22.10.2022 Aufrufe

Steuer-Coaching mit 370 Grad, Steuerberater Stefan Mücke (Auszug)

Steuerminderungen, Steueroptimierungen, Steuerlösungen und die Verhinderung von Steuerrisken und Steuerverstrickungen, Gestaltungen und Ideen für alle Unternehmer - vom Einzelunternehmer und Freiberufler bis zum GmbH-Geschäftsführer

Steuerminderungen, Steueroptimierungen, Steuerlösungen und die Verhinderung von Steuerrisken und Steuerverstrickungen, Gestaltungen und Ideen für alle Unternehmer - vom Einzelunternehmer und Freiberufler bis zum GmbH-Geschäftsführer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Steuerberater. Stefan Mücke.

Steuer-Coaching-370.

Basiswissen. Stolpersteine. Strategien.

Steuer-Lösungen und Ideen für alle

Unternehmer – vom Einzelunternehmer und

Freiberufler bis zum GmbH-Geschäftsführer.



Steuerberater Stefan Mücke

Steuer-Coaching-370

Basiswissen, Stolpersteine

und Strategien


Ausgabe 2022, Januar 2022

Mediabizz GmbH, Kleinwallstadt

©2022, Mediabizz GmbH und Stefan Mücke, Alle Rechte vorbehalten!


VORWORT – UM WAS ES EIGENTLICH GEHT.

Steuerberatung

gehört in die Chef-Etage und ist keine

Einbahnstraße!

Viele Unternehmen beschweren sich darüber, dass sie von ihrem Steuerberater keine aktive - wir

nennen dies bei uns immer proaktive - Steuerberatung erhalten.

Gründe dafür sind:

Der Steuerberater ist mit seinen Deklarationsarbeiten – der Erstellung von

Steuererklärungen - so ausgelastet, dass er es kaum schafft, diese abzuarbeiten. In der

Praxis sind Steuerberater häufig wie Psychologen, die Vergangenes aufarbeiten. In die

Steuererklärung wird dann die Vergangenheit – egal ob gut oder schlecht – gegossen.

Der Steuerberater wird nicht gelangweilt an seinem Schreibtisch sitzen und überlegen,

ob bei Ihnen alles steuerlich optimiert ist. Steuerberatung ist keine Einbahnstraße.

Steuerberatung ist ein Ping-Pong-Spiel. Je mehr Sie Ihren Berater fordern, desto höher

wird seine Beratungsleistung sein.

Mandanten müssen aber auch anerkennen, dass Beratungsleistungen beauftragt und

nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung oder nach Individualvereinbarung

berechnet werden müssen. Die Zeiten, dass mit dem Jahresabschlusshonorar Beratungen

abgegolten sind, sind vorbei. Es gibt kein „All-inclusive-Prinzip“ – zumindest nicht für gute

Beratungsleistungen. Auch „kurze“ Fragen per Mail oder am Telefon stellen Aufwand dar

und sind Beratungen. Kurze Fragen bedeuten nämlich nicht auch einfache und schnelle

Antworten.


VORWORT – UM WAS ES EIGENTLICH GEHT.

Sie als Unternehmer 1 sind meist Einkäufer, Vertriebsleiter, Leiter der Personalabteilung,

technischer oder fachlicher Direktor oder Leiter, Verwaltungsgeschäftsführer – eine

Multifunktions-Person. Idealerweise sind Sie auch noch Steuerberater. Nein – Steuerberater

müssen Sie nicht sein!

Aber:

Aufgrund der hohen Steuerquote sollten Sie sich mit dem Thema Steuern beschäftigen.

Es hilft nichts, immer nur vorne an der Front zu kämpfen und „hinten raus“ werden

Steuerpotentiale verschenkt. Steuern sind eine Ihrer höchsten Ausgaben.

Sie verwirklichen tagtäglich eine Vielzahl von Steuertatbeständen, ohne darüber

nachzudenken. Es ist daher wichtig und erforderlich, dass die steuerlichen Konsequenzen

aus dem Alltagsgeschäft bekannt sind. Bereits verwirklichte Tatbestände lassen sich

nämlich nachträglich, wenn es überhaupt auffällt, nicht, oder nur mit einem vielfachen

Aufwand richtigstellen. Besondere Vorgänge bedürfen dann der vorherigen Besprechung

und Beratung mit dem Steuerberater.

Tagtäglich stellen wir in unserer Kanzlei fest, wie spannend Steuerrecht ist, sonst hätten wir den

Beruf vermutlich auch nicht gewählt. Ich möchte Sie jetzt mitnehmen und Ihnen auf den

folgenden Seiten spannende und manchmal skurrile Steuerthemen vorstellen.

Dieses Handbuch zum Steuer-Coaching informiert Sie über notwendiges Basiswissen, wichtige

Eckdaten, Steuervermeidungsstrategien und Stolpersteine, die in der Praxis viel Geld kosten,

manchmal sogar existenzbedrohend sind.

Mit diesem Werk erkennen Sie spielerisch, worauf es ankommt, erhalten Ideen für Ihre

Steueroptimierung, werden den einen oder anderen Fehler vermeiden, werden zum Ping-Pong-

Spieler für Ihren Steuerberater und fordern ihn auch zur Höchstleistung heraus.

1

Unternehmer sind Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler, AGs/GmbHs und ihre Gesellschafter und

Geschäftsführer und Personengesellschaften sowie deren Gesellschafter.


VORWORT – UM WAS ES EIGENTLICH GEHT.

Es ist – so hoffe ich - einfach geschrieben und erhebt nicht den Anspruch jedes Detail und/oder

jedes kleinste Problem abzudecken. Es soll Ihnen über das eine oder andere Thema einen

Überblick vermitteln. Sicherlich wird immer wieder mal ein „Aha-Effekt“ bei Ihnen entstehen,

was Sie von Ihrem Steuerberater so noch nicht gehört haben. Ich hatte immer geglaubt, in dem

Handbuch steht nichts Besonderes - und jeder Steuerberater sollte es auch kennen –nicht nur

kennen, sondern auch in der Praxis bei Ihnen und mit Ihnen ein- und umsetzen. Ich musste aber

erkennen, dass in der Praxis doch vieles anders läuft.

Noch ein Hinweis und Rat: Im Internet verkaufen „Menschen“ Steuerhacks und Steuerseminare

für richtig viel Geld. Das ist Wucher – oder vielleicht sogar schon am Rande des Betrugs. In einer

Veranstaltung lässt sich viel erzählen und mit dem äußeren Rahmen auch eine „Scheinwelt“

aufbauen. Diese vermeintlichen Berater helfen Ihnen nicht, wenn Sie solche Ideen bei Ihrem

örtlichen Finanzamt durchsetzen wollen. Das funktioniert häufig nicht. Die getroffenen

pauschalen Aussagen und Empfehlungen lassen sich häufig nicht durch Gesetz oder

Rechtsprechung begründen 2 . Seien Sie realistisch und sparen Sie sich das Geld.

Auf der Steuerreise zeige ich Ihnen auch Bilder meiner „Laufrunde“, in der schon ganz viele

Steuergestaltungen und Steueroptimierung entstanden sind. Eigentlich müsste ich doch dann

meine Laufschuhe steuerlich absetzen können! … oder?

Beginnen wir jetzt mit der Steuerreise und ich wünsche viel Spaß beim Steuer-Coaching.

Stefan Mücke, Steuerberater

2

Wir begründen unsere Gestaltungen und Empfehlungen und zitieren auch in der Fußnote – wie hier –

Gesetzesquellen und Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, damit Sie und/oder Ihr Steuerberater die konkrete

Anwendung auf Ihren persönlichen Einzelfall bezogen prüfen und dann auch beim Finanzamt durchsetzen können.


VORWORT – UM WAS ES EIGENTLICH GEHT.


INHALTSVERZEICHNIS

Einkommensteuer und Steuerprogression ................................................................................. 13

Steuertarif – Spitzensteuersatz und Reichensteuer ................................................................... 15

Heiraten – Ein Steuersparmodell? ............................................................................................. 23

Steuersatz – Durchschnitt- oder Grenzsteuersatz? ................................................................... 25

Abschnittsbesteuerung – Einkommensnivellierung und Glättung ............................................. 27

Gesonderter Steuertarif – Abgeltungssteuer 25 % bei Kapitalvermögen ................................. 29

Steuersatz 0 % - Einkommenstransfer auf Kinder ...................................................................... 33

Pauschalbesteuerung 30 % - Den privaten Urlaub absetzen ..................................................... 37

0 % Steuer - Steuerfreies Einkommen oder Pauschalbesteuerung............................................ 43

„halber“ Steuersatz bei außerordentlichen Einkünften ............................................................. 47

Schwarzgeld – mehr Steuern sparen geht nicht ......................................................................... 49

Private Einkommensminderungen ............................................................................................. 57

Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen ................................................................. 59

Handwerkerleistungen – Richtiges Timing erforderlich. ............................................................ 63

Kirchensteuer Adieu .................................................................................................................. 67

Gewinn – Gewinnermittlung ..................................................................................................... 71

Der Gewinn ist keine Frage des Geldes ...................................................................................... 73

Einnahmen-Überschuss oder doch Bilanz? ................................................................................ 77

Betriebliche Investitionen ......................................................................................................... 83

Unsinnige Investitionen – Aus steuerlichen Gründen sinnvoll? ................................................. 85

Mehrsteuern durch Ersatzinvestitionen – Ist das möglich? ....................................................... 87

Investitionskosten – Nur über die AfA steuerwirksam ............................................................... 91

Sofortaufwand – Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) ....................................................... 93

Sofortaufwand – Digitale Wirtschaftsgüter ............................................................................... 95

Sonderabschreibung – 20 % für kleine und mittlere Betriebe ................................................... 97

Investitionsabzugsbetrag – Nicht mehr im Dezember – lieber im Januar ............................... 101

Fremdfinanzierungen – richtig gemacht .................................................................................. 105

Finanzierungen von Investitionen aus dem Cash ..................................................................... 107

Schuldzinsenabzug – Tatsächliche Verwendung und Zweikontenmodell ................................ 109

Finanzierungsfehler 1 – Investition und Darlehen über gemischtes Bankkonto ...................... 115

Finanzierungsfehler 2 – Private Zwischenfinanzierung ............................................................ 117

Rückstellungen ........................................................................................................................ 119


INHALTSVERZEICHNIS

Grundstücke ........................................................................................................................... 125

Grundstücke – Verstrickung vermeiden! ................................................................................ 127

Grundstücksverkauf – Steuerpflichtig auch im Privatvermögen ............................................. 131

Grundstückskauf – Die 15 %-Grenze müssen Sie kennen! ...................................................... 135

Betriebsausgaben ................................................................................................................... 139

Betriebsausgaben – Eine Frage der Veranlassung und der Story ............................................ 141

Essen ist (fast) immer privat .................................................................................................... 143

Bewirtungskosten – Kreativ, aber sachgerecht ....................................................................... 145

Kleine Geschenke erhöhen die Freundschaft .......................................................................... 147

Fahrzeuge ............................................................................................................................... 149

1%-Regelung – Rechtlich einwandfrei – praktisch oft eine Katastrophe ................................. 151

Fahrtenbuch – Eine sinnvolle Alternative? .............................................................................. 157

Fahrzeugmietmodell – Steuerfreie Fahrzeugveräußerung...................................................... 161

Werkstattwagen – Einschränkung der 1%-Regelung .............................................................. 163

Anscheinsbeweis – Erschütterung bei Privatfahrzeugen ........................................................ 165

Elektroautos – Förderung der Elektromobiltät ....................................................................... 167

Verträge mit Angehörigen ....................................................................................................... 169

Ein notwendiger Überblick ...................................................................................................... 171

Darlehensverträge – Es kommt darauf an ............................................................................... 173

Arbeitsvertrag – Der Ehegatte im Betrieb ............................................................................... 177

Arbeitsvertrag mit Kindern – Taschengeld als Betriebsausgabe ............................................. 181

Personal- und Personalkosten ................................................................................................. 183

Sozialversicherung – Rechengrößen und Grenzwerte ............................................................ 185

Minijobs – Falsch gemacht wird richtig teuer! ........................................................................ 189

Sofortmeldungen – Vorher geht gar nichts! ........................................................................... 195

Asset-Protection ..................................................................................................................... 199

Rechtsform – bin ich mit der richtigen Rechtsform unterwegs? ............................................. 201

Rechtsformvergleich – Ein Überblick ...................................................................................... 203

Die GmbH ............................................................................................................................... 205

Die Besteuerung der GmbH – Ein Belastungsvergleich ........................................................... 207

Gründung der GmbH – Tipps zur Satzung ............................................................................... 211

Beherrschender Gesellschafter – Gesellschafter ohne Interessengegensatz ......................... 215

Geschäftsführer-Gehalt – Oder lieber eine Gewinnausschüttung? ........................................ 217


INHALTSVERZEICHNIS

Lohnfortzahlung Krankheit – Der entfallende Versicherungsschutz ........................................ 221

Tantieme – Gewinnabsaugung durch Tantiemen .................................................................... 223

Weihnachtsgeld – Zusage und der Verzicht – was eine Bescherung ....................................... 225

Urlaubsrückstellung – Gewinnminderungen für nicht genommenen Urlaub .......................... 229

Darlehen an Gesellschafter – Ich würde das nicht wollen! ...................................................... 233

Disquotale Gewinnausschüttungen ......................................................................................... 235

Gespaltene Gewinnausschüttungen ........................................................................................ 239

Betriebsaufpaltung – Wirtschaftlich „hui“ – steuerlich „pfui“ ................................................. 241

Holding – Der sichere Hafen für Finanzmittel .......................................................................... 247

Kapitalistische Betriebsaufspaltung – Das Beste aus allen Welten .......................................... 251

Sozialversicherung – Die böse Überraschung .......................................................................... 253

Umwandlung und Unternehmenstransaktionen ...................................................................... 257

GmbH-Gründung – vom Einzelunternehmen verheerend zur GmbH ...................................... 259

Betriebs- und Praxisveräußerung – Das sollten Sie beachten und nicht übersehen................ 263

Veräußerung eines Gesellschaftsanteils – Anteile an einer GbR, OHG oder KG ...................... 273

Teilanteilsverkauf – laufende Einkünfte durch Gewinnvorabmodell ....................................... 275

Sonderbetriebsvermögen – Gefahr von „trockenem Einkommen“ ......................................... 277

Minenfeld Dienstleistungseinkauf ........................................................................................... 279

Bauleistungen – Bauleistender kauft Bauleistungen ............................................................... 281

15%ige Steuerabzug – Diesen Steuerabzug betrifft Jeden ...................................................... 285

Freie selbständige Mitarbeiter – Wohl doch nur Scheinselbständig ....................................... 289

Umsatzsteuer .......................................................................................................................... 293

System der Umsatzsteuer – Ein durchlaufender Posten .......................................................... 295

Kleinunternehmer – Macht das für mich Sinn? ....................................................................... 297

Vorsteuerabzug – Volle Entlastung für Unternehmer ............................................................. 303

Eingangsrechnungen – Notwendige Prüfungen....................................................................... 307

Amazon und EG-Einkauf – Probleme bei Warenlieferungen aus dem EG-Ausland ................ 311

Auslandsumsatz – Keine Steuerpflicht in Deutschland ............................................................ 315

EG-Verkäufe – Warenlieferungen in das EG-Ausland .............................................................. 319

Erbschaft- und Schenkungsteuer ............................................................................................. 323

Ein Überblick ............................................................................................................................ 325

Steuerklassen und Freibeträge – Richtiges Freibetragsmanagement ...................................... 327

Freibetragsmanagement – Zusammenrechnung von Schenkungen........................................ 329

Vorbehaltsnießbrauch – Nießbrauchslasten nutzen ................................................................ 331

Freies Widerrufsrecht – Schenkungssteuer vs. Einkommensteuer ......................................... 335

Steuersätze – Was kostet es konkret? ..................................................................................... 337


INHALTSVERZEICHNIS


Exemplar für Stefan Mücke

Einkommensteuer und Steuerprogression

Einkommensteuer und

Steuerprogression

13

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


14


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Steuertarif – Spitzensteuersatz und Reichensteuer

Steuertarif

Spitzensteuersatz und Reichensteuer

Der Grundfreibetrag beträgt nach § 32a EStG 3 im Veranlagungszeitraum (VZ) 2022 9.984 EUR.

Beträgt das zu versteuernde Einkommen einer Person nicht mehr als 9.984 EUR, dann beträgt

die Einkommensteuer also 0 EUR. Bei einem (zu versteuernden) Einkommen von 9.985 EUR bis

zu 58.596 EUR steigt der Steuersatz überproportional an – ab 58.597 EUR ist der

Spitzensteuersatz von 42 Prozent bei einer Person bereits erreicht.

Ab 58.600 EUR müssen Sie pro 1.000 EUR höherem Einkommen

420 EUR mehr Einkommensteuer zahlen (Grenzsteuerbelastung

42 %) – zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Die sog. Reichensteuer 4 mit einem Steuersatz von 45 % beginnt im Veranlagungszeitraum 2022

ab 277.826 EUR.

3

§ 32a Abs. 1 EStG: Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie

beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2022 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für

zu versteuernde Einkommen

1. bis 9 984 Euro (Grundfreibetrag): 0;

2. von 9 985 Euro bis 14 926 Euro: (1 008,70 · y + 1 400) · y;

3. von 14 927 Euro bis 58 596 Euro: (206,43 · z + 2 397) · z + 938,24;

4. von 58 597 Euro bis 277 825 Euro:0,42 · x – 9 267,53;

5. von 277 826 Euro an: 0,45 · x – 17 602,28.

Die Größe „y“ ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-

Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. Die Größe „z“ ist ein Zehntausendstel des 14 926 Euro

übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. Die Größe „x“

ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist

auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.

4

Die Reichensteuer bezeichnet die erhöhte Einkommensbesteuerung für besonders hohe Einkommen. Es handelt

sich nicht um eine Art Vermögenssteuer „für Reiche“, sondern um eine erhöhte Einkommensteuerbelastung.

15

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Nachdem der Spitzensteuersatz also bereits ab 58.600 EUR beginnt, müssen erfolgreiche

Unternehmer auf der privaten (Einkommensteuer)Ebene also immer mit einer Steuerbelastung

von fast 50 % rechnen.

Die hohe Steuerbelastung hat den Vorteil, dass Steuerentlastungen im gleichen Verhältnis

wirken. Wird das Einkommen um 10.000 EUR gemindert, dann spart der Unternehmer rund

5.000 EUR.

Aus den nachfolgenden Steuertabellen können Sie die Steuerbelastung mit und ohne

Solidaritätszuschlag entnehmen und auch wie hoch jeweils der Durchschnittsteuersatz und der

Spitzensteuersatz sind.

16


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Grundtabelle für Alleinstehende Personen

Einkommen bis ESt/Grund SolZ Gesamt in % in %

5.000 0 0 0 0,00% 0,00%

10.000 2 0 2 0,02% 0,20%

15.000 955 0 955 6,37% 23,10%

20.000 2.207 0 2.207 11,04% 25,80%

25.000 3.562 0 3.562 14,25% 27,90%

30.000 5.020 0 5.020 16,73% 30,00%

35.000 6.581 0 6.581 18,80% 32,00%

40.000 8.246 0 8.246 20,62% 34,10%

45.000 10.014 0 10.014 22,25% 36,20%

50.000 11.884 0 11.884 23,77% 38,20%

55.000 13.859 0 13.859 25,20% 40,30%

60.000 15.932 0 15.932 26,55% 42,00%

65.000 18.032 128 18.160 27,94% 42,00%

70.000 20.132 378 20.510 29,30% 42,00%

75.000 22.232 628 22.860 30,48% 42,00%

80.000 24.332 878 25.210 31,51% 42,00%

85.000 26.432 1.128 27.560 32,42% 42,00%

90.000 28.532 1.378 29.910 33,23% 42,00%

95.000 30.632 1.627 32.259 33,96% 42,00%

100.000 32.732 1.800 34.532 34,53% 42,00%

105.000 34.832 1.916 36.748 35,00% 42,00%

110.000 36.932 2.031 38.963 35,42% 42,00%

115.000 39.032 2.147 41.179 35,81% 42,00%

120.000 41.132 2.262 43.394 36,16% 42,00%

125.000 43.232 2.378 45.610 36,49% 42,00%

130.000 45.332 2.493 47.825 36,79% 42,00%

135.000 47.432 2.609 50.041 37,07% 42,00%

140.000 49.532 2.724 52.256 37,33% 42,00%

145.000 51.632 2.840 54.472 37,57% 42,00%

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

17


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Einkommen bis ESt/Grund SolZ Gesamt in % in %

150.000 53.732 2.955 56.687 37,79% 42,00%

155.000 55.832 3.071 58.903 38,00% 42,00%

160.000 57.932 3.186 61.118 38,20% 42,00%

165.000 60.032 3.302 63.334 38,38% 42,00%

170.000 62.132 3.417 65.549 38,56% 42,00%

175.000 64.232 3.533 67.765 38,72% 42,00%

180.000 66.332 3.648 69.980 38,88% 42,00%

185.000 68.432 3.764 72.196 39,02% 42,00%

190.000 70.532 3.879 74.411 39,16% 42,00%

195.000 72.632 3.995 76.627 39,30% 42,00%

200.000 74.732 4.110 78.842 39,42% 42,00%

205.000 76.832 4.226 81.058 39,54% 42,00%

210.000 78.932 4.341 83.273 39,65% 42,00%

215.000 81.032 4.457 85.489 39,76% 42,00%

220.000 83.132 4.572 87.704 39,87% 42,00%

225.000 85.232 4.688 89.920 39,96% 42,00%

230.000 87.332 4.803 92.135 40,06% 42,00%

235.000 89.432 4.919 94.351 40,15% 42,00%

240.000 91.532 5.034 96.566 40,24% 42,00%

245.000 93.632 5.150 98.782 40,32% 42,00%

250.000 95.732 5.265 100.997 40,40% 42,00%

255.000 97.832 5.381 103.213 40,48% 42,00%

260.000 99.932 5.496 105.428 40,55% 42,00%

265.000 102.032 5.612 107.644 40,62% 42,00%

270.000 104.132 5.727 109.859 40,69% 42,00%

275.000 106.232 5.843 112.075 40,75% 42,00%

280.000 108.397 5.962 114.359 40,84% 45,00%

285.000 110.647 6.086 116.733 40,96% 45,00%

290.000 112.897 6.209 119.106 41,07% 45,00%

295.000 115.147 6.333 121.480 41,18% 45,00%

18


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Einkommen bis ESt/Grund SolZ Gesamt in % in %

300.000 117.397 6.457 123.854 41,28% 45,00%

305.000 119.647 6.581 126.228 41,39% 45,00%

310.000 121.897 6.704 128.601 41,48% 45,00%

315.000 124.147 6.828 130.975 41,58% 45,00%

320.000 126.397 6.952 133.349 41,67% 45,00%

325.000 128.647 7.076 135.723 41,76% 45,00%

330.000 130.897 7.199 138.096 41,85% 45,00%

335.000 133.147 7.323 140.470 41,93% 45,00%

340.000 135.397 7.447 142.844 42,01% 45,00%

345.000 137.647 7.571 145.218 42,09% 45,00%

350.000 139.897 7.694 147.591 42,17% 45,00%

355.000 142.147 7.818 149.965 42,24% 45,00%

360.000 144.397 7.942 152.339 42,32% 45,00%

365.000 146.647 8.066 154.713 42,39% 45,00%

370.000 148.897 8.189 157.086 42,46% 45,00%

375.000 151.147 8.313 159.460 42,52% 45,00%

380.000 153.397 8.437 161.834 42,59% 45,00%

385.000 155.647 8.561 164.208 42,65% 45,00%

390.000 157.897 8.684 166.581 42,71% 45,00%

395.000 160.147 8.808 168.955 42,77% 45,00%

400.000 162.397 8.932 171.329 42,83% 45,00%

405.000 164.647 9.056 173.703 42,89% 45,00%

410.000 166.897 9.179 176.076 42,95% 45,00%

415.000 169.147 9.303 178.450 43,00% 45,00%

420.000 171.397 9.427 180.824 43,05% 45,00%

425.000 173.647 9.551 183.198 43,11% 45,00%

430.000 175.897 9.674 185.571 43,16% 45,00%

435.000 178.147 9.798 187.945 43,21% 45,00%

440.000 180.397 9.922 190.319 43,25% 45,00%

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

19


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Grundtabelle für Ehepaare

Einkommen bis Splitting SolZ Gesamt in % in %

5.000 0 0 0 0,00% 0,00%

10.000 0 0 0 0,00% 0,00%

15.000 0 0 0 0,00% 0,00%

20.000 4 0 4 0,02% 0,40%

25.000 832 0 832 3,33% 18,60%

30.000 1.910 0 1.910 6,37% 23,60%

35.000 3.136 0 3.136 8,96% 24,80%

40.000 4.414 0 4.414 11,04% 26,00%

45.000 5.744 0 5.744 12,76% 27,00%

50.000 7.124 0 7.124 14,25% 28,00%

55.000 8.556 0 8.556 15,56% 29,00%

60.000 10.040 0 10.040 16,73% 30,00%

65.000 11.576 0 11.576 17,81% 31,20%

70.000 13.162 0 13.162 18,80% 32,00%

75.000 14.802 0 14.802 19,74% 33,20%

80.000 16.492 0 16.492 20,62% 34,20%

85.000 18.234 304 18.538 21,81% 35,20%

90.000 20.028 731 20.759 23,07% 36,40%

95.000 21.872 1.170 23.042 24,25% 37,20%

100.000 23.768 1.621 25.389 25,39% 38,20%

105.000 25.718 2.085 27.803 26,48% 39,40%

110.000 27.718 2.561 30.279 27,53% 40,40%

115.000 29.768 3.049 32.817 28,54% 41,40%

120.000 31.864 3.505 35.369 29,47% 42,00%

125.000 33.964 3.736 37.700 30,16% 42,00%

130.000 36.064 3.967 40.031 30,79% 42,00%

135.000 38.164 4.198 42.362 31,38% 42,00%

140.000 40.264 4.429 44.693 31,92% 42,00%

145.000 42.364 4.660 47.024 32,43% 42,00%

20


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Einkommen bis Splitting SolZ Gesamt in % in %

150.000 44.464 4.891 49.355 32,90% 42,00%

155.000 46.564 5.122 51.686 33,35% 42,00%

160.000 48.664 5.353 54.017 33,76% 42,00%

165.000 50.764 5.584 56.348 34,15% 42,00%

170.000 52.864 5.815 58.679 34,52% 42,00%

175.000 54.964 6.046 61.010 34,86% 42,00%

180.000 57.064 6.277 63.341 35,19% 42,00%

185.000 59.164 6.508 65.672 35,50% 42,00%

190.000 61.264 6.739 68.003 35,79% 42,00%

195.000 63.364 6.970 70.334 36,07% 42,00%

200.000 65.464 7.201 72.665 36,33% 42,00%

205.000 67.564 7.432 74.996 36,58% 42,00%

210.000 69.664 7.663 77.327 36,82% 42,00%

215.000 71.764 7.894 79.658 37,05% 42,00%

220.000 73.864 8.125 81.989 37,27% 42,00%

225.000 75.964 8.356 84.320 37,48% 42,00%

230.000 78.064 8.587 86.651 37,67% 42,00%

235.000 80.164 8.818 88.982 37,86% 42,00%

240.000 82.264 9.049 91.313 38,05% 42,00%

245.000 84.364 9.280 93.644 38,22% 42,00%

250.000 86.464 9.511 95.975 38,39% 42,00%

255.000 88.564 9.742 98.306 38,55% 42,00%

260.000 90.664 9.973 100.637 38,71% 42,00%

265.000 92.764 10.204 102.968 38,86% 42,00%

270.000 94.864 10.435 105.299 39,00% 42,00%

275.000 96.964 10.666 107.630 39,14% 42,00%

280.000 99.064 10.897 109.961 39,27% 42,00%

285.000 101.164 11.128 112.292 39,40% 42,00%

290.000 103.264 11.359 114.623 39,53% 42,00%

295.000 105.364 11.590 116.954 39,65% 42,00%

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

21


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Einkommen bis Splitting SolZ Gesamt in % in %

300.000 107.464 11.821 119.285 39,76% 42,00%

305.000 109.564 12.052 121.616 39,87% 42,00%

310.000 111.664 12.283 123.947 39,98% 42,00%

315.000 113.764 12.514 126.278 40,09% 42,00%

320.000 115.864 12.745 128.609 40,19% 42,00%

325.000 117.964 12.976 130.940 40,29% 42,00%

330.000 120.064 13.207 133.271 40,39% 42,00%

335.000 122.164 13.438 135.602 40,48% 42,00%

340.000 124.264 13.669 137.933 40,57% 42,00%

345.000 126.364 13.900 140.264 40,66% 42,00%

350.000 128.464 14.131 142.595 40,74% 42,00%

355.000 130.564 14.362 144.926 40,82% 42,00%

360.000 132.664 14.593 147.257 40,90% 42,00%

365.000 134.764 14.824 149.588 40,98% 42,00%

370.000 136.864 15.055 151.919 41,06% 42,00%

375.000 138.964 15.286 154.250 41,13% 42,00%

380.000 141.064 15.517 156.581 41,21% 42,00%

385.000 143.164 15.748 158.912 41,28% 42,00%

390.000 145.264 15.979 161.243 41,34% 42,00%

395.000 147.364 16.210 163.574 41,41% 42,00%

400.000 149.464 16.441 165.905 41,48% 42,00%

405.000 151.564 16.672 168.236 41,54% 42,00%

410.000 153.664 16.903 170.567 41,60% 42,00%

415.000 155.764 17.134 172.898 41,66% 42,00%

420.000 157.864 17.365 175.229 41,72% 42,00%

425.000 159.964 17.596 177.560 41,78% 42,00%

430.000 162.064 17.827 179.891 41,84% 42,00%

435.000 164.164 18.058 182.222 41,89% 42,00%

440.000 166.264 18.289 184.553 41,94% 42,00%

22


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Heiraten – Ein Steuersparmodell?

Heiraten

Ein Steuersparmodell?

Ehegatten können zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Bei der

Zusammenveranlagung werden die Einkünfte beider Ehegatten zusammengerechnet. Der

Steuerbetrag ermittelt sich aus der Hälfte des zu versteuernden Einkommens und dem sich

danach ergebenden zweifachen Steuerbetrag (Splittingverfahren) 5 .

Erzielten denktheoretisch beide Ehegatten das gleiche Einkommen und haben die gleichen

Abzugsbeträge für Sonderausgaben u.a., dann ergeben sich aus dem Splittingverfahren keine

Vorteile.

In der Praxis weichen die Einkünfte von Ehegatten sehr häufig erheblich ab, so dass die

Zusammenveranlagung grundsätzlich zu empfehlen ist 6 .

Auch bei „getrennten Kassen“ ist eine Zusammenveranlagung in

der Einkommensteuer grundsätzlich zu empfehlen. Der

Steuervorteil kann beim Spitzensteuersatz 9.300 EUR und bei der

Reichensteuer sogar 17.600 EUR betragen.

5

§ 32a Abs. 5 EStG: Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden,

beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des

Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt

(Splitting-Verfahren).

6

Eine Einzelveranlagung kann ausnahmsweise dann günstiger sein, wenn ein Ehegatte Verlustvorträge hat und sich

in diesem Fall die Sonderausgaben nicht steuermindernd verrechnet werden können.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

23


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Der Steuervorteil erhöht sich immer noch um Ersparnisse beim Solidaritätszuschlag und bei der

Kirchensteuer. Zusätzlich kann sich der Vorteil erhöhen, wenn beim Ehegatten ohne Einkommen

Aufwendungen für Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstehen, die sich bei

ihm aufgrund des fehlenden Einkommens gar nicht auswirken.

Die Zusammenveranlagung ist bei einer Heirat im Kalenderjahr immer rückwirkend für das

gesamte Jahr möglich – selbst dann, wenn Sie erst am 31.12. heiraten.

24


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Steuersatz – Durchschnitt- oder Grenzsteuersatz?

Steuersatz

Durchschnitt- oder Grenzsteuersatz?

Sie lesen in der Steuerberechnung Ihres Steuerberaters, dass der Durchschnittsteuersatz 26,55 %

beträgt und der Grenzsteuersatz 42 % (Basis zu versteuerndes Einkommen 60.000 EUR im Jahr

2022). Was helfen Ihnen diese Angaben?

Der Durchschnittsteuersatz beantwortet die Frage, wieviel Einkommensteuer ich auf

mein gesamtes Einkommen bezahlen muss. Wenn Sie ein (zu versteuerndes)

Einkommen 7 von 60.000 EUR haben, beträgt die Einkommensteuer für das Jahr 2022 bei

dem Durchschnittsteuersatz von 26,55 % 15.932 EUR.

Insbesondere bei Ausgabe- und Investitionsentscheidungen interessiert Sie als

Unternehmer die Antwort auf die Frage, wie sich Ihre Steuerbelastung verändert, wenn

Sie diese Ausgabe tätigen. Anders ausgedrückt, was kostet Sie die Investition oder der

Leistungseinkauf „nach Steuern“? Diese Frage wird durch den Grenzsteuersatz

beantwortet. Der Grenzsteuersatz sagt aus, wie hoch der Steuersatz ist, der an der Spitze

des erzielten Einkommens zur Anwendung kommt 8 .

7

Das zu versteuernde Einkommen ermittelt sich ausgehend von den Einkünften abzüglich der Sonderausgaben,

außergewöhnlicher Belastungen und ggf. auch Kinderfreibeträge. Der Durchschnittsteuersatz hat als Bezugsgröße

also nicht die Einkünfte – sondern das um die vorgenannten Abzugsbeträge vermindertes Einkommen. Es wäre also

falsch, den Durchschnittsteuersatz auf den Gewinn anzuwenden – dann ergibt sich eine zu hohe Steuerbelastung.

8

Meist bezieht sich die Angabe des Grenzsteuersatzes auf die letzten 1.000 EUR des Einkommens. Die Aussage der

Grenzbelastung bzw. Grenzentlastung ist daher auch beschränkt auf Veränderungen von 1.000 EUR. Bei größeren

Einkommensveränderungen innerhalb des Progressionsbereiches müsste die Steuerveränderung individuell

berechnet werden.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

25


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Praxisfall 1

Der Unternehmer hat einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von 70.000 EUR. Nach Abzug

der Sonderausgaben (Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge) beträgt

das zu versteuernde Einkommen 60.000 EUR.

Es steht eine Werbeaktion die 1.000 EUR kosten soll, zur Disposition. Der Grenzsteuersatz

beträgt wie angegeben 42 %. Wie hoch ist die Steuerersparnis aus Ausführung der

Werbeaktion?

Der Durchschnittsteuersatz würde eine Steuerersparnis von 265,50 EUR ergeben – eine

falsche Antwort. Die tatsächliche Steuerersparnis ist mit dem Grenzsteuersatz zu

berechnen. „Nach Steuern“ kostet den Unternehmer die Werbeaktion 580 EUR – 1.000

EUR Ausgabe – 420 EUR Steuerersparnis.

(Einkommensteuer bei 60.000 EUR = 15.932 EUR – Einkommensteuer bei 59.000 EUR

(nach Abzug des Werbeaufwands) = 15.512 EUR. Minderung der Einkommensteuer 420

EUR).

Die Steuerveränderung kann mit dem Grenzsteuersatz nicht berechnet werden, wenn der

Dispositionsbetrag (Ausgabe oder Einnahme) erheblich ist, da der Grenzsteuersatz bis zur

Erreichung des Spitzensteuersatzes progressiv verläuft und jede Einkommensänderung eine

Änderung des Grenzsteuersatzes bewirkt. Beträgt der Aufwand für die Werbeaktion im

vorgenannten Bespiel 10.000 EUR, dann ergibt sich bei einem Einkommen von 50.000 EUR eine

Einkommensteuer von 11.884 EUR – die Steuerersparnis beträgt 4.048 EUR.

Zur Durchschnittsteuerbelastung und der Grenzsteuerbelastung sind noch zusätzlich die

Annexsteuern (Solidaritätszuschlag von 5,5 % und Kirchensteuer von 8 oder 9 % 9 ) zu

berücksichtigen. Die Grenzsteuerbelastung inkl. Annexsteuern beträgt dann beim Spitzensatz ca.

48 Prozent.

9

Der Kirchensteuersatz ist vom Bundesland bzw. der Diözese abhängig.

26


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Abschnittsbesteuerung – Einkommensnivellierung und Glättung

Abschnittsbesteuerung

Einkommensnivellierung und Glättung

Die Einkommensteuer wird immer für einen Abschnitt – nämlich für ein Kalenderjahr –

festgesetzt. Die Höhe des jährlichen Einkommens bestimmt, welcher Steuersatz auf dieses

Einkommen angewandt wird. Wir haben also die Abschnittsbesteuerung anzuerkennen und

sollten dafür sorgen, gravierende Einkommensschwankungen zwischen den Jahren zu

vermeiden.

Wird in jedem Jahr ein Einkommen erzielt, das mit dem Spitzensteuersatz besteuert wird, dann

ist es für die Gesamtsteuerbelastung ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Jahre 01, 02 oder

03 besteuert wird. Eine spätere Besteuerung kann dann Liquiditätsvorteile verschaffen oder

wenn die Geldpolitik mal wieder „geradegerückt ist“ auch Zinsvorteile bringen.

Die Abschnittsbesteuerung ist besonders zu beachten,

wenn ein schwankendes Einkommen bis zur Erreichung des Spitzensteuersatzes erzielt

wird; bei einer Einzelveranlagung also bis zu einem Einkommen von 58.600 EUR – bei

einer Zusammenveranlagung bis 117.200 EUR.

bei einer zukünftigen Änderung des Steuertarifs. Bei einer zukünftigen Steuersenkung ist

die Strategie, Einkommen in die Zukunft zu schieben – bei einer zukünftigen

Steuererhöhung ist es Ziel, Einkommen vorzuziehen bzw. steuerliche Abzugsbeträge

(Einkommensminderungen) in die Zukunft zu verlagern.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

27


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Praxisfall 2

Im November haben wir die steuerliche Beratung von Herrn S. übernommen. Im

laufenden Jahr hat die BWA ein Ergebnis von über 400 TEUR ausgewiesen, was einen

Spitzensteuersatz (42 %) – sogar die Reichensteuer bedeutet (45 %). Auch die Zukunft

lässt so hohe Gewinne erwarten.

Im Vorjahr wurde ein Gewinn von 60 TEUR erwirtschaftet. Der Vorberater hat den Gewinn

durch einen Investitionsabzugsbetrag (siehe später unten) von 45 TEUR auf 15 TEUR

gesenkt, so dass nach Abzug von Sonderausgaben (Krankenversicherungsbeiträge) die

Einkommensteuer 0 EUR betrug. Herr S. war damals noch glücklich und stolz auf seinen

Berater, weil er durch den Investitionsabzugsbetrag 13.800 EUR Steuern und Liquidität

gespart hatte.

Im Ergebnis muss Herr S. den Investitionsabzugsbetrag (45 TEUR) in einem nachfolgenden

Jahr mit 45 % besteuern. Die zukünftige Steuerbelastung beträgt damit 20.250 EUR zzgl.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (22.985 EUR). Die Entlastung an Einkommensteuer

betrug aber nur 13.800 EUR.

Mehrsteuerbelastung wegen Nichtbeachtung der Abschnittsbesteuerung 9.200 EUR!

Die sog. nachgelagerte Besteuerung, z. B. auch der Rürup-Rente, ist günstig für den

Steuerpflichtigen, da zu erwarten ist, dass im Alter geringere Einkünfte erzielt werden und daher

dann ein niedrigerer Steuersatz zur Anwendung kommt. Aktuelles Einkommen wird gemindert –

zukünftiges Einkommen wird erhöht.

Welche Möglichkeiten bestehen, Einkommen zu nivellieren und zu glätten, das werden wir in

diesem Buch noch besprechen. Ein Instrument ist der vorgenannte Investitionsabzugsbetrag,

wenn dieser mit Verstand eingesetzt wird. Auch Vorauszahlungen auf

Krankenversicherungsbeiträge und Vorauszahlungen an Lieferanten bei der Einnahmen-

Überschussrechnungen sind einfache Mittel das Ziel zu erreichen. Ebenso die Möglichkeit

Beiträge zur Alters-Basisversorgung (Dt. RV, Berufsversorgungen oder Rürup) zu leisten.

Die Abschnittsbesteuerung hat auch Auswirkung auf steuerliche Abzugsbeträge, wie z. B. bei

Handwerkerleistungen (jährlich auf 6.000 EUR begrenzt) oder bei der zumutbaren Belastung

beim Abzug von Krankheitskosten.

28


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Gesonderter Steuertarif –

Abgeltungssteuer 25 % bei Kapitalvermögen

Gesonderter Steuertarif

Abgeltungssteuer 25 % bei Kapitalvermögen

Der Spitzensteuersatz beträgt 42 % - die Reichensteuer 45 %. Ab dem 1. Januar 2009 wurde die

einkommensunabhängige, pauschale Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen

eingeführt.

Der besondere Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

beträgt 25 Prozent (sog. Abgeltungssteuer) und verfolgt zwei Ziele.

Die Abgeltungssteuer hat eine zwingende Daseinsberechtigung und ist elementarer

Bestandteil der Unternehmenssteuerreform 2008 (Ziel 1).

Gewinnausschüttungen von der eigenen GmbH dürfen nicht mit dem normalen

Steuersatz besteuert werden, da die Gewinne in der GmbH schon einer definitiven

Steuerbelastung mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer unterliegen 10 . Würde der

10

Die Unternehmensbesteuerung wird üblicherweise mit 30 % angegeben und kalkulatorisch berücksichtigt. Die

tatsächliche Unternehmensbesteuerung ist abhängig vom dem Gewerbesteuersatz (Hebesatz) der Gemeinde/Stadt

in der sich die Gesellschaft befindet. Bei einem Hebesatz von 400 % beträgt die Gewerbesteuerbelastung 14 %.

Körperschaftsteuer 15 % zzgl. SolZ 0,83 % (5,5 % auf 15 %) und Gewerbesteuer von 14 % ergibt 29,83 %.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

29


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Gewinn der GmbH bei der Ausschüttung nochmals mit bis zu 42 % (45 %) besteuert

werden, würde sich eine Gesamtsteuerbelastung von 59,3 % 11 ergeben.

Mit der Abgeltungssteuer von 25 % soll im Ergebnis eine rechtsformunabhängige

Besteuerung erreicht werden. Die typisierende Gesamt-Steuerbelastung von

Unternehmensgewinnen beträgt damit 47,3 % 12 .

Ein weiteres Ziel ist die Vereinfachung der Besteuerung der übrigen Einkünfte aus

Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Wertpapiergewinne) verbunden mit der

Verhinderung der Kapitalflucht ins Ausland nach dem Motto „lieber eine niedrigere

Besteuerung im Inland – als keine Besteuerung – bei Kapitalflucht ins Ausland“.

Immer wieder wird die Abschaffung der Abgeltungssteuer gefordert, weil es als ungerecht

empfunden wird, dass Arbeitseinkommen mit 42 % besteuert wird – Kapitalerträge aber nur mit

25 %. Als Finanzminister wollte auch Olaf Scholz die Abgeltungssteuer abschaffen – in das

Koalitionspapier der Ampelregierung hat es aber nicht gereicht. Losgelöst von der

Gerechtigkeitsdiskussion muss die Abgeltungssteuer erhalten bleiben – zumindest für die

Gewinnausschüttung von bereits besteuerten Unternehmensgewinnen.

Für die Steuerberatung und die Gestaltungspraxis wollen wir

„normal zu besteuerndes Einkommen“ umwandeln in „besonderes

Einkommen“, das mit der (niedrigeren) Abgeltungssteuer besteuert

wird.

11

Bei einem Gewinn von 100.000 EUR und der Unternehmenssteuer von 29,83 % weist die Gesellschaft einen

Gewinn von 70.170 EUR aus. Wird dieser Gewinn an den Gesellschafter ausgeschüttet und würde diese mit 42 %

besteuert werden, würde sich eine Einkommensteuer von 29.472 EUR ergeben und es würden 40.698 EUR

übrigbleiben. Die Gesamtsteuer würde 59.302 EUR betragen (59,3 %).

12

Bei einem Gewinn von 100.000 EUR und der Unternehmenssteuer von 29,83 % weist die Gesellschaft einen

Gewinn von 70.170 EUR aus. Wird dieser Gewinn an den Gesellschafter ausgeschüttet, erfolgt die Besteuerung mit

25 % und beträgt 17.542 EUR; es bleiben 52.628 EUR übrig. Die Gesamtsteuer beträgt 47.372 EUR beträgt (47,3 %).

30


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Bei einer Umwandlung von Normal-Einkommen in besonderes Einkommen sparen wir 17 %-

Punkte Einkommensteuer 13 – bei 10.000 EUR also 1.700 EUR.

Der Abgeltungsteuer unterliegen (neben den vorgenannten Gewinnausschüttungen) die Zinsen

aus (sonstigen) Kapitalforderungen. Zu diesen Zinsen gehören auch privat gewährte Darlehen.

Bei einer verzinslichen Darlehensgewährung durch den GmbH-Gesellschafter an seine

GmbH (Gesellschafterdarlehen) wird die Abgeltungssteuer explizit vom Gesetz

ausgeschlossen 14 . Gewährt jedoch der Ehegatte des Gesellschafters das Darlehen, so ist

der Abgeltungssteuersatz nicht alleine wegen des Ehegattenverhältnisses

ausgeschlossen 15 .

Auch Darlehensgewährungen zwischen „nahe stehenden Personen“ schließt das Gesetz

von der Abgeltungssteuer aus. Bei Verträgen zwischen Angehörigen ist als erstes die

Hürde des Fremdvergleiches zu nehmen 16 . Erst danach ist zu prüfen, ob die

Abgeltungssteuer ausgeschlossen ist. Obwohl bereits aus der Eheschließung ein

Näheverhältnis auf eine enge Bindung schließen lässt, liegt ein solches nur dann vor,

wenn der darlehensgebende Ehegatte auf den darlehensnehmenden Ehegatten einen

beherrschenden Einfluss ausüben kann 17 .

13

Der Belastungsunterschied ergibt sich aus der einer Grenzsteuerbelastung von 42 % und der Abgeltungssteuer

von 17 %.

14

§ 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG schließt die Abgeltungssteuer aus, wenn ein Gesellschafter an der Kapitalgesellschaft zu

mindestens 10 % beteiligt ist.

15

BFH-Urteil vom 16.6.2020 – VIII R 5/17, DStR 2020, 2294

16

BFH-Urteil vom 22.10.2013 – X R 26/11, DStR 2013, 2677 zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen

nahen Angehörigen. Die Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs ist bei Verträgen vom Anlass der

Darlehensaufnahme abhängig.

17

BFH-Urteil vom 28.1.2015 – VIII R 8/14, DStR 2015, 563 bei der 100 %igen Finanzierung einer Immobilie, die ein

fremder Dritter nicht zu 100 % finanziert hätte.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

31


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Praxisfall 3

Frau T. betreibt ein gewerbliches Einzelunternehmen. Der Ehemann Herr T. ist als

Betriebs- und Vertriebsleiter in dem Unternehmen angestellt und erzielt ein Einkommen

von über 100 TEUR jährlich.

Zur Unternehmensfinanzierung hat Herr T. seiner Ehefrau ein Darlehen von 500.000 EUR

gewährt – der Zinssatz ist mit 7 % vereinbart – der jährliche Zinsaufwand beträgt 35.000

EUR p. a.

Bei der Ehefrau wird der Gewinn um 35.000 EUR gemindert und führt zu einer

Tarifentlastung von 42 % = 14.700 EUR. Der Ehemann hat die Zinsen mit 25 % zu

besteuern = 8.750 EUR. Die Steuerersparnis beträgt – obwohl eine Zusammenveranlagung

durchgeführt wird – 5.950 EUR.

Der besondere Steuertarif ist nicht ausgeschlossen. Herr T. ist als Ehemann zwar

zweifelsfrei naher Angehöriger, rechtlich aber nicht „nahe stehende Person“ i. S. des §

32d Abs. 2 Nr. 1a EStG.

32


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Steuersatz 0 % - Einkommenstransfer auf Kinder

Steuersatz 0 %

Einkommenstransfer auf Kinder

Noch besser als die Umwandlung von Normal-Einkommen (mit Spitzensatzbesteuerung von 42

%) in Abgeltungssteuer-Einkommen (besonderer Steuersatz von 25 %) ist es, Einkommen in eine

0%-Besteuerung umzuwandeln.

Bei einem jährlichen Einkommenstransfer auf ein Kind von bis zu

9.984 EUR beträgt die Steuer des Kindes 0 EUR (Grundfreibetrag,

VZ 2022) und die jährliche Steuerersparnis 4.194 EUR – bei 10

Jahren 40.200 EUR – bei zwei Kindern 80.400 EUR.

Hat ein Steuerpflichtiger (oder Ehegatten) Kinder, so ist zu prüfen, ob Einkommen auf die Kinder

übertragen bzw. verlagert werden können. Diese Einkünfte müssen dann nicht mehr mit dem

persönlichen Steuersatz (Spitzensteuersatz von 42 %) sondern (bis zum Grundfreibetrag) mit 0 %

versteuert werden – oder bei Überschreitung des Grundfreibetrages mit dem viel niedrigeren

persönlichen Steuersatz des Kindes.

Die Problematik hierbei ist meist die Frage, ob es klug ist, Unternehmensbeteiligungen

auf Kleinkinder zu übertragen. Und in der Tat ist das nicht unproblematisch.

Vermögensübertragungen müssen endgültig erfolgen, damit diese

(einkommen)steuerlich anerkannt werden. Und wer möchte schon seinem einjährigen

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

33


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Kind z. B. 10 Prozent seiner Firma oder Gesellschaft (endgültig) übertragen. Ein

zivilrechtlich freies Widerrufsrecht verhindert eine steuerliche Übertragung von

Einkommen auf die Kinder 18 . Eine Schenkung unter freiem Widerrufsvorbehalt steht aber

einer Schenkungssteuerpflicht nicht entgegen 19 .

Gesetzliche oder andere vertragliche Widerrufsrechte hindern dagegen den

Einkommenstransfer auf die Kinder nicht. Als gesetzliche Widerrufsrechte sind der

Notbedarf (§ 519 BGB und § 528 BGB), Widerruf wegen groben Undanks (§ 530 BGB)

oder der Widerruf wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB) zu

berücksichtigen. Vertraglich vereinbarte Widerrufsrechte kommen in Betracht bei

Veräußerung des übertragenen Gegenstandes, Vorversterben, Ehescheidung,

Vermögensverfall, Zwangsvollstreckung in den Gegenstand, Drogenabhängigkeit,

Sektenzugehörigkeit.

Eine einfache und von mir empfohlene Möglichkeit des Einkommenstransfer auf Kinder

ist ein Zuwendungsnießbrauch. Sie können einem oder mehrerer Ihrer Kinder den

Nießbrauch an einem Vermietungsobjekt zuwenden. Die steuerliche Anerkennung setzt

eine bürgerlich-rechtlich wirksame Vereinbarung und eine tatsächliche Durchführung

voraus 20 . Die Einkommenszurechnung kann zeitlich befristet werden 21 . Eine Befristung

des dinglichen Nutzungsrechts (durch eine Nießbrauchsbestellung) oder eines

obligatorischen Nutzungsrechts 22 führt zum Erlöschen kraft Gesetzes. Nach dem

18

BFH-Urteil vom 16.5.1989 – VIII R 196/84, BStBl. 1989 II S. 877 zur schenkweisen Übertragung von

Kommanditanteilen unter einseitigem Rückübertragungsvorbehalt.

19

BFH-Urteil vom 13.9.1989 – II R 67/86, BStBl. 1989 II S. 1304 wonach eine bürgerlich-rechtlich vollzogene

Schenkung – sofern ernst gemeint (§ 117 BGB) – auch die Schenkungssteuer zur Entstehung bringt, wenn diese

unter freiem Widerrufsbehalt steht. Der freie Widerruf kann zwar nicht Einkommen auf die Kinder übertragen, ist

aber ein ideales Instrument für Schenkungssteuer- bzw. Erbschaftsteuerzwecke den persönlichen Freibetrag

mehrfach zu nutzen.

20

BFH-Urteil vom 11.3.1976, BStBl. 1976 II S. 421, BFH-Urteil vom 16.1.2007, BStBl. 2007 II S. 579, BMF vom

30.9.2013, Nießbrauchserlass, Tz. 2 ff. Zur zivilrechtlichen Anerkennung ist auch ein Ergänzungspfleger und die

Genehmigung durch das Familiengericht erforderlich.

21

Bei obligatorischen Nutzungsrechten ist ebenso eine festgelegte Zeit erforderlich; BFH-Urteil vom 29.11.1983,

BStBl. 1984 II S. 366

22

Eine Nießbrauchsbestellung hat den Vorteil, dass die Mietverträge automatisch – kraft Gesetz (§ 567 BGB) - auf

den Zuwendungsempfänger übergehen. Bei einem schuldrechtlichen Nutzungsrecht bedarf es den Abschluss neuer

Mietverträge.

34


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Erlöschen erzielen Sie dann wieder selbst die Einkünfte. Die Einkünfte werden also nur

temporär auf die Kinder übertragen 23 . Sie können so die Einkünfte „auslagern“, z. B. bis

die Kinder selbst die Arbeit aufnehmen.

Der Einkommenstransfer setzt eine tatsächliche Durchführung voraus. Die Einnahmen

müssen vom Kind bzw. den Kindern erzielt werden und die Einnahmen müssen auch den

Kindern zufließen. Es ist nicht zulässig, dass Sie sich die Einnahmen durch

Banküberweisung „zurückholen“. Aber selbstverständlich können die Kinder zukünftig

ihre eigenen Aufwendungen für Schuldbedarf, Ausbildung, Studium, Urlaubsreisen oder

das neue Kinderzimmer vom „eigenen Einkommen“ finanzieren und so Ihren Geldbeutel

entlasten.

Zur Beschäftigung von Kindern im Betrieb siehe auf Seite 181.

23

Die Kinder können die Absetzung für Abnutzung (AfA) mangels Aufwandes nicht geltend machten. Die AfA-

Berechtigung geht hier nicht auf den Zuwendungsempfänger über – anders wie beim Vorbehaltsnießbrauch, bei

dem der frühere Eigentümer die Aufwendungen selbst getragen hatte und daher zum AfA-Abzug berechtigt bleibt.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

35


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

36


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Pauschalbesteuerung 30 % - Den privaten Urlaub absetzen

Pauschalbesteuerung 30 %

Den privaten Urlaub absetzen

Praxisfall 4

Als Gesellschafter-Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH übernehmen Sie jährlich die

Kosten für einen Sommerurlaub bis zu einem Wert von 5.000 EUR und verbuchen die

Urlaubsreise als Betriebsausgabe in der GmbH.

Der Einzelunternehmer oder die Gesellschafter von Personengesellschaften können diese

Möglichkeit für sich selbst nicht nutzen.

Vorteile ergeben sich für Mitarbeiter. Und Mitarbeiter sind auch die Geschäftsführer der GmbH

– auch der eigenen GmbH. Besteuerungsvorteile können daher vom Gesellschafter-

Geschäftsführer genutzt werden.

Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann seinen Urlaub als

Betriebsausgabe absetzen und braucht dafür nur 30 %

Pauschalsteuer zahlen.

37

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Sachbezüge aus betrieblich veranlassten Zuwendungen oder auch Geschenke an

Geschäftsfreunde 24 führen beim Empfänger zu steuerpflichtigen Einkünften. Ist der Empfänger

eine Privatperson, dann liegen keine steuerpflichtigen Einkünfte vor 25 .

Die Besteuerungspflicht in der persönlichen Einkommensteuererklärung oder auf der

Verdienstabrechnung kann durch eine Pauschalbesteuerung verhindert werden

(Abgeltungswirkung) 26 .

Der Pauschalsteuersatz beträgt 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag,

ggf. Kirchensteuer

Die Vorteilhaftigkeit der Gestaltungsmöglichkeit zeigt folgende Berechnung:

Jahr ohne VZ mit VZ

Übernahme Urlaubsreise durch GmbH

5.000 EUR

Pauschalsteuer (30 %)

1.500 EUR

Solidaritätszuschlag (5,5)

83 EUR

Gesamtaufwand

6.583 EUR

Gehalt 27

8.978 EUR

Einkommensteuer (42 %)

-3.771 EUR

Solidaritätszuschlag (5,5 %)

-207 EUR

Auszahlung für Privatzahlung Urlaubsreise 0 EUR 5.000 EUR

Gesamtaufwand 6.583 EUR 8.978 EUR

Ersparnis

2.395 EUR

24

Die Pauschalbesteuerung der Geschenke an Geschäftsfreunde ist hier nicht Gegenstand der weiteren

Ausführungen.

25

BFH-Urteil vom 16.10.2013 – VI R 57/11

26

§ 37b Abs. 3 Satz 1 EStG

27

hochgerechneter Bruttolohn um eine Auszahlung von 5.000 EUR zu erhalten.

38


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Bei einem Wert der Urlaubsreise von 5.000 EUR lassen sich 2.395 EUR Steuern sparen.

Die Pauschalierung ist ausgeschlossen,

wenn die einzelne Zuwendung den Betrag von 10.000 EUR übersteigt. In diesem Fall ist

eine Pauschalbesteuerung vollständig ausgeschlossen (Freigrenze).

soweit bei mehreren Zuwendungen, die Aufwendungen je Empfänger und

Wirtschaftsjahr 28 den Betrag von 10.000 EUR übersteigen. In diesem Fall ist eine

Pauschalbesteuerung auf den Höchstbetrag von 10.000 EUR begrenzt (Freibetrag).

28

Die Vorschrift stellt nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf das Wirtschaftsjahr ab. Ein Wirtschaftsjahr kann vom

Kalenderjahr abweichend (sog. abweichendes Wirtschaftsjahr), ist aber sehr selten anzutreffen.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

39


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Pauschalbesteuerung:

Für die Pauschalbesteuerung besteht ein Wahlrecht. Dieses wollen wir zur

Steuergestaltung nutzen und müssen die pauschale Lohnsteuer in der

Lohnsteueranmeldung erklären 29 . Das Wahlrecht kann in der letzten

Lohnsteueranmeldung des Wirtschaftsjahres berücksichtigt werden 30 . Eine erstmalige

Wahlrechtsausübung im Rahmen einer Außenprüfung ist auch später zulässig;

vorausgesetzt es wurden vorher nicht Zuwendungen individual besteuert 31 .

Bei Ausübung des Wahlrechts müssen alle Sachbezüge aller Mitarbeiter pauschal

besteuert werden. Es besteht keine zuwendungsbezogene Wahlmöglichkeit, die Wahl gilt

immer komplett für alle Zuwendungen oder für keine Zuwendung innerhalb eines

Wirtschaftsjahres (Einheitlichkeit der Wahlrechtsausübung).

Der Sachbezug muss zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung gewährt werden

(Zusätzlichkeitserfordernis). Wann ein Arbeitslohn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten

Arbeitslohn erbracht wird, wurde erstmals ab 1.1.2020 gesetzlich definiert 32 . Es ist nicht

29

Wenn die Anwendung und Zulässigkeit der Pauschalbesteuerung zweifelhaft ist, dann sollte die

Pauschalbesteuerung in der Lohnsteueranmeldung erklärt und gezahlt werden. Gleichzeitig sollte gegen die

Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt werden, um die Klärung der Rechtsfrage herbeizuführen (BFH-Urteil vom

21.2.2018 – VI R 25/16, BStBl. 2018 II s. 389)

30

Eine Berichtigung der Vormonate bei nachträglicher Entscheidung ist nicht nötig; die Zuwendungen können

vollständig in der letzten Lohnsteueranmeldung erklärt werden, BMF-Schreiben vom 19.5.2015, Tz. 7

31

Nach dem BFH-Urteil vom 15.6.2016 – VI R 54/15 kann eine Pauschalbesteuerung nachträglich widerrufen

werden.

32

§ 8 Abs. 4 EStG: Im Sinne dieses Gesetzes werden Leistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung eines

Dritten (Sachbezüge oder Zuschüsse) für eine Beschäftigung nur dann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten

Arbeitslohn erbracht, wenn 1. die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, 2. der Anspruch auf

Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, 3. die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht

anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und 4. bei Wegfall der Leistung der

Arbeitslohn nicht erhöht wird. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist von einer zusätzlich zum ohnehin

geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistung auch dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich

oder auf Grund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage (wie Einzelvertrag,

Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesetz) einen Anspruch auf diese hat.

40


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

möglich im 1. Schritt das Gehalt zu mindern, im Hinblick auf den dann im 2. Schritt zu

gewährenden Sachbezug.

Der geldwerte Vorteil aus einer Fahrzeugüberlassung kann nicht pauschalbesteuert

werden. Dies hat der Gesetzgeber explizit ausgeschlossen 33 .

Auf die Pauschalsteuer ist auch Kirchensteuer zu erheben. Es besteht die Möglichkeit

zwischen dem vereinfachten verringerten Pauschalsteuersatz oder dem individuellen

Kirchensteuersatz im Nachweisverfahren 34 zu wählen.

Pauschalbesteuerte Zuwendungen an eigene Mitarbeiter sind – trotz

Pauschalbesteuerung – sozialversicherungspflichtig 35 . Bei einem

sozialversicherungsfreien Geschäftsführer ist die Sozialversicherung jedoch kein Thema 36 .

Die Aufwendungen im Praxisfall 4 können als Betriebsausgaben abgesetzt und pauschal

besteuert werden. Die Pauschalsteuer erhöht die Betriebsausgaben und eine Besteuerung mit

dem persönlichen Steuersatz erfolgt nicht mehr 37 .

33

§ 37b Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 10 EStG

34

Oberste Finanzbehörden der Länder vom 8.8.2016, BStBl. 2016 I S. 773

35

Nicht sozialversicherungspflichtig sind Zuwendungen an Arbeitnehmer eines Dritten und außerhalb eines

Konzernverbundes (§ 1 Abs. 1 Nr. 14 SVEV)

36

Zur Sozialversicherungspflicht eines Geschäftsführers siehe Seite 227

37

Das FG Nürnberg hat im Urteil vom 13.10.2020 – 1 K 1065/19, NWB LAAAH-69458, die

Pauschalierungsmöglichkeit abgelehnt. Grund der Ablehnung war aber, dass es an einer im Voraus getroffenen

Vereinbarung gefehlt hatte und daher kein Arbeitslohn vorlag; die Urlaubsgewährung stellt im Urteilsfall

selbstredend eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

41


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

42


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

0 % Steuer - Steuerfreies Einkommen oder Pauschalbesteuerung

0 % Steuer

Steuerfreies Einkommen oder

Pauschalbesteuerung

Aus sozialpolitischen oder pragmatischen Gründen – oder weil eine Lobby richtig gute Arbeit

geleistet hat – sind bestimmte Einnahmen und Vergütungen steuerfrei oder können vom

Arbeitgeber pauschal besteuert werden 38 .

Soweit eine Steuerbefreiung oder Pauschalbesteuerung einen Arbeitnehmer voraussetzt,

können sich die Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbHs freuen. Einzelunternehmer oder

Gesellschafter von Personengesellschaften können die Vorteile für die eigenen Mitarbeiter oder

bei der Beschäftigung von Angehörigen nutzen.

Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der

Steuerpauschalierung und Steuerbefreiungen.

38

Bei der Pauschalbesteuerung entfällt eine spätere weitere Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Die

Einkünfte müssen dann nicht gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

43


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Art

Annehmlichkeiten wie Getränke im Betrieb (Kaffee, Tee,

Softgetränke, Kaffeegebäck)

Steuersatz

0 %

Arbeitgeberdarlehen bis zu einem Darlehensbetrag von 2.600 EUR 0 %

Arbeitsessen aufgrund eines besonderen Arbeitseinsatzes bis 60 EUR

(R. 19.6 Abs. 2 LStR)

Aufmerksamkeiten wie Sachgeschenke aufgrund eines persönlichen

Ereignisses wie Geburtstag oder Hochzeit bis 60 EUR

0 %

0 %

Auslagenersatz (§ 3 Nr. 50 EStG) 0 %

Abgabe von Mahlzeiten im Betrieb 25 %

Aufwendungen für Beratung und Vermittlung von

Betreuungsleistungen für Angehörige des Arbeitsnehmers und

unvorhergesehene Pflegefälle – auch Betreuung von Kindern unter 14

Jahren bis 600 EUR pro Jahr (§ 3 Nr. 34a EStG).

Betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse und

Pensionsfond bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen

Rentenversicherung (in 2022 84.600 EUR = 6.768 EUR) (§ 3 Nr. 63

EStG), nachgelagerte Besteuerung bei Auszahlung.

Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen mit max. 110 EUR pro

Arbeitnehmer für max. 2 Veranstaltungen pro Jahr (§ 19 Nr. 1a EStG),

soweit nicht steuerfrei ist eine Pauschalbesteuerung mit 25 %

möglich (§ 40 Abs. 2 EStG).

Bildschirm-/Arbeitsbrille für einen Arbeitnehmer. Beim Unternehmer

besteht keine Absetzungsmöglichkeit

0 %

0 %

0 %

0 %

Corona-Prämie bis max. 1.500 EUR bei Auszahlung bis 31.3.2022 0 %

Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung, begrenzt auf

1.000 EUR pro Monat

0 %

44


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Art

Elektrofahrzeuge. Pauschaler Auslagenersatz für Ladestrom des

Firmenwagens im Privathaushalt mit 30 EUR für Elektrofahrzeuge und

15 EUR für Hybridfahrzeuge, wenn eine Lademöglichkeit beim

Arbeitgeber besteht.

Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber erhöhen sich die Beträge auf

70 EUR und 35 EUR.

Elektrofahrzeuge. Ladestrom in der Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2030

(§ 3 Nr. 46 EStG)

Fortbildungen, kein Arbeitslohn bei ganz überwiegendem

betrieblichem Interesse

Übereignung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge

(Wallboxen)

Gewährung von Erholungsbeihilfen für Arbeitnehmer (156 EUR),

Ehegatten (104 EUR) und Kinder (52 EUR/Kinde)

Überlassung von betrieblichen Fahrrädern zusätzlich zum Arbeitslohn

(§ 3 Nr. 37 EStG)

Steuersatz

0 %

0 %

0 %

25 %

25 %

0 %

Übereignung von Fahrrädern 25 %

Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster

Tätigkeitsstätte 39

Überlassung Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster

Tätigkeitsstätte

Zertifizierte Gesundheitsvorsorgeleistungen (§§ 20, 20a SGB V) von

jährlich 600 EUR (§ 3 Nr. 34 EStG)

15%

15 %

0 %

Beitrag zur Gruppenunfallversicherung 20 %

Jobtickets für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 3 Nr. 15

EStG)

Kindergartenzuschuss in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen (§ 3

Nr. 33 EStG)

0 %

0 %

39

§ 9 Abs. 4 EStG: Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines

verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der

Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

45


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Art

Gewährung von Sachprämien bei Kundenbindungsprogrammen

(Miles & More)

Steuersatz

2,25 %

Geringfügig Beschäftigte (Minijobs) 40 2 %

Geringfügig Beschäftigte (Minijobs) ohne Rentenversicherungsbeitrag 20 %

Parkplatzüberlassung an Arbeitnehmer 0 %

Nutzungsüberlassung eines betrieblichen PCs zur Privatnutzung (§ 3

Nr. 45 EStG)

0 %

Kostenlose Übereignung von PCs 25 %

Personalrabatt für eigene Waren mit max. 1.080 EUR (§ 8 Abs. 3 Satz

2 EStG)

Reisekosten für Auswärtstätigkeiten wie Fahrtkosten, Fahrtkosten mit

Privat-Pkw (0,30 EUR/KM), Verpflegungsmehraufwendungen (14 EUR

pro Tag bzw. 28 EUR bei 24 Stunden - § 9 Nr. 4a EStG),

Übernachtungskosten.

0 %

0 %

Sachbezüge bis 10.000 EUR 41 30 %

Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge (§ 3b Abs. 2 EStG). 0 %

Telefongebühren bei Einzelnachweis oder pauschal 20 % der

durchschnittlichen Monatskosten, max. 20 % (§ 3 Nr. 50 EStG)

0 %

Nutzungsüberlassung eins Handys zur Privatnutzung (§ 3 Nr. 45 EStG) 0 %

Trinkgeldzahlungen durch Dritte. Das gilt nicht für Trinkgeld, das der

Unternehmer selbst erhält (§ Nr. 51 EStG).

0 %

Steuerpflichtige Verpflegungsmehraufwendungen 25 %

Werbeflächenvermietung durch den Arbeitnehmer, z. B. auf seinem

Privatfahrzeug bis zu einem Jahresbetrag (Freigrenze) von 255 EUR (§

22 Nr. 3 EStG). Bei der Freigrenze sind auch andere sonstige

Einkünfte des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

0 %

40

Siehe Seite 178 ff.

41

Siehe Seite 33 ff.

46


Exemplar für Stefan Mücke

EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

„halber“ Steuersatz bei außerordentlichen Einkünften

„halber“ Steuersatz

bei außerordentlichen Einkünften

Das Gesetz sieht einen „halben“ Steuersatz bei Veräußerungsgewinnen vor, wobei der Begriff

„halber“ Steuersatz heute nicht mehr richtig ist, in der Praxis aber noch so bezeichnet wird 42 .

Tatsächlich beträgt der „halbe“ Steuersatz 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich für

das gesamte Einkommen ergibt.

+ Tarifbelastung für normale Einkünfte

+ „halbe“ Steuer für Veräußerungsgewinn

= Einkommensteuer

Der halbe Steuersatz wird nur auf Antrag gewährt. Und der Antrag sollte sehr wohl überlegt

werden, denn Sie können den „halben Steuersatz“ nur einmal im Leben in Anspruch nehmen.

Der „halbe“ Steuersatz ist einmalig im Leben

42

Der Steuersatz betrug früher tatsächlich 50 % des durchschnittlichen Steuersatzes – wurde im Rahmen von

Steuererhöhungen dann auf 56 % angehoben.

47

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


EINKOMMENSTEUER - STEUERPROGRESSION

Folgende Voraussetzungen und Besonderheiten sind zu beachten:

Die ermäßigte Besteuerung ist auf einen Veräußerungsgewinn von 5 Millionen Euro

beschränkt. Der die Grenze übersteigende Teil des Veräußerungsgewinns unterliegt der

normalen Besteuerung, Tarifbelastung.

Der halbe Steuersatz kann nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden 43 .

Ehegatten natürlich zweimal, so dass hier Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden.

Es ist ein Mindeststeuersatz von 14 % zu berücksichtigen.

Persönliche Voraussetzung ist, dass Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Werden im Jahr der Inanspruchnahme mehr als ein Veräußerungsgewinn erzielt – Sie

verkaufen z. B. Ihr Einzelunternehmen und einen Kommanditanteil an einer KG – dann

kann die Ermäßigung nur für einen Vorgang beantragt werden 44 .

Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich durch die Einbringung von Einzelfirma und

Mitunternehmeranteile in einer Personen-Obergesellschaft (mehrstöckige

Personengesellschaft) 45

Wird der Gewinn (auch nur teilweise) in eine steuermindernde Rücklage nach §§ 6b, 6c

EStG eingestellt, kann der ermäßige Steuersatz nicht angewendet werden 46 .

43

Die antragsgebundene Steuervergünstigung ist auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt zu Unrecht die

Steuerermäßigung gewährt hatte, BFH-Urteil vom 28.9.2021 – VIII R 2/19, NWB UAAAI-01268

44

Für einen im Einzelunternehmen mitverkauften Mitunternehmeranteil kann die Ermäßigung entweder für das

Einzelunternehmen oder den Mitunternehmeranteil beantragt werden (R. 34.5 Abs. 2 Satz 4 EStR).

45

R. 34.5 Abs. 2 Satz 5 EStR

46

§ 34 Abs. 3 Satz 6 EStG i. V. m. § 34 Abs. 1 Satz 4 EStG

48


Exemplar für Stefan Mücke

Schwarzgeld – mehr Steuern sparen geht nicht

Schwarzgeld -

mehr Steuern sparen

geht nicht

49

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


50


Exemplar für Stefan Mücke

SCHWARZGELD – MEHR STEUERN SPAREN GEHT NICHT

Schwarzgeld

mehr Steuern sparen geht nicht!

Abgesehen von der Idee, Einkommen auf Kinder zu übertragen und statt 42 % Einkommensteuer

idealerweise nur 0 % Steuer zu zahlen, ist eine zumindest praktische (aber keine echte)

Alternative, eine 0%-Steuerbelastung zu erreichen, Einnahmen unversteuert zu vereinnahmen

(Schwarzgeld).

Steuerhinterziehung lohnt nicht!

Kein Mandant, der mit dem Strafrecht Berühung hatte, würde das

im Nachhinein nochmals so machen.

Praxisfall 5

Der Handwerker hat mit seinem Kunden einen Auftrag über 25.000 EUR vertraglich

vereinbart. Bei der Erstellung der Schlussabrechnung vereinbart der Handwerker mit

seinem Kunden nur 18.000 EUR offiziell abzurechnen und 6.000 EUR bar zu zahlen. Der

Kunde ist damit einverstanden, weil er sich damit 1.000 EUR spart.

Praxisfall 6

Der Berater Müller lässt seine Privaträume von der Malerfirma neu streichen – die Kosten

belaufen sich auf 18.000 EUR. Müller vereinbart mit der Malerfirma, dass dieser die

Rechnung an seine Beratungsfirma - als Neuanstrich der Büroräume – schicken soll.

51

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


SCHWARZGELD – MEHR STEUERN SPAREN GEHT NICHT

Praxisfall 7

Der Berater Müller nutzt seinen Firmen-Pkw (Mercedes-E-Klasse) auch für private Zwecke.

Da er kein Fahrtenbuch führt und ihm die 1%-Regelung zu hoch ist, unterlässt er es, die

private Nutzung in der Steuererklärung zu erklären.

Das Grundprinzip der Steuerfestsetzung ist wie folgt. Sie erklären Ihre Einnahmen (Umsätze)

gegenüber dem Finanzamt in den Steuererklärungen – das Finanzamt glaubt Ihren Angaben –

und setzt die Steuer nach Ihren Angaben fest.

Angaben in den Steuererklärungen sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu

machen 47 .

Das Finanzamt ermittelt keine Besteuerungsgrundlagen – Sie geben die Besteuerungsgrundlagen

vor. Da es nicht jeder so genau mit der Wahrheit nimmt, hat das Finanzamt das Recht, Ihre

Erklärungen und Angaben zu prüfen. Dies passiert im Rahmen der jährlichen

Veranlagungsprüfung und/oder im Rahmen einer Außenprüfung 48 .

Wird im Rahmen einer Prüfung oder auf sonstige Art und Weise festgestellt, dass Sie dem

Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben und dadurch Steuern

verkürzt wurden, dann liegt eine Steuerhinterziehung vor 49 . Eine Steuerhinterziehung mit wird

einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Geldstrafen werden in Tagessätzen ausgesprochen. Bei der Bemessung des Strafmaßes wird die

Schwere des Vergehens und die Höhe der hinterzogenen Steuern berücksichtigt. Der Tagessatz

bestimmt sich nach dem Dreißigstel eines monatlichen Nettoeinkommens. Für eine einheitliche

Strafbemessung bestimmen die Oberfinanzdirektionen (intern) Strafmaßtabellen.

47

§ 150 Abs. 2 AO

48

§ 193 AO

49

§ 370 AO

52


Exemplar für Stefan Mücke

SCHWARZGELD – MEHR STEUERN SPAREN GEHT NICHT

Unterschlagene Steuer bis

Tagessätze

1.000 EUR 10

5.000 EUR 20-60

10.000 EUR 50-80

25.000 EUR 120-220

50.000 EUR 200-360

100.000 EUR 360

Danach würde bei einer Steuerhinterziehung von 9.000 EUR eine Bestrafung in Höhe von 50 bis

80 Tagessätzen erfolgen. Bei einem jährlichen Gewinn von 100.000 EUR und einem

Nettoeinkommen von 52.000 EUR (nach Abzug der Steuerbelastungen) ist ein Tagessatz von 145

EUR zu berücksichtigen. Die Strafe beträgt dann zwischen 7.250 EUR und 11.600 EUR. Die

tatsächliche Höhe der Strafe wird im Strafverfahren durch den Strafrichter festgesetzt.

Neben der Strafe muss selbstverständlich auch die Steuer nachgezahlt werden, zuzüglich Zinsen.

Zusätzlich sind Anwaltskosten und Gerichtskosten für das Steuerstrafverfahren zu

berücksichtigen.

Praxisfall 8

Bei der Verbuchung einer Eingangsrechnung für eine neue Büroeinrichtung haben Sie

statt dem Sachkonto 0420 für einen Anlagenzugang über 8.000 EUR das Sachkonto 4200

gebucht und die Investition sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht. Der Gewinn wird

deshalb zu niedrig ausgewiesen.

Die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung liegen hier sicherlich nicht vor. Allerdings hätte

Ihnen bei der Erstellung des Anlagenverzeichnisses auffallen müssen, dass die neu gekaufte

Büroeinrichtung nicht aufgelistet ist. Wahrscheinlich hätte Ihnen auch auffallen müssen, dass die

Raumkosten im Vergleich zum Vorjahr viel zu hoch sind. Das Finanzamt wird vermutlich davon

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

53


SCHWARZGELD – MEHR STEUERN SPAREN GEHT NICHT

ausgehen, dass eine sog. Leichtfertige Steuerverkürzung 50 vorliegt. Diese ist dann gegeben, wenn

eine Steuerhinterziehung „leichtfertig“ begangen wird. Es liegt dann keine Straftat, sondern eine

Ordnungswidrigkeit vor. Eine Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR

geahndet.

Praxisfall 9

Wir unterstellen im Praxisfall 8, dass auch eine leichtfertige Verkürzung nicht vorliegt. Die

falsch gebuchte Rechnung war nur eine von vielen Rechnungen und die Raumkosten

waren auch nicht auffällig. Es war wirklich ein Fehler, der auch nicht auffallen musste.

Zufällig – nach über 2 Jahren – stolpern Sie über das Sachkonto und bemerken den Fehler.

Ihnen wird klar, dass damit der falsche Gewinn gegenüber dem Finanzamt erklärt wurde.

Nachdem der Steuerbescheid längst vorliegt und „Gras über die Sache gewachsen ist“,

freuen Sie sich nachträglich über den Steuervorteil.

Jetzt wird aus einem echten Fehler, der jedem passieren kann, doch noch eine echte

Steuerhinterziehung. Stellen Sie nachträglich 51 fest, dass eine Steuererklärung von Ihnen

unrichtig oder unvollständig war, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber dem

Finanzamt anzuzeigen und eine Richtigstellung vorzunehmen. Unterlassen Sie diese Pflicht zur

Berichtigung von Steuererklärungen so begehen Sie, durch das Unterlassen eine

Steuerhinterziehung.

Abschließend noch ein paar ergänzende Hinweise:

Manchmal wird die Nichterklärung von Einnahmen damit begründet, dass die vergütete

Leistung wegen eines fehlenden Meistertitels auch handwerksrechtlich nicht zulässig ist.

Eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit lässt nicht durch eine andere Straftat rechtfertigen

50

§ 378 AO

51

…aber noch vor Ablauf der Festsetzungsfrist. Stellen Sie den Fehler erst nach der Festsetzungsfrist fest, dann

haben Sie wirklich Glück gehabt.

54


Exemplar für Stefan Mücke

SCHWARZGELD – MEHR STEUERN SPAREN GEHT NICHT

oder macht diese nicht besser. Seien Sie in diesem Fall lieber etwas kreativer bei der

Rechnungsstellung und begehen Sie nicht deswegen eine Steuerhinterziehung.

Sie können mir Ihrem persönlichen Steuerberater nicht über eine potenzielle

Steuerhinterziehung sprechen, solange die Steuererklärung nicht beim Finanzamt

eingereicht ist. Der Steuerberater würde sich selbst strafbar machen und hat

berufsrechtliche Maßnahmen zu fürchten. Haben Sie Beratungsbedarf vor Vollendung

einer Steuerhinterziehung, dann müssen Sie einen anderen Steuerberater oder

Rechtsanwalt mit der Beratung beauftragen. Nach einer vollendeten Steuerhinterziehung

dürfen Sie wieder mit Ihrem persönlichen Steuerberater sprechen 52 . Der Steuerberater

wird Sie auf die Berichtigungspflicht zur Steuererklärung hinweisen, die sowohl bei einem

Fehler als auch bei einer Steuerhinterziehung besteht. Unterlassen Sie die Berichtigung

oder die Beauftragung zur Berichtigung, dann ist nur Ihre Handlung bedenklich, der

Steuerberater wirkt an dem Unterlassen nicht mit.

Bei einer Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung ist es erforderlich, einen

„Strafrechtler“ zu beauftragen. Der eigene Steuerberater verfügt in der Regel nicht über

das Know-how und die Erfahrung. Wir selbst führen auch keine Beratungen in straf- und

bußgeldrechtlichen Angelegenheiten durch, sondern überlassen dies einem Spezialisten.

52

Vorausgesetzt der Vorgang setzt sich nicht in folgenden Steuererklärungen fort.

55

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


SCHWARZGELD – MEHR STEUERN SPAREN GEHT NICHT

56


Exemplar für Stefan Mücke

Private Einkommensminderungen

Private

Einkommensminderungen

57

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


58


Exemplar für Stefan Mücke

PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN

Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen

Vorauszahlung von

Krankenversicherungsbeiträgen

Die Einkommensteuer wird immer für ein Kalenderjahr festsetzt und das Einkommen für dieses

Jahr entscheidet dann auch über den Steuersatz, der auf dieses Jahreseinkommen angewendet

wird (Abschnittsbesteuerung).

Krankenversicherungsbeiträge können in Höhe der sog. Basisabsicherung als Sonderausgaben

steuermindernd abgesetzt werden 53 .

Vorsorge-

Aufwendungen

Basis-Kranken-

Versicherung

Andere Vorsorge-

Aufwendungen

unbegrenzt

abzugsfähig

Höchstbetrag

2.800/1.900 EUR

mit Anrechnung!

53

§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.

59

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN

Für die zeitliche Zuordnung der Beitragsabsetzung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip 54 .

Nachdem sich die Krankenversicherungsbeiträge zur Basisversicherung in der Zahlungshöhe

direkt auf das Einkommen steuermindernd auswirken, kann es vorteilhaft sein, Beiträge für

Folgejahre vorauszuzahlen.

Steuervorteile durch Vorauszahlungen zur Krankenversicherung:

Sie haben dieses Jahr ein besonders hohes Einkommen erzielt und erwarten in dem

nächsten Jahr ein niedrigeres Einkommen oder sogar eine Verlustsituation.

Sie erzielen im laufenden Jahr noch hohe aktive Einkünfte und ab dem nächsten Jahr nur

noch Renteneinkünfte (Eintritt in die Rente).

Im laufenden Jahr haben Sie außerordentliche Einkünfte erzielt, für die die „sog.

Fünftelregelung“ zur Anwendung kommt.

Immer - alle vier oder zumindest alle drei Jahre! Andere Vorsorgeaufwendungen 55 wie

Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, kapitalgebundene Lebensversicherungen,

Risiko-Lebensversicherungen und Krankenversicherungsbeiträge für Wahlleistungen und

Zusatzversicherungen können pro Jahr mit dem Höchstbetrag von 2.800 EUR 56 oder dem

geminderten Betrag von 1.900 EUR 57 abgezogen werden. Bei Ehegatten ist der

Höchstbetrag die Summe aus den jeweiligen Beträgen jedes einzelnen Ehegatten. Das

Problem in der Praxis dabei ist, dass diese Höchstbeträge nicht zur Anwendung kommen,

da der Sonderausgabenabzug für die Basisversorgung zur Krankenversicherung bei den

Höchstbeträgen angerechnet wird. Es erfolgt eine Kürzung der Höchstbeträge in Höhe

54

§ 11 EStG. Die Kenntnis des Systems der Abschnittsbesteuerung und des Abflussprinzips sind essenziell, um eine

Einkommensnivellierung vornehmen und Steuervorteile nutzen zu können.

55

Versicherungsbeiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG.

56

§ 10 Abs. 4 EStG.

57

Der Höchstbetrag von 1.900 EUR kommt zur Anwendung, wenn z. B. der Steuerpflichtige angestellt ist, und von

seinem Arbeitgeber einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss erhält (§ 10 Abs. 4 Satz 2 EStG).

60


Exemplar für Stefan Mücke

PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN

des Sonderausgabenabzuges für Krankenversicherungsbeiträge. Umgangen werden kann

diese Anrechnung dadurch, dass Krankenversicherungsbeiträge im Voraus gezahlt

werden, in einem Jahr (oder mehreren Jahren) dann keine Basisversicherungsbeiträge

gezahlt werden und damit die Höchstbeträge von 2.800 EUR und 1.900 EUR nicht durch

die Anrechnung aufgezehrt werden. Der Gesetzgeber hat das Abflussprinzip dahingehend

eingeschränkt, dass Beitragszahlungen für Folgejahre auf das Dreifache des aktuellen

Jahresbeitrages beschränkt werden 58 .

Vorteil aus dem Gestaltungsmodell zur Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen 59 :

Jahr ohne VZ mit VZ

Basis-Krankenversicherung (Basis-KV) Jahr 01 7.000 7.000

Andere Vorsorgeaufwendungen mit dem

Höchstbetrag von 3.800 EUR. Kein Ansatz, da die

Basis-KV den Höchstbetrag auf 0 EUR mindert.

0 0

Basis-Krankenversicherung Folgejahre 02-04 21.000

Vorsorgeaufwendungen 01 7.000 28.000

Basis-Krankenversicherung Jahr 02 7.000 0

Andere Vorsorgeaufwendungen mit dem

Höchstbetrag von 3.800 EUR. Ohne Vorauszahlung

Kein Ansatz, da die Basis-KV den Höchstbetrag auf 0

EUR mindert.

0 3.800

Vorsorgeaufwendungen 02 7.000 3.800

Basis-Krankenversicherung Jahr 03 7.000 0

Andere Vorsorgeaufwendungen mit dem

Höchstbetrag von 3.800 EUR. Ohne Vorauszahlung

Kein Ansatz, da die Basis-KV den Höchstbetrag auf 0

EUR mindert.

0 3.800

Vorsorgeaufwendungen 03 7.000 3.800

Basis-Krankenversicherung Jahr 04 7.000 0

58

§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG

59

Wir gehen bei der Modellberechnung von dem privat versicherten Unternehmer-Ehegatten aus, der seine Ehefrau

im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

61


PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN

Jahr ohne VZ mit VZ

Andere Vorsorgeaufwendungen mit dem

Höchstbetrag von 3.800 EUR. Ohne Vorauszahlung

Kein Ansatz, da die Basis-KV den Höchstbetrag auf 0

EUR mindert.

0 3.800

Vorsorgeaufwendungen 04 7.000 3.800

Sonderausgaben aus Vorsorgeaufwendungen 28.000 39.400

Der Unterschied der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen beträgt 11.400 EUR; bei einer

Steuerquote von 48 % bedeutet dies eine Ersparnis von 5.472 EUR 60 .

60

Zur Veranschaulichung wurde bei der Berechnung berücksichtigt, dass für drei Jahre der Höchstbetrag für die

übrigen Vorauszahlungen nicht gekürzt wird. Wegen Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung ist dies

praktisch jedoch nicht realisierbar. Der in der Praxis realisierbare tatsächliche Vorteil wird auf 7.600 EUR beschränkt

– ein Steuervorteil von beachtlichen 3.648 EUR.

62


Exemplar für Stefan Mücke

PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN

Handwerkerleistungen – Richtiges Timing erforderlich.

Handwerkerleistungen.

Richtiges Timing erforderlich.

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen 61 wird die Einkommensteuer um 20 % der

Aufwendungen, höchstens um 1.200 EUR, gemindert. Anders ausgedrückt – jährliche

Aufwendungen von 6.000 EUR können berücksichtigt werden.

Praxisfall 10

Sie lassen im Dezember Ihr Bad sanieren. Die Kosten belaufen sich auf über 25.000 EUR.

Der Anteil der Arbeitskosten wird mit 13.000 EUR ausgewiesen – Materialanteil 12.000

EUR. Die Rechnung erhalten Sie nach den Feiertagen am 28.12.01 und überweisen die

Rechnung gleich am 2.1.02 des neuen Jahres.

Die Begrenzung des jährlichen Abzugs macht wieder die Anerkennung des Abschnittsprinzips 62

so wichtig. Begünstigungsfähige Handwerkerleistungen sind in Höhe von 13.000 EUR

entstanden. Die Aufwendungen sind nach dem Abflussprinzip zu berücksichtigen, nämlich mit

der Banküberweisung im Jahr 02. Von den 13.000 EUR führen 6.000 EUR zur Steuerermäßigung

von 1.200 EUR – der übersteigende Betrag „verpufft“.

Handwerkerleistungen können jährlich bis 6.000 EUR berücksichtigt

werden. Nachdem übersteigende Beträge „verpuffen“, ist zu

prüfen, ob durch Vorauszahlungen oder spätere Zahlungen der

Aufwand auf zwei Jahre verteilt werden kann.

61

Handwerkerleistungen für Renovierungs- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Nur Arbeitskosten sind

begünstigt (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG); Kosten für Material sind nicht begünstigt.

62

Siehe Seite 13

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

63


PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN

Hätten Sie im Jahr noch bis zum 30.12.01 die Rechnung zur Hälfte an den Handwerker

überwiesen und die andere Hälfte in 02, dann hätten Sie die Steuerermäßigung doppelt

genießen können 63 .

Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig zu prüfen, ob Sie den jährlichen Höchstbetrag schon

ausgeschöpft haben und wenn Sie Maßnahmen für das nächste Jahre geplant haben, ob Sie noch

im laufenden Jahr eine Vorauszahlung leisten.

Bitte beachten Sie noch:

Begünstigt sind nur Handwerkerleistungen, die im Haushalt ausgeführt werden.

Arbeitskosten für Leistungen, die in der Werkstatt des Handwerkers ausgeführt werden,

sind nicht begünstigt 64 .

Zum Haushalt gehört auch der Garten. Erd- und Pflanzarbeiten sind daher begünstigte

Handwerkerleistungen.

Die Ermäßigung setzt voraus, dass die Zahlung auf das Bankkonto des Handwerkers

erfolgt. Es ist eine Überweisung oder ein Lastschrifteinzug notwendig. Eine Barzahlung

kann trotz Nachweis und nachweislich korrekter Verbuchung nicht berücksichtigt

werden. Strittig 65 und daher nicht zu empfehlen ist, wenn Leistungen der eigenen GmbH

auf dem Gesellschafterverrechnungskonto belastet werden. Falls dies aus

Liquiditätsgründen oder anderen Gründen nicht anders gemacht werden soll, dann

überweisen Sie der GmbH die Rechnung und die GmbH soll Ihnen einen Betrag gegen

Belastung auf dem Gesellschafterverrechnungskonto ausgleichen.

63

Wenn im Jahr 01 bereits der Höchstbetrag von 6.000 EUR ausgeschöpft war, dann ist kein Nachteil entstanden.

64

FG München, Urteil vom 13.12.2017 – 11 K 29988/16, DStRK 2019, 166, BFH-Urteil vom 13.5.2020 – VI R 4/18,

BStBl. 2021 II S. 669

65

Thüringer FG vom 22.10.2019 – 3 K 452/19, Revision beim BFH anhängig - VI R 23/20

64


Exemplar für Stefan Mücke

PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN

Handwerkerleistungen für einen Neubau sind nicht begünstigt. Nach der Fertigstellung

des Haushaltes (i. d. R. nach dem Einzug) können Aufwendungen jedoch als

Handwerkerleistungen berücksichtigt werden 66 .

66

Begünstigt sind nach § 35a Abs. 3 EStG nur Renovierungs- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Typische

Herstellungskosten würde ich darunter nicht verstehen. Der BFH hat im Fall der Garten- und Erdbauarbeiten, bei

denen es sich zweifelsfrei um Herstellungskosten handelt, den Abzug zugelassen. Mit den Maßnahmen dürfe „nichts

Neues geschaffen werden“, Kosten für etwas Bestehendes, wenn auch noch nicht ganz fertig, sollen aber begünstigt

sein.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

65


PRIVATE EINKOMMENSMINDERUNGEN

66


Exemplar für Stefan Mücke

Kirchensteuer Adieu

Adieu

Kirchensteuer

67

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


68


Exemplar für Stefan Mücke

ADIEU KIRCHENSTEUER

Kirche

Adieu Kirchensteuer

Art. 1 Abs. 1 KirStG (Bayern) ermächtigt die Kirchen, Kirchensteuer zu erheben. Die

Kirchensteuer wird als „Umlage“ erhoben. Umlagepflichtig sind die Angehörigen der Kirchen (Art

6 Abs. 1 KiStG Bayern). Entsprechende Regelungen finden sich in den Kirchensteuergesetzen der

anderen Länder.

Keine andere Steuer lässt sich „so leicht“ vermeiden.

Die Umlagepflicht (Kirchensteuerpflicht) besteht für den Zeitraum der Angehörigkeit zur Kirche

und erlischt durch Kirchenaustritt bzw. Austritt aus der Glaubensgemeinschaft 67 .

Ein Steuerberater muss übrigens auf die Möglichkeit hinweisen, dass die Kirchensteuer durch

einen Austritt vermeidbar ist. Unterlässt er diesen Hinweis, so macht er sich

schadenersatzpflichtig 68 .

Praxisfall 11

Sie beschäftigen sich schon lange mit dem Thema Kirchenaustritt. Nachdem Sie im

Dezember besonders hohe Einkünfte erwarten, treten noch im November aus der Kirche

aus. Ab dem 1.12. treten Sie aus der Kirche und der Glaubensgemeinschaft aus.

67

Art.6 Abs. 3 KiStG Bayern

68

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.02 U 39/02

69

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


ADIEU KIRCHENSTEUER

Es ist richtig, ab 1.12. sind Sie nicht mehr kirchensteuerpflichtig. Ihre Kirchensteuerpflicht endet

am 30.11. Trotzdem müssen Sie für Ihre hohen Einkünfte im Dezember Kirchensteuer zahlen,

und zwar mit 11/12tel. Die Maßstabsteuer für die Kirchensteuer ist die Einkommensteuer.

Nachdem die Einkommensteuer immer für das Kalenderjahr festgesetzt wird (und keine fiktiven

Einkommensteuerfestsetzungen für die Zeit bis zum Kirchenaustritt und nach dem

Kirchenaustritt erfolgen), wird für die Kirchensteuerermittlung das Jahreseinkommen einfach

gezwölftelt. Die Zwölftelung der Steuerschuld bei Kirchenaustritt ist verfassungsgemäß 69 .

Um die Kirchensteuerbelastung für außerordentlich hohe Einkünfte zu vermeiden, hätten Sie die

Entstehung der Einkünfte in das nächste Jahr schieben müssen, was z. B. sehr leicht ist bei

Gewinnausschüttungen aus der eigenen GmbH. Sind außerordentliche Einkünfte vorhersehbar,

z. B. bei Betriebsveräußerungen, Veräußerungen von Aktienpaketen nach einem Börsengang

oder Abfindungen, dann sollte darauf geachtet werden, dass der Austritt frühzeitig erfolgt,

idealerweise im Dezember des Vorjahres.

Bei der Ermittlung der steuerlichen Entlastung bei einem Kirchenaustritt ist zu beachten, dass die

Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist. Zahlen Sie eine Kirchensteuer von 10.000 EUR

im Jahr, dann haben Sie nach dem Austritt nicht 10.000 EUR mehr in der Tasche. Durch den

Sonderausgabenabzug vermindert sich Ihre Einkommensteuer bei einem Spitzensteuersatz von

42 % um 4.200 EUR. Die 10.000 EUR kosten Sie daher „nur“ 5.800 EUR; das ist der Betrag, den

Sie sich tatsächlich sparen 70 .

69

BFH-Urteil vom 15.10.1997 – I R 33/97, BStBl. 1998 II S. 126

70

Zuzüglich Entlastung des Solidaritätszuschlages.

70


Exemplar für Stefan Mücke

Gewinn – Gewinnermittlung

Gewinn und die

Gewinnermittlung

71

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


72


Exemplar für Stefan Mücke

GEWINN - GEWINNERMITTLUNG

Der Gewinn ist keine Frage des Geldes

Der Gewinn

ist keine Frage des Geldes

Praxisfall 12

Sie haben im Jahr einen Gewinn von 120.000 EUR erzielt. 30.000 EUR haben Sie davon für

private Zwecke entnommen. Von dem verbleibenden Betrag von 90.000 EUR haben Sie

einen gebrauchten Sattelzug (eine Maschine oder eine medizinische Einheit) für 89.500

EUR gekauft. Das Bankkonto hat am Ende des Jahres ein kleines Guthaben von 500 EUR.

Nachdem Sie nur 30.000 EUR aus dem Betrieb entnommen haben, haben Sie schon eine

Steuerrücklage von 5.000 EUR daraus gebildet. Der Steuerberater ermittelt allerdings eine

Steuernachzahlung (ohne Kirchensteuer) von 38.409 EUR.

Häufig ist zu hören, dass eine Steuerzahlung in dieser Höhe gar nicht möglich ist, weil ja nur

30.000 EUR entnommen wurden und hier ein Fehler vorliegen muss. Leider nicht!

Die Einkünfte aus einem Betrieb oder einer Praxis – der Gewinn, der der Besteuerung unterliegt,

lässt sich nicht aus dem Bankkonto oder den Entnahmen ableiten. Der Gewinn wird nach den

besonderen Vorschriften über die Gewinnermittlung ermittelt, nämlich durch eine Bilanz oder

durch eine Einnahmen-Überschussrechnung, keinesfalls nach einer Geldrechnung.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

73


GEWINN - GEWINNERMITTLUNG

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist eine Einkünfteermittlung auf „Zu- und Abflussebene“ –

also schon eine Geldrechnung.

Zugeflossene Betriebseinnahmen

./. abgeflossene Betriebsausgaben

= Gewinn (Einnahmen-Überschuss)

Allerdings sind die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung (AfA) auch bei der Einnahmen-

Überschussrechnung zu beachten. Der gekaufte Sattelzug wirkt sich also nicht mit der Investition

von 89.500 EUR steuermindernd aus, sondern nur mit der anteiligen AfA – bei der Investition im

Dezember mit 1.243 EUR 71 .

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung lässt sich sehr leicht von der Geldberechnung zur

Einkünfteermittlung überleiten. Bei einer Überleitungsberechnung sind grob gesagt nur die

Investitionen bzw. Absetzungen für Abnutzungen hinzu- und abzurechnen. Siehe hierzu den

nächsten Abschnitt.

Bei der Bilanzierung ist eine Steuerplanung oder Schätzung auf Basis des Bankkontos überhaupt

nicht möglich. Die Bilanzierung ist geprägt von der wirtschaftlichen Verursachung. Eine

Anzahlung eines Kunden über 30.000 EUR führt zur Erhöhung des Geldbestandes – ist aber noch

kein Ertrag.

Bei der Bilanzierung wird steuerrechtlich der Gewinn dadurch ermittelt, dass das

Betriebsvermögen (Anlagevermögen, Umlaufvermögen abzüglich Schulden) am Ende des Jahres

mit dem Betriebsvermögen am Anfang des Jahres verglichen wird. Die

Betriebsvermögensvermehrung ist der Gewinn, wenn keine Entnahmen oder

Gewinnausschüttungen erfolgt sind. Betriebsvermögensminderungen durch

71

Eine Nutzungsdauer von 6 Jahren wurde berücksichtigt.

74


Exemplar für Stefan Mücke

GEWINN - GEWINNERMITTLUNG

Entnahmen/Gewinnausschüttungen müssen hinzugerechnet werden – Einlagen müssen

abgezogen werden.

Betriebsvermögen am Ende des Jahres

./. Betriebsvermögen am Anfang des Jahres

Betriebsvermögensveränderung

+ Privatentnahmen / Gewinnausschüttungen

./. Privateinlagen

Gewinn

Der steuerliche Gewinn entspricht in der Grundidee dem Ergebnis – wenn auch die Ermittlung

auf einer anderen Systematik beruht – der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung.

Nach § 242 Abs. 2 HGB hat ein Kaufmann eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung

der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn – und Verlustrechnung)

aufzustellen.

75

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


GEWINN - GEWINNERMITTLUNG

76


Exemplar für Stefan Mücke

GEWINN - GEWINNERMITTLUNG

Einnahmen-Überschuss oder doch Bilanz?

Gewinnermittlung

Einnahmen-Überschuss oder doch Bilanz?

In der Praxis gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder

aus der freiberuflichen Tätigkeit (Gewinneinkünfte) zu ermitteln.

Gewinnermittlung

durch

Bilanz

Einnahmen-

Überschuss

Eines ist klar. Das wirtschaftlich objektiv richtige Ergebnis kann nur mit einer Bilanz erreicht

werden. Das Ergebnis bei der Einnahmen-Überschussrechnung ist stark vom Zufall geprägt bzw.

kann rechtlich zulässig manipuliert werden. Grundsätzlich ist der Einnahmen-

Überschussrechnung, solange die Möglichkeit besteht, der Vorzug zu geben.

Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH &

Co. KG) müssen den Gewinn zwingend durch Bilanzierung 72 ermitteln 73 .

72

§ 4 Abs. 1 EStG verwendet nicht den Betriff der „Bilanz“, sondern definiert den Gewinn als Unterschiedsbetrag

zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des

vergangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.

73

Die handelsrechtliche Verpflichtung Bücher zu führen nach § 238 HGB schlägt auf das Steuerrecht nach § 140 AO

durch (sog. abgeleitete Buchführungspflicht).

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

77


GEWINN - GEWINNERMITTLUNG

Einzelunternehmer oder gewerbliche GbRs sind erst dann zur Buchführung verpflichtet, wenn

das Finanzamt die Buchführungspflicht mitteilt. Die Mitteilung erfolgt dann, wenn ein

Gesamtumsatz von mehr als 600.000 EUR im Jahr oder ein Gewinn aus Gewerbebetrieb von

mehr als 60.000 EUR 74 erzielt wurde. Die Buchführungspflicht beginnt dann für das folgende

Jahr, das der Mitteilung durch das Finanzamt folgt. 75

Freiberufler können, selbst wenn Sie über eine Million verdienen, ihren Gewinn durch

Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln. Das Gesetz sieht keine größenabhängige

Verpflichtung zur Bilanzierung bei Freiberuflern vor 76 .

Besteht keine gesetzliche Buchführungspflicht (Gewerbebetreibende ohne Überschreitung der

Wertgrenzen und Freiberufler), so kann sich der Unternehmer zwischen den

Gewinnermittlungsarten entscheiden 77 . Die Wahl der Gewinnermittlungsart steht ausschließlich

dem Steuerpflichtigen zu; das Finanzamt muss die Wahl akzeptieren 78 . Das Wahlrecht ist

prinzipiell unbefristet und erfolgt immer erst nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums 79 .

Eine getroffene Wahl kann nachträglich für dieses Jahr nicht mehr geändert werden 80 .

74

Sonderabschreibungen, z. B. nach § 7g EStG sind bei der Prüfung der Gewinngrenze nach § 141 AO nicht zu

berücksichtigen (§ 7a Abs. 6 EStG).

75

Stellt der Steuerpflichtige fest, dass er den Gewinn von 60.000 EUR überschritten hat, dann kann er durch eine

Abgabe der Steuererklärung spät im Dezember oder erst Anfang Januar die Buchführungspflicht um ein Jahr

verschieben.

76

Viele Ärzte sind zu teils sehr großen Berufsausübungsgemeinschaften zusammengeschlossen.

Gesellschafterwechsel sind dabei auch keine Ausnahme. In solchen Fällen empfiehlt es sich über eine (freiwillige)

Bilanzierung nachzudenken.

77

Die Gewinnermittlungsarten stehen in keinem Über- und Unterordnungsverhältnis zueinander. Bilanz und

Einnahmen-Überschussrechnung sind zwei unterschiedliche aber grundsätzlich gleichwerte

Gewinnermittlungsmethoden, FG Schleswig-Holstein vom 26.7.2011 – 2 K 124/10, NWB XAAAE-33417

78

Hat der Steuerpflichtige keine Wahl getroffen, gilt die Gewinnermittlung durch Bilanz, BFH-Urteil vom 30.9.1980 –

VIII R 201/78, BStBl. 1981 II S. 301, BFH-Urteil vom 19.3.2019 – IV R 57/07, BStBl. 2009 II S. 659. Erzielt der

Steuerpflichtige Einkünfte aus einer gewerblichen Grundstückshandel – ohne dies zu Wissen, so ist der Gewinn

durch Bilanzierung zu ermitteln. Erklärt der Steuerpflichtige Vermietungseinkünfte, die auch durch Einnahmen-

Überschuss ermittelt werden, so ist darin keine Wahl einer Gewinnermittlung anzusehen, nur weil beide Arten der

Gewinnermittlung durch das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG bestimmt werden (BFH-Urteil vom 1.10.1996 –

VIII R 40/94, vom 9.2.1999 VIII R 49/97, FG Köln vom 18.6.2006 – 14 K 2344/05, NWB KAAAC-75064

79

BFH-Urteil vom 21.7.2019 – I R 46/08, BFH/NV 2020, S. 186

80

BFH-Urteil vom 2.3.2006 – IV R 32/04, BFH/NV 2006, 1457

78


Exemplar für Stefan Mücke

GEWINN - GEWINNERMITTLUNG

Ermittelt ein Einzelunternehmer, eine gewerbliche GbR oder ein Freiberufler auch ohne

gesetzliche Verpflichtung, also freiwillig, den Gewinn durch Bilanzierung/Bestandsvergleich, so

ist eine Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschussrechnung nur für steuerliche

Zwecke gesetzestechnisch ausgeschlossen 81 .

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung handelt sich um (vereinfachte) Gewinnermittlung auf

Basis einer Geldzufluss und Geldabflussrechnung.

Zugeflossene Betriebseinnahmen

./. abgeflossene Betriebsausgaben

= Gewinn (Einnahmen-Überschuss)

Die wirtschaftliche Zugehörigkeit von Aufwendungen und Erträgen wird ignoriert; für die

zeitliche Zuordnung ist allein entscheidend, ob das Geld zugeflossen bzw. abgeflossen ist 82 . Die

Vorschriften über die Abschreibungen sind allerdings anzuwenden, d. h. auch hier werden

Investitionen nicht im Jahr der Verausgabung sofort gewinnmindernd, sondern die

Anschaffungskosten werden nach den Vorschriften der Absetzung für Abnutzung

gewinnmindernder Aufwand. Durchlaufende Posten (Fremdgelder) sind keine

Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

81

Es stellt sich nur die Frage, wer feststellt, ob intern eine Bilanz erstellt wird, wenn nach außen hin eine

Einnahmen-Überschussrechnung an das Finanzamt übermittelt wird.

82

Es gilt die allgemeine Vorschrift des § 11 EStG über die Vereinnahmung und Verausgabung. Darin ist auch die in

der Praxis schwierige und streitanfällige Ausnahmeregelung über regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und

Ausgaben innerhalb kurzer Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zu berücksichtigen.

Kurze Zeit sind nach der Rechtsprechung 10 Tage. Um Streit wegen der 10-Tages-Regelung zu vermeiden, können

Zahlungen in der Zeit vom 21.12. bis zum 10.1. vermieden werden.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

79


GEWINN - GEWINNERMITTLUNG

Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) hat folgende Vorteile gegenüber einer Bilanz:

Wareneinkäufe sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Ob die Waren am

31.12. verkauft sind oder noch auf Lager liegen, ist ohne Bedeutung. Der Steuerpflichtige

spart sich den erheblichen Aufwand der Wareninventur. Denken Sie an einen

Handwerker oder einen kleineren Lebensmittelladen, oder der nächstgelegene

Schreibwarenladen mit Postagentur.

Noch nicht abgerechnete Projekte oder Baustellen müssen bei der Einnahmen-

Überschussrechnung nicht aufgenommen und bewertet werden.

Bei der EÜR haben Sie die Möglichkeit, das Ergebnis in ganz erheblichem Maße zu

manipulieren. Diese Manipulierung ist zulässig, dem System geschuldet und nicht

verwerflich. Wenn Sie das Ergebnis vermindern möchten, dann können Sie z. B.

Vorauszahlungen an den Lieferanten auf zukünftige Warenlieferungen leisten oder Sie

können (um Ausfallrisiken bei einem Lieferanten zu meiden) auch Umsatzsteuer-

Vorauszahlungen schon für das nächste Jahr an das Finanzamt zahlen. Durch eine spätere

Rechnungserstellung gegenüber Kunden lassen sich Umsätze ganz einfach in das nächste

Jahr schieben. Wenn Sie das Ergebnis erhöhen möchten, weil sich sonst Abzugsbeträge

nicht optimal bei Ihnen auswirken, dann sprechen Sie mit Ihrem Kunden, ob er eine

Anzahlung auf einen Auftrag leistet, oder Sie stimmen mit Ihrem Lieferanten ab, dass Sie

ausnahmsweise eine Rechnung erst Anfang Januar statt bei Fälligkeit am 20.12.

überwiesen. Das Manipulationspotential ist erheblich. Mit dieser

Manipulationsmöglichkeit können Sie häufig auch der Buchführungspflicht noch ein

weiteres Jahr oder mehrere Jahre entrinnen.

Teilt das Finanzamt die Buchführungspflicht für das nächste Jahr mit oder will der Unternehmer

freiwillig zur Bilanzierung wechseln, so ist dies möglich (Wechsel zur Bilanzierung). Fallen die

gesetzlichen Voraussetzungen weg oder erfolgte bisher die Bilanzierung freiwillig, so kann der

80


Exemplar für Stefan Mücke

GEWINN - GEWINNERMITTLUNG

Unternehmer von der Bilanz zur Einnahmen-Überschussrechnung wechseln (Übergang zur

Einnahmen-Überschussrechnung). In beiden Fällen ist eine sog. Übergangsgewinnermittlung

erforderlich. Beim Übergang zur Bilanzierung ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen.

Schlechte Ratgeber!

Berufskollegen oder vermeintlich sachkundige Personen – auch welche, die auf YouTube

ihr Unwesen treiben – vertreten häufig die Auffassung, dass die Einnahmen-

Überschussrechnung die „schlechtere“ Gewinnermittlungsart ist. Sie fordern sogar auf,

den Steuerberater zu wechseln, wenn der Gewinn über eine Einnahmen-

Überschussrechnung ermittelt wird.

Argument ist, dass bei der Einnahmen-Überschussrechnung keine gewinnmindernden

Rückstellungen gebildet werden können. Damit haben Sie Recht, Rückstellungen sind

nicht möglich – aber ansonsten sollten sie ihr vermeintliches Fachwissen lieber einem

vorbeifahrenden Bus oder Zug erzählen.

Es wird der Eindruck vermittelt, dass „Rückstellungen“ ein Selbstbedienungsladen von

Steuerminderungen sind, ohne dass jemand den Grund und die Höhe der Rückstellungen

hinterfragt. Die Zulässigkeit von Rückstellungen und die Bewertung von Rückstellungen ist

gesetzlich definiert. Bei der Bilanzierung gibt es (abgesehen von gesetzlichen

Wahlmöglichkeiten) nur eine objektiv richtige Bilanz; Manipulationsmöglichkeiten –

rechtlich zulässig – vermag ich nicht zu erkennen.

Sie können sicher sein, „Fake“-Rückstellungen gibt es nicht.

Das schließt es nicht aus, dass im Einzelfall eine Rückstellung, z. B. wegen einer größeren

Gewährleistungsverpflichtung oder eines anhängigen Prozesses die Veranlassung gibt,

von einer noch möglichen Einnahmen-Überschussrechnung freiwillig zur Bilanzierung zu

wechseln.

81

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


GEWINN - GEWINNERMITTLUNG

82


Exemplar für Stefan Mücke

Betriebliche Investitionen

Betriebliche

Investitionen

83

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


84


Exemplar für Stefan Mücke

BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Unsinnige Investitionen – Aus steuerlichen Gründen sinnvoll?

Unsinnige Investitionen

Aus steuerlichen Gründen sinnvoll?

Praxisfall 13

„Ich habe einen sehr guten Steuerberater! Mein Steuerberater hat mir im November

empfohlen, noch eine neue Maschine zu kaufen und ein neues Auto, weil das laufende

Jahresergebnis so gut ist.“

Ich nenne dies „dummes Gaststättengeschwätz“. Eine solche Empfehlung werden Sie von mir nie

hören! Rein steuerrechtlich motivierte Handlungen sind – zumindest in diesem Bereich – doch

sehr zweifelhaft. Ich kenne eine bessere und direktere Möglichkeit. Die Aufwendungen über die

Anlageninvestitionen können Sie nur über die Nutzungsdauer steuerlich geltend machen 83 -

zahlen Sie doch Ihrem Steuerberater 5.000 EUR mehr und Sie haben direkt Ihren Gewinn um

5.000 EUR gemindert. Natürlich Quatsch!

Unternehmerische Entscheidungen müssen steuerrechtlich geprüft

werden. Das Steuerrecht sollte bei Investitionen keine

unternehmerische Entscheidung initiieren. Das Steuerrecht kann

unternehmerische Ideen beflügeln.

Sie sind der Unternehmer und Sie (!) wissen, ob eine Maschine oder Einrichtung sinnvollerweise

ersetzt werden sollte. Sie tauschen eine funktionsfähige Maschine nicht aus, nur weil diese

83

Ein betrieblicher Pkw mit Anschaffungskosten von 60.000 EUR wird über die Nutzungsdauer von 6 Jahren

abgeschrieben und bewirkt bei einer linearen AfA eine Ergebnisminderung von 10.000 EUR.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

85


BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

steuerrechtlich schon abgeschrieben ist. Es ist doch für einen Unternehmer schön, wenn mit

einer „alten“ Maschine noch richtig Geld verdient werden kann.

Neuinvestitionen führen Sie durch, wenn Sie dies für Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis sinnvoll

finden.

Das Steuerrecht kann Investitionsentscheidungen oder

unternehmerische Ideen beflügeln.

Praxisfall 14

Sie haben beschlossen, Ihr Besprechungszimmer neu auszustatten und stehen jetzt vor

der Wahl zwischen einer Einrichtung, die 5.000 EUR kostet oder einer Luxus-Einrichtung

die 10.000 EUR kostet. Beide Einrichtungen erfüllen den Zweck und lassen gute

Besprechungen und Ergebnisse erwarten. Ihre Investitionsentscheidung treffen Sie

danach, was Sie die Einrichtung unterm Strich – nach Abzug der Steuerentlastung –

kostet. Bei einer Grenzsteuerbelastung von 48 % beträgt der Aufwand nach

Steuerminderung 2.600 EUR bzw. 5.200 EUR für die Luxuseinrichtung. Wer es sich leisten

kann, der greift dann auch gerne mal in die höhere Kategorie.

Noch ein Wort zum Pkw aus dem Praxisfall. Die Frage, ob ein neues Auto gekauft werden soll,

kommt in der Praxis immer wieder vor. Dies lässt sich nur damit begründen, dass der männliche

Unternehmer ein neues Spielzeug (Auto) haben möchte, und seinen Wunsch mit der

Investitionsempfehlung seines Steuerberaters zuhause - bei seiner Ehefrau - besser „verkaufen

kann“.

86


Exemplar für Stefan Mücke

BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Mehrsteuern durch Ersatzinvestitionen – Ist das möglich?

Mehrsteuern

durch Ersatzinvestitionen

Ist das möglich?

Praxisfall 15

Der Unternehmer kauft sich „zum Steuern sparen“ noch vor dem Jahresende im

Dezember ein neues Fahrzeug für 120.000 EUR und gibt sein in den Büchern bereits

abgeschriebenes Fahrzeug für 45.000 EUR in Zahlung.

Dieser Fehler passiert häufig! Häufig weist der Steuerberater noch darauf hin, dass das Fahrzeug

nicht mehr als 10 % genutzt werden darf, um die Sonderabschreibung 84 in Anspruch nehmen zu

können. Bei Investitionsentscheidung liegt der Focus meist auf dem neuen Anlagegut 85 . Das

ausscheidende Anlagegut wird nicht mit betrachtet.

Zum Betriebsvermögen eines Unternehmens gehören 86 :

Notwendiges Betriebsvermögen. Das sind Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und

unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Unternehmers genutzt werden oder dazu

bestimmt sind. Bei einer eigenbetrieblichen Nutzung von mehr als 50 Prozent sind die

Wirtschaftsgüter in vollem Umfang notwendiges Betriebsvermögen.

84

Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG setzt eine ausschließliche oder fast ausschließliche (=min. 90 %)

betriebliche Nutzung voraus. Siehe hierzu Seite 96 ff.

85

Im Handelsrecht werden die Anlagengüter Vermögensgegenstände – im Steuerrecht als Wirtschaftsgüter

bezeichnet.

86

R 4.2 Betriebsvermögen zu § 4 EStG betreffend bewegliche Wirtschaftsgüter. Für Grundstücke geltend

abweichende Bestimmungen.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

87


BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Gewillkürtes Betriebsvermögen. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 50 % und

mindestens 10 % können die Anlagengüter als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt

werden.

Wird ein Anlagengut zu mehr als 90 % privat genutzt, so gehören Sie zum notwendigen

Privatvermögen.

Als Unternehmer haben Sie Wertsteigerungen aus Gegenständen des Betriebsvermögens zu

versteuern. Wertverluste können verrechnet werden. Wir sprechen von der steuerlichen

Verstrickung von Vermögen. Substanzveränderungen im Betriebsvermögen müssen beim

Verkauf versteuert werden.

Bei Gegenständen des notwendigen Betriebsvermögens (Nutzung mehr als 50 %) gibt es keinen

Zuordnungsspielraum; Spielraum besteht aber darin, die Nutzung zu verändern. Beim

gewillkürten Betriebsvermögen kann der Steuerpflichtige entscheiden, ob er es dem

Betriebsvermögen zuordnet oder im Privatvermögen belässt (Zuordnungsentscheidung).

Werden private Gegenstände betrieblich genutzt, so können die

anteiligen Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden

(Aufwandseinlage).

Für die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen ist es also nicht erforderlich, einen

Gegenstand dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Wird ein Fahrzeug zu 40 % betrieblich genutzt,

so ordnen sie diesen nicht dem Betriebsvermögen zu, sondern belassen diesen im

Privatvermögen.

88


Exemplar für Stefan Mücke

BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Für unseren Unternehmer aus dem Praxisfall ergibt sich aus dem Neukauf und der

Inzahlunggabe nun folgendes Ergebnis.

Neukauf Pkw, Kaufpreis/AK

120.000 EUR

AfA für Dezember (ND 6 Jahre, 1/60) -1.667

Inzahlunggabe Alt-Pkw 50.000

./. Restbuchwert 0

Ergebnisveränderung 48.333

Statt der geplanten Ergebnisminderung ergibt sich durch die Ersatzinvestition ein Mehrergebnis

von 48.333 EUR. Durch die Inzahlunggabe/Verkauf werden die sog. stillen Reserven im Alt-Pkw

aufgedeckt und müssen versteuert werden.

Die Versteuerung von stillen Reserven bei Gegenständen des Betriebsvermögens lässt sich nicht

vermeiden, wenn die Gegenstände erst einmal dem Betriebsvermögen zugeordnet waren.

Betriebsvermögen und die Versteuerung stiller Reserven sind -

wenn möglich - zu vermeiden.

Es ist daher beim Kauf zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Gegenstand, in dem sich stille

Reserven bilden können, dem steuerlichen Betriebsvermögen vorenthalten werden können.

Bei Gegenständen des möglichen gewillkürten Betriebsvermögens besteht – wie ausgeführt –

ein Zuordnungswohlrecht. Bei einer ausschließlichen betrieblichen Nutzung (Maschine) ist zu

überlegen, ob die Anlageninvestitionen z. B. durch den Nichtunternehmer-Ehegatten (in der

Praxis meist die Ehefrau) durchgeführt und an den Unternehmer-Ehegatten vermietet werden.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

89


BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

90


Exemplar für Stefan Mücke

BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Investitionskosten – Nur über die AfA steuerwirksam

Investitionskosten

Nur über die AfA steuerwirksam

Investitionskosten für Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge oder Gebäude wirken sich steuerlich im

Zeitpunkt der Investition nicht aus. Der Investitionsvorgang löst grundsätzlich keine

Gewinnveränderung aus – im Betriebsvermögen befindet sich statt des Bargeldes das

angeschaffte Anlagengut – quasi nur ein Vermögenstausch (Anlage statt Geld).

Investitionskosten wirken sich nur über die Absetzung für

Abnutzung (AfA) steuermindernd aus.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Investition sind gleichmäßig auf die Gesamtdauer

der Verwendung oder Nutzung zu verteilen (Absetzung für Abnutzung 87 in gleichen

Jahresbeträgen – die lineare AfA 88 ). Die Verteilung richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen

Nutzungsdauer.

Für Investitionen im Jahr 2020 und 2021 hat der Gesetzgeber coronabedingt wieder eine AfA in

fallenden Jahresbeträgen eingeführt (sog. degressive AfA). Die AfA ermittelt sich auf den

87

Das Handelsrecht verwendet hier den Begriff der Abschreibung.

88

§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG: Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen

zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils

für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser

Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in

gleichen Jahresbeträgen). Die Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des

Wirtschaftsguts.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

91


BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

zweieinhalbfachen Prozentsatz der linearen AfA – begrenzt auf 25 % - und wird im ersten Jahr

auf die Anschaffungskosten bezogen und in den folgenden Jahren auf den Buchwert des

Vorjahres.

Als Hilfsmittel für die Schätzung der Nutzungsdauer hat das Bundesfinanzministerium (BMF)

unter Beteiligung von Fachverbänden der Wirtschaft AfA-Tabellen für allgemein verwendbare

Wirtschaftsgüter und für verschiedene Wirtschaftszweige herausgegeben. Diese AfA-Tabellen

haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit sind allerdings für die Gerichte nicht bindend 89 .

Ein kleiner Auszug aus der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter:

Nr. Anlagegut ND %-Satz

3.7 Ladeneinrichtung 8 12,5

4.2.1 Personenkraftwagen 6 16,67

4.2.3 Lastkraftwagen 9 11,11

5.4 Bohrhammer 7 14,29

6.15 Büromöbel 13 7,69

6.19.2 Tresor 25 4

Die vollständige AfA-Tabelle der allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter und auch für die AfA-

Tabellen für besondere Wirtschafszweige können Sie mit dem Barcode laden.

89

BFH-Urteil vom 9.12.1999 – III R 74/97, DStRE 2000, 362

92


Exemplar für Stefan Mücke

BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Sofortaufwand – Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs)

Sofortaufwand

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs)

Investitionskosten wirken sich normalerweise nur über die Nutzungsdauer – über die lineare AfA

– gewinn- und steuermindernd aus. Eine für die Praxis wesentliche Vorschrift ist der Sofortabzug

von geringwertigen Wirtschaftsgütern.

Investitionen für Anlagegüter bis zu einem Wert von 800 EUR, die

einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Jahr der

Anschaffung sofort abgezogen werden.

Der Sofortabzug verlangt grundsätzlich zwei Voraussetzungen:

Die Investitionskosten – die Anschaffungs- oder Herstellungskosten – dürfen den Betrag

von 800 EUR nicht übersteigen (Wertgrenze). Der Betrag ist netto zu betrachten – also

ohne Vorsteuer 90 . Anschaffungsnebenkosten z. B. Versandkosten sind mit einzubeziehen.

Das Anlagengut muss einer selbständigen Nutzung fähig sein. Ein Laserdrucker oder ein

Monitor erfüllt diese Anforderung z. B. nicht. Ein Multifunktionsdrucker, der auch als

Kopierer genutzt werden kann, ist demgegenüber einer selbständigen Nutzung fähig.

90

Das gilt auch für Unternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Das Gesetz schreibt explizit vor,

dass die enthaltenen Vorsteuerbeträge abzuziehen sind. Bei der Betragsgrenze für Geschenke von 35 EUR spielt die

Vorsteuerabzugsberechtigung davon abweichend eine entscheidende Rolle.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

93


BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Weitere formelle Voraussetzung ist, dass Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Wert 250 EUR

übersteigen in einem gesonderten Verzeichnis zu erfassen sind. Dies soll dazu dienen, dass das

Finanzamt diese Wirtschaftsgüter anhand einer zentralen Liste – einem Verzeichnis prüfen kann.

Ansonsten wären die Aufwendungen in der ganzen Buchhaltung verteilt, z. B. Bürobedarf,

Betriebsbedarf, Werkzeuge, Raumkosten.

94


Exemplar für Stefan Mücke

BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Sofortaufwand – Digitale Wirtschaftsgüter

Sofortaufwand

Digitale Wirtschaftsgüter

Wenn das Bundesfinanzministerium unzulässiger Weise zum Gesetzgeber wird …

Aber wo kein Kläger – da kein Richter. Einen Prozess würde man aber wohl verlieren.

Um was geht es? Die Digitalisierung hat durch Corona eine besondere Notwendigkeit und

Anschub bekommen. Auch musste man anerkennen, dass die Digitalisierung in vielen Bereichen

noch nicht weit fortgeschritten war. Um die Digitalisierung voranzutreiben und sicherlich auch

der kriselnden Gesamtwirtschaft einen Nachfrageschub zu geben, hat das Bundesfinanzministerium

(BMF) mit Schreiben vom 26. Februar 2021 den Sofortabzug von digitalen

Wirtschaftsgütern geregelt.

Auf Verwaltungsebene besteht ab dem 1.1.2021 die Möglichkeit,

Investitionskosten für Digitale Wirtschaftsgüter sofort

abzuschreiben.

Das BMF unterstellt bei den Digitalen Wirtschaftsgütern eine Nutzungsdauer von einem Jahr.

Nachdem die Vorschriften der Absetzung für Abnutzung (AfA) nur für Wirtschaftsgüter gelten,

deren Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt, werden damit die Vorschriften der AfA außer

Kraft gesetzt.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

95


BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Es besteht kein Zweifel, dass die These für eine Nutzungsdauer von einem Jahr sachlich

unzutreffend ist. Für mich besteht auch kein Zweifel, dass das BMF-Schreiben rechtlich

unzulässig ist – gerichtlich auch nicht durchsetzbar ist –wenn es uns aber hilft, Steuern zu

sparen, dann werden wir uns dagegen nicht wehren. Wenn es zum Besteuerungskonzept passt,

dann werden wir die digitalen Wirtschaftsgüter auch vollständig abschreiben.

Das gilt zu beachten:

Digitale Wirtschaftsgüter der Hardware sind Computer, Desktop-Computer, Notebooks,

Tablets, Thin-Clients, Workstations, Small-Scale-Server (kleine Server), externe Netzteile,

Peripherie-Geräte wie Tastatur, Maus, USB-Sticks und USB-Festplatten, Drucker,

Lautsprecher, Bildschirm. Die Geräte müssen über eine EU-

Umweltgerechtigkeitskennzeichnung durch den Hersteller verfügen.

Digitale Wirtschaftsgüter der Software sind Betriebssoftware und Anwendungssoftware

wie ERP-Software, Software für Warenwirtschaft oder sonstige Anwendungssoftware.

Vor dem 1.1.2021 angeschaffte digitale Wirtschaftsgüter können im Jahr 2021

(nachträglich) vollständig abgeschrieben werden.

Der Sofortabzug stellt m. E. ein Wahlrecht dar und sollte nur in Anspruch genommen

werden, wenn dies progressionsbedingt sinnvoll ist. Andernfalls ist an der bisherigen

Nutzungsdauer festzuhalten.

Der Sofortabzug gilt nur für die steuerliche Gewinnermittlung. In der Handelsbilanz ist ein

Sofortabzug nicht möglich. Dies führt dazu, dass abweichende Handels- und

Steuerbilanzen zu erstellen sind.

96


Exemplar für Stefan Mücke

BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Sonderabschreibung – 20 % für kleine und mittlere Betriebe

Sonderabschreibungen

20 Prozent für kleine und mittlere Betriebe

Die Gewinnminderung über die AfA berücksichtigt den Verbrauch der Investition und ist

sachgerecht. Der Unternehmer hat aber trotzdem das Problem, dass sich die Investition nicht

sofort steuerwirksam auswirkt – er muss einen Gewinn versteuern, obwohl das Geld im

Anlagengut gebunden ist. Es besteht also grundsätzlich das Interesse, den Aufwand

schnellstmöglich aufwandswirksam werden zu lassen.

Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ermöglicht dem

Unternehmer, die Investitionskosten schneller in steuerlichen

Aufwand umzuwandeln.

Investitionskosten wirken sich über die lineare AfA 91 gewinn- und steuermindernd – verteilt über

die Nutzungsdauer – aus. Zusätzlich zur linearen AfA können Sonderabschreibungen nach § 7g

Abs. 5 und 6 EStG geltend gemacht werden. Die Sonderabschreibung beträgt 20 Prozent der

Investitionskosten.

Die Sonderabschreibung kann im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren neben

der linearen AfA berücksichtigt werden. Der Begünstigungszeitraum beträgt fünf Jahre. In der

Praxis wird die Sonderabschreibung regelmäßig im ersten Jahr geltend gemacht.

91

Für Investitionen im Jahr 2020 und 2021 ist neben der linearen AfA die degressive AfA möglich.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

97


BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Die Sonderabschreibungen sind an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Nur bewegliche Wirtschaftsgüter sind begünstigt. Software und Gebäude oder

Gebäudeteile sind nicht beweglich und daher nicht begünstigt. Als beweglich gelten aber

die sog. Betriebsvorrichtungen 92 .

Der steuerliche Gewinn des Vorjahres darf den Betrag von 200.000 EUR nicht

überschreiten. Nur kleine oder mittlere Betriebe sollen gefördert werden. Wenn in einem

Jahr die Gewinngrenze nur leicht überschritten ist, ist daher – zur Erhaltung weiterer

Sonderabschreibungsberechtigung – zu prüfen, ob das Ergebnis noch unter die 200.000

EUR gedrückt werden kann. Die Gewinngrenze ist gerade bei Personengesellschaften

nicht sachgerecht, da diese für die Personengesellschaft und nicht pro Gesellschafter gilt.

Das Anlagengut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr ausschließlich (=100 %)

oder fast ausschließlich (min. 90 %) betrieblich genutzt werden (betrieblicher

Nutzungsumfang). Nur bei Fahrzeugen (Pkws) stellt die Voraussetzung eine Hürde dar,

sodass bei gemischt genutzten Fahrzeugen, für die kein Fahrtenbuch geführt wird, die

Sonderabschreibung regelmäßig ausscheidet 93 . Bei anderen Investitionen (Maschinen) ist

diese Voraussetzung grundsätzlich erfüllt.

92

Betriebsvorrichtungen sind Anlagen, mit denen der Betrieb unmittelbar betrieben wird. Auch eine fest eingebaute

Schaufensteranlage ist eine Betriebsvorrichtung und gilt daher als beweglich.

93

Der BFH hat mit Urteil vom 15.7.2020 – III R 62/19 – entschieden, dass für den Nachweis einer fast

ausschließlichen betrieblichen Nutzung ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht erforderlich ist. Ohne ein

ordnungsgemäßes Fahrtenbuch besteht ein erhebliches Anerkennungsrisiko.

98


Exemplar für Stefan Mücke

BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Die Entwicklung der Abschreibung für ein Wirtschaftsgut mit 6-jähriger Nutzungsdauer wird in

der folgenden Berechnung vergleichend dargestellt:

Anlagegut ohne S-AfA mit S-AFA Abweichung

Anschaffungskosten 60.000 60.000

AfA 01, ND 6 Jahre -10.000 -10.000 0

AfA 01, Sonder-AfA § 7g EStG -12.000 -12.000

Buchwert 31.12.01 50.000 38.000

AfA 02 -10.000 -10.000 0

Buchwert 31.12.02 40.000 28.000

AfA 03 -10.000 -10.000 0

Buchwert 31.12.03 30.000 18.000

AfA 04 -10.000 -10.000 0

Buchwert 31.12.04 20.000 8.000

AfA 05 -10.000 -8.000 +2.000

Buchwert 31.12.05 10.000 0

AfA 06 -10.000 0 +10.000

Buchwert 31.12.06 0 0 0

Gesamt-AfA 60.000 60.000

Der steuerliche Gesamtaufwand ist selbstverständlich gleich hoch 94 – in beiden Alternativen

wirken sich die Investitionskosten von 60.000 EUR steuermindernd aus. Mit Sonder-AfA ist das

Wirtschaftsgut schon im Jahr 05 abgeschrieben. Entscheidender ist aber, dass der Unternehmer

im Jahr der Investition steuerlich über die Sonder-AfA entlastet wird.

94

Einen nur fiktiven steuerlichen Aufwand gibt es grundsätzlich nicht.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

99


BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

100


Exemplar für Stefan Mücke

BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Investitionsabzugsbetrag – Nicht mehr im Dezember – lieber im Januar

Investitionsabzugsbetrag

Nicht mehr im Dezember – lieber im Januar

Wie bereits berichtet, sind Investitionen steuerlich problematisch. Obwohl das Geld im

Anlagengut gebunden ist, entstehen Steuerbeträge, da sich die Investitionskosten nicht direkt

gewinnmindernd auswirken. Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG im vorangegangenen

Abschnitt hilft schon teilweise. Effektiver ist der Investitionsabzugsbetrag.

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung lassen sich sogar bündeln.

Für geplante Investitionen kann ein gewinnmindernder

Steuerabzugsbetrag von 50 % der Anschaffungskosten abgezogen

werden.

Der Investitionsabzugsbetrag ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Nur bewegliche Wirtschaftsgüter sind begünstigt. Software und Gebäude oder

Gebäudeteile sind nicht beweglich und daher nicht begünstigt. Als beweglich gelten aber

die sog. Betriebsvorrichtungen 95 .

95

Betriebsvorrichtungen sind Anlagen, mit denen der Betrieb unmittelbar betrieben wird. Auch eine fest eingebaute

Schaufensteranlage ist eine Betriebsvorrichtung und gilt daher als beweglich.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

101


BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Das Anlagengut muss bis zum Ende des dem Jahr der Anschaffung folgenden Jahr (also im

Jahr der Anschaffung und im Folgejahr ausschließlich oder fast ausschließlich (min. 90 %)

betrieblich genutzt werden (betrieblicher Nutzungsumfang). Nur bei Fahrzeugen (Pkws)

stellt die Voraussetzung eine Hürde dar, sodass bei gemischt genutzten Fahrzeugen, für

die kein Fahrtenbuch geführt wird, der Investitionsabzugsbetrag regelmäßig

ausscheidet 96 . Bei anderen Investitionen (Maschinen) ist diese Voraussetzung

grundsätzlich erfüllt.

Der Investitionszeitraum beträgt drei Jahre. Wird der Investitionsabzugsbetrag im Jahr 01

geltend gemacht, dann muss die Investition bis zum Ende des Jahres 04 erfolgt sein.

Der steuerliche Gewinn im Jahr des Abzugs darf den Betrag von 200.000 EUR nicht

überschreiten. Nur kleine oder mittlere Betriebe sollen gefördert werden. Die

Gewinngrenze ist gerade bei Personengesellschaften nicht sachgerecht, da diese für die

Personengesellschaft gesamt und nicht pro Gesellschafter gilt.

Die Summe der Investitionsabzugsbeträge – der Höchstbetrag der (offenen)

Investitionsabzugsbeträge – darf den Betrag von 200.000 EUR nicht übersteigen.

96

Der BFH hat mit Urteil vom 15.7.2020 – III R 62/19 – entschieden, dass für den Nachweis einer fast

ausschließlichen betrieblichen Nutzung ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht erforderlich ist. Ohne ein

ordnungsgemäßes Fahrtenbuch besteht ein erhebliches Anerkennungsrisiko.

102


Exemplar für Stefan Mücke

BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Die Entwicklung der Abschreibung für ein Wirtschaftsgut mit 6-jähriger Nutzungsdauer wird in

der folgenden Berechnung vergleichend dargestellt:

Anlagegut ohne S-AfA IAB IAB und S-AfA

IAB im Jahr 0 (AK 60.000 EUR) -30.000 -30.000

Anschaffungskosten (1/01)

Herabsetzung AK

AfA-Bemessungsgrundlage

60.000

0

60.000

60.000

-30.000

30.000

60.000

-30.000

30.000

AfA 01, ND 6 Jahre 97 -10.000 -5.000 -5.000

AfA 01, Sonder-AfA § 7g EStG -6.000

Buchwert 31.12.01 50.000 25.000 19.000

AfA 02 -10.000 -5.000 -5.000

Buchwert 31.12.02 40.000 20.000 14.000

AfA 03 -10.000 -5.000 -5.000

Buchwert 31.12.03 30.000 15.000 9.000

AfA 04 -10.000 -5.000 -5.000

Buchwert 31.12.04 20.000 10.000 4.000

AfA 05 -10.000 -5.000 -4.000

Buchwert 31.12.05 10.000 5.000 0

AfA 06 -10.000 -5.000 0

Buchwert 31.12.06 0 0 0

IAB und Gesamt-AfA 60.000 60.000 60.000

Der gesamte steuerliche Aufwand beträgt natürlich 60.000 EUR. Der Unterschied besteht darin,

dass die Investitionskosten unter Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages und der

Sonderabschreibung bereits im Umfang von 41.000 EUR (beim gesamten Investitionsvolumen

von 60 TEUR) im Jahr vor der Investition und im Jahr der Investition steuerlich geltend gemacht

wurden.

97

Nach Abzug eines Investitionsabzugsbetrages bemessen sich die AfA und die Sonder-AfA, nicht nach den

Investitionskosten, sondern nach dem, nach Abzug um den Investitionsabzugsbetrag, verbleibenden Betrag.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

103


BETRIEBLICHE INVESTITIONEN

Wäre die Investition bereits im Dezember des Jahres 0 ohne einen vorherigen

Investitionsabzugsbetrag ausgeführt worden, dann wären als steuerliche Ergebnisminderung nur

die lineare AfA mit 1.000 EUR (AK 60.000 EUR, 6 Jahre, davon AfA 1/12tel) und die Sonder-AfA

von 12.000 EUR zu berücksichtigen. Im Jahre 02 hätte die AfA (ohne IAB) 12.000 EUR betragen.

Steuerlicher Aufwand ohne IAB in den Jahren 0 und 01 wäre damit 25.000 EUR. Durch Einsatz

des Investitionsbetrages beträgt der Aufwand in den Jahren 0 und 01 demgegenüber gesamt

41.000 EUR; ein steuerlicher Mehraufwand für die beiden Jahre von 16.000 EUR. Daher die

Empfehlung:

Investitionen lieber im Januar 01 tätigen als im Dezember 0.

Ausnahme: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) oder Digitale

Wirtschaftsgüter, diese wirken sich sofort aus.

Für eine sachgerechte Finanzierung ist zu empfehlen, dass der Steuervorteil aus dem

Investitionsabzugsbetrag im Jahre 0 in Höhe von ca. 15.000 EUR auch tatsächlich zur

Finanzierung der Investition eingesetzt wird. Wenn auch ohne steuerliche Folgen möglich,

könnte die Investition mit einem Darlehen von 60.000 EUR fremdfinanziert werden, und der

vorgezogene Steuereffekt „in die private Tasche wandern“. Bei Fremdfinanzierung dann besser

nur sachgerecht 45.000 EUR finanzieren.

Kommt es nicht zur geplanten Investition, dann muss die Gewinnminderung im Jahr des Abzuges

rückgängig gemacht werden. Gleiches gilt, wenn die Investition geringer ausfällt. Es bleibt dann

als Vorteil ein Zahlungsaufschub – ein Steuerstundungseffekt. Die Steuerstundung muss aber

verzinslich an das Finanzamt zurückgezahlt werden 98 .

98

Bisher erfolgte die Verzinsung mit 0,5 % pro Monat – 6 % pro Jahr. Der Zinssatz ist jedoch für Jahre ab 2019

verfassungsrechtlich unzulässig. Wir warten gespannt auf die gesetzliche Neuregelung.

104


Exemplar für Stefan Mücke

Fremdfinanzierungen – richtig gemacht

Fremdfinanzierungen

richtig gemacht

105

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


106


Exemplar für Stefan Mücke

FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT

Finanzierungen von Investitionen aus dem Cash

Finanzierungen

von Investitionen aus dem Cash

Praxisfall 16

Sie haben im Jahr einen Gewinn von 120.000 EUR erzielt. 30.000 EUR haben Sie davon für

private Zwecke entnommen und der verbleibende Betrag von 90.000 EUR befindet sich

auf Ihrem Geschäftskonto. Sie beschließen daher eine Investition von 100.000 EUR. Die

fehlenden 10.000 EUR finanzieren Sie kurzfristig über den bestehenden Dispokredit.

Steuervorauszahlungen wurden für das Jahr bisher keine geleistet.

Die gute Nachricht zuerst. Die Schuldzinsen für den Dispokredit von 10.000 EUR können Sie als

Betriebsausgabe absetzen, denn der Dispokredit ist wegen der betrieblichen Investition

betrieblich veranlasst - die Kreditmittel betrieblich verwendet 99 .

Das Bankkonto weist zum 31.12. einen planmäßigen Negativsaldo – einen Kontokorrentkredit

von 10.000 EUR aus.

Die schlechte Nachricht – der Steuerberater ermittelt bei einem Gewinn von 120 TEUR eine

Steuernachzahlung (ohne Kirchensteuer) von 38.964 EUR.

Häufig ist zu hören, dass eine Steuerzahlung nicht möglich oder richtig sein kann, weil gar kein

Geld verfügbar ist, um überhaupt einen Euro Steuern zahlen zu können.

99

Zum notwendigen Verwendungs- und Veranlassungszusammenhang siehe nächsten Abschnitt.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

107


FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT

Bei der geplanten Verwendung vorhandener Geldmittel ist immer

zuerst die Steuerbelastung festzustellen, um die für eine Investition

freien Geldmittel bestimmen zu können.

Die zu zahlende Steuernachzahlung muss/wird über eine weitere Erhöhung des

Kontokorrentkredites finanziert. Hierbei ergeben sich zwei Probleme:

Die Schuldzinsen, die durch die Erhöhung des Kontokorrentkredites entstehen, sind keine

Betriebsausgaben. Die Geldmittel wurden nicht für betriebliche Investitionen, sondern

für die private Einkommensteuer verwendet.

Die Finanzierung von Steuernachzahlungen ist bei der Bank „unschön“. Eine Bank

finanziert sicher gerne eine Anlageninvestition – weniger jedoch eine Steuernachzahlung

ohne Gegenwert.

Es wäre besser gewesen, von den vorhandenen Barmitteln von 90.000 EUR einen Teilbetrag von

39.000 EUR für die Steuernachzahlung zu verwenden/zu entnehmen und die Investition von

100.000 EUR mit dem Restbetrag von 51.000 EUR und einem Darlehen mit planmäßiger

Rückzahlung von 49.000 EUR zu finanzieren. Die Schuldzinsen für das Darlehen wären wegen der

tatsächlichen Verwendung dann vollständig als Betriebsausgaben abziehbar.

108


Exemplar für Stefan Mücke

FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT

Schuldzinsenabzug – Tatsächliche Verwendung und Zweikontenmodell

Schuldzinsenabzug

Tatsächliche Verwendung und

Zweikontenmodell

Eine betriebliche Schuld ist dann gegeben, wenn die Verbindlichkeit durch den Betrieb veranlasst

ist. Maßgeblich ist die tatsächliche Verwendung des Darlehens.

Ohne Bedeutung ist, ob der Steuerpflichtige, die mit Darlehen finanzierten Aufwendungen auch

durch Eigenmittel hätte bestreiten können, wie auch die Art der für das Darlehen eingeräumten

Sicherheiten (Finanzierungsfreiheit des Unternehmers).

Der betriebliche Charakter von Schulden ist auch dann anzunehmen, wenn der Unternehmer (z.

B. zur Ablösung eines privaten Darlehens) dem Betrieb Geldmittel zunächst entnimmt und im

Anschluss betriebliche Aufwendungen durch ein neues Darlehen finanziert 100 .

Der Abzug von Schuldzinsen ist von der konkreten, tatsächlichen

Verwendung der Darlehensmittel abhängig.

Die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel ist entscheidend. Diese tatsächliche

Verwendung lässt sich nachträglich nicht mehr ändern (oder reparieren).

100

BFH-Urteil vom 11.11.1998 – XI R 80/95, BFH/NV 1999 S. 770, NWB YAAAA-97489

109

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT

Bei gemischten Kontokorrentkonten/Girokonten, über die betriebliche und private Zahlungen

abgewickelt werden, muss ein Negativsaldo aufgeteilt werden – in eine Betriebsschuld und in

eine Privatschuld.

Bewegung Saldo Betrieb Privat

01.01.01 Anfangsbestand 1.000,00

02.01.01 Unternehmerlohn -5.000,00

02.01.01 Endsaldo -4.000,00 0,00 -4.000,00

04.01.01 Wareneinkauf -15.000,00 -15.000,00

04.01.01 Einkommensteuer-NZ -12.000,00 -12.000,00

04.01.01 Umsatzsteuer-NZ -3.000,00 -3.000,00

04.01.01 Endsaldo -34.000,00 -18.000,00 -16.000,00

Bei der Aufteilung des Kontokorrentkredites muss jeder Geldabgang auf die Veranlassung

geprüft und einer betrieblichen oder privaten Veranlassung zugeordnet werden. Der

Unternehmerlohn von 5.000 EUR führt zu einem Negativsaldo von 4.000 EUR. Steuerrechtlich

handelt es sich bei dem Unternehmerlohn um eine private Entnahme, so dass der Negativsaldo

von 4.000 EUR privat veranlasst ist. Die Zahlungen am 4.1. sind bezogen auf den Wareneinkauf

und die Umsatzsteuer betrieblich, hinsichtlich der Einkommensteuer-Nachzahlung privat

veranlasst. Der Endsaldo von 34.000 EUR ist in Höhe von 18.000 EUR eine Betriebsschuld, in

Höhe von 16.000 EUR eine private Schuld.

Die Schuldzinsen für den (gemischten) Kontokorrentkredit müssen nach der Zinsstaffelmethode

aufgeteilt werden. Eine Aufteilung nur im Verhältnis der Endsalden würde die unterschiedlichen

Zeitpunkte der Schuldentstehung unberücksichtigt lassen.

Positiv für den Steuerpflichtigen ist, dass nachfolgende Zahlungseingänge vorrangig der privaten

Schuld zugeordnet werden (vorrangige private Schuldenverrechnung) 101 . Überweist am 5.1. ein

Kunde eine Ausgangsrechnung über 20.000 EUR so ist die private Schuld vollständig getilgt – es

101

BFH-Urteil vom 11.12.1990 – VIII R 190/85, BStBl. 1991 II S. 390

110


Exemplar für Stefan Mücke

FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT

erfolgt keine Aufteilung des Zahlungseingangs im Verhältnis der betrieblichen und privaten

Schuld.

Über das sog. Zweikonten-Modell lassen sich private Ausgaben in Betriebsschulden umwandeln.

Beim Zweikontenmodell unterhalten Sie zwei getrennte Bankkonten mit unterschiedlichen

Kontonummern. Über das Ausgabenkonto werden immer nur betrieblich veranlasste Zahlungen

abgewickelt. Auf das Einnahmenkonto, das Sie auf Ihren Ausgangsrechnungen angegeben haben,

überweisen die Kunden. Das Einnahmenkonto hat immer einen positiven Saldo. Die

Privatentnahmen erfolgen vom Einnahmenkonto, einen verbleibenden Guthabensaldo buchen

Sie auf das Ausgabenkonto um.

Beim Zweikontenmodell führen Privatentnahmen nie zu einem

negativen Banksaldo (es entsteht keine Privatschuld). Ein negativer

Banksaldo auf dem Ausgabenkonto ist immer und vollständig

betrieblich veranlasst (volle Betriebsschuld).

Über das Zweikontenmodell war es möglich, auch das Privathaus mit 500.000 EUR als

Betriebsschuld darzustellen und die eigentlich privat veranlassten Schuldzinsen als

Betriebsausgaben steuermindernd zu berücksichtigen.

Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund ab dem 1.1.1999 eine Einschränkung des

Schuldzinsenabzugs gesetzlich geregelt, soweit „Überentnahmen“ getätigt werden 102 .

Der Schuldzinsenabzug ist seither zweistufig zu prüfen. In der 1. Stufe ist zu prüfen, ob der Kredit

eine betriebliche oder eine private Schuld ist. Dies haben wir bereits getan. In der 2. Stufe ist

102

Für die Ermittlung der Überentnahmen ist zum 1.1.1999 mit einem Anfangsbestand von 0 EUR auszugehen, BFH-

Urteil vom 9.5.2012 – X R 30/06, BStBl. 2012 II S. 667 zur Anwendungsregelung des § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

111


FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT

sodann zu prüfen, ob und in welchem Umfang betrieblich veranlasst Schuldzinsen abziehbar

sind 103 .

Betriebsschuld oder Privatschuld

(Prüfung 1. Stufe)

Abzugsverbot wg. „Überentnahmen“

(Prüfung 2. Stufe)

Eine Überentnahme liegt vor, wenn die Entnahmen 104 den Gewinn des Jahres übersteigen.

Erzielen Sie einen Gewinn von 80 TEUR und entnehmen 120 TEUR, dann liegt für dieses Jahr eine

Überentnahme von 40 TEUR vor. Bei der Überentnahme sind aber auch Überentnahmen und

Unterentnahmen der Vorjahre 105 zu berücksichtigen (Periodenübergreifende Ermittlung der

Bemessungsgrundlage 106 ).

Auch nach der Neuregelung können mittels des Zweikontenmodells private Ausgaben als

Betriebsschulden dargestellt werden. Lediglich der Umfang kann eingeschränkt sein.

Die nichtabziehbaren Schuldzinsen werden fälschlicherweise nicht nach dem tatsächlichen

Zinsaufwand, der auf die Überentnahmen entfällt, ermittelt, sondern mit einem typisierenden

Zinssatz von 6 Prozent.

103

§ 4 Abs. 4a EStG schränkt den Schuldzinsenabzug bei sog. Überentnahmen ein. Auch wenn formal mit dem Kredit

Betriebsausgaben finanziert wurden, kann der Betriebsausgabenabzug scheitern, wenn wirtschaftlich private

Entnahmen finanziert wurden.

104

Entnahmen abzüglich der Einlagen – also der Entnahmeüberschuss. Der Gesetzgeber drückt dies in § 4 Abs. 4a

EStG anders aus.

105

Die Berechnung hat rückblickend ab dem 1.1.1999 bzw. dem späteren Zeitpunkt der Betriebseröffnung zu

erfolgen.

106

BFH-Urteil vom 14.3.2018 – X R 17/16, BStBl. 2018 II S. 744, Totalbemessungsgrundlage von 1999 bis zum

aktuellen Wirtschaftsjahr

112


Exemplar für Stefan Mücke

FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT

Der Hinzurechnungsbetrag für die nichtabziehbaren Zinsen ist beschränkt auf den tatsächlichen

Zinsaufwand 107 abzüglich eines Pufferbetrages von 2.050 EUR.

107

Darlehenszinsen für Anlageninvestitionen (sog. Investitionsdarlehen) sind davon unberührt; der Zinsaufwand ist

daher um Zinsen für Anlageninvestitionen vorab zu kürzen. Der BFH vermutet in seinem Urteil vom 23.2.2012 – IV R

19/08 - unwiderlegbar, dass ein auf ein Kontokorrentkonto ausgezahltes Darlehen zur Finanzierung von

Anlageninvestitionen verwendet wurde, wenn die das Darlehen innerhalb von 30 Tagen vor oder nach der

Darlehensauszahlung verwendet wurde. Achtung! Hier geht es nur um die Frage, ob ein sog. Investitionsdarlehen

vorliegt. Die Vermutung gilt nicht für die Prüfung in der 1. Stufe, ob eine Betriebsschuld oder eine Privatschuld

vorliegt.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

113


FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT

114


Exemplar für Stefan Mücke

FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT

Finanzierungsfehler 1 – Investition und Darlehen über gemischtes Bankkonto

Finanzierungsfehler 1

Investition und Investitionsdarlehen über

gemischtes Bankkonto

Praxisfall 17

Sie haben sich für die Investition einer Maschine – eines Gerätes entschieden. Der

Kaufpreis beträgt 35.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt über ein Darlehen der Hausbank

über 35.000 EUR.

Die Bankbewegungen vom 1.1. bis 4.1. kennen Sie bereit aus dem vorherigen Abschnitt. Am 5.1.

wird das Darlehen von der Hausbank auf das (gemischt genutzte) Geschäftskonto ausgezahlt.

Am 6.1. überweisen Sie den Kaufpreis an den Lieferanten.

Bewegung Saldo Betrieb Privat

01.01.01 Anfangsbestand 1.000,00

02.01.01 Unternehmerlohn -5.000,00

02.01.01 Endsaldo -4.000,00 0,00 -4.000,00

04.01.01 Wareneinkauf -15.000,00 -15.000,00

04.01.01 Einkommensteuer-NZ -12.000,00 -12.000,00

04.01.01 Umsatzsteuer-NZ -3.000,00 -3.000,00

04.01.01 Endsaldo -34.000,00 -18.000,00 -16.000,00

05.01.01 Darlehensauszahlung 35.000,00

05.01.01 Endsaldo 1.000,00

06.01.01 Kauf Maschine/Gerät -35.000,00

06.01.01 Endsaldo -34.000,00

115

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT

Wirtschaftlich betrachtet haben Sie mit der Darlehensauszahlung vom 5.1. den Kaufpreis für die

Maschine/Gerät finanziert.

Für die steuerliche Beurteilung in der 1. Stufe 108 kommt es auf die tatsächliche Verwendung an.

Tatsächlich haben Sie mit der Darlehensauszahlung am 5.1. eine bestehende Betriebsschuld von

18.000 EUR getilgt, eine Privatschuld von 16.000 EUR getilgt und 16.000 EUR als Guthabensaldo

auf das Girokonto gestellt.

Ergebnis:

Das Darlehen über 35.000 EUR ist in Höhe des Teilbetrages von 16.000 EUR – also von

16/35stel (45,71 %) privat veranlasst und eine Privatschuld. Mit einem Teilbetrag von

18.000 EUR – also 18/35stel (51,43 %) dient das Darlehen der Umschuldung des

betrieblichen Kontokorrentanteils. 2,86 % des Darlehens (=1.000 EUR) führen zu dem

positiven Saldo auf dem Girokonto. Die Schuldzinsen können daher auch im Umfang von

45,71 % nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Diese anteilige

Nichtabziehbarkeit bleibt bis zur vollständigen Kredittilgung erhalten und kann auch nicht

verändert werden.

Die Investition von 35.000 EUR wurde nur in Höhe des Teilbetrages von 1.000 EUR über

das Darlehen finanziert. Der Löwenanteil der Finanzierung in Höhe von 34.000 EUR

erfolgte über das Girokonto 109 .

108

Siehe hierzu vorherigen Abschnitt

109

Der BFH vermutet in seinem Urteil vom 23.2.2012 – IV R 19/08 - unwiderlegbar, dass ein auf ein

Kontokorrentkonto ausgezahltes Darlehen zur Finanzierung von Anlageninvestitionen verwendet wurde, wenn die

das Darlehen innerhalb von 30 Tagen vor oder nach der Darlehensauszahlung verwendet wurde. Für die Prüfung der

Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen (2. Stufe) gelten daher die Zinsen im Umfang von 19/35stel (54%) als

Investitionsdarlehen.

116


Exemplar für Stefan Mücke

FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT

Finanzierungsfehler 2 – Private Zwischenfinanzierung

Finanzierungsfehler 2

Private Zwischenfinanzierung

Praxisfall 18

Sie haben sich für die Investition einer maschinellen Anlage entschieden. Der Kaufpreis

beträgt 200.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt über ein Darlehen der örtlichen Sparkasse.

Nachdem das Darlehen wegen der Erkrankung Ihres Bankberaters erst in 14 Tagen

ausgezahlt wird, strecken Sie die Kaufpreissumme vor. Sie überweisen von Ihrem

Privatkonto den Betrag von 200.000 EUR (Verwendungszweck Zwischenfinanzierung) und

überweisen vom Geschäftskonto dann die Rechnung für die Anlage.

Nachdem das Darlehen ausgezahlt und auf Ihrem Geschäftskonto wieder gutgeschrieben

wurde, überweisen Sie sich die Zwischenfinanzierung auf Ihr Privatkonto zurück.

Eine betriebliche Schuld ist dann gegeben, wenn die Verbindlichkeit durch den Betrieb veranlasst

ist. Maßgeblich ist die tatsächliche Verwendung des Darlehens.

Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist die Sache klar, die Bank hat die Maschine finanziert. Und

auch die Bank wird die Maschinenfinanzierung nicht in Frage stellen.

Eine Zwischenfinanzierung aus vorhandenen Mitteln ist ein „No-

Go“, wenn eine Endfinanzierung mit Fremdkapital beabsichtigt ist.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

117


FREMDFINANZIERUNGEN – RICHTIG GEMACHT

Leider hilft uns die wirtschaftliche Betrachtung nicht. Es kommt immer auf die tatsächliche

Verwendung an. Wir müssen anerkennen, dass mit dem Darlehen die Rückzahlung einer Einlage

(=Entnahme) finanziert wurde. Darlehen für die Finanzierung von Entnahmen sind eine

Privatschuld und keine Betriebsschuld; die Zinsen und Gebühren für dieses Darlehen können

daher nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Diese steuerrechtliche Beurteilung ist nicht

heilbar und die Schuldzinsen werden bis zur vollständigen Tilgung nicht abziehbar bleiben 110 .

Dass die Maschine als Sicherheit für das Darlehen an die finanzierende Bank übereignet wurde,

ändert daran nichts.

Gleiches passiert übrigens häufig bei Grundstückskäufen im privaten Bereich. Es besteht das

gleiche Problem. „Vorgestreckte“ Zahlungen können nicht nachträglich über ein steuerlich

anzuerkennendes Darlehen finanziert werden.

Hätte der Ehegatte den Kaufpreis zwischenfinanziert und wäre diese Zwischenfinanzierung mit

dem Darlehen zurückgezahlt worden, dann könnten die Zinsen für das Darlehen als

Betriebsausgaben abgezogen werden.

110

Ein Glücksfall wäre, wenn Sie mit der Entnahme im privaten Bereich z. B. eine vermietete Immobilie angeschafft

hätten. Dann wären die Zinsen zwar nicht als Betriebsausgaben im Betrieb, aber als Werbungskosten bei der

Vermietung abhängig.

118


Exemplar für Stefan Mücke

Rückstellungen

Rückstellungen

119

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


120


Exemplar für Stefan Mücke

RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen

Gewinnminderungen

Der Abschnitt ist für Sie nur wichtig, wenn Sie Ihren Gewinn durch eine Bilanz ermitteln bzw.

durch Ihren Steuerberater ermitteln lassen. Ermitteln Sie Ihren Gewinn durch eine Einnahmen-

Überschussrechnung, so können Sie den Abschnitt überspringen. Oder Sie schauen mal nach, ob

es erhebliche Rückstellungen bei Ihnen geben würde, die die Wahl der bisherigen

Gewinnermittlungsart für die Zukunft verändern könnten.

In den Medien oder von Berufskollegen wird immer wieder berichtet, dass Rückstellungen ein

optimales Werkzeug sind, um Gewinne vor dem Finanzamt zu verstecken. Ich teile diese

Auffassung nicht! Rückstellungen können und müssen Sie immer dann bilden, wenn ungewisse

Verbindlichkeiten im Raum stehen.

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, bei denen die Inanspruchnahme und/oder die Höhe nach

ungewiss sind. Wir sind uns sicher einig, dass es uns lieber ist, wenn uns keine ungewissen

Verbindlichkeiten drohen, z. B. durch einen Gewährleistungsfall oder weil ein Gerichtsprozess

gegen uns geführt wird 111 .

111

Bei einem Passivprozess werden wir auf eine Leistung oder auf einen Schaden verklagt.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

121


RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen sind keine Gewinnmanipulationswerkzeuge.

Rückstellungen sind nur in engen gesetzlichen Grenzen möglich.

Das Handelsrecht fordert Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und bei drohenden

Verlusten aus schwebenden Geschäften, für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, die

innerhalb von drei Monaten im nächsten Geschäftsjahr nachgeholt werden, oder für freiwillige

Gewährleistungen (§ 249 Abs. 1 HGB).

Gleichzeitig verbietet das Handelsrecht Rückstellungen für andere Zwecke und schreibt die

Auflösung vor, sobald der Grund für die Rückstellung entfallen ist (§ 249 Abs. 2 HGB).

Zugegeben - In der Praxis ist ja nicht immer alles schwarz oder weiß und daher ergeben sich

zumindest in praktischer Hinsicht Ansatzwahlrechte und Bewertungswahlrechte 112 . Auch wird

natürlich nicht jede „falsche Rückstellung“ sofort aufgedeckt.

Hohe oder höhere Rückstellungen müssen gegenüber dem Finanzamt substantiiert dargelegt,

nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Ich rate Ihnen daher, sich von Medien oder

anderen Personen 113 nichts einreden zu lassen, sondern Ihren Menschenverstand zu nutzen.

In der nachfolgenden Liste haben wir in der Praxis bedeutsame Fälle für Rückstellungen

zusammengestellt. Wie ausgeführt, Rückstellungen sind kein Wahlrecht, sie sind obligatorisch,

wenn das Risiko besteht und sind aufzulösen, wenn das Risiko entfällt.

112

Der Begriff Wahlrechte ist an dieser Stelle rechtlich falsch

113

Die anderen Personen sind häufig sogar keine Steuerberater. Sie verkaufen nur in vorzüglicher rhetorischer Art

und Weise Steuerveranstaltungen von über 5.000 EUR.

122


Exemplar für Stefan Mücke

RÜCKSTELLUNGEN

ABC bedeutender Rückstellungen:

Abfindungen zur Vertragsauflösung, meist bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen führt zu

Rückstellungen, quasi in jeder Bilanz.

Außenprüfung durch das Finanzamt. Kleinst, kleine und mittlere Betriebe können bis zur

Ankündigung einer Außenprüfung keine Rückstellung bilden. Bei Großbetrieben, bei

denen eine lückenlose Prüfung erwartet wird, müssen Rückstellungen für den

Betriebsprüfungsaufwand bilden. Für Steuernachforderungen siehe dort.

Beraterkosten.

Drohende Verlust aus schwebenden Beschaffungsgeschäften oder aus noch nicht

abgeschlossenen Kundenaufträgen. In der Steuerbilanz dürfen Drohverlustrückstellungen

(aus fiskalischen Gründen) nicht gebildet werden (§ 5 Abs. 4a EStG).

Aufwendungen für unterlassene Instandhaltungen. Voraussetzung dafür ist, dass die

Maßnahmen innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden. Über den

Zeitpunkt der Ausführung haben Sie ein faktisches Bilanzierungswahlrecht.

Jahresabschluss und Steuerberatungskosten. Private Steuerberatungskosten sind nicht

rückstellungsfähig. Diese Rückstellungen sind quasi in jedem Abschluss enthalten.

Jubiläumszuwendungen sind handelsrechtlich zu bilden; steuerrechtlich ist eine

Rückstellung ausgeschlossen (§ 5 Abs. 4 EStG).

Kulanzaufwendungen.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

123


RÜCKSTELLUNGEN

Leasingverträge bei einer übervertraglichen Nutzung (Überschreitung der

Kilometerlauflaufleistung).

Nachbetreuungsaufwendungen für Optiker oder bei Versicherungsvertretern.

Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters.

Prozesskosten. Rückstellungen sind zu bilden, sobald der Prozess anhängig ist. Das

Prozesskostenrisiko besteht für einen Aktivprozess 114 und auch für einen

Passivprozess 115 .

Schadenersatzansprüche.

Steuernachforderungen aus dem laufenden Ergebnis. Offen ist derzeit die Frage, wann

Steuernachforderungen aus einer Außenprüfung passiviert werden können.

Stornokosten.

Gewinnabhängige Tantiemeverpflichtungen. Siehe hierzu auch Seite 223.

Überstundenstückstellungen für Mehrarbeit der Mitarbeiter.

Urlaubsrückstellung für noch nicht genommene Urlaubstage der Mitarbeiter. Auch für

den Gesellschafter-Geschäftsführer. Siehe hierzu auch Seite 229.

Versicherungsbeiträge aus der Abrechnung von Transportversicherungen oder

Betriebshaftpflichtversicherungen.

114

Bei einem Aktivprozess sind Sie die Kläger und machen selbst Ansprüche geltend.

115

Bei einem Passivprozess werden Sie von einem anderen verklagt.

124


Exemplar für Stefan Mücke

Grundstücke

Grundstücke

125

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


126


Exemplar für Stefan Mücke

GRUNDSTÜCKE

Grundstücke – Verstrickung vermeiden!

Grundstücke

Verstrickung vermeiden!

Zum Gewinn, der zu besteuern ist, gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von

betrieblichen Anlagenvermögen (Anlagenverkäufe).

Gehört zum Betriebsvermögen auch ein Grundstück oder ein Grundstücksteil, dann ist auch der

Verkauf des Grundstücks steuerpflichtig. Bei einem Gewerbebetrieb oder einer

selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit sind alle Wertzuwächse zu besteuern

(Substanzgewinnbesteuerung)

Bei Grundstücken können wir uns im Laufe der Zeit über erhebliche Wertsteigerungen erfreuen;

die Freude wird allerdings getrübt, wenn diese Wertsteigerungen bei einem Verkauf versteuert

werden müssen und dadurch erhebliche Steuerbelastungen entstehen.

Ist ein Grundstück steuerlich anders zu behandeln als andere betriebliche Investitionen?

Grundstücke sind wegen ihrer Besonderheit steuerrechtlich anders

oder besonders zu prüfen und zu optimieren.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

127


GRUNDSTÜCKE

Aus folgenden Gründen bedürfen Grundstücke in der steuerlichen Beurteilung einer besonderen

Bewertung und Beachtung:

Bei Grundstücken geht es regelmäßig um hohe Investitions- und Anlagesummen, allein

aufgrund der Höhe (quantitatives Ausmaß).

Bewegliche Wirtschaftsgüter können nur Betriebsvermögen oder Privatvermögen sein.

Grundstücke werden steuerrechtliche zerlegt. Wenn auch nur ein Teil betrieblich genutzt

wird, dann wird dieser Teil steuerrechtlich verstrickt.

Bewegliche Wirtschaftsgüter werden durch die Nutzung „Jahr für Jahr“ weniger wert. Bei

Grundstücken ist zu erwarten, dass diese „Jahr für Jahr“ einen Wertzuwachs erfahren

und damit „Jahr für Jahr“ stille (steuerpflichtige) Reserven gebildet werden, die bei der

Veräußerung steuerpflichtig werden.

Der Wertzuwachs bzw. der Gewinn ist nicht nur bei der Veräußerung zu besteuern,

sondern auch bei einer Betriebsaufgabe.

Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen Wohnzwecken

und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, so ist jeder unterschiedlich genutzte Gebäudeteil

steuerrechtlich ein besonderes – eigenes Wirtschaftsgut. Ein Gebäude kann daher

steuerrechtlich aus vier Wirtschaftsgütern bestehen 116 .

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke oder Grundstücksteile gehören zum notwendigen

Betriebsvermögen 117 . Fremdvermietete Grundstücke und Grundstücksteile – zu betrieblichen

Zwecken oder zu Wohnwecken – können durch Buchung in der Buchhaltung gewillkürtes

Betriebsvermögen werden.

116

R. 4.2 Abs. 4 EStR

117

R. 4.2 Abs. 7 EStR

128


Exemplar für Stefan Mücke

GRUNDSTÜCKE

Eine Zuordnung des Grundstücks- oder Grundstücksteil zum Betriebsvermögen erfolgt schnell

und ohne großen Aufwand. Eine vormals getroffene Entscheidung lässt sich für die

Vergangenheit nicht rückgängig machen und löst Steuerbeträge aus.

Nicht nur aus steuerlichen Gründen – auch aus Gründen der Vermögenssicherung (Asset-

Protection) ist zu empfehlen, ein Grundstück nicht dem Betriebsvermögen oder der Gesellschaft

zuzuführen.

Bei Grundstücken bitte ich die folgenden weiteren Überlegungen und Hinweise zu beachten:

Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen lässt sich dadurch vermeiden, dass

Rechtsträger/Eigentümer des Grundstücks nicht der Unternehmer-Ehegatte, sondern der

Nichtunternehmer-Ehegatte ist. Wertsteigerungen werden dann nicht besteuert und zur

Vermögenssicherung liegt eine (nicht steuerverstrickte) Betriebsaufspaltung vor.

Im Verhältnis GmbH und dem Gesellschafter würde eine steuerverstrickte

Betriebsaufspaltung entstehen. Auch hier könnte Eigentümer der Nicht-Gesellschafter-

Ehegatte sein; zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung würde auch ein hälftiges

Miteigentum der Eheleute am Grundstück ausreichen 118 .

Ein Verkaufserlös kann bei einem Verkauf – nicht bei einer Betriebsaufgabe oder

sonstigen Privatisierung – unter Voraussetzungen in einer steuerneutralen Rücklage nach

§ 6b EStG eingestellt werden. Die Rücklage ist dann später aufzulösen (und zu

versteuern) oder kann auf ein geeignetes Ersatzgebäude/Grundstück übertragen werden.

Gewinne aus Grundstücksveräußerungen, die nicht zum Betriebsvermögen gehören und

nach 10 Jahren verkauft werden, sind nicht steuerpflichtig (steuerfrei im

118

Bei einem Einzelunternehmer oder einer Personengesellschaft hindert ein hälftiges Miteigentum nicht die

steuerliche Verstrickung.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

129


GRUNDSTÜCKE

Privatvermögen). Wir ordnen Grundstücke lieber dem steuerfreien Privatvermögen, statt

dem steuerpflichtigen Betriebsvermögen zu.

In Einzelfällen wird in der Praxis bewusst die steuerliche Verstrickung in das

Betriebsvermögen in Kauf genommen (bewusste Zuordnungsentscheidung),

insbesondere dann, wenn ein Ehegatte nicht vorhanden ist, oder wenn eine

vermögensrechtliche einheitliche Zuordnung von Grundstück und Betrieb bewusst

gewünscht wird. In diesen Fällen ist zu verhindern, dass eine unplanmäßige oder gar nur

zufällige Privatisierung – wenn auch nur für eine juristische Sekunde - eine Besteuerung

auslöst.

In der Praxis besonders problematisch ist, wenn die Betriebsvermögenseigenschaft des

Grundstücks oder Grundstücksteils gar nicht erkannt wird (unbekanntes

Betriebsvermögen). In solchen Fällen kann es zu unerwarteter Gewinnbesteuerung

kommen oder eine geglaubte steuerneutrale Einbringung in einer GmbH nach § 20

UmwStG stellt sich nachträglich als nicht realisierbar heraus.

130


Exemplar für Stefan Mücke

GRUNDSTÜCKE

Grundstücksverkauf – Steuerpflichtig auch im Privatvermögen

Grundstücksverkauf

Steuerpflichtig auch im Privatvermögen

In einem Betrieb oder in einer Praxis sind Gewinne aus Grundstücksverkäufen immer

steuerpflichtig (Substanzbesteuerung bei den Gewinneinkünften). Es spielt keine Rolle, ob der

Gewinn vier Jahre nach dem Kauf erzielt wird – oder erst nach 30 Jahren – oder vielleicht auch

erst durch den Sohn als Unternehmensnachfolger.

Außerhalb eines Betriebsvermögens – im Privatvermögen – sind

Grundstücksgeschäfte nur steuerpflichtig bei Kauf und Verkauf

innerhalb von 10 Jahren (privates Veräußerungsgeschäft).

Im Privatvermögen sind Grundstücksgeschäfte nur innerhalb der 10-Jahresfrist steuerpflichtig.

Nach Ablauf von 10 Jahren erfolgt keine Besteuerung mehr. Die 10-Jahresfrist ist tagegenau zu

berechnen und ist gnadenlos.

Praxisfall 19

Sie verkaufen Ihre Eigentumswohnung 7 Tage vor Ablauf der 10-Jahresfrist. Sie erzielen

einen Gewinn von 45.000 EUR.

Der Gewinn muss mit dem persönlichen Steuersatz von z. B. 42 % besteuert werden. Die

Steuer daraus beträgt 18.900 EUR zzgl. Solidaritätszuschlag. Wäre das Grundstück 10 Tage

später verkauft worden, hätte die Steuer tatsächlich 0 EUR betragen.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

131


GRUNDSTÜCKE

Leider gibt es solche Fälle in der Praxis wirklich. Der Steuerpflichtige glaubte wirklich, dass der

Kauf schon mehr als 10 Jahre zurück lag – der Steuerberater wurde gar nicht befragt. Manchmal

gibt es aber auch Fälle, in denen vorher der Steuerberater darüber informiert wurde – vielleicht

auch nur „by the way“. Ist der Tatbestand erstmal verwirklicht, dann lässt sich die

Steuerfestsetzung nicht mehr vermeiden. Eine Spekulationsabsicht ist nicht

Tatbestandsvoraussetzung für die Besteuerung 119 .

Vor dem Abschluss eines Grundstücksgeschäftes – egal ob Kauf

oder Verkauf – lassen Sie den Vorgang frühzeitig von einem

Steuerberater prüfen. Es geht um 6- oder 7-stellige Beträge.

Die Frist von 10 Jahren ermittelt sich nach den Daten der obligatorischen

Verpflichtungsgeschäfte, also den Verträgen zum Kauf des Grundstücks und zum Verkauf des

Grundstücks. Dies gilt selbst dann, wenn eine Zustimmung zu dem Geschäft erst nach Ablauf der

10 Jahre erteilt wird 120 .

Eine Besteuerung findet innerhalb der 10-Jahresfrist nicht statt, wann das Grundstück zwischen

der Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder

im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken

genutzt wurde 121 .

119

FG München, Urteil vom 11.3.2021 – 11 K 2405/19, NWB WAAAH-83881

120

BFH-Urteil vom 25.3.2021 – IX R 10/20, BStBl. 2021 II S. 758 zur Erteilung einer sanierungsrechtlichen

Genehmigung nach §§ 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Der bisher schwebend unwirksame Vertrag wird rückwirkend

wirksam und gilt dann auch steuerrechtlich innerhalb der 10-Jahresfrist als abgeschlossen und wirksam.

121

§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG

132


Exemplar für Stefan Mücke

GRUNDSTÜCKE

Praxisfall 20

Heidi und Peter haben in 01 ein Grundstück gekauft. Im Jahre 03 haben sie sich getrennt

und Peter ist ausgezogen. Im Jahre 04 wird das Grundstück an einen Dritten verkauft und

das Geld geteilt. Heidi zieht nach der Beurkundung aus dem Haus aus. Auch weil Peter am

Haus sehr viel selbst gemacht hat, wird ein Gewinn von 120.000 EUR erzielt.

Heidi muss den anteiligen Gewinn von 60.000 EUR nicht versteuern, weil die

Ausnahmeregelung greift. Nicht so ist es bei Peter. Er hat das Grundstück im Jahr der

Veräußerung (04) nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt.

Folgende ergänzende Überlegungen und Hinweise:

Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken wird nicht angenommen, wenn der Vater seinen

Miteigentumsanteil seinem neunjährigen Kind und der getrenntlebenden Mutter zur

Nutzung überlässt 122 .

Auch eine Zwangsversteigerung innerhalb der 10-Jahresfrist führt zur Steuerpflicht der

Grundstücksveräußerung 123 .

Wird ein Grundstück vor dem Verkauf an einen Dritten vom Vater auf das Kind im Wege

der Schenkung übertragen und dann verkauft, so liegt ein Gestaltungsmissbrauch nicht

vor 124 (vorbereitete Veräußerung).

Trennt sich ein Ehepaar und wird im Rahmen der Scheidungsvereinbarung geregelt, dass

der Ehemann die hälftige vermietete Eigentumswohnung – gekauft vor 6 Jahren -

unentgeltlich gegen Schuldübernahme des Darlehens übernimmt, so liegt nur gedanklich

eine unentgeltliche Übertragung vor. Tatsächlich erwirbt der Ehemann die hälftige

122

FG München, Urteil vom 11.3.2021 – 11 K 2405/19, NWB WAAAH-83881, Revision anhängig, BFH – IX R 11/21

123

FG Düsseldorf, Urteil vom 28.4.2021 – 2 K 2220/20 E, NWB FAAAH-81616

124

BFH-Urteil vom 23.4.2021 – IX R 8/2, NWB PAAAH-87576

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

133


GRUNDSTÜCKE

Eigentumswohnung entgeltlich – er übernimmt das halbe Darlehen. Die Ehefrau erzielt

einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.

134


Exemplar für Stefan Mücke

GRUNDSTÜCKE

Grundstückskauf – Die 15 %-Grenze müssen Sie kennen!

Grundstückskauf

Die 15 %-Grenze müssen Sie kennen.

Es ist egal ob sich ein Grundstück im Betriebsvermögen befindet oder privat vermietet wird. Die

sog. 15%-Grenze müssen Sie kennen.

Kaufen Sie eine Immobilie, dann kann der Kaufpreis bzw. Kaufpreisanteil für das Gebäude

steuerrechtlich nur über die Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden. Der

lineare AfA-Satz beträgt 2 %, was einer Nutzungsdauer von 50 % entspricht.

Erhaltungsaufwendungen können Sie demgegenüber – steuerrechtlich viel attraktiver – im Jahr

der Zahlung 125 sofort als Erwerbsaufwendungen (Betriebsausgaben oder Werbungskosten)

geltend machen.

Die Abzugsfähigkeit von Erhaltungsaufwendungen ist innerhalb von

drei Jahren nach der Anschaffung nur möglich, wenn die 15 %-

Grenze nicht überschritten wird.

Übersteigen die Erhaltungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung 15 %

der Anschaffungskosten, so ist ein Sofortabzug nicht möglich (anschaffungsnahe

125

Bei der Bilanzierung im Zeitpunkt der Ausführung.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

135


GRUNDSTÜCKE

Herstellungskosten). Die Erhaltungsaufwendungen werden dann wie der Kaufpreis über 50 Jahre

mit 2 % abgeschrieben.

Steuerrechtlich soll es keinen Unterschied machen, ob Sie eine sanierte Wohnung oder ein

Gebäude kaufen oder es erst kaufen und dann selbst sanieren. Andererseits soll nicht jede

Reparatur nach der Anschaffung vom Sofortabzug ausgeschlossen werden, daher die 15 %-

Grenze.

Die 3-Jahresfrist ist tagegenau zu berechnen und beginnt mit der Anschaffung des Grundstücks,

konkret mit dem Übergang von Nutzen und Lasten 126 .

Die Erhaltungsaufwendungen sind für die Frage der 15 %-Grenze immer netto zu ermitteln. Ob

die Vorsteuer abzugsfähig ist oder nicht, ist ohne Bedeutung.

Aufwendungen für eine Erweiterung z. B. Balkonanbau sind

Anschaffungskosten/Herstellungskosten und unabhängig von der 15 %-Grenze mit 2 %

abzuschreiben. Die Aufwendungen werden auch nicht auf die 15 %-Grenze angerechnet.

Besteht das Gebäude aus mehreren Einheiten (Haupthaus und Nebenhaus) und werden

alle Einheiten fremdvermietet, dann ist die 15 %-Grenze auf das Gebäude insgesamt

abzustellen 127 .

Besteht ein Gebäude aufgrund unterschiedlicher Nutzungen aus mehreren

Wirtschaftsgütern 128 , dann ist die 15 %-Grenze auf das einzelne Wirtschaftsgut

abzustellen.

126

Bei der Berechnung der 10-Jahresfrist beim privaten Veräußerungsgeschäft (siehe Seite 92) kommt es davon

abweichend auf das obligatorische Verpflichtungsgeschäft – auf das Vertragsdatum der notariellen Urkunde - an.

127

FG Nürnberg, Urteil vom 15.7.2020 – 3 K 1215/19

128

Siehe hierzu Seite 87 ff.

136


Exemplar für Stefan Mücke

GRUNDSTÜCKE

Ohne Bedeutung ist, wenn mit den Erhaltungsaufwenden verdeckte Mängel beseitigt

werden 129 .

Es gab schon Steuerpflichtige, die haben Baumarktrechnungen von 500 EUR

weggeworfen, um die 15 %-Grenze nicht zu überschreiten 130 (Nichterklärung von

Aufwendungen). Besser wäre es, planvoll die Aufwendungen erst nach Ablauf der

3-Jahresfrist entstehen zu lassen.

Wir das Gebäude z. B. von den Eltern teilentgeltlich erworben, dann findet die 15 %-

Grenze nur auf den entgeltlichen Teil Anwendung. Für den unentgeltlich erworbenen Teil

können - mangels Anschaffung – keine anschaffungsnahen Herstellungskosten entstehen.

129

BFH-Urteil vom 13.3.2018 – IX R 41/17

130

Wenn die Aufwendungen nicht angefallen wären, wäre das kein Problem. Die Nichterklärung der Aufwendungen

mit der Folge dass der Sofortabzug erhalten bleibt, stellt eine Steuerhinterziehung dar. Aufdeckungsrisiko natürlich

sehr gering.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

137


GRUNDSTÜCKE

138


Exemplar für Stefan Mücke

Betriebsausgaben

Betriebsausgaben

139

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


140


Exemplar für Stefan Mücke

BETRIEBSAUGABEN

Betriebsausgaben – Eine Frage der Veranlassung und der Story

Betriebsausgaben

Eine Frage der Veranlassung und der Story

Praxisfall 21

Haben Sie nicht eine Liste aller Ausgaben, die ich als Betriebsausgaben absetzen kann?

So die Frage (fast) bei jeder Beratung zur Neugründung eines Unternehmens.

Die Antwort ist klar und einfach: Nein.

Es gibt keine ABC-Liste, in der die Betriebsausgaben aufgelistet sind. Das ist auch logisch und

richtig. Bei einem Hotel gehört der Lebensmitteleinkauf zu den Betriebsausgaben – Lebensmittel

bei einem Handelsvertreter sind nicht betrieblich. Der Fernseher im Besprechungszimmer ist

Betriebsausgabe – der Fernseher im privaten Wohn- oder Esszimmer ist nicht betrieblich

veranlasst. Beim Bankenberater gehört die Mercedes S-Klasse, die fast ausschließlich betrieblich

genutzt wird, zum Betriebsvermögen – der VW Polo, der fast ausschließlich von dem Ehegatten

privat genutzt wird, ist Privatvermögen.

Es ist also nicht möglich, Aufwandsarten fest einer betrieblichen oder einer privaten

Veranlassung zuzuordnen. Es kommt auf den Einzelfall an. Und statt einer fixen ABC-Liste gibt es

etwas Schöneres, nämlich eine offene Definition, was Betriebsausgaben sind.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

141


BETRIEBSAUSGABEN

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb

veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG).

Sie – und nur Sie können also definieren und bestimmen, ob Betriebsausgaben vorliegen oder

nicht. Tätigen Sie den Aufwand aus betrieblichen Gründen, dann liegen Betriebsausgaben vor –

tätigen Sie einen Aufwand aus privater Motivation, dann liegen nicht abziehbare Kosten der

privaten Lebensführung vor. Es liegt in der Natur der Sache, dass das Finanzamt vielleicht nicht

immer Ihren Sachvortrag akzeptiert. Vielleicht auch deshalb, weil Sie sich die betriebliche

Veranlassung selbst einreden wollen.

Aufwandsveranlassung

betrieblich

privat

Betriebsausgaben

nicht

abziehbar

Selbstverständlich gibt es dann noch Spezialthemen und besondere Rechtsvorschriften – aber

vom Grundsatz ist das sehr einfach. So gibt es einen Katalog von Einschränkungen. Dann liegt

zwar eine betriebliche Veranlassung vor, der Abzug wird aber gesetzlich ausgeschlossen oder

eingeschränkt, z. B. für unangemessene Aufwendungen – die Betreiberin einer Wollstube fährt

einen Lamborghini.

142


Exemplar für Stefan Mücke

BETRIEBSAUGABEN

Essen ist (fast) immer privat

Essen

ist (fast) immer privat

Wir essen nicht aus betrieblichen Gründen, wir essen, weil unser Körper Nahrung braucht.

Essen ist Privatsache.

Wenn wir zu einem Kunden fahren und unterwegs etwas essen, eine Messe besuchen, länger in

der Firma sind und uns eine Pizza liefern lassen – die Aufwendungen für die Selbstverpflegung

sind keine Betriebsausgaben. Auch nicht, wenn wir den Pizzaservice beauftragen, weil noch

etwas am Abend fertig gestellt werden muss. Essen ist Privatsache.

Keine Regel ohne Ausnahme – und so auch hier. In folgenden Fällen können tatsächliche

Aufwendungen für Speisen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Während einer Besprechung werden Gebäck und Plätzchen dargereicht.

Sie laden einen Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Berater zum Essen ein, um

betriebliche Dinge zu besprechen (geschäftliche Bewirtungen). Siehe hierzu Seite 145 ff.

Mitarbeiterbewirtungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (Sommerfest,

Weihnachtsfeier).

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

143


BETRIEBSAUSGABEN

Mitarbeiterbewirtungen bei Betriebsbesprechungen. Die Aufwendungen sind zwar

Betriebsausgabe, führen aber beim Mitarbeiter zu einem geldwerten Vorteil.

Von der Bewirtung der Ehefrau, die als Minijobberin angestellt ist, raten wir ab. Einerseits

sollte die betriebliche Veranlassung sehr fraglich sein – andererseits könnte ein

Sachbezug zur Überschreitung der Minijob-Grenze führen.

Bei einer Auswärtstätigkeit können die Verpflegungskosten nicht als Betriebsausgaben

berücksichtigt werden. Als Betriebsausgaben können die Mehraufwendungen, die

anlässlich der auswärtigen Verpflegung entstehen, berücksichtigt werden. Diese

Mehraufwendungen werden über gesetzliche Pauschalen bestimmt

(Verpflegungsmehraufwendungen).

Treffen sich Seminarteilnehmer am Abend zum gemeinsamen Abendessen und jeder

zahlt selbst, dann handelt es sich um eine steuerlich nicht zu berücksichtigende

Selbstverpflegung.

144


Exemplar für Stefan Mücke

BETRIEBSAUGABEN

Bewirtungskosten – Kreativ, aber sachgerecht

Bewirtungskosten

Kreativ, aber sachgerecht

Bewirten Sie Lieferanten, Kunden, Geschäftspartner, Berater, um betriebliche Vorgänge zu

besprechen, um eine gute Vertragsabschlusssphäre aufzubauen, dann sind die Aufwendungen

hierfür betrieblich verlasst (Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass). Ein Ausnahmefall, in dem

Kosten für Speisen als Betriebsausgaben anzuerkennen sind, liegt vor.

Betriebliche Bewirtungsaufwendungen sind bei Nachweis der

betieblichen Veranlassung zu 70 % abzugsfähig.

Einen 100%igen Abzug der Aufwendungen als Betriebsausgaben verhindert das

Einkommensteuergesetz, in dem es vorschreibt, dass Aufwendungen, soweit diese 70 % der

Aufwendungen übersteigen, nicht abziehbare Betriebsausgaben sind (= 30 %).

Dafür gibt es zwei Gründe. Zum einen wird eine Kürzung für die enthaltene Selbstverpflegung

vorgenommen – zum anderen erfolgt die Kürzung auch im Hinblick auf das „Spesenunwesen“,

das in der Praxis betrieben wird.

Für den betrieblichen Nachweis einer geschäftlichen Bewirtung in einer Gaststätte und die

Anerkennung als Betriebsausgaben müssen Sie den Anlass und die Teilnehmer der Bewirtung

aufzeichnen und diese der Rechnung beifügen.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

145


BETRIEBSAUSGABEN

Für den Anlass der Bewirtung sind Angaben wie „Kundenbesprechung“, „Terminabstimmung“,

„Clienting“ nicht ausreichend. Der Anlass muss konkret den Besprechungsgegenstand

wiedergeben, z. B. „Besprechung des Jahresabschlusses 2021“ oder „Vertragsabschluss Auftrag

123“.

Bei den Teilnehmern der Bewirtung berücksichtigen Sie die Namen der Personen und zu welcher

Firma die Personen gehören. Vergessen Sie nicht, Ihren eigenen Namen mit aufzuschreiben.

Ein paar Tipps:

Treffen sich zwei Seminarteilnehmer zum Erfahrungsaustausch und jeder zahlt selbst,

dann sind die Aufwendung wegen der Selbstverpflegung nicht abziehbar. Bewirten Sie

Ihre Kollegen am ersten Abend und er bewirtet Sie am zweiten Abend, dann hat jeder zu

70% abzugsfähige Bewirtungskosten.

Das Aufdeckungsrisiko für falsche Bewirtungen (Stichwort Spesenunwesen) ist sicherlich

nicht sehr hoch. Vermutlich ist das eine der Aufwandsarten, bei denen die

Steuerpflichtigen am kreativsten sind. Trotzdem sollten Sie es nicht übertreiben und bei

der Wahrheit bleiben.

Die Teilnehmer und die Bewirtung müssen auch angegeben werden bei einer

Schweigepflicht eines Rechtsanwaltes. Unglücklich wäre, wenn der Steuerberater

aufzeichnet „Bewirtung Herrn Müller wegen vollendeter Steuerhinterziehung“.

Die Finanzverwaltung verzichtet bisher darauf, den Wert der Bewirtung bei der

bewirtenden Person zu erfassen und zu versteuern (keine Sachbezugsversteuerung).

146


Exemplar für Stefan Mücke

BETRIEBSAUGABEN

Kleine Geschenke erhöhen die Freundschaft

Kleine Geschenke

erhöhen die Freundschaft

Die Geschenke müssen auch wirklich „klein“ sein, damit betrieblich veranlasste Geschenke auch

als Betriebsausgaben abziehbar sind.

Geschenke bis 35 EUR pro Empfänger und Jahr können als

Betriebsausgaben berücksichtigt werden

Dabei ist Folgendes zu beachten:

Die Grenze von 35 EUR ist bei Vorsteuerabzugsberichtigung ein Nettobetrag. Sind Sie z. B.

als Arzt oder Versichervermittler nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, dann handelt es

sich um einen Bruttobetrag 131 .

Die betriebliche Veranlassung und die Prüfung der 35-Euro-Grenze erfordert, dass Sie

den Geschenkempfänger auf dem Beleg oder auf einer gesonderten Liste zum Beleg

angeben.

Die 35-Euro-Grenze gilt für das Jahr bzw. Wirtschaftsjahr. Mehrere Geschenke sind daher

für die Prüfung zusammenzufassen.

131

R. 9b Abs. 2 Satz 3 EStR

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

147


BETRIEBSAUSGABEN

Verpackungs- und Versandkosten gelten (m. E. aus Großzügigkeit der Finanzverwaltung)

nicht als Aufwendungen für das Geschenk und sind bei der 35-Euro-Grenze nicht zu

berücksichtigen.

Keine Geschenke sind Streu-Werbeartikel. Es ist eine betriebsspezifische Prüfung im

Einzelfall – und unabhängig von einer Betragsgrenze – vorzunehmen. So kann ein

Kugelschreiber im Wert von 5 EUR bei Ihnen ein Geschenk sein, für das die 35-Euro-

Grenze und die Aufzeichnungspflicht des Empfängers gilt. Der gleiche Stift kann aber,

wenn er auf Messen ohne „Wenn und Aber“ verteilt wird, auch Werbeaufwand sein.

Geschenke an Arbeitnehmer unterliegen keiner Abzugsbeschränkung. Der Mitarbeiter

muss den Wert des Geschenks aber versteuern. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit

der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG (mit einem Pauschalsteuersatz von 30 %).

Keine Geschenke sind Kränze oder Blumen bei Beerdigungen.

Geschenke führen beim Empfänger – anders als Bewirtungen - zur Steuerpflicht und

müssen von ihm versteuert werden. Keine Besteuerung tritt bei Privatpersonen ein. Die

Besteuerung kann über die Pauschalsteuer nach § 37b EStG übernommen werden

(Steuersatz 30 %). Die Pauschalsteuer für nicht abziehbare Geschenke unterliegt als

weiteres Geschenk zum Abzugsverbot und ist ebenfalls (bei Überschreitung der

Betragsgrenze von 35 EUR) nicht als Betriebsausgabe abziehbar 132 .

132

BFH-Urteil vom 30.3.2017 – IV R 13/14, FR 2019, 40

148


Exemplar für Stefan Mücke

Fahrzeuge

Fahrzeuge

149

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


150


Exemplar für Stefan Mücke

FAHRZEUGE

1%-Regelung – Rechtlich einwandfrei – praktisch oft eine Katastrophe

1%-Regelung

Rechtlich einwandfrei – praktisch oft eine

Katastrophe

Alle Aufwendungen für ein Fahrzeug, welches zum Betriebsvermögen gehört sind

Betriebsausgaben - zu 100 %. Wird dieses Fahrzeug zwar überwiegend betrieblich genutzt – aber

auch für private Zwecke, dann muss die private Nutzungsentnahme bewertet und

gewinnerhöhend berücksichtigt werden.

Die private Nutzung eines Fahrzeuges (des notwendigen

Betriebsvermögens) erfolgt primär nach der sog. 1%-Methode.

Alternativ kommt die Bewertung nach der sog.

Fahrtenbuchmethode in Betracht.

Wird ein Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt (mehr als 50 Prozent), dann gehört es zum

sog. notwendigen Betriebsvermögen 133 .

133

Zum notwendigen Betriebsvermögen siehe Seite 48

151

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


FAHRZEUGE

Für Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens ergeben sich zwei Grundsatz-Auswirkungen:

Für die Private Nutzung des Fahrzeuges ist – wenn kein Fahrtenbuch geführt wird – die

Nutzungsentnahme mit der 1%-Methode zu bewerten.

Ein späterer Verkauf des Fahrzeuges ist steuerpflichtig. Zum Gewinn Ihres Betriebes

gehören auch die Erlöse aus dem Verkauf betrieblich genutzter Gegenstände

(Anlagenverkäufe).

Bei der 1%-Methode wird die Nutzungsentnahme nutzungsunabhängig ermittelt. Basis der

Ermittlung ist der inländische Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Neuzulassung 134 . Es gilt immer

der Bruttolisten-Neupreis, auch wenn Sie das Auto gebraucht kaufen; der Bruttolistenpreis gilt –

quasi bis zur Verschrottung – egal ob Sie der erste Eigentümer oder der zehnte Eigentümer sind.

Für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb erhöht sich der Wert um 0,03 % pro

Entfernungskilometer; die Entfernungspauschale kann als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Die 1%-Regelung ist – zumindest nach der Rechtsprechung – auch für Leasingfahrzeuge

anzuwenden 135, 136 .

134

Der Bruttolistenneupreis ist auf volle 100 EUR abzurunden.

135

BFH Urteil v. 13.02.2003 - X R 23/01 BStBl 2003 II S. 472, unter Gründe 1c.

136

Veräußerungsgewinne ergeben sich dann nicht.

152


Exemplar für Stefan Mücke

FAHRZEUGE

Die Auswirkungen stellen sich für ein (gebrauchtes) Fahrzeug, welches am 1.1.02 für 60.000 EUR

(Bruttolistenpreis 100.000 EUR) gekauft wurde und nach Angaben zu 95 % betrieblich genutzt

wird, wie folgt dar 137 :

Anschaffungskosten 60.000 EUR

AfA Jahre 01-05 138

Aufwand Entnahme Ergebnis

12.000 -12.000

Kfz-Steuer/Versicherungen 1.000 -1.000

Benzinkosten/Reparaturen 3.000 -3.000

Privatnutzung 1 % von

120.000 EUR BLP (pro Monat)

12.000 12.000

Summen/Saldo 16.000 12.000 -4.000,00

Das Fahrzeug führt zu einer Gewinnminderung von 4.000 EUR. Die (pauschalierte) Entnahme

entspricht bei den Aufwendungen von 16.000 EUR einer kalkulatorischen Privatnutzung von 75

% - auch wenn das Fahrzeug nach Angaben zu 95 % betrieblich genutzt wird – also nur zu 5 %

privat. Das sind die „Unschärfen“ einer Pauschalierungsmethode und nicht zu beanstanden.

Sollte der pauschale Entnahmewert die Aufwendungen übersteigen, so erfolgt eine Begrenzung

des Entnahmewertes auf die Kosten (sog. Kostendeckelung).

Für die Modellbetrachtung unterstellen wir für die Jahre 01-05 gleichbleibende Kosten, so dass

sich das Fahrzeug nach fünf Jahren - gesamt betrachtet - wie folgt ausgewirkt:

Aufwand Entnahme Ergebnis

Jahr 01 16.000 12.000 -4.000

Jahr 02 16.000 12.000 -4.000

Jahr 03 16.000 12.000 -4.000

Jahr 04 16.000 12.000 -4.000

137

Die abzugsfähige Vorsteuer und die Umsatzsteuerbelastung werden aus Vereinfachungsgründen hier ignoriert.

138

Übliche Nutzungsdauer 6 Jahre. Da ein gebrauchtes Fahrzeug angeschafft wurde, wird eine Nutzungsdauer von 5

Jahren berücksichtigt.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

153


FAHRZEUGE

Aufwand Entnahme Ergebnis

Jahr 05 16.000 12.000 -4.000

Summen/Saldo 80.000 60.000 -20.000

Der „Supergau“ wird offenkundig und klar, wenn Sie das Fahrzeug am 1.1.06 für 25.000 EUR

verkaufen – das Fahrzeug war zum 31.12.05 vollständig abgeschrieben – Buchwert also 0 EUR.

Aufwand Entnahme Ergebnis

Ergebnis der Jahre 01-05 80.000 60.000 -20.000

Verkaufserlöse 06 25.000 25.000

Buchwert/Anlagenabgang 0 0 0

Summen/Saldo 80.000 85.000 5.000

Im Jahre 06 erzielen Sie einen Verkaufsgewinn von 25.000 EUR, der in vollem Umfang zu

versteuern ist.

Gesamtbetrachtet hatten Sie für das Fahrzeug in den Jahren 01-05 bis zum Verkauf 80.000 EUR

Aufwendungen. Die pauschalierte Nutzungsentnahme hat den Aufwand in Höhe von 60.000 EUR

neutralisiert.

Sie hatten einen Aufwand von 80.000 EUR, der sich im Saldo nicht (also 0 EUR) ausgewirkt hat

und müssen jetzt noch 5.000 EUR versteuern (Mehrergebnis von 5.000 EUR). Es besteht keine

Möglichkeit, den Veräußerungserlös von 25.000 EUR zu kürzen, wegen der Überlegung, dass

aufgrund der 1%-Regelung die Fahrzeugaufwendungen sich (unter Außerachtlassung des

Verkaufspreises) jährlich mit 25 % ausgewirkt haben – also 75 % privat waren 139 .

Ich verstehe nicht, warum viele das Fahrzeug des Ehegatten „über die Bücher laufen lassen“.

Doch, eigentlich verstehe ich das. Die steuerlichen Konsequenzen und Auswirkungen einem

Mandanten zu vermitteln, ist fast immer sehr schwierig und es bleibt auch nach der

139

BFH-Urteil vom 16.6.2020 – VIII R 9/18, BStBl. 2020 II S. 845

154


Exemplar für Stefan Mücke

FAHRZEUGE

Besprechung das Gefühl zurück, dass der Mandant undankbar ist, denn er hätte das Auto des

Ehepartners natürlich gerne von der Steuer abgesetzt. Viele Beraterkollegen scheuen die

Aufklärungsarbeit, haben sich die Konsequenzen noch nicht vollständig vergegenwärtigt und

arbeiten beim Abschluss nur ab, was geschehen ist, ohne einzugreifen und zu beraten.

Zur vereinfachten Modelldarstellung haben wir die Auswirkungen der Umsatzbesteuerung

ignoriert. Das Ergebnis wird noch schlechter, wenn wir die umsatzsteuerrechtlichen

Auswirkungen in die Modellberechnung mit einbeziehen.

Ich glaube Ihnen, wenn Sie das alles nicht glauben können! Wie schon genannt, das sind die

„Unschärfen“ einer Pauschalierungsmethode und nicht zu beanstanden. Verfassungsrechtlich ist

das ebenfalls nicht zu beanstanden, da Sie die Möglichkeit haben, dieses Ergebnis durch die

Fahrtenbuchmethode zu verhindert. Lassen Sie uns im nächsten Abschnitt betrachten, welche

Auswirkungen ein Fahrtenbuch hätte.

155

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


FAHRZEUGE

156


Exemplar für Stefan Mücke

FAHRZEUGE

Fahrtenbuch – Eine sinnvolle Alternative?

Fahrtenbuch

Eine sinnvolle Alternative?

Die möglichen katastrophalen Auswirkungen, die sich aus der 1%-Regelung ergeben können,

haben wir im vorherigen Abschnitt dargestellt. Abweichend von der 1%-Regelung haben Sie das

Recht, die Nutzungsentnahme nach der sog. Fahrzeugbuchmethode zu ermitteln.

Die Fahrtenbuchmethode setzt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

und die jährlichen Gesamtkosten für das Fahrzeug voraus. Fehlt

eine Komponente kann die Fahrtenbuchmethode nicht

berücksichtigt werden.

Was ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist, ist gesetzlich nicht bestimmt. Es muss sich um ein

geschlossenes Buch handeln, das zeitnah – jeweils sofort – geführt werden muss. Neben dem

Datum und Fahrzielen müssen auch die Kunden/Geschäftspartner und der konkrete Gegenstand

der Verrichtung oder der Besprechung angegeben werden. Aus den Aufzeichnungen muss die

betriebliche Veranlassung nachvollzogen werden können. „Kundenbesuche“ genügen daher

nicht als Angabe. 140 . Für jede Fahrt muss der Ausgangs- und Endpunkt 141 sowie am Ende der

Gesamtkilometerstand vollständig und im fortlaufenden Zusammenhang wiedergegen

werden 142 .

140

BFH-Urteil vom 13.11.2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013 S. 526

141

BFH-Urteil vom 13.11.2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013 S. 526

142

BFH-Urteil vom 1.3.2012 VI R 33/10, BStBl. 2012 II S. 505, Tz. 12

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

157


FAHRZEUGE

Die Aufzeichnungen müssen eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit

bieten. Kleinere Mängel werden in Einzelfällen von der Rechtsprechung akzeptiert 143 .

Liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor oder können die Fahrzeugkosten nicht ermittelt

werden, dann ist eine Bewertung der Nutzungsentnahme mittels der Fahrtenbuchmethode nicht

möglich. Es gilt dann die gesetzliche Grundregelung der Ermittlung der Nutzungsentnahme nach

der 1%-Methode. Das Gesetz hat eine gesetzliche Über- und Unterordnung.

1%-Regelung

(gesetzliche Grundregel)

Fahrtenbuchmethode

(gesetzliche Alternative)

Die Fahrtenbuchmethode ist eine sachgerechte und die richtige Alternative zur steuerlichen

Erfassung der betrieblich veranlassten Aufwendungen. Verbunden mit dem Preis bzw. dem

Zeitaufwand, ein Fahrtenbuch zu führen.

Das Fahrtenbuch kann auch elektronisch geführt werden. Häufig im Einsatz ist die Lösung von

VimCar. Angaben zum Kunden/Zweck der Fahrt müssen zeitnah ergänzt werden, so dass das

Fahrtenbuch nicht „ganz von allein“ erstellt werden kann.

143

Niedersächsisches FG-Urteil v. 16.06.2021 - 9 K 276/19, NWB YAAAH-90015

158


Exemplar für Stefan Mücke

FAHRZEUGE

Gehört das Fahrzeug zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen, dann verbleibt bei

der Fahrtenbuchmethode das Problem, dass Veräußerungsgewinne vollständig zu versteuern

sind. Bei Leasingfahrzeugen ergeben sich diesbezüglich keine Probleme.

Bitte hinterfragen Sie sich selbst, ob Sie vom Typ her ein

Fahrtenbuch fortlaufend und zeitnah führen – egal ob

handschriftlich oder elektronisch.

Ansonsten lassen Sie es sein. „Nachschreiben“ macht kein Spaß,

ist nicht zulässig und kostet ein Vielfaches der Zeit.

Welches Ergebnis sich bei dem Fahrzeug aus dem vorherigen Abschnitt bei Anwendung der

Fahrtenbuchmethode ergibt, das schauen wir uns jetzt an. Dabei berücksichtigen wir, dass die

angegebene betriebliche Nutzung von 95 % durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden kann.

Anschaffungskosten 60.000 EUR

AfA Jahre 01-05 144

Aufwand Entnahme Ergebnis

12.000 -12.000

Kfz-Steuer/Versicherungen 1.000 -1.000

Benzinkosten/Reparaturen 3.000 -3.000

Privatnutzung 5 % der Gesamtkosten 800 800

Summen/Saldo 16.000 12.000 -15.200

Ergebnis nach fünf Jahren (01-05)

Aufwand Entnahme Ergebnis

Jahr 01 16.000 800 -15.200

Jahr 02 16.000 800 -15.200

Jahr 03 16.000 800 -15.200

Jahr 04 16.000 800 -15.200

144

Übliche Nutzungsdauer 6 Jahre. Da ein gebrauchtes Fahrzeug angeschafft wurde, wird eine Nutzungsdauer von 5

Jahren berücksichtigt.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

159


FAHRZEUGE

Aufwand Entnahme Ergebnis

Jahr 05 16.000 800 -15.200

Summen/Saldo 80.000 4.000 76.000

Auch jetzt wird das Fahrzeug nach fünf Jahren für 25.000 EUR verkauft. Die

Gesamtauswirkungen in den fünf Jahren inkl. Verkauf stellt sich wie folgt dar.

Aufwand Entnahme Ergebnis

Ergebnis der Jahre 01-05 80.000 4.000 -76.000

Verkaufserlöse 06 25.000 25.000

Buchwert/Anlagenabgang 0 0 0

Summen/Saldo 80.000 29.000 -51.000

Wir müssen jetzt zwar auch – wie bei der 1%-Regelung – den Veräußerungserlös versteuern,

doch das Ergebnis ist sachgerecht. Wir hatten Aufwendungen von 80.000 EUR und konnten beim

Verkauf noch 25.000 EUR erzielen. Saldiert hatten wir für das Fahrzeug einen Aufwand von

55.000 EUR – steuerlich konnten wir 51.000 EUR davon geltend machen.

Wie wir jetzt auch noch die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes vermeiden, dass klären wir

im nächsten Abschnitt.

160


Exemplar für Stefan Mücke

FAHRZEUGE

Fahrzeugmietmodell – Steuerfreie Fahrzeugveräußerung

Fahrzeugmietmodell

Steuerfreie Fahrzeugveräußerung

Mit der Fahrtenbuchmethode steht eine sachgerechte – wenn auch arbeits- und zeitintensive –

Möglichkeit zur Bewertung der privaten Nutzungsentnahme zur Verfügung. Der Erlöse aus

einem Fahrzeugverkauf muss – wie bei allen Gegenständen des notwendigen oder gewillkürten

Betriebsvermögens – versteuert werden.

Die Besteuerung des Verkaufsgewinnes kann vermieden werden,

wenn das Fahrzeug durch den Ehegatten angeschafft und an den

Unternehmer-Ehegatten vermietet wird.

Die Fahrzeugmietmodell funktioniert bei der Vermietung durch den Nichtunternehmer-

Ehegatten an den Unternehmer-Ehegatten als Einzelunternehmer. Auch bei der Vermietung vom

Nichtunternehmer-Ehegatten an eine Personengesellschaft oder auch an eine GmbH des

Unternehmer-Ehegatten. Das Modell funktioniert nicht, bei der Vermietung an die eigene

Personengesellschaft 145 . Auch ist Vorsicht bei der Vermietung an die eigene GmbH zur

Vermeidung einer Betriebsaufspaltung geboten 146 .

145

Das Fahrzeug ist dann als sog. Sonderbetriebsvermögen steuerverstrickt.

146

Bislang liegt uns kein Fall vor, wodurch durch eine Fahrzeugvermietung eine Betriebsaufspaltung begründet wird.

Das Fahrzeug stellt i. d. R. keine wesentliche Betriebsgrundlage dar. Bei einem im Außendienst tätigen

Handelsvertreter besteht m. E. ein erhebliches Risiko. Wo und wie sich dann die Grenze ziehen lässt, ist unsicher;

daher lieber vom Ehegatten anmieten.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

161


FAHRZEUGE

Wie funktioniert das Fahrzeug-Mietmodell?

Der Nichtunternehmer-Ehegatte kauft das Fahrzeug für 60.000 EUR und vermietet ist für 1.000

EUR monatlich an den Unternehmer-Ehegatten. Die laufenden Kosten trägt der Unternehmer

wie bisher.

Für den Unternehmer-Ehegatten ergeben sich daher in den Jahren 01-05 keine Abweichungen

gegenüber den Modellberechnungen in den vorgenannten Abschnitten zur 1%-Regelung und zur

Fahrtenbuchmethode.

Der Nichtunternehmer-Ehegatte – der Fahrzeugeigentümer und Vermieter – erzielt im Ergebnis

keine Einkünfte. Den Mieteinnahmen von 12.000 EUR stehen die jährlichen AfA-Beträge von

12.000 EUR gegenüber. Wenn das Fahrzeug am 1.1.06 verkauft wird, ist der Verkaufserlös aber

steuerfrei. Eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft (früher

Spekulationsgewinnbesteuerung) kommt nicht in Betracht 147 .

147

Die bei beweglichen Wirtschaftsgütern geltende Frist von einem Jahr wird bei vorheriger Vermietung (wie hier)

zwar auf 10 Jahre verlängert. Der Besteuerung nach § 23 EStG unterliegen aber nicht Gegenstände des täglichen

Gebrauchs (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG).

162


Exemplar für Stefan Mücke

FAHRZEUGE

Werkstattwagen – Einschränkung der 1%-Regelung

Werkstattwagen

Einschränkung der 1%-Regelung

Die pauschale private Nutzungsentnahme für ein Fahrzeug – die 1%-Regelung – kommt zur

Anwendung, wenn ein Fahrzeug auch privat genutzt wird (und ein ordnungsgemäßes

Fahrtenbuch nicht geführt wurde). Die bloße Behauptung, das Fahrzeug werde nicht für

Privatfahrten genutzt, reicht nicht aus, um die 1%-Regelung zu verhindern 148 .

Nach Sinn und Zweck der Vorschrift ist es jedoch geboten, bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen

von der Anwendung der 1%-Regelung ausnehmen. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn das

Fahrzeug von seiner Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur

zur Beförderung von Gütern bestimmt ist 149 . Ein Fahrzeug dieser Art wird nämlich allenfalls

gelegentlich und ausnahmsweise auch für private Zwecke eingesetzt.

Die Rechtsprechung hat hierzu entschieden:

Für typische Lastkraftwagen und Zugmaschinen erfolgt kein Ansatz einer privaten

Fahrzeugnutzung 150 ; auf die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung kommt es nicht

an.

148

BFH-Urteil vom 24.2.200 III R 59/98, BStBl. 2000 II S. 273

149

BFH-Urteil vom 21. August 2006 VII B 333/05, BStBl. II 2006, 721

150

BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BStBl. II 2003, 472; Urteil vom 21. August 2006 VII B 333/05, BStBl. II

2006, 721

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

163


FAHRZEUGE

Kein Ansatz einer privaten Fahrzeugnutzung bei einem Opel Combo mit 2 Sitzen und

verblendeten hinteren Seitenfenster und Abtrennwand zwischen Lade- und

Fahrgastraum 151 .

Ebenfalls kein Ansatz einer privaten Fahrzeugnutzung bei einem VW-Transporter T4 mit

zwei Sitzen 152 .

Eine Kategorisierung von Fahrzeugen ist leider nicht möglich. Es ist der Einzelfall zu beurteilen.

151

BFH-Urteil vom 18.12.2008 – VI R 34/07, BStBl. 2009 II S. 381

152

BFH-Urteil vom 17.02.2016 - X R 32/11, BStBl. 2016 II S. 708

164


Exemplar für Stefan Mücke

FAHRZEUGE

Anscheinsbeweis – Erschütterung bei Privatfahrzeugen

Anscheinsbeweis

Erschütterung bei Privatfahrzeugen

Die pauschale private Nutzungsentnahme für ein Fahrzeug – die 1%-Regelung – kommt zur

Anwendung, wenn ein Fahrzeug auch privat genutzt wird (und ein ordnungsgemäßes

Fahrtenbuch nicht geführt wurde). Nach allgemeiner Lebenserfahrung werden betriebliche

Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, jedoch auch tatsächlich privat

genutzt. Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins 153 . Soweit keine besonderen Umstände

hinzutreten, ist aufgrund der Anscheinsbeweisregel regelmäßig davon ausgehen, dass eine

private Nutzung stattgefunden hat 154 .

Die bloße Behauptung, das Fahrzeug werde nicht für Privatfahrten genutzt, reicht nicht aus, um

die 1%-Regelung zu verhindern 155 . Allerdings kann der Beweis des ersten Anscheins durch den

Gegenbeweis entkräftet oder erschüttert werden (Erschütterung des Anscheinsbeweises). Ein

Vollbeweis des Gegenteils ist nicht erforderlich – Sie müssen also nicht beweisen, dass eine

private Nutzung nicht stattgefunden hat 156 . Sie müssen einen Sachverhalt darlegen, der die

ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden

Geschehens ergibt 157 .

153

BFH-Urteil vom 4. Dezember 2012 - VIII R 42/09, BStBl II; BFH-Beschluss vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV

1999, 1330

154

BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 42/09, BStBl II 2013, 365; BFH-Urteil vom 19. Mai 2009 VIII R 60/06,

BFH/NV 2009, 1974

155

BFH-Urteil vom 24.2.200 III R 59/98, BStBl. 2000 II S. 273

156

BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 42/09, BStBl II 2013, 365. Ein echter Beweis könnte nur durch ein

Fahrtenbuch geführt werden.

157

BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 42/09; BFH-Beschluss vom 13.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

165


FAHRZEUGE

Der Anscheinsbeweis wird dann erschüttert, wenn Sie im Privatvermögen ein Fahrzeug haben,

das im Status (Prestigewert) und im Gebrauchswert vergleichbar ist.

Voraussetzung für die Erschütterung ist aber auch, dass Ihnen das vergleichbare Fahrzeug

ständig und uneingeschränkt zur Verfügung steht 158 .

Bei einem Fiat Doblo Easy 2.0 16V hat das FG Niedersachsen ein in Status und Gebrauchswert

vergleichbares Fahrzeug zu dem im Privatvermögen Mercedes Benz C 280 T angenommen 159 .

Auch hier ist immer eine Einzelfallbetrachtung geboten und es besteht ein Anerkennungsrisiko.

Dezember 2011 VIII B 82/11, BFH/NV 2012, 573

158

Niedersächsisches FG, Urteil vom 20.03.2019 9 K 125/18, DStRE 2019, 1191

159

Niedersächsisches FG, Urteil vom 19.02.2020 - 9 K 104/19, NWB ZAAAH-48285

166


Exemplar für Stefan Mücke

FAHRZEUGE

Elektroautos – Förderung der Elektromobiltät

Elektroautos

Förderung der Elektromobilität

Zur Förderung der Elektromobilität wird die 1%-Regelung in Abhängigkeit vom jeweiligen

Anschaffungsdatum und der Erfüllung weiterer Voraussetzungen auf einen Bruchteil des

Bruttolistenpreises angesetzt.

In den Medien ist von der 0,5 % bzw. 0,25 % Regelung zu lesen. Gesetzestechnisch wird der 1%-

Wert auf den Bruchteil des Listenpreises angewandt.

Elektrofahrzeuge

Anschaffungszeitraum

Voraussetzungen

Bruchteil

1.1.2019 bis 31.12.2030 Listenpreis nicht mehr als 60.000 EUR 1/4 (25 %)

1.1.2019 bis 31.12.2030 Listenpreis mehr als 60.000 EUR 1/2 (50 %)

Extern aufladbare

Hypridfahrzeuge

Anschaffungszeitraum

Voraussetzungen

1.1.2019 bis 31.12.2021 Kohlendioxidemission höchstens 50 g/km

oder Mindestreichweite von 40 km

1.1.2022 bis 31.12.2024 Kohlendioxidemission höchstens 50 g/km

oder Mindestreichweite von 60 km

1.1.2024 bis 31.12.2030 Kohlendioxidemission höchstens 1/2 50 g/km

oder Mindestreichweite von 80 km

Bruchteil

1/2 (50 %)

1/2 (50 %)

1/2 (50 %)

167

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


FAHRZEUGE

Die Abrundung des Listenpreises auf volle Hundert Euro ist nach der Ermittlung des Bruchteils

vorzunehmen.

Bei der Fahrtenbuchmethode ist die AfA mit dem Bruchteil anzusetzen. Die Motivation, ein

Fahrtenbuch zu führen, sinkt naturgemäß bei einem geringeren Bruchteil.

168


Exemplar für Stefan Mücke

Verträge mit Angehörigen

Verträge mit

Angehörigen

169

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


170


Exemplar für Stefan Mücke

VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN

Ein notwendiger Überblick

Verträge mit Angehörigen

Ein notwendiger Überblick

Verträge mit nahen Angehörigen spielen in der Gestaltungsberatung eine große Rolle. Der

Ehegatte wird beschäftigt, um die soziale Absicherung herzustellen. Das Kind wird beschäftigt,

um Grundfreibeträge des Kindes und Progressionen auszunutzen oder der Ehegatte gewährt ein

Darlehen – die Darlehenszinsen mindern das Tarifeinkommen mit 42 % – die Zinserträge müssen

nur mit 25 % (Abgeltungssteuer) besteuert werden

Verträge mit nahen Angehörigen setzen zur steuerlichen

Anerkennung voraus, dass (1) der Vertrag vor Beginn des

Leistungsaustauschs zivilrechtlich wirksam ist, (2) die Rechte und

Pflichten klar und eindeutig vereinbart sind und (3) der Vertrag

tatsächlich durchgeführt wird. Zudem müssen (4) Vertragsinhalt

und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen

(Fremdvergleich).

Bei Verträgen mit nahen Angehörigen werden Gelder „nur in der Familienkasse“

umhergeschoben und können trotzdem erhebliche Steuervorteile freisetzen. Etwas fachlicher

ausgedrückt – bei Verträgen mit Angehörigen fehlt der Interessengegensatz und es besteht

daher die Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten 160 , die

160

FG Nürnberg, Urteil vom 3.4.2008 - VI 140/2006, NWB BAAAC-80588

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

171


VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN

die Möglichkeit des steuerlichen Missbrauchs Es ist liegt daher in der Natur der Sache, dass das

Finanzamt Verträge mit nahen Angehörigen genau unter die Lupe nimmt. Wie immer - sollte der

Bogen nicht überspannt werden.

Es ist aber auch nicht verwerflich bzw. anerkannt, dass Angehörigen frei sind, ihre

Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass für sie das steuerlich bestmögliche

Ergebnis entsteht 161 .

Auch wenn eine Schriftform zivilrechtlich meist gar nicht erforderlich ist, so ist aus

Zweckmäßigkeitsgründen ein schriftlicher Vertrag zwingend notwendig 162 .

Um Diskussionen zur tatsächlichen Ausführung zu vermeiden, empfehlen wir die Zahlungen

immer durch Banküberweisung und auf ein eigenes Konto des berechtigten Ehegatten

auszuführen 163 .

161

Bis zur Grenze des Gestaltungsmissbrauchs.

162

Die zwingende Notwendigkeit ist eine ernst gemeinte Empfehlung. Ein Vertragsverhältnis mit einem nahen

Angehörigen ist im Rahmen einer Außenprüfung bei Vorlage meist schnell erledigt; ohne einen schriftlichen Vertrag

beginnen meist die (berechtigten) Diskussionen mit ungewissen Ausgang. Die Rechtsprechung hat auch schon die

Nichtbeachtung zivilrechtlicher Formerfordernisse gebilligt (BFH-Urteil vom 22.2.2007, BStBl. 2011 II S. 20 und vom

12.5.2009, BStBl. 2011 II S. 24), doch sind diese Urteile für eine Abwehrberatung geeignet und nicht Grundlage für

eine Gestaltungsberatung.

163

Das BVerfG hat mit Urteil vom 7.11.1995 – 2 BvR 802/90, BStBl. 1996 II S. 34 entschieden, dass der

Betriebsausgabenabzug nicht deswegen versagt werden darf, weil die Gehaltszahlungen auf ein sog. Oder-Konto,

bei dem jeder Ehegatte alleine verfügungsberechtigt ist, überwiesen wurde. Unabhängig davon empfehlen wir

Ihnen die Überweisung auf ein eigenes Bankkonto des berechtigten Ehegatten.

172


Exemplar für Stefan Mücke

VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN

Darlehensverträge – Es kommt darauf an

Darlehensverträge

Es kommt darauf an

Bei Darlehensverträgen mit nahen Angehörigen gelten die allgemeinen Grundsätze zur

steuerlichen Anerkennung von Verträgen mit nahen Angehörigen.

Für den Fremdvergleich sind die üblichen Vertragsgestaltungen zwischen Darlehensnehmern

und Kreditinstituten Vergleichsmaßstab. Dient der Darlehensvertrag auch dem Interesse des

Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage, sind ergänzend auch Vereinbarungen aus dem

Bereich der Geldeinlage zu berücksichtigen 164 .

Bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen ist die

Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs vom Anlass der

Darlehensaufnahme und von der Herkunft der Darlehensmittel

abhängig.

164

BFH-Urteil vom 22.10.2013 – X R 26/11, BStBl. 2014 II S. 374

173

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN

Der Fremdvergleich und die steuerliche Anerkennung setzen voraus 165 , dass

eine Vereinbarung über die Laufzeit und über Art und Zeit der Rückzahlung des

Darlehens getroffen worden ist.

die Zinsen zu den Fälligkeitszeitpunkten entrichtet werden und

der Rückzahlungsanspruch ausreichend besichert ist.

Ein Darlehensvertrag zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen

Angehörigen, werden von der Finanzverwaltung auch dann anerkannt, wenn die Darlehensmittel

als Bau- oder Anschaffungsdarlehen verwendet werden und diese sonst von einem fremden

Dritten hätten aufgenommen werden müssen. Entscheidend ist in diesen Fällen der tatsächliche

Vollzug des Darlehens – insbesondere die Zahlung der Darlehenszinsen. Darlehenstilgungen und

Besicherung brauchen in diesen Fällen nicht geprüft werden 166 .

Besonderheiten ergeben sich, wenn die Darlehensmittel dem Darlehensgeber zuvor vom

Darlehensnehmer geschenkt worden sind und eine Abhängigkeit besteht (Schenkweise

begründete Darlehensmittel).

165

BMF-Schreiben vom 231.2.2020 IV C 6 – S 2144/07/10004, BStBl. 2011 I S. 37, Tz. 5

166

BMF-Schreiben vom 231.2.2020 IV C 6 – S 2144/07/10004, BStBl. 2011 I S. 37, Tz. 8, BFH-Urteil vom 4.6.1991,

BStBl. 1991 II S. 838 und vom 25.1.2000, BStBl. 2000 II S. 393

174


Exemplar für Stefan Mücke

VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN

Eine Abhängigkeit zwischen Schenkung und Darlehen wird von der Finanzverwaltung 167

unwiderruflich vermutet bei:

Vereinbarung von Schenkung und Darlehen in ein und derselben Urkunde

Schenkung unter der Auflage der Rückgabe als Darlehen

Schenkungsversprechen unter der aufschiebenden Bedingung der Rückgabe als

Darlehen.

Besteht eine Abhängigkeit zwischen Schenkung und Darlehen, ist ertragsteuerlich - statt der

Schenkung und dem Darlehen - eine modifizierte Schenkung anzunehmen, in der Weise, dass

der Vollzug der Schenkung bis zur Rückzahlung des „sog. Darlehens“ aufgeschoben und der

Umfang der Schenkung durch die Zahlung der „sog. Darlehenszinsen“ erweitert ist.

Darlehenszinsen können dann nicht als Betriebsausgaben (oder Werbungskosten) abgezogen

werden 168 .

167

BMF-Schreiben vom 231.2.2020 IV C 6 – S 2144/07/10004, BStBl. 2011 I S. 37

168

BFH-Urteil vom 22.1.2002, BStBl. 2002 II S. 685

175

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN

176


Exemplar für Stefan Mücke

VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN

Arbeitsvertrag – Der Ehegatte im Betrieb

Arbeitsvertrag

Der Ehegatte im Betrieb

Lohnzahlungen an den im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten 169 sind als Betriebsausgaben

abziehbar, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden

üblichen entsprechenden Arbeitsvertrag beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete

Arbeitsleistung erbringt und Sie alle Arbeitgeberverpflichtungen, insbesondere die der

Lohnzahlung erfüllen 170 .

Die Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs ist vom Anlass des

Vertragsabschlusses abhängig.

Müssen Sie bei Nichtbeschäftigung Ihres Ehegatten einen fremden Dritten einstellen, dann ist

der Fremdvergleich weniger strikt durchzuführen, als wenn der Ehegatte nur für solche

Tätigkeiten eingestellt wird, die üblicherweise von Ihnen selbst oder unentgeltlich von

Familienangehörigen erledigt werden 171 .

In dem abzuschließenden Ehegatten-Arbeitsvertrag ist daher eine genaue Beschreibung der

Tätigkeiten vorzunehmen.

169

Die Ausführungen gelten sinngemäß für alle anderen nahen Angehörigen auch.

170

BFH-Urteil vom 25.1.1989 – X R 168/87, BStBl. 1989 II 453 unter 1. Und 26.8.2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553

unter II.1.a

171

BFH-Urteil vom 17.3.1988 – IV R 188/85, BStBl. 1988 II S. 632

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

177


VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN

Die Rechtsprechung hat in einer früheren Entscheidung aus dem Jahre 1983 einen unüblichen

niedrigen Arbeitslohn und eine Teilentgeltlichkeit anerkannt 172 . Es versteht sich von selbst, dass

die Vorschriften vom Mindestlohn einzuhalten sind.

Auch ist die Arbeitszeit zu bestimmen, d. h. an welchen Tagen und zu welchen Stunden der

Arbeitnehmer arbeitet. Nach der Rechtsprechung ist es unter Fremden nicht üblich 173 , dass sich

der Arbeitnehmer lediglich zu einer bestimmten wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit

verpflichtet und völlig dem Arbeitgeber überlässt zu bestimmen, wann die Arbeit im Einzelnen zu

leisten ist 174 .

Bei Teilzeitbeschäftigungen werden auch in der Praxis nicht alle Einzelheiten festgelegt. In

diesem Fall sind zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen

Stundenzettel üblich 175 .

Bei einem genau abgegrenzten Arbeitsgebiet, welches von dem Ehegatten allein betreut wird (z.

B. die Buchführung eines Handwerksbetriebes), könnte die dafür notwendige Arbeitsleistung

zumindest teilweise geschätzt werden, so das FG Nürnberg 176 .

Bei zusammenveranlagten Ehegatten sind steuerliche Überlegungen meist nicht vordergründig

für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung des Ehegatten. Die Lohnzahlungen sind beim

Unternehmer-Ehegatten Betriebsausgaben (Einkünfte-Minderung) und fließen als Arbeitslohn

dem Nichtunternehmer-Ehegatten wieder zu (Einkünfte-Erhöhung).

172

BFH-Urteil vom 28.7.1983 – IV R 103/82, BStBl. 1984 II S. 60

173

M. E. nicht üblich aber im Einzelfall anzutreffen. Der Einzelfall mit dem Dritten stellte aber keine repräsentative

Basis für einen Fremdvergleich dar.

174

FG Düsseldorf, Urteil vom 6.11.2012 – 9 K 2351/12E, NWB VAAAE-30843

175

FG Düsseldorf, Urteil vom 6.11.2012 – 9 K 2351/12E, NWB VAAAE-30843

176

FG Nürnberg, Urteil vom 3.4.2008 – VI 140/2006, NWB BAAAC-80588. Wir empfehlen das Urteil nur für die

Abwehrberatung vorzumerken und nicht für die Gestaltungsberatung zu berücksichtigen.

178


Exemplar für Stefan Mücke

VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN

Beweggründe für ein sozialversicherungspflichtiges Ehegatten-Arbeitsverhältnis sind:

Sachgerechte Entlohnung der geleisteten Arbeit.

Ausnutzung des Arbeitnehmerpauschbetrages, wenn der Ehegatte nicht bereits andere

nichtselbständige Einkünfte erzielt.

Soziale Absicherung durch eigene Krankenversicherung, Rentenansprüche und

Arbeitslosenschutz.

Vermeidung einer eigenen Krankenversicherungsbeitragspflicht des Ehegatten für

freiwillige Mitglieder, weil dieser über andere geringfügige Einkünfte z. B. aus einer

Vermietung oder einem Kleingewerbe verfügt.

Rückholung aus der privaten Krankenversicherung.

179

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN

Durch „die Steuerbrille“ betrachtet, ist die Beschäftigung Ihres Ehegatten über einen Minijob

interessant, wie die folge Beispielsrechnung zeigt:

ohne Minijob mit Minijob

Gewinn ohne Minijob 100.000,00 100.000,00

Minijob, mtl. 450 EUR -5.400,00

Renten- und Krankenversicherung (28 %) -1.512,00

Pauschale Steuer (2 %) -108,00

Umlagen U1-U3 (1,51 %) -81,54

Unfallversicherung (1,3 %) -70,20

Gewinn nach Minijob 100.000,00 92.868,26

Steuern (48 %) 177 -48.000,00 -44.557,56

Nettoeinkommen aus Betrieb 52.000,00 48.270,70

Arbeitslohn Minijob 5.400,00

Netto gesamt 52.000,00 53.743,70

Mehr-Netto/Vorteil aus Minijob-Entlohnung 1.670,70

Der Steuervorteil aus dem Minijob beträgt danach 1.670,70 EUR. Von diesem Vorteil müssen

noch eventuelle Zusatzkosten für die Lohnabrechnung gekürzt werden.

177

kalkulatorischer Steuersatz ausgehend von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

180


Exemplar für Stefan Mücke

VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN

Arbeitsvertrag mit Kindern – Taschengeld als Betriebsausgabe

Arbeitsvertrag mit Kindern

Taschengeld als Betriebsausgabe

Praxisfall 22

Der Arzt beschäftigt seine Tochter im Rahmen eines Minijobs. Nach dem

Anstellungsvertrag hat die Tochter den Telefondienst außerhalb der Sprechzeiten zu

übernehmen. Das Telefon wird zu diesem Zweck auf die Privatwohnung weitergeleitet.

Praxisfall 23

Ein anderer Arzt beschäftigt seinen Sohn im Rahmen eines Minijobs. Nach dem

Anstellungsvertrag hat der Sohn die Praxis (neben zwei weiteren Minijobbern) zu reinigen,

den Telefondienst zu übernehmen und Termine zu verwalten.

Arbeitszeitaufzeichnungen/Stundenzettel werden nicht durchgeführt.

Im Fall des Arztes, der seine Tochter beschäftigt, ist das Arbeitsverhältnis steuerrechtlich nicht

anzuerkennen. Diese Hilfeleistungen der Kinder im elterlichen Betrieb, sind wegen ihrer

Geringfügigkeit oder Eigenart üblicherweise nicht auf arbeitsvertraglicher Grundlage erbracht 178 .

Auch im Fall des Arztes, der seinen Sohn beschäftigt, war das Arbeitsverhältnis steuerlich nicht

anzuerkennen. Der Arzt konnte die Richter nicht von Durchführung des Vertrages – also die

178

BFH-Urteil vom 9.12.1993 – IV R 14/92, BStBl. 1994 II S. 298

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

181


VERTRÄGE MIT ANGEHÖRIGEN

tatsächliche Arbeitsleistung – überzeugen. Auch die Tatsache, dass für die anderen beiden

Minijobber für die Reinigung der Praxis keine Stundenaufzeichnungen geführt werden, konnte

die Richter nicht überzeugen. Bei fremden Arbeitnehmern besteht typischerweise ein

Interessengegensatz, so dass beide Seiten auf die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen

achten werden. Dies ist bei nahen Angehörigen nicht der Fall, so dass auf den Nachweis der

tatsächlichen Arbeitsleistung und des zeitlichen Umfangs nicht verzichtet werden kann 179 .

Das Finanzgericht Nürnberg verlangt bei fehlendem Interessengegensatz den Nachweis zum

zeitlichen Umfang, um dem Missbrauch nicht Tür und Tor zu öffnen 180 .

Ein Betriebsausgabenabzug für die Beschäftigungen von Kindern unter 15 Jahren scheitert schon

am Beschäftigungsverbot. Nach dem Jugendschutzgesetzt muss das Kind mindestens 15 Jahre alt

sein 181 .

179

FG Nürnberg, Urteil vom 3.4.2008 – IV 140/2006, NWB BAAAC-80588

180

FG Nürnberg, Urteil vom 3.4.2008 – IV 140/2006, NWB BAAAC-80588

181

§ 2 Abs. 1 JArbSchG

182


Exemplar für Stefan Mücke

Personal- und Personalkosten

Personal- und

Personalkosten

183

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


184


Exemplar für Stefan Mücke

PERSONAL UND PERSONALKOSTEN

Sozialversicherung – Rechengrößen und Grenzwerte

Sozialversicherung

Rechengrößen und Grenzwerte

Die nachfolgende Tabelle informiert Sie über die Beitragsgrenzen zur Sozialversicherung Die in

der Praxis bedeutsamen und „gefährlichen“ Grenzen sind hervorgehoben.

Rechengröße und Grenzwerte 2022 2021

Beitragsbemessungsgrenze

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze

Knappschaftliche Rentenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze

Kranken- und Pflegeversicherung

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs.

6 SGB V), sog. Versicherungspflichtgrenze, bei

Überschreiten entfällt die Versicherungspflicht in

der Krankenversicherung (GKV).

Die Grenze gilt auch für die beitragsfreie

Mitversicherung der Kinder, bei der gesetzlichen

Krankenkasse, wenn der PV-Ehegatte die

Einkommensgrenze nicht überschreitet 182 .

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

(§ 6 Abs. 7 SGB V) 183

W: 84.600 EUR

O: 81.000 EUR

W: 103.800 EUR

O: 100.200 EUR

W: 85.200 EUR

O: 80.400 EUR

W:104.400 EUR

O: 80.400 EUR

58.050 EUR 58.050 EUR

64.350 EUR 64.350 EUR

58.050 EUR 58.050 EUR

182

§ 10 Abs. 3 SGB V: Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder

Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im

Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des

Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

183

Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat krankenversichert waren (PKV-Bestandsfälle)

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

185


PERSONAL UND PERSONALKOSTEN

Rechengröße und Grenzwerte 2022 2021

Bezugsgröße (§ 18 IV) 184

Krankenversicherung, Einkommensgrenze für

eine kostenfreie Familienmitversicherung 185

W: 39.480 EUR

O: 37.800 EUR

470 EUR

450 EUR 186

W: 39.480 EUR

O: 37.380 EUR

470 EUR

450 EUR 187

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung betragen wie folgt:

Beitragssätze 2022 2021

Krankenversicherung 14,60 % 14,60 %

Pflegeversicherung, Allgemein 188 3,05 % 3,05 %

Beitragszuschlag für Kinderlose 189 0,35 % 0,35 %

Allgemeine Rentenversicherung 18,60 % 18,60 %

Knappschaftliche Rentenversicherung 190 24,70 % 24,70 %

Arbeitslosenversicherung 2,40 % 2,40 %

Insolvenzgeldumlage 0,09 % 0,09 %

184

Die Bezugsgrenze ist ein allgemeiner Ausgangswert für Leistungen und Einkommensgrenzen

185

§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, ein Siebtel der monatlichen Bezugsgrenze nach § 18 SGV IV

186

Grenze von 450 EUR für geringfügig Beschäftigte (Minijob)

187

Grenze von 450 EUR für geringfügig Beschäftigte (Minijob)

188

In Sachen unparitätische Beitragstragung in der Pflegeversicherung

189

Beitragszuschlag hat der Arbeitnehmer zu tragen.

190

Arbeitnehmer zahlen den gleichen Beitrag wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitgeber zahlt de

„Rest“. Anteil Arbeitgeber 15,40 %, Anteil Arbeitnehmer 9,30 %

186


Exemplar für Stefan Mücke

PERSONAL UND PERSONALKOSTEN

Die Lohnnebenkosten können wie folgt kalkulatorisch wie folgt berücksichtigt werden:

Beitragssätze 2022

Krankenversicherung 7,30 %

Krankenversicherung Zusatzbeitrag 0,75 %

Pflegeversicherung 1,525 %

Allgemeine Rentenversicherung 9,30 %

Arbeitslosenversicherung 1,20 %

Insolvenzgeldumlage 0,09 %

Umlagesatz U1 Krankheit (Erstattung 50/65 %) 1,75 %/2,55 % 191

Umlagesatz U2 Mutterschaft 192 0,84 %

Berufsgenossenschaft 1,00 % 193

Summe Beitragsaufwand des Arbeitgebers 24,56 %

191

Abhängig von der Krankenkasse. Hier Beitragswert der AOK Bayern

192

Erstattung und Beitragssatz abhängig von der Krankenkasse

193

Abhängig von der Berufsgenossenschaft

187

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


PERSONAL UND PERSONALKOSTEN

188


Exemplar für Stefan Mücke

PERSONAL UND PERSONALKOSTEN

Minijobs – Falsch gemacht wird richtig teuer!

Minijobs

Falsch gemacht wird richtig teuer!

Praxisfall 24

Sie beschäftigen einen Minijobber für die Rechnungsschreibung und sonstige

Verwaltungsarbeiten. Sie vereinbaren eine wöchentliche Arbeitszeit von 7 Stunden und

einen Stundenlohn von 15 TEUR

Praxisfall 25

Sie beschäftigen einen Minijobber für Hausmeistertätigkeiten in Ihrem Betrieb. Sie

vereinbaren einen Monatslohn von 450 EUR. Der Hausmeister muss monatlich dafür 30

Stunden arbeiten – der Stundensatz beträgt 15 EUR. Eine Lohnfortzahlung im

Krankheitsfall oder eine Urlaubsgewährung wird ausgeschlossen bzw. vom Hausmeister

nicht eingefordert – nur geleistete Stunden werden vergütet.

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt

regelmäßig im Monat 450 EUR nicht übersteigt (§ 8 SGB IV).

189

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


PERSONAL UND PERSONALKOSTEN

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass die Verdienstgrenze

von 450 EUR nicht überschritten wird 194 . Aus diesem Grund kann im Praxisfall 24 kein Minijob

vorliegen. Der monatliche Arbeitslohn beträgt durchschnittlich 455 EUR (7 Stunden x 15 EUR x

4,333 Wochen/Monat).

Minijobs sind in der Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der

Rentenversicherung sind Minijobber versicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen 195 .

Für die 450-Euro-Grenze ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen. Bei

einer ganzjährigen Beschäftigung entspricht dies einer jährlichen Verdienstgrenze von 5.400

EUR.

Hat der Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung kann nur ein 450-Euro-

Minijob ausgeübt – auch wenn bei einer Mehrzahl die Grenze von 450 EUR nicht überschritten

werden würde 196 . Ohne eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung können auch mehrere

450-Euro-Minijobes nebeneinander aufgenommen werden.

Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist vorausschauend – bei Beginn der Beschäftigung zu

bestimmen. Eine neue Vorausschau ist notwendig, wenn sich die Verhältnisse ändern.

Bei einem schwankenden Arbeitsentgelt kann die monatliche Grenze von 450 EUR überschritten

werden, wenn in anderen Monaten die 450-Euro-Grenze im gleichen Maße nicht erreicht wird.

Bei einer Beschäftigung während des ganzen Jahres darf die 5.400 EUR Grenze nicht

überschritten werden. Voraussetzung ist, dass die Entgeltsschwankungen nicht erheblich sind.

194

Neben dem 450-Euro-Minijob gibt es noch eine weitere geringfügige Beschäftigung, nämlich ein kurzfristiger

Minijob, der auf Zeit begrenzt ist. Der kurzfristige Minijob ist nicht Gegenstand dieses Abschnitts.

195

Die Befreiung in der Rentenversicherung muss bei Beschäftigungsbeginn schriftlich beantragt werden. Eine

nachträgliche Befreiung für die Vergangenheit ist nicht möglich. Ein Befreiungsantrag wirkt grundsätzlich ab Beginn

des Kalendermonats des Eingangs beim Arbeitgeber und bindet für die gesamte Dauer der Beschäftigung.

196

Nur der erste Minijob ist dann sozialversicherungsfrei. Jeder weitere Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung

zusammengerechnet. Jeder weitere Minijob ist dann beitragspflichtig, abgesehen von Beiträgen für die

Arbeitslosenversicherung.

190


Exemplar für Stefan Mücke

PERSONAL UND PERSONALKOSTEN

Der Normalfall einer anzuerkennenden Entgeltschwankung ist bei einer Beschäftigung an festen

Wochentagen; hier schwankt das Entgelt naturgemäß, dass von Monat zu Monat

unterschiedliche Arbeitsstunden anfallen. Keine anzuerkennende Entgeltsschwankung liegt vor,

wenn ein Arbeitnehmer in den Monaten Januar bis April jeweils 950 EUR und in den Monaten

Mai bis Dezember jeweils 200 EUR verdient.

In der Praxis wird gerne die Ausnahme eines gelegentlichen und nicht vorhersehbaren

Überschreitens der Entgeltsgrenze in Anspruch genommen. Tatsächlich ist ein-, zwei oder

dreimaliges Überschreiten der 450-Euro-Grenze (abgesehen von dem vorgenannten

schwankenden Arbeitsentgelt) als gelegentlich zu beurteilen und nicht schädlich. Auf die

Unvorhersehbarkeit kommt es an und dies wird sehr genau geprüft, so dass entsprechende

Nachweise geführt und vorgelegt werden müssen.

Praxisfall 26

Sie beschäftigen einen Minijobber in Ihrer Versandabteilung. Der monatliche Verdienst

beträgt 450 EUR. Aufgrund des Saisongeschäftes Ende des Jahres beträgt der Monatslohn

im November und Dezember jeweils 600 EUR.

Hier liegt kein Minijob vor, da die Mehrbeschäftigung aufgrund des Saisongeschäfts nicht

unvorhersehbar war.

Einmalzahlungen oder Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) müssen bei der

Entgeltsgrenze berücksichtigt werden. Der Anspruch für Sonderzahlungen kann sich dabei auch

aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ergeben.

Ein Minijobber hat wie jeder andere Arbeitnehmer auch Anspruch auf bezahlten

Erholungsurlaub (Urlaubsanspruch). Der Urlaubsanspruch beträgt nach dem

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

191


PERSONAL UND PERSONALKOSTEN

Bundesurlaubsgesetz 197 mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Für

einen Minijobber gilt der Urlaubsanspruch anteilig. Ob der Minijobber den Urlaub beansprucht

oder ob Sie den Lohn im Urlaub fortzahlen, ist für die Sozialversicherung ohne Bedeutung. Es gilt

das Anspruchsprinzip.

Wird mit geleisteter Arbeit die 450-Grenze schon erreicht, dann

führt der zusätzliche Urlaubs-Lohnanspruch zur Überschreitung der

Verdienstgrenze.

Die Nichtberücksichtigung des gesetzlichen Urlaubs-Lohnanspruches führt in vielen Fällen in der

Praxis zur Sozialversicherungspflicht bei der Beschäftigung. Im Praxisfall 25 sind die

Voraussetzungen für einen Minijob beim Hausmeister daher nicht erfüllt.

Auch der Anspruch auf Entgeltsfortzahlung bei unverschuldeter Krankheit für die Dauer bis zu

sechs Wochen ist zu berücksichtigen. Eine Nichtberücksichtigung kann ebenso die

Sozialversicherungspflicht auslösen.

Sind die Voraussetzungen für einen Minijob erfüllt, fallen statt der üblichen

Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer folgende Abgaben an (Stand

Januar 2022)

Abgabearten Arbeitgeber Minijobber

Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 13,00 %

Beitrag zur Pflegeversicherung 0,00 %

Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 15,00 %

Beitragsanteil des Minijobbers bei

Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

Umlage 1 (für Krankheit des Minijobbers) 0,90 %

3,60 %

197

§ 3 BurlG

192


Exemplar für Stefan Mücke

PERSONAL UND PERSONALKOSTEN

Abgabearten Arbeitgeber Minijobber

Umlage 2 (für Schwangerschaft und

Mutterschutz)

Beitrag zur Unfallversicherung

(individueller Beitrag) z. B.

0,29 %

1,00 %

Arbeitslosenversicherung 0,00 %

Insolvenzgeldumlage 0,09 %

Pauschalsteuer 198 2 % 199 (2 %)

Summe 32,28 % 3,6 %

Eine viel diskutierte Frage in der Praxis: Muss ein Minijobber Stundenaufzeichnungen führen

oder nicht? Hierzu ist Folgendes zu beachten:

Es besteht eine grundsätzliche Verpflichtung nach dem Mindestlohngesetz 200 , wonach

der Minijobber detaillierte Stundenaufzeichnungen führen muss.

Der Arbeitgeber hat die für die Versicherungsfreiheit maßgebenden Angaben in den

Entgeltunterlagen aufzuzeichnen und einen Nachweis, aus dem die erforderlichen

Angaben ersichtlich sind, zu den Entgeltsunterlagen zu nehmen. Hierzu zählen auch die

regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Diese Stundenaufzeichnungen sind für den Betriebsprüfdienst zur Überprüfbarkeit der

Entscheidung des Arbeitgebers über die Versicherungsfreiheit erforderlich 201

(Aufzeichnungspflicht nach der Geringfügigkeitsrichtlinie). M. E. kommt es auch hier auf

den Einzelfall an. Haben Sie mit Ihrem Mitarbeiter feste Arbeitszeiten vereinbart – z. B.

jeden Montag 6 Stunden – dann kann die Versicherungsfreiheit aufgrund der

198

Pauschalsteuer von 2 % wenn auf die individuelle Besteuerung verzichtet wird. Die individuelle Besteuerung ist in

der Praxis die Ausnahme, da ansonsten der Arbeitslohn mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden muss.

Für Personen, mit anderen Einkünften daher nicht zu empfehlen. Die Individualbesteuerung kann z. B. bei Studenten

ohne eigenes Einkommen in Betracht kommen.

199

Eine Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer ist möglich, in der Praxis die Ausnahme.

200

§ 17 MiLoG

201

Geringfügigkeitsrichtlinie, F. Entgeltsunterlagen, Seite 103

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

193


PERSONAL UND PERSONALKOSTEN

Prognoseentscheidung nach dem Arbeitsvertrag festgestellt werden; ein Verstoß gegen

die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz führt dann nicht zur

Sozialversicherungspflicht des Minijobbers.

Ohne Stundenaufzeichnungen besteht ein erhebliches

Anerkennungsrisiko für die Versicherungsfreiheit.

194


Exemplar für Stefan Mücke

PERSONAL UND PERSONALKOSTEN

Sofortmeldungen – Vorher geht gar nichts!

Sofortmeldungen

Vorher geht gar nichts!

Praxisfall 27

Der Metallbaubetrieb teil am 3.1. seinem Steuerberater mit, dass er einen neuen

Mitarbeiter ab dem 1.1. beschäftigt hat.

In einigen Branchen bekämpft der Gesetzgeber das erhöhte Risiko von Schwarzarbeit und

illegaler Beschäftigung durch eine Sofortmeldepflicht.

Die Arbeitgeber werden verpflichtet, den Tag des Beginns der Beschäftigung spätestens vor der

Aufnahme der Beschäftigung an die Rentenversicherung zu melden. Es ist also schon zu spät,

wenn Sie um 10 Uhr Ihren Steuerberater mit der Sofortmeldung beauftragen, wenn der

Mitarbeiter um 8 Uhr die Arbeit aufgenommen/begonnen hat.

Dem Zoll stehen dann bei einer „Razzia“ und bei Prüfungen Informationen über die tatsächlich

offiziell Beschäftigten Personen zur Verfügung.

Eine fehlende Sofortmeldung ist nicht heilbar

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

195


PERSONAL UND PERSONALKOSTEN

Machen Sie sich und Ihrem Steuerberater keinen unnötigen Stress und informieren Sie Ihren

Steuerberater rechtzeitig – mindestens 2 bis 3 Tage vor der Beschäftigungsaufnahme. Ihr

zuständiger Mitarbeiter ist nicht 24/7 in der Kanzlei.

Die Sofortmeldung ist eine gesonderte Meldung und ersetzt nicht die reguläre Anmeldung des

Arbeitnehmers bei der Krankenkasse oder der Minijob-Zentrale. Arbeitnehmer in den

vorgenannten Wirtschaftszeigen sind daher immer doppelt anzumelden.

Folgende Wirtschaftsbereiche oder Wirtschaftszweige sind von der Sofortmeldepflicht betroffen:

§ 28a Abs. 4 Nr. Wirtschaftsbereiche/Wirtschaftzweige

1 im Baugewerbe

2 im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

3 im Personenbeförderungsgewerbe

4 im Speditions-, Transport- und damit verbundenen

Logistikgewerbe

5 im Schaustellergewerbe

6 bei Unternehmen der Forstwirtschaft

7 im Gebäudereinigungsgewerbe

8 bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen

und Ausstellungen beteiligen

9 in der Fleischwirtschaft

10 im Prostitutionsgewerbe

11 im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Maßgebend ist der Zweck des Unternehmens und die wirtschaftliche Tätigkeit des

überwiegenden Teils der Beschäftigten. Die Branchen der Bundesagentur für Arbeit bei der

Betriebsnummernvergabe sind ohne Bedeutung.

196


Exemplar für Stefan Mücke

PERSONAL UND PERSONALKOSTEN

Die Sofortmeldepflicht betrifft alle Beschäftigten, also auch die Arbeitnehmer der Verwaltung,

Bürokräfte, Vertriebsmitarbeiter. Alle Beschäftige in dem Betrieb müssen auch ihren

Personalausweis oder Ersatzdokument mitführen.

Wird die Sofortmeldung nicht abgegeben, dann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor 202 . Das

Bußgeld kann bis zu 25.000 EUR betragen 203 .

In dem Praxisfall 25 liegt ein Bußgeldtatbestand vor und der Metallbauer muss mit der

Festsetzung eines Ordnungsgeldes rechnen. Das Bußgeld beträgt bei einem Einzelfall

üblicherweise zwischen 500 EUR und 1.000 EUR.

Die fehlende Sofortmeldung ist nicht heilbar. Entweder Sie melden den Arbeitnehmer offiziell –

auch für die Lohnabrechnung - später an und machen sich dadurch strafbar oder Sie melden den

Arbeitnehmer richtig zum 1.1. an. Im letzten Fall sieht der Zoll „auf Knopfdruck“, dass Sie Ihre

Sofortmeldepflicht nicht erfüllt haben und Sie können den Bußgeldbescheid abwarten.

202

§ 111 Abs. 1 Nr. 2b SGB IV

203

§ 111 Abs. 4 SGB IV

197

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


PERSONAL UND PERSONALKOSTEN

198


Exemplar für Stefan Mücke

Asset-Protection

Asset-Protection

199

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


200


Exemplar für Stefan Mücke

ASSET-PROTECTION

Rechtsform – bin ich mit der richtigen Rechtsform unterwegs?

Rechtsform

Bin ich mit der richtigen Rechtsform

unterwegs?

Steuerrechtlich spricht bei kleineren Unternehmen nichts gegen ein Einzelunternehmen. Im

Gegenteil, es ist einfach und es bestehen keine großen Anforderungen. Ein Abschluss muss nicht

offengelegt werden. Und ggf. besteht auch noch die Möglichkeit, den Gewinn durch Einnahmen-

Überschussrechnung zu ermitteln.

Steuerrechtlich bestehen bei kleinen Unternehmen keine

Bedenken gegen ein Einzelunternehmen.

Die Frage, ob die Tätigkeit in der Rechtsform als Einzelunternehmen oder andere Rechtsform

betrieben werden soll, ist primär außersteuerlich zu beurteilen.

Die entscheidende Frage ist, welches Risiko sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergibt. Dabei

geht es nicht um das Risiko aus dem normalen Betriebsablauf, das wird üblicherweise als nicht

risikobehaftet angesehen. Es geht um Ausnahmezustände, um einen Super-GAU.

Während man sich früher in gewissen Betriebszweigen kein Risiko ausmalen konnte, muss diese

Risikobeurteilung durch Corona völlig neu überdacht werden.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

201


ASSET-PROTECTION

Eine betriebliche Tätigkeit sollte – und das nicht aus steuerlichen Gründen – wenn nicht gerade

ein Kleinstbetrieb betrieben wird, immer in einer haftungsbegrenzenden Rechtsform ausgeführt

werden. Eine Tätigkeit in einer haftungsbegrenzenden Rechtsform lässt Sie sicherlich die eine

oder andere Nacht als Unternehmer besser schlafen, wenn Sie wissen, dass das Haus oder die

Wohnung auch im Worst-Case den aufkommenden Sturm übersteht.

Ohne haftungsbegrenzende Rechtsform werden Sie in Ihrem

Unternehmerleben sicherlich die eine oder andere schlaflose Nacht

erleben.

Unabhängig von der Rechtsform, die Ihr privates Vermögen sichert, müssen Sie auch das

Firmenvermögen sichern, welches betriebsbedingt auch schnell mehrere 100.000 EUR Wert sein

kann. Für die Sicherung des Firmenvermögens ist daher für einen optimalen Versicherungsschutz

für die Betriebsrisiken zu sorgen.

Mit einer haftungsbegrenzenden Rechtsform und einem optimalen Versicherungsschutz für

Betriebsrisiken genießen Sie einen doppelten Vermögensschutz.

Sich allein auf die Versicherung zu verlassen, kann sich als Fehler erweisen. Es gibt in der Praxis

genügend Gründe, warum eine Versicherung im Schadensfall nicht einzutreten hat. Und es gibt

Fälle in der Praxis, da ging die Gesellschaft in Insolvenz, weil das vermeintliche Recht gegenüber

der Versicherungsgesellschaft hätte erst erstritten werden müssen, es dazu aber schon gar nicht

mehr kam.

202


Exemplar für Stefan Mücke

ASSET-PROTECTION

Rechtsformvergleich – Ein Überblick

Rechtsformvergleich

Ein Überblick

Das „richtige“ Rechtskleid für Ihre Tätigkeit gibt es sicherlich nicht „von der Stange“ – sondern es

bedarf hier eines „Maßanzuges“. Die folgende Übersicht zeigt wesentliche Unterscheide

zwischen dem Einzelunternehmen, einer klassischen GmbH und einer GmbH & Co. KG.

Einzelunternehmen

GmbH

GmbH & Co.

KG

Notar erforderlich Nein Ja Ja

Notar bei Vertragsanpassungen Nein Ja Nein

Vertragskomplexität Niedrig Hoch Sehr hoch

Flexible Geld-

Entnahmemöglichkeiten

Ja Nein Ja/Nein

Mindestkapital Nein 25.000 EUR 204 25.000 EUR 205

1.000 EUR 206

Besteuerung transparent selbst transparent

Eigenbetrieblich genutzte

Grundstücke sind verstricktes

Betriebsvermögen

Eigenbetrieblich genutzte

Grundstücke im Miteigentum sind

verstricktes Betriebsvermögen

Ja Ja 207 Ja 208

Ja Nein Ja

204

Eine Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt), kann theoretisch mit 1 EUR gegründet werden.

205

Für die Komplementär-GmbH

206

Für die Kommanditgesellschaft (KG)

207

Über die Grundsätze der Betriebsaufspaltung

208

Auch wenn, wie empfohlen das Grundstück nicht Gesellschaftsvermögen wird. Es liegt Sonderbetriebsvermögen

vor.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

203


ASSET-PROTECTION

Steuerkomplexität Niedrig Hoch Sehr hoch

Gehalt ist Betriebsausgabe Nein Ja Nein

Gewerbesteuerpflicht bei Gewerbe Ja Ja

Gewerbesteuerfreibetrag Ja Nein Ja

Gewerbesteueranrechnung Ja Nein Ja

Offenlegung des Abschlusses Nein Ja Ja

Mehrkosten Steuerberater 0 1.200 EUR 2.000 EUR

Zu den Besteuerungsunterschieden siehe den nachfolgenden Abschnitt.

204


Exemplar für Stefan Mücke

Die GmbH

Die GmbH

205

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


206


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Die Besteuerung der GmbH – Ein Belastungsvergleich

Die Besteuerung der GmbH

Ein Belastungsvergleich

Als Einzelunternehmer besteuern Sie die Gewinne aus dem Gewerbebetrieb in Ihrer

Einkommensteuererklärung. Auch als Gesellschafter einer Personengesellschaft (OHG, KG,

GmbH & Co. KG) besteuern Sie grundsätzlich die Gewinne der Personengesellschaft in Ihrer

Einkommensteuer. Die Besteuerung in der Personengesellschaft wird als transparente

Besteuerung bezeichnet, weil diese die Gewinne nicht selbst besteuert. Diese Gewinne werden

den Gesellschaftern zugerechnet und müssen von diesen persönlich besteuert werden 209 .

Anders bei der GmbH. Die GmbH ist selbst Steuersubjekt. Die GmbH besteuert die Gewinne

selbst.

Die Gesamtsteuerbelastung ist von zwei Grundsätzen abhängig, nämlich dem Gewerbesteuer-

Hebesatz der Gemeinde, und der Ausschüttungspolitik.

209

Die Gewerbesteuer wird von der Personengesellschaft selbst geschuldet (§ 2 GewStG). Die von der

Personengesellschaft gezahlte Gewerbesteuer wird den Gesellschaftern zugerechnet (also auch wieder

„transparent“).

207

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


GMBH

Einzelunternehmen

GmbH

Thesaurierung

GmbH

Ausschüttung

Gewinn 100.000 EUR 100.000 EUR 100.000 EUR

Gewerbesteuer (350 %) -9.248 EUR -12.250 EUR -12.250 EUR

Körperschaftsteuer (15 %) -15.000 EUR -15.000 EUR

Solidaritätszuschlag -825 EUR -825 EUR

Gewinn 90.752 EUR 71.925 EUR 71.925 EUR

Gewinnausschüttung 0 EUR 71.925 EUR

Einkommensteuer (42 %)

-42.000 EUR

Abgeltungssteuer (25 %)

-17.981 EUR

Gewerbesteueranrechnung

9.248 EUR

Solidaritätszuschlag -1.801 EUR -989 EUR

Netto (Firma/Gesellschafter) 56.199 EUR 71.925 EUR 52.955 EUR

Steuerbelastung in % 43,8 % 28,1 % 47,0%

Bei der Berechnung wurde ein Gewerbesteuerhebesatz von 350 % berücksichtigt. Die

Kirchensteuer wurde zur vereinfachten Darstellung unberücksichtigt gelassen. Auch wurden

Geschäftsführergehälter nicht berücksichtigt, um die Besteuerungsunterschiede deutlich

darzustellen.

Die transparente oder direkte Besteuerung (Einzelunternehmen/Personengesellschaft) unter

Berücksichtigung der Gewerbesteueranrechnung zeigt die Vorteilhaftigkeit gegenüber der

GmbH-Besteuerung mit Vollausschüttung. Bei der Ausschüttungsvariante erfolgte eine

zweistufige Besteuerung – die Unternehmensbesteuerung in der GmbH (Besteuerung 1. Stufe)

und anschließende Besteuerung der Gewinnausschüttung über die Abgeltungssteuer

(Besteuerung 2. Stufe).

208


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Besonders attraktiv erscheint die Vollthesaurierung zu sein. Dies ist in der Tat die günstigste

Besteuerung. Dann befindet sich das Geld aber in der GmbH und steht dem Gesellschafter nicht

zum Konsum zur Verfügung. Der Steuervorteil ist nur temporär. Kommt es später zur

Ausschüttung, folgt – dann zu einem späteren Zeitpunkt – die Abgeltungssteuer und der

scheinbare Vorteil löst sich auf.

Der Steuervorteil des Einzelunternehmens gegenüber der GmbH-Ausschüttung steigt bei

Städten/Gemeinden mit höheren Hebesätzen. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 450 %

ändert sich die Berechnung wie folgt:

Einzelunternehmen

GmbH

Thesaurierung

GmbH

Ausschüttung

Gewinn 100.000 EUR 100.000 EUR 100.000 EUR

Gewerbesteuer (450 %) -11.891 EUR -15.750 EUR -15.750 EUR

Körperschaftsteuer (15 %) -15.000 EUR -15.000 EUR

Solidaritätszuschlag -825 EUR -825 EUR

Gewinn 88.109 EUR 68.425 EUR 68.425 EUR

Gewinnausschüttung 0 EUR 68.425 EUR

Einkommensteuer (42 %)

-42.000 EUR

Abgeltungssteuer (25 %)

-17.106 EUR

Gewerbesteueranrechnung 210

10.570 EUR

Solidaritätszuschlag -1.729 EUR -941 EUR

Netto (Firma/Gesellschafter) 54.950 EUR 68.425 EUR 50.378 EUR

Steuerbelastung in % 43,8 % 31,6 % 49,6 %

210

Die Gewerbesteueranrechnung ist auf das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrages begrenzt (§ 35 Abs. 1 EStG).

Vereinfacht bleibt bei einem Hebesatz von 400 % die Gewerbesteuer grundsätzlich voll anrechenbar.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

209


GMBH

Die GmbH ist zweifelsfrei eine gute Wahl. Klar – und strukturiert, wenn die unterschiedlichen

Ebenen – Gesellschaft und Gesellschafter – anerkannt werden. Die steuerlichen Risiken sind bei

einer GmbH in Hinblick auf steuerliche Verstrickungen oder unentdeckte Steuertatbestände

einfacher als Personengesellschaften.

Wird ein Konsum der Gewinne angestrebt (Vollausschüttung), dann zeigt die GmbH steuerliche

Belastungsnachteile. Zum Ausgleich oder zur Verminderung von Steuernachteilen dienen in der

Gestaltungsberatung die Geschäftsführervergütungen und auch Tantiemevereinbarungen.

210


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Gründung der GmbH – Tipps zur Satzung

Gründung der GmbH

Tipps zur Satzung

Der Gesellschaftsvertrag muss die Firma – den Namen – und den Sitz der Gesellschaft, den

Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals und die Stammeinlagen enthalten

(Mussangaben der Satzung) 211 .

Bei einer „Einmann-GmbH“ bedarf es keinerlei großen Überlegungen für die Bestimmungen und

Ausgestaltung der Satzung. Ich gehe davon aus, dass Sie mit sich selbst nicht in einen Streit

treten werden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Satzung und einzelne

Satzungsbestimmungen neu zu bestimmen.

Verträge macht man nicht zum Vertragen, sondern zum Streiten.

Klare Regelungen und Vereinbarungen helfen einen Streit zu

verhindern.

Bei einer „Mehrpersonen-GmbH“ gibt es eine Vielzahl von Regelungen zu treffen, z. B. Todesfall,

Kündigung, Abfindung, Veräußerung, Gewinnverwendung. Solche Regelungen müssen

wohlüberlegt und zu Beginn vereinbart werden. Naturgemäß bestehen bei der Aufnahme der

Tätigkeit gleichgerichtete Interessen und solche Regelungen erscheinen überflüssig,

bedeutungslos und eher theoretisch. Es ist wie bei einer Ehe, Probleme ergeben sich erst im

211

§ 3 GmbHG.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

211


GMBH

Laufe der Zeit. Und geheiratet wird zusammen, trennen tut sich meist nur einer. Die Erfahrung in

der Praxis zeigt, dass der Streit ohne klare und eindeutige Regelungen vorprogrammiert ist. Dies

gilt nicht nur bei Grundsatzfragen.

Der Gesellschaftsvertrag hat primär zivilrechtliche Bedeutung und spielt steuerrechtlich eher

eine unbedeutende Rolle. Die (außersteuerlichen) Fragen zum Gesellschaftsvertrag können mit

dem Notar, der zwingend erforderlich ist, geklärt werden. Ihr Steuerberater, der über Kennnisse

im Gesellschaftsrecht verfügen sollte und zu dem Sie wahrscheinlich einen „besseren oder

direkteren Draht“ haben, kann Ihnen hier sicher auch helfen.

Aus steuerlichen Gründen sollte in der Satzung aber Folgendes berücksichtigt werden:

Die Übernahme der Gründungskosten durch die Gesellschaft. Ohne eine Satzungsklausel

müssen Sie als Gesellschafter die Gründungskosten selbst tragen – und diese wirken sich

bei Ihnen nicht direkt steuermindernd aus – bei der GmbH schon 212 .

Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot. Der Geschäftsführer kann nach § 35 Abs. 3

GmbHG i. V. m. § 181 BGB keine Verträge mit sich selbst abschließen. Verträge zwischen

der GmbH und sich selbst (z. B. Mietverträge, Darlehensvertrag, aber auch der

Geschäftsführervertrag) müssen ihm durch eine Befreiung vom

Selbstkontrahierungsverbot gestattet werden. Hierzu ist eine Regelung in der Satzung

und eine Eintragung im Handelsregister erforderlich 213 .

Öffnungsklausel zur disquotalen Gewinnausschüttung. Siehe hierzu Seite 235 ff.

212

Eine Aufschlüsselung der einzelnen Kosten ist nicht erforderlich. BFH – I R 2/99, Erledigung durch Zurücknahme

der Revision

213

BFH-Urteil vom 23.10.1996 – I R 71/95, BStBl. 1999 II S. 35, unter 2. Ein bestehender Schwebezustand und eine

nachträgliche Genehmigung, die zivilrechtliche Rückwirkung entfaltet, ist auch steuerrechtlich anzuerkennen (BFH-

Urteil vom 23.10.1996 – I R 71/95); auch ein Urteil für die Abwehrberatung. In der Gestaltungsberatung vereinbaren

wir von Anfang an die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot.

212


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Auch bei der Vergütungsfrage (nicht in der Satzung, sondern in den Geschäftsführerverträgen)

sollten klare Regelungen getroffen werden, die einen möglichen unterschiedlichen

Arbeitseinsatz berücksichtigen. Zu Beginn arbeiten die Gesellschafter 120 %, so dass gleiche

Vergütungen sachgerecht sind. Versprochen – das wird nicht immer so sein.

Vergütungsvereinbarungen, die die unterschiedlichen

Arbeitseinsätze - in Zeit und/oder Wertschöpfungen –

berücksichtigen, sind zwingend notwendig.

213

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


GMBH

214


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Beherrschender Gesellschafter – Gesellschafter ohne Interessengegensatz

Beherrschender Gesellschafter

Gesellschafter ohne Interessengegensatz

Ein Gesellschafter beherrscht die Kapitalgesellschaft, wenn er den Abschluss eines

Rechtsgeschäfts erzwingen kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Gesellschafter die

Mehrheit der Stimmrechte besitzt und seinen Willen in einer Gesellschafterversammlung

durchsetzen kann 214 .

Beherrschender Gesellschafter ist, wer Beschlüsse in der

Gesellschafterversammlung durchsetzen kann.

Eine Beteiligung von mehr als 50 v.H. sichert die erforderliche Mehrheit für

Gesellschafterbeschlüsse (§ 47 GmbHG), so dass eine Beherrschung anzunehmen ist 215 .

Eine Beteiligung von 50 % und weniger an einer GmbH reichen für sich nicht aus, um einen

beherrschenden Gesellschafter anzunehmen 216 . In diesem Fall müssen besondere Umstände

hinzutreten, um einen beherrschenden Einfluss zu begründen.

Stimmrechte mehrerer Gesellschafter können dann zusammengerechnet werden, wenn die

Interessen der Gesellschafter für das zu beurteilende Rechtsgeschäft gleichgerichtet sind. Dies

214

BFH-Urteil vom 8.1.1969 I R 91/66, BStBl. 1969 II S. 347

215

es sei denn, besondere Umstände, die eine Beherrschung ausschließen, liegen vor.

216

BFH-Urteil vom 8.1.1969 I R 91/66, BStBl. 1969 II S. 347

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

215


GMBH

ist bei mit jeweils 50 % beteiligten Gesellschaftern in Bezug auf die Höhe ihrer

Geschäftsführervergütungen der Fall, weil die Interessen hier in die gleiche Richtung gehen 217 .

Verträge mit beherrschenden Gesellschaftern bedürfen für die

steuerliche Anerkennung besonderer Hürden.

Bei beherrschenden Gesellschaftern ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

anzunehmen, wenn es an einer klaren und in der vornherein abgeschlossenen Vereinbarung

darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt von der Kapitalgesellschaft gezahlt werden

soll 218 . Für beherrschende Gesellschafter gilt ein Rückwirkungsverbot 219 .

Die Vereinbarungen müssen für die steuerliche Anerkennung einem Fremdvergleich standhalten.

Ein beherrschender Gesellschafter kann frei entscheiden, ob er geschuldete Beträge an sich

ausgezahlt oder nicht 220 . Das gilt jedenfalls dann, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten und

fällig ist und die Gesellschaft zahlungsfähig ist 221 .

Einem beherrschenden Gesellschafter fließen Beträge im Zeitpunkt

der Fälligkeit zu.

Bei einer Gewinnausschüttung fließt der Gewinnanteil sogar vor der Fälligkeit zu, wenn in dem

Beschluss über die Ausschüttung ein späterer Fälligkeitszeitpunkt bestimmt war 222 .

217

BFH, Urteil v. 29.11.1967 - I 96/64, NWB LAAAB-49835

218

BFH-Urteil vom 23.5.1984 I R 294/81, BStBl. 1984 II S. 673

219

BFH-Urteil vom 8.1.1969 – I R 91/66, BStBl. 1969 II S. 347

220

Ständige Rechtsprechung.

221

FG Niedersachsen, Urteil vom 4.7.2019 – 10 K 181/17, NWB YAAAH-32359

222

BFH-Urteil, BStBl. 1974 II S. 541, BFH-Urteil vom 17.11.1998 – VIII R 24/98, BStBl. 1999 II S. 223, FG

Niedersachsen, Urteil vom 4.7.2019 – 10 K 181/17, NWB YAAAH-32359

216


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Geschäftsführer-Gehalt – Oder lieber eine Gewinnausschüttung?

Geschäftsführer-Gehalt

Oder lieber eine Gewinnausschüttung?

Es steht im Belieben des Gesellschafter-Geschäftsführers, seine Tätigkeit gegen ein Gehalt zu

erbringen oder auf eine Gehaltsvereinbarung im Hinblick auf höhere Gewinne zu verzichten.

Gehalt ist mehr als Gewinn

Die Frage nach dem richtigen Gehalt ist ein „Dauerbrenner“.

Wird ein zu hohes Gehalt gezahlt und die GmbH erleidet dadurch (nachhaltig) Verluste haben wir

steuerliches Einkommen kreiert; der Verlust in der GmbH kann allenfalls später steuerlich

verrechnet werden. Das Gehalt muss besteuert werden, obwohl es wirtschaftlich durch die

GmbH gar nicht erwirtschaftet wurde. Ein kleiner Verlust in einem oder zwei Jahren ist steuerlich

hingegen unproblematisch.

Gerade bei Umwandlungen von Einzelunternehmen in GmbHs besteht oft der Wunsch oder die

Überlegung auf ein Gehalt zu verzichten und lieber Geld durch Gewinnausschüttungen zu

entnehmen (Null-Gehaltsmodell). Diese Möglichkeit würde tatsächlich bestehen – das Finanzamt

hat dagegen keine Einwände.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

217


GMBH

Ich unterstelle, dass Sie die Gewinne aus der GmbH verkonsumieren und nicht in der GmbH

bunkern wollen (Konsum der Gewinne). Die temporären Vorteile der Gewinnthesaurierung

haben wir Ihnen in einem früheren Abschnitt gezeigt 223 .

Ist es steuerlich vorteilhaft, das Gehalt um (angemessene) 10.000 EUR zu erhöhen oder lieber

auf die Gehaltserhöhung zu verzichten 224 , den Betrag später auszuschütten und als Dividende zu

bezahlen (Dividende statt Gehalt)?

Gehalt

Dividende

Gehalt / Gewinn 10.000 EUR 10.000 EUR

Gewerbesteuer (350 %)

-1.225 EUR

Körperschaftsteuer (15 %)

-1.500 EUR

Solidaritätszuschlag

-83 EUR

Gehalt / Gewinn 10.000 EUR 7.193 EUR

Gewinnausschüttung

7.193 EUR

Einkommensteuer (42 %)

-4.200 EUR

Abgeltungssteuer (25 %)

-1.798 EUR

Gewerbesteueranrechnung

Solidaritätszuschlag -231 EUR -99 EUR

Netto 5.569 EUR 5.295 EUR

Steuerbelastung in % 43,8 % 47,1 %

Die Berechnung zeigt bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 350 % und einem

Spitzensteuersatz von 42 % einen Steuerbelastungsvorteil bei der Gehaltszahlung anstelle einer

späteren Dividendenzahlung. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 450 % steigt die

223

Siehe Seite 149 ff.

224

Der Verzicht auf zukünftige Leistungen führt zu keiner verdeckten Einlage. Siehe hierzu später mehr – beim

nachträglichen Verzicht auf Weihnachtsgeld.

218


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Steuerbelastung auf 49,62 % - der Vorteil des Gehaltes erhöht sich also bei steigenden

Gewerbesteuersätzen. Bei einem Hebesatz von unter 225 % würde die Dividendenlösung

Vorteile bringen.

In der Praxis besteht daher das Bestreben von dem Gewinn möglichst viel über die

Geschäftsführerversorgung an den Gesellschafter auszuzahlen. Nachhaltige Verluste über ein zu

hohes Gehalt wollen wir wie ausgeführt vermeiden. Aus diesem Grund spielen gewinnabhängige

Vergütungen (Tantiemen) in der Gestaltungsberatung eine wichtige Rolle.

Obergrenze für die Geschäftsführervergütungen ist die sog. Gesamtausstattung – die

Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers 225 .

225

BMF v. 14.10.2002 - IV A 2 - S 2742 - 62/02 BStBl 2002 I S. 972, NWB OAAAA-85960

219

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


GMBH

220


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Lohnfortzahlung Krankheit – Der entfallende Versicherungsschutz

Lohnfortzahlung Krankheit

Der entfallende Versicherungsschutz

Praxisfall 28

Sie haben im Geschäftsführervertrag geregelt, dass Ihnen die GmbH das Gehalt bei

Erkrankung für einen Zeitraum von sechs Monaten fortzahlt. Damit können die

Gehaltszahlungen auch bei einem Ausfall und ohne Tätigkeit als Betriebsausgaben

abgezogen werden.

Bei einem Arbeitnehmer sichert § 3 des Gesetzes über die Zahlung des Arbeitsentgelts an

Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltsfortzahlungsgesetz) eine Entgeltsfortzahlung von sechs

Wochen zu. Die im Vertrag vereinbarte erheblich längere Frist zur Entgeltsfortzahlung findet sich

üblicherweise in Geschäftsführerverträgen.

Unabgestimmte Regelungen im Geschäftsführervertrag lassen Ihre

Versicherungsansprüche verpulverisieren.

Unglücklich ist es, wenn Sie in Ihrem Geschäftsführervertrag eine Entgeltsfortzahlung von sechs

Monaten vereinbart haben und parallel in der Krankenversicherung eine

Krankentagegeldversicherung ab dem 21. oder 30 Krankheitstag abgeschlossen haben.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

221


GMBH

Die Krankenversicherung ist nicht zur Leistung verpflichtet bzw. wird Ihnen für die Zeit, in der Sie

wegen der vereinbarten Entgeltsfortzahlung keinen Verdienstausfall erleiden, kein

Krankentagegeld auszahlen (Leistungsverweigerung der Versicherung).

Die Beiträge, die Sie jahreslang zusätzlich für die Krankentagegeldversicherung gezahlt haben sind

verloren.

Die Regelungen zur Entgeltsvorzahlung und die Versicherung zum Krankentagegeld sind daher

zusammenfassend zu prüfen und anzupassen. Entweder Beiträge sparen durch eine spätere

Versicherungsleistung – erst ab dem 181. Tag – oder die Entgeltsfortzahlung beschränken.

222


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Tantieme – Gewinnabsaugung durch Tantiemen

Tantiemen

Gewinnabsaugung durch Tantiemen

Wenn Gewinn strategisch nicht in der GmbH thesauriert, sondern vom Gesellschafter

konsumiert – oder privat gespart werden soll – so sind Tantiemevereinbarungen in der

Gestaltungsberatung ein optimales Werkzeug, um Gewinne aus der GmbH abzusaugen.

Tantiemevereinbarungen, die wirtschaftlich die Funktion einer Gewinnausschüttung haben,

werden steuerrechtlich nicht anerkannt 226 .

Nur-Gewinn-Tantiemen sind grundsätzlich verdeckte

Gewinnausschüttungen.

Vereinbarungen von Nur-Tantiemen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Dies

kann bei der Gründungsphase oder bei Phasen der vorübergehenden wirtschaftlichen

Schwierigkeit sein. Eine zeitliche Begrenzung dieser Vereinbarung ist dann erforderlich 227 .

226

BFH-Urteil vom 2.12.1992 – I R 54/91, BStBl. 1993 II S. 311

227

BMF-Schreiben vom 1.2.2002, BStBl. 2002 I S. 219

223

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


GMBH

Im Übrigen sind folgende Grundsätze bei den Tantiemevereinbarungen zu beachten:

Tantiemezusagen an einen oder mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer, wenn diese 50

% des Jahresüberschusses übersteigen (50 %-Grenze). Bemessungsgrundlage ist der

handelsrechtliche Jahresüberschuss vor Abzug der Gewinntantieme und der

ertragsabhängigen Steuern.

Die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführer müssen mindestens zu 75 % aus einem

festen und höchsten zu 25 % aus einem erfolgsabhängigen Bestandteil bestehen

(75-25 %-Regelung). Anders ausgedrückt, die Tantieme darf 1/3tel des Gehaltes nicht

übersteigen.

Die Tantiemevereinbarung setzt für die steuerliche Anerkennung auch die tatsächliche

Durchführung voraus. Eine Tantieme muss daher auch bei Fälligkeit ausgezahlt werden. Eine

verspätete Feststellung des Jahresabschlusses ist abzulehnen, wurde aber bisher von der

Rechtsprechung gebilligt 228 . Eine Zuflussfiktion über eine fiktive, vorverlegte Fälligkeit kommt

nicht in Betracht 229 .

Verspätete Tantiemeauszahlungen sind zu vermeiden.

Das FG Köln, hat eine verspätete und ratierliche Auszahlung einer Tantieme aufgrund einer

wirtschaftlich schwierigen Situation des Unternehmens gebilligt 230 . Vermeiden Sie die

Anerkennung der Tantiemevereinbarung durch die Nichtauszahlung.

228

BFH-Urteil vom 28.4.2020 – VI R 44/17, BStBl. 2021 II S. 392

229

BFH-Urteil vom 28.4.2020 – VI R 44/17, BStBl. 2021 II S. 392.

230

FG Köln Urteil v. 28.04.2014 - 10 K 564/13 EFG 2014, NWB RAAAE-69974

224


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Weihnachtsgeld – Zusage und der Verzicht – was eine Bescherung

Weihnachtsgeld

Zusage und der Verzicht – was eine

Bescherung

Praxisfall 29

Das Geschäftsjahr läuft gut. Um noch Betriebsausgaben zu generieren, vereinbaren Sie

noch am 30.11., dass Sie im Dezember zusätzlich zu Ihrem laufenden Gehalt von 12.000

EUR noch zusätzlich ein Weihnachtsgeld von weiteren 12.000 EUR erhalten.

Das zu zahlende Weihnachtsgeld ist nicht als Vergütung für die Tätigkeit im Dezember

anzusehen, sondern als eine Sondervergütung für das gesamte Jahr.

Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer über Vergütungen

sind vor Erbringung der damit abzugeltenden Leistung und nicht erst vor Zahlung der Vergütung

abzuschließen. Ein Weihnachtsgeld muss daher vor Beginn des Kalenderjahres vereinbart

werden – oder bei Vereinbarung während des Jahres nur anteilig für die Zukunft. Gleiches gilt bei

der Neuanstellung 231 .

231

FG des Saarlandes, Urteil vom 8.2.1994 – 1 K 225/93, EFG 1994, 675

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

225


GMBH

Das Weihnachtsgeld ist im Praxisfall, soweit es das bereits abgelaufene Kalenderjahr betrifft

(11/12) als verdeckte Gewinnausschüttung zu bewerten; die Aufteilung erfolgt nach der

Datierung des Vertrages bzw. der Beschlüsse 232 . Nur zu 1/12 ist eine Betriebsausgabe

anzuerkennen.

Praxisfall 30

Im Geschäftsführervertrag haben Sie ein monatliches Gehalt von 12.000 EUR und ein

Weihnachtsgeld, zahlbar im Dezember, von 12.000 EUR vereinbart. Nachdem die GmbH

das Geld aktuell dringender benötigt als Sie, verzichten Sie auf die Auszahlung und

Abrechnung.

Das zu zahlende Weihnachtsgeld ist eine Sondervergütung für das gesamte Jahr. Verzichten Sie

am 15.12. auf Ihr Weihnachtsgeld, dann verzichten Sie auf einen bereits verdienten Anspruch;

11,5/12tel des Weihnachtsgeldes haben Sie sich durch Ihre Tätigkeit in den Diensten der

Gesellschaft bereits verdient.

Ein nachträglicher Verzicht auf das Weihnachtsgeld führt zum

Zufluss und zur verdeckten Einlage.

Verzichten Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer auf einen bereits entstanden oder teilweise

entstandenen Anspruch, erbringen Sie im Zeitpunkt des Verzichts eine zum Zufluss (des

anteiligen Weihnachtsgeldes) führende verdeckte Einlage in die Kapitalgesellschaft. Es wird ein

Zufluss fingiert und gleichzeitig die Rückzahlung als Einlage (Zufluss- und Einlagenfiktion). Was

bleibt, ist die Pflicht zur Besteuerung des fiktiv zugeflossenen Weihnachtsgeldes.

232

BFH-Urteil vom 11.12.1991 – I R 49/90, BStBl. 1992 II S. 434, 2, c bb.

226


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Vor Entstehung eines Gehaltsanspruches oder Anspruchs auf Sonderzahlung können Sie auf

diesen verzichten. Sie werden dann unentgeltlich tätig und es kommt nicht zum fiktiven Zufluss

von Arbeitslohn 233 .

Die Ausführungen gelten entsprechend für ein Urlaubsgeld, das im Juni oder Juli auszuzahlen ist.

233

BFH Urteil v. 15.06.2016 - VI R 6/13 BStBl 2016 II S. 903

227

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


GMBH

228


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Urlaubsrückstellung – Gewinnminderungen für nicht genommenen Urlaub

Urlaubsrückstellung

Gewinnverminderung für nicht

genommenen Urlaub

Praxisfall 31

Sie haben als Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH (100 %) ein monatliches Gehalt von

15.000 EUR vereinbart. Von Ihrem im Geschäftsführervertrag vereinbarten Urlaub von 30

Tagen haben Sie nur 5 Tage genommen. Der Gewinn in der GmbH soll durch eine

Urlaubsrückstellung zum 31.12.01 „für das eigene Gehalt“ gemindert werden.

x

Rückständige Urlaubsverpflichtungen sind handelsrechtlich zwingend zu bilden, da über die

Höhe Unsicherheit besteht, die künftigen Ausgaben wirtschaftlich im abgelaufenen

Wirtschaftsjahr verursacht wurden und die Inanspruchnahme nach den gegebenen

Verhältnissen wahrscheinlich ist 234 . Diese in der Handelsbilanz verpflichtende Rückstellung ist

auch für das Steuerrecht zwingend. Es besteht kein Wahlrecht zur Bildung oder Nichtbildung.

Rückstellungen sind für alle Urlaubsrückstände der Mitarbeiter zu bilden und auch für den

Urlaubsrückstand des Gesellschafter-Geschäftsführers.

Der Gewinn des ist daher wegen der Urlaubsrückstellung um 17.308 EUR zu mindern 235 .

234

BFH-Urteil vom 28.6.1989 I R 86/85, BStBl. 1990 II S. 550 m. w. N

235

Gehalt 180.000 EUR pro Jahr. Bei anzunehmenden 260 Arbeitstagen im Jahr und 25 Resttagen ergibt sich eine

Verpflichtung von 17.308 EUR.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

229


GMBH

Praxisfall 32

Auch im kommenden Geschäftsjahr ließ die Auftragslage es nicht zu, den vollen Urlaub in

Anspruch zu nehmen. Von den 25 Tagen aus dem Vorjahr und dem neuen Urlaub von 30

Tagen konnten insgesamt nur 10 Tage Urlaub genommen werden. Zum Bilanzstichtag

31.12.02 sind daher 45 Tage Urlaub rückständig.

In der Praxis stellt man solche Fälle leider fest. Häufig hat sich der Urlaub sogar über vier, fünf

oder noch mehr Jahre kumuliert. Handelsrechtlich besteht kein Zweifel an der

Passivierungspflicht – steuerrechtlich bestehen höchste Bedenken.

Bedenken in mehrfacher Hinsicht. Zum einen, weil sich die Frage aufdrängt, ob die

Vereinbarungen aus dem Geschäftsführervertrag tatsächlich durchgeführt wurden 236 . Zum

anderen, weil sich der nicht genommene Urlaubsanspruch in einen auf Leistung von Geld

gerichteten Abgeltungsanspruch umwandelt. Dieser Abgeltungsanspruch unterliegt den

allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen der Verjährung und Verwirkung. Solange keine

Verjährung eingetreten ist, wäre er deshalb in der Bilanz zu passivieren.

Der Abgeltungsanspruch ist aufgrund der Zuflussfiktion vom

Gesellschafter zu versteuern.

Bei beherrschenden Gesellschaftern ist der Zufluss von Einnahmen bereits mit der Fälligkeit

anzunehmen (Zuflussfiktion) 237 .

Wir empfehlen Ihnen daher, nicht genommenen Urlaub – den Abgeltungsanspruch - im April des

Folgejahres über die Verdienstabrechnung auszuzahlen (Abfindungs-Empfehlung). Für die

236

Der BFH konnte die Frage in seinem Beschluss vom 6.10.2006 – I B 28/06 – nicht beantworten, da die

Beschwerde nicht darauf gestützt wurde.

237

Siehe Seite 152. Die Frage des Zuflusses konnte der BFH in seinem Beschluss vom 6.10.2006 – I B 28/06 – da

diese nicht die Gesellschaft – sondern den Gesellschafter betrifft – nicht beantworten.

230


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Abfindung des Urlaubsanspruches bedarf es keiner zusätzlichen, weiteren Vereinbarung, die im

Voraus hätte getroffen werden müssen. Der Urlaubsanspruch wandelt sich zivilrechtlich in einen

Geldleistungsanspruch wegen erbrachter Mehrleistung um, ohne dass eine weitere

Vereinbarung getroffen werden muss. Der Abgeltungsanspruch folgt unmittelbar aus der

Einräumung des Urlaubsanspruchs im Dienstvertrag 238 .

Überstundenvergütungen wegen einer Mehrarbeit werden demgegenüber steuerrechtlich nicht

anerkannt und stellen verdeckte Gewinnausschüttungen dar. Gesonderte Vereinbarungen über

die Vergütung von Überstunden vertragen sich nicht mit dem Aufgabengebiet eines GmbH-

Geschäftsführers 239 .

238

BFH-Beschluss vom 6.10.2006 – I B 28/06, NWB ZAAAC-31811

239

BFH-Urteil vom 27.3.2001 – I R 40/00, BStBl. 2001 II S. 655

231

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


GMBH

232


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Darlehen an Gesellschafter – Ich würde das nicht wollen!

Darlehen an Gesellschafter

Ich würde das nicht wollen!

Die Vorteilhaftigkeit der Thesaurierungsbesteuerung haben wird im Abschnitt auf Seite 207 ff.

besprochen. Die „nur Unternehmensbesteuerung“ ohne die zusätzliche Besteuerung auf der 2.

Stufe ist schon sehr verlockend.

Praxisfall 33

Sie wollen die günstige Thesaurierungsbesteuerung nutzen. Statt einer

Gewinnausschüttung gewähren Sie sich ein Gesellschafterdarlehen.

Zinsen sind aufgrund des aktuellen Zinsniveaus zu vernachlässigen.

x

So verlockend das auch sein mag, und viele Steuerberater und Steuer-Coaches im Internet

empfehlen genau dieses Modell. Ich würde das nicht wollen. Geschmacksache.

Ganz klar – die Überlegung ist, das Geld lieber später einmal dem Fiskus zu überweisen. Und

solange Sie Geschäftsführer der GmbH sind, haben Sie die Darlehensbestimmungen in der Hand

– und Sie werden sich auch nicht selbst verklagen.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

233


GMBH

Ich empfehle dies aus zwei Gründen nicht:

Ich mag keine „Steuerbomben“ oder „Steuerlawinen“ und ich mag keine aufgeschobenen

latenten Steuerschulden. Wenn wir gutes Geld verdienen und über die Liquidität

verfügen, dann zahlen wir auch leichter die Steuern. Die Erfahrung zeigt, dass „nach

einem Hoch ein Tief kommt“. Wir wollen vermeiden, dass wir Steuern in einem Tief

aufbringen müssen, in dem wir wirtschaftlich sowieso Probleme haben.

Noch entscheidender ist, dass wir nicht immer voraussagen können, wann wir das Steuer

vom Schiff der GmbH verlassen. Falls wir in einen Sturm geraten, den die GmbH nicht

überstehen kann und wir Insolvenz anmelden müssen, dann stellt der Insolvenzverwalter

die gewährten Darlehen sofort zur Rückzahlung fällig. Wir müssen dann das privat

investierte oder verwendete Geld irgendwie kurzfristig aufbringen.

Mit Darlehen an Gesellschafter heben wir den Vermögensschutz,

den wir mit der GmbH beabsichtigt haben, teilweise wieder auf.

Nur im Einzelfall kann es sinnvoll sein, Ausschüttungen durch eine kurzfristige (!)

Darlehensgewährung zu verschieben, um ggf. Progressionsvorteile nutzen zu können.

234


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Disquotale Gewinnausschüttungen

Disquotale

Gewinnausschüttungen

Praxisfall 34

Sie haben mit Ihrer Tochter eine gemeinsame GmbH gegründet, Beteiligung 70/30 %.

Nachdem Ihre Tochter sehr fleißig war, beschließen Sie in der Gesellschafterversammlung,

dass der Gewinn hälftig an die Gesellschafter ausgeschüttet wird.

§ 29 Abs. 3 GmbHG bestimmt, dass die Gewinnverteilung nach dem Verhältnis der

Geschäftsanteile erfolgt.

Für die Gestaltungsberatung – sowohl wirtschaftlich auch als steuerrechtlich - ist es bei einer

Mehrheit von Gesellschaftern, insbesondere bei Angehörigen, sinnvoll und günstig, wenn

Gewinnausschüttungen abweichend von der gesetzlichen Regelung erfolgen können 240 .

Disquotale Gewinnausschüttungen sind häufig wirtschaftlich

sinnvoll und bieten steuerrechtlich Gestaltungsmöglichkeiten.

240

Nach § 29 Abs. 3 Satz 2 GmbH kann im Gesellschaftsvertrag ein anderer Maßstab zur Verteilung festgesetzt

werden.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

235


GMBH

Die Finanzverwaltung verlangt für die Anerkennung einer disquotalen Gewinnausschüttung eine

zivilrechtlich wirksame abweichende Regelung in der Satzung – oder – und das ist zu empfehlen

eine sog. Öffnungsklausel in der Satzung. Die Gesellschafterversammlung kann dann die

abweichende Gewinnverteilung – auch im Einzelfall – auch mit steuerlicher Anerkennung

beschließen 241 .

Selbstredend wird auch bei zivilrechtlicher Anerkennung eine disquotale Gewinnausschüttung

vom Finanzamt hinterfragt werden. Wenn Sie Ihrer minderjährigen Tochter bei der Gründung

der GmbH eine 5%ige Beteiligung eingeräumt haben, dann können Sie ihr im Rahmen der

Gewinnausschüttung nicht 25 % zuweisen mit dem Grund, die steuerlichen Grundfreibeträge

auszunutzen. Hier würde ein rechtlich nicht anzuerkennender Gestaltungsmissbrauch nach § 42

AO vorliegen.

Disquotale Gewinnausschüttungen bedürfen für die steuerliche

Anerkennung immer wirtschaftlich vernünftige außersteuerliche

Gründe.

Das FG Köln 242 hat eine disquotale Gewinnausschüttung auch ohne Satzungsregelung und

Öffnungsklausel anerkennt, da entsprechend der zivilrechtlichen Auffassung es möglich ist, eine

Gewinnausschüttung im Einzelfall mit Zustimmung aller Gesellschafter auch abweichend von der

Satzung zu bestimmen. Die Gesellschafter sind frei, einander Gewinnanteile zu überlassen.

Gegen ein entsprechendes Urteil des FG Münster 243 ist ein Revisionsverfahren anhängig 244 .

241

Bei Satzungsregelung und Öffnungsklauseln ist die Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen bei

wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich kein Gestaltungsmißbrauch, FG Münster vom 30.6.2021 – 13 K 272/19, rkr.

242

Urteil vom 14.9.2016 – 9 K 1560/14, BeckRS 2016, 95718, Revision beim BFH Az. VIII R 28/16 wurde wieder

zurückgenommen.

243

FG Münster, Urteil vom 6.5.2020 – 9 K 3359/18 E.

244

Revisionsverfahren beim BFH, Az: VIII R 20/20, Mitteilungsdatum vom 18.9.2020

236


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Übrigens - jede verdeckte Gewinnausschüttung stellt zugleich eine inkongruente

Gewinnausschüttung dar 245 . Abweichend von einer offenen disquotalen Gewinnausschüttung,

kann das Ziel auch über eine bewusst verdeckte Gewinnausschüttung erreicht werden.

Selbstverständlich ist diese verdeckte Gewinnausschüttung dann auch als solche in der

Steuererklärung zu erklären – verdeckte Gewinnausschüttungen müssen nicht vom Finanzamt

festgestellt werden, sondern sind – wenn bewusst – als solche zu erklären.

245

BFH-Urteil vom 19.8.1999 – I R 77/96, Tz. 28

237

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


GMBH

238


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Gespaltene Gewinnausschüttungen

Gespaltene

Gewinnausschüttungen

Praxisfall 35

Sie haben mit einem Partner gemeinsam eine GmbH gegründet. Sie sind mit 60 % - Ihr

Partner mit 40 % beteiligt. Es wurde ein Gewinn von 100.000 EUR erzielt. Ihr

Mitgesellschafter würde gerne wegen seines privaten Hausbaus seinen Gewinnanteil

ausschütten – Sie wollen Ihren Gewinnanteil in der GmbH belassen. Sie beschließen

daher, dass der Gewinn in Höhe von 40.000 EUR Ihrem Partner ausgeschüttet wird, und

60.000 EUR einer gesonderten personenbezogenen Rücklage zugeführt werden – die

spätere Gewinnausschüttung fließt Ihnen dann alleine zu.

Eine solche „gespaltene Gewinnausschüttung“ wird in der zivilrechtlichen Literatur für zulässig

gehalten. Diese zivilrechtliche Anerkennung ist auch steuerrechtlich anzuerkennen.

Eine gespaltene Gewinnausschüttung führt zumindest beim beherrschenden Gesellschafter zu

einem (fiktiven) Zufluss 246 und er hat den Gewinn zu besteuern 247 . Wird in der

Kapitalertragsteueranmeldung nur der Anteil von 40.000 EUR erklärt, so liegt m. E. eine

Steuerhinterziehung vor.

246

Siehe Seite 152 ff.

247

Niedersächisches FG, Urteil vom 4.7.2019 – 10 K 181/17

239

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


GMBH

Falls der beherrschende Gesellschafter das Kapital in der Gesellschaft belassen möchte, dann

bietet sich das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren an. Der beherrschende Gesellschafter gewährt

dann der Gesellschaft ein (fremdübliches) Darlehen.

Gespaltene Gewinnausschüttungen sind bedenklich und

abzulehnen.

Für nicht beherrschende Gesellschafter gilt die Zuflussfiktion nicht. Steuerrechtlich bestehen bei

der Anerkennung und der Nichtbesteuerung keine Bedenken. Zur Vermeidung des Vorwurfs

einer Steuerhinterziehung ist zu empfehlen, den Vorgang im Rahmen der Kapitalertragsteuer-

Anmeldung zu erklären und offen zu legen.

Aber auch beim nicht beherrschenden Gesellschafter (Minderheitsgesellschafter) ist die

gespaltene Gewinnausschüttung grundsätzlich abzulehnen. Nicht aus steuerlichen Gründen,

vielmehr aus wirtschaftlichen Überlegungen. Um die Gewinnausschüttung zu beschließen, ist die

Zustimmung des beherrschenden Gesellschafters erforderlich, d. h. der Minderheits-

Gesellschafter ist auf die gute Laune des Hauptgesellschafters angewiesen, um an seinen

Gewinnanteil zu kommen. Falls die Auszahlung an den Minderheitsgesellschafter bereits im

Beschluss „auf Anforderung des Minderheitsgesellschafters“ vereinbart ist, dann könnte m. E.

auch steuerrechtlich die Zuflussfiktion anzuwenden sein.

240


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Betriebsaufpaltung – Wirtschaftlich „hui“ – steuerlich „pfui“

Betriebsaufspaltung

Wirtschaftlich „hui“ – steuerlich „pfui“

Mit der GmbH, der klassischen Rechtsform zur Haftungsbegrenzung, haben wir unser privates

Vermögen abgesichert. Dem Drittgläubiger steht bei einem plötzlichen Schadensfall oder einer

wirtschaftlichen Schieflage nur das Gesellschaftsvermögen zur Verfügung. Das Privatvermögen

befindet sich im „sicheren Hafen“.

Im Insolvenzfall verwertet der Insolvenzverwalter das gesamte Betriebsvermögen der

Gesellschaft und versucht damit die Gläubiger, soweit es möglich ist teilweise und gleichmäßig

zu befrieden.

Alles was sich in der Gesellschaft befindet, egal ob Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Anlagen

und auch Bargeldrücklagen „kommt unter den Hammer“.

Durch eine Betriebsaufspaltung lässt sich Vermögen des Betriebes

vor einem Gläubigerzugriff schützen.

In der Praxis ist es daher keine Seltenheit, dass Grundstücke, Gebäude oder Investitionen mit

hohem Volumen nicht von der GmbH selbst, sondern von dem Gesellschafter getätigt und die

Anlagen an die eigene GmbH verpachtet werden.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

241


GMBH

Vorteil ist die besprochene weitere Vermögenssicherung. Nachteil ist der höhere

Verwaltungsaufwand, auch müssen zwei Buchhaltungen geführt und zwei Abschlüsse erstellt

werden. Für Anlageninvestitionen von 10.000 EUR also nicht notwendig oder zu empfehlen. Das

Anlagevermögen kann leicht sechs- oder siebenstelle Beträge ausmachen und hier macht der

Mehraufwand zugunsten der Sicherheit Sinn. Gedanklich ist der Mehraufwand wie eine

Versicherungsprämie.

Steuerrechtlich ist zu beachten, dass wenn Sie als Alleingesellschafter Ihrer eigenen GmbH ein

Grundstück überlassen nicht nur wirtschaftlich eine Betriebsaufspaltung entsteht. Auch

steuerrechtlich wird von der Aufspaltung eines Gewerbebetriebes ausgegangen mit der Folge,

dass die überlassenen Anlagen bei Ihnen steuerlich verstricktes Betriebsvermögen werden.

Eine steuerliche Betriebsaufspaltung setzt voraus:

Eine personelle Verflechtung, d. h. in dem Besitzunternehmen und in der

Betriebsgesellschaft können Sie Ihren Willen durchsetzen. Das ist unzweifelhaft dann

gegeben, wenn Sie als Alleineigentümer der Maschinen oder des Grundstücks diese

an Ihre GmbH vermieten, bei der Sie ebenfalls Alleineigentümer sind. Betrieben Sie

die GmbH mit einem weiteren Gesellschafter und haben Sie verfügen nur über 50 %

der Kapitalanteile und Stimmrechte, dann fehlt es an der personellen Verflechtung.

Keine personelle Verflechtung ist auch gegeben, wenn das Grundstück, auf dem sich

das Betriebsgebäude befindet im gemeinsamen Miteigentum mit Ihrer Ehefrau steht.

Selbst wenn Sie Alleingesellschafter der GmbH sind und dort Ihren Willen

durchsetzen können, so können Sie Ihren Willen nicht in dem Besitzunternehmen

durchsetzen, weil Ihnen das Grundstück nur hälftig zum Miteigentum gehört.

Eine sachliche Verflechtung, d. h. Sie müssen der Gesellschaft eine wesentliche

Betriebsgrundlage überlassen. Bei der Vermietung eines Grundstückes mit

Produktionsgebäude besteht kein Zweifel, dass es sich hierbei um eine wesentliche

242


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Betriebsgrundlage handelt. Auch die Vermietung eines Verwaltungsgebäudes 248 ist

als wesentliche Betriebsgrundlage zur beurteilen. Eine Fahrzeugvermietung an die

GmbH soll keine wesentliche Betriebsgrundlage sein; m. E. wäre das aber bei einem

Handelsvertreter nicht eindeutig. Und das Beispiel zeigt schon, dass hier

Abgrenzungsschwierigkeiten entstehen können. Abraten möchte ich Ihnen auch, das

Arbeitszimmer im eigenen Haus an die GmbH zu vermieten 249 , auch hier ist eine

wesentliche Betriebsgrundlage nicht ausgeschlossen – insbesondere dann, wenn

wesentliche Tätigkeiten hier ausgeübt werden oder das Arbeitszimmer der einzige

Betriebsraum ist 250,251 .

Grundsätzlich wollen wir eine steuerrechtliche Betriebsaufspaltung

vermeiden.

Das Vermögen, welches sich im Besitzunternehmen einer steuerlichen Betriebsaufspaltung

befindet, ist steuerrechtlich verstrickt, d. h. es muss beim Verkauf besteuert werden. Dies ist

insbesondere bei Grundstücken nicht gewollt, da diese grundsätzlich Wertsteigerungen erfahren

und diese damit steuerpflichtig werden.

Die Besteuerung tritt nicht nur beim Verkauf von Gegenständen ein, sondern auch, wenn die

Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung entfallen (Wegfall der Verflechtung), weil Sie z. B.

einen Teil Ihrer GmbH-Anteile verkaufen oder weil Sie Ihrem Sohn als Unternehmensnachfolger

einen Teil der GmbH-Anteile übertragen wollen. Dann entsteht sog. trockenes steuerpflichtiges

Einkommen. Einkommen das besteuert werden muss, obwohl kein Geld fließt.

248

BFH-Urteil vom 23. Mai 2000 VIII R 11/99, BStBl. II 2000, 621

249

Dies wird gerne empfohlen, um das Abzugsverbot für die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zu vermeiden.

250

BFH-Urteil vom 29.7.2015 – VI R 16/13, NWB PAAAF-08846, wonach eine Gesamtbildbetrachtung vorzunehmen

ist und alleine der Ort des Sitzes nicht entscheidend sein sollen.

251

Das FG München hat mit Urteil vom 19.4.2021 – 7 K 1162/19, NWB OAAAH-82115, entschieden, dass die

Vermietung eines Arbeitszimmers eines Gesellschaftergeschäftsführers an seine GmbH keine verdeckte

Gewinnausschüttung darstellt. Dieses Urteil ist vielfach die Grundlage zur Empfehlung einer Vermietung –

berücksichtigt aber nicht die Gefahr einer Betriebsaufspaltung

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

243


GMBH

Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die sachenrechtlichen Gegenstände

Betriebsvermögen des Besitzunternehmens sind. Auch die GmbH-Anteile an der

Betriebsgesellschaft sind Betriebsvermögen. Wollen Sie GmbH-Anteile im Rahmen der

Unternehmensnachfolge auf Ihren Sohn übertragen, dann müssten Sie zuerst den Gewinn der

Anteile versteuern (trockenes Einkommen), um diese dann als Privatvermögen Ihrem Sohn zu

übertragen.

Für die Praxis bestehen noch folgende besonderen Probleme:

Die unentdeckte Betriebsaufspaltung. Die unentdeckte Betriebsaufspaltung wurde vom

Steuerberater und vom Finanzamt noch gar nicht festgestellt. Dies ist für die laufende

Besteuerung noch gar nicht so problematisch. Problematisch wird es, wenn im Rahmen

einer Betriebsprüfung die Auflösung einer früheren unentdeckten Betriebsaufspaltung

festgestellt wird. Stellen Sie sich vor, die GmbH-Anteile haben einen Wert von 1.500.000

EUR und die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung entfallen. Fallen die

Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung weg, dann liegt eine Betriebsaufgabe vor und

alles Betriebsvermögen wird zum „Verkehrswert“ Privatvermögen. Das Vermögen ändert

nur die Sphäre von steuerlichem Betriebsvermögen zum steuerlichen Privatvermögen –

ohne einen Rechtsträgerwechsel. Die GmbH-Anteile müssen mit 60 % - also 900.000 EUR

versteuert werden; Steuerbelastung 405.000 EUR zuzüglich Solidaritätszuschlags.

Betriebsaufspaltung rein und raus. In diesem Fall besteht die Betriebsaufspaltung nur

kurze Zeit, theoretisch reicht eine juristische Sekunde. Angenommen Sie vermieten das

Betriebsgelände an die GmbH, die Sie mit Ihrem Mitgesellschafter betreiben. Sie und Ihr

Mitgesellschafter sind zu 50 % an der GmbH beteiligt, so dass eine personelle

Verflechtung und eine Betriebsaufspaltung ausscheiden. Ihr Mitgesellschafter stirbt und

Sie übernehmen die Anteile, um diese weiterzuverkaufen. Für die Übergangszeit sind die

Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung jetzt erfüllt. Das Gegenstück zur

Betriebsaufgabe ist die Betriebseröffnung und das Grundstück ist mit dem Verkehrswert

244


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

bei der Betriebseröffnung zu bewerten. Bei der Betriebsaufgabe ist das Grundstück

wieder zum Verkehrswert zu bewerten und zu entnehmen. Sie werden zu Recht sagen,

dass die Wertsteigerungen innerhalb der wenigen Tage nicht hoch sein können und das

Besteuerungsrisiko klein. In der Tat, für das Grundstück ist das so. Anders aber für die

GmbH-Anteile. Aufgrund einer speziellen Bewertungsvorschrift sind diese Anteile mit den

Anschaffungskosten bei der Betriebseröffnung zu bewerten. Auch wenn die 50 %igen

Anteile also 750.000 EUR Wert sind, werden diese in der Eröffnungsbilanz mit 12.500

EUR bilanziert. Nur bei der Betriebsaufgabe kommt jetzt der Verkehrswert von 750.000

EUR zum Ansatz. Werden die GmbH-Anteile also nur für ganz kurze Zeit

Betriebsvermögen, dann ist die „bilanzielle Wertsteigerung“ von 725.000 EUR zu

versteuern; Steuern für trockenes Einkommen.

245

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


GMBH

246


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Holding – Der sichere Hafen für Finanzmittel

Holding

Der sichere Hafen für Finanzmittel

Mit der GmbH, der klassischen Rechtsform zur Haftungsbegrenzung, haben wir unser privates

Vermögen abgesichert. Aus dem früheren Abschnitt zum Besteuerungsvergleich 252 haben wir die

steuerlichen Thesaurierungsvorteile festgestellt, wenn Sie die Gewinne Ihrer GmbH nicht

ausschütten, sondern in der Gesellschaft behalten.

Der Besteuerung dadurch zu umgehen, dass wir die Gelder nicht ausschütten, sondern ein

Darlehen in Anspruch nehmen, haben wir eine grundsätzliche Absage erteilt 253 .

Es widerspricht aber auch der Grundidee, die GmbH „Jahr-für-Jahr“ fetter werden zu lassen. Das

mühsam verdiente und aufgebaute Vermögen könnte im Schadensfall oder bei einer

wirtschaftlichen Schieflage „verbrannt werden“.

Auf die Rechtsmacht kommt es an.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich ernsthaft mit der Frage einer kleinen Privat-Holding GmbH zu

beschäftigen. Entweder gleich bei der Gründung Ihrer GmbH oder falls die GmbH bereits besteht

durch eine nachträgliche Implementierung.

252

Siehe Seite 149 ff.

253

Siehe Seite 174 ff.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

247


GMBH

Sie

Private

Holding- GmbH

Betriebs-

GmbH

Bei der privaten Holding wird zwischen Ihnen und der Betriebs-GmbH eine zusätzliche (Holding)

Zwischen-GmbH eingeschoben. Sinn und Zweck der Holding-GmbH ist nur, die Anteile an der

Betriebs-GmbH zu halten.

Alle anderen Überlegungen zur Geschäftsführervergütung, Tantieme-Vereinbarungen gelten

fort.

Auf privater Ebene langfristig nicht benötigte Finanzmittel können aber im Gesellschaftsverbund

verbleiben. Nicht in der Betriebs-GmbH - denn dann würden Sie weiterhin als Haftmasse zur

Verfügung stehen – die nicht benötigten Finanzmittel werden in der Zwischen-GmbH geparkt.

Vorteile – das Vermögen steht Drittgläubigern nicht mehr als Haftungsmasse zur Verfügung und

die Besteuerung auf der 2. Ebene mit der Abgeltungssteuer wird ausgesetzt.

248


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Die Zwischen (Holding) GmbH muss von der Gewinnausschüttung im Ergebnis nur 5 %

versteuern 254 . Erhält die Zwischen (Holding) GmbH eine Gewinnausschüttung von 100.000 EUR

dann beträgt das steuerpflichtige Einkommen nur 5.000 EUR und die Steuerbelastung ca. 1.500

EUR (Steuerbelastung 1,5 %).

Nicht nur bei der laufenden Besteuerung bringt die Zwischen (Holding) GmbH Vorteile. Auch

wenn die operative Betriebs-GmbH verkauft wird, gelten die Besteuerungsgrundsätze. Der

Gewinn aus der Veräußerung der GmbH ist nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei – es müssen wieder

nur 5 % besteuert werden. Verkaufen Sie die Anteile an der operativen GmbH für 1.000.000 EUR,

dann sind nur 50.000 EUR steuerpflichtig – die Steuerbelastung beträgt abhängig vom

Gewerbesteuerhebesatz ca. 15.000 EUR (Steuerbelastung 1,5 %).

Die Holding bietet folgende Vorteile:

Steuervorteile bei der laufenden Besteuerung und beim Verkauf der Gesellschaft.

Beseitigung des Besteuerungsrisikos verdeckter Gewinnausschüttungen bei

Schwestergesellschaften.

Steuerfreie Finanzierungen zwischen Schwestergesellschaften 255 .

Verteilung des Geschäftsrisikos und Schutz des physischen Gesellschaftsvermögens durch

Trennung der operativen Geschäfte auf unterschiedliche Gesellschaften.

Bei besonders risikobehafteten Projekten oder Aufträgen können spezielle

Projektgesellschaften implementiert werden.

254

Bezüge sind nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei. Nach § 8b Abs. 5 gelten 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben.

255

Quasi – durch Gewinnausschüttungen und Darlehensgewährungen an die andere Tochtergesellschaft

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

249


GMBH

250


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Kapitalistische Betriebsaufspaltung – Das Beste aus allen Welten

Kapitalistische Betriebsaufspaltung

Das Beste aus allen Welten

Die Betriebsaufspaltung mit dem wirtschaftlichen Vorteil, die Haftmasse klein zu halten, kennen

wir bereits. Wir kennen auch die Vorteile der Zwischen-Holding-GmbH.

Lassen Sie uns jetzt die Vorteile aus beiden Welten verbinden. Unsere Strategie ist es, die

Besteuerung in der 2. Stufe zu vermeiden und gleichzeitig die Haftmasse gegenüber

Drittgläubigern klein zu halten.

Anlageninvestitionen werden von der Holding-GmbH getätigt und

an die operative Betriebs-GmbH vermietet.

Mit dieser Strategie erhält die Zwischen-Holding-GmbH eine weitere Daseinsberechtigung.

Ohne eine Zwischen-Holding würden wir zur Erfüllung des Betriebsaufspaltungsgedankens

Gewinne an uns ausschütten – müssten diese mit der Abgeltungssteuer besteuern – und die

verbleibenden 75 % 256 werden für die Anlageninvestitionen verwendet.

256

Abzüglich Solidaritätszuschlags

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

251


GMBH

Unter Einschaltung der Zwischen-Holding GmbH werden 100.000 EUR ausgeschüttet, so dass

nach Abzug der Steuerbelastung bei der Zwischen-Holding-GmbH von 1.500 EUR 257 98.500 EUR

für die Anlageninvestitionen zur Verfügung stehen. Für Anlageninvestitionen stehen damit

28.500 EUR mehr zur Verfügung.

Ob Grundstücksinvestitionen in der Zwischen-Holding durchgeführt werden oder im Rahmen

einer nicht steuerverstrickten wirtschaftlichen Betriebsaufspaltung muss dann im Einzelfall

geprüft und entschieden werden.

257

Einkommen 5 % von 100.000 EUR = 5.000 EUR x 30 % Unternehmenssteuern

252


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Sozialversicherung – Die böse Überraschung

Sozialversicherung

Die böse Überraschung

In den letzten Jahren gab es keine böseren Überraschungen als die Feststellungen im Rahmen

der Sozialversicherungsprüfung, dass der Geschäftsführer abhängig beschäftigt und

beitragspflichtig ist. Für vier Jahre mussten die Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialkassen

nachgezahlt werden.

Haben Sie ein Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung erzielt und

waren Sie privat versichert, dann zahlen Sie doppelt Krankenversicherungsbeiträge, durch

Nachzahlung in die gesetzliche Pflichtversicherung und in der Vergangenheit fortlaufend in die

private Krankenversicherung. Eine Erstattung der Beiträge von der privaten Krankenversicherung

scheidet aus.

Praxisfall 36

Als Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH wird bei Ihnen bei der Lohnauszahlung

Lohnsteuer einbezahlten und abgeführt. Weder zahlen Sie Arbeitnehmerbeiträge zur

Sozialversicherung noch zahlt die GmbH Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

Ein Gesellschaftergeschäftsführer ist nicht per se kraft seiner Kapitalbeteiligung selbständig tätig,

sondern muss, um nicht als abhängig beschäftigt angesehen zu werden, über eine

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

253


GMBH

Gesellschafterstellung hinaus die Rechtsmacht besitzen, durch Einflussnahme auf die

Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft bestimmen zu können 258 .

Auf die Rechtsmacht kommt es an.

Sind Sie Alleingesellschafter Ihrer GmbH, dann müssen Sie sich keine Gedanken machen, Sie sind

sicher nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und Sie sind nicht Arbeitnehmer in

der Sozialversicherung.

Gleiches gilt, wenn Sie Mehrheitsgesellschafter sind – Sie verfügen also über mehr als die Hälfte

des Stammkapitals. Damit haben Sie maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft und Sie können

(keine untypischen Satzungsregelungen unterstellt) in den Gesellschafterversammlungen Ihren

Willen durchsetzen – quasi im Alleingang 259 .

Als Gesellschafter, der über die Hälfte – also 50 % des Stammkapitals verfügt, können Sie zwar

Ihren Willen in den Gesellschafterversammlungen nicht immer durchsetzen, Sie können aber

verhindern, dass gegen Ihren Willen „keine Ihnen nicht genehme Beschlüsse“ gefasst werden.

Haben Sie weniger als 50 % am Stammkapital/Stimmrechte, stehen Sie grundsätzlich in einem

abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Ihre Geschäftsführervergütungen sind

sozialversicherungspflichtig. Dies gilt dann nicht, wenn Sie eine umfassende (echte oder

qualifizierte), die gesamte Unternehmenstätigkeit erfassende Sperrminorität haben. Eine nur auf

bestimmte Gegenstände begrenzte Sperrminorität ist nicht geeignet, die Rechtsmacht zu

vermitteln 260 .

258

BSG, Urteil vom 8.7.2020 – B 12 R 26/18 R, NWB BAAAH-68660

259

BSG, Urteil vom 14.3.2018 – B 12 KR 13/17 R, NWB LAAAG-86967

260

BSG, Urteil vom 14.3.2018 – B 12 KR 13/17 R, NWB LAAAG-86967, mwN.

254


Exemplar für Stefan Mücke

GMBH

Bei einer Gesellschaft mit drei gleichberechtigten Gesellschaftern sind alle drei Gesellschafter

sozialversicherungspflichtig. Ggf. bestehende gleichgerichtete Interessen verleihen keinem die

notwendige Rechtsmacht.

Bei einem Fremdgeschäftsführer scheidet eine selbständige Tätigkeit grundsätzlich aus 261 .

Abweichend zur früheren Auffassung können daher Stimmbindungsabreden außerhalb des

Gesellschaftsvertrages oder Veto-Rechte zwischen dem Gesellschafter und anderen

Gesellschaftern die notwendige Rechtsmacht nicht vermitteln 262 .

Die frühere sog. Kopf-und-Seele-Rechtsprechung und die „Schönwetterselbständigkeit“ bei

familiärer Verbundenheit oder Rücksichtnahme in einer Familien-GmbH wurden längst

aufgegeben 263 .

Die Rechtsprechung verlangt eine Rechtsmacht, die sich direkt aus dem Gesellschaftsvertrag

ergibt. Hieraus ergeben sich aber auch Gestaltungspotentiale. So kann bewusst über

Stimmrechtsvereinbarungen oder die Vereinbarung der Einstimmigkeit Gesellschaftern eine

satzungsmäßige Rechtsmacht verliehen werden, die über Stimmbindungsverträge

zurückgenommen werden können. Entsprechendes gilt bei Treuhandverträgen.

Das Risiko einer nachträglichen Feststellung einer Sozialversicherungspflicht ist immens. Es

empfiehlt sich daher immer die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung über ein bindendes

Statusfeststellungsverfahren 264 .

261

BSG, Urteil vom 8.7.2020 – B 12 R 26/18 R, NWB BAAAH-68660

262

BSG-Urteil vom 11.11.2015 – B 12 KR 13/14 R, zu Veto-Rechte BSG-Urteil vom 11.11.2015 – B 12 KR 10/14 R und

LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 27.7.2021 – L2 BA 5/21, NWB EAAAH-96416 und Dr. Bosse in NWB Nr. 52,

NWB WAAAI-00599

263

BSG-Urteile v. 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R NWB GAAAE-22492 und B 12 R 14/10 R NWB KAAAE-29789

264

§ 7a SGB IV, Anfrageverfahren

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

255


GMBH

256


Exemplar für Stefan Mücke

Umwandlung und Unternehmenstransaktionen

Umwandlung und

Unternehmenstransaktionen

257

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


258


Exemplar für Stefan Mücke

UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

GmbH-Gründung – vom Einzelunternehmen verheerend zur GmbH

GmbH

vom Einzelunternehmen

verheerend zur GmbH

Praxisfall 37

Sie haben Ihre unternehmerische Tätigkeit als Einzelunternehmer gestartet. Die

Geschäfte laufen sehr gut – Sie erzielen jährlich einen Gewinn von 200.000 EUR, nach

Abzug eines gedachten Unternehmerlohnes von 120.000 EUR verbleibt ein Gewinn von

80.000 EUR. Zur Sicherung Ihres privaten Vermögens melden Sie zum 31.12.01 Ihr

Einzelunternehmen ab und führen ab 1.1.02 Ihre Tätigkeit in der neu gegründeten GmbH

mit einem Stammkapital von 25.000 EUR, das Sie bar eingebracht haben.

Leider keine Seltenheit. Und häufig sind dabei sogar Steuerberater beteiligt. Ich habe vor zwei

Jahren ein Mandat verloren, weil ich gesagt habe, dass das nicht geht – ein anderer

Berufskollege, hat dem Mandanten erzählt, dass das kein Problem ist.

Und Nein – das geht nicht – das dürfen Sie so niemals machen!

Steuerrechtlich ist vorliegend eine verdeckte Einlage anzunehmen. Eine verdeckte Einlage nicht

nur hinsichtlich materieller Gegenstände – nein, die verdeckte Einlage umfasst auch einen

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

259


UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

Firmen- oder Geschäftswert, der unentgeltlich übergeht 265 . Steuerrechtlich wird quasi

unterstellt, dass Sie Ihren Betrieb oder Ihre Praxis an die eigene GmbH verkauft haben.

Verdeckte Einlagen sind bei Gesellschaftsgründungen zwingend zu

vermeiden.

Bei einem jährlichen Gewinn von 80.000 EUR wird das Finanzamt den Wert Ihres Unternehmens

mit 1.100.000 EUR bewerten 266 . Sie müssen im Grundsatz einen Gewinn von 1.100.000 EUR

versteuern.

Es kommt jetzt nicht darauf an, ob Sie einen Gewinn von 1.100.000 EUR versteuern müssen oder

es Ihnen gelingt, über ein Sachverständigengutachten eines oder mehrerer Wirtschaftsprüfer

nachzuweisen, dass der Wert vielleicht „nur“ 600.000 EUR beträgt und Sie daher „nur“ 600.000

EUR versteuern müssen. Sie sehen die Dimension um die gestritten wird. Es geht darum eine

unnötige, ungewollte Besteuerung bei der Gesellschaftsgründung vollständig zu vermeiden.

Für die Etablierung bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Die errichten die GmbH als Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung.

Sie belassen das Anlagevermögen in Ihrem Einzelunternehmen und verpachten den

Betrieb an die GmbH. Das hat wirtschaftlich den Vorteil, dass das Anlagevermögen dem

Gläubigerzugriff bei der GmbH im Schaden- oder Insolvenzfalle entzogen und geschützt

ist. Nachteil ist, dass Sie dann zwei Betriebe haben – quasi zwei Buchhaltungen, zwei

Abschlüsse, höheren Verwaltungsaufwand, der sich aber lohnen kann!

Sie bringen Ihren Betrieb im Rahmen einer Einbringung in die neue GmbH ein. Diese

Einbringung kann nach § 20 UmwStG auf Antrag und unter Voraussetzungen

265

BFH-Urteil vom 24.3.1987 – I R 202/83, BStBl. 1987 II S. 705

266

Vereinfachtes Ertragswertverfahren §§ 199 ff. BewG; der Kapitalisierungsfaktor nach § 203 BGB beträgt 13,75.

260


Exemplar für Stefan Mücke

UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

steuerneutral erfolgen. Diese Einbringung kann durch Einzelrechtsnachfolge oder ggf.

auch durch Ausgliederung nach § 152 UmwG - mit dem Vorteil der

Gesamtrechtsnachfolge – erfolgen.

Berater, die mit dem Umwandlungsrecht nicht vertraut sind, empfehlen die „unmögliche“

Bargründung, statt den Mandanten an einen Berufskollegen in dieser Angelegenheit zu

verweisen.

Das gleiche Problem besteht auch bei einer sog. verschleierten Sacheinlage. Hier erfolgt die

Neugründung der GmbH als Bargründung. Anschließend verkauft der Unternehmer sein

Anlagevermögen an die neue GmbH, was schon gesellschaftsrechtlich nicht zulässig ist

(Verbotene Rückzahlung der Stammeinlage). Der Firmenwert wandert zeitlich unentgeltlich mit

in die GmbH und führt zu einer verheerenden verdeckten Einlage.

Trostpflaster bei der verunglückten Gründung ist, dass die Anschaffungskosten der GmbH um

1.100.000 EUR steigen. Diese Kosten können Sie bei einem späteren Verkauf oder einer

Liquidation steuerrechtlich verrechnen – also vielleicht in 30 Jahren – und dann auch nur mit 60

% (Teileinkünfteverfahren).

261

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

262


Exemplar für Stefan Mücke

UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

Betriebs- und Praxisveräußerung – Das sollten Sie beachten und nicht übersehen

Betriebs-/Praxisveräußerung

Das sollten Sie beachten und nicht

übersenden

Praxisfall 38

Mit 60 Jahren wollen Sie sich jetzt dem Lebensherbst widmen und mehr private Zeit

verbringen. Sie verkaufen Ihren Betrieb (oder Praxis). Den passenden Nachfolger haben

Sie gefunden und Sie erzielen einen Verkaufspreis von 750.000 EUR.

Das steuerliche Betriebsvermögen für Anlagengegenstände und sonstige

Vermögenspositionen wird in der Bilanz mit 100.000 EUR auswiesen. Die Büroräume im

eigenen Zweifamilienhaus wurden aus Vorsicht nicht bilanziert, um später keine stillen

Reserven versteuern zu müssen.

Wie so oft in der Praxis - ganz können Sie es nicht lassen. Einmal Unternehmer – immer

Unternehmer. Entsprechend der Verkaufsvereinbarung mit dem Erwerber sind Sie

berechtigt, Ihre Tätigkeit in ganz geringem Umfang in Ihren bisherigen Räumen

fortzuführen. Auf die fortgeführte Tätigkeit entfällt ca. 8 % der bisherigen Umsätze.

Es gibt keinen Zweifel, dass auch der Gewinn aus der Veräußerung des Einzelunternehmens oder

der Praxis steuerpflichtig ist. Der Veräußerungsgewinn gehört beim Verkauf eines Betriebes mit

zu den gewerblichen Einkünften, bei der Veräußerung einer Praxis mit zu den selbständigen

Einkünften.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

263


UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

Das steuerrechtlich Interessante und Besondere ist aber, dass ein solcher Veräußerungsgewinn

abweichend von der Tarifbelastung (Spitzensteuersatz 267 42 % oder Reichensteuer 45 %)

anders – ermäßigt besteuert werden kann.

Die ermäßigte Besteuerung mit dem „halben Steuersatz“ haben wir bereits im Abschnitt ab Seite

47 besprochen. Wir erinnern uns – der halbe Steuersatz kann nur einmal im Leben in Anspruch

genommen werden.

Der „halbe Steuersatz“ macht es so interessant, einen Gewinn als Veräußerungsgewinn

einzustufen. Die Vergünstigung will vermeiden, dass über Jahre angesammelte stillen Reserven

aufgrund einer „zusammengeballten“ Realisierung dem progressiven Steuertarif zu unterwerfen

sind und setzt diese Zusammenballung aber auch voraus 268 . Keine zusammengeballte

Realisierung ist gegeben, wenn aufgrund einer einheitlichen Planung und in engem zeitlichen

Zusammenhang wesentliche Betriebsgrundlagen ohne Aufdeckung der stillen Reserven aus dem

Betriebsvermögen ausgeschieden sind – oder besser ausgedrückt aus dem Betriebsvermögen

„verschoben“ 269 wurden (Gesamtplanrechtsprechung) 270 . Ist der Gewinn nicht als

Veräußerungsgewinn – sondern als „laufender Gewinn“ zu bewerten, dann muss der Gewinn voll

– ohne Vergünstigungen - versteuert werden.

Nicht jeder Gewinn aus einer (gefühlten) Betriebs- oder

Praxisveräußerung ist ermäßigt zu besteuern.

267

Zum Steuertarif siehe Seite 15 ff.

268

BFH-Urteil vom 2.10.1997 - IV R 84/96, BStBl. 1998 II S. 104

269

Zur Vorbereitung von vorweggenommenen Erbfolgeregelungen können Vermögenswerte vorab aus dem

Betriebsvermögen in andere Einheiten verschoben werden, BFH-Urteil vom 16.12.2015 – IV R 8/12, BStBl. 2017 II S.

766, BFH-Urteil vom 29.11.2017 – I R 7/16

270

Falls Sie bei einem späteren Verkauf Ihres Betriebes z. B. das Grundstück zurückbehalten wollen, so ist frühzeitig

der Verkauf zu strukturieren, damit nicht die Rechtsprechung zum Gesamtplan greift. Am besten besprechen Sie

sich gleich heute darüber mit einem Steuerberater. BFH-Urteil vom 6.9.2000 IV R 18/99, BStBl. 2001 II S. 229; die

Aufgabe der Gesamtplanrechtsprechung zu § 6 Abs. 3 oder Abs. 5 EStG hat keinen Einfluss auf die

Gesamtplanrechtsprechung bei der Betriebsveräußerung; BFH-Urteil vom 17.12.2014 – IV R 57/11, BStBl. 2015 II S.

536, BFH-Urteil vom 6.12.2015 – VI R 8/12, BStBl. 2017 II S. 766, BMF-Schreiben zu § 6 Abs. 3 EStG vom 20.11.2019,

Tz. 16

264


Exemplar für Stefan Mücke

UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs liegt vor, wenn der Betrieb mit seinen

wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass

der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann. Nicht erforderlich ist, dass

der Erwerber den Betrieb tatsächlich fortführt 271 .

Ein Veräußerungsgewinn setzt Folgendes voraus und es ist Folgendes zu beachten:

Sie müssen den Betrieb oder die Praxis „im Ganzen“ verkaufen. Im Ganzen setzt die

Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen voraus 272 . Wesentliche Grundlagen

sind alle Wirtschaftsgüter, die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind

(funktionale Betrachtung). Bei Grundstücken sollte man stets von einer wesentlichen

Betriebsgrundlage ausgehen 273 . In einem Betrieb gehören selbst Maschinen dazu, auch

wenn es Standardmaschinen sind. Die den begünstigten Steuersatz rechtfertigende

geballte Auflösung der stillen Reserven führt dazu, dass zu den wesentlichen Grundlagen

auch die Wirtschaftsgüter gehören, die zwar nicht funktional erforderlich sind, aber in

denen erhebliche stille Reserven vorhanden sind (quantitative Betrachtung) 274 . Für

Betriebsveräußerungen gilt eine kombinierte funktional-quantitative

Betrachtungsweise 275 .

Wird der Betrieb ohne das Betriebsgrundstück verkauft und dieses dem Erwerber

pachtweise überlassen, so liegt eine Betriebsveräußerung nicht vor. Das Grundstück wird

bei Einstellung jeglicher gewerblicher Tätigkeit Privatvermögen und es ist eine

begünstigte Betriebsaufgabe anzunehmen. Bei einem Verkauf und Vermietung des

Grundstücks an die eigene GmbH scheitert jedoch jegliche Vergünstigung 276 .

271

R. 16 Abs. 1 EStR

272

BFH-Urteil vom 12. 12. 2000 - VIII R 10/99

273

Zum Dachgeschoss einer Steuerberatungskanzlei, BFH-Urteil vom 14.02.2007 - XI R 30/05, BStBl. 2007 II S. 524

274

BFH-Urteil, BStBl. 1996 II S. 409

275

BFH-Urteil vom 14.02.2007 - XI R 30/05, BStBl. 2007 II S. 524

276

BFH-Urteil vom 24.10.2001 – X R 118/98

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

265


UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

Neben der Veräußerung im Ganzen ist Voraussetzung, dass Sie gleichzeitig die bisherige

Tätigkeit einstellen (Tätigkeitseinstellung) 277 . Sowohl die gewerblichen Einkünfte als auch

freiberufliche Einkünfte haben eine tätigkeitsbezogene Komponente 278 und diese durch

den betrieblichen Organismus bestimmte Tätigkeit muss aufgegeben werden.

Bei einem Praxisverkauf muss die Tätigkeit am bisherigen örtlichen Wirkungskreis

eingestellt werden. Andernfalls würde bei einer fortdauernden Tätigkeit eine weitere

Nutzung der persönlichen Beziehungen zu früheren Kunden, Mandanten oder Patienten

auf eigene Rechnung des Veräußerers naheliegen und schon deshalb an der

erforderlichen definiten Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen – nämlich des

Praxiswertes – scheitern 279 . Für den örtlichen Wirkungskreis – also die räumliche

Entfernung oder die Vergleichbarkeit der Betätigung ist immer anhand der Umstände des

Einzelfalls zu entscheiden; Einzelfallentscheidungen sind in der Gestaltung immer

problematisch, da nicht mit Sicherheit vorhersehbar.

Eine spätere „Wiederaufnahme“ der Tätigkeit ist für eine anerkannte

Betriebsveräußerung nicht schädlich. Die unschädliche Wiederaufnahme setzt aber eine

Einstellung für eine gewisse Zeit voraus. Eine starre zeitliche Grenze (Wartezeit) hat die

Rechtsprechung bisher (leider) nicht bestimmt. Auch hier sind die Umstände des

Einzelfalls entscheidend. Ein Zeitraum von zwei bis drei Jahren „kann“ ausreichend

sein 280 .

Unschädlich ist, wenn Sie als Veräußerer für den Erwerber tätig werden, sei es als

Arbeitnehmer oder als freier Mitarbeiter 281 . Der Erwerber verwertet damit rechtlich und

277

BFH-Urteil vom 3.10.1984 – I R 119/81, BStBl. 1985 II S. 245, BFH-Urteil vom 12.6.1996 – XI R 56/95, 57/95, BStBl.

1996 II S. 527

278

Die gewerblichen Einkünfte setzen eine mit Gewinnerzielungsabsicht unternommene, selbständige und

nachhaltige „Tätigkeit“ voraus. Freiberufliche Einkünfte sind sowieso von der Tätigkeit geprägt.

279

BFH-Urteil vom 21.8.2018 – VIII R 2/15, BStBl. 2019 II S. 64 m. w. N.

280

BFH-Urteil vom 11.2.2020 – VIII B 131/19, NWB BAAAH-43734

281

Zum Problem der Scheinselbständigkeit von freien Mitarbeitern siehe Seite 275 ff.

266


Exemplar für Stefan Mücke

UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

wirtschaftlich die früheren Geschäftsbeziehungen 282 . Wird die Tätigkeit „pro forma“ über

einen anderen Unternehmer abgerechnet oder eine eigene GmbH „vorgeschaltet“, so

betrachten wir dies als schädlich.

Unschädlich ist auch eine geringfügige Fortführung der bisherigen Tätigkeit 283 . Eine

solche liegt vor, wenn die auf sie entfallenden Umsätze in den letzten drei Jahren vor der

Veräußerung weniger als 10 % der gesamten Einnahmen ausgemacht haben. Diese 10%-

Geringfügigkeitsgrenze hat die Rechtsprechung 284 entwickelt und bestimmt und kann in

der Gestaltung berücksichtigt werden. Während früher die Finanzverwaltung neue

Mandanten/Patienten stets als schädlich betrachtet hat, können heute neue Kunden –

unter Einhaltung der 10 %-Grenze – gewonnen werden 285 .

Unschädlich ist auch, wenn bei einer Veräußerung unwesentliches Betriebsvermögen

zurückbehalten wird (Zurückbehaltung unwesentlicher Betriebsvermögen) 286 . Anders

ausgedrückt und erforderlich ist aber, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen

mitverkauft werden. Für den Betrieb unwesentliche Gegenstände müssen nicht

mitverkauft werden, sondern können privatisiert und so die stillen Reserven aufgedeckt

werden 287 . Ob eine wesentliche Betriebsgrundlage vorliegt, bereitet in der Praxis

Schwierigkeiten und steht daher unter einem Anerkennungsvorbehalt; ggf. kann dann

aber eine begünstigte Betriebsaufgabe vorliegen.

Bei einer teilentgeltlichen Veräußerung, z. B. auf den Sohn oder die Tochter, gilt die sog.

Einheitstheorie, d. h. der Vorgang ist nicht in ein voll entgeltliches und ein voll

282

BFH-Urteil, BStBl. 2019 II S. 64

283

BFH-Urteil vom 7.11.1991 – IV R 14/90, BStBl. 1992 II S. 457, BFH-Urteil vom 6.8.2001 XI B 5/00, BFH/NV 2001 S.

1561

284

BFH-Urteil, BStBl. 1992 II S. 457, BFH-Beschluss in BFH/NV 2001 S. 33 und 2001 S. 1561

285

FinMin Sachsen-Anhalt vom 14.5.2020 unter Anerkennung der BFH-Rechtsprechung, BFH vom 11.2.2020 VIII B

131/19

286

BFH-Urteil vom 26.5.1993 – X R 101/90, BStBl. 1993 II S. 710

287

Analoge Anwendung des § 16 Abs. Abs. 3 Satz 7 EStG; BFH-Urteil vom 29.4.2008 - VIII R 98/04, BStBl. II 2008,

BFH-Urteil vom 29.10.1987 - IV R 93/85, Tz. 3

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

267


UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

unentgeltliches Geschäft zu zerlegen 288,289 . Übersteigt der Veräußerungspreis das

Kapitalkonto wird ein Gewinn für einen entgeltlichen Vorgang erzielt. Unterschreitet der

Veräußerungspreis das Kapitalkonto ist von einem voll unentgeltlichen Vorgang

auszugehen. Bei einer teilentgeltlichen Veräußerung dürften die Vergünstigungen nicht

gewährt werden, weil nicht alle stillen Reserven aufgedeckt werden – es kommt nicht zur

zusammengeballten Realisierung. Die Rechtsprechung erkennt bisher - wohl aus Gründen

der Rechtskontinuität - die Begünstigungen an 290 . Durch einen teilentgeltlichen Verkauf

ergeben sich – bis zur Grenze eines Gestaltungsmissbrauches – Gestaltungsmöglichkeiten,

z. B. bei Ehegatten.

Höchste Vorsicht ist bei der Vereinbarung von variablen Kaufpreisen bzw. Earn-Out-

Klauseln oder nachlaufenden „Gewinnbeteiligungen“ geboten. Der nachlaufende Gewinn

wird nicht zum Zeitpunkt der Veräußerung erzielt, so dass es an der einmaligen

Realisierung – die Zusammenballung – fehlt 291 .

Wird der Veräußerungsgewinn (ganz oder teilweise) in eine steuerliche Rücklage nach §

6b EStG eingestellt, so führt dies zum Verlust der Vergünstigungen 292 .

In dem Veräußerungsgewinn kann auch Gewinn enthalten sein, der dem

Teileinkünfteverfahren unterliegt, z. B. wenn zum Betriebsvermögen eine GmbH-

Beteiligung gehört. Diese Einkünfte sind von dem „halben Steuersatz“ ausgenommen, da

diese mit 40 % steuerfrei sind (keine Doppelbegünstigung) 293 .

288

BFH-Urteil vom 10.7.1986 – IV R 12/81, BStBl. II 1986, 811

289

Liegt keine Betriebsveräußerung, sondern eine Betriebsaufgabe vor -eine Abwicklung des Betriebs – dann sind

die Grundsätze der Einheitstheorie nicht anwendbar, BFH-Urteil vom 22.10.2013 – X R 14/11

290

Beim teilentgeltlichen Verkauf „entäußert“ der Unternehmer sein gesamtes Betriebsvermögen, einschließlich

noch weiterer vorhandener stiller Reserven. Diese (mitverkauften) stillen Reserven können bei diesem Unternehmer

nicht mehr besteuert werden, was den Finanzgerichten für die Gewährung der Vergünstigungen bisher ausreicht, so

auch BFH-Urteil vom 10.7.1986 – IV R 12/81.

291

BFH-Urteil vom 14.5.2002 – VIII R 8/01, BStBl. 2002 II S. 532; zur Veräußerung von GmbH-Anteilen nach § 17

EStG siehe BFH-Urteil vom 19.12.2018 – I R 71/16, BStBl. 2019 II S. 493, so auch Böttcher in GStB 2020 S. 140

292

§ 34 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 34 Abs. 3 Satz 6 EStG

293

§ 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG

268


Exemplar für Stefan Mücke

UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

Neben dem „halben Steuersatz“ gewährt der Gesetzgeber noch eine weitere Vergünstigung,

nämlich einen Freibetrag in Höhe von 45.000 EUR 294 . Der Freibetrag ist zu kürzen, soweit der

Veräußerungsgewinn die Grenze von 136.000 EUR übersteigt. Im Ergebnis bedeutet das, dass ab

einem Veräußerungsgewinn von 181.000 EUR der Freibetrag völlig „weggekürzt“ wird.

Der Freibetrag setzt voraus, dass Sie im Zeitpunkt des Verkaufs das 55. Lebensjahr vollendet

haben oder sozialversicherungsrechtlich dauernd berufsunfähig sind. Der Freibetrag wird nur auf

Antrag gewährt und ist nur einmal im Leben zu gewähren.

Der Freibetrag von 45.000 EUR kann nur einmal im Leben in

Anspruch genommen werden.

Der Antrag ist daher wohl überlegt zu stellen. Bleibt wegen der vorgenannten Kürzung nur ein

kleiner Freibetrag übrig, so sollte der Freibetrag „gespart“ werden 295 . Der Freibetrag und der

halbe Steuersatz – die jeweils nur einmal im Leben genutzt werden können – sind unabhängig

voneinander. Der Freibetrag ist auch verbraucht, wenn er früher zu Unrecht gewährt wurde 296

Soweit im Veräußerungsgewinn Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren enthalten sind, wird

der Freibetrag für eine Meistbegünstigung 297 vorrangig – auf diese nicht dem „halben

Steuersatz“ unterliegenden Einkünfte – verrechnet 298 .

294

§ 16 Abs. 4 EStG bzw. § 18 Abs. 3 EStG

295

Das gilt nicht, wenn die Nutzung des Freibetrages in der Zukunft ausgeschlossen ist.

296

BFH-Urteil vom 21.7.2009 – X R 2/09, BStBl. 2009 II S. 963

297

Nachdem das Gesetz keine Verrechnungsreihenfolg vorsieht, hat der BFH sich für die Berechnung entschieden,

die dem Steuerpflichtigen die höchstmögliche Tarifermäßigung zu Gute kommen lässt. BFH-Urteil vom 14.7.2020 – X

R 61/08, BStBl. 2010 II S. 1011

298

BFH-Urteil vom 14.7.2010 – X R 61/08, BStBl. 2010 II S. 1011

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

269


UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

Verkaufen Sie Ihren Betrieb gegen langfristig wiederkehrende Bezüge, um Ihre Versorgung zu

sichern, so liegen Bezüge vor, die einer Leibrente gleichen. Eine echte Leibrente ist nicht

erforderlich – eine Zahlung mit mehr als 10 Jahren 299 ist ausreichend. Obwohl auch eine

Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge im Zeitpunkt der Veräußerung zu besteuern wäre,

gewähren die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung ein Wahlrecht zwischen

Sofortbesteuerung oder „Zuflussbesteuerung“ 300 . Die Sofortbesteuerung ist primär, die

Zuflussbesteuerung nachrangig und muss beantragt werden.

Bei der Zuflussbesteuerung erfolgt die Besteuerung, sobald die Raten das Kapitalkonto

übersteigen (ratierliche und gestreckte Aufdeckung und Versteuerung der stillen Reserven). Eine

Aufteilung der Raten in einen Zins- und Tilgungsanteil erübrigt sich, da die Raten insgesamt als

„nachlaufende“, nachträgliche gewerbliche/freiberufliche Einkünfte (§ 24 EStG) zu versteuern

sind 301 .

Veräußerungen mit Festbetrag und wiederkehrenden Leistungen

können gut in der Gestaltungsberatung genutzt werden.

Besteht der Veräußerungspreis aus einem Festbetrag und wiederkehrenden Bezügen, so ist der

Festbetrag sofort zu versteuern. Für diese Sofortbesteuerung erkennt die Rechtsprechung 302 den

ermäßigten Steuersatz an, obwohl es an der zusammengeballten Besteuerung fehlt. Ein gutes –

aber fragliches Ergebnis, bei dem immer ein Restrisiko in der zukünftigen Anerkennung bleibt.

299

BFH-Urteil vom 15.6.2010 - X R 36/08, BFH/NV 2017 S. 4, Tz. 46

300

BFH-Urteil vom 26.7.1984 – IV R 137/82, BStBl. 1984 II S. 829

301

Eine Besteuerung mit der Abgeltungssteuer kommt nicht in Betracht, da der Kaufpreisanspruch

(Rest)Betriebsvermögen bleibt. Anders bei der Sofortbesteuerung – dort wird die Kaufpreisforderung

Privatvermögen, BFH-Urteil vom 5.11.2019 – X R 12/17, BStBl. 2020 II S. 262

302

BFH-Urteil vom 10.7.1991 X R 79/90

270


Exemplar für Stefan Mücke

UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

In unserem Praxisfall 38 liegt eine Betriebsveräußerung nicht vor. Die Fortführung der Tätigkeit

ist als geringfügig zu beurteilen, da die 10%-Grenze nicht überschritten wird. Problematisch sind

aber die Betriebsräume im eigenen Haus. Dass diese bisher nicht bilanziert wurden, ändert

nichts an der Verstrickung und an der Betriebsvermögenseigenschaft. Aufgrund der Fortführung

der Tätigkeit ist es auch nicht möglich, diese zu privatisieren und die stillen Reserven

aufzudecken. Das wäre nämlich für die Vergünstigung erforderlich. Sie brauchen daher eine

Lösung, wie das Grundstück privatisiert werden kann – oder einen Engel, der dafür sorgt, dass

keiner die Büroräume entdeckt.

271

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

272


Exemplar für Stefan Mücke

UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

Veräußerung eines Gesellschaftsanteils – Anteile an einer GbR, OHG oder KG

Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

Anteile an Personengesellschaften wie

GbR, OHG oder KG

Wie auch die Veräußerung eines Betriebes oder Praxis ist auch der (zivilrechtliche) Verkauf eines

Gesellschaftsanteils an einer GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG oder PartG steuerpflichtig. Das

Steuerrecht spricht vom Verkauf eines Mitunternehmeranteils.

Die Frage, ob eine Besteuerung stattfindet, ist damit geklärt. Offen bleibt die Frage, ob der

Verkauf der normalen Tarifbelastung (Spitzensteuersatz 42 % bzw. Reichensteuer 45 %) oder

dem ermäßigten, dem sog. „halben Steuersatz“ 303 , unterliegt.

Praxisfall 39

Sie (50 %) betreiben mit Herrn Meister (50 %) gemeinsam einen Betrieb oder eine Praxis.

Im Rahmen der Unternehmensnachfolge verkaufen Sie Herrn Jung die Hälfte Ihrer Anteile

(25 %) und erzielen einen Gewinn von 400.000 EUR. Die zurückbehaltenen Anteile von 25

% werden in vier Jahren zum bereits festgelegten Wert von ebenfalls 400.000 EUR von

Herrn Jung übernommen.

Gewinne sind mit dem „halben Steuersatz“ zu besteuern, wenn es sich um einen

Veräußerungsgewinn handelt. Zum Veräußerungsgewinn gehört auch der Gewinn aus der

303

zum „halben Steuersatz“ siehe Abschnitt auf Seite 45 ff.

273

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

Veräußerung des gesamten Gesellschaftsanteils (Mitunternehmeranteils) 304 . Notwendig für die

Einordnung als Veräußerungsgewinn ist also, dass der gesamte Mitunternehmeranteil verkauft

wird 305 . Wird wie im Praxisfall 39 nur ein Teil des Mitunternehmeranteils verkauft, dann ist ein

laufender Gewinn anzunehmen, der mit der normalen Tarifbelastung zu besteuern ist. Der

Verkauf löst eine Einkommensteuer in der Tarifbelastung von 224.000 EUR zzgl.

Solidaritätszuschlag aus; wäre ein Veräußerungsgewinn anzunehmen, würde die

Steuerbelastung nur 125.440 EUR ausmachen; eine Ersparnis von 98.560 EUR.

Nicht begünstigte Veräußerungsgewinne unterliegen der vollen

Tarifbelastung und lösen zusätzlich Gewerbesteuer aus.

Neben der Tarifbelastung ist zu berücksichtigen, dass der Gewinn aus Ihrem Verkauf auch

Gewerbesteuer auslöst; die Gewerbesteuer hat die Gesellschaft zu zahlen – trifft als auch Ihren

bisherigen Mitgesellschafter 306 .

304

§ 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG

305

Bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils kann ähnlich wie bei einer Betriebsaufgabe eine

zeitraumbezogene Betrachtung erfolgen, wenn ein Veräußerungsplan („Gesamtplan“, diesmal im positiven Sinne)

mehrere Teilakte umfasst, BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 376, BFH-Beschluss vom 22.11.2013 – III B 35/12. Bei dem

Zeitraum kann auf den für die Betriebsaufgabe akzeptierten Zeitraum (Abwicklungszeitraum) zurückgegriffen

werden. Eine feste Zeitspanne lässt sich dafür nicht bestimmen und ist nach der Rechtsprechung immer im Einzelfall

zu beurteilen, was gleichzeitig ein erhebliches Anerkennungsrisiko bedeutet.

306

Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Es können sich jedoch nicht anrechnungsfähige

Belastungen ergeben, so dass in den Gesellschaftsverträgen vorzusehen ist, dass die Belastung von dem

veräußernden Gesellschafter zu tragen ist.

274


Exemplar für Stefan Mücke

UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

Teilanteilsverkauf – laufende Einkünfte durch Gewinnvorabmodell

Teilanteilsverkauf

laufende Einkünfte durch das

Gewinnvorabmodell

Praxisfall 40

Sie (50 %) betreiben mit Herrn Meister (50 %) gemeinsam einen Betrieb oder eine Praxis.

Im Rahmen der Unternehmensnachfolge verkaufen Sie Herrn Jung die Hälfte Ihrer Anteile

(25 %). Nachdem Sie wissen, dass ein Teilanteilsverkauf (also nur ein Teil Ihres

Gesellschaftsanteils) nicht begünstigt ist, vereinbaren Sie mit Herrn Jung, dass er keinen

festen Kaufpreis bei Eintritt zahlen muss, sondern dass Sie in den nächsten 4 Jahren

zulasten seines Gewinnanteils einen Vorabgewinn von jeweils 100.000 EUR erhalten.

Mit der Übertragung des Gesellschaftsanteils im Umfang von 25 % wird ein Gewinn aus einem

Veräußerungsgeschäft realisiert. Die Veräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen

Eigentums auf den Erwerber verwirklicht. In diesem Zeitpunkt entsteht der Gewinn, und zwar

unabhängig davon, ob der Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist

und wann der Verkaufserlös tatsächlich zufließt 307 .

Von diesem Grundsatz der Sofortrealisierung/Sofortbesteuerung gibt es eine Ausnahme bei

gewinnabhängigen Kaufpreisforderungen.

307

Beschluss GrS vom 19.7.1993, GrS 2/92, BStBl. 1993 III S. 897, BFH-Urteil vom 27.10.2015 – VIII R 47/12, BStBl.

2016 II S. 600

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

275


UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

Zu dieser Ausnahme gehören aus die Gewinnvorabmodelle. Ob ein anzuerkennender

Gewinnvorab oder eine Tilgungsleistung auf einen Veräußerungserlös - mit der Folge der

Sofortbesteuerung - anzunehmen ist, ist abhängig von der rechtlichen Bestimmtheit der

Gegenleistung. Ein Kaufpreis bzw. eine Kaufpreisvereinbarung liegt dann vor, wenn die

Gegenleistung bezogen auf den Zeitpunkt der Übertragung des Gesellschaftsanteils bestimmt

oder bestimmbar ist, ansonsten kann keine synallagmatische Verknüpfung von Leistung und

Gegenleistung angenommen werden 308 .

Im Praxisfall 40 wurde kein gewinnabhängiger Gewinnvorab, sondern ein gewinnunabhängiger

Betrag vereinbart, der als Kaufpreisrate angesehen werden kann 309 . Das hat zur Folge, dass Sie

den Veräußerungspreis im Zeitpunkt der Teilanteilsabtretung zu versteuern haben, auch wenn

dieser erst über die nächsten vier Jahre zufließt.

Durch echte gewinnabhängige Vorabgewinne im Rahmen von

Vorabgewinnmodellen, lässt sich eine Sofortbesteuerung

vermeiden und ist eine empfehlenswerte Möglichkeit für eine

gleitende Unternehmensnachfolge.

Eine betragsmäßige Obergrenze macht eine vertragliche Regelung noch nicht zu einem

Veräußerungsvorgang 310 .

308

FG Düsseldorf vom 11.10.2012 - 11 K 4736/07 F, NWB FAAAE-30387

309

FG München, Urteil vom 30.11.1989 – 16 K 10.133/81, EFG 1990 S. 319

310

FG Düsseldorf vom 11.10.2012 - 11 K 4736/07 F, NWB FAAAE-30387

276


Exemplar für Stefan Mücke

UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

Sonderbetriebsvermögen – Gefahr von „trockenem Einkommen“

Sonderbetriebsvermögen

Gefahr von „trockenem Einkommen“

Praxisfall 41

Im Rahmen der Unternehmensnachfolge verkaufen Sie Ihren gesamten Anteil an der

GmbH & Co. KG auf Herrn Jung. Sie erzielen einen Veräußerungsgewinn von 800 TEUR.

Das Betriebsgrundstück dient Ihrer Altersversorgung und wird von Ihnen - wie bisher -

auch in der Zukunft an die GmbH & Co. KG verpachtet. Das Grundstück hat stille Reserven

von 1.000.000 EUR.

Von dem Veräußerungsgewinn von 800 TEUR haben Sie 250 TEUR als Steuerrücklage zur

Seite gelegt und für 550 TEUR ein Mehrfamilienhaus zur Vermietung gekauft.

Sie wissen aus dem Abschnitt auf Seite 273, dass ein begünstigter Veräußerungsgewinn den

Verkauf des gesamten Gesellschaftsanteils voraussetzt. Und in der Tat, Sie haben Ihren

gesamten KG-Anteil verkauft. Steuerrechtlich gehört zu Ihrem Mitunternehmeranteil aber nicht

nur der Gesellschaftsanteil an der KG, sondern auch das Grundstück, das Sie Ihrer GmbH & Co.

KG überlassen haben (sog. Sonderbetriebsvermögen).

Sie haben zwar das Grundstück nicht mitverkauft, aber es liegt eine trotzdem begünstigte

Aufgabe des Mitunternehmeranteils 311 vor, das ist die gute Nachricht. Die nicht so gute

Nachricht ist, dass durch den Verkauf des KG-Anteils das Grundstück zukünftig nicht mehr

311

§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

277


UMWANDLUNGEN UND TRANSAKTIONEN

Betriebsvermögen ist, sondern zwangsweise Privatvermögen anzunehmen ist, d. h. es wandert

von der steuerlichen Betriebsvermögenssphäre in die Privatsphäre, unter Aufdeckung der stillen

Reserven. Sie müssen also neben dem Gewinn von 800 TEUR auch die stillen Reserven in dem

Grundstück versteuern. Gewinne, die entstehen, obwohl keine Liquidität zufließt (trockenes

Einkommen).

Die Steuerbelastung beträgt damit nicht 25,2 % (56 % von 45 %) von 800.000 EUR, sondern 25,2

% von 1.800.000 EUR, also 450.000 EUR. Die Steuerrücklage reicht nicht aus und Sie sind ggf.

gezwungen, einen Kredit für Steuerzahlungen aufzunehmen. Ganz schlecht, die Zinsen sind

steuerrechtlich dann nicht abzugsfähig 312 .

Aufgrund der sog. Gesamtplanrechtsprechung 313 lässt sich dies auch nicht verhindern, zumindest

nicht in kurzer Zeit. In vergleichbaren Fällen ist es daher notwendig oder angebracht, frühzeitig

ein steuerliches Konzept zu erarbeiten. Ohne sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit dem

Verkauf kann das Grundstück in eine gewerblich geprüfte Personengesellschaft überführt

werden, so dass beim späteren Verkauf des Gesellschaftsanteils die Gewinne nicht besteuert

werden müssen.

312

Die Steuerrücklage hätte also höher ausfallen müssen und das Mehrfamilienhaus hätte teilweise fremdfinanziert

werden sollen, was auch der Bank lieber sein wird.

313

Siehe Fußnote 270 auf Seite 262

278


Exemplar für Stefan Mücke

Minenfeld Dienstleistungseinkauf

Minenfeld

Dienstleistungseinkauf

279

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


280


Exemplar für Stefan Mücke

MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF

Bauleistungen – Bauleistender kauft Bauleistungen

Bauleistungen

Bauleistender kauft Bauleistungen

Praxisfall 42

Sie sind als Metallbauer gewerblich tätig. Mit der Elektroneuinstallation beauftragen Sie

die Firma Blitz. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie die Rechnung über 10.000 EUR

zuzüglich 19 % (1.900 EUR), Rechnungsendbetrag 11.900 EUR.

Steuerschuldner für die Umsatzsteuer ist normal der leistende Unternehmer – also der

Auftragnehmer – der Rechnungsaussteller (Leistender ist Steuerschuldner) 314 .

Werden jedoch Bauleistungen ausgeführt und abgerechnet, dann geht die

Umsatzsteuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger – also den Auftraggeber – den

Rechnungsempfänger über (Steuerschuldnertausch bei Bauleistungen) 315 . Sinn und Zweck des

Steuerschuldnertausches ist es Steuerausfälle zu vermeiden, die früher dadurch entstanden sind,

dass der Subunternehmer „Pleite ging“, dieser die Umsatzsteuer nicht mehr an das Finanzamt

gezahlt hat – und die Vorsteuer trotzdem an den Rechnungsempfänger erstattet werden musste.

Wenn die Umsatzsteuerschuld auf den Rechnungsempfänger nach § 13b UStG übergeht, dann

darf der Rechnungsaussteller in der Rechnung auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen

(Rechnung ohne Umsatzsteuer). Im Praxisfall hätte die Firma Blitz also nur 10.000 EUR

314

§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG

315

§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

281


MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF

berechnen dürfen. Umsatzsteuer muss die Firma Blitz für diesen Umsatz dann auch nicht

abführen.

Wird fälschlicherweise in der Rechnung Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, dann muss die falsch

ausgewiesene Umsatzsteuer – ob richtig oder falsch – an das Finanzamt abgeführt werden

(unberechtigter Umsatzsteuerausweis) 316 .

Ein Vorsteuerabzug über den Einkauf einer Bauleistung ist bei

einem Bauleistenden nicht möglich.

Haben Sie eine Rechnung mit einem unberechtigten falschen Umsatzsteuerausweis erhalten und

fälschlicherweise auch gezahlt, dann wird Ihnen der Umsatzsteuerbetrag allerdings nicht als

Vorsteuer erstattet bzw. bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet (Versagung des

Vorsteuerabzuges).

Sie dürfen den Umsatzsteuerbetrag also erst gar nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als

Vorsteuer geltend machen. Bei einer Geltendmachung mit dem Hinweis, dass der

Rechnungsausteller die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, begehen Sie sogar eine

Steuerhinterziehung.

Stellt das Finanzamt erst später – im Rahmen einer Außenprüfung oder einer Umsatzsteuer-

Sonderprüfung – fest, dass Sie unberechtigter Weise „falsche“ Vorsteuer geltend gemacht

haben, dann müssen Sie die Umsatzsteuerbeträge an das Finanzamt verzinslich zurückzahlen

(Rückzahlungspflicht zuzüglich Zinsen). In diesem Fall bleibt dann nur zu hoffen, dass Sie den

Betrag vom Rechnungsaussteller zurückfordern können. Neben dem Zeit- und

Verwaltungsaufwand bleibt das vollständige Ausfallrisiko bestehen, falls der Rechnungsaussteller

316

§ 14 c UStG

282


Exemplar für Stefan Mücke

MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF

zwischenzeitlich gar nicht mehr auf dem Markt ist – oder falls schon eine Verjährungseinrede

geltend gemacht werden kann.

Der Übergang der Steuerschuldnerschaft setzt voraus, dass (1) Sie als Leistungsempfänger selbst

bauleistender Unternehmer sind und (2) dass eine Bauleistung ausgeführt und abgerechnet

wird.

Zur Abgrenzung von Bauleistungen bzw. Nicht-Bauleistungen:

Reine Materiallieferungen sind keine Bauleistungen.

Anlieferungen von Beton sind keine Bauleistungen.

Abbruchkosten sind Bauleistungen.

Entsorgungen von Baumaterial (Schuttabfuhr durch Abfuhrunternehmer) sind keine

Bauleistungen.

Planungskosten sind keine Bauleistungen

Transportleistungen sind keine Bauleistungen

Gerüstbau ist keine Bauleistung.

Reinigung von Räumlichkeiten ist keine Bauleistung.

Reparatur- und Wartungsarbeiten bei einem Umsatz von 500 EUR 317 gelten nicht als

Bauleistungen.

317

R. 13b.2. Abs. 7 Nr. 15 UStAE

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

283


MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF

284


Exemplar für Stefan Mücke

MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF

15%ige Steuerabzug – Diesen Steuerabzug betrifft Jeden

15 %iger Steuerabzug

Diesen Steuerabzug betrifft Jeden

Zugegeben – die Vorschrift hat keine große praktische Bedeutung und wird auch von der

Finanzverwaltung eher stiefmütterlich behandelt. Wenn die Sache aber aufgegriffen wird, dann

kostet es meist richtig viel Geld.

Praxisfall 43

Sie sind als Arzt, Handelsvertreter, Berater, im Handwerk oder als Kleinunternehmer

selbständig tätig. Sie lassen in dem von Ihnen vermieteten Mehrfamilienhaus die Fenster

von der Firma Müller austauschen. Die Kosten belaufen sich auf 45.000 EUR.

Im Rahmen der Finanzamtsprüfung fordert das Finanzamt von Ihnen 6.750 EUR.

Beziehen Sie als Unternehmer Bauleistungen für Ihren Betrieb, Praxis oder vermietete

Wohnungen und Häuser, dann besteht die Verpflichtung einen Steuerabzug von 15 %

vorzunehmen.

Wann eine Bauleistung vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen. Bei typischen Handwerkerleistungen

können Sie immer von einer Bauleistung ausgehen. Materiallieferungen oder Materialeinkäufe

sind keine Bauleistungen.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

285


MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF

Werden Leistungen für das selbst bewohnte Haus oder die Wohnung bezogen, besteht keine

Abzugsverpflichtung 318 .

Keine Abzugsverpflichtung besteht – und das ist in der Praxis der Standardfall, wenn der

leistende Unternehmer Ihnen eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegt.

Bei Zahlung muss eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

vorliegen.

Die Freistellungsbescheinigung muss im Zeitpunkt der Zahlung gültig sein. Eine eventuell schon

früher einmal vorliegende Freistellungsbescheinigung lässt die Abzugsverpflichtung unberührt.

Kann Ihnen der leistende Unternehmer keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen, so

besprechen Sie sich unbedingt mit Ihrem Steuerberater. In diesem Fall ist auch die feine

Abgrenzung, ob eine Bauleistung vorliegt oder nicht, vorzunehmen.

Im Praxisfall 43 stellt sich die Nachforderung des Finanzamtes leider als berechtigt dar. Nachdem

keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, hätte der Steuerabzug vorgenommen werden müssen.

Keine Verpflichtung besteht übrigens, wenn die Bauleistungen im laufenden Kalenderjahr den

Betrag von 5.000 EUR nicht überschreiten werden (Bagatellregelung) 319 . Bei der

Betragsermittlung sind die bereits erbrachten Leistungen und die zu noch zu erbringenden

Bauleistungen zusammenzurechnen. Wird durch weitere ungeplante Aufträge der Betrag

überschritten so besteht – ohne Vorlage einer Freistellungsbescheinigung - eine

318

Die Leistung muss für den unternehmerischen Bereich bezogen werden. so auch BMF-Schreiben vom

27.12.2002, Tz. 16. Zum Unternehmen gehören auch vermietete Eigentumswohnungen, Häuser und Anlagen.

319

Werden max. zwei Wohnungen vermietet und sonst keine weitere selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit

ausgeführt, dann erhöht sich die Betragsgrenze auf 15.000 EUR.

286


Exemplar für Stefan Mücke

MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF

Abzugsverpflichtung für die weiteren Zahlungen. Die Auffassung des Finanzamtes, auch für die

früheren Zahlungen einen Steuerabzug nachträglich vorzunehmen, ist abzulehnen 320 .

Die Freigrenzen beziehen sich auf das Kalenderjahr. Durch eine Verschiebung der Zahlung kann

unter den weiteren Voraussetzungen der Steuerabzug vermieden werden.

320

So auch, Loschelder in Schmidt, Kommentar zum EStG, 40. Auflage, Tz. 28 zu § 48 EStG.

287

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF

288


Exemplar für Stefan Mücke

MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF

Freie selbständige Mitarbeiter – Wohl doch nur Scheinselbständig

Freie selbständige Mitarbeiter

Wohl doch nur Scheinselbständige

Praxisfall 44

Ihr Steuerberater verrechnet Ihnen für die laufende Buchhaltung monatlich 300 EUR. Nun

wurde Ihnen „eine Bekannte“ empfohlen, die sich um Ihre Buchhaltung kümmert, sogar

zu Ihnen ins Haus kommt, die Belege sortiert und auch verbucht.

Praxisfall 45

Der Arbeitsmarkt ist aus Arbeitgebersicht nicht einfach. Als Elektromeister sind Sie auf der

Suche nach einem verlässlichen Gesellen. Nun hat sich Max Maier bei Ihnen vorgestellt. Er

ist sogar selbst Elektromeister – bisher aber nichtselbständig in einer Firma beschäftigt.

Sie sind sich einig, dass Max zukünftig Sie und Ihr Team unterstützen wird. Sie vereinbaren

mit ihm eine Stundenvergütung von 35 Euro pro Stunde und eine Abrechnung per

Rechnung. Ein Anstellungsverhältnis wollen weder Sie noch Max.

Nur scheinbar selbständige freie Mitarbeiter sind abhängig

Beschäftigte und die Vergütungen sind Lohn- und

sozialversicherungspflichtig.

Eine Beschäftigung – und keine selbständige Beauftragung – liegt vor, wenn eine Tätigkeit in

persönlicher Abhängigkeit erbracht wird. Dieses Merkmal ist bei einer Beschäftigung in einem

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

289


MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF

fremden Betrieb gegeben, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und mit seiner

Tätigkeit einem - Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden - Weisungsrecht

unterliegt.

Dabei stehen Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betrieb weder in einem

Rangverhältnis zueinander noch müssen sie stets kumulativ vorliegen 321 .

In beiden Praxisfällen wird eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

anzunehmen sein.

Schon immer dann, wenn die Leistungserbringung in der eigenen Person des Auftragnehmers

erbracht wird, ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Wenn der Auftragnehmer dann noch mit

Ihnen oder Ihren Mitarbeitern „Hand in Hand“ arbeitet, ist die Eingliederung in den Betrieb

zweifelsfrei.

Falle aus der Praxis und Rechtsprechung:

Die Beschäftigung einer Lohn- und Finanzbuchhalterin, wurde als

sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beurteilt, weil sie in die Arbeitsorganisation

des Betriebes eingegliedert ist 322 .

Die Tätigkeit als Lohnbuchhalterin ist eine abhängige Beschäftigung. Mit

ausschlaggebend waren die Nutzung des Computersystems des Auftraggebers und die

Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern 323 .

321

LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. 13.01.2021 - L 1 KR 167/17, NWB MAAAH-75968

322

SG Landshut, Urteil vom 11.3.2019 – S 1 BA 30/18

323

SG Dortmund, Urteil vom 11.3.2019 - S 34 BA 68/18

290


Exemplar für Stefan Mücke

MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF

Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach,

welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse

überwiegen 324 Eine eindeutige und einfache Beurteilung ist in der Praxis eher die Ausnahme. Wir

empfehlen Ihnen daher, immer vor Beginn der Tätigkeit ein Statusfeststellungsverfahren 325

durchführen zu lassen.

Wird – ohne vorherige Statusfeststellung – nachträglich im Rahmen einer

Sozialversicherungsprüfung eine abhängige Beschäftigung und Sozialversicherungspflicht für

einen vermeintlich selbständiges Auftragsverhältnis festgestellt, dann müssen die

Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteile und Arbeitgeberanteile) nachgezahlt werden.

Bei einem jährlichen Auftragsvolumen von 20.000 EUR reden wir von über 8.000 EUR pro Jahr –

bei vier Jahren 24.000 EUR. Das Finanzamt wird sich der Entscheidung anschließen und

nachträglich Lohnsteuer auf Basis der Steuerklasse VI nachfordern. In solchen Fällen reden wir

über fünf- oder sechsstellige Schäden.

324

BSG-Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - Urteil vom 12. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -; Urteil vom

4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R

325

§ 7a SGB IV, Anfrageverfahren

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

291


MINENFELD DIENSTLEISTUNGSEINKAUF

292


Exemplar für Stefan Mücke

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer

293

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


294


Exemplar für Stefan Mücke

UMSATZSTEUER

System der Umsatzsteuer – Ein durchlaufender Posten

System der Umsatzsteuer

Ein durchlaufender Posten

Die Umsatzsteuer besteuert den Konsum, den Verbrauch beim Letztverbraucher. Überwiesen

wird die Umsatzsteuer nicht von den Letztverbrauchern (den Kunden im Supermarkt), sondern

von den Unternehmern, die die Ware oder Dienstleistungen an die Endkunden verkaufen.

Der Staat nutzt die Unternehmer die Umsatzsteuer einzutreiben, in dem er die Unternehmer

verpflichtet, die Umsatzsteuer einzunehmen und an ihn abzuführen. Der Unternehmer ist

Steuereintreiber für den Staat. Diese Grundidee wird vom Staat und von den Finanzämtern nicht

immer erkannt und wurde schon vergessen. Eigentlich müsste der Staat einen Teil der

Umsatzsteuereinnahmen an den Unternehmer für die Arbeit mit dem Eintreiben der Steuern

abgeben. Und nur weil es ein paar „schwarze Schafe“ gibt, werden Unternehmer vom Finanzamt

nicht als Partner betrachtet, sondern von der Grundhaltung eher als Steuerhinterzieher.

Die Umsatzsteuer ist (nach dem Grundprinzip) für jeden

Unternehmer ein durchlaufender kostenneutraler Posten.

Bei der Kalkulation des Endpreises müssen Sie als Unternehmer selbstverständlich 19 % auf den

Betrag aufschlagen, der Ihnen netto 326 (nach Umsatzsteuer) übrigbleiben soll.

326

Der Begriff netto wird steuerrechtlich und in der Praxis mehrfach und mehrdeutig verwendet. Bei der

Umsatzsteuer ist mit Nettobetrag der Betrag abzüglich Umsatzsteuer gemeint. Bei der Einkommensteuer spricht

man vom Nettobetrag dann, wenn das Einkommen abzüglich der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemeint ist.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

295


UMSATZSTEUER

Das Grundprinzip der Umsatzsteuer stellen wir in dem folgenden vereinfachten Beispiel dar.

Vorgang

Bankkonto

Aufwand

Ertrag

Umsatz-/

Vorsteuer

Verkauf von Waren 595,00 500,00 95,00

Verkauf von Dienstleistungen 1.190,00 1.000,00 190,00

Einkauf der zuvor verkauften Waren -357,00 -300,00 -57,00

Miete für Lager -467,00 -400,00 -67,00

Verkauf von Dienstleistungen 2.380,00 2.000,00 380,00

Endsalden I 3.341,00 2.800,00 541,00

Das Bankkonto weist einen Endsaldo von 3.341 EUR aus. Es wurde ein „Gewinn“ von 2.800 EUR

erzielt, wir haben 323 EUR Umsatzsteuer von unseren Kunden vereinnahmt (95 EUR, 190 EUR

und 380 EUR) und wir haben 124 EUR Umsatzsteuer an andere Unternehmer für unseren

Waren- und Dienstleistungseinkauf bezahlt (57 EUR und 67 EUR, diese nennen wir Vorsteuer).

Der Unternehmer – als Steuereintreiber des Staates – ist jetzt verpflichtet, den Saldo aus

vereinnahmter Umsatzsteuer und an andere Unternehmen gezahlter Umsatzsteuer (Vorsteuer)

an das Finanzamt zu überweisen.

Vorgang

Bankkonto

Aufwand

Ertrag

Umsatz-/

Vorsteuer

Endsalden I 3.341,00 2.800,00 541,00

Überweisung Umsatzsteuer-Vorauszahlung -541,00 -541,00

Endsalden II 2.800,00 2.800,00 0,00

Nach Leistung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist der „Umsatzsteuer-Topf“ ausgeglichen und

das Bankkonto entspricht dem erzielten Gewinn von 2.800 EUR.

296


Exemplar für Stefan Mücke

UMSATZSTEUER

Kleinunternehmer – Macht das für mich Sinn?

Kleinunternehmer

Macht das für mich Sinn?

Die Umsatzsteuer ist für den Unternehmer – einem Regelunternehmer - ein durchlaufender

Posten. Das Umsatzsteuergesetz schließt Kleinunternehmer vom Umsatzsteuersystem aus, d. h.

die Vorschriften zur Umsatzsteuer kommen für diese Kleinunternehmer grundsätzlich nicht zur

Anwendung 327 .

Umsatzsteuer wird von Kleinunternehmern nicht erhoben.

Gleichzeitig ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Kleinunternehmer ist, wer im vorherigen Kalenderjahr einen Umsatz von nicht mehr als 22.000

EUR zielt hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Erzielt ist der Umsatz mit der Vereinnahmung, d. h. Bankgutschrift in Höhe des

Bruttobetrages 328 .

Im Jahr der Gründung ist die Kleinunternehmerregelung anzuwenden, wenn der voraussichtliche

Umsatz 22.000 EUR im Jahr nicht übersteigen wird.

327

Der Kleinunternehmer schuldet auch Umsatzsteuer nach § 13b UStG, wenn die Steuerschuld auf ihn übergeht. Ist

der Kleinunternehmer Leistender und nicht Leistungsempfänger, dann wird die Umsatzsteuer nicht geschuldet (§ 13

b Abs. 5 Satz 9 UStG).

328

R. 19.1 Abs. 2 Satz 3 UStR

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

297


UMSATZSTEUER

Ein Kleinunternehmer kann auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten

(Option zur Steuerpflicht). Er wird dann so behandelt, als ob er ein (großer) Regelunternehmer

ist. Die Option bindet den Unternehmer für fünf volle Kalenderjahre.

Kleinunternehmer

(gesetzliche Grundregel)

Regelbesteuerung

(auf Antrag)

Die Optionsmöglichkeit stellt die Kleinunternehmer vor die große Frage, ob zur

Regelbesteuerung optiert werden soll – ob das für sie vorteilhaft – günstig – ist.

Die Option ist dann günstig, wenn z. B. hohe Vorsteuerbeträge im Raum stehen, und im

laufenden Jahr und in den nächsten Jahren nur wenig Umsatzsteuerbeträge erwartet werden.

Dies ist generell bei Betreibern von PV-Anlagen der Fall.

Erbringen Sie Leistungen an andere (vorsteuerabzugsberechtigte) Unternehmer, dann ist eine

Option zur Regelbesteuerung immer zu empfehlen. Ihr Rechnungsempfänger erhält die an Sie zu

zahlende Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück – die Umsatzsteuer „tut ihm nicht weh“. Sie

schlagen die Umsatzsteuer drauf und führen diese ab – wie besprochen ein durchlaufender

Posten. Mit der Option kommen Sie aber in den Genuss der Vorsteuerabzugsberechtigung. Preis

für die Vorsteuerabzugsberechtigung ist der Verwaltungsaufwand mit der Umsatzsteuer.

298


Exemplar für Stefan Mücke

UMSATZSTEUER

Erbringen Sie Leistungen an Privatpersonen, dann ist die Kleinunternehmerregelung vorteilhaft.

Sie können dann (1) entweder günstiger anbieten als andere Unternehmer, die der

Regelbesteuerung unterliegen und/oder (2) haben „mehr in der Tasche“.

Der Vorteil soll an folgendem Beispiel verdeutlicht werden. Sie verrechnen Ihrem Kunden für

eine Dienstleistung 1.200 EUR.

Klein-

Unternehmer

Regel-

Unternehmer

Zahlung vom Kunden 1.200,00 1.200,00

Umsatzsteuer 0,00 -191,60

Nettobetrag 1.200,00 1.008,40

Vorteil aus der Kleinunternehmerregelung 191,60

Wenn Sie an Privatpersonen leisten, dann es ist dem Kunden egal, ob Sie Kleinunternehmer oder

Regelunternehmer sind, es kostet ihn 1.200 EUR. Als Kleinunternehmer haben Sie netto (vor

Einkommensteuer) 1.200 EUR übrig. Als Regelbesteuer müssen Sie die Umsatzsteuer von 191,60

EUR an das Finanzamt abführen, es bleiben 1.008,40 EUR übrig. Sie könnten die gleiche Leistung

auch für z. B. 1.100 EUR anbieten und hätten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen

Mitbewerbern und trotzdem noch „mehr in der Tasche“ als bei der Regelbesteuerung.

299

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


UMSATZSTEUER

Der Vorteil verringert sich dann, wenn Sie nicht nur Dienstleistungen verkaufen, sondern mit

Waren handeln oder Ihre Leistung auch immer einen Materialanteil hat.

Klein-

Unternehmer

Regel-

Unternehmer

Zahlung vom Kunden 1.200,00 1.200,00

Umsatzsteuer 0 -191,60

Nettobetrag 1.200,00 1.008,40

Zahlung an den Lieferanten -700,00 -700,00

Vorsteuer 0 111,76

Nettobetrag -700,00 -588,24

Gewinn 500,00 420,16

Vorteil aus der Kleinunternehmerregelung 79,84

Wenn Sie Leistungen gegenüber anderen Unternehmen und Privatpersonen anbieten, dann

muss eine Einzelfallberechnung durchgeführt werden.

300


Exemplar für Stefan Mücke

UMSATZSTEUER

Im Übrigen gilt bei der Kleinunternehmerregelung Folgendes zu beachten:

Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis dürfen nicht ausgestellt werden (Rechnungen

ohne Umsatzsteuerausweis). Vermerken Sie auf Ihrer Rechnung „Berechnung erfolgt

ohne Umsatzsteuer (Kleinunternehmer nach § 19 UStG).

Wird eine Umsatzsteuer unzulässigerweise in einer Rechnung ausgewiesen, dann wird

diese Umsatzsteuer auch geschuldet (unberechtigter Steuerausweis, § 14c UStG).

Ist der Kleinunternehmer Leistungsempfänger für Leistungen nach § 13b UStG so

schuldet er auch die Umsatzsteuer 329 . Das ist in der Praxis ein großes Problem und wird

häufig übersehen.

Kleinunternehmer müssen bei der ersten Rechnung im neuen Jahr wissen, ob im Vorjahr

die Grenze von 22.000 EUR überschritten wurde. Ist die Grenze überschritten und wird

die Umsatzsteuer aus Unkenntnis nicht aufgeschlagen, so muss der Unternehmer die

Umsatzsteuer aus den vereinnahmen Beträgen selbst bezahlten.

329

§ 19 Abs. 1 Satz 3 UStG. Der Kleinunternehmer kauft immer „Brutto“ ein. Das muss auch dann gelten, wenn die

Steuer auf ihn übergeht.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

301


UMSATZSTEUER

302


Exemplar für Stefan Mücke

UMSATZSTEUER

Vorsteuerabzug – Volle Entlastung für Unternehmer

Rechnung

Das Bargeld der Umsatzsteuer

Als Regelbesteuer ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Die Umsatzsteuer ist

kostenneutral. Die volle Neutralität der Umsatzsteuer wird bei Ihnen als Regelbesteuer dadurch

erreicht, dass Sie die Umsatzsteuerbeträge, die Sie an andere Unternehmer in Rechnung gestellt

bekommen und zahlen, vom Finanzamt wieder erstattet bekommen.

Die Rechnung des Lieferanten ist wie Bargeld. Nur mit der

Rechnung sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nur mit Vorlage

der Rechnung erstattet das Finanzamt den Vorsteuerbetrag.

Praktisch müssen wir – zumindest im ersten Schritt – die Rechnung nicht dem Finanzamt

vorlegen, damit wir die Vorsteuer erstattet bekommen. Wir dürfen den Vorsteuerbetrag aber

nur dann im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder der Jahreserklärung geltend

machen, wenn wir eine Rechnung vorliegen haben. Wird eine Vorsteuer geltend gemacht,

obwohl eine Rechnung nicht vorliegt, so liegt ein Tatbestand der Steuerhinterziehung

(Strafrecht!) vor.

Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG voraus. Auf dieser

Rechnung müssen die folgenden Rechnungsangaben enthalten sein:

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

303


UMSATZSTEUER

Quelle

RG-Betrag

> 250 EUR

RG-Betrag

< 250 EUR

Angaben des Rechnungsausstellers

Vollständiger Name und Anschrift des leistenden

Unternehmers

Steuernummer/Umsatzsteuer-

Identifikationsnummer des Rechnungsaustellers

§ 14 IV 1 UStG

31 II UStDV

33 1 UStDV

• •

§ 14 IV 2 UStG

Angaben des Rechnungsempfängers

Vollständiger Name/Firmenname und

Rechtsformzusatz

Vollständige Anschrift

Ausstellungsdatum der Rechnung

Tatsächliches Datum der Rechnungserstellung;

keine Rückdatierungen akzeptieren

Fortlaufende Rechnungsnummer

Leistungs-/Liefergegenstand

(Leistungsbeschreibung).

Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung)

der gelieferten Gegenstände oder den Umfang

und die Art der sonstigen Leistung. Die

Leistungsbeschreibung muss handelsüblich sein

und eine Nachvollziehbarkeit der Leistung

ermöglichen. Pauschale Angaben sind nicht

ausreichend.

Zeitpunkt der Leistung

Angabe des Leistungsmonats ist ausreichend.

Idealerweise wird ein genauer Tag der Leistung

angegeben. Zeitpunkt der Leistung ist die

Fertigstellung oder das Ende eines

Abrechnungszeitraums.

§ 14 IV 2 UStG

31 II UStDV

§ 14 IV 3 UStG

33 2 UStDV

§ 14 IV 4 UStG

§ 14 IV 5 UStG

33 3 UStDV

§ 14 IV 6 UStG

§ 31 IV UStDV

• •

• •

• •

304


Exemplar für Stefan Mücke

UMSATZSTEUER

Rechnungsnettobetrag (Entgelt)

jeweils gesondert aufgeteilt nach

unterschiedlichen Steuersätzen oder

unterschiedlichen Steuerbefreiungen

Umsatzsteuerbetrag und Steuersatz

Einzelangabe, wenn in einer Rechnung der

ermäßigte Steuersatz (7 %) oder der

Regelsteuersatz (19 %) zur Anwendung kommt.

Rechnungsbruttobetrag und Steuersatz

Entgelt und Umsatzsteuer in einer Summe

Angabe „Gutschrift“

wenn einem Lieferant/Dienstleister eine Leistung

mittels Gutschrift abgerechnet wird.

nur bei Bauleistenden Unternehmen

Nur Nettorechnung. Beim Einkauf von

Bauleistungen wird keine Umsatzsteuer

berechnet

§ 14 IV 7 UStG

§ 14 IV 8 UStG

32 UStDV

33 4 UStDV

§ 14 IV 10 UStG

§ 13b UStG

Bei Rechnungen über Kleinbeträge (Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 nicht übersteigen)

werden aus Gründen der Geringfügigkeit und Vereinfachung nicht alle Rechnungsangaben

gefordert.

Liegt eine Rechnung nicht vor, oder fehlen auf der Rechnung notwendige Rechnungsangaben,

dann ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

305

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


UMSATZSTEUER

306


Exemplar für Stefan Mücke

UMSATZSTEUER

Eingangsrechnungen – Notwendige Prüfungen

Eingangsrechnungen

Notwendige Prüfung der Rechnungen

Im vorherigen Abschnitt haben wir besprochen, dass der Vorsteuerabzug eine ordnungsgemäße

Rechnung voraussetzt. Das setzt voraus, dass Rechnungen beim Eingang genau geprüft werden.

Es ist nicht nur zu prüfen, ob die Rechnungsangaben enthalten und richtig sind, es ist auch zu

prüfen und sicherzustellen, dass die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer auch nach

deutschem Umsatzsteuerrecht entsteht und der leistende Unternehmer auch verpflichtet und

berechtigt ist, die Umsatzsteuer zu berechnen, weil er Steuerschuldner für diese Umsatzsteuer

ist.

Nur Umsatzsteuer, die nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz

vom Rechnungsaussteller geschuldet wird, ist als Vorsteuer

abzugfähig.

Sie dürfen dem Rechnungsaussteller eine falsch berechnete Umsatzsteuer daher auch nicht

überweisen. Das Finanzamt erstattet Ihnen diese Umsatzsteuerbeträge bei Feststellung nicht,

auch wenn diese fälschlicherweise berechnet und von Ihnen bezahlt wurde. Und paradoxerweise

selbst dann nicht, wenn der andere Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt

hat.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

307


UMSATZSTEUER

In folgenden Fällen wird keine (deutsche) Umsatzsteuer vom Rechnungsaussteller geschuldet,

entweder weil der Ort der umsatzsteuerrechtlichen Leistung sich im Ausland befindet 330 oder

weil der Rechnungsaussteller nicht Steuerschuldner ist, sondern das Gesetz Sie als

Leistungsempfänger zum Steuerschuldner macht.

Als bauleistender Unternehmer haben Sie sich eine Bauleistung eingekauft. Der leistende

Unternehmer/Rechnungsaussteller ist nicht Steuerschuldner, weil die Steuerschuld auf

Sie, den Leistungsempfänger übergegangen ist. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich.

Obwohl Sie Unternehmer sind, kaufen Sie aus dem EG-Ausland Waren als Privatperson

ein. Es liegt ein sog. innergemeinschaftlicher Erwerb vor (B2B-Umsatz 331 ). Treten Sie als

Privatperson auf, dann liegt ein sog. Fernverkauf vor. Der ausländische Unternehmer

weist auf der Rechnung deutsche Umsatzsteuer aus, weil der Ort des Umsatzes in das

Inland verlagert wird. Obwohl der ausländische Unternehmer deutsche Umsatzsteuer

schuldet und ausweist, steht Ihnen ein Vorsteuerabzug aber nicht zu, weil korrekterweise

die Vorschriften über den Fernverkauf nicht anzuwenden wären. Beim Wareneinkauf aus

dem Ausland müssen Sie also unterscheiden, ob Sie Gegenstände für das Unternehmen

einkaufen (=innergemeinschaftlicher Erwerb) oder Gegenstände für den Privatverbrauch

einkaufen (=Fernverkehr).

Wenn Sie Ihre Maschine von einem im Ausland ansässigen Unternehmer reparieren

lassen, dann geht die Steuerschuldnerschaft auf Sie über, damit der Staat nicht dem

ausländischen Unternehmer wegen der Umsatzsteuer „hinterherlaufen muss“. Dies gilt

für alle Dienstleistungen/sonstigen Leistungen, die Sie von im Ausland ansässigen

Unternehmern einkaufen.

330

Die umsatzsteuerrechtliche Bestimmung des Ortes einer Lieferung oder sonstigen Leistung ist eine der

bedeutendsten und anspruchsvollsten Frage des Umsatzsteuerrechtes.

331

Business-to-Business

308


Exemplar für Stefan Mücke

UMSATZSTEUER

Wenn Sie Schrott aus Kuper, Eisen, Stahl 332 einkaufen, dann geht die

Steuerschuldnerschaft auf Sie als Rechnungsempfänger über. Das gilt auch dann, wenn

Sie dem Liefernden/Anliefernden eine Gutschrift erteilen.

Sehr schwierig wird die Beurteilung bei Direktlieferungen/Reihengeschäften. In diesen

Fällen sollten Sie – Wesentlichkeit vorausgesetzt – immer Ihren Steuerberater mit der

Prüfung beauftragen.

Sie haben einer anderen Person oder Firma einen Schaden zugefügt, z. B. bei der

Ausführung eines Umsatzes die Kundenmaschine beschädigt. Der Geschädigte berechnet

Ihnen den Schaden mit 3.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (570 EUR). Der Schadenersatz

ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Der Geschädigte muss hierfür keine Umsatzsteuer

abführen, da kein Leistungsaustausch vorliegt. Ein Vorsteuerabzug kommt daher aus

einer solchen Rechnung für Sie nicht in Betracht.

332

Hier sind nur 3 von 16 Positionen aus der Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz genannt.

309

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


UMSATZSTEUER

310


Exemplar für Stefan Mücke

UMSATZSTEUER

Amazon und EG-Einkauf – Probleme bei Warenlieferungen aus dem EG-Ausland

Amazon und EG-Einkauf

Probleme bei Warenlieferungen aus dem

EG-Ausland

Sie haben ein Amazon-Konto und kaufen hierüber (1) private Gegenstände aber auch (2)

Gegenstände für Ihr Unternehmen ein.

Ein Amazon-Business-Konto haben Sie bisher nicht eröffnet, evtl. aus Kostengründen oder – was

in der Praxis häufig der Beweggrund dafür ist – Sie wollen insbesondere bei Marketplace-

Einkünften nicht ihr Widerrufsrecht als Verbraucher verlieren. Als GmbH oder GmbH & Co. KG

scheitert das Vorhaben zum Widerrufsrecht schon deshalb, weil die Firmenbezeichnung mit

Gesellschaftszusatz als Rechnungsempfänger für den Vorsteuerabzug angegeben sein muss. Bei

Einzelpersonen, z. B. bei der Angabe „Hans Müller“, weiß der Lieferant nicht, ob Sie ein

Verbraucher oder eine Firma sind. Eine Anrede wie „Herr“ oder „Firma“ ist nicht erforderlich

bzw. Sie sind auch dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die Rechnung auf „Herrn Hans

Müller“ ausgestellt ist. Aus gleichen Gründen haben Sie in Ihrem normalen Amazon-Konto auch

keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt.

Die „Tarnung als Verbraucher“ kann zum Verlust des

Vorsteuerabzugs führen.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

311


UMSATZSTEUER

Solange Verkäufer der bestellten Ware Amazon ist und von einem deutschen Lager kommt, ist

alles kein Problem. Auch der gesetzliche Verbraucherwiderruf ist kein Problem, da Amazon ja

auch bei Nicht-Verbrauchern (Gewerbebetriebe) ein freiwilliges Rückgaberecht einräumt.

Woher die Ware aber tatsächlich kommt, das wissen wir vor der Lieferung gar nicht. Es ist gut

möglich – und das wird in der Zukunft noch mehr werden, dass die bestellte Ware aus Polen

oder einem anderen Nachbarland stammt. Und plötzlich haben wir zwei völlig unterschiedliche

Steuertatbestände, abgängig davon, ob Sie als Unternehmer (für das eigene Unternehmen) oder

als Privatperson kaufen.

Kaufen Sie als Unternehmer Waren ein und wird die Ware aus dem Auslieferungslager

aus Polen an Sie nach Deutschland geliefert, dann liegt eine steuerfreie

innergemeinschaftliche Lieferung (in Polen) und ein innergemeinschaftlicher

steuerpflichtiger Erwerb (in Deutschland) vor. Amazon dürfte auf der Rechnung keine

deutsche Umsatzsteuer ausweisen, weil sich der Ort der Lieferung in Polen befindet und

die Lieferung an Sie als Unternehmer steuerfrei ist. Die Ware, die mit 1.190 EUR brutto

im Shop bepreist ist, dürfte auch nur mit 1.000 EUR berechnet werden.

Sie müssten den innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern, die Umsatzsteuer in Höhe

von 190 EUR an das Finanzamt abführen und gleichzeitig den Vorsteuerabzug aus dem

Erwerb geltend machen.

Kaufen Sie als getarnt als Privatperson Waren für Ihr Unternehmen ein und kommen

diese wieder aus einem Lager im EG-Ausland, dann werden und können die

vorgenannten Vorschriften zur innergemeinschaftlichen Lieferung aus technischen

Gründen nicht berücksichtigt werden. Für Amazon liegt dann ein sog. Fernverkauf vor –

weil für Amazon ja nicht erkennbar ist, dass Sie Unternehmer sind bzw. für Ihr

Unternehmen einkaufen. Der Ort der Lieferung befindet sich nach

umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften dann im Inland und Amazon berechnet Ihnen

(fälschlicherweise) deutsche Umsatzsteuer. Die Rechnung lautet jetzt – wie im Shop

dargestellt – 1.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer - 1.190 EUR. Bei Feststellung durch das

312


Exemplar für Stefan Mücke

UMSATZSTEUER

Finanzamt streicht Ihnen in diesem Fall aber das Finanzamt die Umsatzsteuer, weil die

Vorschriften über den Fernverkauf nicht zur Anwendung kommen hätten dürfen. Die

Umsatzsteuer wurde fälschlicherweise auf der Rechnung ausgewiesen – ein

Vorsteuerabzug ist nicht möglich. Paradox – zumal das Finanzamt die Umsatzsteuer vom

Finanzamt erhalten hat. Mit Neutralität der Umsatzsteuer für Unternehmer hat das leider

nichts mehr zu tun. Wir dürfen gespannt sein, dann sich hierzu die Rechtsprechung

äußern kann.

313

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


UMSATZSTEUER

314


Exemplar für Stefan Mücke

UMSATZSTEUER

Auslandsumsatz – Keine Steuerpflicht in Deutschland

Auslandsumsatz

Keine Steuerpflicht in Deutschland

Praxisfall 46

Sie kaufen bei Ihrem Lieferanten in den USA eine Maschine ein und lassen diese von

Ihrem Lieferanten direkt an Ihren Kunden liefern, weil sich Ihr Kunde ebenfalls in den USA

befindet.

Praxisfall 47

Sie errichten Absauganlagen für verschiedenste Branchen. Sie haben Kunden im EG-

Ausland (z. B. Polen) aber auch in Drittländern wie China oder der Türkei. Die Anlagen

werden kundenspezifisch entwickelt, gefertigt, die Einzelteile zum Kunden transportiert

und die Anlage dort aufgebaut und erstmals in Betrieb genommen.

Der deutschen Umsatzsteuer unterliegen nur Umsätze, deren Ort nach den Bestimmungen im

Inland zu bestimmen ist. Befindet sich der umsatzsteuerrechtliche Ort der Lieferung im Ausland,

dann ist das deutsche Umsatzsteuergesetz nicht anwendbar. Das Umsatzsteuergesetz enthält

eine Vielzahl von Vorschriften, wie und wo der Ort der Lieferung zu bestimmen ist 333 .

333

Beförderungs- und Versendungslieferungen nach § 3 Abs. 6 UStG, ruhende Lieferungen nach § 3 Abs. 7 UStG,

Fernverkauf ab 1.7.2021 nach § 3c UStG.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

315


UMSATZSTEUER

Im Praxisfall 46 ist der Ort der Lieferungen zweifelsfrei in den USA zu bestimmen, da die

Maschine innerhalb der USA transportiert wurde. Es liegt eine Beförderungslieferung vor 334 . Das

deutsche Umsatzsteuergesetz ist nicht anwendbar.

Im Praxisfall 47 wurde der Gegenstand der Lieferung nicht transportiert – es liegt keine

Beförderungslieferung vor. Der Gegenstand der Lieferung ist nämlich erst beim Kunden

entstanden. Es liegt eine sog. ruhende Lieferung vor, an dem Ort, an dem sich der Gegenstand

bei der Übereignung – bei der Inbetriebnahme – befindet. Der Ort der Lieferung ist in Polen bzw.

in den genannten (Dritt)Ländern zu bestimmen. Das deutsche Umsatzsteuergesetz ist nicht

anwendbar.

Ihr Steuerberater wird Ihnen - fachlich korrekt ausgedrückt – mitteilen, dass die Umsätze im

Inland nicht steuerbar sind. Damit endet in der Theorie die steuerliche Prüfung – nicht aber in

der Praxis. Denn wenn der Umsatz nicht im Inland zu besteuern ist, dann ist er sehr

wahrscheinlich im Ausland zu besteuern.

Werden Umsätze im Ausland ausgeführt, ist es erforderlich, sich

mit dem ausländischen Umsatzsteuerrecht auseinander zu setzen

und die dringende Empfehlung ist, einen Steuerberater im Ausland

mit der Prüfung der Steuern zu beauftragen.

334

Die Besonderheit ist noch, dass ein Reihengeschäft – eine Direktlieferung – gegeben ist. Unser Lieferant hat die

Ware direkt unserem Kunden ausgehändigt. Es haben zwei Verkäufe stattgefunden (vom Lieferanten an uns und

von uns an unseren Kunden) aber nur eine Warenbewegung (von unserem Lieferanten direkt an unseren Kunden).

316


Exemplar für Stefan Mücke

UMSATZSTEUER

Bei der Lieferung der Absauganlage im Praxisfall 2 (Ort der Lieferung in Polen) wird – wenn wir

deutsches Recht in Polen unterstellen und einen Blick in die MwStSystRL 335 werfen – die

Steuerschuld für die Lieferung der Anlage auf unseren Kunden in Polen übergehen, so dass eine

Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen sein wird 336 .

Jedes Land und jedes ausländische Umsatzsteuergesetz hat aber seine Besonderheiten und seine

Unschärfen. Die Grundstückumsätze werden z. B. in den EG-Ländern nicht einheitlich definiert.

Die richtige steuerliche Beurteilung kann nur von einem Steuerberater erfolgen, der im

betreffenden EG-Ausland oder Drittland tätig ist.

335

Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem« (MwStSystRL), 2006 in Kraft

getreten

336

Nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 geht bei Werklieferungen eines im EG-Ausland ansässigen Unternehmers die

Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

317


UMSATZSTEUER

318


Exemplar für Stefan Mücke

UMSATZSTEUER

EG-Verkäufe – Warenlieferungen in das EG-Ausland

EG-Verkäufe

Warenlieferungen in das EG-Ausland

Praxisfall 48

Sie verkaufen eine Maschine/Gerät in das EG-Ausland – nach Polen. Die Maschine wird

durch eine Spedition zum Kunden transportiert und von diesem übernommen.

Wenn Sie eine Maschine/Gerät – einen Gegenstand - in das EG-Ausland an einen anderen

Unternehmer verkaufen, dann befindet sich der Ort der Lieferung im Inland 337 - es handelt sich

um einen steuerbaren Umsatz.

Ob der Gegenstand mit oder ohne Umsatzsteuer berechnet wird, muss nachfolgend geprüft

werden. Innerhalb der EG soll vermieden werden, dass sich der deutsche Unternehmer im

Ausland registrieren lassen muss bzw. der ausländische Unternehmer mit dem deutschen

Umsatzsteuerrecht befassen muss – soweit die Theorie.

337

Der Ort der Lieferung befindet sich bei der Beförderungs- oder Versendungslieferung am dem Ort ausgeführt, wo

die Beförderung oder Verwendung an den Kunden beginnt (§ 3 Abs. 6 UStG).

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

319


UMSATZSTEUER

Die Lieferung von Gegenständen in das EG-Ausland (sog. innergemeinschaftliche Lieferung) ist

unter den folgenden Voraussetzungen steuerfrei:

Verkauf eines (fertigen) körperlichen Gegenstandes 338 .

Eine physische Warenbewegung vom Inland in das EG-Ausland. Die Warenbewegung

erfolgt durch Transport des Kunden oder durch uns (es liegt eine Beförderung vor) oder

es wird ein Spediteur mit dem Transport beauftragt (es liegt eine Versendung vor). In der

Praxis scheitert die Steuerfreiheit häufig daran, dass die Ware gar nicht über die

Landesgrenze transportiert wird, sondern der Gegenstand hier im Inland verbleibt.

Die Warenbewegung kann durch eine Gelangensbestätigung 339 nachgewiesen werden 340 .

Bei einem Reihengeschäft kann nur die sog. bewegte Lieferung steuerfrei sein (nicht auf

die ruhende Lieferung). Reihengeschäfte besprechen Sie immer mit Ihrem Steuerberater.

Der Verkauf erfolgt an einen Unternehmer, für dessen Unternehmen. Ob der Kunde ein

Unternehmer ist und ob er den Kauf für sein Unternehmen 341 tätigt, ergibt sich durch

Mitteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 342 .

338

Der Verkauf einer Anlage, die erst beim Kunden gebaut wird und entsteht, kann nicht Gegenstand einer

steuerfreien Lieferung sein.

339

§ 17b Abs. 2 UStDV

340

Als weitere Nachweise kommen ein Versendungsbeleg (§ 17b Abs. 3 Nr. 1 UStDV) oder eine

Speditionsbescheinigung nach § 17 Abs. 3 Nr. 2 UStDV) in betracht.

341

Eine natürliche Person kann einen Gegenstand für sein Unternehmen – aber auch für seinen Privatverbrauch

erwerben.

342

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss im Zeitpunkt der Lieferung gültig sein – nur eine Beantragung

reicht nicht aus.

320


Exemplar für Stefan Mücke

UMSATZSTEUER

Der Kunde verwendet seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 343 . Verwendung

bedeutet ein aktiv Tun – eine Mitteilung bei Vertragsabschluss oder der Bestellung. Eine

nur auf dem Briefkopf aufgedruckte UStID des Kunden oder aus Internetangaben ist

keine aktive Verwendung und daher nicht ausreichend.

Die Rechnung enthält den Hinweis auf die Steuerbefreiung 344 (z. B.

„innergemeinschaftliche steuerfreie EG-Lieferung nach §§ 4 Nr. 1b iVm 6a UStG“) sowie

die Angaben über die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die des

Kunden 345 .

Der steuerfreie Umsatz wird in einer gesonderten Zusammenfassenden Meldung (ZM) 346

dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet 347 .

Auf der Rechnung ist dann keine deutsche – und auch keine ausländische Umsatzsteuer

auszuweisen. Einschränkungen beim Vorsteuerabzug entstehen durch die steuerfreien EG-

Auslandslieferungen nicht.

Bei steuerfreien Umsätzen besteht immer das erhebliche Risiko, dass das Finanzamt die

Steuerbefreiung nicht anerkennt und die Umsatzsteuer nachfordert, obwohl Sie als

Unternehmer keine Umsatzsteuer vereinnahmt haben. Dann wird die Umsatzsteuer zu einer

Kostenbombe – an Neutralität der Umsatzteuer ist dann nicht mehr zu denken.

343

§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG, eingefügt mit Wirkung ab 1.1.2020

344

§ 14 Abs 4 Nr. 8 UStG

345

§ 14a Abs. 3 Satz 2 UStG

346

§ 18a UStG Zusammenfassende Meldung

347

Die gesonderte Meldung des Umsatzes in der ZM ist ab dem 1.1.2020 materielle Voraussetzung für die

Steuerfreiheit (§ 4 Nr. 1b UStG). Die Verpflichtung bestand auch schon vorher – ohne materielle Auswirkung. Ab

2020 ist daher erforderlich die Summe der steuerfreien EG-Auslandslieferungen in der Umsatzsteuererklärung mit

den Meldungen der ZMs abzugleichen.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

321


UMSATZSTEUER

Bei Rechnungen, auf denen keine Umsatzsteuerbeträge ausgewiesen und berechnet werden,

sollte der Vorgang immer zweimal geprüft werden. Praktische Problemfälle:

Wir haben unseren ausländischen EG-Kunden im ERP-System erfasst, seine

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt. Der Kunde bestellt die Ware – wie

immer – nur mit der Änderung, dass die Ware diesmal nicht nach Österreich geschickt

werden soll, sondern ein Monteur, der sich gerade vor Ort bei einem Kundeneinsatz

befindet und die Ware dafür benötigt, holt die Ware bei uns ab. Folge ist - keine

innergemeinschaftliche Lieferung, da die Ware nicht in das EG-Ausland gelangt ist

(fehlende Warenbewegung).

Die bei einem Kunden hinterlegte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer weist sich als

ungültig heraus. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die wir bei der Neuanlage des

Kunden bereits geprüft hatten, wurde inzwischen ungültig. Es ist quasi „bei jeder

Lieferung“ zu prüfen, ob die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist. Eine

ungültige Identifikationsnummer geht zu Ihren Lasten (ungültige Umsatzsteuer-

Identifikationsnummer).

Bei einer Prüfung stellt sich heraus, dass wir an die „Hans Müller GmbH“ mit einer

gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geliefert haben. Die Umsatzsteuer-

Identifikationsnummer ist aber für die „Hans Müller GmbH & Co. KG“ ausgestellt. Die

Steuerbefreiung kann auch hier nicht gewährt werden (falsche Umsatzsteuer-

Identifikationsnummer).

322


Exemplar für Stefan Mücke

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und

Schenkungsteuer

323

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


324


Exemplar für Stefan Mücke

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

Ein Überblick

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Ein Überblick

Der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer unterliegen der Erwerb von Todes wegen und

Schenkungen unter Lebenden.

Als Erwerb von Todes wegen gilt der Erbanfall, ein Vermächtnis oder geltend gemachte

Pflichtteilsansprüche. Schenkungen sind freigebige Zuwendungen oder Abfindungen für einen

Erbverzicht 348 .

Die Steuerpflicht knüpft an inländische Erblasser und inländische Schenker an (unbeschränkte

Steuerpflicht) und umfasst in- und ausländisches Vermögen.

Bei Ausländern knüpft und beschränkt sich die Steuerpflicht an das inländische Vermögen

(beschränkte Steuerpflicht).

Jeder Erwerb ist vom Erwerber innerhalb einer Frist von drei Monaten dem zuständigen

Finanzamt anzuzeigen.

Mehrere Erwerbe – Schenkungen und ein nachfolgender Erwerb – innerhalb von zehn Jahren

sind zusammenzurechnen. Eine künstliche Aufteilung von Schenkungen in Stücke verhindert also

348

Weitere Schenkungssteuertatbestände definiert § 7 ErbStG

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

325


ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

nicht die Steuerpflicht, sobald die zusammenzurechnenden Erwerbe den jeweils

anzuwendenden Freibetrag übersteigen.

326


Exemplar für Stefan Mücke

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

Steuerklassen und Freibeträge – Richtiges Freibetragsmanagement

Steuerklassen und Freibeträge

Richtiges Freibetragsmanagement

Nicht jede Schenkung oder jeder Erwerb von Todes wegen führt sofort zur Festsetzung von

Erbschaft- oder Schenkungsteuer. In Abhängigkeit von der Beziehung zum Erblasser oder

Schenker werden Erwerber in Steuerklassen eingeordnet und Freibeträge berücksichtigt.

Steuer-

Klasse 349

Erwerber

(Beschenkter, Erbe, Vermächtnisnehmer ua)

Freibetrag 350

I Ehegatten und Lebenspartner 500.000 EUR

I Kinder und Enkel (wenn die Eltern verstorben sind) 400.000 EUR

I Enkel, wenn die Eltern noch leben 200.000 EUR

I Eltern und Großeltern im Erbfall 100.000 EUR

II

Eltern und Großeltern bei einer Schenkung,

Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern,

Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener

Ehegatte

20.000 EUR

III Alle Übrigen (auch Lebensgemeinschaften) 20.000 EUR

349

§ 15 ErbStG

350

§ 16 ErbStG

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

327


ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

In der Praxis sind die jungen Ehen ohne Trauschein oder auch die älteren Paare ohne Trauschein,

wenn der frühere Ehegatte leider schon verstorben ist, ein großes Problem. Während bei

Ehegatten aufgrund des Freibetrages von 500.000 EUR und der Steuerklasse I „im

Normalbereich“ keine Steuerlawinen befürchtet werden müssen, kann dies bei den Paaren ohne

Trauschein zu einem finanziellen Fiasko werden.

In der Gestaltungsberatung können Kettenschenkungen eingesetzt werden, um persönliche

Freibeträge auszunutzen. So können Vermögensübertragungen im 1. Schritt hälftig auf den

Ehegatten übertragen werden. Im 2. Schritt übertragen dann die Ehegatten gemeinsam das

Eigentum auf das Kind. Bestehenden Freibeträge von jeweils 400.000 EUR (gesamt 800.000 EUR)

können dann optimal genutzt werden.

328


Exemplar für Stefan Mücke

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

Freibetragsmanagement – Zusammenrechnung von Schenkungen

Freibetragsmanagement

Zusammenrechnung von Schenkungen

Die im vorherigen Abschnitt dargestellten Freibeträge gelten nicht für jede Schenkung, sonst

könnten Vermögensübertragungen „in Stücke“ aufgeteilt und die Steuerpflicht einfach

umgegangen bzw. die Steuerlast einfach vermindert werden.

Mehrere Erwerbe (Schenkungen und ein nachfolgender Erbanfall) innerhalb eines Zeitraums von

10 Jahren sind zusammenzufassen. Die o. g. Freibeträge können im Ergebnis daher alle 10 Jahre

genutzt werden.

Einfach aber effektiv – mit einem Freibetragsmanagement lassen

sich viele Steuern sparen.

Durch ein Freibetragsmanagement können daher erhebliche Vermögenswerte sukzessive

schenkungssteuerfrei übertragen werden. Das setzt naturgemäß voraus, dass frühzeitig

Vermögensübertragungen durchgeführt werden; in einem Alter von 90 Jahren ist es schwierig,

die Freibeträge noch mehrfach nutzen zu können.

Wie Vermögensübertragungen zur mehrfachen Nutzung der Freibeträge sinnvoll erfolgen

können, das schauen wir uns nachfolgend an.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

329


ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

330


Exemplar für Stefan Mücke

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

Vorbehaltsnießbrauch – Nießbrauchslasten nutzen

Vorbehaltsnießbrauch

Nießbrauchslasten nutzen

Praxisfall 49

Peter und Heidi, vermögend, beide 50 Jahre alt, möchten zur Ausnutzung der

persönlichen Freibeträge schon zu Lebzeiten Vermögensübertragungen auf ihre Tochter

vornehmen. Zur Disposition steht eine Eigentumswohnung in Aschaffenburg;

Alleineigentümer der Wohnung ist Peter. Der Wert der Wohnung beträgt 850.000 EUR,

Miete erzielt Peter bisher monatlich 1.850 EUR.

Bei einer Übertragung/Schenkung der Wohnung wird folgende Schenkungssteuer festgesetzt.

Berechnung

Grundvermögen

Erwerb durch Schenkung

Persönlicher Freibetrag

850.000 EUR

850.000 EUR

400.000 EUR

Steuerpflichtiger Erwerb

450.000 EUR

Steuersatz 15 %

Schenkungsteuer

67.500 EUR

Abhängig von den anderen Vermögensverhältnissen könnte vorab eine Vermögensübertragung

auf die Ehefrau erfolgen und erst im 2. Schritt das Eigentum an die Tochter übertragen werden

(Kettenschenkung).

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

331


ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

Häufig besteht auch der Wunsch, die Erträge zu Lebzeiten oder für eine gewisse Zeit

„zurückzubehalten“. In diesem Fall sind die zivilrechtlichen Wünsche und die steuerliche

Gestaltung gleichlaufend, es bietet sich eine Vermögensübertragung unter

Vorbehaltsnießbrauch. Beim Vorbehaltsnießbrauch behält sich Peter den Nießbrauch an der

Wohnung zurück und ihm fließen die Erträge auch nach der Übertragung weiterhin zu. Eine

Einkommensübertragung auf die Tochter findet wie gewollte gerade nicht statt – aber die

Wohnung wechselt zur Ausnutzung des Freibetrages schon zu Lebzeiten den Rechtsträger.

„Gefühlt“ ändert sich für Peter nichts.

Die Nießbrauchsbelastung schmälert den Wert des Erwerbs und ist daher auch bei der

Schenkungssteuer zu berücksichtigen. Erlischt das Nießbrauchsrecht später durch Tod, führt dies

nicht zu einer Änderung der Schenkungsteuer 351 .

Die Schenkungssteuerberechnung sieht bei einer Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt wie

folgt aus:

Berechnung

Grundvermögen

Nießbrauchslast

Jahreswert 22.200 EUR x Kapitalwertfaktor 352 15,001

Erwerb durch Schenkung

Persönlicher Freibetrag

Steuerpflichtiger Erwerb

850.000 EUR

-333.023 EUR

516.977 EUR

400.000 EUR

116.977 EUR

Steuersatz 11 %

351

Eine Änderung erfolgt nur, wenn das Nießbrauchsrecht in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Übertragung

durch Tod wegfällt (§ 14 Abs. 2 BewG). Bei einem Alter von 50 Jahren erfolgt eine Anpassung, wenn das

Nießbrauchsrecht nicht mehr als 8 Jahre besteht.

352

BMF-Schreiben vom 4.10.2021 zur Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für

Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2022. Bei einem Alter von 50 Jahren, männlich, besteht noch eine statistische

Lebenserwartung von 30,34 Jahren. Der Kapitalwertfaktor beträgt 15,001.

332


Exemplar für Stefan Mücke

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

Berechnung

Schenkungsteuer

12.867 EUR

Die Schenkungsteuer beträgt dann nur noch 12.867 EUR statt 67.500 EUR bei der

bedingungslosen Übertragung. Es ist anzuerkennen, dass durch die zurückbehaltenen Erträge

das Vermögen von Peter nicht kleiner wird und dann ggf. später zu einem steuerpflichtigen

Erwerb führt. Anderseits entstehen zukünftige Wertzuwächse nicht mehr in der Sphäre des

Übergebers, sondern schon beim Empfänger und unterliegen zumindest in dieser Generation

dann nicht mehr einer Besteuerung.

Es ist daher immer im Einzelfall und in der Gesamtschau zu prüfen, ob und welche

Übertragungen erfolgen können und sollen.

Für Vermögensübertragungen unter Vorbehaltsnießbrauch eignet

sich besonders auch das selbstgenutzte Eigenheim.

Das selbstgenutzte Eigenheim ist häufig ideal im Vorhaben persönliche Freibeträge zu nutzen.

Ein Verkauf des Eigenheims kommt für die meisten nicht in Betracht und die Nutzung wird selbst

verbraucht. Gegen eine solche Übertragung spielen allenfalls psychologische Gründe. Für diese

Fälle ist auch der folgende Abschnitt interessant.

333

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

334


Exemplar für Stefan Mücke

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

Freies Widerrufsrecht – Schenkungssteuer vs. Einkommensteuer

Freies Widerrufsrecht

Schenkungssteuer vs. Einkommensteuer

Werden Einkommensquellen z. B. eine Eigentumswohnung an die Kinder übertragen und bei der

Übertragung ein freies Widerrufsrecht vereinbart, dann werden die Einkünfte weiterhin dem

bisherigen Eigentümer zugerechnet 353 .

Mit einem freien Widerrufsvorbehalt lassen sich Vermögensübertragung

sorgloser vollziehen und Freibeträge nutzen.

Zivilrechtlich wird davon ausgegangen, dass sich der Schenker den jederzeitigen Widerruf der

Schenkung vorbehalten und ihm vertraglich ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden kann, ohne

dass dadurch das Wesen der Schenkung beeinträchtigt wird 354 . Dieser zivilrechtlichen

Beurteilung wird auch für Schenkungssteuerzwecke gefolgt. Übertragungen mit freiem Widerruf

lösen daher den Steuertatbestand der Schenkung aus.

Das ist für die Gestaltungsberatung gut, sehr gut. Dies eröffnet Vermögensübertragungen zur

mehrfachen Ausnutzung von persönlichen Freibeträgen, ohne dass es eine Entscheidung fürs

Leben sein muss 355 .

353

Zumindest kann wirtschaftliches Eigentum nicht übertragen werden. Wir halten eine Zurechnung der Einkünfte

für fragwürdig.

354

BFH-Urteil vom 13.9.1989 – II R 67/86, BStBl. 1989 II S. 1034 m. w. N.

355

Natürlich werden deshalb nicht einfach mal so Übertragungen ins Blaue hinein getätigt. Aber es erleichtert die

Entscheidungen ungemein.

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

335


ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

336


Exemplar für Stefan Mücke

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

Steuersätze – Was kostet es konkret?

Steuersätze

Was kostet es konkret?

Wie bei der Einkommensteuer sieht auch die Erbschaftsteuer (und Schenkungssteuer) eine

progressive Steuerbelastung vor.

Die Steuerbelastung erfolgt hierbei aber in großen Stufen 356 .

Wert bis

Steuerklasse

I

Steuerklasse

II

Steuerklasse

III

75.000 EUR 7 % 15 % 30 %

300.000 EUR 11 % 20 % 30 %

600.000 EUR 15 % 25 % 30 %

6.000.000 EUR 19 % 30 % 30 %

13.000.000 EUR 23 % 35 % 50 %

26.000.000 EUR 27 % 40 % 50 %

über 26.000.000 EUR 30 % 43 % 50 %

356

§ 19 ErbStG

337

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad


ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

Es wäre nicht sachgerecht, den ganzen Erwerb, statt z. B. in der Steuerklasse I mit 7 % mit 11 %

zu besteuern, nur weil die Grenze um ein paar Euro überschritten ist. In den „Stufenbereichen“

kommt deshalb dann ein Härteausgleich 357 zur Anwendung.

357

§ 19 Abs. 3 ErbStG. Der Unterschied zwischen der Steuer, die sich bei Anwendung des Absatzes 1 ergibt, und der

Steuer, die sich berechnen würde, wenn der Erwerb die letztvorhergehende Wertgrenze nicht überstiegen hätte,

wird nur insoweit erhoben, als er bei einem Steuersatz bis zu 30 Prozent aus der Hälfte, bei einem Steuersatz über

30 Prozent aus drei Vierteln des die Wertgrenze übersteigenden Betrags gedeckt werden kann.

338


Exemplar für Stefan Mücke

Danke an

die Familie

Irene, Daniel, Tobias

die Lektorin

Birgit

339

© Mücke. Steuerberatung und Steuercoaching mit 370 Grad

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!