POPSCENE August 08/22
Das total umsonste Popkulturmagazin POPSCENE im August 2022 - Arch Enemy ziert unser tolles Cover!
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JOBS<br />
NACHWEISGESETZ<br />
ARBEITSVERTRAGSBEDINGUNGEN SCHRIFTLICH<br />
Bereits bisher mussten Arbeitgeber bereits<br />
wichtige Arbeitsvertragsbedingungen schriftlich<br />
niederlegen.<br />
Umsetzung Arbeitsbedingungen-Richtlinie<br />
Aufgrund der Arbeitsbedingungen-Richtlinie<br />
(EU-Richtlinie 2019/1152) hat der deutsche Gesetzgeber<br />
unter anderem auch das Nachweisgesetz<br />
(NachwG) geändert, in dem geregelt<br />
ist, welchen Informations- und Dokumentationspflichten<br />
der Arbeitgeber hat. Die Umsetzungsfrist<br />
für die neuen Regeln laufen am 31.<br />
Juli 20<strong>22</strong> ab - daher treten die Neuregelungen<br />
zum 1. <strong>August</strong> in Kraft 20<strong>22</strong> . D.h. ab <strong>August</strong><br />
müssen zahlreiche Informationen für Arbeitnehmer<br />
schriftlich ergänzt werden.<br />
Neueinstellungen ab dem 1. <strong>August</strong> 20<strong>22</strong><br />
Wichtig! Diese Informationen müssen schriftlich<br />
bereits am ersten Arbeitstag den Arbeitnehmern<br />
übergeben werden: Namen und die<br />
Anschrift der Vertragsparteien, das Arbeitsentgelt<br />
und seine Zusammensetzung sowie<br />
Informationen über die Arbeitszeit. Die weiteren<br />
Nachweise müssen spätestens in sieben<br />
Kalendertagen nachgereicht werden.<br />
Beschäftigte, vor dem 1. <strong>August</strong> 20<strong>22</strong><br />
Müssen nur dann schriftlich über ihre wesentlichen<br />
Arbeitsbedingungen unterrichtet<br />
werden, wenn sie den Arbeitgeber dazu auffordern.<br />
Änderungen wesentlicher Arbeitsbedingungen<br />
Über Änderungen wesentlicher Arbeitsbedingungen<br />
muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmer<br />
spätestens am Tag der Änderung unterrichtet<br />
haben.<br />
Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu<br />
2.000 Euro<br />
ÜBER DIE AUTORIN:<br />
Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkten<br />
Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Mehr unter: jurvita.de<br />
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