Anzeiger 29-2022
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Anzeiger Oberhasli Nr. 29 Freitag, 22. Juli 2022
gewässer (Art. 41c GSchV)
Auflage- und Einsprachefrist:
Best. Entwässerung im Trennsystem. Best.
Anschluss an die öffentliche Abwasserleitung.
Hinweis:
Die Gemeinde Hasliberg ist dem Zweitwohnungsgesetz
unterstellt.
Einsprachefrist:
15. August 2022
Auflagestelle:
Bauverwaltung Hasliberg, Urseni 331c,
6085 Hasliberg Goldern
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten
können im eBau-Portal des Kantons Bern
eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).
Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen
rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung
verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sowie Lastenausgleichsbegehren sind
schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken
einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist
angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4
BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten
und weitgehend identischen Einsprachen ist
anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen
und Entscheide können im Amtsanzeiger
oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn
die Postzustellung wegen der grossen Zahl der
eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Einwohnergemeinde Hasliberg
Baupublikation
Gesuchsteller:
Hanspeter Baud, Brunnenrain 37, 4900 Langenthal
Projektverfasser:
Architekturbüro Hirsig & Hirsig, Tanja Hirsig,
Urseni 329B, 6085 Hasliberg Goldern
Standort:
Breitmoos 352, 6085 Hasliberg Goldern,
Parzelle Nr. 307
Nutzungszone:
Landwirtschaftszone
Bauvorhaben:
Nachträgliches Baugesuch für Einbau Studio im EG
(ehem. Webzimmer), Umbau Wohnungen im 1. OG
und DG, Einbau Kamin und Ofen. Einbau von Dachflächenfenster.
Erstellen eines Gartenhäuschens.
Hauptmasse, Bauart und -materialien:
Gemäss Gesuchsakten
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme:
Bauen ausserhalb Bauzone nach Art. 24ff RPG
Gewässerschutz:
Best. Entwässerung im Trennsystem. Best.
Anschluss an die öffentliche Abwasserleitung.
Hinweis:
Die Gemeinde Hasliberg ist dem Zweitwohnungsgesetz
unterstellt.
Einsprachefrist:
15.08.2022
Einsprachestelle und Auflageort:
Bauverwaltung Hasliberg, Urseni 331c,
6085 Hasliberg Goldern
Zudem sind die Akten online über das eBau-Portal
des Kantons Bern einsehbar (www.belogin.directories.be.ch).
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen
und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und
begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung
Hasliberg einzureichen, ebenfalls
allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert
der Einsprachefrist nicht angemeldet werden,
verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte
Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person
oder die Personengruppe angegeben ist, welche
die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt
ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31
BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil,
der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine
Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher
Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten
eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er
diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung
erheblich ist.
Hasliberg, 30. Juni 2022
Bauverwaltung Hasliberg