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Anzeiger 29-2022

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Anzeiger Oberhasli Nr. 29 Freitag, 22. Juli 2022

Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Die Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2022 hat

die Änderungen des Friedhofreglements mit Anhang

genehmigt.

Die Beschwerdefrist von 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung

ist unbenutzt abgelaufen.

Die Änderungen des Friedhofreglements tritt per

01. August 2022 in Kraft.

Im Zuge der Reglementsänderungen hat der Gemeinderat

an seiner Sitzung vom 11. Juni 2022 die

Verordnung angepasst (Aufnahme Gebühren Naturfriedhof).

Diese tritt ebenfalls per 01. August

2022 in Kraft.

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung

des Kantons Bern wird die Genehmigung

hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Reglemente und Verordnungen können unter

www.guttannen.ch eingesehen oder auf der Verwaltung

bezogen werden.

Guttannen, 21. Juni 2022

Der Gemeinderat Guttannen

Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes

Ersterhebung

Hasliberg Los 14

In der Gemeinde Hasliberg ist in den Gebieten Balisalp,

Käserstatt, Hochsträss, Mägisalp, Hääggen, Hintertschuggi,

Planplatten, Gummen, Arnialpen neu

vermarkt und vermessen worden.

Desweitern wurde das bereits vermessene Los 6 in

den Gebieten Halmersmad, Bidmi, Bodenacher,

Gmeis, Sodacher, Hubelti, Steiwurf in das Hauptoperat

übernommen.

Die Vermarkung, der Plan für das Grundbuch, der

Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis

und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung

erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen

Vermessung liegen vom 26. Juli 2022 bis am 26. August

2022 auf der Gemeinde Hasliberg, Urseni 331c,

6085 Hasliberg Goldern, öffentlich auf (Kantonales

Geoinformationsgesetz KGeoIG, Art. 38).

Im Zeitpunkt der Auflage sind keine Mutationen

hängig.

Die Daten der amtlichen Vermessung können auch

im Internet unter https://regiogis-beo.ch angesehen

werden.

Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen

ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während

der Auflagefrist bei der Gemeinde Hasliberg

schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung

aufmerksam macht (Kantonales Geoinformationsgesetz

KGeoIG, Art. 39).

Auskunftserteilung während der Auflagefrist durch

das Ingenieurbüro Flotron AG in

3860 Meiringen, Telefon 033 972 30 30.

Am Montag, 15. August 2022 von 13.30 bis 18.00 Uhr

wird Herr Niklaus Meerstetter, Ingenieur-Geometer im

Auflagelokal zur Auskunftserteilung anwesend sein.

Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk

durch das Amt für Geoinformation

des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das

Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen

Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches

(Verordnung über die amtliche Vermessung

VAV, Artikel 29).

Hasliberg, 02.06.2022

Gemeinderat Hasliberg

Einwohnergemeinde Hasliberg

Baupublikation

Bauherrschaft:

Einwohnergemeinde Hasliberg, Urseni 331c,

6085 Hasliberg Goldern

Projektverfasserin:

dito Bauherrschaft

Bauvorhaben:

Erstellen einer Überlastleitung für die Entwässerung

des Reutibergweges im Gebiet Schrändli.

Hinweis: Das Einlaufbauwerk in das Fliessgewässer

ist bestehend.

Standort:

Hasliberg-Reuti, Schrändli, Parzelle Nr. 274, Koordinaten:

2’658’008 / 1’175'864, Landwirtschaftszone

Schutzzonen:

Gewässerschutzbereich Au und Landschaftsschongebiet

Ausnahmen:

Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG), Bauvorhaben

ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG),

Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG)

und Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliess-

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