Deutscher Bundestag Unterrichtung
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Drucksache 17/4980 – 168 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />
Bis Ende 2009 wurden im Bereich Schiene Fördermittel<br />
von insgesamt 405,0 Mio. Euro für 40 KV-Terminals<br />
(teilweise in mehreren Baustufen und damit in 61 Baumaßnahmen)<br />
bewilligt. Die Förderung bewirkt eine Jahresumschlagkapazität<br />
von ca. 3,3 Millionen Ladeeinheiten.<br />
Im Berichtszeitraum gingen keine neuen Standorte ans<br />
Netz.<br />
B.6.3 Gleisanschlussprogramm<br />
Richtlinie zur Förderung des Neu- und<br />
Ausbaus sowie der Reaktivierung von<br />
privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie)<br />
vom 17. September<br />
2009 (gültig vom 21. September<br />
2009 bis 31. August 2012)<br />
Der Bund gewährt Zuwendungen für die Errichtung,<br />
Reaktivierung und den Ausbau von privaten Gleisanschlüssen.<br />
Ziel ist die Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs<br />
von dem Verkehrsträger Straße auf den Verkehrsträger<br />
Schiene.<br />
Vor dem Hintergrund der wachsenden Nachfrage nach<br />
Verkehrsleistungen und der damit verbundenen Erhöhung<br />
der Verkehrsdichte auf den Straßen ist es erforderlich, die<br />
Nutzungsmöglichkeiten der Schienenwege für den Güterverkehr<br />
zu verbessern. Mit der Förderrichtlinie sollen Anreize<br />
zur nachhaltigen Verkehrsverlagerung von der<br />
Straße auf die Schiene geschaffen werden. Sie richtet sich<br />
an Unternehmen in Privatrechtsform. Voraussetzung der<br />
Förderung ist u. a., dass eine Finanzierung allein durch<br />
privates Kapital nicht zur Wirtschaftlichkeit des Gleisanschlusses<br />
führt.<br />
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 22 private Gleisanschlüsse<br />
mit einem Fördervolumen von 17,396 Mio. Euro<br />
bei einem Investitionsvolumen von ca. 41,284 Mio. Euro<br />
gefördert.<br />
Tabelle 10<br />
Geförderte Gleisanschlüsse im Jahr 2009<br />
Der Förderung liegen Verkehrsverlagerungen von<br />
3,140 Mio. t/Jahr bzw. 1,055 Mrd. tkm/ Jahr zugrunde,<br />
die von den Zuwendungsempfängern jeweils über einen<br />
Zeitraum von fünf Jahren im jährlichen Durchschnitt<br />
nachgewiesen werden müssen (15,7 Mio. t/5 Jahre bzw.<br />
5,275 Mrd. tkm/5 Jahre).<br />
In Bezug auf die Vorjahre ist bei deutlich höherem Mitteleinsatz<br />
die Fördereffizienz je t Verlagerung gegenüber<br />
dem Vorjahr wieder etwas gestiegen. Das durchschnittliche<br />
Antragsvolumen ist praktisch unverändert. Die geförderten<br />
Gleisanschlüsse verteilen sich auf die Bundesländer<br />
wie folgt:<br />
B.6.4 Finanzierung von Maßnahmen nach<br />
§§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz<br />
(EKrG-Bundesdrittel)<br />
Die Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen im<br />
Zuge öffentlicher Straßen (z. B. erstmaliger Einbau oder<br />
Verbesserung technischer Sicherungen) und insbesondere<br />
die Beseitigung von Bahnübergängen (z. B. durch Überführungsbauwerke)<br />
ist eine vorrangige verkehrspolitische<br />
Zielsetzung, die vom Bund nachdrücklich – unter Einsatz<br />
erheblicher Bundesmittel auf der Grundlage des EKrG –<br />
unterstützt wird.<br />
Um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Änderung<br />
von Bahnübergängen nicht an der Finanzierungsschwäche<br />
eines Beteiligten (insbesondere der kommunalen<br />
Straßenbaulastträger) scheitern zu lassen, gewährt das<br />
EKrG einen Rechtsanspruch auf Erstattung eines Drittels<br />
der kreuzungsbedingten Kosten, welches bei Eisenbahnen<br />
des Bundes der Bund trägt (sog. Bundesdrittel gemäß<br />
§ 13 EKrG). Die beiden übrigen Kostendrittel sind von<br />
den jeweils beteiligten Baulastträgern der Verkehrswege<br />
Schiene und Straße zu tragen.<br />
Die Entscheidung über die Durchführung einer Kreuzungsmaßnahme<br />
treffen die jeweiligen Baulastträger der<br />
sich kreuzenden Verkehrswege. Die im Rahmen der<br />
Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl<br />
Baden-Württemberg 2 Niedersachsen 3<br />
Bayern 5 Nordrhein-Westfalen 2<br />
Berlin 1 Rheinland-Pfalz 3<br />
Brandenburg 1 Saarland –<br />
Bremen – Sachsen 1<br />
Hamburg 1 Sachsen-Anhalt –<br />
Hessen 1 Schleswig-Holstein 1<br />
Mecklenburg-Vorpommern – Thüringen 1