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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 17/4980 – 168 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />

Bis Ende 2009 wurden im Bereich Schiene Fördermittel<br />

von insgesamt 405,0 Mio. Euro für 40 KV-Terminals<br />

(teilweise in mehreren Baustufen und damit in 61 Baumaßnahmen)<br />

bewilligt. Die Förderung bewirkt eine Jahresumschlagkapazität<br />

von ca. 3,3 Millionen Ladeeinheiten.<br />

Im Berichtszeitraum gingen keine neuen Standorte ans<br />

Netz.<br />

B.6.3 Gleisanschlussprogramm<br />

Richtlinie zur Förderung des Neu- und<br />

Ausbaus sowie der Reaktivierung von<br />

privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie)<br />

vom 17. September<br />

2009 (gültig vom 21. September<br />

2009 bis 31. August 2012)<br />

Der Bund gewährt Zuwendungen für die Errichtung,<br />

Reaktivierung und den Ausbau von privaten Gleisanschlüssen.<br />

Ziel ist die Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs<br />

von dem Verkehrsträger Straße auf den Verkehrsträger<br />

Schiene.<br />

Vor dem Hintergrund der wachsenden Nachfrage nach<br />

Verkehrsleistungen und der damit verbundenen Erhöhung<br />

der Verkehrsdichte auf den Straßen ist es erforderlich, die<br />

Nutzungsmöglichkeiten der Schienenwege für den Güterverkehr<br />

zu verbessern. Mit der Förderrichtlinie sollen Anreize<br />

zur nachhaltigen Verkehrsverlagerung von der<br />

Straße auf die Schiene geschaffen werden. Sie richtet sich<br />

an Unternehmen in Privatrechtsform. Voraussetzung der<br />

Förderung ist u. a., dass eine Finanzierung allein durch<br />

privates Kapital nicht zur Wirtschaftlichkeit des Gleisanschlusses<br />

führt.<br />

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 22 private Gleisanschlüsse<br />

mit einem Fördervolumen von 17,396 Mio. Euro<br />

bei einem Investitionsvolumen von ca. 41,284 Mio. Euro<br />

gefördert.<br />

Tabelle 10<br />

Geförderte Gleisanschlüsse im Jahr 2009<br />

Der Förderung liegen Verkehrsverlagerungen von<br />

3,140 Mio. t/Jahr bzw. 1,055 Mrd. tkm/ Jahr zugrunde,<br />

die von den Zuwendungsempfängern jeweils über einen<br />

Zeitraum von fünf Jahren im jährlichen Durchschnitt<br />

nachgewiesen werden müssen (15,7 Mio. t/5 Jahre bzw.<br />

5,275 Mrd. tkm/5 Jahre).<br />

In Bezug auf die Vorjahre ist bei deutlich höherem Mitteleinsatz<br />

die Fördereffizienz je t Verlagerung gegenüber<br />

dem Vorjahr wieder etwas gestiegen. Das durchschnittliche<br />

Antragsvolumen ist praktisch unverändert. Die geförderten<br />

Gleisanschlüsse verteilen sich auf die Bundesländer<br />

wie folgt:<br />

B.6.4 Finanzierung von Maßnahmen nach<br />

§§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz<br />

(EKrG-Bundesdrittel)<br />

Die Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen im<br />

Zuge öffentlicher Straßen (z. B. erstmaliger Einbau oder<br />

Verbesserung technischer Sicherungen) und insbesondere<br />

die Beseitigung von Bahnübergängen (z. B. durch Überführungsbauwerke)<br />

ist eine vorrangige verkehrspolitische<br />

Zielsetzung, die vom Bund nachdrücklich – unter Einsatz<br />

erheblicher Bundesmittel auf der Grundlage des EKrG –<br />

unterstützt wird.<br />

Um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Änderung<br />

von Bahnübergängen nicht an der Finanzierungsschwäche<br />

eines Beteiligten (insbesondere der kommunalen<br />

Straßenbaulastträger) scheitern zu lassen, gewährt das<br />

EKrG einen Rechtsanspruch auf Erstattung eines Drittels<br />

der kreuzungsbedingten Kosten, welches bei Eisenbahnen<br />

des Bundes der Bund trägt (sog. Bundesdrittel gemäß<br />

§ 13 EKrG). Die beiden übrigen Kostendrittel sind von<br />

den jeweils beteiligten Baulastträgern der Verkehrswege<br />

Schiene und Straße zu tragen.<br />

Die Entscheidung über die Durchführung einer Kreuzungsmaßnahme<br />

treffen die jeweiligen Baulastträger der<br />

sich kreuzenden Verkehrswege. Die im Rahmen der<br />

Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl<br />

Baden-Württemberg 2 Niedersachsen 3<br />

Bayern 5 Nordrhein-Westfalen 2<br />

Berlin 1 Rheinland-Pfalz 3<br />

Brandenburg 1 Saarland –<br />

Bremen – Sachsen 1<br />

Hamburg 1 Sachsen-Anhalt –<br />

Hessen 1 Schleswig-Holstein 1<br />

Mecklenburg-Vorpommern – Thüringen 1

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