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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 17/4980 – 202 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />

C.4 Erhaltung<br />

C.4.1 Zustand der Straßeninfrastruktur<br />

Das Bundesfernstraßennetz ist historisch gewachsen und<br />

weist daher sehr unterschiedliche Ausbaustandards hinsichtlich<br />

der Trassierung, der Breite, der Frostsicherheit<br />

und der Tragfähigkeit der Fahrbahnbefestigungen sowie<br />

der Konstruktion und Tragfähigkeit der Bauwerke auf.<br />

Entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands<br />

stammt in den alten Bundesländern ein erheblicher<br />

Anteil der Bundesautobahnen aus den 1960er und 1970er<br />

Jahren, der grundhaft erneuert werden muss.<br />

In den neuen Bundesländern werden bei den Bundesstraßen<br />

Erneuerungsmaßnahmen notwendig, die teilweise<br />

mit kostenintensiven Um- und Ausbaumaßnahmen (z. B.<br />

Gradientenverbesserung, Trassierungsanpassung) kombiniert<br />

werden müssen, um den verkehrlichen Standard der<br />

alten Bundesländer sukzessive zu erreichen. Hierfür sind<br />

ein erheblicher Mitteleinsatz und ein gezieltes Erhaltungsmanagement<br />

erforderlich.<br />

Eine ausreichende Qualität der Bundesfernstraßen kann<br />

nur mit einer verstärkt substanzorientierten Erhaltung gesichert<br />

werden. Hierfür ist eine technisch, wirtschaftlich<br />

und baubetrieblich optimierte Erhaltungsplanung erforderlich.<br />

Für diese netzweite Optimierung der Erhaltungsplanung<br />

wurde in den letzten Jahren ein bundesweites Erhaltungsmanagement<br />

vom BMVBS zusammen mit den<br />

Straßenbauverwaltungen der Bundesländer, der Bundesanstalt<br />

für Straßenwesen und der Forschungsgesellschaft<br />

für Straßen- und Verkehrswesen entwickelt und sukzessive<br />

eingeführt. Ziel der koordinierten Erhaltungsplanung<br />

ist es, auf verkehrlich hoch belasteten Strecken baustellenbedingte<br />

Verkehrsbehinderungen möglichst gering zu<br />

halten und dem Verkehrsteilnehmer eine leistungsfähige<br />

und sichere Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.<br />

Zustand und Gebrauchswert der Bundesfernstrassen<br />

Die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Oberflächen<br />

der Bundesfernstraßen liefert eine wichtige Datengrundlage<br />

für das Erhaltungsmanagement und ermöglicht<br />

netzweit einen guten Überblick über die Zustandsverteilungen<br />

und -ausprägungen der Fahrbahnoberfläche. Die<br />

Zustandsdaten werden auf den Bundesfernstraßen in jeweils<br />

vier Jahre umfassenden Messkampagnen aufgenommen.<br />

Die daraus gewonnenen Ergebnisse dienen als<br />

Grundlage für die Erhaltungsplanung der Bundesländer,<br />

für die Erhaltungsbedarfsprognose im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung<br />

und für die Bewertung von Bauweisen.<br />

Die aktuellsten Ergebnisse (Gesamtwert) der Aufnahme<br />

der Fahrbahnoberflächen der Bundesautobahnen aus den<br />

Jahren 2005/2006 und der Bundesstraßen aus den Jahren<br />

2007/2008 sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt.<br />

Der Gesamtwert ergibt sich durch Verknüpfung<br />

aller Zustandsmerkmale als schlechtester Teilwert. Die<br />

Zustandsnoten reichen von 1,0 bis 5,0 (1,0 = sehr gut,<br />

5,0 = sehr schlecht).<br />

Die fahrstreifenbezogenen Prozentanteile des Fahrbahnoberflächenzustandes<br />

sind vier Notenklassen zugeordnet.<br />

Abbildung 11<br />

Zustandsnoten nach Brückenflächen der<br />

Teilbauwerke<br />

(Gesamtwert)<br />

Abbildung 12<br />

Zustand der Fahrbahnoberflächen der Bundesstraßen<br />

2007/2008<br />

(Gesamtwert)<br />

C.4.2 Zustand der Ingenieurbauwerke<br />

Im Bereich der Bundesfernstraßen gibt es aktuell ca.<br />

38 800 Brücken. Das Anlagevermögen hierfür beträgt<br />

rund 50 Mrd. Euro.<br />

Informationen über den Bestand und Erhaltungszustand<br />

von Ingenieurbauwerken werden durch die Straßenbauverwaltungen<br />

der Länder auf der Grundlage von einheitlichen<br />

Regelwerken erhoben, die durch das BMVBS eingeführt<br />

wurden.<br />

Um eine ständige Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit<br />

der Ingenieurbauwerke zu gewährleisten, werden<br />

diese einer regelmäßigen, fachkundigen Überwachung<br />

und Prüfung unterzogen. Grundlage für die Bauwerksprüfung<br />

ist die Norm DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im<br />

Zuge von Straßen und Wegen; Überwachung und Prüfung“.

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