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recall Das Praxisteam-Magazin

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42 Zahnzusatzversicherung<br />

Die Aufklärung in der Praxis ist<br />

zweckmäßig im Sinne der<br />

Aufklärungs-/Beratungspflicht!<br />

Versicherer zahlen lieber Prophylaxekosten als Gebisssanierungen! Beim Thema regelmäßige Professionelle<br />

Zahnreinigung ziehen Praxen und Versicherer am gleichen Strang.<br />

Im folgenden Interview mit den beiden Versicherungsspezialisten Frau Gabriele Bengel und Alexander<br />

Mint von der to:dent.ta GmbH beantworten sie Fragen zu dem finanziellen Potenzial von<br />

Zahnzusatzversicherungen für Patient und Praxis und erklären, dass die Aufklärung in der Zahnarztpraxis<br />

in keinem Widerspruch zur Berufsordnung steht und darüber hinaus sogar zweckmäßig<br />

in Bezug auf die Aufklärungspflicht ist.<br />

Interview mit Gabriele Bengel und Alexander Mint<br />

<strong>recall</strong> Sie sind seit vielen Jahren auf Zahnzusatzversicherungen spezialisiert<br />

und haben täglich Kontakt zu Zahnarztpraxen. Haben Sie dabei<br />

immer nur mit dem Praxisinhaber zu tun?<br />

Gabriele Bengel Nein – keinesfalls. Im Gegenteil! Wir stehen grundsätzlich<br />

dem ganzen Praxisteam für fachliche Fragen rund um Zahnzusatzversicherungen<br />

zur Verfügung. So haben wir es häufig mit Praxismanagerinnen,<br />

Abrechnungsspezialistinnen und – vor allem – mit<br />

Prophylaxespezialistinnen und Dentalhygienikerinnen zu tun.<br />

<strong>recall</strong> Und was sind so die hauptsächlichen Fragen, die die Praxisangestellten<br />

bewegen?<br />

Gabriele Bengel Mit Praxismanagerinnen besprechen wir zum Beispiel<br />

den Einsatz unseres Ratgebers und des Zahnstatus und mit Abrechnungsspezialisten<br />

die erstattungsfähigen GOZ-Ziffern.<br />

Alexander Mint Aktuell sind es hauptsächlich die Fachkräfte im Bereich<br />

Prophylaxe, die wissen wollen, wie die Erstattung von PZR- und Prophylaxekosten<br />

über Zahnzusatzversicherungen möglich ist. In vielen Praxen<br />

gibt es ja inzwischen einen extra Bereich, in dem Prophylaxe gemacht<br />

wird. Und es ist jedem klar, dass der Bereich ausgelastet sein muss, um<br />

wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Wenn sich Kassenpatienten aber Sorgen<br />

über Benzin-, Gas-, Strom und Lebensmittelpreise machen müssen,<br />

besteht natürlich die Gefahr, dass die zahnärztliche Dienstleistung hinten<br />

runterfällt. Oder zumindest reduziert wird von zwei auf eine Zahnreinigung<br />

pro Jahr. Wenn das bei der Hälfte der Patienten passieren würde,<br />

kann sich jeder ausrechnen, welchen Einnahmeverlust die Praxis hat.<br />

<strong>recall</strong> Können Sie uns dafür ein konkretes Beispiel machen? So, wie<br />

Sie es auch den Praxen zeigen?<br />

Alexander Mint Wenn wir mit Praxen direkt sprechen, haben wir natürlich<br />

in der Regel konkrete, praxisindividuelle Zahlen zum Rechnen.<br />

Aber fiktiv angenommen, die Praxis hat 1000 Kassenpatienten zwischen<br />

18 und 80 Jahren. Davon kommen 70 Prozent bislang zweimal pro Jahr<br />

zur PZR, die Praxis verlangt 100 Euro pro Behandlung. Das sind dann<br />

140.000 Euro Einnahmen. Käme die Hälfte davon jetzt nur noch einmal<br />

pro Jahr, würden 70.000 Euro fehlen.<br />

Gabriele Bengel Hinzu kommt noch, dass das aktuell diskutierte GKV-<br />

Finanzstabilisierungsgesetz aller Voraussicht nach nachteilig für Zahnarztpraxen<br />

sein wird. Möglicherweise werden die Zahlungen der Krankenkassen<br />

in Zukunft geringer ausfallen. Auch die freiwilligen Zuschüsse zur<br />

PZR, die ein paar Kassen aktuell noch gewähren, sind für die Zukunft<br />

nicht garantiert. Darum ist es nach unserer Auffassung auch wichtig für<br />

den Zahnarzt und die gesamte Praxis, die Patientinnen und Patienten auf<br />

Zahnzusatzversicherungen hinzuweisen.<br />

<strong>recall</strong> Kann man denn davon ausgehen, dass ein hoher Anteil an<br />

privat zusatzversicherten Patienten solche Einnahmeausfälle verhindern<br />

würde?<br />

Gabriele Bengel Ja – mit Sicherheit. Speziell für den Bereich Prophylaxe<br />

ist es wichtig, dass die Patienten eine Zahnzusatzversicherung<br />

mit Kostenerstattung für PZR haben. Die alten Zahnzusatztarife haben<br />

meistens nur für Zahnersatz bezahlt. Aber man kann diese alten Tarife<br />

entweder aufstocken oder eben gleich komplett in einen neuen Tarif<br />

wechseln. Und wenn PZR versichert ist – dann wird sie auch genutzt.<br />

Denn schließlich – so denken die meisten – soll sich die Versicherung<br />

„rentieren“.<br />

Alexander Mint Der Wechsel wird übrigens zunehmend einfacher, da<br />

inzwischen etliche Zahntarife die Vorversicherungszeit anrechnen – selbst<br />

wenn der Vertrag bei einem anderen Versicherer lief.<br />

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