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Swissmechanic_Journal_2022-05

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Altlasten und belastete Standorte<br />

Oftmals sehen sich KMU plötzlich bzw. überraschend mit den Themen «Altlasten» und<br />

«belasteter Standort» konfrontiert. Doch was ist damit gemeint und wer muss allfällige<br />

Kosten für die Beseitigung der Belastungen übernehmen? Dieser Artikel soll einen Überblick<br />

über diese Themen verschaffen und dahingehend sensibilisieren, was es bei<br />

der Kosten tragung zu beachten gilt und was allenfalls vorbeugend getan werden kann.<br />

Von Christian Lörli und Kathrin Moosmann<br />

Was sind Altlasten und was sind<br />

belastete Standorte?<br />

Da in der Vergangenheit einigermassen<br />

sorglos mit umweltgefährdenden Stoffen<br />

umgegangen wurde, bestehen heute<br />

eine Vielzahl von Grundstücken, welche<br />

mit Schadstoffen belastet sind. Sei es,<br />

weil z. B. ehemalige Kiesgruben mit Abfällen<br />

zugeschüttet wurden (Ablagerungsstandorte),<br />

weil während des Betriebes<br />

von Unternehmungen umweltbelastete<br />

Stoffe ins Erdreich einsickerten,<br />

z. B. bei Härtereien, Giessereien,<br />

chemischen Reinigungen (Betriebsstandorte),<br />

oder weil sich an gewissen<br />

Orten Unfälle mit belasteten Stoffen ereigneten,<br />

z. B. Leckagen von Öltanks<br />

(Unfallstandorte). Dabei wird unterschieden,<br />

ob die Belastungen zu schädlichen<br />

oder zu lästigen Auswirkungen für<br />

die Umwelt führen. Bestehen lästige<br />

Auswirkungen für die Umwelt, so wird<br />

von einer Altlast gesprochen. Je nach Intensität<br />

der lästigen Auswirkungen besteht<br />

ein mehr oder minder grosser Sanierungsbedarf.<br />

Regelmässig entstehen<br />

dabei sehr hohe Kosten.<br />

Wer hat die Kosten für die Sanierungsmassnahmen<br />

zu tragen?<br />

Gemäss dem Umweltschutzgesetz hat<br />

der Verursacher die Kosten der Sanierung<br />

zu tragen (sog. Verursacherprinzip).<br />

Sofern bei einem Altlastenfall mehrere<br />

Verursacher beteiligt sind, tragen<br />

sie die Kosten entsprechend ihren Verursacheranteilen.<br />

Dabei soll derjenige primär<br />

den Schaden ersetzen, welcher<br />

durch sein Verhalten oder durch das unter<br />

seiner Verantwortung erfolgte Verhalten<br />

Dritter die Belastung des Standortes<br />

bewirkt hat (Verhaltensstörer). Zu

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