EVdB Newsletter 11-2022
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Neuss November 2020, shutterstock<br />
NEWSLETTER <strong>11</strong>|<strong>2022</strong><br />
Ereignisse, Fakten in Kurzform !<br />
Direkt lesen oder Link eingeben !
NULL KOMMA NULL<br />
Liebe Mitglieder und andere Interessierte<br />
an der Binnenschifffahrt,<br />
es kommt einem so vor, als ob nur das<br />
Wetter aktuell schön ist für die Binnenschiffahrt<br />
.....<br />
.....nicht schön, sind nämlich die Statements<br />
von Bundesverkehrsminister Dr.<br />
Volker Wissing im Juli <strong>2022</strong> und absolut<br />
nicht PRO Binnenschifffahrt:<br />
„Die Bahn soll nun eine tragende Rolle in<br />
der Verkehrswende der Ampel-Koalition<br />
spielen.“<br />
oder<br />
„Bei der Suche nach einem neuen Aufsichtsratschef<br />
für die Deutsche Bahn<br />
scheint Bundesverkehrsminister Volker<br />
Wissing (FDP) unter seinen eigenen Parteikollegen<br />
Ausschau zu halten.“<br />
oder<br />
Iris Klinkenberg<br />
1. Vorsitzende der <strong>EVdB</strong> e.V.<br />
„Volker Wissing hat die Modernisierung<br />
der Bahn nun zur „Chefsache“ erklärt.“<br />
oder<br />
„Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing<br />
und Deutsche Bahn-Chef Richard<br />
Lutz haben heute in Berlin Pläne für ein<br />
neues Hochleistungsnetz vorgestellt.“<br />
Als Bundesverkehrsminister Ist er aber<br />
doch auch für die Binnenschifffahrt zuständig<br />
oder nicht?<br />
Schleuse Wusterwitz eröffnet<br />
Nach 10 Jahren Umbauzeit für 29 Mio. €<br />
wurde die Wusterwitzer Schleuse offiziell<br />
für den Schiffsverkehr freigegeben.<br />
Die Schleuse ist ein Teil der Bundeswasserstraße<br />
Elbe-Havel-Kanal und verbindet<br />
Hannover, Potsdam und Berlin auf<br />
dem Wasserweg.<br />
Zum Prominentenfoto war der leitende<br />
Bauingeneur jedoch leider nicht eingeladen.<br />
Böse Zungen sagen auch, es sei nur der<br />
Beton ausgebessert worden<br />
Schleuse Oberhausen<br />
Seit dem 06.08. ist die verbliebene Kammer<br />
der Schleuse Oberhausen defekt und<br />
bis auf Widerruf gesperrt, mit der Folge,<br />
dass kein Durchgangsverkehr mehr möglich<br />
ist. Der gesamte Durchgangsverkehr<br />
muss über den WDK und die Schleuse<br />
Dorsten, wo mit der kleinen Kammer nur<br />
30% der Kapazität zur Verfügung steht.<br />
Lange Wartezeiten sind unweigerlich die<br />
Folge.<br />
Laut § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz<br />
Müssen ab 1.8.<strong>2022</strong> zusätzlich noch<br />
folgende Punkte schriftlich in einem Arbeitsvertrag<br />
dokumentiert werden:<br />
• Enddatum des Arbeitsverhältnisses<br />
• Ggf. freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer<br />
• Sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit<br />
• Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts<br />
einschließlich der Vergütung von Überstunden,<br />
der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und<br />
Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des<br />
Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben<br />
sind und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung<br />
• Die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen<br />
und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit<br />
das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und<br />
die Voraussetzungen für Schichtänderungen<br />
• Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung<br />
von Überstunden und deren Voraussetzungen<br />
• Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte<br />
Fortbildung<br />
• Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine<br />
betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger<br />
zusagt, der Name und die Anschrift<br />
dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht<br />
entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information<br />
verpflichtet ist.<br />
• Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses<br />
vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende<br />
Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis<br />
und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,<br />
sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage;<br />
§ 7 des Kündigungsschutzgesetzes<br />
ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen<br />
Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage<br />
anzuwenden.<br />
Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche<br />
Geldstrafen !<br />
Und dann noch...<br />
Bürgerinitiativen sind ja bekanntlich irgendwie<br />
erfolgreicher als Institutionen<br />
und Behörden.<br />
Beispiel Mainz<br />
hier wurde aktiv die Genehmigung und<br />
der Baubeginn bis jetzt verhindert.<br />
Beispiel Bad Salzig<br />
hier wird mit Unwahrheiten und merkwürdigen<br />
Statistiken Unruhe verursacht!<br />
und der planerische Ablauf verhindert.<br />
WSV Bund sagt dazu:<br />
Für den Bau der Liegestellen Bad Salzig<br />
muss kein Planfeststellungsverfahren<br />
durchgeführt werden.<br />
Man ist nur verpflichtet EINVERNEHMEN<br />
mit betroffenen Parteien (Stadtrat etc.)<br />
zu erzielen und Informationen an die Öffentlichkeit<br />
geben.<br />
Ein geologisches Gutachten bzgl. des<br />
Dalbeneinbaus erfolgt.<br />
Man geht davon aus, daß ab 2023 die<br />
Baurechtsplanung geklärt ist.<br />
Geplante Mittelrheinvertiefung<br />
Erste Gegenargumente von Vereinen<br />
und Gemeinden sind bereits auch hier<br />
eingegangen<br />
Einzig die Kölner Anwohner des Rheinauhafens<br />
haben die überaus korrekte<br />
selbst mit den Kölner Stadtarchitekten<br />
abgestimmte Planung akzeptiert und sehen<br />
die Notwendigkeit die Binnenschiffahrt<br />
zu unterstützen.<br />
Auch wenn der Baubeginn - nach 2 Jahren<br />
Verzögerung der Vorplanung dank<br />
Corona - noch nicht erfolgt ist.
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unterbreiten der Bundesregierung<br />
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Den kompletten Bericht finden Sie unter<br />
diesem Link<br />
https://www.evdbinnenschiffer.eu/fileadmin/user_upload/Vorschlag_ISW_Finanzierung_Wasserstrasseninfrastruktur.pdf<br />
auf der Webseite der Europäischen Vereinigung<br />
der Binnenshciffer e.V.<br />
Grafische Darstellung bezüglich Reparaturen an in Betrieb befindlichen Motoren<br />
KEINE NEUEN TARIFE<br />
AB 1.1.2023<br />
Das aktuelle Webportal und die Abonnementstruktur werden beibehalten.<br />
Das mit dem neu entwickelten Binnenhafengebührensystem und der neuen Tarifstruktur durchgeführte<br />
Pilotprojekt ist ein Grund für den Hafenbetrieb Rotterdam, diese Systemänderung nicht zum 1. Januar 2023<br />
durchzuführen. Obwohl das entwickelte System (technisch) gut funktioniert, erscheint die neue Tarifstruktur<br />
nicht hinreichend praktikabel. Es wurde beschlossen, die aktuelle Abonnementstruktur und Preisgestaltung<br />
beizubehalten. Da das derzeitige Deklarationssystem technisch veraltet ist, wird es modernisiert.