13.07.2022 Aufrufe

Progun - Das Magazin 01/2022

"Progun - Das Magazin" ist das offizielle Verbandsorgan des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB). Sechsmal im Jahr erscheint Progun in Print und Online für alle Mitglieder im VDB.

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STAMMTISCHGESCHWÄTZ · PRIVATPERSONEN UND DAS NWR<br />

WBK-<br />

Inhaber<br />

und<br />

das<br />

FOTO: MARIUS – STOCK.ADOBE.COM<br />

Wissen Ihre Schützenkollegen auch immer alles besser?<br />

Und Sie trauen sich nicht zu widersprechen? Wir schaffen<br />

Abhilfe! An dieser Stelle räumen wir auf mit dem<br />

„Stammtischgeschwätz“. Dieses Mal: <strong>Das</strong> NWR betrifft<br />

mich als Privatperson doch gar nicht! Oder doch?<br />

Die erste Ausbaustufe des<br />

Nationalen Waffenregisters<br />

(NWR-I) begann am<br />

1. Januar 2<strong>01</strong>3. Nach der<br />

europäischen Waffenrichtlinie sind<br />

nämlich alle Mitgliedsstaaten verpflichtet,<br />

ein computergestütztes<br />

Waffenregister auf nationaler Ebene<br />

zu betreiben. Seitdem werden alle<br />

Waffen in Privatbesitz – also alle<br />

Waffen von Sportschützen, Jägern,<br />

Waffensammlern etc. – im Nationalen<br />

Waffenregister erfasst. Wer erfahren<br />

will, welche Daten von einem selbst<br />

gespeichert sind, kann eine sogenannte<br />

Registerauskunft beantragen.<br />

<strong>Das</strong> Nationale Waffenregister<br />

(NWR) – Was geht mich das<br />

überhaupt an?<br />

Seit Januar 2<strong>01</strong>3 werden alle Waffen<br />

in Privatbesitz – also Sportschützen,<br />

Jäger, Waffensammlern etc. – im<br />

NWR erfasst. Sobald Sie also eine<br />

erlaubnispflichtige Waffe erwerben<br />

und diese in einer WBK eingetragen<br />

ist, sind Sie dabei! Sie sind registriert,<br />

Ihre Waffen sind registriert und alles<br />

ist mit verschiedenen Identifikationsnummern<br />

(was die Buchstaben- und<br />

Zahlengruppen konkret bedeuten,<br />

siehe Kasten auf der rechten Seite)<br />

erfasst.<br />

Seit September 2020 gibt es zudem<br />

die Meldepflicht der Waffenfachhändler<br />

an das Nationale Waffenregister<br />

(NWR-II). Gut und schön,<br />

könnten Sie jetzt sagen, das ist ja eine<br />

Baustelle des Waffenfachhandels und<br />

nicht von uns Jägern, Sportschützen<br />

oder Sammlern. Doch hier trügt der<br />

Schein, denn das 3. WaffRÄndG hat<br />

auch für WBK-Inhaber neue Pflichten<br />

mit sich gebracht. Wenn Sie in den<br />

vergangenen eineinhalb Jahren Ihren<br />

Büchsenmacher oder Waffenfachhändler<br />

aufgesucht haben, haben Sie<br />

sicher schon das Zauberwort gehört –<br />

NWR-ID. Denn seit der Fachhandel an<br />

5 <strong>01</strong>5 221<br />

Waffen waren Stand März <strong>2022</strong> im Nationalen<br />

Waffenregister eingetragen<br />

385 628<br />

wesentliche, unverbaute Waffenteile im Privatbesitz<br />

waren Stand März <strong>2022</strong> im Nationalen<br />

Waffenregister eingetragen<br />

46 www.vdb-waffen.de<br />

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