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ESG-Bericht 2021

Strategische Nachhaltigkeit bei der SFP Gruppe. Wir sind überzeugt, dass die Einbindung von ESG-Kriterien in allen unsere Prozesse langfristig die Ressourcen schont und die zukunftsgerichteten Entscheide auch für Generationengerechtigkeit sorgen.

Strategische Nachhaltigkeit bei der SFP Gruppe. Wir sind überzeugt, dass die Einbindung von ESG-Kriterien in allen unsere Prozesse langfristig die Ressourcen schont und die zukunftsgerichteten Entscheide auch für Generationengerechtigkeit sorgen.

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ESG-BERICHT 2021

GRI Standard Angabe Verweis/Information

Auslassung

(Anforderung (A), Grund (G), Erklärung (E))

GRI 2: Allgemeine

Angaben 2021

2–13 Delegation der

Verantwortung für

den Umgang mit

Auswirkungen auf

Wirtschaft, Umwelt

und Menschen

2–14 Rolle des höchsten

Kontrollorgans bei

der Nachhaltigkeitsberichterstattung

S. 18–19

Nachhaltigkeitsthemen werden im Audit Committee

laufend diskutiert und kritisch beleuchtet. Im

Rahmen eines ESG-Updates wird das Thema in

jeder VR-Sitzung standardmässig aufgenommen

und diskutiert.

www.sfp.ch/sfp-gruppe/verhaltenskodex

2–15 Interessenkonflikte www.sfp.ch/sfp-gruppe/verhaltenskodex

2–16 Übermittlung

kritischer Anliegen

2–17 Gesammeltes

Wissen des

höchsten

Kontrollorgans

2–18 Performancebeurteilung

des

höchsten

Kontrollorgans

Die Übermittlungen kritischer Anliegen an

die Compliance-Abteilung und an die E-Mail

verhaltenskodex@sfp.ch werden von der Compliance-Abteilung

bearbeitet, allenfalls unter Einbezug

von anderen Abteilungen und allenfalls

nach Entscheid der Geschäfts leitung an den VR

anonym berichtet. Es gab im Jahr 2021 keine kritischen

Anliegen, die an den VR berichtet wurden.

Im Jahr 2021 hat der Verwaltungsrat eine Schulung

zu ESG-Themen durch einen externen Spezialisten

erhalten (aktueller Stand, Fortschritte und Ausblick

auf ESG-Themen im Allgemeinen und im Immobiliensektor).

www.sfp.ch/sfp-gruppe/verwaltungsrat

Jährlich nimmt der VR eine Selbstbeurteilung

seiner Leistungen vor. Die Ergebnisse werden

diskutiert und schriftlich im Protokoll festgehalten.

Verbesserungsfähige Aspekte werden aktiv

kommuniziert und entsprechende Handlungsmassnahmen

definiert.

2–19 Vergütungspolitik Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

und der Geschäftsleitung sollen angemessen,

wettbewerbsfähig sowie leistungsorientiert sein.

Die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

und dessen Ausschüsse sind für die jeweilige

Periode fest und nicht an Erfolgskomponenten

gekoppelt. Es handelt sich damit um eine reine

Basisvergütung, welche in Geldmitteln geleistet

wird. Sie setzt sich aus einem Grundhonorar und

allfälligen Spesenentschädigungen zusammen.

Die Höhe der Vergütung widerspiegelt die Zeit

und Arbeit, welche die Mitglieder für die Erfüllung

ihrer Aufgaben im Verwaltungsrat sowie in dessen

Ausschüssen investieren. Die Mitglieder des

Verwaltungsrats erhalten namentlich keine

Bonuszahlungen oder weitere finanzielle Leistungen

wie Personalkonditionen. Sie haben keinen

Anspruch auf Dienst- oder Sachleistungen.

Die Vergütungen der Geschäftsleitung und der

Mitarbeitenden setzen sich jeweils aus einem

Grundsalär sowie einer resultat- und leistungsbezogenen

Bonuskomponente zusammen. Die

Vergütung erfolgt ausschliesslich aus Geldmitteln.

Die vertraglichen Kündigungsfristen betragen in der

Regel 3 Monate, bei gewissen Arbeitnehmenden

bis zu 6 Monaten. Abgangsentschädigungen werden

grundsätzlich nicht bezahlt. Rückzahlungsverpflichtungen

(«clawbacks») bei Kündigungen sind

nicht vorgesehen.

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