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Einschränkung von Grundrechten durch Zwangsmaßnahmen

Damit dürfte erstmal geklärt sein, das der §49 HSOG bei solch einem Sachstand so nicht in Betracht kommt...der §49 HSOG ist sehr wohl anwendbar auf den Sachstand man muss nur Wissen wie......aber damit sind wir nicht mehr im Grund-/Basiswissen des HSOG unterwegs, sondern tief in der Materie von Einschränken von Grundrechten nach §10 HSOG, sowie nach Grundgesetz (GG) und der Verfassung des Bundeslandes Hessen, durch angewendete Zwangsmittel nach §52 HSOG... ...........ist Bestandteil von Teil A+B..... Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Damit dürfte erstmal geklärt sein, das der §49 HSOG bei solch einem Sachstand so nicht in Betracht kommt...der §49 HSOG ist sehr wohl anwendbar auf den Sachstand man muss nur Wissen wie......aber damit sind wir nicht mehr im Grund-/Basiswissen des HSOG unterwegs, sondern tief in der Materie von Einschränken von Grundrechten nach §10 HSOG, sowie nach Grundgesetz (GG) und der Verfassung des Bundeslandes Hessen, durch angewendete Zwangsmittel nach §52 HSOG...
...........ist Bestandteil von Teil A+B.....


Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

Nun ja, die Zeiten ändern sich, sodann auch die Umstände……<br />

Anekdote dazu: Der Verfasser kann sich noch gut an ein wiederkehrendes<br />

Muster aus der damaligen Zeit, als dieser noch ein junger dynamischer<br />

angehender frischer Polizistenanwärtermensch dieser Behörde war,<br />

erinnern und zwar dieser polizeiliche Engel hat es wohl sehr gut mit ihm<br />

gemeint, in dem folgendes immer wieder passierte. Der Verfasser bekam<br />

immer wieder die Frage gestellt seit Beginn des Grundlagenseminares <strong>von</strong><br />

diesem polizeilichen Engel, mit den Worten Vogler!!!!....Was ist die<br />

Aufgabengeneralklausel????.....nun die Antwort des Verfassers, war zur<br />

damaligen Zeit sehr wohl <strong>durch</strong>dacht und ehrlich Ja, die gibt es (das es<br />

sie gibt ist unbestritten mit Ja zu beantworten §1 Abs.1 HSOG)….das<br />

Problem dieser gegebenen Antwort ist aber, dass danach sich der<br />

Verfasser sich einem wiederkehrenden Ritual ausgesetzt sah, weil der<br />

polizeiliche Engel wollte das nicht als Antwort gelten lassen, sondern nur<br />

das da §1 Abs.1 HSOG !!!!!.....nun nachdem der Verfasser es endlich<br />

begriffen hatte, nach wie viel Lehrstunden ist nicht mehr bekannt, welches<br />

die richtige Antwort ist, präsentierte dieser die adäquate Antwort dem<br />

polizeilichen Engel als er wieder gefragt wurde, mit ganz stolzen Worten<br />

und zufriedenem Lächeln §1 Abs.1 HSOG…..es trat eine kurze Stille ein<br />

und schon kam die Aufforderung des polizeilichen Engels, mit den Worten:<br />

Vogler!!!!.....Erklären sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach §4<br />

HSOG…….dem ist nichts weiter hinzu zufügen….. <br />

Hofheim, den 31.12.2022<br />

© Frank A. Vogler

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