Deutscher Bundestag Unterrichtung
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Drucksache 17/4980 – 184 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />
Baustellen auf Autobahnen<br />
Bauarbeiten an Betriebsstrecken der Bundesautobahnen<br />
sind zur Erhaltung der Substanz, zu deren Modernisierung<br />
und damit auch zur Aufrechterhaltung und Verbesserung<br />
der Verkehrssicherheit unvermeidbar. Die Planung<br />
und Festlegung der Bauzeiten erfolgt in Abhängigkeit<br />
von der vorhandenen Verkehrsstärke. Die Anzahl der<br />
Fahrstreifen je Fahrtrichtung soll grundsätzlich beibehalten<br />
werden. Zeitgleiche Arbeiten auf parallel verlaufenden<br />
Strecken sollen auf festgelegten Netzmaschen ganzjährig<br />
vermieden werden.<br />
Zur Information der Öffentlichkeit über aktuelle Baustellen<br />
mit einer Dauer von 8 Tagen und mehr wird in Zusammenarbeit<br />
mit den Ländern im Internet ein bundesweites<br />
Baustelleninformationssystem (BIS) betrieben.<br />
Aktuelle Baustellendaten und geplante Sperrungen von<br />
Streckenabschnitten und Anschlussstellen werden von jedem<br />
Bundesland regelmäßig aktualisiert und unmittelbar<br />
ins Internet eingestellt. Die Informationen sind im Internetangebot<br />
des BMVBS unter http://www.bmvbs.de verfügbar.<br />
C.2 Investitionen<br />
C.2.1 Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen<br />
Das 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetz (5. FStrAb-<br />
ÄndG) und damit der neue Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen<br />
(BPL) mit Gültigkeit ab 1. Januar 2001 sind<br />
am 16. Oktober 2004 (BGBl. I 2004, S. 2574) in Kraft getreten.<br />
Mit dem neuen Bedarfsplan sind die Weichen für<br />
eine zukunftsweisende Investitionsstrategie im Bundesfernstraßennetz<br />
Deutschlands gestellt. Er beinhaltet folgende<br />
Bauziele (Vordringlicher Bedarf, ab 2001):<br />
– Neubau von 1 900 km Autobahnen,<br />
– Erweiterung von 2 200 km Autobahnen auf 6 oder<br />
mehr Fahrstreifen,<br />
– Aus- und Neubau von 5 500 km Bundesstraßen, darin<br />
enthalten rund 850 Ortsumgehungen.<br />
Das Fernstraßennetz zu erhalten und auszubauen ist eine<br />
anspruchsvolle Aufgabe, die hohen finanziellen Aufwand<br />
erfordert. Zur Umsetzung des aktuell gültigen Bedarfsplans<br />
wurden bis Ende 2009 nahezu 40 Prozent der Bedarfsplanmaßnahmen<br />
mit einem Volumen von rund<br />
25 Mrd. Euro realisiert. Im Jahr 2009 standen unter Einschluss<br />
der Konjunkturpakete über 6 Mrd. Euro zur Verfügung<br />
und werden in vergleichbarer Höhe im Jahr 2010<br />
zur Verfügung stehen. Für weitere im Bau befindliche<br />
Projekte sind noch rund 7 Mrd. Euro abzufinanzieren.<br />
Ein Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der vergangenen<br />
Jahre lag beim Neubau und der Erweiterung von<br />
Bundesautobahnen. Im Zeitraum 2001 bis 2009 wurden<br />
rund 1 100 km Autobahnen für über 11,1 Mrd. Euro neu<br />
gebaut und rund 570 km für über 5,8 Mrd. Euro auf<br />
6 oder mehr Fahrstreifen erweitert. Insbesondere die vorrangige<br />
Realisierung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit<br />
trug zu dieser positiven Bilanz bei. Darüber hinaus<br />
wurden mit einem Bauvolumen von rund 8,2 Mrd. Euro<br />
weitere rund 1 450 km Bundesstraßen aus- oder neugebaut,<br />
davon allein rund 230 Ortsumgehungen (siehe Kapitel<br />
C.11).<br />
Die im Zeitraum 2001 bis 2009 fertig gestellten Bundesautobahnabschnitte<br />
sind in den Karten „Bauleistungen<br />
auf den Bundesfernstraßen im Jahr 2009“ (siehe Kapitel<br />
C.11.17) dargestellt und in der Tabelle „Neubau und Erweiterung<br />
von Bundesautobahnen, für den Verkehr freigegebene<br />
Verkehrsabschnitte in den Jahren 2001 bis<br />
2009“ (siehe Kapitel C.3.1) zusammengefasst.<br />
Die Investitionsschwerpunkte bei den 950 Mio. Euro umfassenden<br />
Investitionen des Konjunkturpakets I in die<br />
Bundesfernstraßen für die Jahre 2009 und 2010 sind<br />
– der Neubeginn von Bedarfsplanmaßnahmen mit<br />
456 Mio. Euro,<br />
– die Verstärkung laufender Maßnahmen mit 244 Mio.<br />
Euro,<br />
– die Verstärkung von Erhaltungsmaßnahmen mit<br />
220 Mio. Euro,<br />
– die Verstärkung des Parkflächen-Ausbauprogramms<br />
mit 30 Mio. Euro.<br />
Die insgesamt 850 Mio. Euro umfassenden Investitionsschwerpunkte<br />
des Konjunkturpakets II bei den Bundesfernstraßen<br />
sind:<br />
– zusätzliche Neubeginne und Verstärkungen von Bedarfsplanmaßnahmen<br />
mit 400 Mio. Euro,<br />
– die Verstärkung von Erhaltungsmaßnahmen (Fahrbahnen,<br />
Brücken und andere Ingenieurbauwerke) mit<br />
350 Mio. Euro,<br />
– zusätzliche Parkflächen für Lkw an BAB-Parkplätzen<br />
und Rastanlagen (unter Berücksichtigung der Interessen<br />
der Anwohner an verbessertem Lärmschutz) mit<br />
100 Mio. Euro.<br />
Gemäß § 4 Fernstraßenausbaugesetz hat das Bundesministerium<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach<br />
Ablauf von jeweils 5 Jahren zu prüfen, ob der Bedarfsplan<br />
für die Bundesfernstraßen der Verkehrsentwicklung<br />
anzupassen ist. Eine etwaige Anpassung würde dann<br />
durch eine Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes erfolgen.<br />
Die Überprüfung wurde in 2008 eingeleitet. Die<br />
Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen<br />
erfolgt dabei nicht für einzelne Maßnahmen, sondern betrachtet<br />
die Gesamtentwicklung des Verkehrs in Deutschland<br />
und seinen Regionen, bezogen auf das Prognosejahr<br />
2025.<br />
Bei der Überprüfung wird nach Autobahn- und Bundesstraßenprojekten<br />
differenziert. Die Autobahnprojekte<br />
werden gesondert im Rahmen einer Engpassanalyse für<br />
das Bundesautobahnnetz überprüft. Ziel ist es festzustellen,<br />
ob und in welchem Umfang die Bedarfsplanprojekte<br />
zum Abbau kapazitätsbedingter Engpässe auf den Autobahnen<br />
führen.