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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 17/4980 – 100 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />

Ziel ist es, den steigenden Anforderungen des Marktes an die Qualität und Kapazität der Umschlagbahnhöfe (Ubf)<br />

oder Terminals des Kombinierten Verkehrs (KV) gerecht zu werden und einen wirkungsvollen Beitrag zur Entlastung<br />

der Straßen vom Güterverkehr zu leisten. Hierfür sind der Neu- und Ausbau bzw. die Modernisierung der Umschlagbahnhöfe<br />

erforderlich.<br />

Neben dem Neu- und Ausbau von Umschlagbahnhöfen kann auch die Verbesserung der Schienenanbindung zu den<br />

Umschlageinrichtungen in den Seehäfen und der Bau von KV-Drehscheiben diesem Ziel dienen.<br />

Die Bundesregierung fördert den Neu- und Ausbau von KV-Terminals<br />

– der DB Netz AG nach dem BSWAG und<br />

– von anderen privaten Unternehmen nach der „Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr“ (März 1998–November<br />

2002) bzw. der „Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs“ (Folgeregelung ab<br />

November 2002 bis 2011).<br />

Projektkenndaten:<br />

1996 wurde zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, dem Bundesministerium der Finanzen und der Deutschen<br />

Bahn AG eine 1. Sammelvereinbarung (SV6/96) über den Neu- bzw. Ausbau der sieben nachfolgend genannten KV-<br />

Terminals abgeschlossen (Wertvolumen: 162,3 Mio. Euro):<br />

– Köln-Eifeltor,<br />

– Großbeeren,<br />

– Basel,<br />

– Kornwestheim,<br />

– Erfurt,<br />

– Karlsruhe,<br />

– Leipzig.<br />

Für den weiteren Ausbau des Terminalnetzes wurde 1997 eine 2. Sammelvereinbarung (SV 6/97) über den Neu- bzw.<br />

Ausbau der sechs nachfolgend genannten KV-Terminals abgeschlossen (Wertvolumen: 86,2 Mio. Euro):<br />

– Bremerhaven CT III,<br />

– Frankfurt/Main Ost,<br />

– Glauchau,<br />

– Magdeburg-Rothensee,<br />

– Regensburg Ost,<br />

– Rostock-Goorsdorf.<br />

Die Projekte Glauchau, Magdeburg-Rothensee und Rostock-Goorsdorf wurden in Abstimmung mit dem BMVBS<br />

durch die DB Netz AG nicht mehr verfolgt.<br />

Darüber hinaus wurde eine Einzelvereinbarung für das KV-Terminal Ulm-Nord (Dornstadt) abgeschlossen.<br />

Für die Aufnahme von Vorhaben zum weiteren Ausbau des Terminalnetzes im Rahmen des Projektes „Kombinierter<br />

Verkehr/Rangierbahnhöfe (2. Stufe)“, Nr. N 29, des aktuellen Bedarfsplanes für die Bundesschienenwege, Kategorie 1b)<br />

„Neue Vorhaben“, ist eine Gesamtoptimierung der Planungen für Rangierbahnhöfe (2. Stufe) und für die Umschlaganlagen<br />

des Kombinierten Verkehrs (2. Stufe) Voraussetzung. Diese Voraussetzung wurde mit Vorlage einer entsprechenden<br />

Studie im Januar 2007 erfüllt.

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