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ESG-Bericht 2021

Strategische Nachhaltigkeit bei der SFP Gruppe. Wir sind überzeugt, dass die Einbindung von ESG-Kriterien in allen unsere Prozesse langfristig die Ressourcen schont und die zukunftsgerichteten Entscheide auch für Generationengerechtigkeit sorgen.

Strategische Nachhaltigkeit bei der SFP Gruppe. Wir sind überzeugt, dass die Einbindung von ESG-Kriterien in allen unsere Prozesse langfristig die Ressourcen schont und die zukunftsgerichteten Entscheide auch für Generationengerechtigkeit sorgen.

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GRI-Inhaltsindex

GRI Standard Angabe Verweis/Information

Auslassung

(Anforderung (A), Grund (G), Erklärung (E))

Aktivitäten und Mitarbeitende

GRI 2: Allgemeine

Angaben 2021

2–6 Aktivitäten,

Wertschöpfungskette

und Geschäftsbeziehungen

S. 7, 9

2–7 Mitarbeitende S. 55

2–8 Mitarbeitende ohne

direktes Anstellungsverhältnis

Die SFP Gruppe beschäftigt keine Mitarbeitenden

ohne direktes Anstellungsverhältnis.

Unternehmensführung

GRI 2: Allgemeine

Angaben 2021

2–9 Struktur und

Zusammensetzung

der Unternehmensführung

2–10 Nominierungs- und

Auswahlverfahren

für das höchste

Kontrollorgan

2–11 Vorsitzender des

höchsten

Kontrollorgans

Alle acht Mitglieder des SFP-Verwaltungsrats sind

nicht-exekutive Mitglieder. Keines der Mitglieder

nimmt aktuell gleichzeitig eine exekutive Funktion

bei SFP oder ihrer Tochtergesellschaften ein.

www.sfp.ch/sfp-gruppe/verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat als oberstes Leitungsorgan

beurteilt die im Gremium notwendige Fachkompetenz

fortlaufend. Neben Fachwissen wird der

Fokus auch auf die Gewährsqualität und die Vermeidung

von Interessenskonflikten gelegt. Diese

Kriterien sind auch für den Auswahlprozess künftiger

neuer Verwaltungsratsmitglieder zentral,

wobei das zusätzliche Kriterium der Geschlechterdiversität

intensiv verfolgt werden soll. Erste Massnahmen

der Umsetzung dieses Auswahlprozesses

wurden in die Wege geleitet.

Dr. Hans-Peter Bauer (VRP), kein leitender Angestellter

oder GL-Mitglied

www.sfp.ch/sfp-gruppe/verwaltungsrat

2–12 Rolle des höchsten

Kontrollorgans bei

der Überwachung

des Umgangs mit

ökonomischen,

ökologischen und

sozialen Auswirkungen

Der Verwaltungsrat übt aufgrund der gesetzlichen

und statutarischen Anforderungen die

Oberleitung (Leitungsfunktion), die Aufsicht und

die Kontrolle (Kontroll- und Organisationfunktion)

über die Konzernleitung sowie die Gruppengesellschaften

aus und stellt somit die Corporate

Governance im Konzern sicher. Der Verwaltungsrat

entscheidet über die strategischen Ziele des

Konzerns und die zur Erreichung der Ziele notwendigen

finanziellen und personellen Ressourcen.

Er ernennt die Mitglieder der Konzernleitung

und auch deren Absetzung. Jede VR-Sitzung

beinhaltet das Standard-Traktandum «ESG».

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