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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 17/4980 – 184 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />

Baustellen auf Autobahnen<br />

Bauarbeiten an Betriebsstrecken der Bundesautobahnen<br />

sind zur Erhaltung der Substanz, zu deren Modernisierung<br />

und damit auch zur Aufrechterhaltung und Verbesserung<br />

der Verkehrssicherheit unvermeidbar. Die Planung<br />

und Festlegung der Bauzeiten erfolgt in Abhängigkeit<br />

von der vorhandenen Verkehrsstärke. Die Anzahl der<br />

Fahrstreifen je Fahrtrichtung soll grundsätzlich beibehalten<br />

werden. Zeitgleiche Arbeiten auf parallel verlaufenden<br />

Strecken sollen auf festgelegten Netzmaschen ganzjährig<br />

vermieden werden.<br />

Zur Information der Öffentlichkeit über aktuelle Baustellen<br />

mit einer Dauer von 8 Tagen und mehr wird in Zusammenarbeit<br />

mit den Ländern im Internet ein bundesweites<br />

Baustelleninformationssystem (BIS) betrieben.<br />

Aktuelle Baustellendaten und geplante Sperrungen von<br />

Streckenabschnitten und Anschlussstellen werden von jedem<br />

Bundesland regelmäßig aktualisiert und unmittelbar<br />

ins Internet eingestellt. Die Informationen sind im Internetangebot<br />

des BMVBS unter http://www.bmvbs.de verfügbar.<br />

C.2 Investitionen<br />

C.2.1 Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen<br />

Das 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetz (5. FStrAb-<br />

ÄndG) und damit der neue Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen<br />

(BPL) mit Gültigkeit ab 1. Januar 2001 sind<br />

am 16. Oktober 2004 (BGBl. I 2004, S. 2574) in Kraft getreten.<br />

Mit dem neuen Bedarfsplan sind die Weichen für<br />

eine zukunftsweisende Investitionsstrategie im Bundesfernstraßennetz<br />

Deutschlands gestellt. Er beinhaltet folgende<br />

Bauziele (Vordringlicher Bedarf, ab 2001):<br />

– Neubau von 1 900 km Autobahnen,<br />

– Erweiterung von 2 200 km Autobahnen auf 6 oder<br />

mehr Fahrstreifen,<br />

– Aus- und Neubau von 5 500 km Bundesstraßen, darin<br />

enthalten rund 850 Ortsumgehungen.<br />

Das Fernstraßennetz zu erhalten und auszubauen ist eine<br />

anspruchsvolle Aufgabe, die hohen finanziellen Aufwand<br />

erfordert. Zur Umsetzung des aktuell gültigen Bedarfsplans<br />

wurden bis Ende 2009 nahezu 40 Prozent der Bedarfsplanmaßnahmen<br />

mit einem Volumen von rund<br />

25 Mrd. Euro realisiert. Im Jahr 2009 standen unter Einschluss<br />

der Konjunkturpakete über 6 Mrd. Euro zur Verfügung<br />

und werden in vergleichbarer Höhe im Jahr 2010<br />

zur Verfügung stehen. Für weitere im Bau befindliche<br />

Projekte sind noch rund 7 Mrd. Euro abzufinanzieren.<br />

Ein Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der vergangenen<br />

Jahre lag beim Neubau und der Erweiterung von<br />

Bundesautobahnen. Im Zeitraum 2001 bis 2009 wurden<br />

rund 1 100 km Autobahnen für über 11,1 Mrd. Euro neu<br />

gebaut und rund 570 km für über 5,8 Mrd. Euro auf<br />

6 oder mehr Fahrstreifen erweitert. Insbesondere die vorrangige<br />

Realisierung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit<br />

trug zu dieser positiven Bilanz bei. Darüber hinaus<br />

wurden mit einem Bauvolumen von rund 8,2 Mrd. Euro<br />

weitere rund 1 450 km Bundesstraßen aus- oder neugebaut,<br />

davon allein rund 230 Ortsumgehungen (siehe Kapitel<br />

C.11).<br />

Die im Zeitraum 2001 bis 2009 fertig gestellten Bundesautobahnabschnitte<br />

sind in den Karten „Bauleistungen<br />

auf den Bundesfernstraßen im Jahr 2009“ (siehe Kapitel<br />

C.11.17) dargestellt und in der Tabelle „Neubau und Erweiterung<br />

von Bundesautobahnen, für den Verkehr freigegebene<br />

Verkehrsabschnitte in den Jahren 2001 bis<br />

2009“ (siehe Kapitel C.3.1) zusammengefasst.<br />

Die Investitionsschwerpunkte bei den 950 Mio. Euro umfassenden<br />

Investitionen des Konjunkturpakets I in die<br />

Bundesfernstraßen für die Jahre 2009 und 2010 sind<br />

– der Neubeginn von Bedarfsplanmaßnahmen mit<br />

456 Mio. Euro,<br />

– die Verstärkung laufender Maßnahmen mit 244 Mio.<br />

Euro,<br />

– die Verstärkung von Erhaltungsmaßnahmen mit<br />

220 Mio. Euro,<br />

– die Verstärkung des Parkflächen-Ausbauprogramms<br />

mit 30 Mio. Euro.<br />

Die insgesamt 850 Mio. Euro umfassenden Investitionsschwerpunkte<br />

des Konjunkturpakets II bei den Bundesfernstraßen<br />

sind:<br />

– zusätzliche Neubeginne und Verstärkungen von Bedarfsplanmaßnahmen<br />

mit 400 Mio. Euro,<br />

– die Verstärkung von Erhaltungsmaßnahmen (Fahrbahnen,<br />

Brücken und andere Ingenieurbauwerke) mit<br />

350 Mio. Euro,<br />

– zusätzliche Parkflächen für Lkw an BAB-Parkplätzen<br />

und Rastanlagen (unter Berücksichtigung der Interessen<br />

der Anwohner an verbessertem Lärmschutz) mit<br />

100 Mio. Euro.<br />

Gemäß § 4 Fernstraßenausbaugesetz hat das Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach<br />

Ablauf von jeweils 5 Jahren zu prüfen, ob der Bedarfsplan<br />

für die Bundesfernstraßen der Verkehrsentwicklung<br />

anzupassen ist. Eine etwaige Anpassung würde dann<br />

durch eine Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes erfolgen.<br />

Die Überprüfung wurde in 2008 eingeleitet. Die<br />

Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen<br />

erfolgt dabei nicht für einzelne Maßnahmen, sondern betrachtet<br />

die Gesamtentwicklung des Verkehrs in Deutschland<br />

und seinen Regionen, bezogen auf das Prognosejahr<br />

2025.<br />

Bei der Überprüfung wird nach Autobahn- und Bundesstraßenprojekten<br />

differenziert. Die Autobahnprojekte<br />

werden gesondert im Rahmen einer Engpassanalyse für<br />

das Bundesautobahnnetz überprüft. Ziel ist es festzustellen,<br />

ob und in welchem Umfang die Bedarfsplanprojekte<br />

zum Abbau kapazitätsbedingter Engpässe auf den Autobahnen<br />

führen.

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