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Anzeiger 32-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 32 Freitag, 12. August 2022

Bauvorhaben:

Neubau Autounterstand (Carport)

Standort:

Staldenstrasse 5

Parzellen Nr.:

328

Koordinaten:

2‘661‘490 / 1‘173‘290

Nutzungszone:

Erhaltungszone - EZ

Ausnahmen:

Unterschreitung des Grenzabstandes (Art. 20 GBR)

Unterschreitung des Gebäudeabstandes

(Art. 24 GBR)

Schutzzone:

Gewässerschutzzone üB

Schutzobjekt:

Baugruppe A (Wyler Schattsyten)

Auflage- und Einsprachefrist:

bis 12. September 2022

Auflage und Einsprachestelle:

Gemeindeverwaltung Innertkirchen Grimselstrasse 1,

3862 Innertkirchen und elektronisch unter

https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20650

Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten

Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet innerhalb

der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen,

ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der

Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder

weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG).

3862 Innertkirchen, 9. August 2022

Bauverwaltung Innertkirchen

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Grabräumung Friedhof Gadmen

Gemäss gültigem Friedhofreglement beträgt die

Grabruhe 25 Jahre. Für Gräber mit Grabjahrgang

1997 und älter gilt die Grabruhe auf dem Friedhof

Gadmen aufgrund altrechtlichem Besitzstand 30

Jahre.

Grabjahrgang Räumung

1991 2021

1992 2022

1993 + 1998 2023

1994 + 1999 2024

1995 + 2000 2025

1996 + 2001 2026

1997 + 2002 2027

2003 2028

Somit werden im Herbst auf dem Friedhof Gadmen

die Gräber mit Grabjahrgang 1992 aufgehoben.

Die Angehörigen werden gebeten, bis 24. Oktober

2022 die Grabmäler, Pflanzen und allfälligen

weiteren Gegenstände auf diesen Gräbern zu entfernen.

Sämtliches Material, welches nach Ablauf dieser

Frist nicht entfernt worden ist, wird durch die Gemeinde

geräumt. Es wird entschädigungslos darüber

verfügt. Mit Änderung des Friedhofsreglements

erfolgt die Gräberräumung per 1. Januar

2022 durch die Gemeinde kostenlos.

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeschreiberei

Innertkirchen, Tel. 033 972 12 24, zur Verfügung

Anlagekommission Innertkirchen

Bereich Friedhof

Meiringen

Gemeinde: Meiringen

Standort: 3860 Meiringen

Plangenehmigungsverfahren für

Starkstromanlagen

Öffentliche Planauflage

S-0177623.1

Transformatorenstation Hirssi 579A

– Ersatzneubau auf Parzelle 3 der Gemeinde

Meiringen

Koordinaten: 2652196/1177350

L-0234311.1

24 kV-Kabel zur Transformatorenstation Hirssi

579A ab Mast Nr. 134 der Leitung Nr.

L-0138783

– Neuverlegung

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat

die BKW Energie AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez im

Namen von der BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2,

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