08.08.2022 Aufrufe

EVdB Newsletter 11-2022

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Neuss November 2020, shutterstock<br />

NEWSLETTER <strong>11</strong>|<strong>2022</strong><br />

Ereignisse, Fakten in Kurzform !<br />

Direkt lesen oder Link eingeben !


NULL KOMMA NULL<br />

Liebe Mitglieder und andere Interessierte<br />

an der Binnenschifffahrt,<br />

es kommt einem so vor, als ob nur das<br />

Wetter aktuell schön ist für die Binnenschiffahrt<br />

.....<br />

.....nicht schön, sind nämlich die Statements<br />

von Bundesverkehrsminister Dr.<br />

Volker Wissing im Juli <strong>2022</strong> und absolut<br />

nicht PRO Binnenschifffahrt:<br />

„Die Bahn soll nun eine tragende Rolle in<br />

der Verkehrswende der Ampel-Koalition<br />

spielen.“<br />

oder<br />

„Bei der Suche nach einem neuen Aufsichtsratschef<br />

für die Deutsche Bahn<br />

scheint Bundesverkehrsminister Volker<br />

Wissing (FDP) unter seinen eigenen Parteikollegen<br />

Ausschau zu halten.“<br />

oder<br />

Iris Klinkenberg<br />

1. Vorsitzende der <strong>EVdB</strong> e.V.<br />

„Volker Wissing hat die Modernisierung<br />

der Bahn nun zur „Chefsache“ erklärt.“<br />

oder<br />

„Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing<br />

und Deutsche Bahn-Chef Richard<br />

Lutz haben heute in Berlin Pläne für ein<br />

neues Hochleistungsnetz vorgestellt.“<br />

Als Bundesverkehrsminister Ist er aber<br />

doch auch für die Binnenschifffahrt zuständig<br />

oder nicht?<br />

Schleuse Wusterwitz eröffnet<br />

Nach 10 Jahren Umbauzeit für 29 Mio. €<br />

wurde die Wusterwitzer Schleuse offiziell<br />

für den Schiffsverkehr freigegeben.<br />

Die Schleuse ist ein Teil der Bundeswasserstraße<br />

Elbe-Havel-Kanal und verbindet<br />

Hannover, Potsdam und Berlin auf<br />

dem Wasserweg.<br />

Zum Prominentenfoto war der leitende<br />

Bauingeneur jedoch leider nicht eingeladen.<br />

Böse Zungen sagen auch, es sei nur der<br />

Beton ausgebessert worden<br />

Schleuse Oberhausen<br />

Seit dem 06.08. ist die verbliebene Kammer<br />

der Schleuse Oberhausen defekt und<br />

bis auf Widerruf gesperrt, mit der Folge,<br />

dass kein Durchgangsverkehr mehr möglich<br />

ist. Der gesamte Durchgangsverkehr<br />

muss über den WDK und die Schleuse<br />

Dorsten, wo mit der kleinen Kammer nur<br />

30% der Kapazität zur Verfügung steht.<br />

Lange Wartezeiten sind unweigerlich die<br />

Folge.<br />

Laut § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz<br />

Müssen ab 1.8.<strong>2022</strong> zusätzlich noch<br />

folgende Punkte schriftlich in einem Arbeitsvertrag<br />

dokumentiert werden:<br />

• Enddatum des Arbeitsverhältnisses<br />

• Ggf. freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer<br />

• Sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit<br />

• Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts<br />

einschließlich der Vergütung von Überstunden,<br />

der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und<br />

Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des<br />

Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben<br />

sind und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung<br />

• Die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen<br />

und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit<br />

das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und<br />

die Voraussetzungen für Schichtänderungen<br />

• Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung<br />

von Überstunden und deren Voraussetzungen<br />

• Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte<br />

Fortbildung<br />

• Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine<br />

betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger<br />

zusagt, der Name und die Anschrift<br />

dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht<br />

entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information<br />

verpflichtet ist.<br />

• Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses<br />

vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende<br />

Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis<br />

und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,<br />

sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage;<br />

§ 7 des Kündigungsschutzgesetzes<br />

ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen<br />

Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage<br />

anzuwenden.<br />

Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche<br />

Geldstrafen !<br />

Und dann noch...<br />

Bürgerinitiativen sind ja bekanntlich irgendwie<br />

erfolgreicher als Institutionen<br />

und Behörden.<br />

Beispiel Mainz<br />

hier wurde aktiv die Genehmigung und<br />

der Baubeginn bis jetzt verhindert.<br />

Beispiel Bad Salzig<br />

hier wird mit Unwahrheiten und merkwürdigen<br />

Statistiken Unruhe verursacht!<br />

und der planerische Ablauf verhindert.<br />

WSV Bund sagt dazu:<br />

Für den Bau der Liegestellen Bad Salzig<br />

muss kein Planfeststellungsverfahren<br />

durchgeführt werden.<br />

Man ist nur verpflichtet EINVERNEHMEN<br />

mit betroffenen Parteien (Stadtrat etc.)<br />

zu erzielen und Informationen an die Öffentlichkeit<br />

geben.<br />

Ein geologisches Gutachten bzgl. des<br />

Dalbeneinbaus erfolgt.<br />

Man geht davon aus, daß ab 2023 die<br />

Baurechtsplanung geklärt ist.<br />

Geplante Mittelrheinvertiefung<br />

Erste Gegenargumente von Vereinen<br />

und Gemeinden sind bereits auch hier<br />

eingegangen<br />

Einzig die Kölner Anwohner des Rheinauhafens<br />

haben die überaus korrekte<br />

selbst mit den Kölner Stadtarchitekten<br />

abgestimmte Planung akzeptiert und sehen<br />

die Notwendigkeit die Binnenschiffahrt<br />

zu unterstützen.<br />

Auch wenn der Baubeginn - nach 2 Jahren<br />

Verzögerung der Vorplanung dank<br />

Corona - noch nicht erfolgt ist.


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Verbände + Hafenbetriebe<br />

unterbreiten der Bundesregierung<br />

Vorschläge zur<br />

Finanzierung Infrastruktur<br />

Den kompletten Bericht finden Sie unter<br />

diesem Link<br />

https://www.evdbinnenschiffer.eu/fileadmin/user_upload/Vorschlag_ISW_Finanzierung_Wasserstrasseninfrastruktur.pdf<br />

auf der Webseite der Europäischen Vereinigung<br />

der Binnenshciffer e.V.<br />

Grafische Darstellung bezüglich Reparaturen an in Betrieb befindlichen Motoren<br />

KEINE NEUEN TARIFE<br />

AB 1.1.2023<br />

Das aktuelle Webportal und die Abonnementstruktur werden beibehalten.<br />

Das mit dem neu entwickelten Binnenhafengebührensystem und der neuen Tarifstruktur durchgeführte<br />

Pilotprojekt ist ein Grund für den Hafenbetrieb Rotterdam, diese Systemänderung nicht zum 1. Januar 2023<br />

durchzuführen. Obwohl das entwickelte System (technisch) gut funktioniert, erscheint die neue Tarifstruktur<br />

nicht hinreichend praktikabel. Es wurde beschlossen, die aktuelle Abonnementstruktur und Preisgestaltung<br />

beizubehalten. Da das derzeitige Deklarationssystem technisch veraltet ist, wird es modernisiert.

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