Schröder 2023

druckereibilligmittweida
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E Mit uns Europa erleben ine erlebnisreiche und interessante Reisesaison geht zu Ende. Wir sagen Danke für eine tolle Reisezeit und laden Sie zu einer erlebnisreichen Jahres-Abschlussreise ein. NEU R eisen Sie mit uns über Weihnachten ins Stille – Nacht - Land nach Wagrain, hier hat das bekannteste Weihnachtslied seine Heimat. Inmitten der Sportwelt Amade´ umgeben von den Bergen der Hohen Tauern laden wir Sie zu erlebnisreichen und heimeligen Weihnachtstagen ein. NEU SAISONABSCHLUSS-REISE – FAHRT INS BLAUE Wohin soll die Reise gehen– Können Sie schweigen? – Wir auch !!! Während der Reisetage unternehmen Sie Ausflüge in bekannte und weniger bekannte Orte – besuchen einen Weihnachtsmarkt in der gerade beginnenden Adventszeit. Unterwegs, als auch im Hotel sorgen wir für Ihre Gaumenfreude, lassen Sie sich einfach verwöhnen. Das ein oder andere „Heimelige“ haben wir für Sie vorbereitet. Lassen Sie sich überraschen! 4 Tage ab 485 € Ihr Hotel: Im modernen und komfortablen 4* Sporthotel in Wagrain haben wir Ihre Zimmer reserviert. Kulinarische Gaumenfreuden erwarten Sie morgens und abends, aber auch am Nachmittag mit Süßem und Pikantem vom Buffet. Die 1000m² große Wellness-Oase lädt zum Erholen und Entspannen ein. Eine tolle Weihnachtsatmosphäre erwartet Sie inmitten der Salzburger Bergwelt. 5 Tage ab 849 € Tages-Etappen • Begleiteter Kulturspaziergang durch Wagrain mit Besuch Stille Nacht Museum * Bläserklänge zur Heiligen Nacht * Weihnachtslesung * Bescherung mit kleinen Geschenken * Weihnachts-Gala-Menü * Glühweintrinken in der Lobby * Turmbläser an der Pfarrkirche Wagrain und Christmette • Weihnachtsausflug in die Region um Werfenweng * Pferdeschlittenfahrt durch das Hochtal – eingehüllt in warmen Decken * Einkehr zu herzhafter Brettl-Jause • Weihnachtsausflug nach Salzburg mit individuellem Bummel über den Salzburger Christkindlmarkt UNSERE INKLUSIV-LEISTUNGEN » Fahrt im modernen Reisebus & Sicherungsschein » Hygienevorschriften nach Infektionsschutzgesetz » 3 x Übernachtung im Mittelklassehotel in ... D » 3 x Frühstücksbuffet und 3-Gang-Abend-Menü » Nutzung Hallenbad und Sauna » Besuch eines traditionellen Weihnachtsmarktes » 1 x geführter Ausflug in die herbst-winterliche Region mit Eintritt oder …andere Aktivität » 1 x gemeinsamer Mittagsimbiss » Fackel-Glühwein-Wanderung » Besuchsstopp auf Anreise 27.11.-30.11.2023 Preis: ab 485 € · EZ-Zuschlag: 54 € STILLE NACHT – WEIHNACHTEN IM SALZBURGER LAND UNSERE INKLUSIV-LEISTUNGEN » Fahrt im modernen Reisebus & Sicherungsschein » Sicherheitsvorschriften nach Infektionsschutzgesetz » 4 x Übernachtung im 4*Sporthotel Wagrain » Nutzung der Wellness-Anlage des Hotels mit Hallenbad und Saunen » 4 x reichhaltiges Frühstücksbuffet » 4 x 4-Gang-Abendmenü oder Themen-Buffet mit Salatbuffet » Begrüßung mit Glühwein » Weihnachtsfeier am Heiligabend mit Umtrunk, Weihnachtslesung, Bescherung, Weihnachts- Gala-Menü (im Rahmen der HP) » Kulturspaziergang durch Wagrain mit Besuch des Stille Nacht Museums » Winterlicher Weihnachtsausflug mit Pferdeschlittenfahrt und Brettl-Jause » Ausflug nach Salzburg mit individuellem Besuch des Christkindelmarktes 23.12.-27.12.2023 Preis: ab 849 € · EZ-Zuschlag: 88 € U nsere Silvester- Reise führt in den Teutoburger Wald, nach Melle im Osnabrücker Land. Hier erwartet Sie im Van der Valk Hotel eine tolle Silvester-Party mit Ihren Mitreisenden und vielleicht auch mitgereisten Freunden und Bekannten. Entdecken Sie dabei das Land des Herrmann, eine Schatzkammer der deutschen Geschichte und erleben die westfälische Gastfreundschaft. JAHRESWECHSEL IM TEUTOBURGER WALD Tages-Etappen • Am Anreisetag - Stopp am Schloss Bückeburg * Besuch des Marstallmuseums mit seinen wundervollen Pferden • Geführter Ausflug in den Teutoburger Wald mit historischer Altstadt von Detmold * Besuch des Herrmanns-Denkmals * Stopp an den Externsteinen * Silvester-Gala im Hotel mit Menü oder Buffet, inklusive Getränke – Bier, Wein, Sekt, Softgetränke, Tee und Kaffee * Musik vom Plattenteller auch zum Tanzen • Nach dem Katerfrühstück * Ausflug in die Stadt der Weserrenaissance nach Minden * geführter Stadtrundgang mit Besuch des 1000jährigen Doms Alles Gute für das Neue Jahr 2024. NEU 4 Tage ab 625 € UNSERE INKLUSIV-LEISTUNGEN » Fahrt im modernen Reisebus & Sicherungsschein » Sicherheitsvorschriften nach Infektionsschutzgesetz » 3 x Übernachtung im Van der Valk Hotel Melle » Zimmer mit DU/WC; Föhn, TV, Kaffee-Tee- Station, Kühlschrank, WLAN » Nutzung der Sauna » 3 x Frühstücksbuffet » 2 x Abend-Menü oder Buffet » Silvester-Gala mit Menü oder Buffet, inkl. Getränke (Bier, Wein, Sekt, Softgetränke, Tee oder Kaffee) und Musik vom DJ » Besuch des Marstall-Museums am Schloss Bückeburg am Anreisetag » geführter Ausflug im Teutoburger Wald mit Stadtrundgang in Detmold, Herrmannsdenkmal und Externsteine » Stadtführung in der Weserstadt Minden 30.12.2023-02.01.2024 Preis: ab 625 € · EZ-Zuschlag: 90 € 14 *Ersatzreiseleistungen infolge coronabedingter Reiseeinschränkungen sind zum Schutze Ihrer Gesundheit möglich. Sie stellen keinen Reisemangel oder Rücktrittsgrund dar. www.flaeming-tours-schroeder.de · www.flaeming-tours-schroeder.de · www.flaeming-tours-schroeder.de

und die ganze Welt… Bei allen in unserem Reisekatalog angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise nach EU Richtlinie 3015/2302. Demnach können Sie alle EU –Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Gleiches gilt für unsere Vereins-und Gruppenreisen, bei denen mindestens 2 Reiseleistungen durch Ihre Buchung reserviert werden. Die Schröder Fläming-Tours Reise GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 1. Buchung/Reiseanmeldung/Vertragsabschluß unserer Katalogreisen Sowohl Ihre telefonische, schriftliche oder persönliche Einbuchung/Reiseanmeldung – auch für alle mit angemeldeten Reisegäste – mündet verbindlich in einen Vertragsabschluß mit Zusendung der Buchungsbestätigung binnen 10 Tagen, sofern nicht innerhalb von 5 Tagen nach Buchung Ihr Rücktrittswunsch schriftlich (Datum des Poststempels) bei uns vorliegt. Bei Buchungen innerhalb von 10 Tagen vor dem Reisetermin entfällt diese Frist. Der Anmelder haftet für alle mit angemeldeten Reisegäste. Bei Gruppenbuchungen gilt die Buchung mit Übergabe der Teilnehmerliste als verbindlich. Insolvenzschutz Ihr Sicherungsschein der R+V Versicherung, der Ihnen gemäß § 651K BGB im Falle eines Konkurses des Reiseveranstalters die Rückerstattung Ihres Reisepreises bzw. den Rücktransport von Ihrem Urlaubsort garantiert, wird Ihnen bei Einbuchung für die erforderliche Anzahlung bzw. mit dem Reisevertrag ausgereicht. Er ist während der Reise mitzuführen. 2. Bezahlung Eine Anzahlung für Ihre Reise entfällt. Mit Tag der Einbuchung greifen unsere und die RGB der Partner für Schiffspassagen, Flugreisen, Ticketbuchungen und Kurreisen entsprechend. Der Gesamtreisepreis wird Ihnen spätestens bis 5 Wochen vor Reiseantritt in Rechnung gestellt, bei kurzfristiger Einbuchung hat die Bezahlung sofort zu erfolgen. Bei notwendiger Stornierung – siehe auch Punkt 5 – erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe der Grundpauschale von 50 €. Für alle Busreisen in unserer Tätigkeit als Busreiseveranstalter können zur Begleichung der Leistungen Reisegutscheine eingesetzt werden. Diese sind sofort bei der Einbuchung vorzulegen. 3. Reisegarantie/Mindestteilnehmerzahl Bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen übernehmen wir Reisegarantie bei Katalogreisen mit Ausnahme der Zubucherreisen. Sollte eine Reise aufgrund Minderbeteiligung nicht zustande kommen, erfolgt die Information bis spätestens 15 Tage vor Abreise. Gegen Rückgabe Ihrer Buchungs-Unterlagen erfolgt die vollständige Rückzahlung aller bisher getätigten Zahlungen durch Schröder Fläming-Tours Reise GmbH sowie der Versicherungsprämie durch den Versicherer. Zur Sicherung der Reisegarantie für unsere Gäste kooperieren wir mit unseren langjährigen Buspartnern, die auch die Reise absichern helfen. So bieten wir Ihnen eine breite Palette an Reisen, insbesondere auch für die Kuranwendungen an. U.U. können auch Kleinbusse zum Einsatz kommen. Diese Maßnahme im Interesse der Durchführbarkeit stellt keinen Rücktrittsgrund dar. 4. Leistungen/Preise/Abhilfe Reisemängel 4.1. Leistungen: Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Leistungsbeschreibungen unseres Reisekataloges und des Reisevertrages. Für Korrektheit der Hotelprospekte und damit verbundener Internetwerbung übernehmen wir keine Haftung. Erhebliche Leistungsänderungen, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner, über die der Veranstalter den Reisenden umgehend informiert. Änderungswünsche des Reiseteilnehmers (Zustiege etc.) können maximal bis 2 Wochen vor Fahrtantritt realisiert werden. Als „Zusatzangebot“ gekennzeichnete Leistungen sind vom Reiseteilnehmer bei der Unterzeichnung der Reiseanmeldung zu bestellen oder abzulehnen. Aus wichtigen Gründen sind wir berechtigt, Termin-, Zeit- oder Ablaufänderungen vorzunehmen. Zusätzliche, als in der Buchungsbestätigung und den in der Reiseausschreibung erfassten Kosten fallen nicht an. (Im anderen Falle gilt Pkt. 4.2.) Die Gepäckmitnahme ist auf 20 kg je Reisegast garantiert. 4.2. Preise: Die Preise basieren auf den vor Erstellung des Reisekataloges mit den Vertragspartnern abgestimmten Konditionen und den aktuellen Energiekosten und Gebühren. Sollten sich nachträglich Veränderungen der behördlich festgelegten und genehmigten Leistungstarife, der Energiekosten, der Steuern und der Maut etc. ergeben, sind wir zur Anpassung unserer Preise bis zum 21. Tag vor Reiseantritt, max. jedoch bis zu einer Preisanpassung von 8 % berechtigt. Über diese Preisanpassung werden Sie bis 21. Tage vor der Reise schriftlich – vorsorglich mit den Buchungsbestätigungen - informiert. Diese Preisanpassung berechtigt nicht zum Rücktritt. Ein Mal gewährte Reiseboni sind auch bei Stornierung nicht übertragbar, da Ihnen diese sofort bei Buchung zugute kommen. 4.3. Abhilfe/Reisemängel: Forderungen wegen nicht erbrachter aber in der Leistungsübersicht fixierter Leistungen, oder bei mangelhafter Leistung machen Sie bitte sofort vor Ort, beim Reiseleiter bzw. beim Veranstalter direkt telefonisch oder schriftlich geltend und fordern Abhilfe oder lehnen die Abhilfe schriftlich ab. Konnte Ihren Anforderungen vor Ort entsprochen werden, gleichwertige Leistungen erbracht werden, besteht im Nachhinein kein Anspruch auf Rückvergütung. Haben Sie keine Ansprüche vor Ort angemeldet oder Mängel angezeigt und dem Veranstalter die Möglichkeit der Mängelbehebung gegeben, besteht im Nachhinein kein Anspruch auf Rückvergütung. Für Mängel, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, kann kein Schadensersatz gefordert werden. Regional bedingte Lebens- und Eßgewohnheiten. Energetische Maßnahmen infolge von Energiekrise und -wende am Zielort stellen keine Wertminderung dar. Als Mangel gilt nicht, wenn die kurzfristige Umbuchung in ein gleichwertiges Hotel durch Widrigkeiten erforderlich geworden ist. Nicht als Reisemangel gelten alle pandemie bzw. coronabedingten Hygienemaßnahmen zum Schutze der Gesundheit. (Einschränkung bei Nutzung Bord-WC, Küche, Speisenauswahl oder –zuteilung.) Ersatzreiseleistungen infolge corona/Pandemiebedingter Reiseeinschränkungen zum Schutze Ihrer Gesundheit sind möglich, sie stellen keinen Mangel oder Rücktrittsgrund dar. Für unsere Katalogreisen gilt: Die Abholung von den zentralen Haltestellen Ihres Heimatortes (nicht Haustür) wird bei langfristiger Buchung bis zu einem Umkreis bis zu 35 km ermöglicht. Bei festgelegter Reiseroute (i.d.R. bei Berücksichtigung aller Festbuchungen bis 6 Wochen vor Reisebeginn) kann Ihr individueller Zustieg bei Kurzfristbuchungen & Abweichen von der regulären Route durch unseren Zubringer-Service ab 30 € je Person abgesichert werden, damit verbundene erhöhte Zusatzaufwendungen sind gesondert zu vergüten. Einen Sofortrabatt von 25€ erhalten Sie je Buchung, wenn Sie einen zentralen Zustieg in Zahna ZOB /Lutherstadt Wittenberg-ZOB (gilt nicht für Innerorts- und auf der Reiseroute gelegene -zustiege) wählen. 5. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer/Ersatzreisende Von Ihrer Reise können Sie jederzeit zurücktreten. Im eigenen Interesse empfehlen wir, die Rücktrittserklärung sofort schriftlich zu formulieren. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie eine Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für getroffene Reisevorbereitungen, unsere Aufwendungen und Hotel- und andere Verpflichtungen, zumindest aber in Höhe der Grundpauschale von 50 € bis 50 Tage vor Reisebeginn bei den Busreisen verlangen. UNSERE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die Kosten für den Ersatz werden wie folgt festgelegt: a) Buspauschalreisen & Katalogreisen* *vom 49.bis 37. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises *vom 36. bis 28. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises * vom 27. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises * vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises * vom 6. bis zum Abreisetag bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises b) bei Flugreisen aus unserem Flugreisenangebot* Hier treten wir als Vermittler auf. *bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises *vom 55. bis 27. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises *vom 26. bis 4. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises * ab 3. Tag vor Abreise bzw. bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises. c) bei Schiffsreisen im Katalogangebot* Hier treten wir als Vermittler auf. *bis 56 Tage vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises *vom 55. bis 27. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises *vom 26. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises * am Abreisetag o. bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises. Buchungen, die weniger als 5 Tage vor der Reise erfolgen, sind für den Kunden auch bei telefonischer Anmeldung verbindlich. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. Weichen Stornierungsbedingungen der Partneragenturen, Kreuzfahrten/Flug/Zubucherreisen, Kur-und Bahnreisen erheblich von o.g. Bedingungen ab, gelten diese im Falle Ihrer Stornierung. Konzert- und Eintrittskarten sind unabhängig davon mit 100% der Kosten zu begleichen. Sollte Ihnen die Teilnahme an einer Busreise nicht vergönnt sein, besteht die Möglichkeit, dass eine Ersatzperson, die vom Reiseteilnehmer selbst zu bestimmen ist, die Reise antritt. Diese Veränderung ist dem Reiseveranstalter schriftlich mitzuteilen. Eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro/Person wird erhoben. Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn bieten wir Ihnen die Umbuchung auf eine Reise mit anderem Reisedatum ab. Ein aufgrund logistischer Erforderlichkeiten nicht realisierbarer individueller Zustiegswunsch außerhalb der obligatorischen Reiseroute stellt im Falle von Nichtgewährung keinen Rücktrittsgrund dar. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien) erheblich erschwert, so können sowohl Reiseteilnehmer als auch die Schröder Fläming-Tours Reise GmbH vom Vertrag vor der Reise zurück treten. Voraussetzung ist, Reisewarnungen für Zielgebiete durch das Auswärtige Amt bzw. das RKI verhängt bzw. als Hoch-Risiko- Hochinzidenzgebiete bestätigt wurden. Gemäß den Rücktrittsbestimmungen kann für unsere erbrachten Aufwendungen ein entsprechendes Entgelt fällig werden. 5.1. Kündigung bei schwerer Störung Der Veranstalter kann bei massiver Störung der Reise durch den Reisenden die Reise kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört und die Sicherheit der Mitreisenden gefährdet ist. Dem Veranstalter steht der Reisepreis dennoch in vollem Umfang zu. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben davon unberührt. Diese Regelung gilt sowohl für Tagesfahrten, als auch Busanmietungen. 6. Versicherung Zur Vermeidung der unter Pkt. 5 genannten Stornierungskosten empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung oder eines Rundum-Sorglos-Schutzes sowie des Covid-Schutzes, der auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmt ist. Diese können in unseren Buchungsbüros bis maximal 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Zur Vermeidung von Kosten im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäckstücken – siehe auch Pkt. 7.8.- empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Prüfen Sie auch, ob Ihr Reiseabbruch bei Akuterkrankung vor Ort versichert ist. 7. Haftung Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes: 1. für die gewissenhafte Reisevorbereitung 2. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 3. für die Richtigkeit der Katalogauszeichnungen. Wir haften jedoch nicht, wenn sich die Verhältnisse nach Drucklegung des Prospektes erheblich verändern und der Reisegast über die Veränderung umgehend informiert wurde. 4. für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, sofern sich nicht aus gesonderten Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Wir haften nicht für den Tausch von Künstler bei Großveranstaltungen ggf. im Krankheitsfalle. 5. für die fahrtechnische Absicherung der Beförderung aller Reiseteilnehmer. 6. Wir haften nicht für alle auf dem Betriebsgelände abgestellten Kunden – PKW und deren Inhalte Deren Betriebsbereitschaft im Falle einer Havarie ist abzusichern. Andernfalls muss kostenpflichtige Veränderung vorgenommen werden. Bei unsachgemäßer Abstellung haftet der Halter für verursachte Schäden. 7. Jeder Fahrgast haftet für die von ihm verursachten Schäden und Verunreinigungen am Fahrzeug und bei den Vertragspartnern in vollem Umfange. Siehe auch Pkt. 5.1. Die Kosten werden dem Verursacher nach Aufwand berechnet. 8. Wir haften nicht für Verlust, Beschädigung, Diebstahl mitgeführter Gepäckstücke. Dies gilt auch bei allen Arten der Zwischenübernachtungen. 9. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht, wenn im Rahmen der erforderlichen Disposition weiteren Reisegästen die Mitreise ermöglicht werden kann. Gleiches gilt bei Ausflügen im Rahmen der Flug- und Schiffsreisen. 10. Bei ausdrücklich im Prospekt und den Reiseunterlagen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen (Flug/Schiffspassagen- nach Drucklegung gilt die neue Regelung) ist der Reiseveranstalter lediglich Vermittler, eine vertragliche Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet in diesen Fällen nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen. 11. Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 7.1. Haftung bei vermittelten Reiseleistungen und vermittelten verbundenen Reiseleistungen Wir haften nicht für vermittelte Reiseleistungen und vermittelte verbundene Reiseleistungen gemäß § 651 BGB (vgl. § 675,631 BGB), bei denen mindestens z.B. 2 Reiseleistungen jeweils bei z.B. 2 unterschiedlichen Unternehmen angeboten werden und Schäden bei Reisen, bei denen wir lediglich als Vermittler auftreten (alle Angebote aus unserem Reisebüro:Kreuzfahrten/ Flugreisen aller Art, Ferienwohnungen, Mietwagen ff .) Gleiches gilt für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreise vom Reisenden am Urlaubsziel ausgewählt wurden. 7.2. Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung unseres Unternehmens für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt. Die bereits vorgenommene Entschädigung ist anzurechnen. Weichen diese Regelungen durch internationale Abkommen bei Vertragspartnern ab, kann sich der Veranstalter auf diese Abkommen beziehen, wenn die Haftungsgrenze damit geringer eingestuft wird. Schadensansprüche verjähren nach zwei Jahren. 8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen Ihr Reiseveranstalter gibt den derzeitigen Erkenntnisstand der mitzuführenden Dokumente weiter, übernimmt aber für deren Vollständigkeit keinerlei Haftung. Für die Einhaltung der o.g. Bestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Sollten Ihrerseits gültige Ausweispapiere nicht rechtzeitig oder gar nicht beigebracht werden, handelt es sich hiermit um einen kostenpflichtigen Rücktrittsgrund. Bei allen In- Auslandsfahrten ist ein gülti ger Reisepass bzw. Personalausweis mitzuführen. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (u.a. Coronavirus) Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen und –beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitsymptomen Reiseleitung, Fahrer und Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Sollten Sie vor Ort positiv und mit Symptomen getestet sein, können Veranstalter und Beherbergungsbetrieb den Verbleib ablehnen. Ein Reiseabbruch und Ihre Rückreise auf eigene Kosten sind damit erforderlich. Nicht als Rücktrittsgrund gelten alle Maßnahmen, die der Kunden im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zum Schutze vor Corona (u.U. auch Coronatest o.ä.) in Anpassung an die Anforderungen von Bund und Ländern vor Reisedurchführung selbständig unternehmen muß. Corona/Pandemiebedingte Schutzmaßnahmen stellen keinen Rücktrittsgrund dar. 9. Bestimmungen bei Tagesfahrten Für unsere Tagesfahrten ist Ihre Einbuchung hierzu sowohl telefonisch, als auch mündlich oder schriftlich für alle mit angemeldeten Reisenden verbindlich. Bei allen Tagesreisen gilt die verbindliche mündliche Bestätigung bereits durch die Bekanntgabe Ihrer Sitzplätze bzw. Zustiege. Im Falle Ihrer Stornierung gelten folgende Besonderheiten: Die Kosten für Konzert- und Inclusivleistungen aller Art sind von Ihnen in vollem Umfange zu tragen. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 €/Person wird in allen Fällen erhoben. Der Rücktritt von den Fahrtleistungen kann: * bis 28 Tage vor der einfachen Busreise (Fahrten ohne Eintritte und Tickets) und * bis 6 Wochen vor der Pauschalbusreise stornofrei (gilt nicht f. Tickets und Inclusivleistungen) erfolgen. Bei späterer Stornierung werden alle Kosten für die Reisevorleistungen (Tickets, Führungen, Eintrittskosten o.ä.) fällig. Bei Nichterscheinen am Reisetag ist der volle Reisepreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Die Gestellung einer Ersatzperson an Ihrer Stelle ist immer möglich. Bearbeitungsgebühren können erhoben werden. Buchungen, die weniger als 5 Tage vor der Reise erfolgen, sind für den Kunden auch bei telefonischer Anmeldung sofort verbindlich. Alle unter Punkt 1 bis 8 genannten Festlegungen gelten weiterhin. Reisegarantie übernehmen wir bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen, bei Nichtdurchführbarkeit informieren wir Sie spätestens bis 7 Tage vor der Reise. Kunden, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen bei Buchung eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Ihre Zustiegswünsche werden entsprechend der Reiseroute optimiert. Kostenfreie Zustiege sind auf der Hauptroute garantiert. Der Veranstalter kann bei massiver Störung der Reise durch den Reisenden die Reise kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört und die Sicherheit der Mitreisenden gefährdet ist. Dem Veranstalter steht der Reisepreis dennoch in vollem Umfang zu. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben davon unberührt. 10. Bestimmungen bei Busanmietung Unsere Angebote für die Busvermietung sind unverbindlich und freibleibend, die Preise sind bindend für die am Tag der Erstellung bestehenden Gegebenheiten (MWST, DK-Preise bis zu einem Nettopreis von 1,50 €/l, Zoll- und Straßengebühren u.ä.). Bis 2 Monate vor Reisebeginn kann bei Veränderungen der o.g. Gegebenheiten eine Preisanpassung bzw. ein Treibstoffzuschlag bis 5 % erhoben werden, diese berechtigt nicht zur Vertragsstornierung. Zoll- , Park -und Straßengebühren bis 30 € sind im Reisepreis enthalten. Bei Überschreitungen von Einsatzzeiten und Kilometern erfolgt Nachberechnung für den Zusatzaufwand (je angefangene Stunde 30 € an Werktagen, 40 € an Sonn-, 50 € an Feiertagen.) Für Gepäck wird keinerlei Haftung übernommen, hierzu besteht die Möglichkeit einer separaten Versicherung. Bei notwendiger Stornierung von Mehrtagesfahrten & Transferen auch infolge höherer Gewalt, Reisewarnung ff. bis 10 Wochen vor Abfahrt (bei Tagesfahrten bis 40 Tage) erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 55 €/Einsatztag/Bus. Bei Stornierungen danach bis zum 11. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 15% des Reisepreises. Bei Stornierungen ab dem 10. Tag vor Fahrantritt werden 50% des Gesamtbetrages gemäß GB für Bef. mit O.bussen) fällig. Kommt es zur Vertragsbehinderung durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien,Fahrzeugtotalausfall o.ä.), können beide Geschäftspartner kostenfrei 3 Wochen vor Reisetermin vom Vertrag zurücktreten. Hier kann der Auftragnehmer bei der Ersatz-Suche behilflich sein bzw. für Ersatz durch unsere Partner sorgen und eine Aufwandsentschädigung verlangen. Eine Ausnahme bildet die Stornierung bei Preisangeboten incl. Tickets und Reservierungen jeder Art (Fähren, Übernachtungen, Führungen), hier sind die Kosten bei Stornierung uneingeschränkt mit 100 % zu tragen. Auflagen und Beschränkungen im Zusammenhang mit Corona oder einer anderen Pandemie beim Neuabschluss von Verträgen stellen keine höhere Gewalt mehr dar, so dass Nutzungs- und Verwendungsrisiko somit beim Auftraggeber liegen. Für den Fall, dass behördliche Auflagen die Belegung von Bussen beschränken, ist zusätzlich ein Rücktrittsvorbehalt für den Busunternehmer vereinbart. Somit kann das Busunternehmen zurücktreten, wenn im Falle einer erneuten Verschärfung der Coronaschutzmaßnahmen nach Vertragsschluss eine Beförderung mit der ursprünglich vorgesehenen Personenzahl nicht mehr möglich sein sollte. Coronabedingte Schutzmaßnahmen, Testpflichten ff. stellen keinen Rücktrittsgrund dar. Mit Bestätigung der Reise gilt ebenso Pkt. 5., 5.1, 7. und 7.1. der RGB. 11. Datenschutz/Online-Streitbeilegung Die Erhebung und Speicherung aller personenbezogenen Daten, die für die ordnungsgemäße Reisedurchführung erforderlich sind, erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Sie werden ausschließlich für die verbindlich gebuchte Reise verarbeitet, verwendet und gespeichert. Siehe www.flaeming-tours-schroeder.de Die EU-Kommission stellt unter http://e.europa.eu/consumers.odr/ eine Plattform zur Online-Beileigung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bei Vertragsabschlüssen über die Internetseite bereit. 12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Ihr Reiseveranstalter * Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeigen Schröder Fläming-Tours Reise GmbH · Dr.-Kurt-Fischer-Str. 12 · 06895 Zahna-Elster OT Zahna* Telefon/Notruf: 034924 20259 · Telefax: 034924 20325 Kundengeldabsicherer: R+V Versicherung · Vertrag 320 90 1010 62660 Reiseveranstalter – Haftpflicht: TAS GmbH · Vertrag ERGO 000 920 E-Mail: reisebuero@flaeming-tours-schroeder.de · Internet:www.flaeming-tours-schroeder.de Geschäftsführer: Gudrun & Burkhard Schröder · Amtsgericht Stendal HRB 7705 *Ersatzreiseleistungen infolge coronabedingter Reiseeinschränkungen sind zum Schutze Ihrer Gesundheit möglich. Sie stellen keinen Reisemangel oder Rücktrittsgrund dar. www.flaeming-tours-schroeder.de · www.flaeming-tours-schroeder.de · www.flaeming-tours-schroeder.de 15

und die ganze Welt…<br />

Bei allen in unserem Reisekatalog angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt<br />

es sich um eine Pauschalreise nach EU Richtlinie 3015/2302. Demnach können Sie alle EU<br />

–Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Gleiches gilt für unsere Vereins-und<br />

Gruppenreisen, bei denen mindestens 2 Reiseleistungen durch Ihre Buchung reserviert werden.<br />

Die Schröder Fläming-Tours Reise GmbH trägt die volle Verantwortung für die<br />

ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Wir nehmen nicht an einem<br />

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.<br />

1. Buchung/Reiseanmeldung/Vertragsabschluß unserer Katalogreisen<br />

Sowohl Ihre telefonische, schriftliche oder persönliche Einbuchung/Reiseanmeldung – auch<br />

für alle mit angemeldeten Reisegäste – mündet verbindlich in einen Vertragsabschluß mit<br />

Zusendung der Buchungsbestätigung binnen 10 Tagen, sofern nicht innerhalb von 5 Tagen<br />

nach Buchung Ihr Rücktrittswunsch schriftlich (Datum des Poststempels) bei uns vorliegt. Bei<br />

Buchungen innerhalb von 10 Tagen vor dem Reisetermin entfällt diese Frist. Der Anmelder<br />

haftet für alle mit angemeldeten Reisegäste. Bei Gruppenbuchungen gilt die Buchung mit<br />

Übergabe der Teilnehmerliste als verbindlich.<br />

Insolvenzschutz<br />

Ihr Sicherungsschein der R+V Versicherung, der Ihnen gemäß § 651K BGB im Falle eines<br />

Konkurses des Reiseveranstalters die Rückerstattung Ihres Reisepreises bzw. den Rücktransport<br />

von Ihrem Urlaubsort garantiert, wird Ihnen bei Einbuchung für die erforderliche Anzahlung<br />

bzw. mit dem Reisevertrag ausgereicht. Er ist während der Reise mitzuführen.<br />

2. Bezahlung<br />

Eine Anzahlung für Ihre Reise entfällt. Mit Tag der Einbuchung greifen unsere und die RGB<br />

der Partner für Schiffspassagen, Flugreisen, Ticketbuchungen und Kurreisen entsprechend.<br />

Der Gesamtreisepreis wird Ihnen spätestens bis 5 Wochen vor Reiseantritt in Rechnung<br />

gestellt, bei kurzfristiger Einbuchung hat die Bezahlung sofort zu erfolgen. Bei notwendiger<br />

Stornierung – siehe auch Punkt 5 – erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />

der Grundpauschale von 50 €. Für alle Busreisen in unserer Tätigkeit als Busreiseveranstalter<br />

können zur Begleichung der Leistungen Reisegutscheine eingesetzt werden. Diese sind sofort bei<br />

der Einbuchung vorzulegen.<br />

3. Reisegarantie/Mindestteilnehmerzahl<br />

Bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen übernehmen wir Reisegarantie bei<br />

Katalogreisen mit Ausnahme der Zubucherreisen. Sollte eine Reise aufgrund Minderbeteiligung<br />

nicht zustande kommen, erfolgt die Information bis spätestens 15 Tage vor Abreise.<br />

Gegen Rückgabe Ihrer Buchungs-Unterlagen erfolgt die vollständige Rückzahlung aller<br />

bisher getätigten Zahlungen durch Schröder Fläming-Tours Reise GmbH sowie der<br />

Versicherungsprämie durch den Versicherer. Zur Sicherung der Reisegarantie für unsere Gäste<br />

kooperieren wir mit unseren langjährigen Buspartnern, die auch die Reise absichern helfen.<br />

So bieten wir Ihnen eine breite Palette an Reisen, insbesondere auch für die Kuranwendungen<br />

an. U.U. können auch Kleinbusse zum Einsatz kommen. Diese Maßnahme im Interesse der<br />

Durchführbarkeit stellt keinen Rücktrittsgrund dar.<br />

4. Leistungen/Preise/Abhilfe Reisemängel<br />

4.1. Leistungen: Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die<br />

Leistungsbeschreibungen unseres Reisekataloges und des Reisevertrages. Für Korrektheit<br />

der Hotelprospekte und damit verbundener Internetwerbung übernehmen wir keine<br />

Haftung. Erhebliche Leistungsänderungen, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung<br />

beider Vertragspartner, über die der Veranstalter den Reisenden umgehend informiert.<br />

Änderungswünsche des Reiseteilnehmers (Zustiege etc.) können maximal bis 2 Wochen vor<br />

Fahrtantritt realisiert werden. Als „Zusatzangebot“ gekennzeichnete Leistungen sind vom<br />

Reiseteilnehmer bei der Unterzeichnung der Reiseanmeldung zu bestellen oder abzulehnen. Aus<br />

wichtigen Gründen sind wir berechtigt, Termin-, Zeit- oder Ablaufänderungen vorzunehmen.<br />

Zusätzliche, als in der Buchungsbestätigung und den in der Reiseausschreibung erfassten Kosten<br />

fallen nicht an. (Im anderen Falle gilt Pkt. 4.2.) Die Gepäckmitnahme ist auf 20 kg je Reisegast<br />

garantiert.<br />

4.2. Preise: Die Preise basieren auf den vor Erstellung des Reisekataloges mit den<br />

Vertragspartnern abgestimmten Konditionen und den aktuellen Energiekosten und<br />

Gebühren. Sollten sich nachträglich Veränderungen der behördlich festgelegten und<br />

genehmigten Leistungstarife, der Energiekosten, der Steuern und der Maut etc. ergeben,<br />

sind wir zur Anpassung unserer Preise bis zum 21. Tag vor Reiseantritt, max. jedoch bis zu<br />

einer Preisanpassung von 8 % berechtigt. Über diese Preisanpassung werden Sie bis 21. Tage<br />

vor der Reise schriftlich – vorsorglich mit den Buchungsbestätigungen - informiert. Diese<br />

Preisanpassung berechtigt nicht zum Rücktritt. Ein Mal gewährte Reiseboni sind auch bei<br />

Stornierung nicht übertragbar, da Ihnen diese sofort bei Buchung zugute kommen.<br />

4.3. Abhilfe/Reisemängel: Forderungen wegen nicht erbrachter aber in der Leistungsübersicht<br />

fixierter Leistungen, oder bei mangelhafter Leistung machen Sie bitte sofort vor Ort,<br />

beim Reiseleiter bzw. beim Veranstalter direkt telefonisch oder schriftlich geltend und<br />

fordern Abhilfe oder lehnen die Abhilfe schriftlich ab. Konnte Ihren Anforderungen vor Ort<br />

entsprochen werden, gleichwertige Leistungen erbracht werden, besteht im Nachhinein kein<br />

Anspruch auf Rückvergütung. Haben Sie keine Ansprüche vor Ort angemeldet oder Mängel<br />

angezeigt und dem Veranstalter die Möglichkeit der Mängelbehebung gegeben, besteht im<br />

Nachhinein kein Anspruch auf Rückvergütung. Für Mängel, die der Reiseveranstalter nicht<br />

zu vertreten hat, kann kein Schadensersatz gefordert werden. Regional bedingte Lebens- und<br />

Eßgewohnheiten. Energetische Maßnahmen infolge von Energiekrise und -wende am Zielort<br />

stellen keine Wertminderung dar. Als Mangel gilt nicht, wenn die kurzfristige Umbuchung in<br />

ein gleichwertiges Hotel durch Widrigkeiten erforderlich geworden ist. Nicht als Reisemangel<br />

gelten alle pandemie bzw. coronabedingten Hygienemaßnahmen zum Schutze der<br />

Gesundheit. (Einschränkung bei Nutzung Bord-WC, Küche, Speisenauswahl oder –zuteilung.)<br />

Ersatzreiseleistungen infolge corona/Pandemiebedingter Reiseeinschränkungen zum Schutze<br />

Ihrer Gesundheit sind möglich, sie stellen keinen Mangel oder Rücktrittsgrund dar.<br />

Für unsere Katalogreisen gilt: Die Abholung von den zentralen Haltestellen Ihres Heimatortes<br />

(nicht Haustür) wird bei langfristiger Buchung bis zu einem Umkreis bis zu 35 km ermöglicht.<br />

Bei festgelegter Reiseroute (i.d.R. bei Berücksichtigung aller Festbuchungen bis 6 Wochen vor<br />

Reisebeginn) kann Ihr individueller Zustieg bei Kurzfristbuchungen & Abweichen von der<br />

regulären Route durch unseren Zubringer-Service ab 30 € je Person abgesichert werden, damit<br />

verbundene erhöhte Zusatzaufwendungen sind gesondert zu vergüten. Einen Sofortrabatt von<br />

25€ erhalten Sie je Buchung, wenn Sie einen zentralen Zustieg in Zahna ZOB /Lutherstadt<br />

Wittenberg-ZOB (gilt nicht für Innerorts- und auf der Reiseroute gelegene -zustiege) wählen.<br />

5. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer/Ersatzreisende<br />

Von Ihrer Reise können Sie jederzeit zurücktreten. Im eigenen Interesse empfehlen wir, die<br />

Rücktrittserklärung sofort schriftlich zu formulieren. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang<br />

der Rücktrittserklärung. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie eine Reise nicht an,<br />

können wir angemessenen Ersatz für getroffene Reisevorbereitungen, unsere Aufwendungen<br />

und Hotel- und andere Verpflichtungen, zumindest aber in Höhe der Grundpauschale von 50 €<br />

bis 50 Tage vor Reisebeginn bei den Busreisen verlangen.<br />

UNSERE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

Die Kosten für den Ersatz werden wie folgt festgelegt:<br />

a) Buspauschalreisen & Katalogreisen*<br />

*vom 49.bis 37. Tag vor Reisebeginn<br />

25 % des Reisepreises<br />

*vom 36. bis 28. Tag vor Reisebeginn<br />

35 % des Reisepreises<br />

* vom 27. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises<br />

* vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises<br />

* vom 6. bis zum Abreisetag bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises<br />

b) bei Flugreisen aus unserem Flugreisenangebot* Hier treten wir als Vermittler auf.<br />

*bis 56 Tage vor Reisebeginn<br />

20 % des Reisepreises<br />

*vom 55. bis 27. Tag vor Reisebeginn<br />

50 % des Reisepreises<br />

*vom 26. bis 4. Tag vor Reisebeginn<br />

80 % des Reisepreises<br />

* ab 3. Tag vor Abreise bzw. bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.<br />

c) bei Schiffsreisen im Katalogangebot* Hier treten wir als Vermittler auf.<br />

*bis 56 Tage vor Reisebeginn<br />

35 % des Reisepreises<br />

*vom 55. bis 27. Tag vor Reisebeginn<br />

35 % des Reisepreises<br />

*vom 26. bis 1. Tag vor Reisebeginn<br />

75 % des Reisepreises<br />

* am Abreisetag o. bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.<br />

Buchungen, die weniger als 5 Tage vor der Reise erfolgen, sind für den Kunden auch bei<br />

telefonischer Anmeldung verbindlich. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet,<br />

dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich<br />

niedriger als die angeführte Pauschale sei.<br />

Weichen Stornierungsbedingungen der Partneragenturen, Kreuzfahrten/Flug/Zubucherreisen,<br />

Kur-und Bahnreisen erheblich von o.g. Bedingungen ab, gelten diese im Falle Ihrer Stornierung.<br />

Konzert- und Eintrittskarten sind unabhängig davon mit 100% der Kosten zu begleichen.<br />

Sollte Ihnen die Teilnahme an einer Busreise nicht vergönnt sein, besteht die Möglichkeit, dass<br />

eine Ersatzperson, die vom Reiseteilnehmer selbst zu bestimmen ist, die Reise antritt. Diese<br />

Veränderung ist dem Reiseveranstalter schriftlich mitzuteilen. Eine Bearbeitungsgebühr von 10<br />

Euro/Person wird erhoben.<br />

Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn bieten wir Ihnen die Umbuchung auf eine Reise mit anderem<br />

Reisedatum ab. Ein aufgrund logistischer Erforderlichkeiten nicht realisierbarer individueller<br />

Zustiegswunsch außerhalb der obligatorischen Reiseroute stellt im Falle von Nichtgewährung<br />

keinen Rücktrittsgrund dar.<br />

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände<br />

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien)<br />

erheblich erschwert, so können sowohl Reiseteilnehmer als auch die Schröder Fläming-Tours<br />

Reise GmbH vom Vertrag vor der Reise zurück treten. Voraussetzung ist, Reisewarnungen<br />

für Zielgebiete durch das Auswärtige Amt bzw. das RKI verhängt bzw. als Hoch-Risiko-<br />

Hochinzidenzgebiete bestätigt wurden. Gemäß den Rücktrittsbestimmungen kann für unsere<br />

erbrachten Aufwendungen ein entsprechendes Entgelt fällig werden.<br />

5.1. Kündigung bei schwerer Störung<br />

Der Veranstalter kann bei massiver Störung der Reise durch den Reisenden die Reise<br />

kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört und die Sicherheit der<br />

Mitreisenden gefährdet ist. Dem Veranstalter steht der Reisepreis dennoch in vollem Umfang<br />

zu. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben davon unberührt. Diese Regelung gilt<br />

sowohl für Tagesfahrten, als auch Busanmietungen.<br />

6. Versicherung<br />

Zur Vermeidung der unter Pkt. 5 genannten Stornierungskosten empfehlen wir Ihnen den<br />

Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung oder eines Rundum-Sorglos-Schutzes sowie<br />

des Covid-Schutzes, der auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmt ist. Diese können in unseren<br />

Buchungsbüros bis maximal 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Zur Vermeidung<br />

von Kosten im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäckstücken – siehe auch<br />

Pkt. 7.8.- empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Prüfen Sie auch, ob Ihr<br />

Reiseabbruch bei Akuterkrankung vor Ort versichert ist.<br />

7. Haftung<br />

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes:<br />

1. für die gewissenhafte Reisevorbereitung<br />

2. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger<br />

3. für die Richtigkeit der Katalogauszeichnungen. Wir haften jedoch nicht, wenn sich die<br />

Verhältnisse nach Drucklegung des Prospektes erheblich verändern und der Reisegast über die<br />

Veränderung umgehend informiert wurde.<br />

4. für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, sofern sich nicht aus gesonderten<br />

Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Wir haften nicht für den Tausch von Künstler bei<br />

Großveranstaltungen ggf. im Krankheitsfalle.<br />

5. für die fahrtechnische Absicherung der Beförderung aller Reiseteilnehmer.<br />

6. Wir haften nicht für alle auf dem Betriebsgelände abgestellten Kunden – PKW und deren<br />

Inhalte Deren Betriebsbereitschaft im Falle einer Havarie ist abzusichern. Andernfalls muss<br />

kostenpflichtige Veränderung vorgenommen werden. Bei unsachgemäßer Abstellung haftet der<br />

Halter für verursachte Schäden.<br />

7. Jeder Fahrgast haftet für die von ihm verursachten Schäden und Verunreinigungen am<br />

Fahrzeug und bei den Vertragspartnern in vollem Umfange. Siehe auch Pkt. 5.1. Die Kosten<br />

werden dem Verursacher nach Aufwand berechnet.<br />

8. Wir haften nicht für Verlust, Beschädigung, Diebstahl mitgeführter Gepäckstücke. Dies gilt<br />

auch bei allen Arten der Zwischenübernachtungen.<br />

9. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht, wenn im Rahmen der<br />

erforderlichen Disposition weiteren Reisegästen die Mitreise ermöglicht werden kann. Gleiches<br />

gilt bei Ausflügen im Rahmen der Flug- und Schiffsreisen.<br />

10. Bei ausdrücklich im Prospekt und den Reiseunterlagen als vermittelt bezeichneten<br />

Fremdleistungen (Flug/Schiffspassagen- nach Drucklegung gilt die neue Regelung) ist<br />

der Reiseveranstalter lediglich Vermittler, eine vertragliche Haftung ist in diesen Fällen<br />

ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet in diesen Fällen nur für die Vermittlung, nicht jedoch<br />

für die vermittelten Leistungen.<br />

11. Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer<br />

Verbraucherschlichtungsstelle teil.<br />

7.1. Haftung bei vermittelten Reiseleistungen und vermittelten verbundenen Reiseleistungen<br />

Wir haften nicht für vermittelte Reiseleistungen und vermittelte verbundene Reiseleistungen<br />

gemäß § 651 BGB (vgl. § 675,631 BGB), bei denen mindestens z.B. 2 Reiseleistungen jeweils<br />

bei z.B. 2 unterschiedlichen Unternehmen angeboten werden und Schäden bei Reisen, bei denen<br />

wir lediglich als Vermittler auftreten (alle Angebote aus unserem Reisebüro:Kreuzfahrten/<br />

Flugreisen aller Art, Ferienwohnungen, Mietwagen ff .) Gleiches gilt für Leistungen, die erst<br />

nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreise vom Reisenden am Urlaubsziel ausgewählt<br />

wurden.<br />

7.2. Haftungsbeschränkung<br />

Die vertragliche Haftung unseres Unternehmens für Schäden, die nicht Personenschäden<br />

sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt. Die bereits vorgenommene Entschädigung ist<br />

anzurechnen. Weichen diese Regelungen durch internationale Abkommen bei Vertragspartnern<br />

ab, kann sich der Veranstalter auf diese Abkommen beziehen, wenn die Haftungsgrenze damit<br />

geringer eingestuft wird. Schadensansprüche verjähren nach zwei Jahren.<br />

8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen<br />

Ihr Reiseveranstalter gibt den derzeitigen Erkenntnisstand der mitzuführenden Dokumente<br />

weiter, übernimmt aber für deren Vollständigkeit keinerlei Haftung. Für die Einhaltung der<br />

o.g. Bestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Sollten Ihrerseits gültige<br />

Ausweispapiere nicht rechtzeitig oder gar nicht beigebracht werden, handelt es sich hiermit um<br />

einen kostenpflichtigen Rücktrittsgrund. Bei allen In- Auslandsfahrten ist ein gülti ger Reisepass<br />

bzw. Personalausweis mitzuführen.<br />

Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (u.a. Coronavirus)<br />

Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen<br />

Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen<br />

Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. Der Reisende<br />

erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen und –beschränkungen der<br />

Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle<br />

von auftretenden typischen Krankheitsymptomen Reiseleitung, Fahrer und Leistungsträger<br />

unverzüglich zu verständigen. Sollten Sie vor Ort positiv und mit Symptomen getestet sein,<br />

können Veranstalter und Beherbergungsbetrieb den Verbleib ablehnen. Ein Reiseabbruch<br />

und Ihre Rückreise auf eigene Kosten sind damit erforderlich. Nicht als Rücktrittsgrund<br />

gelten alle Maßnahmen, die der Kunden im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zum Schutze<br />

vor Corona (u.U. auch Coronatest o.ä.) in Anpassung an die Anforderungen von Bund und<br />

Ländern vor Reisedurchführung selbständig unternehmen muß. Corona/Pandemiebedingte<br />

Schutzmaßnahmen stellen keinen Rücktrittsgrund dar.<br />

9. Bestimmungen bei Tagesfahrten<br />

Für unsere Tagesfahrten ist Ihre Einbuchung hierzu sowohl telefonisch, als auch mündlich<br />

oder schriftlich für alle mit angemeldeten Reisenden verbindlich. Bei allen Tagesreisen gilt<br />

die verbindliche mündliche Bestätigung bereits durch die Bekanntgabe Ihrer Sitzplätze bzw.<br />

Zustiege. Im Falle Ihrer Stornierung gelten folgende Besonderheiten:<br />

Die Kosten für Konzert- und Inclusivleistungen aller Art sind von Ihnen in vollem Umfange zu<br />

tragen. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 €/Person wird in allen Fällen erhoben.<br />

Der Rücktritt von den Fahrtleistungen kann:<br />

* bis 28 Tage vor der einfachen Busreise (Fahrten ohne Eintritte und Tickets) und<br />

* bis 6 Wochen vor der Pauschalbusreise stornofrei (gilt nicht f. Tickets und Inclusivleistungen)<br />

erfolgen.<br />

Bei späterer Stornierung werden alle Kosten für die Reisevorleistungen (Tickets, Führungen,<br />

Eintrittskosten o.ä.) fällig. Bei Nichterscheinen am Reisetag ist der volle Reisepreis zzgl. einer<br />

Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Die Gestellung einer Ersatzperson an Ihrer Stelle ist immer<br />

möglich. Bearbeitungsgebühren können erhoben werden. Buchungen, die weniger als 5 Tage<br />

vor der Reise erfolgen, sind für den Kunden auch bei telefonischer Anmeldung sofort verbindlich.<br />

Alle unter Punkt 1 bis 8 genannten Festlegungen gelten weiterhin. Reisegarantie übernehmen<br />

wir bei einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen, bei Nichtdurchführbarkeit informieren<br />

wir Sie spätestens bis 7 Tage vor der Reise. Kunden, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet<br />

haben, müssen bei Buchung eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.<br />

Ihre Zustiegswünsche werden entsprechend der Reiseroute optimiert. Kostenfreie Zustiege sind<br />

auf der Hauptroute garantiert. Der Veranstalter kann bei massiver Störung der Reise durch den<br />

Reisenden die Reise kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört und<br />

die Sicherheit der Mitreisenden gefährdet ist. Dem Veranstalter steht der Reisepreis dennoch<br />

in vollem Umfang zu. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben davon unberührt.<br />

10. Bestimmungen bei Busanmietung<br />

Unsere Angebote für die Busvermietung sind unverbindlich und freibleibend, die Preise sind<br />

bindend für die am Tag der Erstellung bestehenden Gegebenheiten (MWST, DK-Preise bis<br />

zu einem Nettopreis von 1,50 €/l, Zoll- und Straßengebühren u.ä.). Bis 2 Monate vor<br />

Reisebeginn kann bei Veränderungen der o.g. Gegebenheiten eine Preisanpassung bzw. ein<br />

Treibstoffzuschlag bis 5 % erhoben werden, diese berechtigt nicht zur Vertragsstornierung. Zoll-<br />

, Park -und Straßengebühren bis 30 € sind im Reisepreis enthalten. Bei Überschreitungen von<br />

Einsatzzeiten und Kilometern erfolgt Nachberechnung für den Zusatzaufwand (je angefangene<br />

Stunde 30 € an Werktagen, 40 € an Sonn-, 50 € an Feiertagen.) Für Gepäck wird keinerlei<br />

Haftung übernommen, hierzu besteht die Möglichkeit einer separaten Versicherung. Bei<br />

notwendiger Stornierung von Mehrtagesfahrten & Transferen auch infolge höherer Gewalt,<br />

Reisewarnung ff. bis 10 Wochen vor Abfahrt (bei Tagesfahrten bis 40 Tage) erheben wir eine<br />

einmalige Bearbeitungsgebühr von 55 €/Einsatztag/Bus. Bei Stornierungen danach bis<br />

zum 11. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 15% des Reisepreises. Bei Stornierungen ab dem<br />

10. Tag vor Fahrantritt werden 50% des Gesamtbetrages gemäß GB für Bef. mit O.bussen)<br />

fällig. Kommt es zur Vertragsbehinderung durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen,<br />

Pandemien,Fahrzeugtotalausfall o.ä.), können beide Geschäftspartner kostenfrei 3 Wochen<br />

vor Reisetermin vom Vertrag zurücktreten. Hier kann der Auftragnehmer bei der Ersatz-Suche<br />

behilflich sein bzw. für Ersatz durch unsere Partner sorgen und eine Aufwandsentschädigung<br />

verlangen. Eine Ausnahme bildet die Stornierung bei Preisangeboten incl. Tickets und<br />

Reservierungen jeder Art (Fähren, Übernachtungen, Führungen), hier sind die Kosten bei<br />

Stornierung uneingeschränkt mit 100 % zu tragen. Auflagen und Beschränkungen im<br />

Zusammenhang mit Corona oder einer anderen Pandemie beim Neuabschluss von Verträgen<br />

stellen keine höhere Gewalt mehr dar, so dass Nutzungs- und Verwendungsrisiko somit<br />

beim Auftraggeber liegen. Für den Fall, dass behördliche Auflagen die Belegung von Bussen<br />

beschränken, ist zusätzlich ein Rücktrittsvorbehalt für den Busunternehmer vereinbart.<br />

Somit kann das Busunternehmen zurücktreten, wenn im Falle einer erneuten Verschärfung<br />

der Coronaschutzmaßnahmen nach Vertragsschluss eine Beförderung mit der ursprünglich<br />

vorgesehenen Personenzahl nicht mehr möglich sein sollte.<br />

Coronabedingte Schutzmaßnahmen, Testpflichten ff. stellen keinen Rücktrittsgrund dar.<br />

Mit Bestätigung der Reise gilt ebenso Pkt. 5., 5.1, 7. und 7.1. der RGB.<br />

11. Datenschutz/Online-Streitbeilegung<br />

Die Erhebung und Speicherung aller personenbezogenen Daten, die für die ordnungsgemäße<br />

Reisedurchführung erforderlich sind, erfolgt unter Einhaltung der geltenden<br />

Datenschutzbestimmungen. Sie werden ausschließlich für die verbindlich gebuchte Reise<br />

verarbeitet, verwendet und gespeichert. Siehe www.flaeming-tours-schroeder.de<br />

Die EU-Kommission stellt unter http://e.europa.eu/consumers.odr/ eine Plattform zur<br />

Online-Beileigung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bei Vertragsabschlüssen über die<br />

Internetseite bereit.<br />

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des<br />

Reisevertrages im Übrigen.<br />

Ihr Reiseveranstalter * Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeigen<br />

Schröder Fläming-Tours Reise GmbH · Dr.-Kurt-Fischer-Str. 12 · 06895 Zahna-Elster OT Zahna*<br />

Telefon/Notruf: 034924 20259 · Telefax: 034924 20325<br />

Kundengeldabsicherer: R+V Versicherung · Vertrag 320 90 1010 62660<br />

Reiseveranstalter – Haftpflicht: TAS GmbH · Vertrag ERGO 000 920<br />

E-Mail: reisebuero@flaeming-tours-schroeder.de · Internet:www.flaeming-tours-schroeder.de<br />

Geschäftsführer: Gudrun & Burkhard Schröder · Amtsgericht Stendal HRB 7705<br />

*Ersatzreiseleistungen infolge coronabedingter Reiseeinschränkungen sind zum Schutze Ihrer Gesundheit möglich. Sie stellen keinen Reisemangel oder Rücktrittsgrund dar.<br />

www.flaeming-tours-schroeder.de · www.flaeming-tours-schroeder.de · www.flaeming-tours-schroeder.de 15

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