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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 211 – Drucksache 17/4980<br />

wichtiger und notwendiger Beitrag zur Bewältigung der<br />

steigenden Verkehrsbelastung.<br />

C.9 Umweltschutz<br />

C.9.1 Lärmschutz<br />

Im Jahr 2009 wurden für den Lärmschutz beim Neu- und<br />

Ausbau von Bundesfernstraßen (Lärmvorsorge) rund<br />

133 Mio. Euro und für den Lärmschutz an bestehenden<br />

Bundesfernstraßen (Lärmsanierung) weitere rund 43 Mio.<br />

Euro ausgegeben. Mit diesen Ausgaben von insgesamt<br />

rund 176 Mio. Euro betragen die Aufwendungen für den<br />

Lärmschutz seit 1978 rund 4,5 Mrd. Euro.<br />

Im Berichtsjahr wurden rund 42 km Lärmschutzwälle<br />

einschließlich Steilwälle und rund 56 km Lärmschutzwände<br />

errichtet sowie rund 10 000 m² Lärmschutzfenster<br />

eingebaut. Damit wurden beim Bau von Lärmschutzeinrichtungen<br />

an Bundesfernstraßen seit 1978 bis Ende des<br />

Berichtsjahres folgende Leistungen erzielt:<br />

– Lärmschutzwälle und Steilwälle: 1 170 km,<br />

– Lärmschutzwände: 2 246 km,<br />

– Fläche der Lärmschutzfenster: 902 000 m2. Weitere Angaben über die Kosten und Längen der Lärmschutzeinrichtungen<br />

enthält die vom Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebene<br />

„Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2009“.<br />

Das BMVBS hat 2009 das erste Nationale Verkehrslärmschutzpaket<br />

(NVP I) fortgeschrieben. Im NVP II werden<br />

unter anderem konkretere Lärmminderungsziele angegeben.<br />

Die dort ebenfalls genannte und bis spätestens 2011<br />

umzusetzende Absenkung der Auslösewerte für Lärmsanierungsmaßnahmen<br />

an Bundesfernstraßen in der Baulast<br />

des Bundes um 3 dB(A) konnte bereits im Haushaltsjahr<br />

2010 realisiert werden. Dadurch können vom Lärm<br />

an bestehenden Bundesfernstraßen Betroffene eher in den<br />

Genuss von Schutzmaßnahmen gelangen. Darüber hinaus<br />

können auch mehr Lärmbetroffene als bislang geschützt<br />

werden.<br />

C.9.2 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Durch frühzeitige Beachtung europäischer und nationaler<br />

umweltrechtlicher Regelungen setzt der Straßenbau die<br />

Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege<br />

mit gezielten umweltbezogenen Maßnahmen bei<br />

Bau, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen<br />

um. Unter Berücksichtigung der sich auch aus der aktuellen<br />

Rechtsprechung zum Natur- und Artenschutz ergebenden<br />

erhöhten Anforderungen gehörten zu den Straßenbauleistungen<br />

2009 somit auch Aufwendungen zum<br />

Umweltschutz im Zuge des Bundesfernstraßenbaus. Beeinträchtigungen<br />

wertvoller Lebensräume und faunistischer<br />

Wanderkorridore wurden vorrangig durch Trassenführungen<br />

außerhalb von Schutzgebieten vermieden.<br />

Gezielte Schutzmaßnahmen bei einer umweltschonenden<br />

Bauausführung gewährleisten den Bestandsschutz wertvoller<br />

Vegetationsbestände und Tierlebensräume. Zum<br />

Schutz vor erheblichen Beeinträchtigungen von Grundwasser,<br />

Trinkwasserschutzgebieten und Oberflächenge-<br />

wässern durch Straßenabwässer wurden bautechnische<br />

Maßnahmen zum Gewässerschutz ergriffen. Zur Minimierung<br />

straßenbaubedingter Zerschneidungswirkungen<br />

und Gewährleistung der vorhandenen Lebensraumverbundsysteme<br />

tragen ausreichend bemessene Talbrücken<br />

und artgerecht gestaltete Tierquerungshilfen mit entsprechenden<br />

Leit- und Sperreinrichtungen bei. Leitpflanzungen<br />

und Überflughilfen sollen eine Kollisionsgefahr für<br />

Vögel und Fledermäuse im Straßenbereich beheben. Das<br />

Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in<br />

Deutschland vom 2. März 2009 („Konjunkturpaket II“)<br />

sieht erstmals die Möglichkeit vor, Zerschneidungen von<br />

Lebensräumen an bestehenden Bundesfernstraßen durch<br />

Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen,<br />

wie die Anlage von Tierquerungshilfen, zu finanzieren.<br />

Zur Kompensation unvermeidbarer straßenbaubedingter<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft wurden strukturarme<br />

Kulturlandschaften durch die Entwicklung von vielfältigen,<br />

artenreichen Offenlandbiotopen und natürlichen<br />

Waldlebensräumen ökologisch aufgewertet und dabei<br />

neue Lebensraumverbundsysteme entwickelt. Nicht mehr<br />

benötigte Verkehrsflächen wurden im Hinblick auf eine<br />

ressourcenschonende Straßenplanung entsiegelt und einer<br />

extensiven, umweltschonenden Nutzung zugeführt. Vorbelastete,<br />

verbaute Still- und Fließgewässer wurden renaturiert,<br />

angrenzende Uferrandzonen zur Unterstützung<br />

des Auenverbundes aus einer intensiven umweltbelastenden<br />

Nutzung herausgenommen und Ufergehölzsäume,<br />

Staudenfluren, Nass- und Feuchtwiesen neu angelegt. Zu<br />

den Straßenbauleistungen 2009 gehören ebenfalls Aufwendungen<br />

für eine landschaftsgerechte Straßenbepflanzung<br />

und Einbindung der Straße in die Landschaft. Darüber<br />

hinaus sind in den Leistungen auch die Ausgaben für<br />

eine ökologisch orientierte Grünpflege mit gezielten Entwicklungs-,<br />

Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen zur<br />

Gewährleistung der ökologischen Funktionen der ausgeführten<br />

landschaftspflegerischen Maßnahmen enthalten.<br />

C.10 Beseitigung von Bahnübergängen im<br />

Zuge von Bundesstraßen<br />

Das Eisenbahnkreuzungsgesetz schreibt vor, aus Gründen<br />

der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs neue Kreuzungen<br />

von Eisenbahnen und Straßen nicht mehr höhengleich,<br />

sondern als Überführungen herzustellen. Konsequenterweise<br />

enthält das Eisenbahnkreuzungsgesetz die<br />

Verpflichtung der Kreuzungsbeteiligten, vorhandene höhengleiche<br />

Kreuzungen zu beseitigen, baulich anzupassen<br />

oder durch den Bau von Überführungen oder sonstige<br />

technische Maßnahmen zu ändern, soweit es die Sicherheit<br />

oder die Abwicklung des Verkehrs erfordert.<br />

Für den Bau (einschließlich Grunderwerbskosten) der im<br />

Berichtsjahr für den Verkehr freigegebenen und im Bau<br />

befindlichen Maßnahmen im Zuge von Bundesstraßen<br />

einschließlich der zugehörigen Um- und Ausbaumaßnahmen<br />

wurden Kosten von insgesamt 80,8 Mio. Euro mit<br />

einem Bundesanteil von insgesamt 46,4 Mio. Euro veranschlagt.<br />

Für Bahnübergangsbeseitigungen sowie für andere<br />

technische Sicherungen wurden im Berichtsjahr vom<br />

Bund als Baulastträger aus dem Straßenbauhaushalt (Kapitel<br />

1210) 5 Mio. Euro verausgabt.

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