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recall Das Praxisteam-Magazin

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Zahnzusatzversicherung<br />

43<br />

<strong>recall</strong> Dazu habe ich gleich zwei Fragen: erstens, wie viel zahlt der<br />

Versicherer für PZR? Und zweitens, warum zahlt er überhaupt so eine<br />

regelmäßige Behandlung? Man denkt doch oft, Versicherer zahlen am<br />

liebsten gar nicht.<br />

Gabriele Bengel Autsch – das alte Klischee. Ich räume ein, dass nicht<br />

immer alles bezahlt wird von den Versicherern. Daher vermitteln wir unseren<br />

Kunden immer gezielt den Tarif, der optimal zum Zahnstatus passt.<br />

Und zudem unterstützen wir unsere Kunden dann auch im Leistungsfall,<br />

klären mit Patienten und Versicherern die Kostenübernahme und vermitteln<br />

– sollte es mal Komplikationen geben – zwischen Zahnarztpraxis,<br />

Patient und Versicherer.<br />

Alexander Mint Bei der Übernahme der PZR-Kosten gibt es keine Probleme,<br />

wenn sie nach GOZ Abschnitt B abgerechnet wird. Und was die<br />

Höhe anbelangt, liegen die leistungsstarken Zahntarife bei 200 Euro pro<br />

Jahr bis unbegrenzt. Regelmäßige PZR ist ganz im Sinne der Versicherer:<br />

sorgfältig gepflegte Zähne reduzieren die Ausgaben für Zahnersatz und<br />

Parodontitis.<br />

<strong>recall</strong> Wie genau muss man sich das Zusammenwirken zwischen Ihnen,<br />

der Praxis und den Patienten vorstellen?<br />

Alexander Mint Das ist ganz einfach und unkompliziert. Wir stellen<br />

den Praxen einen Flyer mit allgemeinen Infos zur Verfügung, der ausgelegt<br />

werden kann. Und einen kompakten Ratgeber mit den wichtigsten<br />

Informationen zu Zahnzusatzversicherungen. Damit hat das ganze Praxisteam<br />

einen schnellen Überblick über das Thema. Der Ratgeber wird<br />

einfach an Patienten ausgegeben. Und speziell für die Prophylaxe gibt<br />

es einen Extra-Flyer mit der Beschreibung eines Vorsorgetarifes, der 100<br />

Prozent der Kosten erstattet – auch mehrmals im Jahr.<br />

<strong>recall</strong> Gibt es rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen?<br />

Alexander Mint Die Versicherungswirtschaft unterliegt einer recht<br />

strengen Aufsicht in Bezug auf die Dokumentation vom Beratungsprozess,<br />

der Abschlussempfehlung und selbstverständlich auch im Bereich<br />

Datenschutz. Die to:dent.ta GmbH - tätig als unabhängiger Versicherungsmakler<br />

- arbeitet in Bezug auf dieses wichtige Thema gewissenhaft,<br />

Daten von Patienten werden sensibel behandelt und werden ausschließlich<br />

anlassbezogen zur adäquaten Beratung für Zahnzusatzversicherungen<br />

verwendet.<br />

Wir sind hier aber noch einen Schritt weiter gegangen und haben, in Bezug<br />

auf die Berufsordnung der Zahnärzte, die Aufklärung und Aushändigung<br />

unserer Unterlagen anwaltlich prüfen lassen. Das Ergebnis: Unsere<br />

Unterlagen und die damit verbundene Aufklärung stehen in keinem Widerspruch<br />

zur Berufsordnung, sondern sind sogar zweckmäßig zur Befriedigung<br />

des Informations- und Aufklärungsbedürfnisses Ihrer Patientinnen<br />

und Patienten.<br />

Gabriele Bengel<br />

Alexander Mint<br />

to:dent-ta GmbH<br />

Dornierstr. 30 ∙ 73730 Esslingen<br />

Tel.: +49 711 69 306 435<br />

www.todentta.de<br />

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