07.09.2022 Aufrufe

Hygiene Report 4/2022

HYGIENE Report ist das Forum für Qualitätssicherung in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. In Zusammenarbeit mit hochkarätigen Autoren aus Wissenschaft und Wirtschaft berichtet das Periodikum anwenderorientiert und praxisnah zu allen relevanten Aspekten rund um das Thema Qualitätssicherung. Themen sind beispielsweise Hygiene Management, Messtechnik, Berufskleidung, Reinigung, HACCP, Personalhygiene und mikrobiologische Nachweise mit all ihren rechtlichen und gesetzlichen Problemen.

HYGIENE Report ist das Forum für Qualitätssicherung in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. In Zusammenarbeit mit hochkarätigen Autoren aus Wissenschaft und Wirtschaft berichtet das Periodikum anwenderorientiert und praxisnah zu allen relevanten Aspekten rund um das Thema Qualitätssicherung.

Themen sind beispielsweise Hygiene Management, Messtechnik, Berufskleidung, Reinigung, HACCP, Personalhygiene und mikrobiologische Nachweise mit all ihren rechtlichen und gesetzlichen Problemen.

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Schwerpunkt<br />

4·22<br />

Thomas F. Voigt<br />

Zeitenwende: Auch die Dienstleistung<br />

Schädlingsbekämpfung ist im Wandel<br />

Zukunftsorientierte Prophylaxe in Betrieben integriert Kamera-, Funk-, Digitaltechnik<br />

Nicht nur in der Politik – eine Zeitenwende hat sich auch bei der Dienstleistung Schädlingsbekämpfung vollzogen. Denn<br />

im Rahmen zeitgemäßer Verfahren geht es heutzutage primär um die Fragen: Wie verhindert man Schädlinge, wie erkennt<br />

man sie frühzeitig und wie macht man ihnen das Überleben in Lebensmittelbetrieben schwer? Während man früher<br />

gewartet hat, bis ein Schädlingsbefall vorlag, setzt man heute mit prophylaktischen Maßnahmen ohne sichtbaren Befall<br />

bereits im Vorfeld an. Für diese Zwecke sind mittlerweile sehr zuverlässig wirkende sowie ausgereifte Mittel und Verfahren<br />

am Markt. Ein Problem in diesem Zusammenhang: Werden diese Mittel und Verfahren vom Schädlingsbekämpfer falsch<br />

eingesetzt, wirken sie nicht oder begünstigen schlimmstenfalls Schädlinge sogar. Weiterhin problematisch ist, dass die<br />

Verantwortlichen in Lebensmittelbetrieben viel zu wenig über diese Prophylaxemöglichkeiten wissen, auch nicht über ihren<br />

korrekten oder falschen Einsatz, und damit Fehler, Mängel und Versäumnisse des Schädlingsbekämpfers in der Prophylaxe<br />

nicht erkennen. Als Folge davon können sich Schädlinge trotz ergriffener prophylaktischer Maßnahmen in Lebensmittelunternehmen<br />

etablieren – und zweitens wird Geld verbrannt, denn die Kosten, die zur Umsetzung prophylaktischer Maßnahmen<br />

anfallen, stehen oft nur in einem massiv schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Teilweise existiert für diese Kosten<br />

nicht ein einziger Nutzen, wenn nämlich die Schädlingsprophylaxe völlig falsch und lückenhaft ist.<br />

Schädlingsprophylaxe: Was<br />

fordert der Gesetzgeber?<br />

Bei der Gesetzgebung ist in<br />

diesem Zusammenhang die<br />

Verordnung (EG) Nr. 852/2004<br />

ein zentrales Element. In Artikel<br />

5 heißt es wörtlich: „Die Lebensmittelunternehmer<br />

haben<br />

ein oder mehrere ständige<br />

Verfahren einzurichten, durchzuführen<br />

und aufrechtzuerhalten,<br />

um Gefahren zu ermitteln,<br />

die vermieden, ausgeschaltet<br />

oder auf ein akzeptables Maß<br />

reduziert werden müssen.“<br />

Eine explizit klare Vorgabe des<br />

Gesetzgebers zur Schädlingsprophylaxe,<br />

denn Schädlinge,<br />

egal, ob und welcher Art, stellen<br />

für jeden Lebensmittelbetrieb<br />

unabhängig von Branche und<br />

Größe eine immense Gefahr dar.<br />

Weitere konkrete Hinweise zur<br />

Schädlingsprophylaxe findet<br />

man in den Anhängen zu dieser<br />

Verordnung. Im Anhang I, der<br />

sich auf die Primärproduktion<br />

bezieht, heißt es: „Lebensmittelunternehmer<br />

müssen angemessene<br />

Maßnahmen treffen, um<br />

einer Kontamination durch Tiere<br />

und Schädlinge so weit wie<br />

möglich vorzubeugen oder zu<br />

Abb. 1: Eine moderne Mäuseköderbox mit aromatisiertem Kunststoffköder<br />

(gelb) und Funkmodul (blau).<br />

verhindern.“ Eine Vorgabe, die<br />

im Prinzip so in diesem Wortlaut<br />

auch für die Herstellung<br />

und Weiterverarbeitung von<br />

Lebensmitteln gilt, denn in Anhang<br />

II (<strong>Hygiene</strong>vorschriften für<br />

alle Lebensmittelunternehmer),<br />

Kapitel I, heißt es: „Betriebsstätten,<br />

in denen mit Lebensmitteln<br />

umgegangen wird, müssen so<br />

angelegt, konzipiert, gebaut,<br />

gelegen und bemessen sein,<br />

dass gute Lebensmittelhygiene,<br />

einschließlich Schutz gegen<br />

Kontamination und insbesondere<br />

Schädlingsbekämpfung,<br />

gewährleistet ist.“<br />

Eine weitere Vorgabe zur Prophylaxe<br />

findet man im An hang<br />

II, Kapitel II. Hier werden unter<br />

Ziffer 1 d) Insektenschutzgitter<br />

an Fenstern gefordert. Und<br />

selbst für mobile Lebensmittelbetriebsstätten<br />

und Verkaufsautomaten<br />

fordert diese Verordnung<br />

in Anhang II, Kapitel III,<br />

Schädlingsprophylaxe. Und<br />

auch beim Thema Lebensmittelabfälle<br />

findet man im Anhang<br />

II, Kapitel VI, Ziffer 3, einen Hinweis<br />

zur Schädlingsprophylaxe,<br />

denn Abfallsammelräume müssen<br />

so konzipiert und geführt<br />

werden, das sie frei von Tieren<br />

4 www.hygiene-report-magazin.de

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