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recall Das Praxisteam-Magazin
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42 Zahnzusatzversicherung<br />
Die Aufklärung in der Praxis ist<br />
zweckmäßig im Sinne der<br />
Aufklärungs-/Beratungspflicht!<br />
Versicherer zahlen lieber Prophylaxekosten als Gebisssanierungen! Beim Thema regelmäßige Professionelle<br />
Zahnreinigung ziehen Praxen und Versicherer am gleichen Strang.<br />
Im folgenden Interview mit den beiden Versicherungsspezialisten Frau Gabriele Bengel und Alexander<br />
Mint von der to:dent.ta GmbH beantworten sie Fragen zu dem finanziellen Potenzial von<br />
Zahnzusatzversicherungen für Patient und Praxis und erklären, dass die Aufklärung in der Zahnarztpraxis<br />
in keinem Widerspruch zur Berufsordnung steht und darüber hinaus sogar zweckmäßig<br />
in Bezug auf die Aufklärungspflicht ist.<br />
Interview mit Gabriele Bengel und Alexander Mint<br />
<strong>recall</strong> Sie sind seit vielen Jahren auf Zahnzusatzversicherungen spezialisiert<br />
und haben täglich Kontakt zu Zahnarztpraxen. Haben Sie dabei<br />
immer nur mit dem Praxisinhaber zu tun?<br />
Gabriele Bengel Nein – keinesfalls. Im Gegenteil! Wir stehen grundsätzlich<br />
dem ganzen Praxisteam für fachliche Fragen rund um Zahnzusatzversicherungen<br />
zur Verfügung. So haben wir es häufig mit Praxismanagerinnen,<br />
Abrechnungsspezialistinnen und – vor allem – mit<br />
Prophylaxespezialistinnen und Dentalhygienikerinnen zu tun.<br />
<strong>recall</strong> Und was sind so die hauptsächlichen Fragen, die die Praxisangestellten<br />
bewegen?<br />
Gabriele Bengel Mit Praxismanagerinnen besprechen wir zum Beispiel<br />
den Einsatz unseres Ratgebers und des Zahnstatus und mit Abrechnungsspezialisten<br />
die erstattungsfähigen GOZ-Ziffern.<br />
Alexander Mint Aktuell sind es hauptsächlich die Fachkräfte im Bereich<br />
Prophylaxe, die wissen wollen, wie die Erstattung von PZR- und Prophylaxekosten<br />
über Zahnzusatzversicherungen möglich ist. In vielen Praxen<br />
gibt es ja inzwischen einen extra Bereich, in dem Prophylaxe gemacht<br />
wird. Und es ist jedem klar, dass der Bereich ausgelastet sein muss, um<br />
wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Wenn sich Kassenpatienten aber Sorgen<br />
über Benzin-, Gas-, Strom und Lebensmittelpreise machen müssen,<br />
besteht natürlich die Gefahr, dass die zahnärztliche Dienstleistung hinten<br />
runterfällt. Oder zumindest reduziert wird von zwei auf eine Zahnreinigung<br />
pro Jahr. Wenn das bei der Hälfte der Patienten passieren würde,<br />
kann sich jeder ausrechnen, welchen Einnahmeverlust die Praxis hat.<br />
<strong>recall</strong> Können Sie uns dafür ein konkretes Beispiel machen? So, wie<br />
Sie es auch den Praxen zeigen?<br />
Alexander Mint Wenn wir mit Praxen direkt sprechen, haben wir natürlich<br />
in der Regel konkrete, praxisindividuelle Zahlen zum Rechnen.<br />
Aber fiktiv angenommen, die Praxis hat 1000 Kassenpatienten zwischen<br />
18 und 80 Jahren. Davon kommen 70 Prozent bislang zweimal pro Jahr<br />
zur PZR, die Praxis verlangt 100 Euro pro Behandlung. Das sind dann<br />
140.000 Euro Einnahmen. Käme die Hälfte davon jetzt nur noch einmal<br />
pro Jahr, würden 70.000 Euro fehlen.<br />
Gabriele Bengel Hinzu kommt noch, dass das aktuell diskutierte GKV-<br />
Finanzstabilisierungsgesetz aller Voraussicht nach nachteilig für Zahnarztpraxen<br />
sein wird. Möglicherweise werden die Zahlungen der Krankenkassen<br />
in Zukunft geringer ausfallen. Auch die freiwilligen Zuschüsse zur<br />
PZR, die ein paar Kassen aktuell noch gewähren, sind für die Zukunft<br />
nicht garantiert. Darum ist es nach unserer Auffassung auch wichtig für<br />
den Zahnarzt und die gesamte Praxis, die Patientinnen und Patienten auf<br />
Zahnzusatzversicherungen hinzuweisen.<br />
<strong>recall</strong> Kann man denn davon ausgehen, dass ein hoher Anteil an<br />
privat zusatzversicherten Patienten solche Einnahmeausfälle verhindern<br />
würde?<br />
Gabriele Bengel Ja – mit Sicherheit. Speziell für den Bereich Prophylaxe<br />
ist es wichtig, dass die Patienten eine Zahnzusatzversicherung<br />
mit Kostenerstattung für PZR haben. Die alten Zahnzusatztarife haben<br />
meistens nur für Zahnersatz bezahlt. Aber man kann diese alten Tarife<br />
entweder aufstocken oder eben gleich komplett in einen neuen Tarif<br />
wechseln. Und wenn PZR versichert ist – dann wird sie auch genutzt.<br />
Denn schließlich – so denken die meisten – soll sich die Versicherung<br />
„rentieren“.<br />
Alexander Mint Der Wechsel wird übrigens zunehmend einfacher, da<br />
inzwischen etliche Zahntarife die Vorversicherungszeit anrechnen – selbst<br />
wenn der Vertrag bei einem anderen Versicherer lief.<br />
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