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Einschränkung von Grundrechten durch Zwangsmaßnahmen

Damit dürfte erstmal geklärt sein, das der §49 HSOG bei solch einem Sachstand so nicht in Betracht kommt...der §49 HSOG ist sehr wohl anwendbar auf den Sachstand man muss nur Wissen wie......aber damit sind wir nicht mehr im Grund-/Basiswissen des HSOG unterwegs, sondern tief in der Materie von Einschränken von Grundrechten nach §10 HSOG, sowie nach Grundgesetz (GG) und der Verfassung des Bundeslandes Hessen, durch angewendete Zwangsmittel nach §52 HSOG... ...........ist Bestandteil von Teil A+B..... Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

Damit dürfte erstmal geklärt sein, das der §49 HSOG bei solch einem Sachstand so nicht in Betracht kommt...der §49 HSOG ist sehr wohl anwendbar auf den Sachstand man muss nur Wissen wie......aber damit sind wir nicht mehr im Grund-/Basiswissen des HSOG unterwegs, sondern tief in der Materie von Einschränken von Grundrechten nach §10 HSOG, sowie nach Grundgesetz (GG) und der Verfassung des Bundeslandes Hessen, durch angewendete Zwangsmittel nach §52 HSOG...
...........ist Bestandteil von Teil A+B.....


Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

Anmerkung zur Grundlage:<br />

Ermächtigungs-Generalklausel: die Gesetzeswerke selbst (HSOG, StPO, OWIG, HGO,<br />

HKO = zum gewährleisten/erreichen des geltenden Anspruchs der Aufrechterhaltung der<br />

Direktiven)<br />

(Gibt grob an: Wer, Wozu, Weshalb)<br />

Befugnis-Generalklausel: die Vorschriften selbst (§1 Abs.1+2+§2+§3 Abs.1+3+§52<br />

Abs.1+§63+§77 Abs.3, Satz 1+§85 Abs.1, Satz 1 Nr.3/4+Satz 2+§89+§99 Abs.1, 2, 3<br />

Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2+3+§100+§101 Abs.2 HSOG+§152 Abs.2 StPO+§36 Abs.1<br />

Nr.1+§37+§56+§57 Abs.1+§58 OWIG+§4 Abs.2 HGO/§4 Abs.2 HKO = zum<br />

gewährleisten/bewältigen des geltenden Anspruchs der Aufgaben) (Gibt im Detail an:<br />

Wen, Wofür, Weshalb)<br />

Aufgaben-Generalklausel: die Vorschriften an sich (§1 Abs.1+2+3+6+§2+§3 Abs.1+3<br />

HSOG = zum gewährleisten/erfüllen des geltenden Anspruchs der Aufgabenstellung)<br />

Ermächtigungen, Befugnisse als Gestattung (Einzelfallgesetz) und die Bestellung selbst<br />

bilden somit zusammen die Rechtliche Grundlage; um §47 HSOG anwenden zu können<br />

Schematische Darstellung<br />

Bestellung nach §99 HSOG (Gestattung=<br />

(Ermächtigungen+Befugnisse (§52HSOG;§152StPO;§56OWIG)))<br />

((§1 Abs. 1+2) + (§3 Abs.1+3)) = Rechtliche Grundlage §47 HSOG<br />

((§1 Abs. 1+2) + (§3 Abs.1+3) + (§47 Abs.1,2+4 HSOG)) = Rechtliche Grundlage §48<br />

HSOG §50 HSOG… oder nach §47 Abs.4 HSOG §52 Abs.1 HSOG<br />

Weiter mit §47 Absatz 1 und 2 HSOG<br />

Im Innendienst wäre das die Verfahrensweise einer Anzeige, etc. mit Androhung <strong>von</strong><br />

Zwangsmittel nach dem Verwaltungszwang, als Beispiel:<br />

(§35 HVwVfG)=(§1HSOG))+(§13 StVO))+(§8HSOG)) (§47 Abs. 1+2, 4 HSOG) <br />

(§48 HSOG) ((§50 HSOG)…..<br />

Im Außendienst sehe das ganze so aus, als Beispiel:<br />

(§35 HVwVfG)=(§1HSOG))+(§13 StVO))+(§8HSOG)) (§47 Abs. 1+2, 4 HSOG) <br />

(§48 HSOG) ((§50 HSOG)((§52 Abs.1 HSOG)+(§58 Abs.1 Satz 2 HSOG))….<br />

Der §47 Abs. 1+2 HSOG ersetzt situationsbedingt den §48 HSOG bzw. §48 HSOG<br />

entfällt ganz. Man lese sich mal ganz genau §47 Abs. 1+2 <strong>durch</strong> und überlegt, was ist<br />

denn, als Beispiel: wenn ein Verkehrsteilnehmer einen Polizisten auf die Hand haut und<br />

sagt hören sie mal auf damit das Auto aufzuschreiben…was sagt den der Abs.1 dazu und<br />

schon sind wir im Abs.2 beim abwehren <strong>von</strong> einer Gefahr gegen die eigene Person als<br />

Polizist…… §58 Abs.1 Satz 2 HSOG<br />

Um es anders auszudrücken, in Bezug auf die Gefahrenabwehrbehörden, stellten die<br />

damaligen Landesväter, die Verfolgungsbehörden unter eine gewisse besondere<br />

© Frank A. Vogler

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