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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 167 – Drucksache 17/4980<br />

B.6 Finanzierung von Infrastruktur<br />

außerhalb BSWAG/DBGrG<br />

B.6.1 Lärmsanierungsprogramm<br />

B.6.1.1 Gesamtkonzeption zur Lärmsanierung<br />

an bestehenden Schienenwegen der<br />

Eisenbahnen des Bundes<br />

Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmsanierung<br />

an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des<br />

Bundes ist seit 1999 folgender Sachstand erarbeitet worden:<br />

In den ersten Jahren nach Einführung des Lärmsanierungsprogramms<br />

(1999 bis 2004) sind vordringliche Härtefälle<br />

auf der Basis einer vorläufigen „Dringlichkeitsliste“<br />

finanziert worden. In dieser Zeit hat die DB AG<br />

eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Seit 2005 liegt<br />

ein Überblick über die aktuellen Lärmemissionen im gesamten<br />

Netz der DB AG und über den Gesamtbedarf der<br />

Lärmsanierung vor. Daraus wurde eine Gesamtkonzeption<br />

für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen<br />

der Eisenbahnen des Bundes mit entsprechender Prioritätensetzung<br />

entwickelt, die eine hohe Wirksamkeit,<br />

ausgedrückt in der jeweils erreichbaren Lärmminderung<br />

und der Anzahl der damit zu schützenden Anwohner, gewährleistet.<br />

Diese in Zusammenarbeit mit der DB AG erarbeitete<br />

„Gesamtkonzeption zur Lärmsanierung an bestehenden<br />

Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ ist dem<br />

Deutschen <strong>Bundestag</strong> vom BMVBS am 1. April 2005<br />

vorgelegt worden. Im Jahr 2010 ist eine Überprüfung und<br />

Aktualisierung der Gesamtkonzeption zur Lärmsanierung<br />

an bestehenden Schienenwegen vorgesehen.<br />

Seit 1999 haben die Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

des Bundes auf der Grundlage einer entsprechenden Förderrichtlinie<br />

rund 480 Mio. Euro für Lärmsanierungsmaßnahmen<br />

verausgabt. Damit wurden<br />

– über 550 Ortsdurchfahrten mit insgesamt<br />

– rund 800 km Streckenlänge komplett saniert.<br />

Hierbei sind<br />

– rund 280 km Schallschutzwände errichtet sowie<br />

– bei rund 40 700 Wohnungen Schallschutzfenster und<br />

Lüfter eingebaut sowie Dachsanierungen durchgeführt<br />

worden. Dies erforderte, dass über 110 000 Wohnungen<br />

gutachterlich aufgenommen werden mussten.<br />

B.6.1.2 Aktiver/Passiver Lärmschutz<br />

In der „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur<br />

Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen<br />

des Bundes“ vom 7. März 2005 ist festgelegt,<br />

unter welchen Voraussetzungen aktive oder passive Maßnahmen<br />

zu realisieren sind.<br />

Die unterschiedlichen Formen des Lärmschutzes sind in<br />

der Richtlinie wie folgt definiert:<br />

– „Aktiver Lärmschutz“ an Bahnanlagen umfasst alle<br />

Maßnahmen an der Strecke, die zu einer Verminderung<br />

des Schalls an der Quelle (Emission) und auf seinem<br />

Ausbreitungsweg führen. Entsprechend § 2 Absatz<br />

2 der Förderrichtlinie ist bei der Betrachtung von<br />

Nutzen/Kosten-Gesichtspunkten für die Gestaltung<br />

der Maßnahmen oder des Maßnahmenbündels die zusätzliche<br />

Schutzwirkung aktiver Maßnahmen zu berücksichtigen.<br />

Die Bundesregierung will die Lärmsanierung<br />

intensivieren und fördert deshalb die<br />

Erprobung innovativer Lärmschutzmaßnahmen.<br />

– „Passiver Lärmschutz“ umfasst alle baulichen Maßnahmen<br />

an vom Eisenbahnlärm betroffenen baulichen<br />

Anlagen zur Senkung der Schalleinwirkungen (Immissionen).<br />

– Erstattet werden notwendige bauliche Verbesserungen<br />

an Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume,<br />

wobei die Wertverbesserung der Gebäude durch die<br />

Anpassung an den Stand der Technik angemessen zu<br />

berücksichtigen ist.<br />

– Die schalltechnischen Gutachten, die durch die DB<br />

ProjektBau GmbH bei Ingenieurbüros in Auftrag gegeben<br />

werden, sind die Grundlage für alle Sanierungsmaßnahmen.<br />

Auf Grundlage der Anträge der Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

des Bundes und der<br />

Förderrichtlinie entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt<br />

über die Bewilligung.<br />

Im Jahr 2009 sind etwa 10 Prozent für passive und<br />

90 Prozent der Fördermittel für aktive Lärmsanierungsmaßnahmen<br />

verausgabt worden.<br />

B.6.2 KV-Drittförderung<br />

Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur<br />

Förderung von Umschlaganlagen des<br />

Kombinierten Verkehrs (KV) vom<br />

1. April 2009 (gültig vom 6. April 2009<br />

bis 31. Dezember 2011)<br />

Der Bund gewährt für die nach dem BSWAG nicht antragsberechtigten<br />

Empfänger Zuwendungen für den Bau,<br />

die Erweiterung und den Ausbau von Umschlaganlagen<br />

des Kombinierten Verkehrs, soweit sie zur Erreichung des<br />

Förderzwecks unbedingt erforderlich und die Anlagen öffentlich,<br />

d. h. allen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich<br />

sind.<br />

Vor dem Hintergrund der wachsenden Nachfrage nach<br />

Verkehrsleistungen und der damit verbundenen Erhöhung<br />

der Verkehrsdichte auf den Straßen ist es erforderlich, die<br />

Nutzungsmöglichkeiten der Schienenwege wie im Übrigen<br />

auch der Wasserstraßen für den Güterverkehr zu verbessern.<br />

Mit der Förderrichtlinie soll die Entwicklung der<br />

umschlagseitigen Infrastruktur beschleunigt werden. Sie<br />

richtet sich an Unternehmen in Privatrechtsform. Voraussetzung<br />

der Förderung ist u. a., dass eine Finanzierung allein<br />

durch privates Kapital nicht zur Wirtschaftlichkeit<br />

der Anlage führt und der Wettbewerb durch die Förderung<br />

nicht verzerrt wird.

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