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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 175 – Drucksache 17/4980<br />

B.7.4 Bedarfsplanüberprüfung<br />

Dem Bund obliegt gemäß Artikel 87e Absatz 4 GG die<br />

Verantwortung für den Ausbau und den Erhalt des Schienennetzes<br />

der Eisenbahnen des Bundes. Das Nähere regelt<br />

das Bundesschienenwegeausbaugesetz. Danach wird<br />

das Schienenwegenetz der Eisenbahnen des Bundes nach<br />

dem Bedarfsplan für die Bundesschienenwege ausgebaut.<br />

Der Neu- und Ausbaubedarf wird ermittelt auf der Grundlage<br />

einer Verkehrsprognose, die sich auf ein definiertes<br />

Prognosejahr bezieht. Voraussetzung für die Berücksichtigung<br />

von Projekten ist der Nachweis der gesamtwirtschaftlichen<br />

Vorteilhaftigkeit nach der Methodik der<br />

Bundesverkehrswegeplanung. Kern der gesamtwirtschaftlichen<br />

Bewertung bildet die Nutzen-Kosten-Analyse.<br />

Ein Nutzen-Kosten-Verhältnis über 1 zeigt, dass bei<br />

monetärer Bewertung der staatlichen Ziele die Zielerreichung<br />

den Mitteleinsatz übersteigt und eine Berücksichti-<br />

gung im Bedarfsplan gerechtfertigt ist. Die Bundesregierung<br />

verfolgt mit dieser koordinierten Planung das Ziel,<br />

möglichst netzweit und durchgehend die bestehenden<br />

Engpässe aufzulösen und somit eine Neu- und Ausbaubedarf<br />

zu definieren, der größtmögliche Synergieeffekte erzeugt.<br />

Nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Ausbau der<br />

Schienenwege des Bundes ist der Bedarfsplan für die<br />

Bundesschienenwege spätestens nach Ablauf von jeweils<br />

fünf Jahren daraufhin zu überprüfen, ob der jeweils geltende<br />

Bedarf der zwischenzeitlich eingetretenen Wirtschafts-<br />

und Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Vor<br />

diesem Hintergrund wurde der aktuelle Bedarfsplan vom<br />

15. September 2004 einer Überprüfung unterzogen. Die<br />

am 11. November 2010 abgeschlossene Bedarfsplanüberprüfung<br />

erfolgte auf Basis der Prognose der deutschlandweiten<br />

Verkehrsverflechtungen 2025.

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