Teil III Bezirk Leipzig - TTV "Grüne Linde"

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26.12.2012 Aufrufe

I. Mannschafts-Punktspiele der Bezirksliga und Bezirksklasse 1. Spielformulare (Orginale) sind in einfacher Ausfertigung bis 3.Tag (Eingang) nach Durchführung dem Spielleiter einzureichen. Faxzustellungen sind erwünscht aber spätestens montags. Bei verspätetem Eingang werden Ordnungsstrafen ausgesprochen. Es sind die offiziellen Spielformulare des Sächsischen Tischtennis-Verbandes zu verwenden. Die Spiel-Nr. ist zu vermerken. Ersatzspieler (E) bzw. "E/J" (Jugendliche ohne Freigabe) sind zu kennzeichnen. Bei Namensgleichheit ist der vollständige Vorname anzugeben. 2. Spielerlisten bzw. Vereinsmannschaftsmeldebogen müssen auf Verlangen vorgelegt werden. 3. Mannschaftsaufstellungen a) Für alle Mannschaften des Vereins sind Gesamtmannschaftsaufstellungen getrennt nach Altersklasse und Geschlecht, anzufertigen. Hierfür ist der Vereinsmannschaftsmeldebogen (VMM) des STTV zu verwenden. b) Den zuständigen Spielleitern im Bezirk sind bis 31.08.08 zwei Exemplare des VMM für die in seinem Verantwortungsbereich spielenden Mannschaften einzureichen. Eine Ausfertigung wird nach Bestätigung zurückgereicht. Nachfolgende Mannschaften der entsprechenden Altersklasse und Geschlecht, sowie Jugendmannschaften und Schüler sind getrennt mit aufzuführen und an alle Spielleiter einzureichen. c) Eine Ausfertigung des VMM ist außerdem der Geschäftsstelle des STTV bis 30.09.08 einzureichen, einschließlich der im Kreis spielenden Mannschaften. d) Am Spielbetrieb dürfen nur Spieler(innen) teilnehmen, welche im VMM und auf der Spielerliste aufgeführt sind. Berichtigungen bzw. Ergänzungen (Zu- bzw. Abgänge) zum eingereichten VMM sind schriftlich auf einem VMM (3-fach) für die betreffenden Mannschaften einzureichen. e) Wenn ein Stammspieler einer Mannschaft in der Vorrunde nicht an wenigstens zwei Punktspielen teilgenommen hat, ist für die Rückrunde als zusätzlicher Stammspieler der an Platz 1 der nachgeordneten Mannschaft gemeldete Spieler aufzunehmen. Dies ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Anzahl der in der betreffenden Mannschaft gemeldeten Spieler bereits die Sollzahl überschritten hat. f) Spieler dürfen nicht zur gleichen Zeit in zwei Mannschaften ihres Vereins in Punktspielen eingesetzt werden. D.h. ein angesetztes Punktspiel muss insgesamt erst offiziell beendet sein, bevor ein Spieler dieser Mannschaft in der anderen Mannschaft mitwirken kann. 4. Die Punktspiele im Bezirk werden bei den Herren mit 6-er Mannschaften nach dem Paarkreuz- System ( 3 Doppel, 12 Einzel, 1 Doppel ) ausgetragen. Bei allen Punktspielen wird durchgespielt, d. h. es werden (WSO D 2.1) drei Doppel und zwölf Einzel ausgetragen. Das Doppel A 1 – B 1 wird nur beim Spielstand von 8:7 gespielt. Alle Spiele gehen in die Wertung. Doppelaufstellungen bei 6-er Mannschaft entsprechend, WSO Abschnitt D 1.9 beachten. Bei Nichtbeachtung erfolgen Punktabsprachen. Bei den Damen werden die Spiele mit 4-er Mannschaften nach dem Werner-Scheffler-System ( 2 Doppel, 12 Einzel) gespielt. Es ist bis zum letzten Spiel durchzuspielen. Alle Spiele gehen in die Wertung. Bei der Jugend werden die Spiele mit 4-er Mannschaften nach dem Werner-Scheffler-System ausgetragen. Es ist bis zum letzten Spiel durchzuspielen. Alle Spiele gehen in die Wertung. 5. In den Bezirken des STTV dürfen Damen in Herrenmannmannschaften nicht eingesetzt werden. 118

6. Bei einem Einsatz eines Jugendlichen als Stammspieler in der Damen- bzw. Herrenklasse ist eine Freigabe durch den Jugendwart des STTV erforderlich. Anträge sind in 1-facher Ausfertigung auf entsprechenden Formularen bis 30.06.08 einzureichen. Jugendliche ohne Freigabe dürfen bis zu zweimal als Ersatz in Damen- bzw. Herrenmannschaften in der Vor- und Rückrunde (außer bei Relegations-/Aufstiegsspielen) eingesetzt werden, sofern sie im VMM entsprechend WSO, Abschnitt 10 Punkt 4.1 berücksichtigt wurden. Sie werden keine Stammspieler. Schüler dürfen nur als Ersatz eingesetzt werden, sofern sie Stammspieler einer Jugendmannschaft sind. Ersatzspielerregelung siehe auch „Zusätzliche Hinweise“ zur WSO. 7. Für die Austragung von Punktspielen gilt hinsichtlich der Gestellung von Bällen, dass nur die vom DTTB geprüften und zugelassenen Bälle in der Bezirksliga und -klasse zu verwenden sind. In einer Serie ist die gleiche Ballmarke bei Heimspielen zu verwenden. 8. Bei der Durchführung eines Mannschaftskampfes zeichnet der Gastgeber dafür verantwortlich, dass alle Spiele an zugelassenen Tischen gleichen Fabrikats durchgeführt werden. Der Gastgeber entscheidet, ob an 2 oder 3 Tischen gespielt wird. 9. Spielverlegungen dürfen nur in schriftlicher Form mit Genehmigung des Spielleiters erfolgen. Begründete Anträge sind 2 Wochen vor dem Termin in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Liegt keine Bestätigung vor, ist Austragung zum Termin vorzunehmen. Uhrzeitliche Veränderungen und Vorverlegungen auf einen Wochentag können von den beteiligten Mannschaften schriftlich vereinbart werden. Eine Genehmigung ist hierfür nicht erforderlich, aber Spielleiter, Pressewart und Ergebnisdienst sind vom Antragsteller der Verlegung zu informieren. Eine spätere Austragung ohne Genehmigung und eigenmächtige Verlegungen auch bei gegenseitiger Absprache sind nicht gestattet. Stehen infolge Terminüberschneidungen mit Spielen der Ober-, Verbands- oder Landesliga nicht genügend Tische zur Verfügung, so werden die Spiele der Bezirksliga und -klasse auf Antrag des Gastgebers auf einen Wochentag, folgenden Sonntag bzw. uhrzeitlich verlegt. Dabei kann bei Samstag Spielen auch ein späterer Spielbeginn festgelegt werden. Eine Absprache mit dem Gegner kann erfolgen. 10. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in einer Spielklasse (Staffel), so muss bei den Spielen gegeneinander die Ersatzstellung für die übergeordnete Mannschaft aus der nächstfolgenden Mannschaft in der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung lt. VMM erfolgen. (siehe Handbuch STTV, PSO Abschn. 17, Seite 17.4 + 17.5) 11. Der Gastgeber ist verpflichtet, mindestens 30 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn die Spielstätte zu öffnen und dem Gast Einspielmöglichkeiten zu geben. 12. Bei Nichtantreten einer Gastmannschaft in der Vorrunde, muss diese in der Rückrunde wieder auswärts antreten (WSO Abschn. 10.15). 13. Anschriftenänderungen der Vereine sind unverzüglich allen Spielleitern des Bezirkes und den beteiligten Mannschaften mitzuteilen. 14.Für die Punktspiele gelten darüber hinaus die neue WSO, PSO, Rechts- und Strafordnung (lt. Handbuch) und deren Ergänzungen des STTV, sowie die internationalen Spielregeln. 119

6. Bei einem Einsatz eines Jugendlichen als Stammspieler in der Damen- bzw. Herrenklasse ist eine<br />

Freigabe durch den Jugendwart des S<strong>TTV</strong> erforderlich. Anträge sind in 1-facher Ausfertigung<br />

auf entsprechenden Formularen bis 30.06.08 einzureichen. Jugendliche ohne Freigabe dürfen<br />

bis zu zweimal als Ersatz in Damen- bzw. Herrenmannschaften in der Vor- und Rückrunde (außer<br />

bei Relegations-/Aufstiegsspielen) eingesetzt werden, sofern sie im VMM entsprechend WSO,<br />

Abschnitt 10 Punkt 4.1 berücksichtigt wurden. Sie werden keine Stammspieler. Schüler dürfen nur<br />

als Ersatz eingesetzt werden, sofern sie Stammspieler einer Jugendmannschaft sind.<br />

Ersatzspielerregelung siehe auch „Zusätzliche Hinweise“ zur WSO.<br />

7. Für die Austragung von Punktspielen gilt hinsichtlich der Gestellung von Bällen, dass nur die vom<br />

DTTB geprüften und zugelassenen Bälle in der <strong>Bezirk</strong>sliga und -klasse zu verwenden sind. In<br />

einer Serie ist die gleiche Ballmarke bei Heimspielen zu verwenden.<br />

8. Bei der Durchführung eines Mannschaftskampfes zeichnet der Gastgeber dafür verantwortlich,<br />

dass alle Spiele an zugelassenen Tischen gleichen Fabrikats durchgeführt werden. Der<br />

Gastgeber entscheidet, ob an 2 oder 3 Tischen gespielt wird.<br />

9. Spielverlegungen dürfen nur in schriftlicher Form mit Genehmigung des Spielleiters erfolgen.<br />

Begründete Anträge sind 2 Wochen vor dem Termin in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Liegt<br />

keine Bestätigung vor, ist Austragung zum Termin vorzunehmen.<br />

Uhrzeitliche Veränderungen und Vorverlegungen auf einen Wochentag können von den<br />

beteiligten Mannschaften schriftlich vereinbart werden. Eine Genehmigung ist hierfür nicht<br />

erforderlich, aber Spielleiter, Pressewart und Ergebnisdienst sind vom Antragsteller der Verlegung<br />

zu informieren.<br />

Eine spätere Austragung ohne Genehmigung und eigenmächtige Verlegungen auch bei<br />

gegenseitiger Absprache sind nicht gestattet. Stehen infolge Terminüberschneidungen mit Spielen<br />

der Ober-, Verbands- oder Landesliga nicht genügend Tische zur Verfügung, so werden die<br />

Spiele der <strong>Bezirk</strong>sliga und -klasse auf Antrag des Gastgebers auf einen Wochentag, folgenden<br />

Sonntag bzw. uhrzeitlich verlegt. Dabei kann bei Samstag Spielen auch ein späterer Spielbeginn<br />

festgelegt werden. Eine Absprache mit dem Gegner kann erfolgen.<br />

10. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in einer Spielklasse (Staffel), so muss bei den Spielen<br />

gegeneinander die Ersatzstellung für die übergeordnete Mannschaft aus der nächstfolgenden<br />

Mannschaft in der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung lt. VMM erfolgen.<br />

(siehe Handbuch S<strong>TTV</strong>, PSO Abschn. 17, Seite 17.4 + 17.5)<br />

11. Der Gastgeber ist verpflichtet, mindestens 30 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn die<br />

Spielstätte zu öffnen und dem Gast Einspielmöglichkeiten zu geben.<br />

12. Bei Nichtantreten einer Gastmannschaft in der Vorrunde, muss diese in der Rückrunde wieder<br />

auswärts antreten (WSO Abschn. 10.15).<br />

13. Anschriftenänderungen der Vereine sind unverzüglich allen Spielleitern des <strong>Bezirk</strong>es und den<br />

beteiligten Mannschaften mitzuteilen.<br />

14.Für die Punktspiele gelten darüber hinaus die neue WSO, PSO, Rechts- und Strafordnung<br />

(lt. Handbuch) und deren Ergänzungen des S<strong>TTV</strong>, sowie die internationalen Spielregeln.<br />

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