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VerbandsNachrichten 3 I 2022

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<strong>VerbandsNachrichten</strong> 3 I <strong>2022</strong> // Aus der Arbeit von DStV und DStI<br />

Zwar sollen Kassensysteme, die diese<br />

Anforderungen nicht erfüllen, bis<br />

31.12.2023 unter bestimmten Voraussetzungen<br />

weiterbetrieben werden können.<br />

Dennoch ist es aus Perspektive des DStV<br />

höchst bedauerlich, dass die Unternehmer<br />

lediglich für einen sehr kurzen zeitlichen<br />

Horizont auf die Akzeptanz der von ihnen<br />

angeschafften Systeme nebst technischen<br />

Vorgaben vertrauen können. Hier sollten<br />

zukünftig deutlich längere Zeithorizonte<br />

greifen.<br />

Zugleich weist der DStV darauf hin: „Gut<br />

Ding will Weile haben“. Sind neue bzw.<br />

entsprechend aktualisierte Software-Lösungen<br />

nicht rechtzeitig und kostengünstig<br />

auf dem Markt, kommen am Ende stets<br />

die Steuerpflichtigen in Bedrängnis. Um<br />

etwaigem Umstellungschaos im Einzelhandel<br />

mitten im Weihnachtstrubel von<br />

vornherein vorzubeugen, fordert der DStV<br />

für die neuen Vorgaben eine großzügige<br />

Ausweitung des Nichtbeanstandungszeitraums<br />

etwa bis 31.12.2024.<br />

Notfallbetrieb bei Cloud-Kassen:<br />

Verbindungsmaßstäbe lassen<br />

Anwender „aus allen Wolken<br />

fallen“<br />

Für Cloud-Lösungen ist im BMF-Entwurf Folgendes<br />

geplant: „Sofern die Nutzung eines<br />

elektronischen Aufzeichnungssystems mit<br />

Kassenfunktion erfolgt, … [das] über eine<br />

Internet- oder andere Kommunikationsverbindung<br />

angebunden ist, stellt der Ausfall<br />

dieser Kommunikationsverbindung einen<br />

Ausfall des elektronischen Aufzeichnungssystems<br />

dar.“<br />

Grundsätzlich vorausgesetzt wird, dass das<br />

elektronische Aufzeichnungssystem im<br />

normalen Betrieb stabil und störungsfrei<br />

läuft. Treten häufiger Störungen auf, seien<br />

das elektronische System oder die Einsatzumgebung<br />

entsprechend anzupassen.<br />

Problematisch: Die digitale Infrastruktur in<br />

Deutschland ist vielerorts alles andere als<br />

stabil, Internetverbindungen selten dauerhaft<br />

störungsfrei. Gerade in ländlichen<br />

Regionen bereiten relativ langsame und<br />

mitunter durchaus schwankende Internetverfügbarkeiten<br />

Schwierigkeiten. Dabei ist<br />

es Aufgabe der Politik, die notwendigen<br />

Rahmenbedingungen zu schaffen. Via<br />

Verwaltungsanweisungen das Pflichtenheftchen<br />

der Unternehmer zu füllen und<br />

in Störungsfällen mitunter weitreichende<br />

Systemumstellungen zu fordern, erscheint<br />

an dieser Stelle nicht angemessen. Dies gilt<br />

einmal mehr, als dass der politische Beitrag<br />

– der im Koalitionsvertrag 2021 verkündete<br />

umfassende digitale Aufbruch – auf sich<br />

warten lässt. Insofern fordert der DStV praktikable<br />

und – insbesondere unter Berücksichtigung<br />

der gegenwärtigen Internetversorgung<br />

– angemessene Vorgaben.<br />

•<br />

// DStV als Diskutant beim BDI-Webtalk zur Beschleunigung<br />

der Betriebsprüfung<br />

Der DStV hat im Webtalk des BDI<br />

mit Vertreterinnen und Vertretern<br />

des BMF, der Wissenschaft<br />

und der Wirtschaft den<br />

Referentenentwurf zur Beschleunigung<br />

der Betriebsprüfung diskutiert. Er ist über<br />

den minimalinvasiven Ansatz des Entwurfs<br />

enttäuscht.<br />

durch seine Geschäftsführerin RAin/StBin<br />

Sylvia Mein, war als Diskutant mit von der<br />

Partie. Aus Sicht des DStV bleibt der Entwurf<br />

deutlich hinter den Erwartungen – insbesondere<br />

der kleinen und mittleren Kanzleien<br />

– zurück.<br />

Zeitnähere Prüfung bleibt<br />

auf der Strecke<br />

Mein zeigte sich im Webtalk mit Blick auf<br />

den vorliegenden Entwurf ernüchtert.<br />

Das Kernproblem der kleinen und mittleren<br />

Unternehmen (KMU) werde nicht an-<br />

Seit Jahren hat die Praxis eine Modernisierung<br />

der Betriebsprüfung herbeigesehnt.<br />

Entsprechend hoch waren die Erwartungen.<br />

Im Sommer hat das Bundesministerium der<br />

Finanzen (BMF) den Referentenentwurf u.a.<br />

zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts<br />

veröffentlicht. Dahinter verbergen<br />

sich nun die geplanten Neuerungen der<br />

Betriebsprüfung.<br />

Am 15.08.<strong>2022</strong> hat der Bundesverband der<br />

Deutschen Industrie e.V. (BDI) hierzu einen<br />

Webtalk mit Vertreterinnen und Vertretern<br />

aus Wissenschaft, Praxis und Finanzverwaltung<br />

veranstaltet. Auch der DStV, vertreten<br />

BDI-Webtalk zur Beschleunigung der Betriebsprüfung; 1. Reihe v.l.n.r. Benjamin Koller (BDI-Bereich<br />

Steuern und Finanzpolitik), RAin/StBin/FAStR Dr. Hella Schmidt-Naschke (Leiterin Steuern Deutsche<br />

Bahn AG), 2. Reihe v.l.n.r: RAin/StBin Sylvia Mein (DStV-Geschäftsführerin), Prof. Dr. Roman Seer (Lehrstuhl<br />

für Steuerrecht, Ruhr-Universität Bochum), MR Dr. Thomas Eisgruber (Referatsleiter IV A 8, BMF)<br />

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