Nachhaltigkeitsbericht 2021
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HR Excellence in Research<br />
Die „European Charter for Researchers<br />
and the Code of Conduct for the Recruitment<br />
of Researchers“ ist eine Sammlung<br />
von Maßnahmen zur Stärkung des Europäischen<br />
Forschungsraumes (ERA) und<br />
beinhaltet allgemeine Grundsätze sowie<br />
Empfehlungen der Europäischen Kommission<br />
zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />
und Karriereperspektiven von<br />
Forschenden. Die BOKU wurde 2012 mit<br />
dem von der Europäischen Kommission<br />
vergebenen Logo „HR Excellence in Research“<br />
zertifiziert, hat zuletzt 2020 die<br />
laufenden Aktivitäten berichtet und bekennt<br />
sich auch weiterhin zu den Grundsätzen<br />
und Prinzipien, die attraktive<br />
Arbeitsbedingungen und Karriereperspektiven<br />
im internationalen Forschungsumfeld<br />
bieten.<br />
Übergangshilfen<br />
In Österreich gibt es einen rechtlichen<br />
Rahmen für Altersteilzeit und Teilpension,<br />
der mit Zustimmung der Arbeitgeberin<br />
einen gleitenden Übergang in die<br />
Pension möglich macht. Als Arbeitnehmer*in<br />
verliert man dabei weder Pensionsbezüge<br />
noch Ansprüche auf Krankengeld,<br />
Abfertigung oder Ansprüche<br />
aus der Arbeitslosenversicherung. Die<br />
BOKU ermöglicht prinzipiell alle Modelle<br />
für Altersteilzeit und Teilpension.<br />
Um- und Nachschulungen für Mitarbeitende<br />
sind durch den Kollektivvertrag<br />
für Arbeitnehmer*innen der Universitäten<br />
dann vorgeschrieben, wenn ein*e<br />
Arbeitnehmer*in wegen einer Änderung<br />
des Arbeitsumfanges, der Organisation<br />
der Universität oder der Arbeitsbedingungen<br />
auf seinem*ihrem bisherigen<br />
Arbeitsplatz nicht mehr beschäftigt und<br />
auf keinem anderen bereits vorhandenen<br />
Arbeitsplatz gemäß der bisher erworbenen<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
eingesetzt werden kann. In der Praxis<br />
kommt dieser Fall bisher selten zum Tragen,<br />
wird aber bestimmungsgerecht so<br />
gehandhabt werden.<br />
Eine Abfindung bei Dienstaustritt berücksichtigt<br />
gesetzlich festgelegt das<br />
Dienstalter, also die Dienstzugehörigkeit<br />
der Person. Die Bestimmungen sind im<br />
Detail im Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz<br />
geregelt. Darüber hinaus<br />
zahlt die BOKU für Mitarbeitende, die<br />
mindestens zwei Jahre an der Universität<br />
beschäftigt sind, Beiträge in eine betriebliche<br />
Pensionsvorsorge ein. Nähere<br />
Bestimmungen wurden 2011 in der Betriebsvereinbarung<br />
über die Alters-, Berufsunfähigkeits-<br />
und Hinterbliebenenvorsorge<br />
geregelt.<br />
GRI 404-2<br />
LINKS:<br />
Personalentwicklung der BOKU: https://boku.ac.at/personalentwicklung<br />
Karrierebegleitprogramm: https://short.boku.ac.at/shapeyourcareer