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Teil III Bezirk Leipzig - TTV "Grüne Linde"

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15.Einsatz von Oberschiedsrichtern zu Punktspielen<br />

Für die Punktspiele 1.<strong>Bezirk</strong>sliga Herren ist der Einsatz eines geprüften Schiedsrichters als<br />

Oberschiedsrichter (OSR) Pflicht. Er muss mindestens die Qualifikation eines<br />

<strong>Bezirk</strong>sschiedsrichters (BSR) besitzen. Auf dem Vereinsmannschaftsmeldebogen haben die<br />

Vereine ihre geprüften Schiedsrichter (Bundesschiedsrichter, Verbandsschiedsrichter;<br />

<strong>Bezirk</strong>sschiedsrichter) aufzulisten bzw. zu kennzeichnen. Vereine mit Mannschaften in der<br />

1.<strong>Bezirk</strong>sliga Herren die keinen geprüften DTTB-SR, VSR oder BSR besitzen, werden pro Hin-<br />

und Rückrunde eines Spieljahres mit einer Ordnungsgebühr in Höhe von je 100,00 € belegt. Bei<br />

der Durchführung eines Punktspieles ohne Oberschiedsrichter wird gegen den gastgebenden<br />

Verein eine Ordnungsgebühr beim 1. und 2. Mal 15,00 €, beim 3. Mal 25,00 € und ab dem 4. Mal<br />

50,00 € ausgesprochen. Der Gastgeber ist für den Einsatz des Oberschiedsrichters<br />

verantwortlich. Der Oberschiedsrichter kann ein neutraler Schiedsrichter oder ein ausgebildeter<br />

Schiedsrichter aus einer der am Punktspiel beteiligten Vereine sein. Die Auflistung der geprüften<br />

Schiedsrichter befindet sich auf den Seiten 62 bis 72.<br />

Der eingesetzte Oberschiedsrichter kann Spieler einer der am Punktspiel beteiligten<br />

Mannschaften sein. Der Name des Oberschiedsrichters ist an der dafür vorgesehenen Stelle des<br />

Spielformulars in Druckbuchstaben zu vermerken. Nach Spielende hat der Oberschiedsrichter<br />

seinen Einsatz mit der Unterschrift zu bestätigen.<br />

Die Vergütung eines neutralen Oberschiedsrichters erfolgt nach der Finanzordnung des S<strong>TTV</strong>.<br />

16. Auswertung von Punktspielen<br />

Die Auswertung der Einzelspielergebnisse erfolgt im <strong>Bezirk</strong> sinngemäß wie sie in der Arbeitsrichtlinie<br />

für die Spielleiter des S<strong>TTV</strong> festgelegt wurden.<br />

17. Auf- und Abstiegsregelung<br />

Die Staffelstärke soll in der Regel 10 Mannschaften betragen.<br />

Herren<br />

Aufstieg<br />

1.+2. <strong>Bezirk</strong>sliga: Platz 1<br />

<strong>Bezirk</strong>sklasse: Platz 1+2<br />

Damen <strong>Bezirk</strong>sliga: Platz 1<br />

Jugend <strong>Bezirk</strong>sklasse: Platz 1+2<br />

Aufstieg aus den Kreisen in die <strong>Bezirk</strong>sklasse Herren und Jugend<br />

<strong>TTV</strong> <strong>Leipzig</strong> 2<br />

KFV Landkreis <strong>Leipzig</strong> 2<br />

KFV Nordsachsen 2<br />

Verzicht auf den Aufstieg<br />

Darf oder will ein Tabellenerster nicht aufsteigen, so kann er nur durch die nächstplatzierte<br />

Mannschaft ersetzt werden.<br />

Aufstieg zur <strong>Bezirk</strong>sklasse Herren<br />

Aufstiegsberechtigt sind nur die Mannschaften, die in der höchsten Kreisstaffel Platz 1 und/oder 2<br />

belegt haben. Meldung: bis 30.04.09 an den Vorsitzenden der Spielkommission<br />

Meldungen der Mannschaften für die <strong>Bezirk</strong>sklassen durch die KFV bis 30.04.2009.<br />

Letzte bestätigte Aufstellung lt.VMM und Spielerauswertung der aufsteigenden Mannschaft<br />

sind vom KFV mit einzureichen.<br />

Fehlmeldungen bei Verzicht erforderlich.<br />

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