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15.09.2022 Aufrufe

40 Praxismanagement Ist das der einzige Zettel auf Ihrem Schreibtisch? © adobe.stock.com Dann gehören Sie zu den Praxen, die sich im Verwaltungsbereich von einer zeitintensiven und teuren Zettelwirtschaft verabschiedet haben und die Vorteile der Digitalisierung nutzen. Regieren bei Ihnen im Wareneinkauf, bei der Materialverwaltung und in der Buchhaltung Papierausdrucke, handgeschriebene Listen und Post-its den Alltag? Muss der „Chef“ jede Bestellung selbst auslösen? Holen Sie sich hier ein paar praktische Tipps für den Alltag. Text Sebastian Scherzer Grafik Prof. Dr. Bischoff & Partner Als Vorreiter der zeitsparenden Buchhaltung setzen Online-Händler erfolgreich darauf, Aufgaben zu delegieren und zu automatisieren. Wie die folgenden Beispiele zeigen, lässt sich dieses Prinzip auch auf die Zahnarztpraxis übertragen. Verhandeln oder lieber optimieren? Laut KZBV Jahreshandbuch 2020 betragen die durchschnittlichen Ausgaben für Praxis- und Labormaterialien 4,9 Prozent des Praxisumsatzes. Ein langwierig verhandeltes Skonto von 2 Prozent auf sämtliche Praxiseinkäufe verbessert den Praxisgewinn folglich um 0,098 Prozent des Praxisumsatzes. Wird durch rechtzeitige Zahlung der Rechnung dann das Kontokorrent belastet, stehen den 2 Prozent Skonto ein Vielfaches an Zinsen gegenüber. Einen viel größeren Gewinn birgt die Prozessoptimierung. Durchschnittlich liegen die Personalkosten bei 24,4 Prozent des Praxisumsatzes. Die Zeit um 20 Prozent effektiver eingesetzt, steigert den Gewinn um 4,88 Prozent des Praxisumsatzes. Die Lieferantenverhandlungen lassen sich also getrost an eine Praxismitarbeiterin delegieren. Machen Sie den Hersteller zum Lageristen Ihrer Praxis! Der einfachste Weg, die Wareneinkäufe der Praxis zu delegieren, ist das Betreiben des Praxislager durch den Hersteller selbst. Der fest mit dem Hersteller vereinbarte Materialpreis lässt keinen Spielraum mehr für regelmäßige Preisverhandlungen. Diesem vermeintlichen Nachteil stehen drei entscheidende Vorteile gegenüber: In Summe wird so mehr gewonnen als mit dem zeitaufwendigen Preisvergleich jemals hätte erzielt werden können. Trennen Sie privates und geschäftliches Online-Konto! Die größten Zeitfresser sind also gemischt privat und geschäftlich genutzte Konten bei den großen Onlinehändlern. Sie als Praxismitarbeiter*in besitzen selten direkten Zugriff und müssen auf die Rechnungen warten. Ebenfalls ist nicht klar abgrenzbar, wann es sich um private und wann um Einkäufe für die Praxis handelt. Das verkompliziert die Buchhaltung unnötig. Der Betriebsprüfer dürfte der einzige sein, der sich über diese unklare Abgrenzung freut, mit womöglich negativen steuerlichen Folgen für den Praxisinhaber. Ein rein geschäftlicher Online-Account, in Kombination mit einem Lastschriftverfahren und vielleicht einer parallelen Geschäftskreditkarte für spontane gewerbliche Einkäufe, schafft wiederum drei Vorteile: 1. Klare Abgrenzung der Einkäufe der Praxis von den privaten Einkäufen – eine gute Betriebsprüfungsprophylaxe. 2. Eine klare und wiederkehrende Verknüpfung von Praxiseinkauf und Praxiskonto für die Buchhaltung. 3. Den Praxisaccount könnte das gesamte Team nutzen. Die stetige Suche nach der richtigen Rechnung entfällt, weil diese beim Online- Händler hinterlegt ist. 1. Der Hersteller füllt das Lager stetig auf und rechnet lediglich die verbrauchten Materialien ab. Das spart Zeit und Geld. 2. Die Ware ist immer in verschiedenen Versionen vorhanden. Situative Behandlungsänderungen sind möglich. Das steigert die Qualität. 3. Es ist eine begrenzte Auswahl an Waren vor Ort. Die Qual der Wahl entfällt. Das vereinfacht und strafft die Praxisabläufe. Automatisieren Sie die Lagerwirtschaft Ihrer Praxis Im Sinne einer guten Kundenbindung bieten moderne Depots ihren Kunden eine automatische Lagerwirtschaft an. Via Barcode wird die Entnahme einer Ware in der Cloud registriert. Ist ein bestimmter Schwellenwert im Lagerbestand erreicht, wird das Praxislager automatisch aufgefüllt. Diese Dienstleistung ist je nach Praxisgröße mit unter- www.facebook.com/recallmagazin

Kostenvergleich Quelle: aus PraxisNavigation ® von Prof. Dr. Bischoff & Partner AG, Steuerberatungsgesellschaft für Zahnärzte schiedlichen Kosten verbunden. Wie bei einer Online-Terminvergabe- Plattform werden hier zeitintensive Arbeitsabläufe delegiert. Bei hohem Materialumsatz in der Praxis ist die Automatisierung des Lagers eine Überlegung wert, die sich auf Dauer rechnen kann. Was tun mit dem Papier, das übrigbleibt? Für eine Weile werden die traditionellen Papierrechnungen, Kassenquittungen sowie Parkscheine und Bewirtungsbelege zur Verbuchung bleiben. Für diese Übergangszeit eröffnen sich drei Wege: Schaffen Sie das Drucken weitestgehend ab! Die Nummer 1 aller Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist das Drucken von Buchhaltungsunterlagen. Digitale Rechnungen und Kontoauszüge werden gesammelt und gedruckt und einander zugeordnet. Danach wird der Buchungsordner verschickt, digitalisiert, zurückgesendet und archiviert. Sie wissen, das kostet Zeit und Geld. Der Gesetzgeber gibt in §14 (1) UStG vor, dass Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts, Lesbarkeit und Aufbewahrung der Rechnung gewährleistet sein müssen. Da eine ausgedruckte digitale Rechnung nur als Rechnungskopie gilt, sollten Sie diese gar nicht ausdrucken, sondern in ihrer ursprünglichen digitalen Form archivieren. Hier bieten führende Anbieter von Buchhaltungssoftware Upload-Werkzeuge, mit denen eine automatisierte Archivierung digitaler Rechnungen leicht möglich ist. Die via E-Mail erhaltene Rechnung wird an eine persönliche Buchhaltungs- E-Mail-Adresse weitergeleitet. Damit diese digitale Rechnung gleich dem entsprechenden Zahlungsausgang zugeordnet werden kann, lassen sich die erhaltenen digitalen Kontoauszüge über Verfahren, wie den Kontoauszugsmanager, automatisch einspielen. Das Einsammeln der lediglich im Account des Online-Händlers hinterlegten Rechnung lässt sich ebenfalls automatisieren. Spezielle Dienstleister überprüfen regelmäßig den Posteingang der Onlinehändler und spielen die hinterlegten Rechnungen in das Buchungsprogramm ein. Ihr Teil, der komplette Vorgang von der Bestellung über die Zahlung bis zur Zuordnung der Rechnung zum Kontoauszug sowie die Zuordnung und Archivierung des Belegs, ist digitalisiert. Die Kontrolle und Buchung erledigt Ihr Steuerbüro. 1. Sämtliche Papierbelege werden gesammelt, grob vorsortiert und an das Steuerbüro versendet. Moderne Buchhalter besitzen Hochleistungsscanner, welche die Papierbelege digitalisieren. 2. Mittels Smartphones kommen die Belege direkt in die Cloud. Applikationen wie Upload Mobil wandeln ein Foto einer Rechnung in eine Buchungsposition um. Die Rechnung selbst wandert ohne Umwege in das Archiv. 3. Der Königsweg: Jede Papierrechnung wird an der Rezeption eingescannt und direkt archiviert. Ortsungebunden wird in der Cloud die Korrektheit der Rechnungspositionen durch die Praxisleitung bestätigt und zur Zahlung freigegeben. Jetzt veranlasst die digitale Buchhaltung im Hintergrund die Zahlungsanweisung auf dem Geschäftskonto und übermittelt den Vorgang dem Steuerbüro. Das Ergebnis: Wenn eines Tages eine Verabredungsanfrage auf Ihrem Schreibtisch landet, bemerken Sie diese dank der digitalen Praxisführung sofort. Besser noch: Dank der Optimierungen haben Sie sogar genügend Freizeit und können, sofern gewünscht, "ja" ankreuzen. Sebastian Scherzer Bilanzbuchhalter, Spezialist für digitale Buchhaltung in der Zahnarztpraxis Prof. Dr. Bischoff & Partner AG Steuerberatungsgesellschaft für Zahnärzte Theodor-Heuss-Ring 26 · 50668 Köln Tel.: +49 221 912 840-0 E-Mail: service@bischoffundpartner.de www.bischoffundpartner.de www.recall-magazin.de

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Zahnärzte<br />

schiedlichen Kosten verbunden. Wie bei einer Online-Terminvergabe-<br />

Plattform werden hier zeitintensive Arbeitsabläufe delegiert. Bei hohem<br />

Materialumsatz in der Praxis ist die Automatisierung des Lagers eine<br />

Überlegung wert, die sich auf Dauer rechnen kann.<br />

Was tun mit dem Papier, das übrigbleibt?<br />

Für eine Weile werden die traditionellen Papierrechnungen, Kassenquittungen<br />

sowie Parkscheine und Bewirtungsbelege zur Verbuchung<br />

bleiben. Für diese Übergangszeit eröffnen sich drei Wege:<br />

Schaffen Sie das Drucken weitestgehend ab!<br />

Die Nummer 1 aller Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist das Drucken<br />

von Buchhaltungsunterlagen. Digitale Rechnungen und Kontoauszüge<br />

werden gesammelt und gedruckt und einander zugeordnet. Danach<br />

wird der Buchungsordner verschickt, digitalisiert, zurückgesendet und<br />

archiviert. Sie wissen, das kostet Zeit und Geld.<br />

Der Gesetzgeber gibt in §14 (1) UStG vor, dass Echtheit der Herkunft,<br />

Unversehrtheit des Inhalts, Lesbarkeit und Aufbewahrung der Rechnung<br />

gewährleistet sein müssen. Da eine ausgedruckte digitale Rechnung nur<br />

als Rechnungskopie gilt, sollten Sie diese gar nicht ausdrucken, sondern<br />

in ihrer ursprünglichen digitalen Form archivieren. Hier bieten führende<br />

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automatisierte Archivierung digitaler Rechnungen leicht möglich ist. Die<br />

via E-Mail erhaltene Rechnung wird an eine persönliche Buchhaltungs-<br />

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Damit diese digitale Rechnung gleich dem entsprechenden Zahlungsausgang<br />

zugeordnet werden kann, lassen sich die erhaltenen digitalen<br />

Kontoauszüge über Verfahren, wie den Kontoauszugsmanager,<br />

automatisch einspielen. Das Einsammeln der lediglich im Account des<br />

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Spezielle Dienstleister überprüfen regelmäßig den Posteingang<br />

der Onlinehändler und spielen die hinterlegten Rechnungen in das Buchungsprogramm<br />

ein.<br />

Ihr Teil, der komplette Vorgang von der Bestellung über die Zahlung bis<br />

zur Zuordnung der Rechnung zum Kontoauszug sowie die Zuordnung und<br />

Archivierung des Belegs, ist digitalisiert. Die Kontrolle und Buchung erledigt<br />

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1. Sämtliche Papierbelege werden gesammelt, grob vorsortiert und an<br />

das Steuerbüro versendet. Moderne Buchhalter besitzen Hochleistungsscanner,<br />

welche die Papierbelege digitalisieren.<br />

2. Mittels Smartphones kommen die Belege direkt in die Cloud. Applikationen<br />

wie Upload Mobil wandeln ein Foto einer Rechnung in eine<br />

Buchungsposition um. Die Rechnung selbst wandert ohne Umwege<br />

in das Archiv.<br />

3. Der Königsweg: Jede Papierrechnung wird an der Rezeption eingescannt<br />

und direkt archiviert. Ortsungebunden wird in der Cloud die<br />

Korrektheit der Rechnungspositionen durch die Praxisleitung bestätigt<br />

und zur Zahlung freigegeben. Jetzt veranlasst die digitale Buchhaltung<br />

im Hintergrund die Zahlungsanweisung auf dem Geschäftskonto<br />

und übermittelt den Vorgang dem Steuerbüro.<br />

Das Ergebnis: Wenn eines Tages eine Verabredungsanfrage auf Ihrem<br />

Schreibtisch landet, bemerken Sie diese dank der digitalen Praxisführung<br />

sofort. Besser noch: Dank der Optimierungen haben Sie sogar genügend<br />

Freizeit und können, sofern gewünscht, "ja" ankreuzen.<br />

Sebastian Scherzer<br />

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