Deutscher Bundestag Unterrichtung
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Drucksache 17/4980 – 24 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />
ist die beschleunigte Realisierung ausgewählter Projekte<br />
im Bereich der Bundesverkehrswege, die überregional<br />
wirksam sind. Der Zugang zum Transeuropäischen Verkehrsnetz<br />
und damit die strukturellen Standortbedingungen<br />
sollen deutlich verbessert, infrastrukturelle Verkehrsengpässe<br />
für die wirtschaftliche Entwicklung abgebaut<br />
und eine verbesserte verkehrliche Erreichbarkeit realisiert<br />
werden. Die zu fördernden Projekte werden zwischen<br />
Bund und Ländern abgestimmt.<br />
Mit dem Operationellen Programm (OP) Verkehrsinfrastruktur<br />
EFRE Deutschland Ziel 1 (2000 bis 2006) wurden<br />
erstmals EU-Strukturfonds-Mittel in Deutschland für<br />
den Ausbau der Bundesverkehrswege verwendet. Zu den<br />
Ergebnissen der über diese sProgramm bis zum 31. Dezember<br />
2008 erfolgten EFRE-Förderung wird auf den<br />
Verkehrsinvestitionsbericht 2009 verwiesen.<br />
Mit der im Dezember 2007 erteilten Genehmigung des<br />
rund 2,3 Mrd. Euro umfassende OP Verkehr EFRE Bund<br />
2007 bis 2013 werden von der EU-Kommission aus dem<br />
EFRE 1,52 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, die bis zum<br />
31. Dezember 2015 in Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen<br />
und Bundeswasserstraßen investiert werden können.<br />
Das Programmgebiet umfasst die in Deutschland liegenden<br />
EU-Konvergenzregionen. Das sind die Länder bzw.<br />
Freistaaten Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Niedersachsen<br />
(nur Region Lüneburg), wobei die Regionen<br />
Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle als<br />
Phasing Out-Regionen von der EU nur eine Übergangsunterstützung<br />
erhalten.<br />
Die Ziele des Programms<br />
– Ausbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes und<br />
weiterer überregional bedeutsamer Verkehrsverbindungen,<br />
– Verbesserung der Anbindung an bedeutende Wirtschaftsstandorte,<br />
– Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundlichere<br />
Verkehrsträger und Effizienzverbesserungen<br />
sollen insbesondere der Verbesserung der überregionalen<br />
Verkehrsinfrastruktur als Voraussetzung einer nachhaltigen<br />
Regionalentwicklung im Programmgebiet dienen.<br />
B. Schienenwege der Eisenbahnen des<br />
Bundes<br />
B.1 Neuordnung des Eisenbahnwesens<br />
(Bahnreform 1. Januar 1994)<br />
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom<br />
20. Dezember 1993 und dem Gesetz zur Neuordnung des<br />
Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz, ENeuOG)<br />
vom 27. Dezember 1993 wurde das Verhältnis des Bundes<br />
zu seinen Eisenbahnen auf eine neue Grundlage gestellt;<br />
die staatlichen Aufgaben wurden von den unternehmerischen<br />
getrennt.<br />
Das Eigentum an den Schienenwegen und an den für den<br />
Bahnbetrieb notwendigen Anlagen wurde aufgrund der<br />
am 1. Januar 1994 in Kraft getretenen Bahnstrukturreform<br />
auf die DB AG und im Rahmen der zweiten Stufe<br />
der Bahnreform am 1. Januar 1999 auf die DB Netz AG<br />
und die DB Station & Service AG (Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
des Bundes, EIU) übertragen. Mit Wirkung<br />
vom 1. Juli 2001 ist die DB Energie GmbH als ein<br />
weiteres EIU hinzugetreten. Damit obliegen diesen EIU<br />
alle sich aus der Eigentümerfunktion ergebenden Rechte<br />
und Pflichten; im Mittelpunkt stehen dabei die Verantwortung<br />
als Bauherren für die Planung, Vergabe, Baudurchführung,<br />
Finanzierung und Abrechnung der Investitionen<br />
sowie die betriebsbereite Vorhaltung und die<br />
Instandhaltung der Schieneninfrastruktur.<br />
B.2 Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur<br />
B.2.1 Allgemeines<br />
Um dem Wohl der Allgemeinheit und den Verkehrsbedürfnissen<br />
gemäß Artikel 87e Absatz 4 GG Rechnung zu<br />
tragen, finanziert der Bund entsprechend § 8 BSWAG<br />
Neubau-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen in die Schienenwege<br />
der Eisenbahnen des Bundes, während die Kosten<br />
der Unterhaltung und Instandsetzung der Schienenwege<br />
von den Eisenbahnen des Bundes getragen werden.<br />
Über die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen<br />
(Neubau, Ausbau, Ersatzinvestitionen) werden nach § 9<br />
BSWAG Vereinbarungen zwischen dem Bund und den<br />
EIU geschlossen, in denen insbesondere der Umfang der<br />
vom Bund finanzierten Baumaßnahmen sowie deren Abfinanzierung<br />
festgelegt werden. Die Finanzierung der Bedarfsplanmaßnahmen<br />
(Neu- und Ausbau) sowie Ersatzinvestitionen<br />
in das bestehende Netz erfolgt derzeit<br />
überwiegend mit Baukostenzuschüssen (BKZ). Darüber<br />
hinaus leisten die EIU einen Beitrag zur Finanzierung der<br />
nicht zuwendungsfähigen Kosten. Hinzu treten finanzielle<br />
Mittel, die auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften<br />
(z. B. EKrG) gewährt werden und Zuschüsse<br />
Dritter.<br />
B.2.2 Neu- und Ausbaustrecken<br />
Der Realisierungsstand der Bedarfsplan-Projekte stellt<br />
sich wie folgt dar:<br />
– Bis zum Abschluss des Geschäftsjahres 2009 beliefen<br />
sich die Gesamtausgaben für die Schienenprojekte<br />
nach dem geltenden Bedarfsplan kumulativ auf<br />
38 877 Mio. Euro.<br />
– Die Gesamtausgaben für die Schienenprojekte nach<br />
dem geltenden Bedarfsplan im Geschäftsjahr 2009 beliefen<br />
sich auf 1 592 Mio. Euro.<br />
Schwerpunkte der Investitionstätigkeit im Jahr 2009 waren<br />
die NBS/ABS Karlsruhe–Basel, Nürnberg–Erfurt–<br />
Halle/Leipzig, Augsburg–München, Berlin–Frankfurt<br />
(Oder) und Hamburg–Lübeck.<br />
Für die Neu- und Ausbaumaßnahmen sind sowohl Lärmschutzmaßnahmen<br />
für die Lärmvorsorge als auch Land-