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Scout Spezial :: Leben - Bauen - Wohnen 2021

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Heizung, Sanitär<br />

Quelle: www.heizglueck.de<br />

nicht überschreiten darf. Außerdem muss er so gedämmt<br />

werden, dass ein U-Wert von 0,368 pro Quadratmeter Gebäudehülle<br />

und Kelvin Temperaturunterschied innen / außen<br />

nicht überschritten wird.<br />

Altbau: Austauschpflicht für alte Kessel<br />

Für Altbauten ist eine Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel,<br />

die älter als 30 Jahre sind, vorgeschrieben.<br />

Es gibt aber ein paar Ausnahmen: Hat die Heizanlage eine<br />

Nennleistung von unter 4 kW / über 400 kW oder einen<br />

Heizkessel, der ausschließlich zur Warmwasseraufbereitung<br />

dient, ist sie von der Austauschpflicht entbunden. Auch<br />

Gebäude, die bereits vor dem 01.02.2002 vom jetzigen Bewohner<br />

bewohnt oder erworben wurden, sind von der Regelung<br />

ausgenommen. Wenn man also später eingezogen<br />

ist, sollten man prüfen, wie alt die (Gas- oder Öl-) Heizung<br />

ist. Das Baujahr der Heizung findet man auf dem Typenschild,<br />

welches in der Regel direkt am Kessel angebracht<br />

ist. Sollte man es nicht finden oder man kann es nicht mehr<br />

erkennen, findet man das Baujahr im Schornsteinfegerprotokoll<br />

oder in den Bauunterlagen. Sollte die Heizung also<br />

1991 oder früher in Betrieb genommen worden sein, muss<br />

sie <strong>2021</strong> ausgetauscht werden. Daran sollten Sie sich auch<br />

lieber halten, denn sonst drohen Strafen bis zu 50.000 Euro<br />

Bußgeld.<br />

Wird es in Zukunft strengere Vorschriften geben?<br />

Heizung, Sanitär<br />

Im Zuge der Klimadebatte haben sich die Vorschriften zur<br />

Verbesserung der energetischen Gebäudestandards in<br />

den letzten Jahren bereits etwas verschärft. Neu gebaute<br />

Behördengebäude mussten schon 2019 im Niedrigener-<br />

giestandard gebaut werden, dies gilt nun seit <strong>2021</strong> auch für<br />

neu gebaute Wohngebäude.<br />

Die im Klimapaket vorgestellten Maßnahmen, wie etwa das<br />

geplante “Verbot“ von Ölheizungen werden in den nächsten<br />

Jahren weitere Vorschriften und einige Gesetzesänderungen<br />

nach sich ziehen. Die CO2-Bepreisung gilt bereits seit dem<br />

01. Januar <strong>2021</strong> und wird bis 2025 stufenweise erhöht.<br />

Das sogenannte Verbot von Ölheizungen wird voraussichtlich<br />

2026 in Kraft treten, kann aber eigentlich nur bedingt<br />

als Verbot bezeichnet werden, da es eine ganze Liste mit<br />

Ausnahmen beinhaltet. An dieser Stelle gehen wir detaillierter<br />

auf dieses Thema ein, aktuell dürfen verbaute Ölheizungen<br />

weiterhin betrieben werden. Für Kessel, die älter als<br />

30 Jahre sind, gilt nach wie vor die Austauschpflicht gemäß<br />

GEG.<br />

Bezogen auf die nächsten Jahre ist damit zu rechnen, dass<br />

die Auflagen für Heizungen mehr und mehr in Richtung<br />

Klimaschutz zunehmen werden. Die Zukunft der Heizungsbranche<br />

liegt in umweltfreundlichen und innovativen Heizsystemen.<br />

Ein großer Trend ist auch die Entwicklung hin zu<br />

einem Anstieg der Erneuerbaren Energien. Heizungen, die<br />

mit günstigem Ökostrom betrieben werden, wie etwa die<br />

Wärmepumpe, sind auf dem Vormarsch und gehören zu<br />

den am häufigsten verbauten Heizsystemen im Neubau.<br />

Bernd<br />

will nicht<br />

nur ein schönes Zuhause.<br />

Er will die<br />

passende Wohnung<br />

in jeder <strong>Leben</strong>slage.<br />

<strong>Leben</strong>slang wohnen.<br />

Flexibel umziehen.<br />

<strong>Scout</strong> SPEZIAL 23

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