Nachhaltige Märkte Guide Edition 2
Ein Guide zur nachhaltigeren Gestaltung von Märkten mit weihnachtlichem Charakter.
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Abfallsorten und
ihre Trennung
Auf Weihnachtsmärkten gibt es viele verschiedene Akteur*innen, welche die
Abfallvermeidung und Abfalltrennung auf öffentlichen Veranstaltungsflächen erschweren.
Zum einen gibt es Betreibende und Dienstleistende, zum anderen spielen auch
Besuchende vor Ort, aber auch Passanten eine wesentliche Rolle bei der Entstehung von
Abfall. So scheint eine sinnvolle Abfalltrennung oftmals sowohl technisch als auch
wirtschaftlich nicht möglich zu sein. Nichtsdestotrotz gilt auch für die winterlichen Märkte
eine Getrennthaltungspflicht nach §3 (1) GewAbfV.
Diese besagt, dass
Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier
Glas
Kunststoffe
Metalle
Holz
Textilien
Bioabfälle
weitere Abfallfraktionen
jeweils voneinander getrennt entsorgt werden muss. Allerdings gibt es auch hier
Ausnahmen und die Getrennthaltungspflicht entfällt,
wenn technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar
die getrennte Sammlung insbesondere nicht möglich ist, wenn für eine Aufstellung der
Abfallbehälter für die getrennte Sammlung nicht genug Platz zur Verfügung steht oder
die Abfallbehälter an öffentlich zugänglichen Anfallstellen von einer Vielzahl von
Erzeugenden befüllt werden und die getrennte Sammlung aus diesem Grund durch
den Besitzenden nicht gewährleistet werden kann.
die getrennte Sammlung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, da die Kosten für die
getrennte Sammlung, insbesondere auf Grund einer sehr geringen Menge der
jeweiligen Abfallfraktion, außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung
und eine anschließende Vorbehandlung stehen.
In diesem Fall bietet es sich an, eine Abfallvermeidungsstrategie zu entwickeln, um die
Entstehung von Abfall sowie die daraus resultierenden Entsorgungskosten gering zu
halten:
NACHHALTIGE MÄRKTE GUIDE 7