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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 17/4980 – 14 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />

Zusammenfassung<br />

Allgemeines<br />

Gemäß § 7 Bundesschienenwegeausbaugesetz berichtet<br />

das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

dem Deutschen <strong>Bundestag</strong> jährlich über den<br />

Fortgang des Ausbaus des Schienenwegenetzes nach dem<br />

Stand vom 31. Dezember des Vorjahres. Die Entschließung<br />

des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es in der 184. Sitzung am<br />

30. Juni 2005 bezüglich einer umfassenden Ausweitung<br />

der Berichtstätigkeit (<strong>Bundestag</strong>sdrucksache 15/5780)<br />

wird seit dem Bericht 2006 umgesetzt.<br />

Gemäß § 7 Fernstraßenausbaugesetz berichtet der Bundesminister<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dem<br />

Deutschen <strong>Bundestag</strong> jährlich über den Fortgang des<br />

Bundesfernstraßenbaus nach dem Stand vom 31. Dezember<br />

des Vorjahres.<br />

Für das Jahr 2006 wurden diese Berichte letztmals getrennt<br />

als „Bericht zum Ausbau der Schienenwege“ bzw.<br />

als „Straßenbaubericht“ veröffentlicht. Beginnend mit<br />

dem Berichtsjahr 2007 werden die Berichte der Verkehrsträger<br />

Schiene, Straße und Wasserstraße zu einem Verkehrsinvestitionsbericht<br />

zusammengefasst.<br />

Soweit in diesem Bericht Sachverhalte dargestellt werden,<br />

die sich auf einen späteren Zeitraum als das Berichtsjahr<br />

2009 beziehen, sind sie durch Kursivschrift<br />

kenntlich gemacht.<br />

Bundesschienenwege<br />

Es wurden im Geschäftsjahr 2009 Gesamtinvestitionen in<br />

Höhe von 3 839 Mio. Euro für die Finanzierung von Infrastruktur<br />

nach BSWAG/DBGrG getätigt. Die Gesamtausgaben<br />

für die Schienenprojekte nach dem geltenden<br />

Bedarfsplan beliefen sich auf 1 592 Mio. Euro, von denen<br />

rund 1 142 Mio. Euro aus Bundesmitteln finanziert wurden.<br />

Schwerpunkte der Investitionstätigkeit waren die<br />

NBS/ABS Karlsruhe–Basel, Nürnberg–Erfurt–Halle/<br />

Leipzig, Augsburg–München, Berlin–Frankfurt (Oder)<br />

und Hamburg–Lübeck.<br />

Für das Sofortprogramm Seehafen-Hinterlandverkehr<br />

wurden im Jahr 2009 Bundesmittel in Höhe von rund<br />

49 Mio. Euro bereitgestellt. Darüber hinaus wurden im<br />

Jahr 2009 Bundesmittel in Höhe von rund 159 Mio. Euro<br />

für die Konjunkturpakete I (111 Mio. Euro) und II<br />

(48 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Für Bestandsnetzmaßnahmen<br />

wurden den Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

des Bundes (EIU) Bundesmittel in Höhe von<br />

2,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Der vertragsgemäße<br />

Einsatz dieser Bundesmittel wird durch den vom<br />

Bund beauftragten Infrastrukturwirtschaftsprüfer überprüft.<br />

Die Bahn hat sich verpflichtet, jährlich auch einen<br />

Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 500 Mio. Euro für<br />

die Erhaltung und Modernisierung des Bestandsnetzes<br />

einzusetzen. Dieser wurde 2009 nach Angaben der DB<br />

AG deutlich überschritten und betrug 583 Mio. Euro.<br />

Auch diese Angaben werden durch den Infrastrukturwirtschaftsprüfer<br />

überprüft. Der Einsatz von Ersatzinvestitionen<br />

und Erhaltungsaufwendungen dient der Erhaltung der<br />

Verfügbarkeit und der Modernisierung des Streckennetzes<br />

inklusive der Verkehrsstationen und der Energieversorgungsanlagen<br />

der EIU. Die Instandhaltungsaufwendungen<br />

der EIU für das Bestandsnetz beliefen sich nach<br />

eigenen Angaben in 2009 auf rund 1,45 Mrd. Euro für<br />

alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen.<br />

Im Rahmen der Gesamtkonzeption zur Lärmsanierung an<br />

bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes<br />

haben die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes<br />

auf der Grundlage einer entsprechenden Förderrichtlinie<br />

im Jahr 2009 rund 80 Mio. Euro für Lärmsanierungsmaßnahmen<br />

verausgabt. Es sind etwa 10 Prozent für<br />

passive und 90 Prozent der Fördermittel für aktive Lärmsanierungsmaßnahmen<br />

verwendet worden.<br />

Auf der Grundlage der Richtlinie (Verwaltungsvorschrift)<br />

zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten<br />

Verkehrs wurden im Bereich Schiene Fördermittel von<br />

insgesamt 405,0 Mio. Euro für 40 KV-Terminals (teilweise<br />

in mehreren Baustufen und damit in 61 Baumaßnahmen)<br />

bewilligt. Im Berichtszeitraum gingen keine<br />

neuen Standorte ans Netz.<br />

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 22 private Gleisanschlüsse<br />

mit einem Fördervolumen von 17,396 Mio. Euro<br />

bei einem Investitionsvolumen von ca. 41,284 Mio. Euro<br />

auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Neuund<br />

Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen<br />

(Gleisanschlussförderrichtlinie) vom 3. August<br />

2004 (gültig vom 1. September 2004 bis 31. August<br />

2009) und (Gleisanschlussförderrichtlinie) vom 17. September<br />

2009 (gültig vom 21. September 2009 bis 31. August<br />

2012) gefördert.<br />

Die Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen im<br />

Zuge öffentlicher Straßen (z. B. erstmaliger Einbau oder<br />

Verbesserung technischer Sicherungen) und insbesondere<br />

die Beseitigung von Bahnübergängen (z. B. durch Überführungsbauwerke)<br />

ist eine vorrangige verkehrspolitische<br />

Zielsetzung, die vom Bund nachdrücklich – unter Einsatz<br />

erheblicher Bundesmittel auf der Grundlage des EKrG –<br />

unterstützt wird. Die Bundesländer haben von den vom<br />

Bund im Haushaltsjahr 2009 für das so genannte Bundesdrittel<br />

bereitgestellten Mitteln insgesamt rund<br />

70,0 Mio. Euro abgerufen.<br />

Bundesfernstraßen<br />

Der geltende Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen<br />

(BPl) 2004 als Anlage zum 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetz<br />

(5. FStrAbÄndG) beinhaltet als Vordringlichen<br />

Bedarf (ab 2001) folgende Bauziele:<br />

– Neubau von 1 900 km Autobahnen<br />

– Erweiterung von 2 200 km Autobahnen auf sechs oder<br />

mehr Fahrstreifen<br />

– Aus- und Neubau von 5 500 km Bundesstraßen, darin<br />

enthalten rund 850 Ortsumgehungen.<br />

Zur Umsetzung des aktuell gültigen Bedarfsplans wurden<br />

bis Ende 2009 nahezu 40 Prozent der Bedarfsplanmaßnahmen<br />

mit einem Volumen von rund 25 Mrd. Euro reali-

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