ESG-Bericht 2021
Strategische Nachhaltigkeit bei der SFP Gruppe. Wir sind überzeugt, dass die Einbindung von ESG-Kriterien in allen unsere Prozesse langfristig die Ressourcen schont und die zukunftsgerichteten Entscheide auch für Generationengerechtigkeit sorgen. Strategische Nachhaltigkeit bei der SFP Gruppe. Wir sind überzeugt, dass die Einbindung von ESG-Kriterien in allen unsere Prozesse langfristig die Ressourcen schont und die zukunftsgerichteten Entscheide auch für Generationengerechtigkeit sorgen.
ESG-BERICHT 2021GRI Standard Angabe Verweis/InformationAuslassung(Anforderung (A), Grund (G), Erklärung (E))GRI 2: AllgemeineAngaben 20212–13 Delegation derVerantwortung fürden Umgang mitAuswirkungen aufWirtschaft, Umweltund Menschen2–14 Rolle des höchstenKontrollorgans beider NachhaltigkeitsberichterstattungS. 18–19Nachhaltigkeitsthemen werden im Audit Committeelaufend diskutiert und kritisch beleuchtet. ImRahmen eines ESG-Updates wird das Thema injeder VR-Sitzung standardmässig aufgenommenund diskutiert.www.sfp.ch/sfp-gruppe/verhaltenskodex2–15 Interessenkonflikte www.sfp.ch/sfp-gruppe/verhaltenskodex2–16 Übermittlungkritischer Anliegen2–17 GesammeltesWissen deshöchstenKontrollorgans2–18 PerformancebeurteilungdeshöchstenKontrollorgansDie Übermittlungen kritischer Anliegen andie Compliance-Abteilung und an die E-Mailverhaltenskodex@sfp.ch werden von der Compliance-Abteilungbearbeitet, allenfalls unter Einbezugvon anderen Abteilungen und allenfallsnach Entscheid der Geschäfts leitung an den VRanonym berichtet. Es gab im Jahr 2021 keine kritischenAnliegen, die an den VR berichtet wurden.Im Jahr 2021 hat der Verwaltungsrat eine Schulungzu ESG-Themen durch einen externen Spezialistenerhalten (aktueller Stand, Fortschritte und Ausblickauf ESG-Themen im Allgemeinen und im Immobiliensektor).www.sfp.ch/sfp-gruppe/verwaltungsratJährlich nimmt der VR eine Selbstbeurteilungseiner Leistungen vor. Die Ergebnisse werdendiskutiert und schriftlich im Protokoll festgehalten.Verbesserungsfähige Aspekte werden aktivkommuniziert und entsprechende Handlungsmassnahmendefiniert.2–19 Vergütungspolitik Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsratsund der Geschäftsleitung sollen angemessen,wettbewerbsfähig sowie leistungsorientiert sein.Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsratsund dessen Ausschüsse sind für die jeweiligePeriode fest und nicht an Erfolgskomponentengekoppelt. Es handelt sich damit um eine reineBasisvergütung, welche in Geldmitteln geleistetwird. Sie setzt sich aus einem Grundhonorar undallfälligen Spesenentschädigungen zusammen.Die Höhe der Vergütung widerspiegelt die Zeitund Arbeit, welche die Mitglieder für die Erfüllungihrer Aufgaben im Verwaltungsrat sowie in dessenAusschüssen investieren. Die Mitglieder desVerwaltungsrats erhalten namentlich keineBonuszahlungen oder weitere finanzielle Leistungenwie Personalkonditionen. Sie haben keinenAnspruch auf Dienst- oder Sachleistungen.Die Vergütungen der Geschäftsleitung und derMitarbeitenden setzen sich jeweils aus einemGrundsalär sowie einer resultat- und leistungsbezogenenBonuskomponente zusammen. DieVergütung erfolgt ausschliesslich aus Geldmitteln.Die vertraglichen Kündigungsfristen betragen in derRegel 3 Monate, bei gewissen Arbeitnehmendenbis zu 6 Monaten. Abgangsentschädigungen werdengrundsätzlich nicht bezahlt. Rückzahlungsverpflichtungen(«clawbacks») bei Kündigungen sindnicht vorgesehen.78
GRI-InhaltsindexGRI Standard Angabe Verweis/InformationAuslassung(Anforderung (A), Grund (G), Erklärung (E))GRI 2: AllgemeineAngaben 20212–20 Verfahren zurFestlegung derVergütungDie Vergütungen von Verwaltungsrat undGeschäftsleitung werden regelmässig überprüftund überarbeitet und in Übereinstimmung mit denstrategischen Zielen der SFP Gruppe festgelegt.Die Vergütungspolitik der Geschäftsleitung undder Mitarbeitenden wurde mit Unterstützungdurch eine externe, unabhängige und spezialisierteBeratungsfirma festgelegt und soll im Jahr2023 erneut überprüft werden. Die Bestimmungder individuellen Bonuskomponenten ist Sacheder Geschäftsleitung der SFP Gruppe und desCEO der Swiss Finance & Group AG. Die Genehmigungerfolgt durch die Aktionäre.2–21 Verhältnis derJahresgesamtvergütungA: Verhältnis der JahresgesamtvergütungG: Einschränkungen aufgrund einerVerschwiegenheitspflichtE: Unternehmen in PrivatbesitzStrategie, Richtlinien und VerfahrenGRI 2: AllgemeineAngaben 20212–22 Erklärung zurNachhaltigkeitsstrategie2–23 Selbstverpflichtungzu Verhaltensgrundsätzen2–24 Verankerung derSelbstverpflichtung2–25 Verfahren zurBehebung negativerAuswirkungenS. 2–3Ziel des Verhaltenskodex ist es, die Einhaltungethischer Normen zu fördern und ein Arbeitsklimazu schaffen, das Integrität, Respekt undfaires Verhalten fördert.www.sfp.ch/sfp-gruppe/verhaltenskodexIm Jahr 2021 wurde eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung(aktive und passive Bestechung,Marktverhalten, Eigengeschäfte und Interessenkonflikte)für alle Mitarbeitenden der SFP Gruppe,inklusive des Verwaltungsrats, durchgeführt. DieSchulung beinhaltete auch die wichtigstenAspekte der Bekämpfung der Geldwäscherei undder Terrorismusfinanzierung.Anlegerbeschwerden (Beschwerden von direktenKunden der SFP Gruppe resp. Anlegern in denkollektiven Kapitalanlagen) werden gemäss demin der entsprechenden Weisung festgelegtenProzess inkl. Entscheid- und Eskalationsgremiensowie Kontrollen bearbeitet. Ansprechpartnerder Mieter sind primär die jeweiligen Immobilienverwaltungen,die in periodischen Reportingsdie Vermögensverwalter der SFP Gruppe überBeschwerden informieren. Das periodischeReporting umfasst auch Verfahren vor der Mieterschlichtungsstelle.Öffentlich-rechtliche Beschwerdenim Rahmen von Bautätigkeiten werden periodischrapportiert.79
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GRI-Inhaltsindex
GRI Standard Angabe Verweis/Information
Auslassung
(Anforderung (A), Grund (G), Erklärung (E))
GRI 2: Allgemeine
Angaben 2021
2–20 Verfahren zur
Festlegung der
Vergütung
Die Vergütungen von Verwaltungsrat und
Geschäftsleitung werden regelmässig überprüft
und überarbeitet und in Übereinstimmung mit den
strategischen Zielen der SFP Gruppe festgelegt.
Die Vergütungspolitik der Geschäftsleitung und
der Mitarbeitenden wurde mit Unterstützung
durch eine externe, unabhängige und spezialisierte
Beratungsfirma festgelegt und soll im Jahr
2023 erneut überprüft werden. Die Bestimmung
der individuellen Bonuskomponenten ist Sache
der Geschäftsleitung der SFP Gruppe und des
CEO der Swiss Finance & Group AG. Die Genehmigung
erfolgt durch die Aktionäre.
2–21 Verhältnis der
Jahresgesamtvergütung
A: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
G: Einschränkungen aufgrund einer
Verschwiegenheitspflicht
E: Unternehmen in Privatbesitz
Strategie, Richtlinien und Verfahren
GRI 2: Allgemeine
Angaben 2021
2–22 Erklärung zur
Nachhaltigkeitsstrategie
2–23 Selbstverpflichtung
zu Verhaltensgrundsätzen
2–24 Verankerung der
Selbstverpflichtung
2–25 Verfahren zur
Behebung negativer
Auswirkungen
S. 2–3
Ziel des Verhaltenskodex ist es, die Einhaltung
ethischer Normen zu fördern und ein Arbeitsklima
zu schaffen, das Integrität, Respekt und
faires Verhalten fördert.
www.sfp.ch/sfp-gruppe/verhaltenskodex
Im Jahr 2021 wurde eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung
(aktive und passive Bestechung,
Marktverhalten, Eigengeschäfte und Interessenkonflikte)
für alle Mitarbeitenden der SFP Gruppe,
inklusive des Verwaltungsrats, durchgeführt. Die
Schulung beinhaltete auch die wichtigsten
Aspekte der Bekämpfung der Geldwäscherei und
der Terrorismusfinanzierung.
Anlegerbeschwerden (Beschwerden von direkten
Kunden der SFP Gruppe resp. Anlegern in den
kollektiven Kapitalanlagen) werden gemäss dem
in der entsprechenden Weisung festgelegten
Prozess inkl. Entscheid- und Eskalationsgremien
sowie Kontrollen bearbeitet. Ansprechpartner
der Mieter sind primär die jeweiligen Immobilienverwaltungen,
die in periodischen Reportings
die Vermögensverwalter der SFP Gruppe über
Beschwerden informieren. Das periodische
Reporting umfasst auch Verfahren vor der Mieterschlichtungsstelle.
Öffentlich-rechtliche Beschwerden
im Rahmen von Bautätigkeiten werden periodisch
rapportiert.
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