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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 17/4980 – 24 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />

ist die beschleunigte Realisierung ausgewählter Projekte<br />

im Bereich der Bundesverkehrswege, die überregional<br />

wirksam sind. Der Zugang zum Transeuropäischen Verkehrsnetz<br />

und damit die strukturellen Standortbedingungen<br />

sollen deutlich verbessert, infrastrukturelle Verkehrsengpässe<br />

für die wirtschaftliche Entwicklung abgebaut<br />

und eine verbesserte verkehrliche Erreichbarkeit realisiert<br />

werden. Die zu fördernden Projekte werden zwischen<br />

Bund und Ländern abgestimmt.<br />

Mit dem Operationellen Programm (OP) Verkehrsinfrastruktur<br />

EFRE Deutschland Ziel 1 (2000 bis 2006) wurden<br />

erstmals EU-Strukturfonds-Mittel in Deutschland für<br />

den Ausbau der Bundesverkehrswege verwendet. Zu den<br />

Ergebnissen der über diese sProgramm bis zum 31. Dezember<br />

2008 erfolgten EFRE-Förderung wird auf den<br />

Verkehrsinvestitionsbericht 2009 verwiesen.<br />

Mit der im Dezember 2007 erteilten Genehmigung des<br />

rund 2,3 Mrd. Euro umfassende OP Verkehr EFRE Bund<br />

2007 bis 2013 werden von der EU-Kommission aus dem<br />

EFRE 1,52 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, die bis zum<br />

31. Dezember 2015 in Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen<br />

und Bundeswasserstraßen investiert werden können.<br />

Das Programmgebiet umfasst die in Deutschland liegenden<br />

EU-Konvergenzregionen. Das sind die Länder bzw.<br />

Freistaaten Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Niedersachsen<br />

(nur Region Lüneburg), wobei die Regionen<br />

Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle als<br />

Phasing Out-Regionen von der EU nur eine Übergangsunterstützung<br />

erhalten.<br />

Die Ziele des Programms<br />

– Ausbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes und<br />

weiterer überregional bedeutsamer Verkehrsverbindungen,<br />

– Verbesserung der Anbindung an bedeutende Wirtschaftsstandorte,<br />

– Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundlichere<br />

Verkehrsträger und Effizienzverbesserungen<br />

sollen insbesondere der Verbesserung der überregionalen<br />

Verkehrsinfrastruktur als Voraussetzung einer nachhaltigen<br />

Regionalentwicklung im Programmgebiet dienen.<br />

B. Schienenwege der Eisenbahnen des<br />

Bundes<br />

B.1 Neuordnung des Eisenbahnwesens<br />

(Bahnreform 1. Januar 1994)<br />

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom<br />

20. Dezember 1993 und dem Gesetz zur Neuordnung des<br />

Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz, ENeuOG)<br />

vom 27. Dezember 1993 wurde das Verhältnis des Bundes<br />

zu seinen Eisenbahnen auf eine neue Grundlage gestellt;<br />

die staatlichen Aufgaben wurden von den unternehmerischen<br />

getrennt.<br />

Das Eigentum an den Schienenwegen und an den für den<br />

Bahnbetrieb notwendigen Anlagen wurde aufgrund der<br />

am 1. Januar 1994 in Kraft getretenen Bahnstrukturreform<br />

auf die DB AG und im Rahmen der zweiten Stufe<br />

der Bahnreform am 1. Januar 1999 auf die DB Netz AG<br />

und die DB Station & Service AG (Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

des Bundes, EIU) übertragen. Mit Wirkung<br />

vom 1. Juli 2001 ist die DB Energie GmbH als ein<br />

weiteres EIU hinzugetreten. Damit obliegen diesen EIU<br />

alle sich aus der Eigentümerfunktion ergebenden Rechte<br />

und Pflichten; im Mittelpunkt stehen dabei die Verantwortung<br />

als Bauherren für die Planung, Vergabe, Baudurchführung,<br />

Finanzierung und Abrechnung der Investitionen<br />

sowie die betriebsbereite Vorhaltung und die<br />

Instandhaltung der Schieneninfrastruktur.<br />

B.2 Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur<br />

B.2.1 Allgemeines<br />

Um dem Wohl der Allgemeinheit und den Verkehrsbedürfnissen<br />

gemäß Artikel 87e Absatz 4 GG Rechnung zu<br />

tragen, finanziert der Bund entsprechend § 8 BSWAG<br />

Neubau-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen in die Schienenwege<br />

der Eisenbahnen des Bundes, während die Kosten<br />

der Unterhaltung und Instandsetzung der Schienenwege<br />

von den Eisenbahnen des Bundes getragen werden.<br />

Über die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen<br />

(Neubau, Ausbau, Ersatzinvestitionen) werden nach § 9<br />

BSWAG Vereinbarungen zwischen dem Bund und den<br />

EIU geschlossen, in denen insbesondere der Umfang der<br />

vom Bund finanzierten Baumaßnahmen sowie deren Abfinanzierung<br />

festgelegt werden. Die Finanzierung der Bedarfsplanmaßnahmen<br />

(Neu- und Ausbau) sowie Ersatzinvestitionen<br />

in das bestehende Netz erfolgt derzeit<br />

überwiegend mit Baukostenzuschüssen (BKZ). Darüber<br />

hinaus leisten die EIU einen Beitrag zur Finanzierung der<br />

nicht zuwendungsfähigen Kosten. Hinzu treten finanzielle<br />

Mittel, die auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften<br />

(z. B. EKrG) gewährt werden und Zuschüsse<br />

Dritter.<br />

B.2.2 Neu- und Ausbaustrecken<br />

Der Realisierungsstand der Bedarfsplan-Projekte stellt<br />

sich wie folgt dar:<br />

– Bis zum Abschluss des Geschäftsjahres 2009 beliefen<br />

sich die Gesamtausgaben für die Schienenprojekte<br />

nach dem geltenden Bedarfsplan kumulativ auf<br />

38 877 Mio. Euro.<br />

– Die Gesamtausgaben für die Schienenprojekte nach<br />

dem geltenden Bedarfsplan im Geschäftsjahr 2009 beliefen<br />

sich auf 1 592 Mio. Euro.<br />

Schwerpunkte der Investitionstätigkeit im Jahr 2009 waren<br />

die NBS/ABS Karlsruhe–Basel, Nürnberg–Erfurt–<br />

Halle/Leipzig, Augsburg–München, Berlin–Frankfurt<br />

(Oder) und Hamburg–Lübeck.<br />

Für die Neu- und Ausbaumaßnahmen sind sowohl Lärmschutzmaßnahmen<br />

für die Lärmvorsorge als auch Land-

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