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Cannabislegalisierung und MPU_MPU Schlich Bonn

Das Update zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland - Strafverfolgung und MPU-Anordnung

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Cannabislegalisierung, Strafverfolgung und Teilnahme am Straßenverkehr (MPU)

Fragen Sie sich auch, wie die Cannabis-Legalisierung in Deutschland umgesetzt wird und

welche Auswirkungen das auf die Strafverfolgung und Teilnahme am Straßenverkehr hat?

Das sind wichtige Fragen, die aktuell diskutiert werden. Ein wichtiger Aspekt wurde von

Experten gefordert, nämlich von der Strafverfolgung schon vor der Verabschiedung des

Gesetztes abzulassen.

Wegen des für Deutschland heiklen Themas der Cannabisfreigabe wurde ein

Anhörungsprozess vor die Verabschiedung eines Gesetzes geschaltet, quasi um auf Nummer

sicher zu gehen.

Bei dem 5-tägigen Cannabis-Hearing in Berlin haben etwa 200 (auch internationale) Experten

darüber beraten, wie ein Gesetzesentwurf für die Cannabis-Legalisierung aussehen kann.

Im Herbst soll das Eckpunkte-Papier vorliegen und im Dezember 2022 der

Referentenentwurf.

Wahrscheinlich ist dann zum Jahresende 2023 mit der Verabschiedung des Gesetztes zu

rechnen.

Bei den Hearings ging um diese Themen:

1. Gesundheit- und Verbraucherschutz

2. Jugendschutz und Prävention

3. Lieferketten sowie ökologische und ökonomische Fragestellungen

4. Strafbarkeit, Kontrollmaßnahmen und Lizenzierung

5. Internationales Experten Hearing (der Länder die schon offen sind)

Das heißt, es wurde diskutiert, wie Cannabis zukünftig verkauft werden soll (Apotheken,

Social Clubs, Online oder nur On-Site), welche Anbaukapazitäten vorhanden sind, ob

Eigenanbau möglich sein soll, welchen THC-Gehalt das Cannabis haben darf, ob auch

Haschisch und Edbiles frei gegeben werden, wie die Sicherung des Jugendschutzes

gewährleistet wird, Werbeverbot, Steuereinnahmen, Zurückdrängung des illegalen Marktes

und Einstellung der Strafverfolgung.

Das Thema THC-Grenzwerte und Teilnahme am Straßenverkehr wurde bei den aktuellen

Anhörungen nicht besprochen und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Dennoch

wurde es geschnitten über das Thema Strafverfolgung. Ich gehe nur auf diesen interessanten

Punkt der Einstellung der Strafverfolgung von THC-Konsumenten ein, weil er einen direkten

Bezug zum Thema Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis resp. Cannabiskonsum und MPU-

Anordnung hat.

Strafverfolgung von THC-Konsumenten

Einig war man sich bei den Anhörungen darüber, dass es keinen Zweifel an der Legalisierung

von Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland gibt, aber die Verabschiedung des Gesetzes

noch Zeit in Anspruch nimmt.

Aus diesem Grund wurde gefordert, dass die Strafverfolgungsbehörden schon jetzt ihre

Aktivitäten gegen Cannabis-Konsumenten einstellen sollen. Begründet wurde es damit, dass

insbesondere für Jugendliche diese Strafverfahren einen Ausschluss von der

gesellschaftlichen Teilhabe bedeuten. Der Führerschein sichert gesellschaftliche Teilhabe.

Fahrerlaubnis und gesellschaftliche Teilhabe


Die Fahrerlaubnis ist in Gefahr, wenn jemand mit einem geringen THC-Wert – auch

außerhalb des Straßenverkehrs angetroffen wird, selbst dann, wenn man noch gar keinen

Führerschein hat.

Da kommt dann schnell auch die Frage der Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit solcher

Maßnahmen auf. Beispiel: Man kifft nur wenig und unregelmäßig und hat jetzt eine gute

Ausbildungsstelle oder Arbeitsstelle gefunden. Dann kommt aber ein Fahrerlaubnisentzug

und man wohnt in der Eifel, wo es so gut wie keine Öffis gibt – dann ist der Job schnell futsch

und man kiffst wieder mehr als vorher. Vielleicht hätte sich das Leben ja sonst von ganz

alleine in ruhigere Bahnen bewegt.

Ob es dazu kommen wird, dass die Strafverfolgungsbehörden vom Legalitätsprinzip

ablassen, ist aber aktuell noch fraglich. Auf jedenfall ist jetzt Bewegung in die Sache

gekommen. Das Thema wird in diesem Jahr beim Bundesverfassungsgericht erneut geprüft,

und zwar im Rahmen der Frage, ob das Cannabis-Verbot verfassungskonform ist.

Aber Achtung: Strafverfolgung bei Cannabis-Konsum und bekifft Auto fahren sind

unterschiedliche Dinge.

Auch wenn von einer Strafverfolgung bei Konsumenten zukünftig abgesehen wird, heißt das

nicht, dass man bekifft, Auto fahren sollte und darf. Man muss sich selber und andere im

Straßenverkehr schützen und verantwortlich mit dem Konsum umzugehen. In der nächsten

Zeit ist mit einer Veränderung des THC-Grenzwertes in Bezug auf die Teilnahme am

Straßenverkehr zu rechnen. Möglicherweise spricht sich die Grenzwertkommission für eine

Empfehlung um die 3 (Bsp.: Niederlande) bis 5 (Bsp.: Colorado) ng/ml anstelle des aktuellen

Wertes, der in Deutschland bei 1 ng/ml liegt aus.

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