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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 209 – Drucksache 17/4980<br />

– Der Anbau zusätzlicher Fahrstreifen, die Erhaltung<br />

und der Betrieb (aller Fahrstreifen) sowie die Finanzierung<br />

werden an einen Privaten zur Ausübung übertragen.<br />

– Das Gebührenaufkommen der schweren Lkw im Konzessionsabschnitt<br />

oder Teile davon werden für eine<br />

Weiterleitung an den Privaten vorgesehen. Zusätzlich<br />

zum Mautstreckenaufkommen kann eine Anschubfinanzierung<br />

gewährt werden. Ob und in welcher Höhe<br />

diese erforderlich ist, wird ebenso im Wettbewerb ermittelt,<br />

wie etwaige Abzugsbeträge (= negative Anschubfinanzierung).<br />

Mit der A 5 Malsch–Offenburg wurde 2009 das letzte der<br />

vier Pilotprojekte an einen privaten Konzessionär vergeben.<br />

Die ersten beiden, 2007 vergebenen Pilotprojekte A 8,<br />

Augsburg–München und A 4 Landesgrenze HE/TH–Gotha<br />

(sog. Umfahrung Hörselberge) sind Ende 2010, vor<br />

dem erwarteten Termin, fertig gestellt und in Verkehr genommen<br />

worden. Seit 2008 ist zudem das Pilotprojekt<br />

A 1 Bremen–Hamburg im Bau.<br />

Durch ein Vertragsmanagement, das im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung<br />

überwiegend von den Ländern<br />

durchgeführt wird, werden alle Projekte mit Blick auf die<br />

Erfüllung der Pflichten und Wahrung der Rechte geprüft,<br />

begleitet und ausgewertet. Es beinhaltet folgende Aufgaben:<br />

– Steuerung der Vertragsdurchführung.<br />

Dabei wird die vom Auftragnehmer zu erbringende<br />

Leistung in der Straßenbauverwaltung des Landes<br />

überwacht (Leistungs-Controlling) sowie die entsprechende<br />

Gegenleistung ermittelt.<br />

– Vertragsbegleitung (Monitoring) und Beschaffungsoptimierung.<br />

Ziel ist die kontinuierliche Verfolgung der Entwicklung<br />

der Wirtschaftlichkeit und Vertragsausführung<br />

der gewählten Beschaffungsform (ÖPP-Variante)<br />

durch das BMVBS, um Erkenntnisse aus der ÖPP-<br />

Beschaffungsvariante für Folgeprojekte (ÖPP-Umsetzung<br />

und konventionelle Umsetzung) zu nutzen.<br />

Dadurch werden z. B. in den Bereichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

und Vergabeverfahren zunehmend<br />

standardisierte Verfahren eingesetzt.(siehe<br />

„Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“<br />

(Download) über www.bmvbs.bund.de/Ver<br />

kehrundMobilität/externeLinks/VIFG.<br />

Das F-Modell<br />

Das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPriv-<br />

FinG) aus dem Jahr 1994 (i. d. F. der Änderung vom<br />

6. Januar 2006) bildet die Rechtsgrundlage für das sog. F-<br />

Modell. Danach werden Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung<br />

einem Privaten zur Ausübung übertragen. Zur<br />

Refinanzierung erhält er das Recht, von allen Nutzern<br />

(auch Pkw) Mautgebühren zu erheben. Der Anwendungsbereich<br />

des Gesetzes ist beschränkt auf<br />

– Brücken, Tunnel und Gebirgspässe im Zuge von Bundesautobahnen<br />

und Bundesstraßen und<br />

– mehrstreifige Bundesstraßen mit getrennten Fahrbahnen<br />

für den Richtungsverkehr (autobahnähnlich ausgebaute<br />

– zweibahnige – Bundesstraßen).<br />

Im Rahmen einer vorgeschalteten Untersuchung werden<br />

in Frage kommende Projekte auf ihre Geeignetheit und<br />

Marktfähigkeit anhand aktueller Daten geprüft. Erst nach<br />

Abschluss dieser Untersuchung können belastbare Aussagen<br />

über eine künftige Realisierung als F-Modell getroffen<br />

werden.<br />

Bisher sind zwei F-Modell Konzessionen vergeben worden:<br />

Eine für die Warnowquerung in Rostock und eine für<br />

die Travequerung in Lübeck. Beide Projekte in kommunaler<br />

Baulast sind bereits unter Verkehr.<br />

Als bundesweit erstes Projekt in der Baulast des Bundes,<br />

das zur Zeit unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus dem<br />

„Sachstandsbericht F-Modell“ vorbereitet wird, ist die<br />

Weserquerung im Zuge der A 281 in Bremen vorgesehen.<br />

Planung weiterer Betreibermodelle:<br />

Mit einem reinen Bauvolumen von rund 1,5 Mrd. Euro<br />

wurden acht weitere ÖPP-Projekte ausgewählt. Alternative<br />

Modellstrukturen (wie z. B. geänderte Vergütungsstruktur)<br />

werden in dieser 2. Staffel ÖPP-Projekte am<br />

Markt platziert (seit Anfang 2009).<br />

Unter der Voraussetzung vorliegenden bzw. absehbaren<br />

Baurechts und bei positivem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

können die Projekte als ÖPP-Maßnahmen<br />

realisiert werden.<br />

Bei den acht ausgewählten Projekten handelt es sich um<br />

die:<br />

– A1; AK Lotte/Osnabrück–AS Münster/N–(AK Kamen)<br />

und A 30; AS Rheine/N–AK Lotte/ Osnabrück;<br />

Vergabestart: vsl. 2011,<br />

– A 6, AS Wiesloch-Rauenberg–AK Weinsberg; Vergabestart:<br />

in Vorbereitung,<br />

– A 7, AD Bordesholm–AD Hamburg/N; Vergabestart:<br />

in Vorbereitung,<br />

– A 7; AD Salzgitter–AD Drammetal; Vergabestart: für<br />

2012 angestrebt,<br />

– A 8, AK Ulm-Eichingen–AK Augsburg/W; Vergabestart:<br />

28. Januar 2009,<br />

– A 9, AS Lederhose–Landesgrenze TH/BY; Vergabestart:<br />

18. März 2009,<br />

– Vorhaben im Zuge der A 45, im Bereich LGr. NW/<br />

HE–AK Gambach; Vergabestart: für 2011 angestrebt,<br />

– Vorhaben im Zuge der A 60/A 643, AS Mainz-Laubenheim<br />

– A 60//A 643, AD Mainz – A 643, AK<br />

Schierstein; Vergabestart: für 2012 angestrebt.<br />

Der genaue Zuschnitt der einzelnen Projekte steht noch<br />

nicht fest.<br />

Darüber hinaus wird derzeit bzw. soll künftig eine mögliche<br />

ÖPP-Umsetzung folgender Projekte durch externe<br />

Gutachter untersucht werden:<br />

– A 8, sog. „Albaufstieg“ und<br />

– A 20, sog. „Elbquerung“ bei Glückstadt.

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