Cannabislegalisierung und MPU_MPU Schlich Bonn
Das Update zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland - Strafverfolgung und MPU-Anordnung
Das Update zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland - Strafverfolgung und MPU-Anordnung
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Cannabislegalisierung, Strafverfolgung und Teilnahme am Straßenverkehr (MPU)
Fragen Sie sich auch, wie die Cannabis-Legalisierung in Deutschland umgesetzt wird und
welche Auswirkungen das auf die Strafverfolgung und Teilnahme am Straßenverkehr hat?
Das sind wichtige Fragen, die aktuell diskutiert werden. Ein wichtiger Aspekt wurde von
Experten gefordert, nämlich von der Strafverfolgung schon vor der Verabschiedung des
Gesetztes abzulassen.
Wegen des für Deutschland heiklen Themas der Cannabisfreigabe wurde ein
Anhörungsprozess vor die Verabschiedung eines Gesetzes geschaltet, quasi um auf Nummer
sicher zu gehen.
Bei dem 5-tägigen Cannabis-Hearing in Berlin haben etwa 200 (auch internationale) Experten
darüber beraten, wie ein Gesetzesentwurf für die Cannabis-Legalisierung aussehen kann.
Im Herbst soll das Eckpunkte-Papier vorliegen und im Dezember 2022 der
Referentenentwurf.
Wahrscheinlich ist dann zum Jahresende 2023 mit der Verabschiedung des Gesetztes zu
rechnen.
Bei den Hearings ging um diese Themen:
1. Gesundheit- und Verbraucherschutz
2. Jugendschutz und Prävention
3. Lieferketten sowie ökologische und ökonomische Fragestellungen
4. Strafbarkeit, Kontrollmaßnahmen und Lizenzierung
5. Internationales Experten Hearing (der Länder die schon offen sind)
Das heißt, es wurde diskutiert, wie Cannabis zukünftig verkauft werden soll (Apotheken,
Social Clubs, Online oder nur On-Site), welche Anbaukapazitäten vorhanden sind, ob
Eigenanbau möglich sein soll, welchen THC-Gehalt das Cannabis haben darf, ob auch
Haschisch und Edbiles frei gegeben werden, wie die Sicherung des Jugendschutzes
gewährleistet wird, Werbeverbot, Steuereinnahmen, Zurückdrängung des illegalen Marktes
und Einstellung der Strafverfolgung.
Das Thema THC-Grenzwerte und Teilnahme am Straßenverkehr wurde bei den aktuellen
Anhörungen nicht besprochen und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Dennoch
wurde es geschnitten über das Thema Strafverfolgung. Ich gehe nur auf diesen interessanten
Punkt der Einstellung der Strafverfolgung von THC-Konsumenten ein, weil er einen direkten
Bezug zum Thema Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis resp. Cannabiskonsum und MPU-
Anordnung hat.
Strafverfolgung von THC-Konsumenten
Einig war man sich bei den Anhörungen darüber, dass es keinen Zweifel an der Legalisierung
von Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland gibt, aber die Verabschiedung des Gesetzes
noch Zeit in Anspruch nimmt.
Aus diesem Grund wurde gefordert, dass die Strafverfolgungsbehörden schon jetzt ihre
Aktivitäten gegen Cannabis-Konsumenten einstellen sollen. Begründet wurde es damit, dass
insbesondere für Jugendliche diese Strafverfahren einen Ausschluss von der
gesellschaftlichen Teilhabe bedeuten. Der Führerschein sichert gesellschaftliche Teilhabe.
Fahrerlaubnis und gesellschaftliche Teilhabe
Die Fahrerlaubnis ist in Gefahr, wenn jemand mit einem geringen THC-Wert – auch
außerhalb des Straßenverkehrs angetroffen wird, selbst dann, wenn man noch gar keinen
Führerschein hat.
Da kommt dann schnell auch die Frage der Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit solcher
Maßnahmen auf. Beispiel: Man kifft nur wenig und unregelmäßig und hat jetzt eine gute
Ausbildungsstelle oder Arbeitsstelle gefunden. Dann kommt aber ein Fahrerlaubnisentzug
und man wohnt in der Eifel, wo es so gut wie keine Öffis gibt – dann ist der Job schnell futsch
und man kiffst wieder mehr als vorher. Vielleicht hätte sich das Leben ja sonst von ganz
alleine in ruhigere Bahnen bewegt.
Ob es dazu kommen wird, dass die Strafverfolgungsbehörden vom Legalitätsprinzip
ablassen, ist aber aktuell noch fraglich. Auf jedenfall ist jetzt Bewegung in die Sache
gekommen. Das Thema wird in diesem Jahr beim Bundesverfassungsgericht erneut geprüft,
und zwar im Rahmen der Frage, ob das Cannabis-Verbot verfassungskonform ist.
Aber Achtung: Strafverfolgung bei Cannabis-Konsum und bekifft Auto fahren sind
unterschiedliche Dinge.
Auch wenn von einer Strafverfolgung bei Konsumenten zukünftig abgesehen wird, heißt das
nicht, dass man bekifft, Auto fahren sollte und darf. Man muss sich selber und andere im
Straßenverkehr schützen und verantwortlich mit dem Konsum umzugehen. In der nächsten
Zeit ist mit einer Veränderung des THC-Grenzwertes in Bezug auf die Teilnahme am
Straßenverkehr zu rechnen. Möglicherweise spricht sich die Grenzwertkommission für eine
Empfehlung um die 3 (Bsp.: Niederlande) bis 5 (Bsp.: Colorado) ng/ml anstelle des aktuellen
Wertes, der in Deutschland bei 1 ng/ml liegt aus.