Deutscher Bundestag Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 211 – Drucksache 17/4980<br />
wichtiger und notwendiger Beitrag zur Bewältigung der<br />
steigenden Verkehrsbelastung.<br />
C.9 Umweltschutz<br />
C.9.1 Lärmschutz<br />
Im Jahr 2009 wurden für den Lärmschutz beim Neu- und<br />
Ausbau von Bundesfernstraßen (Lärmvorsorge) rund<br />
133 Mio. Euro und für den Lärmschutz an bestehenden<br />
Bundesfernstraßen (Lärmsanierung) weitere rund 43 Mio.<br />
Euro ausgegeben. Mit diesen Ausgaben von insgesamt<br />
rund 176 Mio. Euro betragen die Aufwendungen für den<br />
Lärmschutz seit 1978 rund 4,5 Mrd. Euro.<br />
Im Berichtsjahr wurden rund 42 km Lärmschutzwälle<br />
einschließlich Steilwälle und rund 56 km Lärmschutzwände<br />
errichtet sowie rund 10 000 m² Lärmschutzfenster<br />
eingebaut. Damit wurden beim Bau von Lärmschutzeinrichtungen<br />
an Bundesfernstraßen seit 1978 bis Ende des<br />
Berichtsjahres folgende Leistungen erzielt:<br />
– Lärmschutzwälle und Steilwälle: 1 170 km,<br />
– Lärmschutzwände: 2 246 km,<br />
– Fläche der Lärmschutzfenster: 902 000 m2. Weitere Angaben über die Kosten und Längen der Lärmschutzeinrichtungen<br />
enthält die vom Bundesministerium<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebene<br />
„Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2009“.<br />
Das BMVBS hat 2009 das erste Nationale Verkehrslärmschutzpaket<br />
(NVP I) fortgeschrieben. Im NVP II werden<br />
unter anderem konkretere Lärmminderungsziele angegeben.<br />
Die dort ebenfalls genannte und bis spätestens 2011<br />
umzusetzende Absenkung der Auslösewerte für Lärmsanierungsmaßnahmen<br />
an Bundesfernstraßen in der Baulast<br />
des Bundes um 3 dB(A) konnte bereits im Haushaltsjahr<br />
2010 realisiert werden. Dadurch können vom Lärm<br />
an bestehenden Bundesfernstraßen Betroffene eher in den<br />
Genuss von Schutzmaßnahmen gelangen. Darüber hinaus<br />
können auch mehr Lärmbetroffene als bislang geschützt<br />
werden.<br />
C.9.2 Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Durch frühzeitige Beachtung europäischer und nationaler<br />
umweltrechtlicher Regelungen setzt der Straßenbau die<br />
Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege<br />
mit gezielten umweltbezogenen Maßnahmen bei<br />
Bau, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen<br />
um. Unter Berücksichtigung der sich auch aus der aktuellen<br />
Rechtsprechung zum Natur- und Artenschutz ergebenden<br />
erhöhten Anforderungen gehörten zu den Straßenbauleistungen<br />
2009 somit auch Aufwendungen zum<br />
Umweltschutz im Zuge des Bundesfernstraßenbaus. Beeinträchtigungen<br />
wertvoller Lebensräume und faunistischer<br />
Wanderkorridore wurden vorrangig durch Trassenführungen<br />
außerhalb von Schutzgebieten vermieden.<br />
Gezielte Schutzmaßnahmen bei einer umweltschonenden<br />
Bauausführung gewährleisten den Bestandsschutz wertvoller<br />
Vegetationsbestände und Tierlebensräume. Zum<br />
Schutz vor erheblichen Beeinträchtigungen von Grundwasser,<br />
Trinkwasserschutzgebieten und Oberflächenge-<br />
wässern durch Straßenabwässer wurden bautechnische<br />
Maßnahmen zum Gewässerschutz ergriffen. Zur Minimierung<br />
straßenbaubedingter Zerschneidungswirkungen<br />
und Gewährleistung der vorhandenen Lebensraumverbundsysteme<br />
tragen ausreichend bemessene Talbrücken<br />
und artgerecht gestaltete Tierquerungshilfen mit entsprechenden<br />
Leit- und Sperreinrichtungen bei. Leitpflanzungen<br />
und Überflughilfen sollen eine Kollisionsgefahr für<br />
Vögel und Fledermäuse im Straßenbereich beheben. Das<br />
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in<br />
Deutschland vom 2. März 2009 („Konjunkturpaket II“)<br />
sieht erstmals die Möglichkeit vor, Zerschneidungen von<br />
Lebensräumen an bestehenden Bundesfernstraßen durch<br />
Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen,<br />
wie die Anlage von Tierquerungshilfen, zu finanzieren.<br />
Zur Kompensation unvermeidbarer straßenbaubedingter<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft wurden strukturarme<br />
Kulturlandschaften durch die Entwicklung von vielfältigen,<br />
artenreichen Offenlandbiotopen und natürlichen<br />
Waldlebensräumen ökologisch aufgewertet und dabei<br />
neue Lebensraumverbundsysteme entwickelt. Nicht mehr<br />
benötigte Verkehrsflächen wurden im Hinblick auf eine<br />
ressourcenschonende Straßenplanung entsiegelt und einer<br />
extensiven, umweltschonenden Nutzung zugeführt. Vorbelastete,<br />
verbaute Still- und Fließgewässer wurden renaturiert,<br />
angrenzende Uferrandzonen zur Unterstützung<br />
des Auenverbundes aus einer intensiven umweltbelastenden<br />
Nutzung herausgenommen und Ufergehölzsäume,<br />
Staudenfluren, Nass- und Feuchtwiesen neu angelegt. Zu<br />
den Straßenbauleistungen 2009 gehören ebenfalls Aufwendungen<br />
für eine landschaftsgerechte Straßenbepflanzung<br />
und Einbindung der Straße in die Landschaft. Darüber<br />
hinaus sind in den Leistungen auch die Ausgaben für<br />
eine ökologisch orientierte Grünpflege mit gezielten Entwicklungs-,<br />
Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen zur<br />
Gewährleistung der ökologischen Funktionen der ausgeführten<br />
landschaftspflegerischen Maßnahmen enthalten.<br />
C.10 Beseitigung von Bahnübergängen im<br />
Zuge von Bundesstraßen<br />
Das Eisenbahnkreuzungsgesetz schreibt vor, aus Gründen<br />
der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs neue Kreuzungen<br />
von Eisenbahnen und Straßen nicht mehr höhengleich,<br />
sondern als Überführungen herzustellen. Konsequenterweise<br />
enthält das Eisenbahnkreuzungsgesetz die<br />
Verpflichtung der Kreuzungsbeteiligten, vorhandene höhengleiche<br />
Kreuzungen zu beseitigen, baulich anzupassen<br />
oder durch den Bau von Überführungen oder sonstige<br />
technische Maßnahmen zu ändern, soweit es die Sicherheit<br />
oder die Abwicklung des Verkehrs erfordert.<br />
Für den Bau (einschließlich Grunderwerbskosten) der im<br />
Berichtsjahr für den Verkehr freigegebenen und im Bau<br />
befindlichen Maßnahmen im Zuge von Bundesstraßen<br />
einschließlich der zugehörigen Um- und Ausbaumaßnahmen<br />
wurden Kosten von insgesamt 80,8 Mio. Euro mit<br />
einem Bundesanteil von insgesamt 46,4 Mio. Euro veranschlagt.<br />
Für Bahnübergangsbeseitigungen sowie für andere<br />
technische Sicherungen wurden im Berichtsjahr vom<br />
Bund als Baulastträger aus dem Straßenbauhaushalt (Kapitel<br />
1210) 5 Mio. Euro verausgabt.