ESG-Bericht 2021
Strategische Nachhaltigkeit bei der SFP Gruppe. Wir sind überzeugt, dass die Einbindung von ESG-Kriterien in allen unsere Prozesse langfristig die Ressourcen schont und die zukunftsgerichteten Entscheide auch für Generationengerechtigkeit sorgen.
Strategische Nachhaltigkeit bei der SFP Gruppe. Wir sind überzeugt, dass die Einbindung von ESG-Kriterien in allen unsere Prozesse langfristig die Ressourcen schont und die zukunftsgerichteten Entscheide auch für Generationengerechtigkeit sorgen.
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ESG-BERICHT 2021
GRI Standard Angabe Verweis/Information
Auslassung
(Anforderung (A), Grund (G), Erklärung (E))
GRI 2: Allgemeine
Angaben 2021
2–13 Delegation der
Verantwortung für
den Umgang mit
Auswirkungen auf
Wirtschaft, Umwelt
und Menschen
2–14 Rolle des höchsten
Kontrollorgans bei
der Nachhaltigkeitsberichterstattung
S. 18–19
Nachhaltigkeitsthemen werden im Audit Committee
laufend diskutiert und kritisch beleuchtet. Im
Rahmen eines ESG-Updates wird das Thema in
jeder VR-Sitzung standardmässig aufgenommen
und diskutiert.
www.sfp.ch/sfp-gruppe/verhaltenskodex
2–15 Interessenkonflikte www.sfp.ch/sfp-gruppe/verhaltenskodex
2–16 Übermittlung
kritischer Anliegen
2–17 Gesammeltes
Wissen des
höchsten
Kontrollorgans
2–18 Performancebeurteilung
des
höchsten
Kontrollorgans
Die Übermittlungen kritischer Anliegen an
die Compliance-Abteilung und an die E-Mail
verhaltenskodex@sfp.ch werden von der Compliance-Abteilung
bearbeitet, allenfalls unter Einbezug
von anderen Abteilungen und allenfalls
nach Entscheid der Geschäfts leitung an den VR
anonym berichtet. Es gab im Jahr 2021 keine kritischen
Anliegen, die an den VR berichtet wurden.
Im Jahr 2021 hat der Verwaltungsrat eine Schulung
zu ESG-Themen durch einen externen Spezialisten
erhalten (aktueller Stand, Fortschritte und Ausblick
auf ESG-Themen im Allgemeinen und im Immobiliensektor).
www.sfp.ch/sfp-gruppe/verwaltungsrat
Jährlich nimmt der VR eine Selbstbeurteilung
seiner Leistungen vor. Die Ergebnisse werden
diskutiert und schriftlich im Protokoll festgehalten.
Verbesserungsfähige Aspekte werden aktiv
kommuniziert und entsprechende Handlungsmassnahmen
definiert.
2–19 Vergütungspolitik Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats
und der Geschäftsleitung sollen angemessen,
wettbewerbsfähig sowie leistungsorientiert sein.
Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats
und dessen Ausschüsse sind für die jeweilige
Periode fest und nicht an Erfolgskomponenten
gekoppelt. Es handelt sich damit um eine reine
Basisvergütung, welche in Geldmitteln geleistet
wird. Sie setzt sich aus einem Grundhonorar und
allfälligen Spesenentschädigungen zusammen.
Die Höhe der Vergütung widerspiegelt die Zeit
und Arbeit, welche die Mitglieder für die Erfüllung
ihrer Aufgaben im Verwaltungsrat sowie in dessen
Ausschüssen investieren. Die Mitglieder des
Verwaltungsrats erhalten namentlich keine
Bonuszahlungen oder weitere finanzielle Leistungen
wie Personalkonditionen. Sie haben keinen
Anspruch auf Dienst- oder Sachleistungen.
Die Vergütungen der Geschäftsleitung und der
Mitarbeitenden setzen sich jeweils aus einem
Grundsalär sowie einer resultat- und leistungsbezogenen
Bonuskomponente zusammen. Die
Vergütung erfolgt ausschliesslich aus Geldmitteln.
Die vertraglichen Kündigungsfristen betragen in der
Regel 3 Monate, bei gewissen Arbeitnehmenden
bis zu 6 Monaten. Abgangsentschädigungen werden
grundsätzlich nicht bezahlt. Rückzahlungsverpflichtungen
(«clawbacks») bei Kündigungen sind
nicht vorgesehen.
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