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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/4980<br />

schaftspflegerische Begleitmaßnahmen – im Rahmen der<br />

gesetzlichen Regelungen – Bestandteil der Investitionen.<br />

Bei Neubaumaßnahmen liegen die Investitionen für Maßnahmen<br />

des Lärmschutzes und der Landschaftspflege in<br />

der Regel zwischen 0,5 und 1 Mio. Euro/km; punktuell<br />

können diese Werte auch weitaus höher liegen.<br />

B.2.3 Bestandsnetz<br />

Auf der Grundlage des § 11 BSWAG (Ersatzinvestitionen)<br />

stellt der Bund bedarfsgerecht Mittel bereit, um die<br />

Leistungsfähigkeit im bestehenden Schienennetz zu erhalten<br />

(kein Substanzverzehr) und zu verbessern sowie<br />

die Wirtschaftlichkeit zu steigern. Die Investitionen in<br />

das bestehende Schienennetz umfassen sowohl den reinen<br />

Ersatz von Anlagen als auch Modernisierungs- und angemessene<br />

Erweiterungsmaßnahmen. Erhaltung und Modernisierung<br />

des Bestandsnetzes stellen den wichtigsten<br />

Investitionsschwerpunkt dar. Der Bund stellt hierfür Mittel<br />

in Höhe von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr zur Verfügung.<br />

Zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen in das bestehende<br />

Netz haben der Bund und die EIU des Bundes mit<br />

Wirkung zum 1. Januar 2009 eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung<br />

(LuFV) abgeschlossen. In dieser<br />

wird die bisherige „Input“-Kontrolle (Antrags- und Verwendungsprüfung<br />

für die von den EIU auf der Grundlage<br />

von Finanzierungsvereinbarungen beantragten Maßnahmen)<br />

durch eine „Output“-Kontrolle (Einhaltung einer<br />

vereinbarten Netzqualität im Bestandsnetz) ersetzt.<br />

Die EIU haben sich in der LuFV als Gegenleistung für<br />

den jährlichen Infrastrukturbeitrag des Bundes in Höhe<br />

von 2,5 Mrd. Euro sanktionsbewehrt zur Einhaltung der<br />

vereinbarten Netzqualität sowie zur Leistung eines bestimmten<br />

Ersatzinvestitionsvolumens, eines Eigenbetrages<br />

für Bestandsnetzinvestitionen und eines bestimmten<br />

Instandhaltungsbeitrages verpflichtet. Im von den EIU<br />

jährlich vorzulegenden Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht<br />

(IZB) haben diese nachzuweisen, dass<br />

die Jahreszielstellungen für die sanktionsbewehrten Qualitätskennzahlen<br />

und die Verpflichtungen zum Nachweis<br />

des Mindestersatzinvestitionsvolumens und zum Mindestinstandhaltungsvolumen<br />

sowie zur Eigenfinanzierung<br />

von Bestandsnetzinvestitionen vollständig erfüllt wurden.<br />

Im Gegenzug erhalten die EIU Planungs- und Investitionssicherheit<br />

über einen längerfristigen Zeitraum durch<br />

die fünfjährige Laufzeit der LuFV und können selbst über<br />

ihre Investitionstätigkeiten und -schwerpunkte im Bestandsnetz<br />

entscheiden. Die Steuerungsmöglichkeiten des<br />

Bundes sind begrenzt auf die Einhaltung der vereinbarten<br />

Ziele für das Gesamtnetz.<br />

Auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA)<br />

(www.eba.bund.de > Fachthemen > LuFV) sind Informationen<br />

zur LuFV und zum IZB sowie eine erste Visualisierungsversion<br />

zu den Qualitätskennzahlen „Theoretischer<br />

Fahrzeitverlust“ und „Zustandskategorien Brücken<br />

und Tunnel“ abrufbar.<br />

B.2.4 Nahverkehr<br />

Für Investitionen in reine Nahverkehrsmaßnahmen stellte<br />

der Bund in den Jahren 1995–2008 auf der Grundlage des<br />

§ 8 Absatz 2 BSWAG einen Betrag von 2,8 Mrd. Euro<br />

zur Verbesserung des Nahverkehrs zur Verfügung. Für die<br />

Jahre 2009–2013 steht ein Betrag von 973 Mio. Euro bereit.<br />

Die mit den reinen Nahverkehrsmitteln finanzierten Maßnahmen<br />

zur Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs<br />

(SPNV) dienen der Verbesserung und dem<br />

Ausbau innerhalb des Bestandsnetzes. Dies spiegelt sich<br />

auch in den Regelungen für Maßnahmen nach § 8<br />

Absatz 2 BSWAG wider, auf deren Basis die Mittel für<br />

den SPNV im Rahmen der Bundesfinanzierung der Bestandsnetzinvestitionen<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Zudem kommen insbesondere die Ersatzinvestitionen in<br />

das Bestandsnetz, aber auch Investitionen in Neu- und<br />

Ausbaumaßnahmen des Bedarfsplans in erheblichem<br />

Umfang dem Nahverkehr zugute. Damit wird die in § 8<br />

Absatz 2 BSWAG festgelegte Quote von 20 Prozent nach<br />

Berechnung des EBA übererfüllt.<br />

Die im Januar 2009 abgeschlossene LuFV wird ab dem<br />

Jahr 2009 namentlich die für den SPNV maßgebliche Anlage<br />

8.7 zur LuFV, die Regelungen aus der bisherigen<br />

Sammelfinanzierungsvereinbarung (SV) Nr. 5 weitestgehend<br />

fortführen und wird insofern die Kontinuität im<br />

Investitionsgeschehen auch im Bereich des SPNV garantieren.<br />

So werden weiterhin die gleichen Mittel ausschließlich<br />

für Nahverkehrsmaßnahmen den Ländern zur<br />

Verfügung stehen, damit sie mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

(EIU) des Bundes abstimmen können,<br />

welche Maßnahmen realisiert werden sollen. Die EIU<br />

sind gehalten, diese Maßnahmen zügig zu realisieren und<br />

in den „Ländergesprächen“ hierüber zu unterrichten.<br />

Die bisheriger Regelung gilt bis Ende 2008 für die Ausreichung<br />

von zinslosen Darlehen. Die ab 2009 in der<br />

LuFV ermöglichte ausschließliche Ausreichung von nicht<br />

rückzahlbaren Baukostenzuschüssen wird eine erhebliche<br />

Verbesserung darstellen. Sie wird bei den EIU nochmals<br />

den Anreiz zur Realisierung der Maßnahmen mit der<br />

Möglichkeit, einen attraktiveren Betrieb zu gewährleisten,<br />

erhöhen.<br />

B.2.5 Investive Altlast<br />

Der Bund leistete bis zum Jahr 2002 gemäß § 22 DBGrG<br />

und von 2003 bis 2009 auf Grundlage der „Gemeinsamen<br />

Erklärung der Bundesrepublik Deutschland, der Länder/<br />

Freistaaten Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der<br />

DB Netz AG und der DB Station&Service AG zum weiteren<br />

Abbau der investiven Altlast im Bereich des ehemaligen<br />

Sondervermögens Deutsche Reichsbahn ab dem<br />

Jahr 2003“ vom 20. März 2002 einen Beitrag zum Abbau<br />

u. a. der wirtschaftlichen (investiven) Altlast im Bereich<br />

des ehemaligen Sondervermögens Deutsche Reichsbahn.<br />

Zur Angleichung des Schienennetzes des Bundes im Bereich<br />

des ehemaligen Sondervermögens Deutsche Reichsbahn<br />

an den Ausbaustand, die technische Ausstattung und

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