VNW-Magazin 4/2022
Das VNW-Magazin erscheint fünf Mal im Jahr. Neben Fachartikeln enthält es Berichte und Reportagen über die Mitgliedsunternehmen des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen - den Vermietern mit Werten.
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Noch deutlicher unterscheidet sich die Wohnkostenbelastung der<br />
Menschen in Mieterhaushalten, wenn man fünf gleich große Einkommensgruppen<br />
bildet (sogenannte Einkommensquintile). Das<br />
nach Einkommen unterste Fünftel aller Mieterhaushalte gab im<br />
Jahr 2021 demnach durchschnittlich 42,6 Prozent des verfügbaren<br />
Einkommens für Wohnkosten aus. Mehr als ein Drittel der<br />
Mieterinnen und Mieter (36,2 Prozent) in der untersten von fünf<br />
Einkommensgruppen lebte in einem als überbelastet geltenden<br />
Haushalt.<br />
Wohnort entscheidet über die Wohnkostenbelastung<br />
Wie stark die Wohnkosten für die betroffenen Mieterhaushalte<br />
ins Gewicht fallen, variiert auch je nachdem, wie dicht besiedelt<br />
der entsprechende Wohnort ist. So war die Wohnkostenbelastung<br />
im Jahr 2021 mit durchschnittlich 28,6 Prozent in Städten<br />
am größten. In ländlichen Gebieten mussten demgegenüber im<br />
Schnitt lediglich 24,9 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens<br />
für Wohnkosten aufgebracht werden.<br />
Die Entwicklung der Mietpreise hat Auswirkungen auf die<br />
Wohnkostenbelastung. Aktuell ist die Teuerung der Nettokaltmieten<br />
im Vergleich zu den hohen Preissteigerungen in vielen<br />
Bereichen und im Vergleich zur Gesamtteuerung moderat. Binnen<br />
Jahresfrist erhöhten sich im Juli <strong>2022</strong> die Nettokaltmieten im<br />
Durchschnitt um 1,7 Prozent, die Verbraucherpreise insgesamt<br />
stiegen um 7,5 Prozent. Dennoch haben sich die Nettokaltmieten<br />
über die vergangenen Jahre tendenziell stetig erhöht, im Zeitraum<br />
von 2015 bis 2021 um 8,5 Prozent.<br />
Die Nettokaltmiete ist eine bedeutende Verbrauchsausgabe,<br />
da sie einen sehr großen Teil des Haushaltsbudgets ausmacht, und<br />
ist damit in der Kasse der privaten Haushalte deutlich spürbar.<br />
Bei einer angenommenen Nettokaltmiete von 1000 Euro liegt der<br />
monatliche Mehrbetrag durch die aktuelle Teuerungsrate durchschnittlich<br />
bei 17 Euro und summiert sich über das Jahr hinweg<br />
auf über 200 Euro.<br />
Entwicklung der Warmmiete erhöht<br />
Wohnkostenbelastung<br />
Die Preisentwicklung im Bereich Wohnen umfasst allerdings mehr<br />
als nur die Nettokaltmiete, zur sogenannten „Warmmiete“ gehören<br />
auch verschiedene Wohnungsnebenkosten. Die Teuerungen<br />
hierfür fallen deutlich stärker aus und betreffen nicht nur die<br />
Personen, die zur Miete wohnen. So verteuerten sich die Wohnungsnebenkosten<br />
im Juli <strong>2022</strong> um 2,2 Prozent gegenüber dem<br />
Vorjahresmonat.<br />
Der Preisanstieg für die Haushaltsenergie lag bei +42,9 Prozent<br />
im Juli <strong>2022</strong> gegenüber dem Vorjahresmonat, darunter verteuerten<br />
sich Heizöl mit +102,6 Prozent und Erdgas mit +75,1<br />
Prozent. Der Preisanstieg bei Strom lag im Juli <strong>2022</strong> bei +18,1 Prozent.<br />
Auch für Reparaturen und Instandhaltung stiegen die Preise<br />
mit +14,4 Prozent binnen Jahresfrist deutlich.<br />
Insbesondere in Deutschland sind vergleichsweise viele Menschen<br />
von der Entwicklung der Mietpreise betroffen. Im Jahr 2021<br />
wohnte hierzulande mehr als jeder zweite Mensch (50,5 Prozent)<br />
zur Miete. In den vergangenen Jahren hatte Deutschland im EU-<br />
Vergleich stets einen sehr hohen Anteil von Mieterinnen und Mietern<br />
an der Gesamtbevölkerung.<br />
In einigen Ländern wie Österreich (45,8 Prozent) und Dänemark<br />
(40,8 Prozent) gibt es vergleichbare Anteile in der Bevölkerung,<br />
die zur Miete wohnen. Daher kommt auch hier der Preisentwicklung<br />
der Nettokaltmieten bei der Inflationsmessung eine<br />
besondere Rolle zu. h<br />
Gasmangellage: Änderung der AVB Fernwärme<br />
am 14. Juli <strong>2022</strong> in Kraft getreten<br />
Berlin. Die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit<br />
Fernwärme (AVB Fernwärme) wurden mit Hinblick auf die eventuelle<br />
Gasmangellage erweitert. Sobald die Bundesnetzagentur<br />
die Feststellung trifft, dass eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen<br />
nach Deutschland vorliegt (§ 24 Abs. 1<br />
S. 1 Energiesicherungsgesetzes), können die Preissteigerungen<br />
entlang der Lieferkette weitergegeben werden, um die Versorgungssicherheit<br />
aufrechtzuerhalten. Hierfür werden der AVB<br />
Fernwärme in §24 die Abs. 5 bis 7 hinzugefügt.<br />
Wenn ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) gegenüber<br />
einem Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU) den Preis für<br />
die Lieferung von Gas zur Erzeugung von Fernwärme erhöht, so<br />
sind dieses FVU sowie Weitere entlang der Lieferkette berechtigt,<br />
ein in einem Wärmeliefervertrag vereinbartes und insoweit einschlägiges<br />
Preisanpassungsrecht frühestens zwei Wochen nach<br />
der Gaspreiserhöhung auszuüben – auch wenn im Wärmeliefervertrag<br />
ein längerer Zeitraum für die Anpassung des Preises vereinbart<br />
wurde.<br />
Die Ausübung des Preisanpassungsrechts ist in Textform mitzuteilen<br />
und mit einer Begründung zu versehen. Die Preisanpassung<br />
wird frühestens zwei Wochen nach dem Tag, der auf den Tag des<br />
Zugangs der Mitteilung folgt, wirksam.<br />
Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Wärmeliefervertrag<br />
außerordentlich mit Wirkung spätestens zum Ende des ersten<br />
Jahres nach Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen.<br />
Weiterhin hat der Kunde des FVU das Recht, alle zwei Monate ab<br />
Wirksamwerden einer solchen Preisanpassung die Überprüfung<br />
und gegebenenfalls unverzügliche Preissenkung auf ein angemessenes<br />
Niveau zu verlangen.<br />
Das FVU hat dem Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen<br />
das Ergebnis der Überprüfung und eine etwaige Preisänderung<br />
mitzuteilen und zu begründen. Sechs Wochen nach der<br />
Aufhebung der Notfallstufe ist das FVU verpflichtet, den Kunden<br />
über die Aufhebung zu unterrichten und den Preis auf ein angemessenes<br />
Niveau abzusenken. h