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Anzeiger 29-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 29 Freitag, 22. Juli 2022

gewässer (Art. 41c GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist:

Best. Entwässerung im Trennsystem. Best.

Anschluss an die öffentliche Abwasserleitung.

Hinweis:

Die Gemeinde Hasliberg ist dem Zweitwohnungsgesetz

unterstellt.

Einsprachefrist:

15. August 2022

Auflagestelle:

Bauverwaltung Hasliberg, Urseni 331c,

6085 Hasliberg Goldern

Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten

können im eBau-Portal des Kantons Bern

eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).

Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen

rechtlich massgebend.

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung

verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sowie Lastenausgleichsbegehren sind

schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken

einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist

angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4

BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten

und weitgehend identischen Einsprachen ist

anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen

und Entscheide können im Amtsanzeiger

oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn

die Postzustellung wegen der grossen Zahl der

eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli

Einwohnergemeinde Hasliberg

Baupublikation

Gesuchsteller:

Hanspeter Baud, Brunnenrain 37, 4900 Langenthal

Projektverfasser:

Architekturbüro Hirsig & Hirsig, Tanja Hirsig,

Urseni 329B, 6085 Hasliberg Goldern

Standort:

Breitmoos 352, 6085 Hasliberg Goldern,

Parzelle Nr. 307

Nutzungszone:

Landwirtschaftszone

Bauvorhaben:

Nachträgliches Baugesuch für Einbau Studio im EG

(ehem. Webzimmer), Umbau Wohnungen im 1. OG

und DG, Einbau Kamin und Ofen. Einbau von Dachflächenfenster.

Erstellen eines Gartenhäuschens.

Hauptmasse, Bauart und -materialien:

Gemäss Gesuchsakten

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Au

Ausnahme:

Bauen ausserhalb Bauzone nach Art. 24ff RPG

Gewässerschutz:

Best. Entwässerung im Trennsystem. Best.

Anschluss an die öffentliche Abwasserleitung.

Hinweis:

Die Gemeinde Hasliberg ist dem Zweitwohnungsgesetz

unterstellt.

Einsprachefrist:

15.08.2022

Einsprachestelle und Auflageort:

Bauverwaltung Hasliberg, Urseni 331c,

6085 Hasliberg Goldern

Zudem sind die Akten online über das eBau-Portal

des Kantons Bern einsehbar (www.belogin.directories.be.ch).

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und

begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung

Hasliberg einzureichen, ebenfalls

allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel).

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert

der Einsprachefrist nicht angemeldet werden,

verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).

Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte

Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person

oder die Personengruppe angegeben ist, welche

die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt

ist (Art. 35b BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31

BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil,

der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine

Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher

Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten

eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er

diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung

erheblich ist.

Hasliberg, 30. Juni 2022

Bauverwaltung Hasliberg

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