Deutscher Bundestag Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/4980<br />
schaftspflegerische Begleitmaßnahmen – im Rahmen der<br />
gesetzlichen Regelungen – Bestandteil der Investitionen.<br />
Bei Neubaumaßnahmen liegen die Investitionen für Maßnahmen<br />
des Lärmschutzes und der Landschaftspflege in<br />
der Regel zwischen 0,5 und 1 Mio. Euro/km; punktuell<br />
können diese Werte auch weitaus höher liegen.<br />
B.2.3 Bestandsnetz<br />
Auf der Grundlage des § 11 BSWAG (Ersatzinvestitionen)<br />
stellt der Bund bedarfsgerecht Mittel bereit, um die<br />
Leistungsfähigkeit im bestehenden Schienennetz zu erhalten<br />
(kein Substanzverzehr) und zu verbessern sowie<br />
die Wirtschaftlichkeit zu steigern. Die Investitionen in<br />
das bestehende Schienennetz umfassen sowohl den reinen<br />
Ersatz von Anlagen als auch Modernisierungs- und angemessene<br />
Erweiterungsmaßnahmen. Erhaltung und Modernisierung<br />
des Bestandsnetzes stellen den wichtigsten<br />
Investitionsschwerpunkt dar. Der Bund stellt hierfür Mittel<br />
in Höhe von 2,5 Mrd. Euro pro Jahr zur Verfügung.<br />
Zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen in das bestehende<br />
Netz haben der Bund und die EIU des Bundes mit<br />
Wirkung zum 1. Januar 2009 eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung<br />
(LuFV) abgeschlossen. In dieser<br />
wird die bisherige „Input“-Kontrolle (Antrags- und Verwendungsprüfung<br />
für die von den EIU auf der Grundlage<br />
von Finanzierungsvereinbarungen beantragten Maßnahmen)<br />
durch eine „Output“-Kontrolle (Einhaltung einer<br />
vereinbarten Netzqualität im Bestandsnetz) ersetzt.<br />
Die EIU haben sich in der LuFV als Gegenleistung für<br />
den jährlichen Infrastrukturbeitrag des Bundes in Höhe<br />
von 2,5 Mrd. Euro sanktionsbewehrt zur Einhaltung der<br />
vereinbarten Netzqualität sowie zur Leistung eines bestimmten<br />
Ersatzinvestitionsvolumens, eines Eigenbetrages<br />
für Bestandsnetzinvestitionen und eines bestimmten<br />
Instandhaltungsbeitrages verpflichtet. Im von den EIU<br />
jährlich vorzulegenden Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht<br />
(IZB) haben diese nachzuweisen, dass<br />
die Jahreszielstellungen für die sanktionsbewehrten Qualitätskennzahlen<br />
und die Verpflichtungen zum Nachweis<br />
des Mindestersatzinvestitionsvolumens und zum Mindestinstandhaltungsvolumen<br />
sowie zur Eigenfinanzierung<br />
von Bestandsnetzinvestitionen vollständig erfüllt wurden.<br />
Im Gegenzug erhalten die EIU Planungs- und Investitionssicherheit<br />
über einen längerfristigen Zeitraum durch<br />
die fünfjährige Laufzeit der LuFV und können selbst über<br />
ihre Investitionstätigkeiten und -schwerpunkte im Bestandsnetz<br />
entscheiden. Die Steuerungsmöglichkeiten des<br />
Bundes sind begrenzt auf die Einhaltung der vereinbarten<br />
Ziele für das Gesamtnetz.<br />
Auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA)<br />
(www.eba.bund.de > Fachthemen > LuFV) sind Informationen<br />
zur LuFV und zum IZB sowie eine erste Visualisierungsversion<br />
zu den Qualitätskennzahlen „Theoretischer<br />
Fahrzeitverlust“ und „Zustandskategorien Brücken<br />
und Tunnel“ abrufbar.<br />
B.2.4 Nahverkehr<br />
Für Investitionen in reine Nahverkehrsmaßnahmen stellte<br />
der Bund in den Jahren 1995–2008 auf der Grundlage des<br />
§ 8 Absatz 2 BSWAG einen Betrag von 2,8 Mrd. Euro<br />
zur Verbesserung des Nahverkehrs zur Verfügung. Für die<br />
Jahre 2009–2013 steht ein Betrag von 973 Mio. Euro bereit.<br />
Die mit den reinen Nahverkehrsmitteln finanzierten Maßnahmen<br />
zur Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs<br />
(SPNV) dienen der Verbesserung und dem<br />
Ausbau innerhalb des Bestandsnetzes. Dies spiegelt sich<br />
auch in den Regelungen für Maßnahmen nach § 8<br />
Absatz 2 BSWAG wider, auf deren Basis die Mittel für<br />
den SPNV im Rahmen der Bundesfinanzierung der Bestandsnetzinvestitionen<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
Zudem kommen insbesondere die Ersatzinvestitionen in<br />
das Bestandsnetz, aber auch Investitionen in Neu- und<br />
Ausbaumaßnahmen des Bedarfsplans in erheblichem<br />
Umfang dem Nahverkehr zugute. Damit wird die in § 8<br />
Absatz 2 BSWAG festgelegte Quote von 20 Prozent nach<br />
Berechnung des EBA übererfüllt.<br />
Die im Januar 2009 abgeschlossene LuFV wird ab dem<br />
Jahr 2009 namentlich die für den SPNV maßgebliche Anlage<br />
8.7 zur LuFV, die Regelungen aus der bisherigen<br />
Sammelfinanzierungsvereinbarung (SV) Nr. 5 weitestgehend<br />
fortführen und wird insofern die Kontinuität im<br />
Investitionsgeschehen auch im Bereich des SPNV garantieren.<br />
So werden weiterhin die gleichen Mittel ausschließlich<br />
für Nahverkehrsmaßnahmen den Ländern zur<br />
Verfügung stehen, damit sie mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
(EIU) des Bundes abstimmen können,<br />
welche Maßnahmen realisiert werden sollen. Die EIU<br />
sind gehalten, diese Maßnahmen zügig zu realisieren und<br />
in den „Ländergesprächen“ hierüber zu unterrichten.<br />
Die bisheriger Regelung gilt bis Ende 2008 für die Ausreichung<br />
von zinslosen Darlehen. Die ab 2009 in der<br />
LuFV ermöglichte ausschließliche Ausreichung von nicht<br />
rückzahlbaren Baukostenzuschüssen wird eine erhebliche<br />
Verbesserung darstellen. Sie wird bei den EIU nochmals<br />
den Anreiz zur Realisierung der Maßnahmen mit der<br />
Möglichkeit, einen attraktiveren Betrieb zu gewährleisten,<br />
erhöhen.<br />
B.2.5 Investive Altlast<br />
Der Bund leistete bis zum Jahr 2002 gemäß § 22 DBGrG<br />
und von 2003 bis 2009 auf Grundlage der „Gemeinsamen<br />
Erklärung der Bundesrepublik Deutschland, der Länder/<br />
Freistaaten Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der<br />
DB Netz AG und der DB Station&Service AG zum weiteren<br />
Abbau der investiven Altlast im Bereich des ehemaligen<br />
Sondervermögens Deutsche Reichsbahn ab dem<br />
Jahr 2003“ vom 20. März 2002 einen Beitrag zum Abbau<br />
u. a. der wirtschaftlichen (investiven) Altlast im Bereich<br />
des ehemaligen Sondervermögens Deutsche Reichsbahn.<br />
Zur Angleichung des Schienennetzes des Bundes im Bereich<br />
des ehemaligen Sondervermögens Deutsche Reichsbahn<br />
an den Ausbaustand, die technische Ausstattung und