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Nachhaltigkeitsbericht 2021

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HR Excellence in Research<br />

Die „European Charter for Researchers<br />

and the Code of Conduct for the Recruitment<br />

of Researchers“ ist eine Sammlung<br />

von Maßnahmen zur Stärkung des Europäischen<br />

Forschungsraumes (ERA) und<br />

beinhaltet allgemeine Grundsätze sowie<br />

Empfehlungen der Europäischen Kommission<br />

zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

und Karriereperspektiven von<br />

Forschenden. Die BOKU wurde 2012 mit<br />

dem von der Europäischen Kommission<br />

vergebenen Logo „HR Excellence in Research“<br />

zertifiziert, hat zuletzt 2020 die<br />

laufenden Aktivitäten berichtet und bekennt<br />

sich auch weiterhin zu den Grundsätzen<br />

und Prinzipien, die attraktive<br />

Arbeitsbedingungen und Karriereperspektiven<br />

im internationalen Forschungsumfeld<br />

bieten.<br />

Übergangshilfen<br />

In Österreich gibt es einen rechtlichen<br />

Rahmen für Altersteilzeit und Teilpension,<br />

der mit Zustimmung der Arbeitgeberin<br />

einen gleitenden Übergang in die<br />

Pension möglich macht. Als Arbeitnehmer*in<br />

verliert man dabei weder Pensionsbezüge<br />

noch Ansprüche auf Krankengeld,<br />

Abfertigung oder Ansprüche<br />

aus der Arbeitslosenversicherung. Die<br />

BOKU ermöglicht prinzipiell alle Modelle<br />

für Altersteilzeit und Teilpension.<br />

Um- und Nachschulungen für Mitarbeitende<br />

sind durch den Kollektivvertrag<br />

für Arbeitnehmer*innen der Universitäten<br />

dann vorgeschrieben, wenn ein*e<br />

Arbeitnehmer*in wegen einer Änderung<br />

des Arbeitsumfanges, der Organisation<br />

der Universität oder der Arbeitsbedingungen<br />

auf seinem*ihrem bisherigen<br />

Arbeitsplatz nicht mehr beschäftigt und<br />

auf keinem anderen bereits vorhandenen<br />

Arbeitsplatz gemäß der bisher erworbenen<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

eingesetzt werden kann. In der Praxis<br />

kommt dieser Fall bisher selten zum Tragen,<br />

wird aber bestimmungsgerecht so<br />

gehandhabt werden.<br />

Eine Abfindung bei Dienstaustritt berücksichtigt<br />

gesetzlich festgelegt das<br />

Dienstalter, also die Dienstzugehörigkeit<br />

der Person. Die Bestimmungen sind im<br />

Detail im Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz<br />

geregelt. Darüber hinaus<br />

zahlt die BOKU für Mitarbeitende, die<br />

mindestens zwei Jahre an der Universität<br />

beschäftigt sind, Beiträge in eine betriebliche<br />

Pensionsvorsorge ein. Nähere<br />

Bestimmungen wurden 2011 in der Betriebsvereinbarung<br />

über die Alters-, Berufsunfähigkeits-<br />

und Hinterbliebenenvorsorge<br />

geregelt.<br />

GRI 404-2<br />

LINKS:<br />

Personalentwicklung der BOKU: https://boku.ac.at/personalentwicklung<br />

Karrierebegleitprogramm: https://short.boku.ac.at/shapeyourcareer

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