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Anzeiger 34-2022

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Nr. 134 – - Freitag, 8. 26. Januar August 2021 2022

GZA AZA 3860 Meiringen, 28. 27. Jahrgang

ANZEIGER

OBERHASLI

Wöchentliches amtliches Publikationsorgan der Gemeinden

Guttannen, Hasliberg, Innertkirchen, Meiringen und Schattenhalb.

Verlag, Druck und Expedition: Pauli AG, Druck & Verlag, Kirchgasse 1, 3860 Meiringen, 033 971 32 71



Anzeiger Oberhasli

Nr. 34 Freitag, 26. August 2022

Wichtige Nummern

Ärztlicher Notfalldienst

Telefonnummer des ärztlichen Notfalldienstes

im Gebiet Meiringen/Hasliberg. 0900 57 67 47

(CHF 3.23/Min.) Die Not- fall nummer 144 bleibt

unverändert.

Apotheken-Notfalldienst

Tel. 033 971 44 33 / 033 971 11 17

Beratungstelefon

für Angehörige von psychisch kranken Menschen

079 309 65 55 Kostenloses Angebot der

Psychiatrischen Dienste der Spitäler fmi AG

Ärztliche Onlinepraxis

www.praxis-isler.ch

Auto-Pannen- und Un fall dienst

Tag und Nacht, Tel. 033 9 716 716

Anlaufstelle Überlastung Landwirtschaft

(AUL) info@aul-be.ch, Telefon 079 200 00 44

Montag – Samstag von 8h – 20h

Bestattungsdienste

SANTSCHI BESTATTUNGEN

Beatrice Santschi Tel. 033 971 68 75

HESS BESTATTUNGEN

Sami Hess Tel. 033 823 43 43

ERNST BESTATTUNGSDIENST

Roland Ernst Tel. 033 951 02 55

IMPRESSUM

Verlag, Druck und Expedition:

Verlag Anzeiger Oberhasli

PAULI AG, Druck & Verlag, Kirchgasse 1,

Postfach 592, 3860 Meiringen,

Tel. 033 971 32 71

Inserate:

PAULI AG, Druck & Verlag, Kirchgasse 1,

3860 Meiringen, Tel. 033 971 32 71

Mail: info@anzeigeroberhasli.ch

www.anzeigeroberhasli.ch

Grundsätzlich werden alle Mails bestätigt.

Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine

Bestätigung erhalten haben (für nicht

erschienene Publikationen oder Inserate

können wir keine Haftung übernehmen).

Erscheint wöchentlich einmal am Freitag,

(Ausnahmen vor Feiertagen) und wird in

alle Haushaltungen (mit Steuersitz im

Oberhasli) zugestellt.

Auflage: 4'250 Exemplare

Annahmeschluss für amtliche und nicht

amtliche Inserate: spätestens Dienstag,

11.00 Uhr (Ausnahmen vor Feiertagen)

Printausgabe hergestellt aus 100% Recyclingpapier

Elektroinstallationen

Elektrokontrollen

Multimedia & Telematik

Smart Home

Informatik

PV, ZEV & E-Mobilität

elektrofurrer.ch 033 971 00 33

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Vom 27. August 2022 bis

11. September 2022

Ab 12. September 2022 sind wir

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im Praxisalltag.

TPA sind willkommen, Unkundige sind auch

willkommen und werden eingearbeitet.

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Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich

unter Tel. Nr. 033 971 81 81 BEO-VET AG

079 640 51 99 Dr. C. Binici

DIE TAVOLATA FÜR ALLE

wird mangels Anmeldungen auf den:

Freitag, 28. Oktober, 19.00 Uhr,

verschoben


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Anzeiger Oberhasli Nr. 34 Freitag, 26. August 2022

Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Verkehrsbehinderungen Hasliberg infolge Belagsschadensanierungen

in den Abschnitten

– Wasserwendi Bereich Trottoir Hotel Wasserwendi

(2 Mal ½ Tag nur mit PW befahrbar) ÖV Verkehr

(Postauto wird kurzzeitig, wenn erforderlich mit

Kleinbussen organisiert)

– Wasserwendi auf Parzelle 223 Privatparkplätze

– Reuti Bereich Rufenen Erneuerung Strassenanschluss

der Zimmerei

– Reuti Bereich unterer Staldacher Park- und

Wendeplatz

werden in der Kalenderwoche 37 (12.09. – 16.09.2022)

Belagsschadensanierungen ausgeführt. Für die Vorbereitungsarbeiten

und für den Belagseinbau sind

Verkehrssperrungen von 1 bis 2 Stunden möglich.

Die Abschnitte werden signalisiert und allfällige

Sperrungen an den Baustellen rechtzeitig angeschlagen.

Auskünfte und Fragen erteilt bzw. beantwortet

Peter Gafner

Tel. 079 290 88 04 Werkhofleiter Hasliberg

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.

Einwohnergemeinde Meiringen

Abteilung Infrastruktur

Einwohnergemeinde Hasliberg

Baupublikation

Bauherrschaft:

Einwohnergemeinde Hasliberg, Urseni 331c,

6085 Hasliberg Goldern

Projektverfasserin:

dito Gesuchstellerin

Bauvorhaben:

Ersatzloser Abbruch alte Alpbachbrücke

Standort:

Alpbachbrücke, Hasliberg Reuti, Parzelle Nr. 1976,

Landwirtschaftszone, Koordinaten: 2’658’792 /

1’176’455

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Aᵤ

Ausnahmen:

Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG),

Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), nichtforstliche

Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV) und Bauten und

Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)

Auflage- und Einsprachefrist:

26. September 2022

Auflagestelle:

Gemeinde Hasliberg, Urseni 331 C, 6085 Hasliberg

Goldern

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen

rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierung

verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich

und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb

der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet

werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen

oder vervielfältigten und weitgehend

identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt

ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide

können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht

werden, wenn die Postzustellung wegen der

grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden wäre (Art.

35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Einwohnergemeinde Hasliberg

Baupublikation

Gesuchsteller:

Christian von Bergen, Jutenbühl 535a,

6086 Hasliberg Reuti

Projektverfasser:

Gisler Architektur und Bauplanung,

3860 Meiringen

Standort:

Lauenen 500a, 6086 Hasliberg Reuti,

Parzelle Nr. 1747

Nutzungszone:

Wohn- und Gewerbezone (2-geschossig)

Bauvorhaben:

Anbau eines Balkons im DG-Bereich

Hauptmasse, Bauart und -materialien:

Gemäss Gesuchsakten

Schutzzone:


Anzeiger Oberhasli Nr. 34 Freitag, 26. August 2022

Erhaltenswertes K-Objekt (Baugruppe D)

Einsprachefrist:

27.09.2022

Einsprachestelle und Auflageort:

Bauverwaltung Hasliberg, Urseni 331c, 6085 Hasliberg

Goldern.

Zudem sind die Akten online über das eBau-Portal

des Kantons Bern einsehbar (www.belogin.directories.be.ch).

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und

begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung

Hasliberg einzureichen, ebenfalls

allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert

der Einsprachefrist nicht angemeldet werden,

verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte

Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person

oder die Personengruppe angegeben ist, welche

die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt

ist (Art. 35b BauG).

Hasliberg, 23. August 2022

Bauverwaltung Hasliberg

Innertkirchen

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Baupublikation

Gesuchsteller/Bauherrschaft:

Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG,

Poststrasse 3, 6391 Engelberg

Projektverfasser:

Dito Bauherrschaft

Bauvorhaben:

Neubau Gleitschneeverbau (bestehend aus ca. 155

Dreibeinböcken)

Standort:

Hinder Soimboden, Engstlen

Parzellen Nr.:

126

Koordinaten:

2‘671‘476 / 1‘180‘951

Nutzungszone:

Überbauungsordnung Beschneiung Jochpass

Ausnahmen:

Keine

Schutzzone:

Gewässerschutzzone üB

Schutzobjekt / Schutzzone:

Keine

Auflage- und Einsprachefrist:

bis 19. September 2022

Auflage und Einsprachestelle:

Gemeindeverwaltung Innertkirchen Grimselstrasse

1, 3862 Innertkirchen und elektronisch unter

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20650

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und

begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist

einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren

um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet

werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und

vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen

ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen

im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

3862 Innertkirchen, 16. August 2022

Bauverwaltung Innertkirchen

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Baupublikation

Bauherrschaft:

Einwohnergemeinde Innertkirchen, Grimselstrasse 1,

3862 Innertkirchen

Projektverfasserin:

Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Hauptstrasse

13, 3860 Meiringen

Bauvorhaben:

Sanierung Trinkwasserfassung Rahfluh-Bühlenweid:

Sanierung Quellfassung und Ersatz Quellableitung.

Temporäre Waldrodung für den Ersatz der Quellableitung:

Waldrodungsfläche: 4’150 m² auf den

Parzellen Nrn. 1040 und 1041; Ersatzaufforstungsflächen:

4’150 m² an Ort und Stelle.

Standort:

Gadmen, Rahfluh/Bühlenweid, Parzellen Nrn. 1034,

1040 und 1041, Koordinaten: 2’669’412 / 1’177’529,

Landwirtschaftszone / Wald


Anzeiger Oberhasli Nr. 34 Freitag, 26. August 2022

Schutzzonen:

Gewässerschutzzone S1 und Gewässerschutzbereich

üB

Ausnahmen:

Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24

RPG), Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), nichtforstliche

Kleinbaute im Wald (Art. 14 WaV), Waldrodung

(Art. 5 WaG) und Bauten und Anlagen am

Gewässer (Art. 48 WBG)

Auflage- und Einsprachefrist:

26. September 2022

Auflagestelle:

Gemeinde Innertkirchen, Grimselstrasse 1,

3862 Innertkirchen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen

rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung

verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sowie Lastenausgleichsbegehren sind

schrift- lich und begründet beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken

einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist

angemel- det werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4

BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten

und weitgehend identischen Einsprachen ist

anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen

und Entscheide können im Amtsanzeiger

oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die

Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten

Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 11 Innertkirchen - Susten

Gemeinde: Innertkirchen, Gadmen

21020434/Instandsetzung Stützmauern

Susten 22-24

Teilstrecke

Innertkirchen - Sustenpasshöhe

(Koord. 2'671'445/1'176'865 bis 2'672'235/1'176'850)

Dauer

29.08.2022 – 15.11.2022

Ausnahmen

Keine

Verkehrsführung

Umleitung durch Lichtsignal gesteuert

Einschränkungen

Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage.

Grund der Massnahme

Instandsetzung diverser Stützmauern

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom

4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung

vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG

732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung

erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die

unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 22. August 2022

Bäuertgemeinde Grund

Losholz

Tiefbauamt des Kantons Bern

Losholz-Bezugsberechtigte für das Losholz 2022

möchten ihr Be gehren schriftlich melden bis zum

10. September 2022 an:

Andreas Nydegger, Grimselstrasse 8,

3862 Innertkirchen.

Es können keine Sammelbe stel lungen entgegengenommen

werden. Das Losholz wird nur an Selbst -

verbraucher abgegeben.

Die Bäuertgemeinde Grund

Bäuertgemeinde Grund

Ordentliche Versammlung

Samstag, 3. September 2022

9.00 Uhr im Restaurant Alpina

Traktanden

1. Rechnungsablage 2021

2. Die ordentlichen Herbstgeschäfte

3. Verschiedenes

Meiringen

Der Bäuertrat

Einwohnergemeinde Meiringen

Öffnungszeiten verschiedener Gemeindebetriebe

am 02. September 2022


Anzeiger Oberhasli Nr. 34 Freitag, 26. August 2022

Folgende Gemeindebetriebe sind

am Freitag, 02.09.2022 geschlossen:

– die Verwaltung

– das Hallenbad

– die Turnhalle (auch abends geschlossen)

– der Sozialdienst

– der Werkhof

Ab Samstag, 03.09.2022, ist das Hallenbad und die

restlichen Gemeindebetriebe ab Montag, 05.09.

2022, wieder zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet.

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Karl Anderegg AG, Kurt Anderegg, Sandweg 6,

3818 Grindelwald

Bauvorhaben:

Neubau von zwei zusammengebauten Garagen.

Erstellen eines Abstellplatzes

Standort:

Meiringen, Zeughausstrasse, Parzellen Nrn. 2997

und 2999, Wohnzone 2

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Au

Auflage- und Einsprachefrist:

19. September 2022

Auflagestelle:

Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich

und begründet bei der Bauverwaltung, Rudenz

14, 3860 Meiringen, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen

oder vervielfältigten und weitgehend

identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt

ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG).

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen

rechtlich massgebend.

Bauverwaltung Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasserin:

Schmocker's Kiosk-Café G, Rudenz 2,

3860 Meiringen

Bauvorhaben:

Umnutzung Laden zu Kiosk-Café

Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank;

12 Sitzplätze innen und 14 Sitzplätze auf der

Terrasse; Öffnungszeiten: täglich bis 22.30 Uhr.

Standort:

Rudenz 2, Parzelle Nr. 1608, Koordinaten: 2’657’307

/ 1’175’316, UeO Parkhotel Du Sauvage

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Aᵤ und Ortsbildschutzgebiet

Schutzobjekt:

Baugruppe C und schützenswertes K-Objekt

(Nachbargebäude Nr. 30)

Auflage- und Einsprachefrist:

26. September 2022

Auflagestelle:

Gemeinde Meiringen, Rudenz 14, Postfach 532,

3860 Meiringen

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen

rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und

begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen.

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten

und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen

und Entscheide können im Amtsanzeiger oder

im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung

wegen der grossen Zahl der eingelangten

Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand

verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli


Anzeiger Oberhasli Nr. 34 Freitag, 26. August 2022

Einwohnergemeinde Meiringen

Verkehrsmassnahmen internationaler

Car Free Day – 22. September 2022

Der Car Free Day findet jährlich am 22. September

statt. An diesem Aktionstag soll generell auf den Gebrauch

des Autos verzichtet werden. Der Gemeinderat

Meiringen hat beschlossen am internationalen

Car Free Day auch in Meiringen mitzumachen.

Am Donnerstag, 22. September 2022 wird die Rudenz

und die Bahnhofstrasse ab Molki Meiringen

bis zum Hotel Dakota von 07.00 bis 18.00 Uhr gesperrt.

Lieferanten Zu- / Wegfahrten von der Strassensperrung

betroffenen Betriebe sind bis 09.00 Uhr gestattet.

In der Lenggasse, Kreuzgasse sowie in der Kirchgasse

entlang Gebäude Kirchgasse 2, 4, 6, 8, 12 werden

die Parkplätze gesperrt, damit der Betrieb des

Ortsbus gewährleistet ist.

Eine Zu- und Wegfahrt im Bereich der Strassensperre

wird an diesem Tag nicht möglich sein.

Für die Anwohner im gesperrten Perimeter besteht

die Möglichkeit, bei der Einwohnergemeinde Meiringen

eine kostenlose Parkkarte Alpbach / Geissmärt

zu beziehen.

Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.

Die Gemeinde Meiringen freut sich auf eine autofreie

Dorfzone.

Gemeinderat Meiringen

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 226 Gnoll - Meiringen

Gemeinde: Meiringen

21020174/Erneuerung Lässli – Niwfuren

Teilstrecke

Brünig 1: Abschnitt Lässli – Niwfuhren

(Koord. 2'653'122/1'178'371)

Brünig 2: Abschnitt Cholplatz – Briinigsbärg

(Koord. 2654592/1177457)

Dauer

Brünig 1: 29. August 2022 bis 29. September 2023

Brünig 2: 29. August 2022 bis 7. Juli 2023

Ausnahmen

Keine

Verkehrsführung

Durchfahrt Baustelle mit Lichtsignal gesteuert

Einschränkungen

Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage.

Sattelmotorfahrzeugen und Reisebussen > 12 m

von und nach Meiringen wird die Umleitung über

die A8 via Brienzwiler empfohlen.

Grund der Massnahme

Dringende Erneuerungsarbeiten an Kunstbauten,

Erhöhung der Gewichtslimite von 28 auf 40 t

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom

4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung

vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG

732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung

erschwert

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die

unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 22. August 2022

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 226 Gnoll - Meiringen

Gemeinde: Meiringen

21020174/Erneuerung Lässli – Niwfuren

Teilstrecke

Briinigsbärg, Bereich Stützmauer Nr. 14

(Koord. 2'654'921/1'177'264)

Dauer

Donnerstag, 1. September 2022, 08.00 – 12.00 Uhr

Ausnahmen

Keine

Verkehrsführung

Umleitung ist signalisiert

Grund der Massnahme

Kranmontage

Rechtliche Hinweise

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom

4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung

vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG

732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr

gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die

unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 22. August 2022

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I


Anzeiger Oberhasli Nr. 34 Freitag, 26. August 2022

Meiringen und Schattenhalb

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Bauherrschaft:

Alpen Energie, Dorfgemeinde Meiringen,

Kreuzgasse 4, 3860 Meiringen

Projektverfasserin:

dito Bauherrschaft

Bauvorhaben:

Erweiterung der Stromversorgung: Unterstossung

der Aare von der Sandey bis zur Aareschlucht

(nur Leerrohre)

Standort:

Meiringen und Schattenhalb, Sand, Parzellen Nrn. 4,

1471, 1995, 783, 5, Koordinaten: 2'658’490 /

1'174'628 bis 2'658’632 / 1'174’794, Landwirtschaftszone

Schutzzonen:

Gewässerschutzbereich Aᵤ

Ausnahmen:

Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)

und Bauten und Anlagen am Gewässer

(Art. 48 WBG)

Auflage- und Einsprachefrist:

26. September 2022

Auflagestelle:

Gemeinde Meiringen, Rudenz 14, Postfach 532,

3860 Meiringen und Gemeinde Schattenhalb,

Gässli 22, 3860 Schattenhalb

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen

rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und Verpflockung verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich

und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht

innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet

werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei

Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend

identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen

und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im

Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung

wegen der grossen Zahl der eingelangten

Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand

verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Oberhasli

Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Regionale Energieberatung Oberland-Ost

Die öffentliche regionale Energieberatung ist von

Dienstag – Donnerstag bei der Regionalkonferenz

Oberland-Ost (Jungfraustrasse 38, Interlaken) und

jeden Freitagmorgen von 08.30 –11.30 Uhr auf der

Gemeindeverwaltung Meiringen für sie da.

Telefonisch erreichbar von Dienstag – Freitag

Die Kompetenzen von Hausbesitzern, KMUs,

Architekten, Planer, Behörden, Bevölkerung usw.,

werden in folgenden Bereichen gestärkt

– Erläuterungen zu den Förderprogrammen

– Beurteilung von Einsparpotenzialen

– Energieeffizientes Bauen und Sanieren

– Wahl der richtigen Heizung

– Umstellung/Einsatz alternativer Energiequellen

– Energievorschriften beim Bauen und Heizen

– Energiesparen im Alltag

– Solarenergie

– u.v.m

Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der

Energieberatung sind bis zu einer Stunde kostenlos.

Beratungen vor Ort werden für ein EFH mit CHF

100.– und für ein MFH mit CHF 150.– pauschal verrechnet.

Die Beratung ist neutral und unabhängig

und im Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.

Weitere Infos unter: www.oberland-ost.ch

033 821 08 68

Interlaken, 18. August 2022

Geschäftsstelle und Energieberatung

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken

Kanton

Öffentliche Auflage eines Nationalstrassenprojekts

N08.64 Brünig; Gnoll – Kurve Wacht, Ausführungsprojekt

Das Eidgenössische Departement für Umwelt,


Anzeiger Oberhasli Nr. 34 Freitag, 26. August 2022

Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat

gestützt auf Art. 27 bis 27b des Bundesgesetzes

über die Nationalstrassen vom 8. März 1960 (NSG;

SR 725.11) sowie auf Art. 12 der Verordnung über

die Nationalstrassen vom 7. November 2007 (NSV;

SR 725.111) sowie auf Art. 27 if des Bundesgesetzes

über die Enteignung (EntG; SR 711) das kombinierte

ordentliche Plangenehmigungs- und

Enteignungsverfahren eingeleitet.

Öffentliche Planauflage

Das Projekt einschliesslich des Rodungsdossiers

liegt während der Auflagefrist bei der Gemeinde

Meiringen während den ordentlichen Öffnungszeiten

zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

– Gemeinde Meiringen, Bauverwaltung,

Rudenz 14, 3860 Meiringen

Die Auflagefrist läuft vom 22. August 2022 bis 20.

September 2022.

Die Projektunterlagen sind während dieser Zeit

ebenfalls im Internet unter (https://t1p.de/AuflageN08Brunig)

einsehbar. Rechtlich verbindlich

sind jedoch einzig die auf der Gemeindeverwaltung

in gedruckter Form aufgelegten Pläne und

Unterlagen

Das Bauvorhaben ist zur Veranschaulichung im

Gelände ausgesteckt respektive profiliert (Art. 27a

Abs. 1 NSG).

Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge

eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt

sind, so haben die Vermieter und Verpächter

ihren Mietern und Pächtern sofort nach

Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung

zu machen und das ASTRA über solche Mietund

Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen. (Art.

32 EntG).

Verfügungsbeschränkung

Mit der Zustellung der persönlichen Anzeige oder

des Enteignungsgesuchs an den zu Enteignenden

dürfen ohne Zustimmung des ASTRA keine die

Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen

Verfügungen mehr getroffen werden

(Art. 42 EntG).

Anhörung betroffener Dritter

Wer nach den Vorschriften des Eidgenössischen

Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember

1968 (SR 172.021) Partei ist, kann gestützt auf

Art. 27d NSG während der Auflagefrist gegen das

Ausführungsprojekt beim Eidgenössischen Departement

für Umwelt, Verkehr, Energie und

Kommunikation (UVEK), Kochergasse 10, 3003

Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache

erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist

vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Gemeinden

wahren ihre Interessen mit Einsprache.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen

Einwände (Art. 33 Abs. 1 Bst.

a und b EntG) sowie Begehren um Sachleistung

oder Begehren um Ausdehnung der Enteignung

sowie die geforderte Enteignungsentschädigung

beim UVEK geltend zu machen (Art. 33 Abs. 1 Bst.

c, d und e EntG). Zur Anmeldung von Forderungen

innerhalb der Auflagefrist sind auch die Mieter

und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten

sowie Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen

Rechte verpflichtet. Nutzniessungsrechte

sind nur anzumelden, soweit behauptet wird, aus

dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes

entstehe Schade (Art. 33 Abs. 2 EntG).

Bern, 07. Juli 2022

Im Auftrag des Bundesamtes für Strassen ASTRA

Tiefbauamt des Kantons Bern

Strassenmeister / Strassenmeisterin

Pensum: 100%

Arbeitsort: Innertkirchen

Antritt: 01.02.2023 oder nach Vereinbarung

Ihr Einsatz zählt – für unsere Kantonsstrassen

Ihre Aufgaben

– Strassenunterhaltsarbeiten

– Belags-, Bauarbeiten im Tief- und Strassenbau

– Winterdienstarbeiten

– Grünpflege

– Pikettdienst; auch nachts und an Wochenenden

Ihr Profil

– Lehre als Maurer/in oder Strassenbauer/in

– Führerausweis B

– Führerausweis C oder die Bereitschaft dazu,

diesen zu erlangen

– Robuste Konstitution

– Freude an der Arbeit Draussen

Wir bieten Ihnen

Bei uns haben Sie die Chance, Ihr Wissen und Ihre

Erfahrung in unserem motivierten Team einzubringen,

vielseitige, interessante Tätigkeiten umzusetzen,

um damit einen reibungslosen Betrieb der

Kantonsstrassen zu gewährleisten.

Amt

Das Strasseninspektorat Oberland Ost gehört zum

Oberingenieurkreis I. Es ist verantwortlich für den

Unterhalt und die Betriebsbereitschaft der Kantonsstrassen

im Verwaltungskreis Interlaken-Ober-


!

Anzeiger Oberhasli Nr. 34 Freitag, 26. August 2022

hasli. Unsere beiden Werkhöfe Interlaken und Innertkirchen

arbeiten auf dem gesamten Gebiet

des Strasseninspektorates Oberland Ost eng zusammen,

daher sind auch Einsätze im Verwaltungskreis

Interlaken-Oberland vorgesehen.

Kontakt

Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen!

Peter Flück-Urfer ist der Strasseninspektor und

gerne für Sie da, wenn Sie noch mehr wissen wollen.

Sie erreichen ihn unter +41 31 636 83 05, +41

79 505 15 13 oder über das Kontaktformular.

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte online über das

Stellenportal des Kantons Bern ein: www.be.ch/jobs.

C'+)'('!E)'<<'&3&7'51)'!

6&)'(!FFFP1)PB3#_21(!

Kirchenanzeiger

vom 25. August – 1. September 2022

Evangelisch-reformierte Kirch ge mein den

Wir freuen uns auf Ihren Besuch unserer Angebote

und wünschen Ihnen alles Gute.

Gerne dürfen Sie zu Ihrer Sicherheit weiterhin Masken tragen.

Meiringen – Hasliberg – Schattenhalb

Heute Freitag, 14.00 Uhr: Kindertreff für Kinder von

5 bis 12 Jahren im Mehrzweckraum KGH. 19.00 Uhr:

Die Tavolata für alle wird auf den Freitag, 28. Oktober

2022 verschoben. – Samstag, 17.00 Uhr: KUW1

Einschreibegottesdienst in der Michaelskirche. Mit

Eva Gees, dem KUW Team und Gabriela Moser,

Orgel. Anschliessend Spiel und Plausch und kleiner

Imbiss. – Mittwoch, 13.00 – 13.30 Uhr: Mittagsmusik,

Maria Rosolemos spielt in der Michaelskirche. 20.00

Uhr: Singkreis Meiringen Hasliberg, Probe im Saal

Kirchgemeindehaus. – Donnerstag, 15.30 Uhr: Büchercafé

im Clubraum KGH.

Innertkirchen

Freitag, 19 Uhr, Regionale Taizé-Feier in der Kirche

Brienz. Sonntag, 10 Uhr, Morgengottesdienst in

der Kirche Innertkirchen. Segnungsfeier zum Sommerende,

Thema: „Kopf hoch“. Mit Pfr. Beat

Abegglen, Lektorin Christine Grossmann, Pianistin

Maria Rosolemos.

Telefon-Dienst: Pfr. Beat Abegglen, 033 971 39 49

(Pfarramt Innertkirchen).

Guttannen

Kein Gottesdienst in Guttannen.

Telefon-Dienst: Pfr. Beat Abegglen, 033 971 39 49

(Pfarramt Innertkirchen).

Gadmen

Sonntag, Gottesdienst in Innertkirchen

(siehe dort); kein Gottesdienst in Gadmen.

Voranzeige

Montag 5. ab 8.30 Uhr Gemeindereise zum Bergrestaurant

Schwendi-Kaltbad/Obwalden. Alle sind

herzlich eingeladen. Wenn noch nicht angemeldet,

ruft doch beim Pfarramt an: Tel. 033 975 11 54,

möglicherweise sind noch Plätze frei.

Telefon-Dienst: Pfr. Beat Abegglen, 033 971 39 49

(Pfarramt Innertkirchen).

Römisch-katholische Kirchgemeinden

Meiringen

– Samstag, 27. August, 17.15 Rosenkranzgebet

18.00 Wortgottesfeier

– Sonntag, 28. August, 11.00 Wortgottesfeier

– Freitag, 2. September, 09.00 Wortgottesfeier

Brienz

– Sonntag, 28. August, 09.30 Wortgottesfeier

– Donnerstag, 1. September, 09.00 Wortgottesfeier

Hasliberg Hohfluh

– Sonntag, 28. August, 09.30 kein Gottesdienst

Kollekte: 27./28. August

Für die Caritas Schweiz

Nichtamtlicher Teil

Freikirchen

HasliChurch www.haslichurch.ch

Hauptstrasse 12, 3860 Meiringen

Sonntag, 28. August 10 Uhr, Gottesdienst

Kino

Kino Meiringen, Tel. 033 971 16 33, Kirchgasse 7,

3860 Meiringen, www.kino-meiringen.ch

Freitag, 26. Aug. – Freitag, 02. Sept.

Freitag, 26. August 2022, 20:00

One of these days (Bastian Günther)

Drama, E, ab 16 J


Nicht vergessen

Die Jahrgänger 1941 der Kirchgemeinde

Meiringen treffen sich am Donnerstag, 8. September 22

um 10.00 Uhr im Bahnhöfli, Meiringen

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Samstag im Monat 10.00 – 16.00 h

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Nicht vergessen

Public Viewing Eidg.

Schwing- und Älplerfest

27. + 28. August 2022

Dorfplatz Grimseltor Innertkirchen

Alp Abfahrt „Märt“

Wer möchte am Samstag, 17. September

am Alpabfahrtsfest in Innertkirchen

einheimische oder selbstgemachte

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Bitte melden bei Dres Rohrbach

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«Waschhaus» der Bäuert Guttannen

öffnet seine Türen mit der Ausstellung

„Bäuert Guttannen – welche Tradition“

im Sommer 2022 jeweils Freitag bis Sonntag

von 10:00 bis 18:00 Uhr

Heimspiele

der SV Meiringen

Wiltschen

Samstag, 27. August 2022

14:00 Jun. D – FC Steffisburg

16:00 Jun. C – FC Rüschegg /

Schwarzenburg

Pfrundmatte

Samstag, 27. August 2022

10:00 Jun. Ea – Turnier

12:00 Jun. Eb – Turnier

Die Teams freuen sich auf eure

Unterstützung – Hopp SVM!


Anzeiger Oberhasli Nr. 34 Freitag, 26. August 2022

Samstag, 27. August 2022, 17:00

Mein Lotta-Leben - Alles Tschaka mit Alpaka

(Martina Plura)

Familienfilm, D, ab 6 J

Samstag, 27. August 2022, 20:00

Everything Everywhere All at Once

(Dan Kwan, Daniel Scheinert)

Sci-Fi, E, ab 16 J

Sonntag, 28 August 2022, 19:00

Flee (Jonas Poher Rasmussen)

Animationsfilm/Drama, Orig/d, ab 14 J

Montag, 29. August 2022, 20:00

Flee (Jonas Poher Rasmussen)

Animationsfilm/Drama, Orig/d, ab 14 J

Donnerstag, 01. September 2022, 19:00

Tiger und Büffel (Fabian Biasio)

Dokfilm, CH D, ab 12 J

Kinoabend Spitex Oberhasli Oberer Brienzersee,

Eintritt frei

Diskussion im Anschlusss an den Film

mit Fabian Biasio, Filmemacher, Dr. med. Elisabeth

Kuhn, Oberärztin Memory Clinic Interlaken,

Dr. med. Helmuth Fuchs, Dr. med Ruud Jansen,

Ärztezentrum Oberhasli, Andrea Burri, Fachleitung

Demenz Spitex Oberhasli Oberer Brienzersee

Moderation Franziska Grogg Spitex OOB

Freitag, 02. September 2022, 20:00

Everything Everywhere All at Once

(Dan Kwan, Daniel Scheinert)

Sci-Fi, E, ab 16 J

Vorankündigung:

Allianz TAG DES KINOS Kinos 2022

Sonntag, 04. September 2022

Im Kino Meiringen: 6 Vorstellungen

00:01 + 07:00 + 11:00 + 14:00 + 17:00 + 20:00

Eintritt jeweils CHF 5.00

Obs wohl reichen wird für den Sieg? Arnold Schild,

Gemeindepräsident Hasliberg und Nathalie Jost

vom OK „Donnschtig-Jass Haslital“. „SRF“

Mit Oesch‘s die Dritten, Megawatt und den Fäaschtbänklern

ging auch auf der Showbühne die Post

ab.

Hasliberg wird nicht nur der erste Austragungsort

im 2023 sein sondern ist gleichzeitig Gastgeberin

der 250. SRF-Sendung. Einzigartig ist zudem, dass

es mit Meiringen und Hasliberg gleich zwei Gemeinden

innerhalb eines Jahres schaffen, die

Austragung der Unterhaltungssendung für das

Haslital zu gewinnen. Bald schon geht die Planung

los ganz nach dem Motto: „Nach dem

Donnschtig-Jass ist vor dem Donnschtig-Jass!“

Lokale Berichte

Hasliberg hat die Chance gepackt und wird

die 250. Sendung von „SRF-Donnschtig-

Jass“ im Juli 2023 rocken!

Die Hasliberger Jasser liessen im Finale der „Lucky

Loser“ in Grüsch die Führung nur kurz aus der Hand.

Am Schluss bodigten sie Domat/Ems mit einem beachtlichen

Vorsprung! Die Stimmung im Prättigau

war gewaltig. Die mitgereisten Fans aus dem Hasli

gaben mit Treicheln und Fahnen volle Unterstützung,

ein Teilnehmer liess gar eine Treichel mit

einem Haslital-Logo herstellen.

Rainer Maria Salzgeber interviewt

Memory Spieler Erwin Ramseier (Rämsy)

„SRF“


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Sicherstellung von Ordnung und Sauberkeit im Ersatzteillager

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Kleinere administrative Aufgaben ET360, EasyDrive (Stieger)

Ihr Profil

Berufsausbildung in der Fahrzeugtechnik von Vorteil

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Bereitschaft für Führerausweis Kat. C zu absolvieren

Robuste Gesundheit und Belastbarkeit

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