Ihren Mitarbeitern „Hand in Hand“ arbeitet, ist die Eingliederung in den Betrieb
zweifelsfrei.
Falle aus der Praxis und Rechtsprechung:
Die Beschäftigung einer Lohn- und Finanzbuchhalterin, wurde als
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beurteilt, weil sie in die Arbeitsorganisation
des Betriebes eingegliedert ist 322 .
Die Tätigkeit als Lohnbuchhalterin ist eine abhängige Beschäftigung. Mit
ausschlaggebend waren die Nutzung des Computersystems des Auftraggebers und die
Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern 323 .
321
LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. 13.01.2021 - L 1 KR 167/17, NWB MAAAH-75968
322
SG Landshut, Urteil vom 11.3.2019 – S 1 BA 30/18
323
SG Dortmund, Urteil vom 11.3.2019 - S 34 BA 68/18
290
Exemplar für Stefan Mücke
MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF
Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach,
welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse
überwiegen 324 Eine eindeutige und einfache Beurteilung ist in der Praxis eher die Ausnahme. Wir
empfehlen Ihnen daher, immer vor Beginn der Tätigkeit ein Statusfeststellungsverfahren 325
durchführen zu lassen.
Wird – ohne vorherige Statusfeststellung – nachträglich im Rahmen einer
Sozialversicherungsprüfung eine abhängige Beschäftigung und Sozialversicherungspflicht für
einen vermeintlich selbständiges Auftragsverhältnis festgestellt, dann müssen die
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteile und Arbeitgeberanteile) nachgezahlt werden.
Bei einem jährlichen Auftragsvolumen von 20.000 EUR reden wir von über 8.000 EUR pro Jahr –
bei vier Jahren 24.000 EUR. Das Finanzamt wird sich der Entscheidung anschließen und
nachträglich Lohnsteuer auf Basis der Steuerklasse VI nachfordern. In solchen Fällen reden wir
über fünf- oder sechsstellige Schäden.
324
BSG-Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - Urteil vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -; Urteil vom
4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R
325
§ 7a SGB IV, Anfrageverfahren
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
291
MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF
292
Exemplar für Stefan Mücke
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
293
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
294
Exemplar für Stefan Mücke
UMSATZSTEUER
System der Umsatzsteuer – Ein durchlaufender Posten
System der Umsatzsteuer
Ein durchlaufender Posten
Die Umsatzsteuer besteuert den Konsum, den Verbrauch beim Letztverbraucher. Überwiesen
wird die Umsatzsteuer nicht von den Letztverbrauchern (den Kunden im Supermarkt), sondern
von den Unternehmern, die die Ware oder Dienstleistungen an die Endkunden verkaufen.
Der Staat nutzt die Unternehmer die Umsatzsteuer einzutreiben, in dem er die Unternehmer
verpflichtet, die Umsatzsteuer einzunehmen und an ihn abzuführen. Der Unternehmer ist
Steuereintreiber für den Staat. Diese Grundidee wird vom Staat und von den Finanzämtern nicht
immer erkannt und wurde schon vergessen. Eigentlich müsste der Staat einen Teil der
Umsatzsteuereinnahmen an den Unternehmer für die Arbeit mit dem Eintreiben der Steuern
abgeben. Und nur weil es ein paar „schwarze Schafe“ gibt, werden Unternehmer vom Finanzamt
nicht als Partner betrachtet, sondern von der Grundhaltung eher als Steuerhinterzieher.
Die Umsatzsteuer ist (nach dem Grundprinzip) für jeden
Unternehmer ein durchlaufender kostenneutraler Posten.
Bei der Kalkulation des Endpreises müssen Sie als Unternehmer selbstverständlich 19 % auf den
Betrag aufschlagen, der Ihnen netto 326 (nach Umsatzsteuer) übrigbleiben soll.
326
Der Begriff netto wird steuerrechtlich und in der Praxis mehrfach und mehrdeutig verwendet. Bei der
Umsatzsteuer ist mit Nettobetrag der Betrag abzüglich Umsatzsteuer gemeint. Bei der Einkommensteuer spricht
man vom Nettobetrag dann, wenn das Einkommen abzüglich der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemeint ist.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
295
UMSATZSTEUER
Das Grundprinzip der Umsatzsteuer stellen wir in dem folgenden vereinfachten Beispiel dar.
Vorgang
Bankkonto
Aufwand
Ertrag
Umsatz-/
Vorsteuer
Verkauf von Waren 595,00 500,00 95,00
Verkauf von Dienstleistungen 1.190,00 1.000,00 190,00
Einkauf der zuvor verkauften Waren -357,00 -300,00 -57,00
Miete für Lager -467,00 -400,00 -67,00
Verkauf von Dienstleistungen 2.380,00 2.000,00 380,00
Endsalden I 3.341,00 2.800,00 541,00
Das Bankkonto weist einen Endsaldo von 3.341 EUR aus. Es wurde ein „Gewinn“ von 2.800 EUR
erzielt, wir haben 323 EUR Umsatzsteuer von unseren Kunden vereinnahmt (95 EUR, 190 EUR
und 380 EUR) und wir haben 124 EUR Umsatzsteuer an andere Unternehmer für unseren
Waren- und Dienstleistungseinkauf bezahlt (57 EUR und 67 EUR, diese nennen wir Vorsteuer).
Der Unternehmer – als Steuereintreiber des Staates – ist jetzt verpflichtet, den Saldo aus
vereinnahmter Umsatzsteuer und an andere Unternehmen gezahlter Umsatzsteuer (Vorsteuer)
an das Finanzamt zu überweisen.
Vorgang
Bankkonto
Aufwand
Ertrag
Umsatz-/
Vorsteuer
Endsalden I 3.341,00 2.800,00 541,00
Überweisung Umsatzsteuer-Vorauszahlung -541,00 -541,00
Endsalden II 2.800,00 2.800,00 0,00
Nach Leistung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist der „Umsatzsteuer-Topf“ ausgeglichen und
das Bankkonto entspricht dem erzielten Gewinn von 2.800 EUR.
296
Exemplar für Stefan Mücke
UMSATZSTEUER
Kleinunternehmer – Macht das für mich Sinn?
Kleinunternehmer
Macht das für mich Sinn?
Die Umsatzsteuer ist für den Unternehmer – einem Regelunternehmer - ein durchlaufender
Posten. Das Umsatzsteuergesetz schließt Kleinunternehmer vom Umsatzsteuersystem aus, d. h.
die Vorschriften zur Umsatzsteuer kommen für diese Kleinunternehmer grundsätzlich nicht zur
Anwendung 327 .
Umsatzsteuer wird von Kleinunternehmern nicht erhoben.
Gleichzeitig ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
Kleinunternehmer ist, wer im vorherigen Kalenderjahr einen Umsatz von nicht mehr als 22.000
EUR zielt hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Erzielt ist der Umsatz mit der Vereinnahmung, d. h. Bankgutschrift in Höhe des
Bruttobetrages 328 .
Im Jahr der Gründung ist die Kleinunternehmerregelung anzuwenden, wenn der voraussichtliche
Umsatz 22.000 EUR im Jahr nicht übersteigen wird.
327
Der Kleinunternehmer schuldet auch Umsatzsteuer nach § 13b UStG, wenn die Steuerschuld auf ihn übergeht. Ist
der Kleinunternehmer Leistender und nicht Leistungsempfänger, dann wird die Umsatzsteuer nicht geschuldet (§ 13
b Abs. 5 Satz 9 UStG).
328
R. 19.1 Abs. 2 Satz 3 UStR
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
297
UMSATZSTEUER
Ein Kleinunternehmer kann auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten
(Option zur Steuerpflicht). Er wird dann so behandelt, als ob er ein (großer) Regelunternehmer
ist. Die Option bindet den Unternehmer für fünf volle Kalenderjahre.
Kleinunternehmer
(gesetzliche Grundregel)
Regelbesteuerung
(auf Antrag)
Die Optionsmöglichkeit stellt die Kleinunternehmer vor die große Frage, ob zur
Regelbesteuerung optiert werden soll – ob das für sie vorteilhaft – günstig – ist.
Die Option ist dann günstig, wenn z. B. hohe Vorsteuerbeträge im Raum stehen, und im
laufenden Jahr und in den nächsten Jahren nur wenig Umsatzsteuerbeträge erwartet werden.
Dies ist generell bei Betreibern von PV-Anlagen der Fall.
Erbringen Sie Leistungen an andere (vorsteuerabzugsberechtigte) Unternehmer, dann ist eine
Option zur Regelbesteuerung immer zu empfehlen. Ihr Rechnungsempfänger erhält die an Sie zu
zahlende Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück – die Umsatzsteuer „tut ihm nicht weh“. Sie
schlagen die Umsatzsteuer drauf und führen diese ab – wie besprochen ein durchlaufender
Posten. Mit der Option kommen Sie aber in den Genuss der Vorsteuerabzugsberechtigung. Preis
für die Vorsteuerabzugsberechtigung ist der Verwaltungsaufwand mit der Umsatzsteuer.
298
Exemplar für Stefan Mücke
UMSATZSTEUER
Erbringen Sie Leistungen an Privatpersonen, dann ist die Kleinunternehmerregelung vorteilhaft.
Sie können dann (1) entweder günstiger anbieten als andere Unternehmer, die der
Regelbesteuerung unterliegen und/oder (2) haben „mehr in der Tasche“.
Der Vorteil soll an folgendem Beispiel verdeutlicht werden. Sie verrechnen Ihrem Kunden für
eine Dienstleistung 1.200 EUR.
Klein-
Unternehmer
Regel-
Unternehmer
Zahlung vom Kunden 1.200,00 1.200,00
Umsatzsteuer 0,00 -191,60
Nettobetrag 1.200,00 1.008,40
Vorteil aus der Kleinunternehmerregelung 191,60
Wenn Sie an Privatpersonen leisten, dann es ist dem Kunden egal, ob Sie Kleinunternehmer oder
Regelunternehmer sind, es kostet ihn 1.200 EUR. Als Kleinunternehmer haben Sie netto (vor
Einkommensteuer) 1.200 EUR übrig. Als Regelbesteuer müssen Sie die Umsatzsteuer von 191,60
EUR an das Finanzamt abführen, es bleiben 1.008,40 EUR übrig. Sie könnten die gleiche Leistung
auch für z. B. 1.100 EUR anbieten und hätten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen
Mitbewerbern und trotzdem noch „mehr in der Tasche“ als bei der Regelbesteuerung.
299
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
UMSATZSTEUER
Der Vorteil verringert sich dann, wenn Sie nicht nur Dienstleistungen verkaufen, sondern mit
Waren handeln oder Ihre Leistung auch immer einen Materialanteil hat.
Klein-
Unternehmer
Regel-
Unternehmer
Zahlung vom Kunden 1.200,00 1.200,00
Umsatzsteuer 0 -191,60
Nettobetrag 1.200,00 1.008,40
Zahlung an den Lieferanten -700,00 -700,00
Vorsteuer 0 111,76
Nettobetrag -700,00 -588,24
Gewinn 500,00 420,16
Vorteil aus der Kleinunternehmerregelung 79,84
Wenn Sie Leistungen gegenüber anderen Unternehmen und Privatpersonen anbieten, dann
muss eine Einzelfallberechnung durchgeführt werden.
300
Exemplar für Stefan Mücke
UMSATZSTEUER
Im Übrigen gilt bei der Kleinunternehmerregelung Folgendes zu beachten:
Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis dürfen nicht ausgestellt werden (Rechnungen
ohne Umsatzsteuerausweis). Vermerken Sie auf Ihrer Rechnung „Berechnung erfolgt
ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmer nach § 19 UStG).
Wird eine Umsatzsteuer unzulässigerweise in einer Rechnung ausgewiesen, dann wird
diese Umsatzsteuer auch geschuldet (unberechtigter Steuerausweis, § 14c UStG).
Ist der Kleinunternehmer Leistungsempfänger für Leistungen nach § 13b UStG so
schuldet er auch die Umsatzsteuer 329 . Das ist in der Praxis ein großes Problem und wird
häufig übersehen.
Kleinunternehmer müssen bei der ersten Rechnung im neuen Jahr wissen, ob im Vorjahr
die Grenze von 22.000 EUR überschritten wurde. Ist die Grenze überschritten und wird
die Umsatzsteuer aus Unkenntnis nicht aufgeschlagen, so muss der Unternehmer die
Umsatzsteuer aus den vereinnahmen Beträgen selbst bezahlten.
329
§ 19 Abs. 1 Satz 3 UStG. Der Kleinunternehmer kauft immer „Brutto“ ein. Das muss auch dann gelten, wenn die
Steuer auf ihn übergeht.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
301
UMSATZSTEUER
302
Exemplar für Stefan Mücke
UMSATZSTEUER
Vorsteuerabzug – Volle Entlastung für Unternehmer
Rechnung
Das Bargeld der Umsatzsteuer
Als Regelbesteuer ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Die Umsatzsteuer ist
kostenneutral. Die volle Neutralität der Umsatzsteuer wird bei Ihnen als Regelbesteuer dadurch
erreicht, dass Sie die Umsatzsteuerbeträge, die Sie an andere Unternehmer in Rechnung gestellt
bekommen und zahlen, vom Finanzamt wieder erstattet bekommen.
Die Rechnung des Lieferanten ist wie Bargeld. Nur mit der
Rechnung sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nur mit Vorlage
der Rechnung erstattet das Finanzamt den Vorsteuerbetrag.
Praktisch müssen wir – zumindest im ersten Schritt – die Rechnung nicht dem Finanzamt
vorlegen, damit wir die Vorsteuer erstattet bekommen. Wir dürfen den Vorsteuerbetrag aber
nur dann im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder der Jahreserklärung geltend
machen, wenn wir eine Rechnung vorliegen haben. Wird eine Vorsteuer geltend gemacht,
obwohl eine Rechnung nicht vorliegt, so liegt ein Tatbestand der Steuerhinterziehung
(Strafrecht!) vor.
Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG voraus. Auf dieser
Rechnung müssen die folgenden Rechnungsangaben enthalten sein:
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
303
UMSATZSTEUER
Quelle
RG-Betrag
> 250 EUR
RG-Betrag
< 250 EUR
Angaben des Rechnungsausstellers
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden
Unternehmers
Steuernummer/Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer des Rechnungsaustellers
§ 14 IV 1 UStG
31 II UStDV
33 1 UStDV
• •
§ 14 IV 2 UStG
•
Angaben des Rechnungsempfängers
Vollständiger Name/Firmenname und
Rechtsformzusatz
Vollständige Anschrift
Ausstellungsdatum der Rechnung
Tatsächliches Datum der Rechnungserstellung;
keine Rückdatierungen akzeptieren
Fortlaufende Rechnungsnummer
Leistungs-/Liefergegenstand
(Leistungsbeschreibung).
Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung)
der gelieferten Gegenstände oder den Umfang
und die Art der sonstigen Leistung. Die
Leistungsbeschreibung muss handelsüblich sein
und eine Nachvollziehbarkeit der Leistung
ermöglichen. Pauschale Angaben sind nicht
ausreichend.
Zeitpunkt der Leistung
Angabe des Leistungsmonats ist ausreichend.
Idealerweise wird ein genauer Tag der Leistung
angegeben. Zeitpunkt der Leistung ist die
Fertigstellung oder das Ende eines
Abrechnungszeitraums.
§ 14 IV 2 UStG
31 II UStDV
§ 14 IV 3 UStG
33 2 UStDV
§ 14 IV 4 UStG
§ 14 IV 5 UStG
33 3 UStDV
§ 14 IV 6 UStG
§ 31 IV UStDV
•
• •
•
• •
• •
304
Exemplar für Stefan Mücke
UMSATZSTEUER
Rechnungsnettobetrag (Entgelt)
jeweils gesondert aufgeteilt nach
unterschiedlichen Steuersätzen oder
unterschiedlichen Steuerbefreiungen
Umsatzsteuerbetrag und Steuersatz
Einzelangabe, wenn in einer Rechnung der
ermäßigte Steuersatz (7 %) oder der
Regelsteuersatz (19 %) zur Anwendung kommt.
Rechnungsbruttobetrag und Steuersatz
Entgelt und Umsatzsteuer in einer Summe
Angabe „Gutschrift“
wenn einem Lieferant/Dienstleister eine Leistung
mittels Gutschrift abgerechnet wird.
nur bei Bauleistenden Unternehmen
Nur Nettorechnung. Beim Einkauf von
Bauleistungen wird keine Umsatzsteuer
berechnet
§ 14 IV 7 UStG
§ 14 IV 8 UStG
32 UStDV
33 4 UStDV
§ 14 IV 10 UStG
§ 13b UStG
•
•
•
•
•
Bei Rechnungen über Kleinbeträge (Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 nicht übersteigen)
werden aus Gründen der Geringfügigkeit und Vereinfachung nicht alle Rechnungsangaben
gefordert.
Liegt eine Rechnung nicht vor, oder fehlen auf der Rechnung notwendige Rechnungsangaben,
dann ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
305
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
UMSATZSTEUER
306
Exemplar für Stefan Mücke
UMSATZSTEUER
Eingangsrechnungen – Notwendige Prüfungen
Eingangsrechnungen
Notwendige Prüfung der Rechnungen
Im vorherigen Abschnitt haben wir besprochen, dass der Vorsteuerabzug eine ordnungsgemäße
Rechnung voraussetzt. Das setzt voraus, dass Rechnungen beim Eingang genau geprüft werden.
Es ist nicht nur zu prüfen, ob die Rechnungsangaben enthalten und richtig sind, es ist auch zu
prüfen und sicherzustellen, dass die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer auch nach
deutschem Umsatzsteuerrecht entsteht und der leistende Unternehmer auch verpflichtet und
berechtigt ist, die Umsatzsteuer zu berechnen, weil er Steuerschuldner für diese Umsatzsteuer
ist.
Nur Umsatzsteuer, die nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz
vom Rechnungsaussteller geschuldet wird, ist als Vorsteuer
abzugfähig.
Sie dürfen dem Rechnungsaussteller eine falsch berechnete Umsatzsteuer daher auch nicht
überweisen. Das Finanzamt erstattet Ihnen diese Umsatzsteuerbeträge bei Feststellung nicht,
auch wenn diese fälschlicherweise berechnet und von Ihnen bezahlt wurde. Und paradoxerweise
selbst dann nicht, wenn der andere Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt
hat.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
307
UMSATZSTEUER
In folgenden Fällen wird keine (deutsche) Umsatzsteuer vom Rechnungsaussteller geschuldet,
entweder weil der Ort der umsatzsteuerrechtlichen Leistung sich im Ausland befindet 330 oder
weil der Rechnungsaussteller nicht Steuerschuldner ist, sondern das Gesetz Sie als
Leistungsempfänger zum Steuerschuldner macht.
Als bauleistender Unternehmer haben Sie sich eine Bauleistung eingekauft. Der leistende
Unternehmer/Rechnungsaussteller ist nicht Steuerschuldner, weil die Steuerschuld auf
Sie, den Leistungsempfänger übergegangen ist. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich.
Obwohl Sie Unternehmer sind, kaufen Sie aus dem EG-Ausland Waren als Privatperson
ein. Es liegt ein sog. innergemeinschaftlicher Erwerb vor (B2B-Umsatz 331 ). Treten Sie als
Privatperson auf, dann liegt ein sog. Fernverkauf vor. Der ausländische Unternehmer
weist auf der Rechnung deutsche Umsatzsteuer aus, weil der Ort des Umsatzes in das
Inland verlagert wird. Obwohl der ausländische Unternehmer deutsche Umsatzsteuer
schuldet und ausweist, steht Ihnen ein Vorsteuerabzug aber nicht zu, weil korrekterweise
die Vorschriften über den Fernverkauf nicht anzuwenden wären. Beim Wareneinkauf aus
dem Ausland müssen Sie also unterscheiden, ob Sie Gegenstände für das Unternehmen
einkaufen (=innergemeinschaftlicher Erwerb) oder Gegenstände für den Privatverbrauch
einkaufen (=Fernverkehr).
Wenn Sie Ihre Maschine von einem im Ausland ansässigen Unternehmer reparieren
lassen, dann geht die Steuerschuldnerschaft auf Sie über, damit der Staat nicht dem
ausländischen Unternehmer wegen der Umsatzsteuer „hinterherlaufen muss“. Dies gilt
für alle Dienstleistungen/sonstigen Leistungen, die Sie von im Ausland ansässigen
Unternehmern einkaufen.
330
Die umsatzsteuerrechtliche Bestimmung des Ortes einer Lieferung oder sonstigen Leistung ist eine der
bedeutendsten und anspruchsvollsten Frage des Umsatzsteuerrechtes.
331
Business-to-Business
308
Exemplar für Stefan Mücke
UMSATZSTEUER
Wenn Sie Schrott aus Kuper, Eisen, Stahl 332 einkaufen, dann geht die
Steuerschuldnerschaft auf Sie als Rechnungsempfänger über. Das gilt auch dann, wenn
Sie dem Liefernden/Anliefernden eine Gutschrift erteilen.
Sehr schwierig wird die Beurteilung bei Direktlieferungen/Reihengeschäften. In diesen
Fällen sollten Sie – Wesentlichkeit vorausgesetzt – immer Ihren Steuerberater mit der
Prüfung beauftragen.
Sie haben einer anderen Person oder Firma einen Schaden zugefügt, z. B. bei der
Ausführung eines Umsatzes die Kundenmaschine beschädigt. Der Geschädigte berechnet
Ihnen den Schaden mit 3.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (570 EUR). Der Schadenersatz
ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Der Geschädigte muss hierfür keine Umsatzsteuer
abführen, da kein Leistungsaustausch vorliegt. Ein Vorsteuerabzug kommt daher aus
einer solchen Rechnung für Sie nicht in Betracht.
332
Hier sind nur 3 von 16 Positionen aus der Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz genannt.
309
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
UMSATZSTEUER
310
Exemplar für Stefan Mücke
UMSATZSTEUER
Amazon und EG-Einkauf – Probleme bei Warenlieferungen aus dem EG-Ausland
Amazon und EG-Einkauf
Probleme bei Warenlieferungen aus dem
EG-Ausland
Sie haben ein Amazon-Konto und kaufen hierüber (1) private Gegenstände aber auch (2)
Gegenstände für Ihr Unternehmen ein.
Ein Amazon-Business-Konto haben Sie bisher nicht eröffnet, evtl. aus Kostengründen oder – was
in der Praxis häufig der Beweggrund dafür ist – Sie wollen insbesondere bei Marketplace-
Einkünften nicht ihr Widerrufsrecht als Verbraucher verlieren. Als GmbH oder GmbH & Co. KG
scheitert das Vorhaben zum Widerrufsrecht schon deshalb, weil die Firmenbezeichnung mit
Gesellschaftszusatz als Rechnungsempfänger für den Vorsteuerabzug angegeben sein muss. Bei
Einzelpersonen, z. B. bei der Angabe „Hans Müller“, weiß der Lieferant nicht, ob Sie ein
Verbraucher oder eine Firma sind. Eine Anrede wie „Herr“ oder „Firma“ ist nicht erforderlich
bzw. Sie sind auch dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die Rechnung auf „Herrn Hans
Müller“ ausgestellt ist. Aus gleichen Gründen haben Sie in Ihrem normalen Amazon-Konto auch
keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt.
Die „Tarnung als Verbraucher“ kann zum Verlust des
Vorsteuerabzugs führen.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
311
UMSATZSTEUER
Solange Verkäufer der bestellten Ware Amazon ist und von einem deutschen Lager kommt, ist
alles kein Problem. Auch der gesetzliche Verbraucherwiderruf ist kein Problem, da Amazon ja
auch bei Nicht-Verbrauchern (Gewerbebetriebe) ein freiwilliges Rückgaberecht einräumt.
Woher die Ware aber tatsächlich kommt, das wissen wir vor der Lieferung gar nicht. Es ist gut
möglich – und das wird in der Zukunft noch mehr werden, dass die bestellte Ware aus Polen
oder einem anderen Nachbarland stammt. Und plötzlich haben wir zwei völlig unterschiedliche
Steuertatbestände, abgängig davon, ob Sie als Unternehmer (für das eigene Unternehmen) oder
als Privatperson kaufen.
Kaufen Sie als Unternehmer Waren ein und wird die Ware aus dem Auslieferungslager
aus Polen an Sie nach Deutschland geliefert, dann liegt eine steuerfreie
innergemeinschaftliche Lieferung (in Polen) und ein innergemeinschaftlicher
steuerpflichtiger Erwerb (in Deutschland) vor. Amazon dürfte auf der Rechnung keine
deutsche Umsatzsteuer ausweisen, weil sich der Ort der Lieferung in Polen befindet und
die Lieferung an Sie als Unternehmer steuerfrei ist. Die Ware, die mit 1.190 EUR brutto
im Shop bepreist ist, dürfte auch nur mit 1.000 EUR berechnet werden.
Sie müssten den innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern, die Umsatzsteuer in Höhe
von 190 EUR an das Finanzamt abführen und gleichzeitig den Vorsteuerabzug aus dem
Erwerb geltend machen.
Kaufen Sie als getarnt als Privatperson Waren für Ihr Unternehmen ein und kommen
diese wieder aus einem Lager im EG-Ausland, dann werden und können die
vorgenannten Vorschriften zur innergemeinschaftlichen Lieferung aus technischen
Gründen nicht berücksichtigt werden. Für Amazon liegt dann ein sog. Fernverkauf vor –
weil für Amazon ja nicht erkennbar ist, dass Sie Unternehmer sind bzw. für Ihr
Unternehmen einkaufen. Der Ort der Lieferung befindet sich nach
umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften dann im Inland und Amazon berechnet Ihnen
(fälschlicherweise) deutsche Umsatzsteuer. Die Rechnung lautet jetzt – wie im Shop
dargestellt – 1.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer - 1.190 EUR. Bei Feststellung durch das
312
Exemplar für Stefan Mücke
UMSATZSTEUER
Finanzamt streicht Ihnen in diesem Fall aber das Finanzamt die Umsatzsteuer, weil die
Vorschriften über den Fernverkauf nicht zur Anwendung kommen hätten dürfen. Die
Umsatzsteuer wurde fälschlicherweise auf der Rechnung ausgewiesen – ein
Vorsteuerabzug ist nicht möglich. Paradox – zumal das Finanzamt die Umsatzsteuer vom
Finanzamt erhalten hat. Mit Neutralität der Umsatzsteuer für Unternehmer hat das leider
nichts mehr zu tun. Wir dürfen gespannt sein, dann sich hierzu die Rechtsprechung
äußern kann.
313
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
UMSATZSTEUER
314
Exemplar für Stefan Mücke
UMSATZSTEUER
Auslandsumsatz – Keine Steuerpflicht in Deutschland
Auslandsumsatz
Keine Steuerpflicht in Deutschland
Praxisfall 46
Sie kaufen bei Ihrem Lieferanten in den USA eine Maschine ein und lassen diese von
Ihrem Lieferanten direkt an Ihren Kunden liefern, weil sich Ihr Kunde ebenfalls in den USA
befindet.
Praxisfall 47
Sie errichten Absauganlagen für verschiedenste Branchen. Sie haben Kunden im EG-
Ausland (z. B. Polen) aber auch in Drittländern wie China oder der Türkei. Die Anlagen
werden kundenspezifisch entwickelt, gefertigt, die Einzelteile zum Kunden transportiert
und die Anlage dort aufgebaut und erstmals in Betrieb genommen.
Der deutschen Umsatzsteuer unterliegen nur Umsätze, deren Ort nach den Bestimmungen im
Inland zu bestimmen ist. Befindet sich der umsatzsteuerrechtliche Ort der Lieferung im Ausland,
dann ist das deutsche Umsatzsteuergesetz nicht anwendbar. Das Umsatzsteuergesetz enthält
eine Vielzahl von Vorschriften, wie und wo der Ort der Lieferung zu bestimmen ist 333 .
333
Beförderungs- und Versendungslieferungen nach § 3 Abs. 6 UStG, ruhende Lieferungen nach § 3 Abs. 7 UStG,
Fernverkauf ab 1.7.2021 nach § 3c UStG.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
315
UMSATZSTEUER
Im Praxisfall 46 ist der Ort der Lieferungen zweifelsfrei in den USA zu bestimmen, da die
Maschine innerhalb der USA transportiert wurde. Es liegt eine Beförderungslieferung vor 334 . Das
deutsche Umsatzsteuergesetz ist nicht anwendbar.
Im Praxisfall 47 wurde der Gegenstand der Lieferung nicht transportiert – es liegt keine
Beförderungslieferung vor. Der Gegenstand der Lieferung ist nämlich erst beim Kunden
entstanden. Es liegt eine sog. ruhende Lieferung vor, an dem Ort, an dem sich der Gegenstand
bei der Übereignung – bei der Inbetriebnahme – befindet. Der Ort der Lieferung ist in Polen bzw.
in den genannten (Dritt)Ländern zu bestimmen. Das deutsche Umsatzsteuergesetz ist nicht
anwendbar.
Ihr Steuerberater wird Ihnen - fachlich korrekt ausgedrückt – mitteilen, dass die Umsätze im
Inland nicht steuerbar sind. Damit endet in der Theorie die steuerliche Prüfung – nicht aber in
der Praxis. Denn wenn der Umsatz nicht im Inland zu besteuern ist, dann ist er sehr
wahrscheinlich im Ausland zu besteuern.
Werden Umsätze im Ausland ausgeführt, ist es erforderlich, sich
mit dem ausländischen Umsatzsteuerrecht auseinander zu setzen
und die dringende Empfehlung ist, einen Steuerberater im Ausland
mit der Prüfung der Steuern zu beauftragen.
334
Die Besonderheit ist noch, dass ein Reihengeschäft – eine Direktlieferung – gegeben ist. Unser Lieferant hat die
Ware direkt unserem Kunden ausgehändigt. Es haben zwei Verkäufe stattgefunden (vom Lieferanten an uns und
von uns an unseren Kunden) aber nur eine Warenbewegung (von unserem Lieferanten direkt an unseren Kunden).
316
Exemplar für Stefan Mücke
UMSATZSTEUER
Bei der Lieferung der Absauganlage im Praxisfall 2 (Ort der Lieferung in Polen) wird – wenn wir
deutsches Recht in Polen unterstellen und einen Blick in die MwStSystRL 335 werfen – die
Steuerschuld für die Lieferung der Anlage auf unseren Kunden in Polen übergehen, so dass eine
Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen sein wird 336 .
Jedes Land und jedes ausländische Umsatzsteuergesetz hat aber seine Besonderheiten und seine
Unschärfen. Die Grundstückumsätze werden z. B. in den EG-Ländern nicht einheitlich definiert.
Die richtige steuerliche Beurteilung kann nur von einem Steuerberater erfolgen, der im
betreffenden EG-Ausland oder Drittland tätig ist.
335
Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem« (MwStSystRL), 2006 in Kraft
getreten
336
Nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 geht bei Werklieferungen eines im EG-Ausland ansässigen Unternehmers die
Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
317
UMSATZSTEUER
318
Exemplar für Stefan Mücke
UMSATZSTEUER
EG-Verkäufe – Warenlieferungen in das EG-Ausland
EG-Verkäufe
Warenlieferungen in das EG-Ausland
Praxisfall 48
Sie verkaufen eine Maschine/Gerät in das EG-Ausland – nach Polen. Die Maschine wird
durch eine Spedition zum Kunden transportiert und von diesem übernommen.
Wenn Sie eine Maschine/Gerät – einen Gegenstand - in das EG-Ausland an einen anderen
Unternehmer verkaufen, dann befindet sich der Ort der Lieferung im Inland 337 - es handelt sich
um einen steuerbaren Umsatz.
Ob der Gegenstand mit oder ohne Umsatzsteuer berechnet wird, muss nachfolgend geprüft
werden. Innerhalb der EG soll vermieden werden, dass sich der deutsche Unternehmer im
Ausland registrieren lassen muss bzw. der ausländische Unternehmer mit dem deutschen
Umsatzsteuerrecht befassen muss – soweit die Theorie.
337
Der Ort der Lieferung befindet sich bei der Beförderungs- oder Versendungslieferung am dem Ort ausgeführt, wo
die Beförderung oder Verwendung an den Kunden beginnt (§ 3 Abs. 6 UStG).
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
319
UMSATZSTEUER
Die Lieferung von Gegenständen in das EG-Ausland (sog. innergemeinschaftliche Lieferung) ist
unter den folgenden Voraussetzungen steuerfrei:
Verkauf eines (fertigen) körperlichen Gegenstandes 338 .
Eine physische Warenbewegung vom Inland in das EG-Ausland. Die Warenbewegung
erfolgt durch Transport des Kunden oder durch uns (es liegt eine Beförderung vor) oder
es wird ein Spediteur mit dem Transport beauftragt (es liegt eine Versendung vor). In der
Praxis scheitert die Steuerfreiheit häufig daran, dass die Ware gar nicht über die
Landesgrenze transportiert wird, sondern der Gegenstand hier im Inland verbleibt.
Die Warenbewegung kann durch eine Gelangensbestätigung 339 nachgewiesen werden 340 .
Bei einem Reihengeschäft kann nur die sog. bewegte Lieferung steuerfrei sein (nicht auf
die ruhende Lieferung). Reihengeschäfte besprechen Sie immer mit Ihrem Steuerberater.
Der Verkauf erfolgt an einen Unternehmer, für dessen Unternehmen. Ob der Kunde ein
Unternehmer ist und ob er den Kauf für sein Unternehmen 341 tätigt, ergibt sich durch
Mitteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 342 .
338
Der Verkauf einer Anlage, die erst beim Kunden gebaut wird und entsteht, kann nicht Gegenstand einer
steuerfreien Lieferung sein.
339
§ 17b Abs. 2 UStDV
340
Als weitere Nachweise kommen ein Versendungsbeleg (§ 17b Abs. 3 Nr. 1 UStDV) oder eine
Speditionsbescheinigung nach § 17 Abs. 3 Nr. 2 UStDV) in betracht.
341
Eine natürliche Person kann einen Gegenstand für sein Unternehmen – aber auch für seinen Privatverbrauch
erwerben.
342
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss im Zeitpunkt der Lieferung gültig sein – nur eine Beantragung
reicht nicht aus.
320
Exemplar für Stefan Mücke
UMSATZSTEUER
Der Kunde verwendet seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 343 . Verwendung
bedeutet ein aktiv Tun – eine Mitteilung bei Vertragsabschluss oder der Bestellung. Eine
nur auf dem Briefkopf aufgedruckte UStID des Kunden oder aus Internetangaben ist
keine aktive Verwendung und daher nicht ausreichend.
Die Rechnung enthält den Hinweis auf die Steuerbefreiung 344 (z. B.
„innergemeinschaftliche steuerfreie EG-Lieferung nach §§ 4 Nr. 1b iVm 6a UStG“) sowie
die Angaben über die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die des
Kunden 345 .
Der steuerfreie Umsatz wird in einer gesonderten Zusammenfassenden Meldung (ZM) 346
dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet 347 .
Auf der Rechnung ist dann keine deutsche – und auch keine ausländische Umsatzsteuer
auszuweisen. Einschränkungen beim Vorsteuerabzug entstehen durch die steuerfreien EG-
Auslandslieferungen nicht.
Bei steuerfreien Umsätzen besteht immer das erhebliche Risiko, dass das Finanzamt die
Steuerbefreiung nicht anerkennt und die Umsatzsteuer nachfordert, obwohl Sie als
Unternehmer keine Umsatzsteuer vereinnahmt haben. Dann wird die Umsatzsteuer zu einer
Kostenbombe – an Neutralität der Umsatzteuer ist dann nicht mehr zu denken.
343
§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG, eingefügt mit Wirkung ab 1.1.2020
344
§ 14 Abs 4 Nr. 8 UStG
345
§ 14a Abs. 3 Satz 2 UStG
346
§ 18a UStG Zusammenfassende Meldung
347
Die gesonderte Meldung des Umsatzes in der ZM ist ab dem 1.1.2020 materielle Voraussetzung für die
Steuerfreiheit (§ 4 Nr. 1b UStG). Die Verpflichtung bestand auch schon vorher – ohne materielle Auswirkung. Ab
2020 ist daher erforderlich die Summe der steuerfreien EG-Auslandslieferungen in der Umsatzsteuererklärung mit
den Meldungen der ZMs abzugleichen.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
321
UMSATZSTEUER
Bei Rechnungen, auf denen keine Umsatzsteuerbeträge ausgewiesen und berechnet werden,
sollte der Vorgang immer zweimal geprüft werden. Praktische Problemfälle:
Wir haben unseren ausländischen EG-Kunden im ERP-System erfasst, seine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt. Der Kunde bestellt die Ware – wie
immer – nur mit der Änderung, dass die Ware diesmal nicht nach Österreich geschickt
werden soll, sondern ein Monteur, der sich gerade vor Ort bei einem Kundeneinsatz
befindet und die Ware dafür benötigt, holt die Ware bei uns ab. Folge ist - keine
innergemeinschaftliche Lieferung, da die Ware nicht in das EG-Ausland gelangt ist
(fehlende Warenbewegung).
Die bei einem Kunden hinterlegte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer weist sich als
ungültig heraus. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die wir bei der Neuanlage des
Kunden bereits geprüft hatten, wurde inzwischen ungültig. Es ist quasi „bei jeder
Lieferung“ zu prüfen, ob die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist. Eine
ungültige Identifikationsnummer geht zu Ihren Lasten (ungültige Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer).
Bei einer Prüfung stellt sich heraus, dass wir an die „Hans Müller GmbH“ mit einer
gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geliefert haben. Die Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer ist aber für die „Hans Müller GmbH & Co. KG“ ausgestellt. Die
Steuerbefreiung kann auch hier nicht gewährt werden (falsche Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer).
322
Exemplar für Stefan Mücke
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und
Schenkungsteuer
323
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
324
Exemplar für Stefan Mücke
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
Ein Überblick
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Ein Überblick
Der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer unterliegen der Erwerb von Todes wegen und
Schenkungen unter Lebenden.
Als Erwerb von Todes wegen gilt der Erbanfall, ein Vermächtnis oder geltend gemachte
Pflichtteilsansprüche. Schenkungen sind freigebige Zuwendungen oder Abfindungen für einen
Erbverzicht 348 .
Die Steuerpflicht knüpft an inländische Erblasser und inländische Schenker an (unbeschränkte
Steuerpflicht) und umfasst in- und ausländisches Vermögen.
Bei Ausländern knüpft und beschränkt sich die Steuerpflicht an das inländische Vermögen
(beschränkte Steuerpflicht).
Jeder Erwerb ist vom Erwerber innerhalb einer Frist von drei Monaten dem zuständigen
Finanzamt anzuzeigen.
Mehrere Erwerbe – Schenkungen und ein nachfolgender Erwerb – innerhalb von zehn Jahren
sind zusammenzurechnen. Eine künstliche Aufteilung von Schenkungen in Stücke verhindert also
348
Weitere Schenkungssteuertatbestände definiert § 7 ErbStG
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
325
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
nicht die Steuerpflicht, sobald die zusammenzurechnenden Erwerbe den jeweils
anzuwendenden Freibetrag übersteigen.
326
Exemplar für Stefan Mücke
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
Steuerklassen und Freibeträge – Richtiges Freibetragsmanagement
Steuerklassen und Freibeträge
Richtiges Freibetragsmanagement
Nicht jede Schenkung oder jeder Erwerb von Todes wegen führt sofort zur Festsetzung von
Erbschaft- oder Schenkungsteuer. In Abhängigkeit von der Beziehung zum Erblasser oder
Schenker werden Erwerber in Steuerklassen eingeordnet und Freibeträge berücksichtigt.
Steuer-
Klasse 349
Erwerber
(Beschenkter, Erbe, Vermächtnisnehmer ua)
Freibetrag 350
I Ehegatten und Lebenspartner 500.000 EUR
I Kinder und Enkel (wenn die Eltern verstorben sind) 400.000 EUR
I Enkel, wenn die Eltern noch leben 200.000 EUR
I Eltern und Großeltern im Erbfall 100.000 EUR
II
Eltern und Großeltern bei einer Schenkung,
Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern,
Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener
Ehegatte
20.000 EUR
III Alle Übrigen (auch Lebensgemeinschaften) 20.000 EUR
349
§ 15 ErbStG
350
§ 16 ErbStG
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
327
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
In der Praxis sind die jungen Ehen ohne Trauschein oder auch die älteren Paare ohne Trauschein,
wenn der frühere Ehegatte leider schon verstorben ist, ein großes Problem. Während bei
Ehegatten aufgrund des Freibetrages von 500.000 EUR und der Steuerklasse I „im
Normalbereich“ keine Steuerlawinen befürchtet werden müssen, kann dies bei den Paaren ohne
Trauschein zu einem finanziellen Fiasko werden.
In der Gestaltungsberatung können Kettenschenkungen eingesetzt werden, um persönliche
Freibeträge auszunutzen. So können Vermögensübertragungen im 1. Schritt hälftig auf den
Ehegatten übertragen werden. Im 2. Schritt übertragen dann die Ehegatten gemeinsam das
Eigentum auf das Kind. Bestehenden Freibeträge von jeweils 400.000 EUR (gesamt 800.000 EUR)
können dann optimal genutzt werden.
328
Exemplar für Stefan Mücke
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
Freibetragsmanagement – Zusammenrechnung von Schenkungen
Freibetragsmanagement
Zusammenrechnung von Schenkungen
Die im vorherigen Abschnitt dargestellten Freibeträge gelten nicht für jede Schenkung, sonst
könnten Vermögensübertragungen „in Stücke“ aufgeteilt und die Steuerpflicht einfach
umgegangen bzw. die Steuerlast einfach vermindert werden.
Mehrere Erwerbe (Schenkungen und ein nachfolgender Erbanfall) innerhalb eines Zeitraums von
10 Jahren sind zusammenzufassen. Die o. g. Freibeträge können im Ergebnis daher alle 10 Jahre
genutzt werden.
Einfach aber effektiv – mit einem Freibetragsmanagement lassen
sich viele Steuern sparen.
Durch ein Freibetragsmanagement können daher erhebliche Vermögenswerte sukzessive
schenkungssteuerfrei übertragen werden. Das setzt naturgemäß voraus, dass frühzeitig
Vermögensübertragungen durchgeführt werden; in einem Alter von 90 Jahren ist es schwierig,
die Freibeträge noch mehrfach nutzen zu können.
Wie Vermögensübertragungen zur mehrfachen Nutzung der Freibeträge sinnvoll erfolgen
können, das schauen wir uns nachfolgend an.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
329
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
330
Exemplar für Stefan Mücke
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
Vorbehaltsnießbrauch – Nießbrauchslasten nutzen
Vorbehaltsnießbrauch
Nießbrauchslasten nutzen
Praxisfall 49
Peter und Heidi, vermögend, beide 50 Jahre alt, möchten zur Ausnutzung der
persönlichen Freibeträge schon zu Lebzeiten Vermögensübertragungen auf ihre Tochter
vornehmen. Zur Disposition steht eine Eigentumswohnung in Aschaffenburg;
Alleineigentümer der Wohnung ist Peter. Der Wert der Wohnung beträgt 850.000 EUR,
Miete erzielt Peter bisher monatlich 1.850 EUR.
Bei einer Übertragung/Schenkung der Wohnung wird folgende Schenkungssteuer festgesetzt.
Berechnung
Grundvermögen
Erwerb durch Schenkung
Persönlicher Freibetrag
850.000 EUR
850.000 EUR
400.000 EUR
Steuerpflichtiger Erwerb
450.000 EUR
Steuersatz 15 %
Schenkungsteuer
67.500 EUR
Abhängig von den anderen Vermögensverhältnissen könnte vorab eine Vermögensübertragung
auf die Ehefrau erfolgen und erst im 2. Schritt das Eigentum an die Tochter übertragen werden
(Kettenschenkung).
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
331
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
Häufig besteht auch der Wunsch, die Erträge zu Lebzeiten oder für eine gewisse Zeit
„zurückzubehalten“. In diesem Fall sind die zivilrechtlichen Wünsche und die steuerliche
Gestaltung gleichlaufend, es bietet sich eine Vermögensübertragung unter
Vorbehaltsnießbrauch. Beim Vorbehaltsnießbrauch behält sich Peter den Nießbrauch an der
Wohnung zurück und ihm fließen die Erträge auch nach der Übertragung weiterhin zu. Eine
Einkommensübertragung auf die Tochter findet wie gewollte gerade nicht statt – aber die
Wohnung wechselt zur Ausnutzung des Freibetrages schon zu Lebzeiten den Rechtsträger.
„Gefühlt“ ändert sich für Peter nichts.
Die Nießbrauchsbelastung schmälert den Wert des Erwerbs und ist daher auch bei der
Schenkungssteuer zu berücksichtigen. Erlischt das Nießbrauchsrecht später durch Tod, führt dies
nicht zu einer Änderung der Schenkungsteuer 351 .
Die Schenkungssteuerberechnung sieht bei einer Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt wie
folgt aus:
Berechnung
Grundvermögen
Nießbrauchslast
Jahreswert 22.200 EUR x Kapitalwertfaktor 352 15,001
Erwerb durch Schenkung
Persönlicher Freibetrag
Steuerpflichtiger Erwerb
850.000 EUR
-333.023 EUR
516.977 EUR
400.000 EUR
116.977 EUR
Steuersatz 11 %
351
Eine Änderung erfolgt nur, wenn das Nießbrauchsrecht in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Übertragung
durch Tod wegfällt (§ 14 Abs. 2 BewG). Bei einem Alter von 50 Jahren erfolgt eine Anpassung, wenn das
Nießbrauchsrecht nicht mehr als 8 Jahre besteht.
352
BMF-Schreiben vom 4.10.2021 zur Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für
Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2022. Bei einem Alter von 50 Jahren, männlich, besteht noch eine statistische
Lebenserwartung von 30,34 Jahren. Der Kapitalwertfaktor beträgt 15,001.
332
Exemplar für Stefan Mücke
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
Berechnung
Schenkungsteuer
12.867 EUR
Die Schenkungsteuer beträgt dann nur noch 12.867 EUR statt 67.500 EUR bei der
bedingungslosen Übertragung. Es ist anzuerkennen, dass durch die zurückbehaltenen Erträge
das Vermögen von Peter nicht kleiner wird und dann ggf. später zu einem steuerpflichtigen
Erwerb führt. Anderseits entstehen zukünftige Wertzuwächse nicht mehr in der Sphäre des
Übergebers, sondern schon beim Empfänger und unterliegen zumindest in dieser Generation
dann nicht mehr einer Besteuerung.
Es ist daher immer im Einzelfall und in der Gesamtschau zu prüfen, ob und welche
Übertragungen erfolgen können und sollen.
Für Vermögensübertragungen unter Vorbehaltsnießbrauch eignet
sich besonders auch das selbstgenutzte Eigenheim.
Das selbstgenutzte Eigenheim ist häufig ideal im Vorhaben persönliche Freibeträge zu nutzen.
Ein Verkauf des Eigenheims kommt für die meisten nicht in Betracht und die Nutzung wird selbst
verbraucht. Gegen eine solche Übertragung spielen allenfalls psychologische Gründe. Für diese
Fälle ist auch der folgende Abschnitt interessant.
333
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
334
Exemplar für Stefan Mücke
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
Freies Widerrufsrecht – Schenkungssteuer vs. Einkommensteuer
Freies Widerrufsrecht
Schenkungssteuer vs. Einkommensteuer
Werden Einkommensquellen z. B. eine Eigentumswohnung an die Kinder übertragen und bei der
Übertragung ein freies Widerrufsrecht vereinbart, dann werden die Einkünfte weiterhin dem
bisherigen Eigentümer zugerechnet 353 .
Mit einem freien Widerrufsvorbehalt lassen sich Vermögensübertragung
sorgloser vollziehen und Freibeträge nutzen.
Zivilrechtlich wird davon ausgegangen, dass sich der Schenker den jederzeitigen Widerruf der
Schenkung vorbehalten und ihm vertraglich ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden kann, ohne
dass dadurch das Wesen der Schenkung beeinträchtigt wird 354 . Dieser zivilrechtlichen
Beurteilung wird auch für Schenkungssteuerzwecke gefolgt. Übertragungen mit freiem Widerruf
lösen daher den Steuertatbestand der Schenkung aus.
Das ist für die Gestaltungsberatung gut, sehr gut. Dies eröffnet Vermögensübertragungen zur
mehrfachen Ausnutzung von persönlichen Freibeträgen, ohne dass es eine Entscheidung fürs
Leben sein muss 355 .
353
Zumindest kann wirtschaftliches Eigentum nicht übertragen werden. Wir halten eine Zurechnung der Einkünfte
für fragwürdig.
354
BFH-Urteil vom 13.9.1989 – II R 67/86, BStBl. 1989 II S. 1034 m. w. N.
355
Natürlich werden deshalb nicht einfach mal so Übertragungen ins Blaue hinein getätigt. Aber es erleichtert die
Entscheidungen ungemein.
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
335
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
336
Exemplar für Stefan Mücke
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
Steuersätze – Was kostet es konkret?
Steuersätze
Was kostet es konkret?
Wie bei der Einkommensteuer sieht auch die Erbschaftsteuer (und Schenkungssteuer) eine
progressive Steuerbelastung vor.
Die Steuerbelastung erfolgt hierbei aber in großen Stufen 356 .
Wert bis
Steuerklasse
I
Steuerklasse
II
Steuerklasse
III
75.000 EUR 7 % 15 % 30 %
300.000 EUR 11 % 20 % 30 %
600.000 EUR 15 % 25 % 30 %
6.000.000 EUR 19 % 30 % 30 %
13.000.000 EUR 23 % 35 % 50 %
26.000.000 EUR 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 EUR 30 % 43 % 50 %
356
§ 19 ErbStG
337
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
Es wäre nicht sachgerecht, den ganzen Erwerb, statt z. B. in der Steuerklasse I mit 7 % mit 11 %
zu besteuern, nur weil die Grenze um ein paar Euro überschritten ist. In den „Stufenbereichen“
kommt deshalb dann ein Härteausgleich 357 zur Anwendung.
357
§ 19 Abs. 3 ErbStG. Der Unterschied zwischen der Steuer, die sich bei Anwendung des Absatzes 1 ergibt, und der
Steuer, die sich berechnen würde, wenn der Erwerb die letztvorhergehende Wertgrenze nicht überstiegen hätte,
wird nur insoweit erhoben, als er bei einem Steuersatz bis zu 30 Prozent aus der Hälfte, bei einem Steuersatz über
30 Prozent aus drei Vierteln des die Wertgrenze übersteigenden Betrags gedeckt werden kann.
338
Exemplar für Stefan Mücke
Danke an
die Familie
Irene, Daniel, Tobias
die Lektorin
Birgit
339
© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad