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Oberammergauer Nachrichten

3. Ausgabe

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An sämtliche Haushalte

Gemeinde Oberammergau

Nachrichten September 2022


Inhalt | Impressum

Impressum 2

Bürger- und Seniorensprechstunde Information 3

WICHTIGE DIENSTE

Notruf 3

Standorte Defibrillatoren in Oberammergau 3

Gemeindliche und andere Einrichtungen 3

AUS DEM RATHAUS

Ordnungsamt: Information zu Halloween mit Allerheiligen 4

Passamt – Gültigkeit von Dokumenten 4

Grünabfall im Kofelfriedhof 4

Freihaltung des Straßenraumes 5

Häckselaktion 5

Bedarfsabfragen zu Neuaufstellung Flächennutzungsplan 6-8

AUS DEM GEMEINDERAT

Wellenberg – Schließung 9

STELLENANGEBOT 10

PASSIONSSPIELE 2022

Abschlussfest 10

SONSTIGES

Gastbeitrag – Heizen mit Holz 11

Impressum

HERAUSGEBER:

Gemeinde Oberammergau,

1. Bürgermeister Andreas Rödl

Ludwig-Thoma-Str. 10,

82487 Oberammergau

REDAKTIONSLEITUNG UND

ANZEIGENVERWALTUNG:

Eva Raggl,

hauptamt@gemeinde-oberammergau.de

LAYOUT UND GESTALTUNG:

Melanie Albrecht . Grafik,

Aufackerstraße 11, 82487 Oberammergau;

www.m-albrecht-grafik.de

DRUCK:

Druckerei Weixler

Kleppergasse 16, 82487 Oberammergau,

Tel. 08822 - 829, Telefax 08822 - 3670,

www.druckerei-weixler.de

AUFLAGE UND VERTEILUNG:

Gesamtauflage 3100 Exemplare

Verteilung an sämtliche Haushalte

im Gemeindegebiet

FOTOS:

Gemeinde Oberammergau

Fotos: Gemeinde Oberammergau,

Melanie Albrecht, weitere Bildnachweise im Bild

2


Wichtige Dienste

Notruf

Polizei Notruf 110

Feuerwehr / Rettungsdienst 112

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 08822 / 116117

Polizeistation Oberammergau 08822 / 94583-0

Defibrillatoren

Standorte in Oberammergau

Ortszentrum Stern Apotheke, 24 Stunden

Bücherei/Grundschule, 24 Stunden

Sportzentrum, nur zur Öffnungszeit

WellenBerg, zur Öffnungszeit (nur noch bis 30. September 2022)

Gemeindliche

und andere

Einrichtungen

Bauhof 08822 / 32-555

Wasserversorgung 08822 / 32-540

Störungsstelle Wasserversorgung 0160 / 5334354

Klärwerk 08822 / 32-600

Archiv 08822 / 9226661

Kindergarten Kunterbunt 08822 / 935749

Kindergarten Regenbogen 08822 / 1054

Jugendtreff 08822 / 94123

Grund- und Mittelschule 08822 / 92266-0

Gemeindebücherei 08822 / 92266-52

Gemeindeverwaltung 08822 / 32-0

Oberammergau Museum 08822 / 94136

Passionstheater 08822 / 94588-0

Ammergauer Haus 08822 / 32-122

WellenBerg 08822 / 9236-0

Kath. Pfarramt 08822 / 92290

Evang. Pfarramt 08822 / 93030

Wertstoffhof / Umladestation 08822 / 3636

(Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr. 15.00 - 18.00 Uhr und Sa. 10.00 - 13.00 Uhr)

Bürger- und Seniorensprechstunden nach den Passionsspielen!

Bürgersprechstunde

ab November

In der Bürgersprechstunde steht 1. Bürgermeister Andreas Rödl für interessierte

Bürgerinnen und Bürger und deren Fragen zur Verfügung. In Vertretung erfolgt

das Gesprächsangebot durch den 2. Bürgermeister Eugen Huber.

Die Sprechstunde des Bürgermeisters findet jeden 1. Donnerstag im Monat von

14 - 18 Uhr im Besprechungsraum des Pilatushaus statt. Eine Terminvereinbarung

ist nicht notwendig.

Seniorensprechstunde

Mit dem Seniorenbeauftragten Karl-Heinz Götz steht ein Ansprechpartner für die

Seniorinnen und Senioren zur Verfügung. Auch Herr Götz bietet regelmäßig eine

Bürgersprechstunde an.

Die Seniorensprechstunde findet jeden 2. Donnerstag im Monat von 14 - 16 Uhr

im Besprechungsraum des Pilatushaus statt. Eine Terminvereinbarung ist nicht

notwendig.

3


Aus dem Rathaus

Ordnungsamt | Passamt | Friedhofsverwaltung

Ordnungsamt

Wir bitten um

Einhaltung und

Beachtung.

Passamt

KONTAKT

Für weitere Fragen stehen wir

Ihnen gerne unter

Tel.: 08822/32-234 oder -241

zur Verfügung.

FORMULARE

Auf unserer Homepage:

https://www.gemeinde-

oberammergau.de/de/rathaus/

online-service-formulare

Friedhofsverwaltung

KONTAKT

Recyclinghof / Wertstoffhof

Oberammergau

Feldiglgasse 28

(beim Klärwerk)

Tel. 08822 / 3636

Fax 08822 / 949338

Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG);

Vereinbarkeit von Halloween mit Allerheiligen

Bericht: Sabrina Neuner

Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Gaststättenbetreiber darauf hingewiesen,

dass an stillen Tagen (01.11.2022 Allerheiligen, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 FTG) öffentliche

Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn der diesen Tagen entsprechende

ernste Charakter gewahrt ist (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG).

Die Regierung von Oberbayern hat wiederholt darauf hingewiesen, dass „Halloween“

keinen Anlass für großzügige Befreiungen gem. Art. 5 FTG bietet.

Ausdrücklich wurde betont, dass für Ausnahmen nach Art. 5 FTG ein dringendes

öffentliches Bedürfnis vorliegen muss, d. h., dass nur ein gewichtiges und schutzwürdiges

öffentliches oder privates Interesse ein Abweichen von den Schutzvorschriften

das FTG rechtfertigen könnte.

Wirtschaftliche und private Interessen des Veranstalters sowie das persönliche

Interesse der Gäste rechtfertigen für sich allein keine Befreiung nach Art. 5 FTG.

Insbesondere gelten Halloween-Veranstaltungen nicht als dem ernsten Charakter des

stillen Tages entsprechende Veranstaltungen.

An einem Tag wie Allerheiligen hat der Schutz des stillen Gedenkens an die Verstorbenen

Vorrang. Befreiungen gem. Art. 5 FTG wurden deshalb den Gemeinden durch

die Regierung von Oberbayern untersagt.

Es wird empfohlen, am 01.11.2022 bereits ab 01:00 Uhr die notwendige Ruhe in den

Gaststätten herbeizuführen, um die gesetzlich vorgeschriebene Schutzzeit ab 02:00

Uhr einhalten zu können.

Sind Ihre Dokumente noch gültig?

Bericht: Sabrina Neuner

Hinsichtlich der bevorstehenden Herbstferien erinnert die Gemeinde Oberammergau

daran, rechtzeitig die Gültigkeit der Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe

zu überprüfen.

Wer ein neues Dokument benötigt, sollte rechtzeitig das Passamt aufsuchen.

Die Bearbeitungszeit für Personalausweise beträgt aktuell ca. 4 - 6 Wochen.

Für Reisepässe ist von einer Bearbeitungszeit von 6 Wochen auszugehen.

Für kurzfristige Anliegen besteht die Möglichkeit, zusätzlich einen vorläufigen

Reisepass, Personalausweis oder einen Expresspass zu beantragen – dies ist jedoch

mit weiteren Kosten verbunden.

Bitte bringen Sie bei der Antragstellung ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht

älter als 6 Monate), die Gebühr, das bisherige Dokument sowie eine entsprechende

Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) mit. Bei minderjährigen

Antragstellern sind zudem die Zustimmungserklärungen des bzw. der gesetzlichen

Vertreter notwendig. Weitere Informationen sowie Vordrucke erhalten Sie auf

unserer Homepage, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache im Passamt.

Grünabfall im Kofelfriedhof

Bericht: Stephanie Müller

Die von der Gemeinde Oberammergau bereitgestellte Fläche für Grünabfälle und

Grababraum des Kofelfriedhofs wird in letzter Zeit immer häufiger für die Entsorgung

von privatem Grasschnitt, Biomüll und sonstigen Gartenabfällen genutzt.

Die Friedhofsverwaltung weist deshalb daraufhin, dass dies nicht gestattet ist. Die

Stelle für Grünabfall darf ausschließlich im Rahmen der Grab-/Friedhofspflege genutzt

werden.

Wir bitten deshalb, privaten Grünabfall im Recyclinghof / Wertstoffhof Oberammergau

zu den folgenden Öffnungszeiten abzugeben:

Montag, Mittwoch und Freitag: 15.00 bis 18.00 Uhr

Samstag 10.00 bis 13.00 Uhr

4


Bauamt

Bauamt

Freihaltung des Straßenraumes von Ast- und Strauchwerk

Bericht: Thomas Huppmann

Aus aktuellem Anlass möchte die Gemeinde darauf hinweisen, dass gemäß Art. 29

Abs. 2 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes, bzw. §§ 910, 1004 BGB, der Grundstückseigentümer

verpflichtet ist, eine vorhandene Bepflanzung zu beseitigen, soweit

sie in den Lichtraum einer Straße hineinragt.

Gleiches gilt, wenn die Sicherheit des Verkehrs durch Sichtbehinderung, insbesondere

in Kurven und Einmündungen, beeinträchtigt wird oder Verkehrszeichen für die Verkehrsteilnehmer

nicht mehr einsehbar sind.

Anpflanzungen sind daher bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, ebenso

ist eine Durchfahrtshöhe von mindestens 3,50 m, auch im Winter bei Schneebelastung,

zu gewährleisten.

Ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit,

welche mit Geldbuße belegt werden kann. Zudem können sich im Schadensfall

Haftungsansprüche gegenüber dem Grundeigentümer ergeben.

Aber unabhängig von der rechtlichen Situation gefährden die in den Straßenraum

ragenden Äste und Zweige hauptsächlich Fußgänger und Radfahrer und dabei

besonders die Kinder. Alle Grundstückseigentümer werden daher gebeten auf den

ordnungsgemäßen Zustand ihrer Bäume, Hecken und Sträucher im Straßenbereich zu

achten und ggf. vorhandene Behinderungen umgehend zu beseitigen.

Anmeldung bis

12. Oktober 2022!

KONTAKT

Tel.: 08822/32-247 oder 32-244

E-Mail: bauamt@gemeindeoberammergau.de

ACHTUNG:

Die Abgabe des

Häckselgutes an der

Müllumladestation

(Recyclinghof) ist

nicht möglich!

Häckselaktion – Save the Date

Bericht: Thomas Huppmann

In der 42. Kalenderwoche (17.10. – 21.10.2022) führt die Gemeinde Oberammergau

wieder eine Häckselaktion durch. Ein mobiler Häcksler wird dabei Grundstücke, die

zuvor bei der Gemeinde angemeldet wurden, anfahren und bereitgelegtes Astmaterial

häckseln. Um einen reibungslosen und erfolgreichen Ablauf der Aktion gewährleisten

zu können, muß der Häcksler bis spätestens Mittwoch, 12.10.2022 im Bauamt

(Kleines Theater) telefonisch oder per Email bestellt werden.

Nach diesem Termin können Anmeldungen grundsätzlich nicht mehr angenommen

werden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

○ Bei Großmengen muss eine Zuzahlung erhoben werden. Grundlage für die Berechnung

dieser Zuzahlung ist die Zeit, die für das Häckseln des bereitgelegten Materials

benötigt wird. In der ersten Viertelstunde arbeitet der Häcksler kostenlos. Für darüber

hinaus geleistete Arbeit sind 5,- € je angefangene 5 Minuten Arbeitszeit fällig.

○ Wann der Häcksler in welcher Straße arbeitet wird über das Garmisch-Partenkirchner

Tagblatt bekanntgegeben. Auskunft hierüber erteilt auf Anfrage ab Freitag,

14.10.2022, auch das Bauamt. Wir bitten in diesem Zusammenhang aber zu beachten,

dass ein verbindlicher Termin nicht genannt werden kann. Es ist durchaus möglich, dass

Grundstücke vom Häcksler einen Tag später oder auch früher als vorgesehen angefahren

werden.

○ Bitte lagern Sie das Häckselmaterial gut sichtbar am Straßenrand oder an der Grundstückseinfahrt

und stellen Sie sicher, dass der Häcksler an das Material herangefahren

werden kann (keine parkenden Autos, fester Untergrund). Für Schäden in Gärten

durch Häcksler oder Zugfahrzeug übernimmt die Gemeinde keine Haftung!

○ Äste können bis zu einem Durchmesser von 20 cm (!) verarbeitet werden. Die Länge

spielt keine Rolle, man muss die Äste aber noch tragen können. Große Strauchteile und

die Lagerung mit dem dicken Ende in eine Richtung erleichtern die Verarbeitung.

○ Bitten achten Sie unbedingt darauf, dass das bereitgelegte Material keine Fremdkörper

wie Nägel, Drähte, Metall, Steine etc. enthält. Diese Stoffe würden das Messerwerk

des Häckslers beschädigen.

○ Das Häckselgut ist zur Verwendung im eigenen Garten (z. B. für den Kompost oder

zum Mulchen) gedacht, wird von der beauftragten Firma auf Wunsch aber auch abgefahren.

Wer diesen Service nutzen möchte, sollte dies bei der Anmeldung angeben.

5


Aus dem Rathaus

Bauamt

Formular auf

Gemeinde Oberammergau

Ludwig-Thoma-Str. 10

82487 Oberammergau

oder

Seite 7

FORMULAR PER POST

ODER E-MAIL AN

E-Mail: bauamt@gemeindeoberammergau.de

Bedarfsabfrage der Gemeinde Oberammergau zum Thema „Wohnraum“

im Rahmen der Neuaufstellung zum Flächennutzungsplan

Um einen konkreten Überblick und belastbare Daten zu erhalten, wie hoch der

Bedarf an Wohnraum in Oberammergau ist, wird von Seiten der Gemeinde Oberammergau

im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für Oberammergau

eine Bedarfsabfrage zum Thema „Wohnraum“ durchgeführt. Des Weiteren

ist es notwendig zu ermitteln, wie hoch der Bedarf an vergünstigtem Wohnraum

sein könnte. Da dieser allerdings aufgrund EuGH-Rechtsprechung nur innerhalb

bestimmter Grenzen überhaupt vergeben werden darf, ist eine Abfrage der Einkommens-

und Vermögenssituation erforderlich.

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben. Alle anderen Felder

sind auf freiwilliger Basis auszufüllen. Falls die Absicht besteht das Eigentum gemeinsam

(Ehe, eheähnlicher Gemeinschaft) zu erwerben, sind die Angaben für beide

Personen zusammenzufassen.

Der Abgabezeitraum für die Bedarfsabfrage endet am 30.11.2022.

Alle bis dahin abgegebenen Fragebögen fließen in anonymer Form (= ohne personenspezifische

Angaben) in eine Auswertung ein und werden im Nachgang der

Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Alle ausgefüllten Fragebögen werden selbstverständlich

nach Auswertung ordnungsgemäß vernichtet.

Die Bedarfsabfrage kann entweder per Post zurückgeschickt oder direkt im

Briefkasten der Gemeinde Oberammergau, Ludwig-Thoma-Str. 10,

82487 Oberammergau eingeworfen werden. Oder den ausgefüllten Fragebogen einscannen

und per E-Mail an: bauamt@gemeinde-oberammergau.de

Die Gemeinde Oberammergau hofft auf zahlreiche Rückmeldungen, um ein

möglichst realistisches Bild des momentanen Bedarfs zu erhalten.

Formular auf

Gemeinde Oberammergau

Ludwig-Thoma-Str. 10

82487 Oberammergau

oder

Seite 8

FORMULAR PER POST

ODER E-MAIL AN

E-Mail: bauamt@gemeindeoberammergau.de

Bedarfsabfrage der Gemeinde Oberammergau zum Thema „Gewerbeflächen“

im Rahmen der Neuaufstellung zum Flächennutzungsplan

Um einen konkreten Überblick und belastbare Daten zu erhalten, wie hoch der

Bedarf an Gewerbeflächen in Oberammergau ist, wird von Seiten der Gemeinde

Oberammergau im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für Oberammergau,

ähnlich der Bedarfsabfrage zum Thema „Wohnraum“, auch eine Bedarfsanfrage

zum Thema „Gewerbeflächen“ durchgeführt.

Die Bedarfsfrage soll vor allem klären, welche Grundstücksgrößen benötigt werden

und welche Art der Nutzung beabsichtigt ist. Dies ist vor allem im Hinblick auf die

Standorte, der zu schaffenden Gewerbeflächen notwendig. Die Bedarfsabfrage kann

selbstverständlich anonym ausgefüllt werden!

Der Abgabezeitraum für die Bedarfsabfrage endet am 30.11.2022. Die Auswertung

aller abgegebenen Fragebögen werden im Nachgang der Öffentlichkeit zugänglich

gemacht. Alle ausgefüllten Fragebögen werden selbstverständlich nach Auswertung

ordnungsgemäß vernichtet.

Die Bedarfsabfrage kann entweder per Post zurückgeschickt oder direkt in den Briefkasten

der Gemeinde Oberammergau, Ludwig-Thoma-Str. 10, 82487 Oberammergau

eingeworfen werden. Oder den ausgefüllten Fragebogen einscannen und per E-Mail

an: bauamt@gemeinde-oberammergau.de

Die Gemeinde Oberammergau hofft auf zahlreiche Rückmeldungen, um ein möglichst

realistisches Bild des momentanen Bedarfs zu erhalten.

6


Bedarfsabfrage der Gemeinde Oberammergau zum Thema „Wohnraum“

im Rahmen der Neuaufstellung zum Flächennutzungsplan

Name:

Name des Partners:

Adresse:

Telefon:

E-Mail:

Beruf(e):

_________________________________________

_________________________________________

_________________________________________

_________________________________________

_________________________________________

_________________________________________

Die mit einem * gekennzeichneten

Felder sind Pflichtangaben.

Alle anderen Felder sind auf freiwilliger

Basis auszufüllen. Falls

die Absicht besteht das Eigentum

gemeinsam (Ehe, eheähnlicher

Gemeinschaft) zu erwerben, sind

die Angaben für beide Personen

zusammenzufassen.

Ich habe ein jährliches Bruttoeinkommen in Höhe von*: ______________

Wir haben ein jährliches Bruttoeinkommen in Höhe von*: ______________

Vermögen

(hierzu zählen laut Urteil des EuGH Immobilien, land- u. forstwirtschaftliche Flächen,

Kontoguthaben, Wertpapiere, Bausparguthaben, Lebensversicherungen, Aktien)

Mein/Unser Vermögen liegt bei*:

o < 50.000 €

o 50.001 € bis 100.000 €

o 100.001 € bis 200.000 €

o 200.001 € bis 300.000 €

o > 300.001 €

Wie viele Kinder unter 18 Jahren gehören zum Haushalt:

______________

Ich/Wir bevorzuge(e) ein Grundstück für ein Einfamilienhaus zu erwerben*:

o

o

Ja

Nein

Falls ja, sollte das Grundstück mindestens _______________ m² groß sein.

Ich/Wir bevorzuge(n) ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte zu erwerben*:

o

o

Ja

Nein

Falls ja, sollte das Grundstück mindestens _______________ m² groß sein.

Ist bereits ein Baupartner für die andere Doppelhaushälfte vorhanden?

o

o

Ja

Nein

Ich/Wir habe(n) sowohl an einem Grundstück für ein Einfamilienhaus,

als auch für eine Doppelhaushälfte Interesse*:

o

o

Ja

Nein

Falls ja, sollte das Grundstück mindestens _______________ m² groß sein.

Der Erwerb des Grundstücks sollte maximal ____________ € kosten*,

damit es für mich/uns noch realistisch finanzierbar ist.

Ich/Wir interessiere(n) mich/uns für eine Eigentumswohnung*:

o

o

Ja

Nein

Ich/Wir besitze(n) bereits Wohneigentum in der Gemeinde Oberammergau? *

o

o

Ja

Nein

Falls ja, wie groß ist es insgesamt? Wohnfläche ____________ m²


Bedarfsabfrage der Gemeinde Oberammergau zum Thema „Gewerbeflächen“

im Rahmen der Neuaufstellung zum Flächennutzungsplan

Art des Gewerbes/Bezeichnung des Gewerbebetriebs:

Geplante/beabsichtigte Nutzung: (z. B. Produktionsstätte,

Lagerhalle, Büroräume, Werkstatt, Verkaufsräume):

Geschätzte/voraussichtliche Emissionen, die vom geplanten Gewerbebetrieb ausgehen.

(Bitte zutreffende Emission ankreuzen)

(Um beurteilen zu können, wo der jeweilige Gewerbebetrieb angesiedelt werden kann, bitten wir die ungefähre, erfahrungsgemäße

Lärmbelästigung bzw. Belästigung durch andere Emissionen kurz darzustellen)

o

o

o

o

o

o

nicht störendes Gewerbe: Es wird ein Lärm verursacht, z. B. durch Anlieferung von Waren durch

Lkw, Fahrzeugverkehr durch Kunden oder ein Ein- und Ausgehen von Personen (z. B. Büros, Arztpraxen,

Friseursalons)

Tag 50 dBA/Nacht 35 dBA: Nicht störende Handwerksbetriebe zur Deckung des täglichen Bedarfs

der Bevölkerung (z. B. Metzger, Bäcker)

Tag 55 dBA/Nacht 40 dBA: Der Versorgung des Gebiets dienende, nicht störende Handwerksbetriebe;

Sonstige Gewerbebetriebe (z. B. Schneider, Uhrmacher)

Tag 60 dBA/Nacht 45 dBA: Nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, nicht wesentlich störende

Handwerksbetriebe, die der Versorgung des Gebiets dienen; nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,

sonstige Gewerbebetriebe (z. B. Metallbauer, Landmaschinenmechaniker, einzelhandelsorientierte

Betriebe, kleinere Kfz-Betriebe)

Tag 65 dBA/Nacht 45 dBA: Nicht erheblich belastende Gewerbebetriebe, Gewerbebetriebe aller Art

(z. B. Schreiner, Metallbauer, große Kfz-Betriebe)

ab 70 dBA: Betriebe mit großen Emissionen und mit Nachtarbeit sowie nach Bundesimmissionsschutzgesetz

genehmigungspflichtige Betriebe

Benötigte Grundstücksgröße:

Mindestgröße________ Quadratmeter

Maximalgröße________ Quadratmeter

Bevorzugte Art der Bebauung des Grundstücks:

(z. B. Bürogebäude, Lagerhalle, Lagerplatz, Produktionshalle, Werkstatt)

Das Grundstück sollte über folgende Anschlüsse verfügen: 2 (Zutreffendes bitte ankreuzen)

o

o

o

o

o

o

Telefon-/Internetanschluss

Breitbandanschluss

Wasser-/Abwasseranschluss

Gasanschluss

Stromanschluss

Starkstromanschluss

Das Grundstück sollte mit folgenden Fahrzeugen erreichbar/befahrbar sein:

o

o

o

o

o

Pkw

Kleinlaster; kleine Lkw, umgebaute Pkw bis zu 3,5t zulässigem Gesamtgewicht

leichte Lkw; Lkw bis zu 7,5t zulässigem Gesamtgewicht

mittelschwere Lkw; Lkw bis zu 18t zulässigem Gesamtgewicht

schwere Lkw, Bagger, Kran, Radlader etc.

Ich bevorzuge das Grundstück

o

o

o

zu kaufen; maximaler Kaufpreis pro Quadratmeter_______ Euro

zu pachten/mieten; maximale Pacht/Miete pro Quadratmeter______ Euro

über Erbbaurecht zu kaufen; maximaler Erbpachtzins pro Quadratmeter_____Euro

Es wäre eine Option für mich, das benötigte Gebäude (Halle, Bürofläche, Lagerhalle,

Produktionsstätte, Werkstatt) zu pachten/mieten.

o

o

Mindestpacht-/Mietdauer:_____Jahre

maximale Pacht/Miete pro Quadratmeter:_____ Euro


Aus dem Gemeinderat

Wellenberg

WellenBerg

Wellenberg; Schließung

Bericht: Christian Ostler

Hinweis:

Werte- und Dauerkarten

werden anteilmäßig

erstattet. Näheres hierzu

finden Sie auf der Website

des Wellenbergs.

Im August musste der Gemeinderat eine sehr schwerwiegende Entscheidung

treffen. Wiedermal stand die Schließung des Wellenberges auf der Tagesordnung.

Nicht schon wieder, wird sich der ein oder andere gedacht haben. Fast auf den Tag

genau, vor 13 Jahren hat der Gemeinderat mit 11 : 9 Stimmen beschlossen, den

Wellenberg mit Wirkung zum 30.09.2010 zu schließen.

Das Ergebnis ist bekannt: Durch einen Bürgerentscheid am 28.03.2010 hat die Bevölkerung

die Entscheidung des Gemeinderats revidiert. Bei einer Wahlbeteiligung

von 51,84 % haben sich 77,81 % der Wahlberechtigten für den Erhalt des Wellenbergs

ausgesprochen.

Nach dieser Entscheidung stand der Gemeinderat vor der schwierigen Aufgabe,

ein hochdefizitäres Schwimmbad, das sich in einem desolaten baulichen,

energetischen und technischen Zustand befand, weiterzubetreiben. Über 10

Mio. Euro wurden bis heute nochmals in die Einrichtung investiert. Möglich

war dies nur durch das überaus gute finanzielle Ergebnis der Passionsspiele

2010. Anderweitige dringend notwendige Investitionen in die gemeindliche

Infrastruktur mussten dadurch hintenanstehen.

An der grundlegenden Situation des Wellenberges

hat sich bis heute leider nichts geändert.

Die Investitionen haben bei weitem nicht

ausgereicht, um das Bad zukunftsfähig aufzustellen.

Die baulichen und technischen Anlagen

sind weiterhin in einem schlechten Zustand. Der

Fachkräftemangel hat auch den Wellenberg erreicht.

Es steht nicht mehr ausreichend Personal

zur Verfügung um einen ordnungsgemäßen Badebetrieb

zu gewährleisten. Die explodierenden

Energiekosten haben die Gesamtsituation

nochmals deutlich verschärft.

Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe müssten für eine Generalsanierung bereitgestellt

werden. Ein jährliches Defizit in Höhe von ca. 0,5 - 1 Mio. Euro müsste

on top finanziert werden. Diese Summen übersteigen die finanzielle Leistungsfähigkeit

der Gemeinde bei weitem.

Somit sah sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.08.2022 erneut gezwungen

den Wellenberg in seiner bisherigen Form zu schließen. Am 30.09.2022

wird der Badebetrieb eingestellt. Um für die Zukunft eine Bademöglichkeit im Ort

anbieten zu können, soll es ab nächsten Sommer einen reinen Freibadebetrieb

mit dem 50 m Sportbecken geben. Die Halle und alle anderen Becken bleiben

geschlossen. Auch das Naturbecken kann aus haftungs-rechtlichen Gründen nicht

mehr aktiviert werden.

Niemanden ist diese Entscheidung leichtgefallen. Allen ist bewusst, dass mit der

Schließung des Bades ein wichtiges touristisches Angebot für die gesamte Talschaft

wegfallen wird. Auch für die Kinder wird es immer schwieriger werden, das

Schwimmen zu erlernen.

Der Gemeinderat möchte auf alle Fälle auch in Zukunft eine ganzjährige Bademöglichkeit

in Oberammergau bereitstellen. Dies soll durch die Umsetzung eines

Betreiberkonzepts sichergestellt werden. Die Gespräche mit den Investoren sind

sehr konstruktiv am Laufen. Geplant ist, der Bevölkerung im kommenden Jahr ein

entsprechendes Konzept vorstellen zu können. Bis zu einer möglichen Umsetzung

werden allerdings noch Jahre vergehen.

9


Stellenangebot

Gemeinde

Oberammergau

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt

für unseren 4-gruppigen Bewegungskindergarten Kunterbunt

• eine pädagogische Ergänzungskraft (m/w/d)

in Teilzeit (mit ca. 25 Wochenstunden).

IHR PROFIL:

○ eine abgeschlossene Ausbildung als Kinderpfleger/in oder in einer vergleichbaren

mind. 2jährigen überwiegend pädagogisch ausgerichteten Ausbildung

○ Freude an der pädagogischen Arbeit mit Kindern (3 - 6 Jahre)

○ Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und Kreativität

○ Bereitschaft zur Umsetzung unseres pädagogischen Konzepts

Bewerbung bis

30. September 2022

WIR BIETEN

○ ein verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet

○ ein engagiertes und kompetentes Team

○ pro Gruppe drei Fach- bzw. Ergänzungskräfte

○ Fortbildungsmöglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung

○ Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

○ Fahrrad-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung

○ Zusatzleistungen des Öffentlichen Dienst, wie z. B. eine Jahressonderzahlung, eine

leistungsorientierte Bezahlung sowie eine betriebliche Altersvorsorge

HABEN WIR IHR INTERESSE GEWECKT?

Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 30.09.2022 an die

Gemeinde Oberammergau, Ludwig-Thoma-Str. 10, 82487 Oberammergau

oder per Mail als zusammenhängende PDF-Datei an

bewerbung@gemeinde-oberammergau.de .

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Einrichtungsleitung, Frau Herzog unter der

Tel. 08822 / 935749 gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zu unserem Kindergarten sowie die Datenschutzhinweise

entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.gemeinde-oberammergau.de.

Passionsspiele 2022

Einladung!

Abschlussfest

am 02.10.2022

Am 02.10. findet das letzte Spiel der

Passionsspiele 2022 statt, nach Ende des

Spiels lädt der Eigentrieb Kultur zum

Abschlussfest.

Über das genaue Programm informieren

wir nochmal über Aushänge im Theater

und per E-Mail.

Für Speis, Trank und Unterhaltung ist

gesorgt.

Wir freuen uns sehr auf euer kommen.

10


Gastbeitrag

Heizen mit Holz

Heizen mit Holz

Gesundheit und Klima mitbeachten!

Beitrag: Dipl.-Ing. silv. Univ. Elke Pukall (Diplom Forstwissenschaften TU München)

In Oberammergau heißt es ja bekanntlich, dass nach dem

„Luggi“-Feuer der Herbst beginnt. Und damit geht die Heizsaison

los.

Im kommenden Herbst und Winter wird die warme Wohnung

deutlich mehr kosten als bislang. Viele Haushalte planen – wie

gewohnt oder sogar vermehrt – den Einsatz von Brennholz.

Foto: Elke Pukall Da das Verbrennen von Holz nicht automatisch klima- und

umweltfreundlich ist und es oft zu merklicher Rauch- und

Inversionswetterlage in Oberammergau, 19.11.2021

Rußentwicklung und damit Nachbarschaftskonflikten kommt,

bieten wir Ihnen hier einige Tipps, wie Sie mit Ihrem Kamin- oder Kachelofen eine

hohe Heizleistung und dadurch mehr Umweltfreundlichkeit erzielen können:

Feinstaub

Vielen Menschen ist nicht bewusst,

dass beim Verfeuern

von Holz Feinstaub frei wird,

der – wie aus dem Autoverkehr

– gesundheitsgefährdend ist.

Auch hier „auf dem Land“

können lokal sehr hohe Konzentrationen

erreicht werden.

Die kleinsten, mit dem Auge

nicht sichtbaren, Partikel

können tief in die Lunge

eindringen und werden als

krebserregend eingestuft. Sie

können Bronchitis auslösen

und das Herz-Kreislauf-System

schädigen.

Feinstaub ist als Gesundheitsrisiko

sehr ernst zu nehmen

und deshalb machte die Weltgesundheitsorganisation

2021

strengere Vorgaben.

Klimawandel

Beim Verbrennen von Holz

entsteht Kohlenstoffdioxid.

Nur wenn zeitnah eine entsprechende

Holzmenge nachwächst,

ist die Bilanz ausgeglichen.

Der Wald ist eine wichtige

Kohlenstoffsenke und zum

Erreichen der klimapolitischen

Ziele unverzichtbar. Die Speicherleistung

des Waldes muss

maximiert werden. Dazu sollte

mehr Holz nachwachsen als

entnommen wird.

Es ist am sinnvollsten, das Holz

im Rahmen einer nachhaltigen

Waldwirtschaft zu langlebigen

Produkten (z. B. Häuser,

Möbel) zu verarbeiten, so dass

der Kohlenstoff langfristig gebunden

bleibt. Auch Restholz

- im Wald belassen - gibt den

Kohlenstoff langsamer ab und

speichert ihn länger als wenn

es verbrannt wird.

1. Verwenden Sie nur naturbelassenes und ausreichend trockenes Holz:

Der geeignete Feuchtegehalt liegt bei 15 - 20%. Optimal ist hierfür eine ein- bis

zweijährige luftige und regensichere Lagerung.

2. Richten Sie sich beim Anfeuern und beim gesamten Heizvorgang nach der Bedienungsanleitung

Ihres Kaminofens, jedes Modell hat andere Anforderungen.

Experten empfehlen, das Holz von oben anzuzünden: schweres Material nach

unten, leichtes nach oben, die Flamme erreicht dann schnell hohe Temperaturen

und verbrennt das Holz relativ ruß- und feinstaubarm. Fragen Sie Ihren Kaminkehrer,

ob Sie auf eine computergesteuerte Luftzufuhr umrüsten können.

3. Keine Fremdmaterialien verbrennen, wie z. B. Restmüll, Plastik, Papier, verarbeitete

Hölzer. Verzichten Sie beim Anfeuern auf Zeitungspapier und Pappe.

Nutzen Sie spezielle Öko-Anzünder.

4. Lassen Sie Ihre Feuerstätte regelmäßig professionell überwachen und warten

Das grundsätzliche Problem der Holzverbrennung kann auch durch „richtiges“

Heizen nicht gelöst werden:

1. Da die Verbrennung von Holz, gerade von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen

ohne automatische Regelung (wie z. B. Kaminöfen), nie vollständig

abläuft, entstehen zwangsläufig gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie

polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie klimaschädliches Methan,

Lachgas und Ruß.

2. Es werden große Mengen Feinstaub frei. Die besonders kleinen Feinstaubpartikel

sind lungengängig, können u.a. Asthma verursachen und das Herz-Kreislaufsystem

schädigen.

Verbesserungsmöglichkeiten:

1. Kurzfristig:

○ Partikelabscheider nachrüsten: Die Geräte, mit denen vielfach auch bestehende

Anlagen nachgerüstet werden können, reduzieren den Feinstaubausstoß

erheblich und tragen somit zur Verbesserung der lokalen Luftqualität bei. Die

Geräte müssen bauartzugelassen sein.

○ Bei Inversionswetterlagen das Holzheizen vermeiden, besonders wenn es nur

dem Komfort und der Behaglichkeit dient

2. Langfristig:

○ das Gebäude umfassend dämmen

○ auf brennstofffreie Heizsysteme umsteigen

Quellenangabe:

1) https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kaminofen#unsere-tipps, Zugriff

29.08.2022

2) Umweltbundesamt (Hrsg.): Ratgeber zum richtigen Heizen mit Holz, Dessau-Roßlau, 2020

3) Sebastian Hölzle: Tipps für das Heizen mit Holz, Münchner Merkur Nr. 195, S.8, 25.08.2022

4) https://www.duh.de/aktuell/nachrichten/aktuelle-meldung/feinstaub-unsichtbare-gefahr/, Zugriff 06.09.2022

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3. Ausgabe | September 2022

www.gemeinde-oberammergau.de

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