Magazin_5:2022

27.09.2022 Aufrufe

10 Vogelschutz Nesthilfen Platz für Vögel Bauherren sollten bei energetischen Sanierungen und Umbau von alten Häusern ebenso wie bei Neubauten den Vogelschutz im Blick haben. VON FRAUKE MAASS

11 „Die Menschen brauchen Natur um sich. Das steigert die Lebensqualität. Und Vögel gehören dazu!“ Hamburg. Das Thema Energiewende ist seit dem Ukraine-Krieg aktueller denn je. Die Sanierung und Modernisierung alter Gebäude nimmt Fahrt auf, auch an den ambitionierten Neubauzielen will die Wohnungswirtschaft festhalten. Doch die Modernisierung von Gebäuden und die teils geschlossenen, glatten Gebäudehüllen von Neubauten haben häufig dramatische Folgen für den Lebensraum vieler siedlungstypischer Vogel- und Fledermausarten. So werden bereits jetzt für viele gebäudebrütenden Arten rückläufige Populationsentwicklungen registriert – obwohl nahezu alle gebäudebewohnenden Fledermaus- und Vogelarten umfassend geschützt sind, also Brut-, Rast- und Schlafplätze laut deutschem und europäischem Naturschutzgesetz weder zerstört noch beschädigt werden dürfen. Gebäude werden von vielen Tierarten genutzt Sowohl auf dem Land als auch in der Stadt werden Gebäude in der Regel von einer Vielzahl von Tierarten genutzt. Viele Vogelund Fledermausarten nehmen Spalten, Nischen, Hohlräume und Vorsprünge an der Fassade oder im Dachbereich als Nist-, Rastund Schlafplatz in Anspruch. Nur werden immer mehr Spalten geschlossen, und durch aktive Baumaßnahmen verlieren viele Tiere ihre Brutplätze. Doch energetische Sanierungen müssen nicht per se zu einem Rückgang von Nistplatzangeboten führen, sagt Franziska Schmidt-Lewerkühne, Referentin für Vogelschutz beim NABU Hamburg. Es gebe immer Möglichkeiten, das durch eine Baumaßnahme an alten Gebäuden notwendige Zerstören von Nisthilfen durch Einbaukästen an der Fassade auszugleichen und bei Neubauten von vornherein Nisthilfen mit in die Fassadenplanung miteinzubeziehen. „Es gibt bereits vielfältige bautechnische und architektonische Lösungen auf dem Markt, um auch bei energetisch hochwertig gedämmten Gebäuden Nist-, Rast- und Schlafplätze gebäudebewohnender Tierarten zu integrieren“, sagt die 32-jährige Biologin. Würden die Bedürfnisse der Tiere rechtzeitig berücksichtigt, ließe sich der teils dramatische Rückgang einiger mittlerweile gefährdeter Arten wie den Haussperling oder Turmfalken aufhalten. Selbst der Spatz sei in Hamburg schon auf der roten Liste, wie der NABU informiert. Nistplätze werden oft nicht rechtzeitig entdeckt Problem: Bislang werden bei der Sanierung von Gebäuden Nistplätze oder Quartiere nicht oder nicht rechtzeitig entdeckt. So kommen bei den Bauarbeiten immer wieder Tiere zu Schaden und verlieren ihre Brutplätze. „Es ist wichtig, rund ein Jahr, bevor die Baumaßnahme beginnt, das Gebäude umfangreich von einem Gutachter auf Brutplätze prüfen zu lassen“, erläutert Schmidt- Lewerkühne. Wer den Aufwand scheue, sollte wissen, dass es am Ende nicht nur viel aufwendiger und teurer sei, „wenn Nester während der Bauarbeiten entdeckt werden und die Arbeiten von der Behörde gestoppt werden müssen“, sagt die Vogelschutz-Expertin. Wer die Überprüfung nicht durchführt und Brutstätten/Quartiere zerstört, verstößt gegen das Gesetz (BNatSchG § 44 Abs.1). f

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„Die Menschen brauchen<br />

Natur um sich. Das steigert<br />

die Lebensqualität.<br />

Und Vögel gehören dazu!“<br />

Hamburg. Das Thema Energiewende ist seit dem Ukraine-Krieg<br />

aktueller denn je. Die Sanierung und Modernisierung alter Gebäude<br />

nimmt Fahrt auf, auch an den ambitionierten Neubauzielen will<br />

die Wohnungswirtschaft festhalten. Doch die Modernisierung von<br />

Gebäuden und die teils geschlossenen, glatten Gebäudehüllen<br />

von Neubauten haben häufig dramatische Folgen für den Lebensraum<br />

vieler siedlungstypischer Vogel- und Fledermausarten.<br />

So werden bereits jetzt für viele gebäudebrütenden Arten<br />

rückläufige Populationsentwicklungen registriert – obwohl nahezu<br />

alle gebäudebewohnenden Fledermaus- und Vogelarten umfassend<br />

geschützt sind, also Brut-, Rast- und Schlafplätze laut<br />

deutschem und europäischem Naturschutzgesetz weder zerstört<br />

noch beschädigt werden dürfen.<br />

Gebäude werden von vielen Tierarten genutzt<br />

Sowohl auf dem Land als auch in der Stadt werden Gebäude in<br />

der Regel von einer Vielzahl von Tierarten genutzt. Viele Vogelund<br />

Fledermausarten nehmen Spalten, Nischen, Hohlräume und<br />

Vorsprünge an der Fassade oder im Dachbereich als Nist-, Rastund<br />

Schlafplatz in Anspruch. Nur werden immer mehr Spalten<br />

geschlossen, und durch aktive Baumaßnahmen verlieren viele<br />

Tiere ihre Brutplätze.<br />

Doch energetische Sanierungen müssen nicht per se zu einem<br />

Rückgang von Nistplatzangeboten führen, sagt Franziska<br />

Schmidt-Lewerkühne, Referentin für Vogelschutz beim NABU<br />

Hamburg. Es gebe immer Möglichkeiten, das durch eine Baumaßnahme<br />

an alten Gebäuden notwendige Zerstören von Nisthilfen<br />

durch Einbaukästen an der Fassade auszugleichen und bei Neubauten<br />

von vornherein Nisthilfen mit in die Fassadenplanung miteinzubeziehen.<br />

„Es gibt bereits vielfältige bautechnische und architektonische<br />

Lösungen auf dem Markt, um auch bei energetisch hochwertig<br />

gedämmten Gebäuden Nist-, Rast- und Schlafplätze gebäudebewohnender<br />

Tierarten zu integrieren“, sagt die 32-jährige Biologin.<br />

Würden die Bedürfnisse der Tiere rechtzeitig berücksichtigt,<br />

ließe sich der teils dramatische Rückgang einiger mittlerweile gefährdeter<br />

Arten wie den Haussperling oder Turmfalken aufhalten.<br />

Selbst der Spatz sei in Hamburg schon auf der roten Liste, wie der<br />

NABU informiert.<br />

Nistplätze werden oft nicht rechtzeitig entdeckt<br />

Problem: Bislang werden bei der Sanierung von Gebäuden Nistplätze<br />

oder Quartiere nicht oder nicht rechtzeitig entdeckt. So<br />

kommen bei den Bauarbeiten immer wieder Tiere zu Schaden<br />

und verlieren ihre Brutplätze. „Es ist wichtig, rund ein Jahr, bevor<br />

die Baumaßnahme beginnt, das Gebäude umfangreich von einem<br />

Gutachter auf Brutplätze prüfen zu lassen“, erläutert Schmidt-<br />

Lewerkühne.<br />

Wer den Aufwand scheue, sollte wissen, dass es am Ende<br />

nicht nur viel aufwendiger und teurer sei, „wenn Nester während<br />

der Bauarbeiten entdeckt werden und die Arbeiten von der Behörde<br />

gestoppt werden müssen“, sagt die Vogelschutz-Expertin.<br />

Wer die Überprüfung nicht durchführt und Brutstätten/Quartiere<br />

zerstört, verstößt gegen das Gesetz (BNatSchG § 44 Abs.1).<br />

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