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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/4980<br />

Im Jahr 2009 wurden aus den Mitteln der Konjunkturpakete<br />

ausgegeben:<br />

Bereich<br />

KP I<br />

(Mio. €)<br />

KP II<br />

(Mio. €)<br />

Schienenwege der Eisenbahnen<br />

des Bundes<br />

111 48<br />

Bundesfernstraßen 592 310<br />

Bundeswasserstraßen 240 34<br />

Kombinierter Verkehr – 0,05<br />

Insgesamt 944 392<br />

Die ursprünglich für das Jahr 2009 veranschlagten Ziele<br />

für die Umsetzung der Mittel aus den Konjunkturpaketen<br />

wurden nicht vollständig erreicht. Die ausschlaggebenden<br />

Gründe hierfür sind:<br />

– Trotz vorhandener baureifer Projekte benötigt die Realisierung<br />

der Vorhaben einen Vorlauf, insbesondere<br />

für die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen.<br />

– Widrige Witterungsverhältnisse Anfang des Jahres<br />

2009 führten zu Verzögerungen im Bauablauf bei vielen<br />

Maßnahmen.<br />

– Das Konjunkturpaket II wurde erst am 6. März 2009<br />

vom Parlament verabschiedet, so dass effektiv weniger<br />

als 10 Monate zur Umsetzung zur Verfügung standen.<br />

Im Verlauf des Jahres 2010 sind die Mittelbindung und<br />

der Mittelabfluss kontinuierlich gestiegen, so dass eine<br />

vollständigen Inanspruchnahme der Mittel aus dem KP I<br />

bis Ende 2010 bei den Bereichen Straße und Wasserstraße<br />

erzielt wurde. Nicht bis zum Jahresende 2010 für<br />

Investitionen in die Schiene verausgabte Mittel i.H.v.<br />

140 Mio. Euro konnten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium<br />

der Finanzen ins Jahr 2011 übertragen<br />

werden. Nach gegenwärtigem Stand ist davon auszugehen,<br />

dass die Mittel aus dem KP II bis Ende 2011 vollständig<br />

abfließen werden.<br />

A.3.6 Finanzierungsprogramme der EU<br />

Gemeinschaftszuschüsse für Transeuropäische Netze<br />

(TEN-Mittel)<br />

Die Gewährung von Zuschüssen aus der TEN-Haushaltslinie<br />

für Vorhaben zur Realisierung der Ziele und Netze<br />

gemäß der TEN-Leitlinie wird in der TEN-Zuschussverordnung<br />

geregelt. Die Bezuschussung erfolgt nur aufgrund<br />

jeweils einzelner Anträge nach Maßgabe der zur<br />

Verfügung stehenden Mittel. Eine Reservierung für bestimmte<br />

in den TEN-Leitlinien benannte Projekte gibt es<br />

nicht. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass Fördermittel<br />

von der EU-Kommission nur gewährt werden, wenn<br />

die nationale Kofinanzierung, die im Fall von TEN-Mitteln<br />

bis zu 90 Prozent und mehr beträgt, sichergestellt ist.<br />

Grundlage für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen<br />

für Transeuropäische Netze für die neue Förder-<br />

periode 2007–2013 ist die Verordnung (EG) Nr. 680/2007<br />

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni<br />

2007. Dabei wird der Großteil der Fördermittel über das<br />

Mehrjahresprogramm (Multi-Annual Program – MAP)<br />

abgewickelt. Vorrangig werden über das MAP Schienenprojekte<br />

gefördert. Darüber hinaus werden voraussichtlich<br />

jährlich Aufrufe durch die Europäische Kommission<br />

zur jährlichen Antragstellung auf Förderung von Projekten<br />

erfolgen. Über die Jahresprogramme können dann<br />

auch Projekte von Verkehrsträgern gefördert werden, die<br />

im Rahmen des MAP nicht zum Zuge kommen.<br />

Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für<br />

Regionale Entwicklung (EFRE)<br />

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung gehört<br />

zu den vier Strukturfonds der Europäischen Union (EU).<br />

Gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds und dem<br />

Kohäsionsfonds soll er dazu beitragen, die wirtschaftlichen,<br />

sozialen und territorialen Ungleichheiten innerhalb<br />

der Europäischen Union zu verringern. Ursachen für<br />

diese Unterschiede liegen beispielsweise in Entwicklungsrückständen<br />

von Mitgliedstaaten und Regionen, im<br />

Umfang der wirtschaftlichen und sozialen Umstrukturierung<br />

sowie der Alterung der Bevölkerung.<br />

Die EU versucht über diese Strukturfonds den Ausgleich<br />

der regionalen Ungleichgewichte in der EU zu erreichen.<br />

Dabei sind verschiedene Ziele definiert:<br />

Priorität der Fonds stellt das Ziel „Konvergenz“ (Ziel 1)<br />

dar. Weitere Ziele sind „Regionale Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Beschäftigung“ (Ziel 2) sowie „Europäische territoriale<br />

Zusammenarbeit“ (Ziel 3). Im Rahmen des Ziels<br />

„Konvergenz“ (Förderperiode 2007–2013) bzw. „Ziel 1“<br />

(Förderperiode 2000–2006) werden Regionen gefördert,<br />

deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner kleiner<br />

als 75 Prozent des EU-Durchschnitts ist. Diese liegen vor<br />

allem in den neuen Mitgliedstaaten. Es werden jedoch<br />

auch Regionen, deren Pro-Kopf-BIP weniger als 75 Prozent<br />

des EU-15-Durchschnitts (Anzahl der EU-Staaten<br />

vor der Osterweiterung 2004) beträgt, in einer Übergangsphase<br />

(Phasing Out) bis 2013 in die Förderung des<br />

Konvergenzziels einbezogen.<br />

Das EFRE-Bundesprogramm Verkehrsinfrastruktur ist<br />

ein thematisches Programm, das aus dem Europäische<br />

Fonds für regionale Entwicklung finanziert wird. Das<br />

Programm fördert Investitionen im Bereich der Bundesverkehrswege,<br />

die im deutschen Konvergenz- bzw. Ziel<br />

1-Gebiet liegen. Die nationale Kofinanzierung des Programms<br />

kommt hauptsächlich aus dem Investitionshaushalt<br />

des BMVBS, ergänzt durch Investitionen der Länder<br />

und des privaten Sektors. Die EFRE-Förderung einzelner<br />

Projekte erfolgt auf der Grundlage von Projektanträgen,<br />

die bei Projekten mit Gesamtkosten ab 50 Mio. Euro zuvor<br />

einer Projektgenehmigung durch die Europäische<br />

Kommission bedürfen. Die Mittel des Programms werden<br />

in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.<br />

Das EFRE-Bundesprogramm Verkehrsinfrastruktur soll<br />

dazu beitragen, die Anstrengungen der Bundesländer für<br />

wirtschaftliches Wachstum zu unterstützen. Ansatzpunkt

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