Deutscher Bundestag Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/4980<br />
Im Jahr 2009 wurden aus den Mitteln der Konjunkturpakete<br />
ausgegeben:<br />
Bereich<br />
KP I<br />
(Mio. €)<br />
KP II<br />
(Mio. €)<br />
Schienenwege der Eisenbahnen<br />
des Bundes<br />
111 48<br />
Bundesfernstraßen 592 310<br />
Bundeswasserstraßen 240 34<br />
Kombinierter Verkehr – 0,05<br />
Insgesamt 944 392<br />
Die ursprünglich für das Jahr 2009 veranschlagten Ziele<br />
für die Umsetzung der Mittel aus den Konjunkturpaketen<br />
wurden nicht vollständig erreicht. Die ausschlaggebenden<br />
Gründe hierfür sind:<br />
– Trotz vorhandener baureifer Projekte benötigt die Realisierung<br />
der Vorhaben einen Vorlauf, insbesondere<br />
für die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen.<br />
– Widrige Witterungsverhältnisse Anfang des Jahres<br />
2009 führten zu Verzögerungen im Bauablauf bei vielen<br />
Maßnahmen.<br />
– Das Konjunkturpaket II wurde erst am 6. März 2009<br />
vom Parlament verabschiedet, so dass effektiv weniger<br />
als 10 Monate zur Umsetzung zur Verfügung standen.<br />
Im Verlauf des Jahres 2010 sind die Mittelbindung und<br />
der Mittelabfluss kontinuierlich gestiegen, so dass eine<br />
vollständigen Inanspruchnahme der Mittel aus dem KP I<br />
bis Ende 2010 bei den Bereichen Straße und Wasserstraße<br />
erzielt wurde. Nicht bis zum Jahresende 2010 für<br />
Investitionen in die Schiene verausgabte Mittel i.H.v.<br />
140 Mio. Euro konnten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium<br />
der Finanzen ins Jahr 2011 übertragen<br />
werden. Nach gegenwärtigem Stand ist davon auszugehen,<br />
dass die Mittel aus dem KP II bis Ende 2011 vollständig<br />
abfließen werden.<br />
A.3.6 Finanzierungsprogramme der EU<br />
Gemeinschaftszuschüsse für Transeuropäische Netze<br />
(TEN-Mittel)<br />
Die Gewährung von Zuschüssen aus der TEN-Haushaltslinie<br />
für Vorhaben zur Realisierung der Ziele und Netze<br />
gemäß der TEN-Leitlinie wird in der TEN-Zuschussverordnung<br />
geregelt. Die Bezuschussung erfolgt nur aufgrund<br />
jeweils einzelner Anträge nach Maßgabe der zur<br />
Verfügung stehenden Mittel. Eine Reservierung für bestimmte<br />
in den TEN-Leitlinien benannte Projekte gibt es<br />
nicht. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass Fördermittel<br />
von der EU-Kommission nur gewährt werden, wenn<br />
die nationale Kofinanzierung, die im Fall von TEN-Mitteln<br />
bis zu 90 Prozent und mehr beträgt, sichergestellt ist.<br />
Grundlage für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen<br />
für Transeuropäische Netze für die neue Förder-<br />
periode 2007–2013 ist die Verordnung (EG) Nr. 680/2007<br />
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni<br />
2007. Dabei wird der Großteil der Fördermittel über das<br />
Mehrjahresprogramm (Multi-Annual Program – MAP)<br />
abgewickelt. Vorrangig werden über das MAP Schienenprojekte<br />
gefördert. Darüber hinaus werden voraussichtlich<br />
jährlich Aufrufe durch die Europäische Kommission<br />
zur jährlichen Antragstellung auf Förderung von Projekten<br />
erfolgen. Über die Jahresprogramme können dann<br />
auch Projekte von Verkehrsträgern gefördert werden, die<br />
im Rahmen des MAP nicht zum Zuge kommen.<br />
Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für<br />
Regionale Entwicklung (EFRE)<br />
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung gehört<br />
zu den vier Strukturfonds der Europäischen Union (EU).<br />
Gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds und dem<br />
Kohäsionsfonds soll er dazu beitragen, die wirtschaftlichen,<br />
sozialen und territorialen Ungleichheiten innerhalb<br />
der Europäischen Union zu verringern. Ursachen für<br />
diese Unterschiede liegen beispielsweise in Entwicklungsrückständen<br />
von Mitgliedstaaten und Regionen, im<br />
Umfang der wirtschaftlichen und sozialen Umstrukturierung<br />
sowie der Alterung der Bevölkerung.<br />
Die EU versucht über diese Strukturfonds den Ausgleich<br />
der regionalen Ungleichgewichte in der EU zu erreichen.<br />
Dabei sind verschiedene Ziele definiert:<br />
Priorität der Fonds stellt das Ziel „Konvergenz“ (Ziel 1)<br />
dar. Weitere Ziele sind „Regionale Wettbewerbsfähigkeit<br />
und Beschäftigung“ (Ziel 2) sowie „Europäische territoriale<br />
Zusammenarbeit“ (Ziel 3). Im Rahmen des Ziels<br />
„Konvergenz“ (Förderperiode 2007–2013) bzw. „Ziel 1“<br />
(Förderperiode 2000–2006) werden Regionen gefördert,<br />
deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner kleiner<br />
als 75 Prozent des EU-Durchschnitts ist. Diese liegen vor<br />
allem in den neuen Mitgliedstaaten. Es werden jedoch<br />
auch Regionen, deren Pro-Kopf-BIP weniger als 75 Prozent<br />
des EU-15-Durchschnitts (Anzahl der EU-Staaten<br />
vor der Osterweiterung 2004) beträgt, in einer Übergangsphase<br />
(Phasing Out) bis 2013 in die Förderung des<br />
Konvergenzziels einbezogen.<br />
Das EFRE-Bundesprogramm Verkehrsinfrastruktur ist<br />
ein thematisches Programm, das aus dem Europäische<br />
Fonds für regionale Entwicklung finanziert wird. Das<br />
Programm fördert Investitionen im Bereich der Bundesverkehrswege,<br />
die im deutschen Konvergenz- bzw. Ziel<br />
1-Gebiet liegen. Die nationale Kofinanzierung des Programms<br />
kommt hauptsächlich aus dem Investitionshaushalt<br />
des BMVBS, ergänzt durch Investitionen der Länder<br />
und des privaten Sektors. Die EFRE-Förderung einzelner<br />
Projekte erfolgt auf der Grundlage von Projektanträgen,<br />
die bei Projekten mit Gesamtkosten ab 50 Mio. Euro zuvor<br />
einer Projektgenehmigung durch die Europäische<br />
Kommission bedürfen. Die Mittel des Programms werden<br />
in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.<br />
Das EFRE-Bundesprogramm Verkehrsinfrastruktur soll<br />
dazu beitragen, die Anstrengungen der Bundesländer für<br />
wirtschaftliches Wachstum zu unterstützen. Ansatzpunkt