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recall Das Praxisteam-Magazin
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Zahnzusatzversicherung<br />
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<strong>recall</strong> Dazu habe ich gleich zwei Fragen: erstens, wie viel zahlt der<br />
Versicherer für PZR? Und zweitens, warum zahlt er überhaupt so eine<br />
regelmäßige Behandlung? Man denkt doch oft, Versicherer zahlen am<br />
liebsten gar nicht.<br />
Gabriele Bengel Autsch – das alte Klischee. Ich räume ein, dass nicht<br />
immer alles bezahlt wird von den Versicherern. Daher vermitteln wir unseren<br />
Kunden immer gezielt den Tarif, der optimal zum Zahnstatus passt.<br />
Und zudem unterstützen wir unsere Kunden dann auch im Leistungsfall,<br />
klären mit Patienten und Versicherern die Kostenübernahme und vermitteln<br />
– sollte es mal Komplikationen geben – zwischen Zahnarztpraxis,<br />
Patient und Versicherer.<br />
Alexander Mint Bei der Übernahme der PZR-Kosten gibt es keine Probleme,<br />
wenn sie nach GOZ Abschnitt B abgerechnet wird. Und was die<br />
Höhe anbelangt, liegen die leistungsstarken Zahntarife bei 200 Euro pro<br />
Jahr bis unbegrenzt. Regelmäßige PZR ist ganz im Sinne der Versicherer:<br />
sorgfältig gepflegte Zähne reduzieren die Ausgaben für Zahnersatz und<br />
Parodontitis.<br />
<strong>recall</strong> Wie genau muss man sich das Zusammenwirken zwischen Ihnen,<br />
der Praxis und den Patienten vorstellen?<br />
Alexander Mint Das ist ganz einfach und unkompliziert. Wir stellen<br />
den Praxen einen Flyer mit allgemeinen Infos zur Verfügung, der ausgelegt<br />
werden kann. Und einen kompakten Ratgeber mit den wichtigsten<br />
Informationen zu Zahnzusatzversicherungen. Damit hat das ganze Praxisteam<br />
einen schnellen Überblick über das Thema. Der Ratgeber wird<br />
einfach an Patienten ausgegeben. Und speziell für die Prophylaxe gibt<br />
es einen Extra-Flyer mit der Beschreibung eines Vorsorgetarifes, der 100<br />
Prozent der Kosten erstattet – auch mehrmals im Jahr.<br />
<strong>recall</strong> Gibt es rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen?<br />
Alexander Mint Die Versicherungswirtschaft unterliegt einer recht<br />
strengen Aufsicht in Bezug auf die Dokumentation vom Beratungsprozess,<br />
der Abschlussempfehlung und selbstverständlich auch im Bereich<br />
Datenschutz. Die to:dent.ta GmbH - tätig als unabhängiger Versicherungsmakler<br />
- arbeitet in Bezug auf dieses wichtige Thema gewissenhaft,<br />
Daten von Patienten werden sensibel behandelt und werden ausschließlich<br />
anlassbezogen zur adäquaten Beratung für Zahnzusatzversicherungen<br />
verwendet.<br />
Wir sind hier aber noch einen Schritt weiter gegangen und haben, in Bezug<br />
auf die Berufsordnung der Zahnärzte, die Aufklärung und Aushändigung<br />
unserer Unterlagen anwaltlich prüfen lassen. Das Ergebnis: Unsere<br />
Unterlagen und die damit verbundene Aufklärung stehen in keinem Widerspruch<br />
zur Berufsordnung, sondern sind sogar zweckmäßig zur Befriedigung<br />
des Informations- und Aufklärungsbedürfnisses Ihrer Patientinnen<br />
und Patienten.<br />
Gabriele Bengel<br />
Alexander Mint<br />
to:dent-ta GmbH<br />
Dornierstr. 30 ∙ 73730 Esslingen<br />
Tel.: +49 711 69 306 435<br />
www.todentta.de<br />
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